Informationen zur Eheschließung

Informationen zur Eheschließung
Notwendige Urkunden
Meldezettel, Abschrift aus dem Geburtenbuch - nicht älter als 6 Monate! (ist am Standesamt des
Geburtsortes erhältlich) Geburtsurkunde alleine genügt nicht!
Staatsbürgerschaftsnachweis (lautend auf den aktuellen Namen)
Nachweis der Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akad. Berufsbezeichnungen oder
Standesbezeichnungen.
Geburtsurkunden der gemeinsamen unehelichen Kinder
Zusätzlich von Verwitweten und Geschiedenen: Heiratsurkunden aller früheren Ehen Nachweise
der Auflösung aller früheren Ehen: Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil (mit gültiger
Bestätigung der Rechtskraft -Rechtskraftstempel!)
Sterbeurkunde des Ehepartners
Zusätzlich von Ausländern: Reisepass Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis),
ausgestellt von der Heimatbehörde oder der diplomatischen Vertretungsbehörde in
Österreich.
Ledigennachweis, Familienstandsbestätigung Fremdsprachige Urkunden sind zusammen mit einer
beglaubigten deutschen Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers vorzulegen.
Familiennamen:
Bestimmung des Familiennamens (Namensrecht) Die bisherigen Familiennamen beider Partner
können gleich bleiben. In diesem Fall haben die Ehepartner den Familiennamen der aus der Ehe
entstammenden Kinder zu bestimmen.
Wollen die Verlobten einen gemeinsamen Familiennamen, kann entweder der Familienname der
Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Derjenige Verlobte,
der den Familiennamen des anderen neu annimmt, kann erklären, den bisherigen Familiennamen mit
einem Bindestrich voran- oder nachstellen. Die Führung eines Doppelnamens ist dann Pflicht.
Terminreservierung am Standesamt
Die Terminreservierung am Standesamt ist in der Regel frühestens 6 Monate vor dem geplanten
Eheschließungstermin möglich, weil die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot)
nur 6 Monate gültig ist.
Trauzeugen:
Bei der Eheschließung müssen mindestens 2 Trauzeugen (es können mittlerweile auch mehr sein)
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache verstehen, anwesend sein.
Die Trauzeugen müssen ihre Identität vor der Trauung mit einem gültigen Lichtbildausweis
nachweisen.
Standesamt
Das Standesamt vor dem sie in Österreich heiraten wollen, können sie frei wählen!
Wenn sie bei einem anderen Standesamt heiraten wollen, geben sie dies einfach bei der Ermittlung
der Ehefähigkeit („Aufgebot“) bekannt.
Die Terminvereinbarung mit ihrem Eheschließungsstandesamt obliegt ihnen.
Musik bei der standesamtlichen Trauung
Für weitere Auskünfte: Hannes Bergerweiß, 04876/8210-14, [email protected]