Professor Dr. Steffen Schlinker Transfer und Rezeption deutschen Rechts am Beispiel der Republik Estland Grundlagenseminar zum Bürgerlichen Recht im Wintersemester 2015/16 Gegenstand des Seminars ist der Rechtstransfer von Deutschland nach Estland in den Jahren nach 1990. Unmittelbar nach Wiedererlangung staatlicher Souveränität Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts haben estnische und deutsche Juristen am Wiederaufbau eines estnischen Rechtsstaats gearbeitet. Angesichts der kulturellen Verbindung zwischen Estland und Deutschland seit dem 13. Jahrhundert sollte bewußt an die west- und mitteleuropäische Rechtstradition und insbesondere an das deutsche Rechtssystem angeknüpft werden. Neben dem Staats- und Verwaltungsrecht sind insbesondere die Systematik und Terminologie des Zivilrechts durch die deutsche Gesetzgebung, die deutsche Rechtswissenschaft und Rechtsprechung sowie die Richtlinien der (damaligen) Europäischen Gemeinschaften geprägt worden. Im Seminar sollen anhand einzelner zivilrechtlicher Institute die Gemeinsamkeiten des estnischen Rechts mit dem BGB, aber auch die Besonderheiten analysiert werden. Das Augenmerk wird dabei vor allem auf dem allgemeinen Teil, dem Schuldrecht und dem Sachenrecht liegen. Das Seminar dient damit dazu, Institute des bürgerlichen Rechts im Vergleich zu reflektieren und vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Die amtliche Fassung des estnischen Zivilgesetzbuchs ist in englischer Sprache zugänglich. Literatur: Irene Pakuscher / Sigrun Erber-Faller, Sachenrechtsgesetz. Textdokumentation mit Einführung, WiRO 1994, 181-185; Jaan Sootak / Marju Luts, Rechtsreform in Estland als Rezeptions- und Bildungsaufgabe, JZ 1998, S. 401-403. Das Seminar wird jeweils wöchentlich am Freitag, von 12 bis 14 Uhr stattfinden. Anmeldung: über das Studienbüro und in der Vorbesprechung mit Themenvergabe am Mittwoch, den 8. Juli 2015, von 14:30-16:00 Bibliothek des Leopold-Wenger-Instituts, Abt. B, Raum V 213, Prof. Huber-Platz 2. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. 1
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