vollmacht-anwalt (45.8 KiB) - Dr. Klaus

Dem Rechtsanwalt
Dr. Klaus-Peter Heym,
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Gartenstraße 17, 63263 Neu-Isenburg
Telefon: 06102/71845; Fax: 06102/718466
wird in der Angelegenheit
VOLLMACHT
zur Vertretung erteilt.
Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf:
1. Prozeßführung incl. Nebenverfahren (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung,
Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung usw.) und Erhebung
von Widerklagen;
2. Erledigung der Angelegenheit durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis;
3. Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche;
4. Empfangnahme von Geld (auch der von der Justizkasse oder anderer Stellen zu
erstattenden Kosten sowie die Verfügung darüber ohne nach § 181 BGB beschränkt zu
sein), Wertsachen und Urkunden;
5. Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen (z.B. Kündigungen);
6. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger; Fahrzeughalter und deren
Versicherer;
7. Ermächtigung zur Stellung von Strafanträgen sowie deren Rücknahme und zur
Vertretung des Nebenklägers sowie zur Akteneinsicht;
8. Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen;
9. Erteilung von Untervollmachten;
10. Befreiungen von der Schweigepflicht zu erklären (z.B. von Ärzten, Notaren,
Rechtsanwälten, Steuerberater).
Neu-Isenburg, den
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