Vollmacht In Sachen _____________________________________ ./ . _______________________________________ wegen __________________________________________________________________________ wird hiermit Rechtsanwalt Waldemar Naumann (Ahornweg 8, 36145 Hofbieber) Vollmacht zur Vertretung in obiger Angelegenheit erteilt. Die Vollmacht ermächtigt insbesondere 1. zu außergerichtlichen, auch fernmündlichen, Verhandlungen aller Art und in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger/Unfallverursacher, Fahrzeughalter und deren Haftpflichtversicherer, einschließlich der Akteneinsicht; 2. zum Abschluss eines Vergleiches zur Vermeidung eines Rechtsstreits; 3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen; 4. zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärung ( z.B Kündigungen); 5. zur Entgegennahme von Zahlungen, Wertsachen und Urkunden; 6. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen in Verfahren der Zivil- einschließlich Sozial-, der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; 7. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften; Die Vollmacht hat insbesondere folgenden Umfang: 1. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners); 2. Die Vollmacht umfasst die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justiz- oder Landeskasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen. _________________________________ Ort, Datum __________________________________ Unterschrift
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