Amtsblatt Nr. 04 - April 2015

AMTLICHER TEIL
1. Aus der Sitzung vom 19.03.2015
Vereidigung des neuen Feldgeschworenen Klaus
Herrmann
„Wer hat es erfunden? Wir Franken waren es, bei
denen das Ehrenamt des Feldgeschworenen entstanden ist.“
Feldgeschworene – ist das Älteste, noch erhaltene
Ehrenamt der kommunalen Selbstverwaltung.
Der traditionelle Wahlspruch der Feldgeschworenen
lautet:
„Tue Recht - fürchte Gott - scheue niemand“
Die Mitwirkung angesehener Gemeindebürger bei der
Sicherung der Grundstücksgrenzen stellt auch heute
noch geradezu ein Modellfall bürgernaher Verwaltung
dar. Die Feldgeschworenen werden bei Übernahme
ihrer Aufgaben zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur absoluten Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebener-Geheimnisses
durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.
Seit mehr als 3000 Jahren beschäftigen sich die
Menschen mit den Grenzen, deren Kennzeichnung,
Beschreibung und Schutz. Die Beziehung des Menschen zur Grenze ist ein Spiegelbild seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung.
Sie ist damit ein Teil unserer Kulturgeschichte. In
Bayern können die Feld-geschworenen, auch Siebener genannt, auf eine bis in das 13. Jahrhundert
zurückreichende Tradition in der Grenzpflege und
Grenzsicherung zurückblicken. Über 21000 Feldgeschworene in Bayern, davon allein über 14500 in
Franken beweisen, dass dieses Ehrenamt über die
Jahrhunderte hinweg jung und lebenskräftig geblieben ist.
Das Ehrenamt des Feldgeschworenen ist im 13.
Jahrhundert in Franken entstanden. Dort erkannten
die fränkischen Gerichte, dass vor Ort Ansprechpartner in den einzelnen Dörfern nötig waren, die sich mit
den lokalen Gegebenheiten auskannten und die
Grenzbeaufsichtigung gewährleisteten. Weil ursprünglich eine Gruppe von meist sieben Personen in
der Gemeinde zur Regelung und Bestimmung von
Grundstücksgrenzen eingerichtet wurde, bürgerte
sich der Begriff Siebener ein. Heute wird eine Mindestzahl von vier Personen gefordert.
Eine Besonderheit der Feldgeschworenen ist ihr
„Siebenergeheimnis“. Mit geheimen Zeichen und
Markierungen, etwa in Form von Marksteinzeugen,
wird hiermit der Punkt des zu setzenden Grenzsteines gekennzeichnet. Die geheimen Daten sind von
Kommune zu Kommune unterschiedlich und werden
nur mündlich an den Nachfolger weitergegeben. Die
Feldgeschworenen werden von Anfang an darauf
vereidigt und bleiben Feldgeschworene ihr Leben
lang oder solange es ihre Gesundheit zulässt. In einer Dienstordnung aus dem Jahre 1868 heißt es
hierzu:
„Die Wahl der zum Belegen der Grenzsteine zu verwendenden Gegenstände ist dem Ermessen der
Feldgeschworenen anheim gegeben, welche hierüber
das strengste Stillschweigen zu beobachten haben.
Gemäß dem abgelegten Eid haben sie das Geheimnis lebenslang zu bewahren.“
Das Amt der Feldgeschworenen ist ein Amt mit Tradition und Vergangenheit. Damit diese Tradition weiter
fortgesetzt werden kann, weiter leben kann, wird heute der ehrsame Bürger Klaus Herrmann als Feldgeschworener vereidigt.
Die Vorzüge eines Feldgeschworenen sollten sein:
„Idealismus, Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit und
Gemeinschaftssinn“. Aus der Sicht der Feldgeschworenen des Marktes Karbach, besitzt Er diese Vorzüge
und Sie schlagen Herrn Klaus Herrmann, zum Nachfolger des am 28.12.2014 verstorbenen Edwin Öhring
vor.
Foto. Markt Karbach
Bürgermeister Werrlein nimmt dem neuen Feldgeschworenen unter aufheben der rechten Hand und
nachsprechen, nachstehender Eidesformel nach § 5
Abs.1 der Feldgeschworenenordnung ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung
des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen,
gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so
wahr mir Gott helfe.“
und überreicht ihm anschließend hierzu eine Urkunde
sowie ein Buchpräsent.
Ehrung der Feldgeschworenen Ludwig Hain und
Roman Hart für 40 jährige Siebener-Tätigkeit
Über die Gewährung des Ehrensoldes ist ein Beschluss des Marktgemeinderates zu fassen.
Der Gemeinderatsbeschluss beschließt einstimmig
die Gewährung des Ehrensolds
Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetzes BayKiBiG Neuerung im Kindergartenwesen „Qualitätsbonus plus“ - Schreiben des BayStmAS vom 04.02.2015
Foto: Markt Karbach
Den Feldgeschworenen Ludwig Hain und Roman
Hart wird für ihre 40-jährige Ehrenamtstätigkeit als
Feldgeschworene eine Dankurkunde des Marktes
Karbach überreicht.
Damit spricht der Markt Karbach seinen Dank und
Anerkennung für 40-jährige verdienstvolle Tätigkeit
als „Siebener“ zum Wohle der Bürger aus und überreicht beiden jeweils noch ein Buch- und Weinpräsent.
Vinzenz Stegerwald als FeldgeschworenenObmann bestätigt
Weiterhin haben die Feldgeschworenen Ihren Obmann Herrn Vinzenz Stegerwald für weiter 6 Jahre in
seinem Amt bestätigt. Zu seinem Stellvertreter wurde
Peter Väth bestimmt.
Gewährung von Ehrensold für Herrn Kurt Kneipp
Die Höhe des Pflichtehrensoldes ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verändert werden. Sie beläuft
sich nach einer Amtszeit von 12 Jahren auf 33,33
v.H. der zuletzt bezogenen Entschädigung.
Herr Kurt Kneipp war vom 01.05.2002 bis 30.04.2014
ehrenamtlicher erster Bürgermeister des Marktes
Karbach. Er hat daher nach Art 59 Abs. 1 KWBG einen Anspruch auf Pflichtehrensold.
Im Falle von Herrn Kneipp errechnet sich somit ein
Pflichtehrensold in Höhe von 1.192,35 €.
Dieser Pflichtehrensold ist monatlich im Voraus zu
gewähren.
Nachdem Herr Kneipp seit dem 01.05.2014 bis zum
30.04.2015 Überbrückungshilfe erhält ist der Pflichtehrensold ab 01.05 2015 zu gewähren.
Der Pflichtehrensold kann nur verweigert werden,
wenn sich der Empfänger des Ehrensoldes als nicht
würdig erweist (Art. 59 ABs. 5 KWBG).
Es wird mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern ab dem
Bewilligungsjahr 2015 eine zusätzliche neue Förderung eingerichtet hat, den „Qualitätsbonus plus“. Dies
ist eine freiwillige Leistung, d.h. der Freistaat Bayern
gewährt pro Kind mit einer Buchungszeit von 3 bis 4
Stunden eine zusätzliche Förderung in Höhe von
53,59 €.
Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass die Gemeinde den Bonus in gleicher Höhe gewährt, jedoch ist dies nur nötig, wenn
die Gemeinde nicht der Träger der Kita ist, somit trifft
dies für den Kindergarten Karbach nicht zu. Die Gemeinde erklärt, dass die Fördermittel zur Qualitätsverbesserung verwendet werden. Hierzu liegt keine
nähere Definition vor und unterliegt keine Überprüfung oder Kontrolle.
Die Mitglieder des Marktgemeinderates nehmen dies
zur Kenntnis und fassen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat Karbach beschließt, sich an der
freiwilligen sozialen Leistung „Qualitätsbonus plus“ zu
beteiligen und die zusätzliche Leistung zur Qualitätsverbesserung im kommunalen Kindergarten einzusetzen. Für das Jahr 2015 beläuft sich die Höhe der
staatlichen Leistung auf 5.625,-- €. Befristet ist diese
Leistung zunächst für das Abrechnungsjahr 2015.“
De Beschluss erfolgt einstimmig und nimmt die zusätzlichen Fördermittel an
Vollzug des Waldgesetzes für Bayern
(BayWaldG); Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) 2015
Mit Verordnung vom 03.02.2015 wurde die Körperschaftswaldverordnung geändert. Die Änderung sieht
eine Anhebung der Entgelte für die vertraglich vereinbarte Betriebsleitung und Betriebsausführung zum
01.07.2015 vor. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue
Sätze.
Für das erste Halbjahr gelten die bisherigen Entgeltsätze.
2. Bürgermeister Günter Schmelz gibt die Beträge
der letzten Jahre bekannt:
Der Markt Karbach hat bezahlt:
2012 - 8.953,--€, 2013 – 9.486,-- €, 2014 10.019,-- €,
ab 2015 11.306,19 €.
2019 soll neu verhandelt werden.
Es wird allgemein die Meinung vertreten, dass Herr
Förster Huckle eine gute Arbeit leistet und der Markt
Karbach mit der Betriebsleitung und Betriebsausführung sehr zufrieden ist.
Es erfolgt der einstimmige Beschluss
Der Markt Karbach stimmt der weiteren Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das AELF nach
der Entgeltanpassung für die Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung 2015 zu.
Vollzug des Bundnaturschutzgesetzes
(BNatSchG); Erlaubnis für die gewerbsmäßige
Entnahme wild lebender, nicht besonders geschützter Pflanzen u.a. Gemarkung Karbach
Bürgermeister Werrlein gibt den Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart für die stets widerrufliche
Weise Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Entnahme von
Holunderblüten für die Firma Lebe Gesund GmbH
Co KG, Marktheidenfeld auf den Flurstücken
Nr.1164,1290,1286,273,4305,4309,4324,4338,4017,
4019 der Gemarkung Karbach bekannt.
Gültigkeit 1.1.2015 bis 31.12.2016.
Bewerbung um die Errichtung eines Familienstützpunktes im Markt Karbach
Der Landkreis Main-Spessart beteiligt sich seit
01.01.2014 am Förderprogramm zur strukturellen
Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung des
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familien und Integration.
Ziel ist es, Familien möglichst frühzeitig zu erreichen
und bei ihrer täglichen Erziehungs- und Beziehungsaufgabe zu unterstützen, zu begleiten – und bei Bedarf an weitere Stellen zu vermitteln. Hierfür werden
regelmäßig der Bestand und der Bedarf an familienbildenden Angeboten ermittelt und Lücken geschlossen.
Für die Umsetzung sollen im Landkreis dezentral
Familienstützpunkte eingerichtet werden.
Sie sind Anlauf- und Kontaktstellen für alle Familien.
Eine Diskussion schließt sich an.
2. Bürgermeister Günter Schmelz erklärt, dass er
glaubt, dass Bedarf da ist, da die Kindergartenleiterin
Hilde Flemisch durch viele Probleme überlastet ist,
die sie durch viel Zeitaufwand regelt.
Es gilt hier noch einige Informationen zu besorgen
und die Beschlussfassung zu vertagen.
Gründung des Vereins „Wir im Spessart“ – Beitritt des Marktes Karbach
Bürgermeister Werrlein gibt das Schreiben des Vereins „Wir im Spessart“ bekannt.
Der Markt Karbach stimmt einem Beitritt zum gemeinnützigen Verein „Wir im Spessart e.V.“ nicht zu.
Wind- u. Solarenergie in der Gemarkung Karbach
– welches Ziel soll verfolgt werden – Bericht aus
dem Werksausschuss
Es lag ein Antrag aus dem Werksausschusses vor,
dieser wurde bekannt gegeben.
Durch den Werksausschuss wurde beantragt die
Thematik Wind- und Solarenergieanlagen in der Karbacher Gemarkung auf die Tagesordnung zu setzen.
Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wurde zwischenzeitlich die Windhöffigkeitsstudie übermittelt.
Ziel ist es, dass nach Information und Beratung ein
Grundsatzbeschluss gefasst wird
Pro oder kontra Solarpark und Windräder.
Gemeinderat Rudi Heim führte aus:
Die Angelegenheit wurde in der nichtöffentlichen
Sitzung vom 16.10.2013 behandelt.
Von der Verwaltung wurde hier nichts weiter veranlasst. Im Jahre 2013 wurde eine Windhöffigkeitsstudie in Auftrag gegeben für die Ausweisung von Sondernutzungsflächen.
Die Studie wurde erstellt. Durch Herrn Öchsner von
der Fa. Auktor wurde angeregt, den Flächennutzungsplan zu ändern.
Im Juni 2014 haben sich Investoren vorgestellt.
2. Bürgermeister Günter Schmelz stellt fest, dass bei
den Gesprächen mit den Investoren nur Privatgrundstücke betroffen waren.
In Karbach bestehen grundsätzlich Möglichkeiten für
Solarpark und Windräder.
Gemeinderat Heim erklärte weiter, dass es das Ziel
ist, das ausschließlich gemeindliche Grundstücke
betroffen sein sollen. Die erforderlichen Finanzmittel
für die Gemeinde muss durch eine 100%ige Vorfinanzierung der Investoren abgedeckt werden so dass
für die Gemeinde nur die Kosten für die Änderung
des Flächennutzungsplanes entstehen würden.
Auf Anfrage bestehen, nach seiner Meinung keine
internen Kollisionen mit anderen Gemeinden.
Bürgermeister Werrlein schlägt vor, ggfs. Herrn Öchsner nochmal zu einer Sitzung einzuladen, da es zwischenzeitlich doch auch gesetzliche Änderungen gegeben hat.
Es sind von der Regierung von Unterfranken Potenzialflächen auch für Karbach benannt.
Bekanntgabe des Jagdvorstandes:
Es sind im südöstlichen Gemarkungsgebiet Flächen
vorhanden, die für Windräder in Frage kommen. Gemeinderat Ralf Freund stellt den Anwesenden die
Windhöffigkeitsstudie vor.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung, stimmten die
anwesend Mitglieder der Aufhebung des Pachtverhältnisses mit Herrn Beuschlein bzgl. Jagdbogen 3
zu. Neuer Jagdpächter des Jagdbogens III ist Herr
Matthieu Korn ab 01.04.2015.
Als mögliche Solarparkfläche kommt die alte Deponiefläche der „Benes-Hecke“ lt. 3. Bürgermeister Vinzenz Stegerwald, an der Urspringer Straße in Betracht.
Jagdvorsteher:
Stellvertreter:
Beisitzer:
1. Bgm. Bertram Werrlein
2.Bgm. Günter Schmelz
3. Bgm. Vinzenz Stegerwald
Stefan Schubertrügmer
Aus der Sitzung vom 26.03.2015
Bürgermeister Werrlein erklärt, dass an der Kläranlage für die Stromerzeugung und Verwendung für den
Betrieb der Kläranlage, eine Solaranlage sinnvoll
wäre. Es sollte geprüft werden, ob die Flächen geeignet sind. 3. Bürgermeister Vinzenz Stegerwald
unterstützt diesen Vorschlag. Gemeinderat Helmut
Hart sagt, dies sollte auf jeden Fall in Angriff genommen werden.
Der Marktgemeinderat beauftragt den Werksausschuss mit den notwendigen Sondierungsmaßnahmen, wie z.B. Standorterkundung, Kontaktaufnahme
mit Investoren, Klärung des Finanzbedarfs, Abstimmung mit der Verwaltung unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage.
Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 1754, Am Tannenberg
24, 97842 Karbach
BV: Anbau zur Wohnraumerweiterung und energetischen Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung von Carports
Über einen Grundsatzbeschluss soll erst abgestimmt
werden, wenn die Informationen vorliegen.
Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 18, Hauptstraße 22,
97842 Karbach
BV: Nutzungsänderung eines bestehenden Gewölbekellers in einen Gastraum mit 38 Sitzplätzen
Einladung Auftaktveranstaltung - ILE Kommunale
Allianz Raum Marktheidenfeld
Einladung zur Auftaktversammlung der ILEk (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept)
am Dienstag, 21.4.2015 in der Festhalle in Erlenbach bekannt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an
alle Ratsmitglieder aber auch an jeden interessierten
Bürger.
Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 1752, Am Tannenberg
22, 97842 Karbach
BV: Errichtung eines Carports
Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 612/4, Dörnigstraße 6,
97842 Karbach
BV: Errichtung eines Doppel Carport mit Unterstellplatz
Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 4743/1, Hauptstraße 6,
97842 Karbach
BV: Umbau der bestehenden Garagen
Die Mitglieder des Marktgemeinderates nahmen Einsicht in die vorgelegten Planunterlagen.
In allen Fällen stimmte der Marktgemeinderat dem
Bauantrag zu.
Prüfung der Standsicherheit der Grabmale
Grenzgang - Einladung
Die Prüfung wird in der Woche vom 27.4. bis
30.4.2015 stattfinden.
Jagdgenossenschaftsversammlung
Im Gasthaus Engelhard fand am 5. März 2015 die
Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Bei dieser Veranstaltung wurde der Jagdvorstand
neu gewählt.
3. Bürgermeister Vinzenz Stegerwald gibt bekannt,
dass am Mittwoch 06.05.2015 ein Grenzgang Karbach, Birkenfeld, Erlenbach, Tiefenthal, Remlingen
stattfindet.
Hierzu ergeht an alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger herzliche Einladung.
Der Treffpunkt und Start ist an der Kläranlage in Birkenfeld, der Beginn ist vermutlich um 8 .00 Uhr. Es
wird nochmals in der Tagespresse mit genauer Uhrzeit auf diesen Grenzgang hingewiesen.
JUSTI 2014 verliehen
Zehn Jahre Jugendstiftung - 5 Jahre Jugendkulturpreis MSP
Im Jubiläumsjahr wurde durch die Jugendstiftung
Main-Spessart – Sparkasse Mainfranken - zum 5.
Mal der Jugendkulturpreis Main-Spessart vergeben.
In Zusammenarbeit mit dem Rotary Club LohrMarktheidenfeld wurde am Samstag, 14. März um
14.00 Uhr, im Rahmen einer großen GalaVeranstaltung in der Aula der Staatlichen Realschule
in Marktheidenfeld der Jugendkulturpreis „JUSTI
2014“ an herausragende junge Künstler aus dem
Landkreis Main-Spessart verliehen.
Eine fachkundige Jury hatte sich eingehend mit den
Beiträgen beschäftigt und die besten prämiert. Insgesamt haben 57 Nachwuchskünstler am Wettbewerb
„Du hast was drauf“ teilgenommen. In den Sparten
darstellende Kunst (7 Teilnehmer), bildende Kunst
(19 Teilnehmer), Musik (17 Teilnehmer) und Literatur
(14 Teilnehmer) wurden die Preisträger mit Urkunden, Geld- und Sachpreisen gewürdigt. Einen JUSTIPokal erhielten jeweils die 1. Preisträger nach den
Altersgruppen: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Erfreulicherweise kommen zwei 1. Preisträger aus
Karbach.
Der Markt Karbach beglückwünscht beide Preisträger
zu Ihrer hervorragende Leistung und den damit
errungen 1. Platz. Wir wünsche Euch auch weiterhin
ganz viel Erfolg.
Sportlerehrung des Landkreises Main-Spessart
Auch in diesem Jahr standen die erfolgreichsten
Sportlerinnen und Sportler des Landkreises im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung im Rampenlicht.
Unter ihnen Bayerische und Deutsche Meister und
Teilnehmer von Europa- und Weltmeisterschaften
aus den unterschiedlichsten Disziplinen.
Am 20. März 2015 fand die Ehrung in der Waldsassenhalle von Wiesenfeld statt.
Landrat Thomas Schiebel überreichte die Auszeichnung in Bronze an 14 Sportlerinnen und Sportler, in
Silber wurde sie 27 Mal verliehen und die goldene
Auszeichnung ging an 20 erfolgreiche Sportler. Darüber hinaus wurden noch fünf Sonderauszeichnungen und eine Besondere Auszeichnung verliehen.
Die Auszeichnung in Silber ging an Linda und Jan
Riedmann
Im Bereich „Bildende Kunst 14 – 17 Jahre“ ist es
Lilly Schmelz
Foto: Markt Karbach
Der Markt Karbach beglückwünscht die beiden
geehrten zu Ihrer Auszeichnung und wünscht auch
weiterhin viele sportliche Erfolg auf der regionalen
und überregionale Radsportbühne.
Foto: Markt Karbach
Im Bereich „Musik aller Altersklassen“ ist es der
Kinder- u. Jugendchor Karbach
2. Abgabetermin für Veröffentlichungen im
Amtsblatt
Der Abgabetermin für Textmitteilungen zu Veranstaltungen, Anzeigen für Festveranstaltungen usw. von
Vereinen, Gruppierungen oder einzelner Personen,
bitte bis zum ersten des jeweiligen Monats an die
Gemeinde
senden
[email protected]
bzw.
[email protected].
Anlagen zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt bitten wir in digitaler Form zuzusenden u. können nur in
folgenden Formaten angenommen werden:
.pdf, .doc, docx oder .jpg.
Foto: Markt Karbach
3. Sprechtag des Bauamtes und des Klimaschutzbeauftragten
Der nächste Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Main-Spessart sowie des Klimaschutzbeauftragten findet am
Donnerstag, 21.05.2015
von 9.30 – 11.30 Uhr,
in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld,
Petzoltstr. 21, statt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Energie und Klimaschutz Main-Spessart:
Kostenlose Energieerstberatungen ab April
Ab dem 1. April bietet das Landratsamt MainSpessart kostenlose Energieberatungen im Rahmen
der Sprechtage des Bauamtes an. In ca. dreißigminütigen Einzelgesprächen steht der Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Michael Kohlbrecher Rede
und Antwort zu den Themen Energieeffizienz im Altund Neubau, EnEV-Anforderungen, Förderprogramme oder auch Energiesparmöglichkeiten im Haushalt.
Die Termine sind im Internet zu finden unter
http://www.main-spessart.de/BauenEnergie/SprechtagedesBauamtes.aspx
Das Landratsamt bittet um vorherige Terminabsprache, um einen reibungslosen Ablauf ohne Wartezeiten gewährleisten zu können. Interessierte können
sich hierfür über (0-93-53) 7-93-17-25 oder per Email
[email protected] an Herrn Kohlbrecher wenden.
4. Jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabdenkmale auf Standfestigkeit
Nach der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit
(VSG) 4.7 Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau
- Berufsgenossenschaft muss sichergestellt werden,
dass die Grabmale mindestens einmal jährlich, nach
der Frostperiode auf Standfestigkeit geprüfte werden.
Die diesjährige Prüfung findet in der Zeit vom
27.04.2015 – 30.04.2015 statt.
MARKT KARBACH
Bertram Werrlein
1. Bürgermeister
NICHTAMTLICHER TEIL
5. Termine
April 2015
Fr 17. JHV DJK Karbach
So 26. Schülerkonzert Musikverein Karbach
Mo 30. Maibaumaufstellung BRK
Mai 2015
01.-03. Traditionsverbandstreffen SRK
So 03.. Erstkommunion
Fr 08. Firmung
08.-10. Motorradtreffen Gladiadors
Do 14. Maifest an den Fuchsenmühlen
Do 14. Weißwurstessen Tennis
Sa 23. DJK-Jugend Fahrradtour
So 24. Radrennen
So 24. Schleifchenturnier Tennis
Juni 2015
Do 04. Ausflug DJK Senioren
Sa 27. Sonnwendfeuer GV
Sa 27. FCB Fussballturnier Roden
So 28. ABI-Ball
6. Caritas-Sprechstunden in Marktheidenfeld
In der Sozialstation St. Elisabeth, Montfort-Straße 5,
97828 Marktheidenfeld
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Montag: 20.04.2015
Montag: 18.05.2015
Montag: 15.06.2015
von 13 – 15 Uhr
Beratung durch Frau Smutny: ACHTUNG:
Terminvereinbarung unter: 09352/8431-19
Sucht- und Drogenberatung
wöchentlich dienstags
Beratung durch Herrn Stein: ACHTUNG:
Terminvereinbarung unter: 09352/8431-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Bitte Termine für Hausbesuche vereinbaren unter
09352/8431-00
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Caritasverbandes für den Landkreis Main-Spessart und
des Kath. Senioren-Forums.
Seniorentelefon: „Der heiße Draht zur ehrenamtlichen Seniorenberatung“
Montag 14 – 16 Uhr und Donnerstag 10 – 12 Uhr
09352/8431-17
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Caritasverbandes für den Landkreis Main-Spessart
7. Der Ferienpass – Immer ein Gewinn
Für alle, die in den Ferien etwas unternehmen und
trotzdem Geld sparen wollen, ist der Ferienpass der
Kommunalen Jugendarbeit Main-Spessart genau das
Richtige.
Viele Einrichtungen locken mit tollen Vergünstigungen und versprechen jede Menge Spaß.
Zudem erhalten Eltern Anregungen zur Freizeitgestaltung und attraktive Vorschläge, gemeinsam mit
ihren Kindern die arbeitsfreie Zeit zu verbringen. Der
Ferienpass kann in den bayerischen Oster-, Pfingstund Sommerferien von Kindern und Jugendlichen bis
17 Jahren genutzt werden.
Zu erwerben ist der Ferienpass in den Geschäftsstellen der Sparkassen und Raiffeisenbanken, den MainPost-Filialen, teilnehmenden Kindergärten sowie in
den Verkaufsstellen von Bäckerei MaxlBäck, OVF
Gemünden und den Burglichtspiele Karlstadt. Außerdem in fast allen Städten, Gemeinden und natürlich
direkt in der Kommunalen Jugendarbeit.
Nähere Infos zum Ferienpass bei der Kommunalen
Jugendarbeit, Ringstraße 24, 97753 Karlstadt,
Tel: 09353/793-1541
www.main-spessart.de, www.kids4mation.de
Email: [email protected]
9. Stellenausschreibung
Die Gemeinde Urspringen sucht zum
1. Juni 2015, spätestens jedoch zum
01. September 2015
eine pädagogische Ergänzungskraft
(Kinderpfleger/in)
für die kommunale Kindertageseinrichtung
(Kindergarten und Kinderkrippe)
in Vollzeit (39 Std. wöchentlich)
Ausführliche Informationen erhalten Sie von der
Kindergartenleitung,
Frau Amrhein, Tel. 09396/416
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen und erweitertem Führungszeugnis richten Sie bitte
bis zum 17. April 2015
an die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld,
Frau Greger, Petzoltstraße 21,
97828 Marktheidenfeld.
März 2015
Bürgermeister Volker Hemrich
8. Info: RuDiMachts!
Entlastungsangebote für Menschen mit Demenz,
Angehörige, Senioren
Termine April:
Freitag, 17.04. 2015 und 24.04.2015,
9.00-12.00 Uhr
Treffpunkt RuDiMachts! -„..immer wieder freitags…“ - Gesellige Runde für Menschen mit
Demenz zur Entlastung von Angehörigen
Montag, 27.04.2015, 14.30 Uhr
Austauschtreffen für pflegende Angehörige im häuslichen Bereich
RuDiMachts! entlastet auch zu Hause!
Info, Anmeldung:
Beratungs-und Kontaktstelle RuDiMachts!,
Frau Döring, Diakonisches Seniorenzentrum Haus
Lehmgruben Marktheidenfeld;
Fon: 09391/9864-113 oder -0;
Mail: [email protected] oder
[email protected]
Rund um fit! Komm mach mit! - Ganzheitliches
Gedächtnistraining für Jung und Alt
Dienstag, 14.04.-21.04.-05.05.-12.05.-19.05.-26.05.02.06. 2015
Kontaktstelle RuDiMachts!, Diakonisches Seniorenzentrum Haus Lehmgruben Marktheidenfeld
Nähere Infos und Anmeldung bei Egon Hasenfuß,
Tel.: 09398/364
10.
Informationen Ihrer Polizei, damit Langfinger keine
Chance haben.
Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Die meisten Erwachsenen besitzen ein Auto und sind motorisiert. Das Kriminalitätsgeschehen bei uns ist in nicht unerheblichem Ausmaß von Kraftfahrzeugdelikten geprägt, wie z.B. Wertsachendiebstahl aus
Kraftfahrzeugen, Dieseldiebstahl oder Fahrzeugdiebstahl generell.
Zumeist ersetzen Versicherungen zwar entstandene Schäden; für
den Ärger, der mit einem Diebstahl verbunden ist, kommt sie aber
nicht auf.
Tipps zum Verhalten beim Verlassen bzw. Abstellen des
Fahrzeugs
„Gelegenheit macht Diebe“!
•
Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf belebten und gut beleuchteten Parkplätzen ab.
•
Verschließen Sie Türen, Fenster, Schiebedach, Tankdeckel und Kofferraum immer, auch bei nur kurzer Abwesenheit.
•
Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug liegen,
vor allem nicht sichtbar.
•
Wird ihr Fahrzeug aufgebrochen, verständigen Sie sofort
über Notruf 110 die Polizei oder wenden Sie sich an die
nächste Polizeidienststelle.
•
Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen
am/im Fahrzeug vor.
•
Informieren Sie sich über zusätzliche technische Sicherungsmöglichkeiten bei einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle
Bei weiteren Fragen zu Ihrer Sicherheit wenden Sie sich bitte an
die
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Weißenburgstraße 2, 97082 Würzburg
Telefon 0931/457-1830 oder -1831
oder jede andere Polizeidienststelle