Wissenschaft und Forschung

EU-Beamtin, EU-Beamter
(Wissenschaft und Forschung)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
Die Europäische Kommission stellt auch Fachkräfte aus Wissenschaft und Forschung ein. Das Personal
im Bereich Forschung, arbeitet überwiegend in den Generaldirektionen „Forschung, Gemeinsame
Forschungsstelle und Informationsgesellschaft“, aber auch in den Generaldirektionen „Unternehmen und
Industrie“, Fischerei, „Energie“ und „Verkehr“ und „Umwelt“. Die Aufgaben der Generaldirektion Forschung
zielen auf die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ab. Die Gemeinsame Forschungsstelle
(Joint Research Center JRC) verfügt über insgesamt sieben Forschungsinstitute – Institute for Reference
Materials and Measurements (IRMM), Institute for Transuranium Elements (ITU), Institute for Energy (IE),
Institute for the Protection and the Security of the Citizen (IPSC), Institute for Environment and Sustainability
(IES), Institute for Health and Consumer Protection (IHCP), Institute for Prospective Technological Studies
(IPTS) – in Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande und Spanien. Die Direktion befindet sich in Brüssel.
Wegen der besonderen Anforderungen wird das im Rahmen von Forschungsprojekten eingesetzte Personal
mittels eigener Rekrutierungsverfahren besetzt und in der Regel auf Zeit, d.h. befristet, angestellt
ANFORDERUNGEN
Interkulturelle Kompetenz, soziale Kompetenz, gutes Auftreten, Kontaktfreude, Sensibilität, hohes
Verantwortungsgefühl, Selbstständigkeit, psychische Stabilität, gute Allgemeinbildung, breit gestreutes
Interessenspektrum, Bereitschaft zur Weiterbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe
Lesekapazität), logisch-analytisches Denkvermögen, Sorgfalt, Geduld, Problemlösungsfähigkeit, Fähigkeit
Zusammenhänge herzustellen, gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, sehr gute
Fremdsprachenkenntnisse (in zwei europäischen Sprachen, davon mind. Eine Englisch, Deutsch oder
Französisch), Präsentationskenntnisse, Überzeugungsstärke, Durchsetzungs- und Verhandlungskompetenz,
Fähigkeit zur Motivation anderer, Organisationstalent, Recherche-Kenntnisse, wirtschaftliche Kenntnisse,
Rechtskenntnisse, grundlegende IT-Kenntnisse, Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten,
Belastbarkeit, Anpassungsfähigkeit, Bereitschaft zur Mobilität.
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EU-Beamtin, EU-Beamter
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BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die EU-Planstellen gliedern sich in zwei Laufbahngruppen: Verwaltungsräte/innen (AD) und
Verwaltungsassistenten/innen (ATS). Für HochschulabsolventInnen interessant sind die AD-Posten als diese
einen Hochschulabschluss voraussetzen.
Die Europäische Kommission beschäftigt derzeit knapp 13.000 AD-BeamtInnen. Die große Mehrheit davon
arbeitet in Brüssel, weitaus weniger in Luxemburg. Generell können jedoch mögliche Dienstorte sowohl in
den verschiedenen EU-Ländern wie in den verschiedenen Delegationen der EU liegen. Die Entlohnung folgt
einem einheitlichen Gehaltsschema. Insgesamt gibt es für AD-Beamte elf unterschiedliche Funktions- und
Gehaltsstufen. Basiseinstiegsniveau für Bewerber(innen) ohne Berufserfahrung ist AD5 (AD-Beamter). Für
höhere Einstiegsstufen werden ebenfalls allgemeine Auswahlverfahren durchgeführt. So werden z.B. für
die Laufbahn AD6 mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt. AD LinguistInnen
(DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen) sind besoldungsmäßig den AD-Posten gleichgestellt.
Abgesehen von Tätigkeiten bei Forschungsstellen und im Sprachendienst bietet die EU ein breites
Spektrum an Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Informationstechnik, Volks- oder Betriebswirtschaft,
Politikwissenschaft, Rechnungsprüfung und Rechtswissenschaft (z.B. beim Gerichtshof oder beim
Juristischen Dienst der Kommission). Einen diversifizierten akademischen und/oder beruflichen Hintergrund
setzen Aufgabenfelder wie z.B. Rechts- und SprachsachverständigeR und IT-ManagerIn voraus.
Zum Zweck einer objektiven Besetzung der Planstellen gibt es ein „allgemeines Auswahlverfahren“,
welches das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) durchführt, um hoch qualifizierte Beamte
für die einzelnen Institutionen der Europäischen Union – also das Europäische Parlament, den Rat,
die Europäische Kommission, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten und den
Europäischen Datenschutzbeauftragten – auszuwählen. Über das EPSO können sich an einer Bewerbung
Interessierte informieren. Jede freie Planstelle eines Organs der EU wird dem Personal dieses Organs
bekannt gegeben und kann durch Versetzung, Beförderung oder aufgrund eines internen Auswahlverfahrens
besetzt werden.
Es ist üblich, dass Kommissionsbeamtinnen/-beamte während ihrer beruflichen Laufbahn in verschiedenen
Generaldirektionen arbeiten. Sie können aber auch innerhalb einer Generaldirektion von einem
Tätigkeitsbereich in einen anderen wechseln. Die Posten von GeneraldirektorInnen und DirektorInnen
(Besoldungsgruppe AD 15 oder AD 16) werden üblicherweise politisch besetzt, d.h. sie unterliegen keinem
Objektivierungsverfahren.
AUSBILDUNG
Als Vorbildung für Tätigkeiten in der Laufbahngruppe AD der EU-BeamtInnen (AkademikerInnen) gibt es
grundsätzlich keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Studienrichtungen und des Studienzweiges.
WEITERBILDUNG
Zusatzqualifikationen bieten auf den zukünftigen Tätigkeitsbereich ausgerichtete Masterstudiengänge in
beispielsweise European Union Studies, European Studies, International Studies (auch als BA), International
Relations oder Studiengänge zu Europarecht. Diese können entweder auf Österreichs oder internationalen
Universitäten belegt werden; z.B.: der Master Studiengang European Union Studies in Salzburg, der
Universitätslehrgang EURAS mit dem Abschluss Master in European Studies an der Donau-Universität
Krems, der Universitätslehrgang EURO-Jus als Zusatzqualifikation und Masterprogramm für JuristInnen
wiederum in Krems etc.
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EU-Beamtin, EU-Beamter
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DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.450,00 - € 2.720,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
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