Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Der Direktor Brüssel, Betreff: Offene Ausschreibung - Referenz: EACEA/2015/08 STUDIE ÜBER JUGENDARBEIT UND JUGENDLICHES UNTERNEHMERTUM Sehr geehrte Damen und Herren, die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag über die Studie betreffend Studie ûber Jugendarbeit und Jugendliches Unternehmertum abzuschließen. Die Leistungsbeschreibung für diese Dienstleistungen ist diesem Schreiben beigefügt. Weitere Einzelheiten können nur per E-Mail angefragt werden: E-Mail-Adresse: [email protected] 1. EINREICHUNG DER ANGEBOTE Gemäß Abschnitt 2 der Leistungsbeschreibung muss Ihr Angebot in dreifacher Ausfertigung: - entweder per Einschreiben oder Kurierdienst bis spätestens 30. Juli 2015 an die folgende Adresse eingesendet werden, wobei das Datum des Poststempels oder das Datum des Lieferscheins als Nachweis für das Versanddatum gilt: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) Referat R2 - Finanzen, Rechnungsführung, Programmierung Büro: BOU2 02/101 Ref. Ausschreibung EACEA/2015/08 Avenue du Bourget 1 B-1049 Brüssel Belgien - oder bis spätestens zum 30. Juli 2015, 16.00 Uhr MEZ, bei gleicher Adresse abgegeben werden. In diesem Fall gilt als Nachweis der Angebotsabgabe die Empfangsbescheinigung mit Datum und Unterschrift des Beamten der zentralen Posteingangsstelle, der die Unterlagen entgegengenommen hat. Die Posteingangsstelle ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr MEZ und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr MEZ geöffnet. Samstags, sonntags und an Feiertagen der Kommission ist sie geschlossen. Das Angebot ist in zwei verschlossenen Umschlägen einzureichen, wobei der äußere Umschlag die oben genannte Anschrift tragen muss. Der innere Umschlag muss ebenfalls an die oben genannte Anschrift adressiert und mit dem folgenden Vermerk versehen sein: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Avenue du Bourget 1 - 1049 Brüssel - Belgien http://eacea.ec.europa.eu Ausschreibung Referenz Nr. EACEA/2015/08 z. Hd. von Referat R2 NICHT DURCH DIE POSTSTELLE ZU ÖFFNEN Werden selbstklebende Umschläge verwendet, sind diese mit einem Klebestreifen zu verschließen, den der Bieter mit seiner Unterschrift versieht. Selbstklebende Umschläge, die geöffnet und wieder verschlossen werden können, werden nicht akzeptiert. WICHTIGER HINWEIS: Beachten Sie den folgenden bedeutenden Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten zur Einreichung von Angeboten: 1. Ein per Post oder Kurierdienst (Möglichkeit 1 oben) übermitteltes Angebot muss spätestens an dem Tag versendet werden, der im Begleitschreiben als Fristende angegeben ist. Das bedeutet, dass der Bieter das Angebot an diesem Datum oder davor versenden muss. Folglich kann das Angebot je nach Dauer des Postversands auch nach diesem Datum bei der Agentur eingehen. 2. Im Fall eines persönlich bei der Agentur eingereichten Angebots (Möglichkeit 2 oben) müssen die Unterlagen dagegen spätestens an dem Tag eingehen, der im Begleitschreiben als Fristende angegeben ist. Das bedeutet, dass das Angebot zum Fristende oder vorher bei der Agentur eingehen muss. In beiden Fällen ist der Bieter dafür verantwortlich, die für die von ihm gewählte Möglichkeit geltenden Bestimmungen im Hinblick auf die Einreichung des Angebots einzuhalten. 2. ÖFFNUNG DER ANGEBOTE Am 07. Augustus 2015 um 11.00 Uhr MEZ werden die eingegangenen Angebote bei der EACEA, Raum Pasteur, Rue Colonel Bourg 139, B-1140 Brüssel, offiziell geöffnet. Ein Vertreter jedes Bieters kann an der Angebotseröffnung teilnehmen. 3. KONTAKTE ZWISCHEN DEM ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBER UND DEN BIETERN Während des gesamten Ausschreibungsverfahrens sind Kontakte zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Bietern nur in Ausnahmefällen und unter folgenden Bedingungen zulässig: – Vor Ablauf der Abgabefrist: Auf Veranlassung des Bieters kann der öffentliche Auftraggeber ergänzende Auskünfte erteilen, die ausschließlich der näheren Erläuterung der Art des Auftrags dienen. Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich zu richten an: • E-Mail-Adresse: [email protected] Anfragen, die weniger als fünf Arbeitstage vor Ablauf der Abgabefrist eingehen, werden nicht beantwortet. Stellt die Agentur einen Irrtum, eine Ungenauigkeit, eine Auslassung oder sonstige sachliche Fehler im Wortlaut der Ausschreibung fest, kann sie dies auf eigene Initiative allen Beteiligten mitteilen. Ergänzende Auskünfte und die genannten Informationen werden allen Bietern, die die Leistungsbeschreibung angefordert haben, zum gleichen Zeitpunkt mitgeteilt und in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen" der entsprechenden Aufforderung auf der Website der EACEA veröffentlicht: http://eacea.ec.europa.eu/about/call_tenders/call_tenders_en.php. – Nach Öffnung der Angebote: 2 Erfordert ein Angebot Klarstellungen oder sind offenkundige sachliche Fehler im Wortlaut des Angebots zu berichtigen, so kann der öffentliche Auftraggeber auf eigene Initiative Kontakt zu dem Bieter aufnehmen; dies darf jedoch nicht zu einer inhaltlichen Änderung des Angebots führen. 4. DATENSCHUTZ Beachten Sie, dass bei der Bearbeitung Ihrer Antwort auf die Ausschreibung personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift und Lebenslauf) erfasst und verarbeitet werden. Diese Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr bearbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten (wie das Auskunfts- und Berichtigungsrecht) finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website der EACEA. Sie erhalten zu gegebener Zeit eine Mitteilung, ob Ihr Angebot angenommen wurde. Mit freundlichen Grüßen Brian Holmes Anhang: Leistungsbeschreibung mit Anhängen 3
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