Dem Rechtsanwalt Dr. Klaus-Peter Heym, Fachanwalt für Steuerrecht Steuerberater Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Gartenstraße 17, 63263 Neu-Isenburg Telefon: 06102/71845; Fax: 06102/718466 wird in der Angelegenheit VOLLMACHT zur Vertretung erteilt. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf: 1. Prozeßführung incl. Nebenverfahren (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung usw.) und Erhebung von Widerklagen; 2. Erledigung der Angelegenheit durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis; 3. Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche; 4. Empfangnahme von Geld (auch der von der Justizkasse oder anderer Stellen zu erstattenden Kosten sowie die Verfügung darüber ohne nach § 181 BGB beschränkt zu sein), Wertsachen und Urkunden; 5. Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen (z.B. Kündigungen); 6. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger; Fahrzeughalter und deren Versicherer; 7. Ermächtigung zur Stellung von Strafanträgen sowie deren Rücknahme und zur Vertretung des Nebenklägers sowie zur Akteneinsicht; 8. Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen; 9. Erteilung von Untervollmachten; 10. Befreiungen von der Schweigepflicht zu erklären (z.B. von Ärzten, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberater). Neu-Isenburg, den _________________________
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