Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Der Direktor
Brüssel,
Betreff:
Offene Ausschreibung - Referenz: EACEA/2015/08
STUDIE ÜBER JUGENDARBEIT UND JUGENDLICHES UNTERNEHMERTUM
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) beabsichtigt, einen
Dienstleistungsvertrag über die Studie betreffend Studie ûber Jugendarbeit und Jugendliches
Unternehmertum abzuschließen.
Die Leistungsbeschreibung für diese Dienstleistungen ist diesem Schreiben beigefügt.
Weitere Einzelheiten können nur per E-Mail angefragt werden:
E-Mail-Adresse:
[email protected]
1. EINREICHUNG DER ANGEBOTE
Gemäß Abschnitt 2 der Leistungsbeschreibung muss Ihr Angebot in dreifacher Ausfertigung:
- entweder per Einschreiben oder Kurierdienst bis spätestens 30. Juli 2015 an die
folgende Adresse eingesendet werden, wobei das Datum des Poststempels oder das
Datum des Lieferscheins als Nachweis für das Versanddatum gilt:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Referat R2 - Finanzen, Rechnungsführung, Programmierung
Büro: BOU2 02/101
Ref. Ausschreibung EACEA/2015/08
Avenue du Bourget 1
B-1049 Brüssel
Belgien
- oder bis spätestens zum 30. Juli 2015, 16.00 Uhr MEZ, bei gleicher Adresse
abgegeben werden. In diesem Fall gilt als Nachweis der Angebotsabgabe die
Empfangsbescheinigung mit Datum und Unterschrift des Beamten der zentralen
Posteingangsstelle, der die Unterlagen entgegengenommen hat. Die Posteingangsstelle
ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr MEZ und freitags von 8.00 bis
16.00 Uhr MEZ geöffnet. Samstags, sonntags und an Feiertagen der Kommission ist sie
geschlossen.
Das Angebot ist in zwei verschlossenen Umschlägen einzureichen, wobei der äußere Umschlag
die oben genannte Anschrift tragen muss. Der innere Umschlag muss ebenfalls an die oben
genannte Anschrift adressiert und mit dem folgenden Vermerk versehen sein:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1 - 1049 Brüssel - Belgien
http://eacea.ec.europa.eu
Ausschreibung
Referenz Nr. EACEA/2015/08
z. Hd. von Referat R2
NICHT DURCH DIE POSTSTELLE ZU ÖFFNEN
Werden selbstklebende Umschläge verwendet, sind diese mit einem Klebestreifen zu
verschließen, den der Bieter mit seiner Unterschrift versieht. Selbstklebende Umschläge, die
geöffnet und wieder verschlossen werden können, werden nicht akzeptiert.
WICHTIGER HINWEIS:
Beachten Sie den folgenden bedeutenden Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten zur
Einreichung von Angeboten:
1. Ein per Post oder Kurierdienst (Möglichkeit 1 oben) übermitteltes Angebot muss
spätestens an dem Tag versendet werden, der im Begleitschreiben als Fristende
angegeben ist. Das bedeutet, dass der Bieter das Angebot an diesem Datum oder davor
versenden muss. Folglich kann das Angebot je nach Dauer des Postversands auch nach
diesem Datum bei der Agentur eingehen.
2. Im Fall eines persönlich bei der Agentur eingereichten Angebots (Möglichkeit 2 oben)
müssen die Unterlagen dagegen spätestens an dem Tag eingehen, der im
Begleitschreiben als Fristende angegeben ist. Das bedeutet, dass das Angebot zum
Fristende oder vorher bei der Agentur eingehen muss.
In beiden Fällen ist der Bieter dafür verantwortlich, die für die von ihm gewählte Möglichkeit
geltenden Bestimmungen im Hinblick auf die Einreichung des Angebots einzuhalten.
2.
ÖFFNUNG DER ANGEBOTE
Am 07. Augustus 2015 um 11.00 Uhr MEZ werden die eingegangenen Angebote bei der
EACEA, Raum Pasteur, Rue Colonel Bourg 139, B-1140 Brüssel, offiziell geöffnet.
Ein Vertreter jedes Bieters kann an der Angebotseröffnung teilnehmen.
3.
KONTAKTE ZWISCHEN DEM ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBER UND DEN
BIETERN
Während des gesamten Ausschreibungsverfahrens sind Kontakte zwischen dem öffentlichen
Auftraggeber und den Bietern nur in Ausnahmefällen und unter folgenden Bedingungen zulässig:
– Vor Ablauf der Abgabefrist:
 Auf Veranlassung des Bieters kann der öffentliche Auftraggeber ergänzende
Auskünfte erteilen, die ausschließlich der näheren Erläuterung der Art des
Auftrags dienen.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich zu richten an:
• E-Mail-Adresse:
[email protected]
Anfragen, die weniger als fünf Arbeitstage vor Ablauf der Abgabefrist
eingehen, werden nicht beantwortet.
 Stellt die Agentur einen Irrtum, eine Ungenauigkeit, eine Auslassung oder
sonstige sachliche Fehler im Wortlaut der Ausschreibung fest, kann sie dies
auf eigene Initiative allen Beteiligten mitteilen.
 Ergänzende Auskünfte und die genannten Informationen werden allen
Bietern, die die Leistungsbeschreibung angefordert haben, zum gleichen
Zeitpunkt mitgeteilt und in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen" der
entsprechenden Aufforderung auf der Website der EACEA veröffentlicht:
http://eacea.ec.europa.eu/about/call_tenders/call_tenders_en.php.
– Nach Öffnung der Angebote:
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Erfordert ein Angebot Klarstellungen oder sind offenkundige sachliche Fehler im
Wortlaut des Angebots zu berichtigen, so kann der öffentliche Auftraggeber auf
eigene Initiative Kontakt zu dem Bieter aufnehmen; dies darf jedoch nicht zu einer
inhaltlichen Änderung des Angebots führen.
4.
DATENSCHUTZ
Beachten Sie, dass bei der Bearbeitung Ihrer Antwort auf die Ausschreibung personenbezogene
Daten (wie Name, Anschrift und Lebenslauf) erfasst und verarbeitet werden. Diese Daten werden
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien
Datenverkehr bearbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu
Ihren Rechten (wie das Auskunfts- und Berichtigungsrecht) finden Sie in der
Datenschutzerklärung auf der Website der EACEA.
Sie erhalten zu gegebener Zeit eine Mitteilung, ob Ihr Angebot angenommen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Brian Holmes
Anhang: Leistungsbeschreibung mit Anhängen
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