Vollmacht In Sachen ./ . wegen

Vollmacht
In Sachen
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wegen __________________________________________________________________________
wird hiermit Rechtsanwalt Waldemar Naumann (Ahornweg 8, 36145 Hofbieber) Vollmacht zur
Vertretung in obiger Angelegenheit erteilt.
Die Vollmacht ermächtigt insbesondere
1.
zu außergerichtlichen, auch fernmündlichen, Verhandlungen aller Art und in Unfallsachen zur
Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger/Unfallverursacher, Fahrzeughalter und deren
Haftpflichtversicherer, einschließlich der Akteneinsicht;
2.
zum Abschluss eines Vergleiches zur Vermeidung eines Rechtsstreits;
3.
zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen;
4.
zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärung ( z.B Kündigungen);
5.
zur Entgegennahme von Zahlungen, Wertsachen und Urkunden;
6.
zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und
Zurücknahme von Widerklagen in Verfahren der Zivil- einschließlich Sozial-, der Finanz- und der
Verwaltungsgerichtsbarkeit;
7.
zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von
Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und
sonstigen Versorgungsauskünften;
Die Vollmacht hat insbesondere folgenden Umfang:
1.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller
Art (z. B. Arrest einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-,
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren über
das Vermögen des Gegners);
2.
Die Vollmacht umfasst die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die
Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen,
zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis
zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom
Gegner, von der Justiz- oder Landeskasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge
entgegenzunehmen.
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Ort, Datum
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Unterschrift