Informationen zur Eheschließung Notwendige Urkunden Meldezettel, Abschrift aus dem Geburtenbuch - nicht älter als 6 Monate! (ist am Standesamt des Geburtsortes erhältlich) Geburtsurkunde alleine genügt nicht! Staatsbürgerschaftsnachweis (lautend auf den aktuellen Namen) Nachweis der Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akad. Berufsbezeichnungen oder Standesbezeichnungen. Geburtsurkunden der gemeinsamen unehelichen Kinder Zusätzlich von Verwitweten und Geschiedenen: Heiratsurkunden aller früheren Ehen Nachweise der Auflösung aller früheren Ehen: Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft -Rechtskraftstempel!) Sterbeurkunde des Ehepartners Zusätzlich von Ausländern: Reisepass Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis), ausgestellt von der Heimatbehörde oder der diplomatischen Vertretungsbehörde in Österreich. Ledigennachweis, Familienstandsbestätigung Fremdsprachige Urkunden sind zusammen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers vorzulegen. Familiennamen: Bestimmung des Familiennamens (Namensrecht) Die bisherigen Familiennamen beider Partner können gleich bleiben. In diesem Fall haben die Ehepartner den Familiennamen der aus der Ehe entstammenden Kinder zu bestimmen. Wollen die Verlobten einen gemeinsamen Familiennamen, kann entweder der Familienname der Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Derjenige Verlobte, der den Familiennamen des anderen neu annimmt, kann erklären, den bisherigen Familiennamen mit einem Bindestrich voran- oder nachstellen. Die Führung eines Doppelnamens ist dann Pflicht. Terminreservierung am Standesamt Die Terminreservierung am Standesamt ist in der Regel frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich, weil die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) nur 6 Monate gültig ist. Trauzeugen: Bei der Eheschließung müssen mindestens 2 Trauzeugen (es können mittlerweile auch mehr sein) die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache verstehen, anwesend sein. Die Trauzeugen müssen ihre Identität vor der Trauung mit einem gültigen Lichtbildausweis nachweisen. Standesamt Das Standesamt vor dem sie in Österreich heiraten wollen, können sie frei wählen! Wenn sie bei einem anderen Standesamt heiraten wollen, geben sie dies einfach bei der Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) bekannt. Die Terminvereinbarung mit ihrem Eheschließungsstandesamt obliegt ihnen. Musik bei der standesamtlichen Trauung Für weitere Auskünfte: Hannes Bergerweiß, 04876/8210-14, [email protected]
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