Länderinfo: Japan Rechtliche Formalia • Arbeitsvisa: um ein Visum zu erhalten, benötigt man bereits einen abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu drei Monate. Fordert der Arbeitgeber ein Certificate of Eligibility (CoE) - eine Eignungsbescheinigung – an, kann dieser Vorgang beschleunigt werden. Mit dem Touristenvisum ist die Einreise möglich, das Arbeiten aber verboten. • Sonderfall - Entsendung durch ein deutsches Unternehmen: in diesem Fall gelten die Regelungen des Unternehmens; häufig bekommt der Entsandte viele Vergünstigungen und Zusatzleistungen. • Working Holidays: Das Working Holiday Programm bietet jungen Deutschen (18-30 Jahre) die Möglichkeit, für ein Jahr lang in Japan zu reisen und zu arbeiten. Bewerbungsverfahren • persönlichen Kontakt im Vorfeld erleichtert die Bewerbung und ist in Japan besonders wichtig Unterlagen • • Gestaltung der Bewerbungsunterlagen von der Nationalität des Personalchefs abhängig machen in traditionellen japanischen Unternehmen ist es üblich, Werdegang und Hobbies händisch oder mit der Maschine in ein Standardformular aus dem Schreibwarengeschäft einzutragen - wenn das nicht ausdrücklich verlangt wird, dann deutsche Variante mit Lebenslauf und Motivationsschreiben wählen Anschreiben • • • • auf eine Seite beschränken verfasst wird das Anschreiben auf Japanisch, außer wenn in der Anzeige anders gefordert übliche Inhalte: warum gerade dieses Unternehmen (positives Image des Unternehmens betonen), Hinweise auf japanisches Netzwerk, Fachwissen darstellen und wenn vorhanden, berufliche Erfahrung in Deutschland und Japan angeben Anlagen: die wichtigsten Dokumente reichen aus (Diplome und Berufsabschlüsse) • • • • (Arbeits-)Zeugnisse sind in Japan generell nicht so wichtig Praktika sind relativ unüblich, daher sind Praktikumszeugnisse auch nicht verbreitet (bei Bewerbungen bei deutschen Firmen in Japan ist dies anders) Referenzen können angegeben werden, werden aber nicht erwartet Übersetzung oder Beglaubigung von Zeugnissen und Ausbildungsabschlüssen ist nicht notwendig Lebenslauf • • • • • • Lebenslauf im Großen und Ganzen wie im Deutschen tabellarischer Lebenslauf ist Standard, chronologisch japanische Personalverantwortliche bevorzugen eine kurze Darstellung der bisherigen Laufbahn (1 Seite ideal) ein Foto gehört unbedingt dazu (Seriosität und Qualität beachten) detaillierte Beschreibung der Inhalte nur bedingt nötig (nur bei eigenverantwortlichen Positionen) meist Bezeichnung des Berufs, der Branche und einer kurzen Charakterisierung des Unternehmens ausreichend Job-Interview • • • • • • • • • • • typische Verbeugung zur Begrüßung wenn Händedruck, dann die gereichte Hand nur vorsichtig drücken Bescheidenheit ist die größere Tugend, sachlich ruhig und nicht zu selbstbewusst auftreten Hang zum Gestikulieren vermeiden Visitenkarten gern gesehen (Visitenkarten werden mit beiden Händen gegeben und empfangen) Wer das Auswahlgespräch mit mehreren Vertretern des Unternehmens führt, sollte den Ältesten oder Ranghöchsten gezielte Aufmerksamkeit entgegenbringen bei Unsicherheit lieber abwarten Gespräch gut vorbereiten, wer sich genau über das Unternehmen und seine Gesprächspartner informiert hat, kann Punkte sammeln Teamfähigkeit betonen – in Japan wird Zusammenarbeit groß geschrieben absolute Pünktlichkeit Kleidung: konservativ und seriös auftreten; dezenter Anzug oder Kostüm sind ein Muss; weiß gilt als Farbe der Trauer Praktikumskultur • • • • • • kein Visum nötig, wenn der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert und das Praktikum unbezahlt ist >90 Tage in Japan: Registrierung und "Alien Registration Card" (ARC) nötig bezahlte Praktika sind in Japan eher selten bei bezahlten Praktika wird ein Working-Holiday-Visum benötigt in Japan gibt es keine Praktikumskultur wie in Deutschland (Einstieg sehr hierarchisch), bei deutschen Unternehmen und Einrichtungen aber üblich in der Regel werden gute bis sehr gute Japanischkenntnisse benötigt (gegebenenfalls reichen auch gute Englischkenntnisse) Versicherung Sozialversicherung • • • das japanische Sozialversicherungssystem umfasst die Renten-, Kranken-, Unfallund Arbeitslosenversicherung die Anmeldung verläuft in der Regel über den Arbeitgeber bei Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern gibt es zudem eine Zusatzrentenversicherung Krankenversicherung • • es gibt staatliche und betrieblich organisierte Versicherungen, letztere erfordert eine geringere Selbstbeteiligung bei den Beiträgen, dafür aber höhere Zuzahlung bei Behandlungen eine Arbeitsunfall- und Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch Steuern • • • • die Steuerbelastung in Japan ist niedriger als in Deutschland (Bsp. Mehrwertsteuer: 5 %) für den Arbeitnehmer relevant ist die Einkommenssteuer und Anwohnersteuer (“Resident Tax”), letztere wird auf Basis des Gehaltes vom Vorjahr berechnet, wenn länger als ein Jahr in einem Bezirk („ward“) gewohnt wird Einkommenssteuer und Steuererklärung: wenn ein Arbeitsverhältnis in einem Japanischen Unternehmen ohne besondere Zusatz-Einkünfte oder Ausgaben vorliegt, wird die Steuererklärung vom Unternehmen erledigt. (Einkommenssteuersatz - zwischen 5 und 40 %) Bei einem Verdienst von mehr als 20 Mio. Yen (160.000 Euro) im Jahr, mehr als einen Arbeitgeber oder außergewöhnliche Ein- und Ausgaben, zum Beispiel im deutschen Ausland, muss die Steuererklärung selbst vorgenommen werden Stellensuche • • • die Stellensuche ist am aussichtsreichsten, wenn Sie sich bei japanischen Firmen in Deutschland oder bei deutschen Firmen in Japan bewerben wichtigste Branchen sind: Automobil-, Elektro-, Metall- und Chemieindustrie, Telekommunikation, IT-Fachkräfte, Elektro- und Fahrzeugbauingenieure, Vertrieb, Umwelt- und Energietechnik sowie Bio- oder Medizin-Technologie das persönliche Netzwerk ist in Japan besonders wichtig: Veranstaltungen rund um die Themen Japan und Wirtschaft besuchen, beispielweise vom DeutschJapanische Wirtschaftskreis (DJW), der Japan External Trade Organization (JETRO) oder der deutschen Industrie- und Handelskammer Internetjobbörsen (Auswahl) • • • • • • Stellenmarkt der Deutsche Industrie- und Handelskammer Japan http://www.japan.ahk.de/stellenmarkt/ Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis http://www.djw.de/jobboerse/angebote.html ACCJ-Jobs https://japan.careerengine.org/accj/ GaijinPot https://jobs.gaijinpot.com/ Daijob http://www.daijob.com Japan Times http://job.japantimes.com Quellen: Absolventa - http://www.absolventa.de/karriereguide/arbeiten-im-ausland/arbeiten-in-japan (Abrufdatum 07.10.2015) Karrierejournal – Monster - http://karriere-journal.monster.de/Bewerbungs-Tipps/International/bewerben-japan-wissenswertes41396/article.aspx (Abrufdatum 07.10.2015) Auslandjobs http://www.auslandsjob.de/praktikum-japan.php (Abrufdatum 13.10.2015)
© Copyright 2024 ExpyDoc