AMTLICHER TEIL 1. Aus der Sitzung vom 19.03.2015 Vereidigung des neuen Feldgeschworenen Klaus Herrmann „Wer hat es erfunden? Wir Franken waren es, bei denen das Ehrenamt des Feldgeschworenen entstanden ist.“ Feldgeschworene – ist das Älteste, noch erhaltene Ehrenamt der kommunalen Selbstverwaltung. Der traditionelle Wahlspruch der Feldgeschworenen lautet: „Tue Recht - fürchte Gott - scheue niemand“ Die Mitwirkung angesehener Gemeindebürger bei der Sicherung der Grundstücksgrenzen stellt auch heute noch geradezu ein Modellfall bürgernaher Verwaltung dar. Die Feldgeschworenen werden bei Übernahme ihrer Aufgaben zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur absoluten Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebener-Geheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet. Seit mehr als 3000 Jahren beschäftigen sich die Menschen mit den Grenzen, deren Kennzeichnung, Beschreibung und Schutz. Die Beziehung des Menschen zur Grenze ist ein Spiegelbild seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Sie ist damit ein Teil unserer Kulturgeschichte. In Bayern können die Feld-geschworenen, auch Siebener genannt, auf eine bis in das 13. Jahrhundert zurückreichende Tradition in der Grenzpflege und Grenzsicherung zurückblicken. Über 21000 Feldgeschworene in Bayern, davon allein über 14500 in Franken beweisen, dass dieses Ehrenamt über die Jahrhunderte hinweg jung und lebenskräftig geblieben ist. Das Ehrenamt des Feldgeschworenen ist im 13. Jahrhundert in Franken entstanden. Dort erkannten die fränkischen Gerichte, dass vor Ort Ansprechpartner in den einzelnen Dörfern nötig waren, die sich mit den lokalen Gegebenheiten auskannten und die Grenzbeaufsichtigung gewährleisteten. Weil ursprünglich eine Gruppe von meist sieben Personen in der Gemeinde zur Regelung und Bestimmung von Grundstücksgrenzen eingerichtet wurde, bürgerte sich der Begriff Siebener ein. Heute wird eine Mindestzahl von vier Personen gefordert. Eine Besonderheit der Feldgeschworenen ist ihr „Siebenergeheimnis“. Mit geheimen Zeichen und Markierungen, etwa in Form von Marksteinzeugen, wird hiermit der Punkt des zu setzenden Grenzsteines gekennzeichnet. Die geheimen Daten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und werden nur mündlich an den Nachfolger weitergegeben. Die Feldgeschworenen werden von Anfang an darauf vereidigt und bleiben Feldgeschworene ihr Leben lang oder solange es ihre Gesundheit zulässt. In einer Dienstordnung aus dem Jahre 1868 heißt es hierzu: „Die Wahl der zum Belegen der Grenzsteine zu verwendenden Gegenstände ist dem Ermessen der Feldgeschworenen anheim gegeben, welche hierüber das strengste Stillschweigen zu beobachten haben. Gemäß dem abgelegten Eid haben sie das Geheimnis lebenslang zu bewahren.“ Das Amt der Feldgeschworenen ist ein Amt mit Tradition und Vergangenheit. Damit diese Tradition weiter fortgesetzt werden kann, weiter leben kann, wird heute der ehrsame Bürger Klaus Herrmann als Feldgeschworener vereidigt. Die Vorzüge eines Feldgeschworenen sollten sein: „Idealismus, Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit und Gemeinschaftssinn“. Aus der Sicht der Feldgeschworenen des Marktes Karbach, besitzt Er diese Vorzüge und Sie schlagen Herrn Klaus Herrmann, zum Nachfolger des am 28.12.2014 verstorbenen Edwin Öhring vor. Foto. Markt Karbach Bürgermeister Werrlein nimmt dem neuen Feldgeschworenen unter aufheben der rechten Hand und nachsprechen, nachstehender Eidesformel nach § 5 Abs.1 der Feldgeschworenenordnung ab: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.“ und überreicht ihm anschließend hierzu eine Urkunde sowie ein Buchpräsent. Ehrung der Feldgeschworenen Ludwig Hain und Roman Hart für 40 jährige Siebener-Tätigkeit Über die Gewährung des Ehrensoldes ist ein Beschluss des Marktgemeinderates zu fassen. Der Gemeinderatsbeschluss beschließt einstimmig die Gewährung des Ehrensolds Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes BayKiBiG Neuerung im Kindergartenwesen „Qualitätsbonus plus“ - Schreiben des BayStmAS vom 04.02.2015 Foto: Markt Karbach Den Feldgeschworenen Ludwig Hain und Roman Hart wird für ihre 40-jährige Ehrenamtstätigkeit als Feldgeschworene eine Dankurkunde des Marktes Karbach überreicht. Damit spricht der Markt Karbach seinen Dank und Anerkennung für 40-jährige verdienstvolle Tätigkeit als „Siebener“ zum Wohle der Bürger aus und überreicht beiden jeweils noch ein Buch- und Weinpräsent. Vinzenz Stegerwald als FeldgeschworenenObmann bestätigt Weiterhin haben die Feldgeschworenen Ihren Obmann Herrn Vinzenz Stegerwald für weiter 6 Jahre in seinem Amt bestätigt. Zu seinem Stellvertreter wurde Peter Väth bestimmt. Gewährung von Ehrensold für Herrn Kurt Kneipp Die Höhe des Pflichtehrensoldes ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verändert werden. Sie beläuft sich nach einer Amtszeit von 12 Jahren auf 33,33 v.H. der zuletzt bezogenen Entschädigung. Herr Kurt Kneipp war vom 01.05.2002 bis 30.04.2014 ehrenamtlicher erster Bürgermeister des Marktes Karbach. Er hat daher nach Art 59 Abs. 1 KWBG einen Anspruch auf Pflichtehrensold. Im Falle von Herrn Kneipp errechnet sich somit ein Pflichtehrensold in Höhe von 1.192,35 €. Dieser Pflichtehrensold ist monatlich im Voraus zu gewähren. Nachdem Herr Kneipp seit dem 01.05.2014 bis zum 30.04.2015 Überbrückungshilfe erhält ist der Pflichtehrensold ab 01.05 2015 zu gewähren. Der Pflichtehrensold kann nur verweigert werden, wenn sich der Empfänger des Ehrensoldes als nicht würdig erweist (Art. 59 ABs. 5 KWBG). Es wird mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern ab dem Bewilligungsjahr 2015 eine zusätzliche neue Förderung eingerichtet hat, den „Qualitätsbonus plus“. Dies ist eine freiwillige Leistung, d.h. der Freistaat Bayern gewährt pro Kind mit einer Buchungszeit von 3 bis 4 Stunden eine zusätzliche Förderung in Höhe von 53,59 €. Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass die Gemeinde den Bonus in gleicher Höhe gewährt, jedoch ist dies nur nötig, wenn die Gemeinde nicht der Träger der Kita ist, somit trifft dies für den Kindergarten Karbach nicht zu. Die Gemeinde erklärt, dass die Fördermittel zur Qualitätsverbesserung verwendet werden. Hierzu liegt keine nähere Definition vor und unterliegt keine Überprüfung oder Kontrolle. Die Mitglieder des Marktgemeinderates nehmen dies zur Kenntnis und fassen folgenden Beschluss: Der Gemeinderat Karbach beschließt, sich an der freiwilligen sozialen Leistung „Qualitätsbonus plus“ zu beteiligen und die zusätzliche Leistung zur Qualitätsverbesserung im kommunalen Kindergarten einzusetzen. Für das Jahr 2015 beläuft sich die Höhe der staatlichen Leistung auf 5.625,-- €. Befristet ist diese Leistung zunächst für das Abrechnungsjahr 2015.“ De Beschluss erfolgt einstimmig und nimmt die zusätzlichen Fördermittel an Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG); Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) 2015 Mit Verordnung vom 03.02.2015 wurde die Körperschaftswaldverordnung geändert. Die Änderung sieht eine Anhebung der Entgelte für die vertraglich vereinbarte Betriebsleitung und Betriebsausführung zum 01.07.2015 vor. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Sätze. Für das erste Halbjahr gelten die bisherigen Entgeltsätze. 2. Bürgermeister Günter Schmelz gibt die Beträge der letzten Jahre bekannt: Der Markt Karbach hat bezahlt: 2012 - 8.953,--€, 2013 – 9.486,-- €, 2014 10.019,-- €, ab 2015 11.306,19 €. 2019 soll neu verhandelt werden. Es wird allgemein die Meinung vertreten, dass Herr Förster Huckle eine gute Arbeit leistet und der Markt Karbach mit der Betriebsleitung und Betriebsausführung sehr zufrieden ist. Es erfolgt der einstimmige Beschluss Der Markt Karbach stimmt der weiteren Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das AELF nach der Entgeltanpassung für die Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung 2015 zu. Vollzug des Bundnaturschutzgesetzes (BNatSchG); Erlaubnis für die gewerbsmäßige Entnahme wild lebender, nicht besonders geschützter Pflanzen u.a. Gemarkung Karbach Bürgermeister Werrlein gibt den Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart für die stets widerrufliche Weise Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Entnahme von Holunderblüten für die Firma Lebe Gesund GmbH Co KG, Marktheidenfeld auf den Flurstücken Nr.1164,1290,1286,273,4305,4309,4324,4338,4017, 4019 der Gemarkung Karbach bekannt. Gültigkeit 1.1.2015 bis 31.12.2016. Bewerbung um die Errichtung eines Familienstützpunktes im Markt Karbach Der Landkreis Main-Spessart beteiligt sich seit 01.01.2014 am Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familien und Integration. Ziel ist es, Familien möglichst frühzeitig zu erreichen und bei ihrer täglichen Erziehungs- und Beziehungsaufgabe zu unterstützen, zu begleiten – und bei Bedarf an weitere Stellen zu vermitteln. Hierfür werden regelmäßig der Bestand und der Bedarf an familienbildenden Angeboten ermittelt und Lücken geschlossen. Für die Umsetzung sollen im Landkreis dezentral Familienstützpunkte eingerichtet werden. Sie sind Anlauf- und Kontaktstellen für alle Familien. Eine Diskussion schließt sich an. 2. Bürgermeister Günter Schmelz erklärt, dass er glaubt, dass Bedarf da ist, da die Kindergartenleiterin Hilde Flemisch durch viele Probleme überlastet ist, die sie durch viel Zeitaufwand regelt. Es gilt hier noch einige Informationen zu besorgen und die Beschlussfassung zu vertagen. Gründung des Vereins „Wir im Spessart“ – Beitritt des Marktes Karbach Bürgermeister Werrlein gibt das Schreiben des Vereins „Wir im Spessart“ bekannt. Der Markt Karbach stimmt einem Beitritt zum gemeinnützigen Verein „Wir im Spessart e.V.“ nicht zu. Wind- u. Solarenergie in der Gemarkung Karbach – welches Ziel soll verfolgt werden – Bericht aus dem Werksausschuss Es lag ein Antrag aus dem Werksausschusses vor, dieser wurde bekannt gegeben. Durch den Werksausschuss wurde beantragt die Thematik Wind- und Solarenergieanlagen in der Karbacher Gemarkung auf die Tagesordnung zu setzen. Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wurde zwischenzeitlich die Windhöffigkeitsstudie übermittelt. Ziel ist es, dass nach Information und Beratung ein Grundsatzbeschluss gefasst wird Pro oder kontra Solarpark und Windräder. Gemeinderat Rudi Heim führte aus: Die Angelegenheit wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2013 behandelt. Von der Verwaltung wurde hier nichts weiter veranlasst. Im Jahre 2013 wurde eine Windhöffigkeitsstudie in Auftrag gegeben für die Ausweisung von Sondernutzungsflächen. Die Studie wurde erstellt. Durch Herrn Öchsner von der Fa. Auktor wurde angeregt, den Flächennutzungsplan zu ändern. Im Juni 2014 haben sich Investoren vorgestellt. 2. Bürgermeister Günter Schmelz stellt fest, dass bei den Gesprächen mit den Investoren nur Privatgrundstücke betroffen waren. In Karbach bestehen grundsätzlich Möglichkeiten für Solarpark und Windräder. Gemeinderat Heim erklärte weiter, dass es das Ziel ist, das ausschließlich gemeindliche Grundstücke betroffen sein sollen. Die erforderlichen Finanzmittel für die Gemeinde muss durch eine 100%ige Vorfinanzierung der Investoren abgedeckt werden so dass für die Gemeinde nur die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen würden. Auf Anfrage bestehen, nach seiner Meinung keine internen Kollisionen mit anderen Gemeinden. Bürgermeister Werrlein schlägt vor, ggfs. Herrn Öchsner nochmal zu einer Sitzung einzuladen, da es zwischenzeitlich doch auch gesetzliche Änderungen gegeben hat. Es sind von der Regierung von Unterfranken Potenzialflächen auch für Karbach benannt. Bekanntgabe des Jagdvorstandes: Es sind im südöstlichen Gemarkungsgebiet Flächen vorhanden, die für Windräder in Frage kommen. Gemeinderat Ralf Freund stellt den Anwesenden die Windhöffigkeitsstudie vor. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung, stimmten die anwesend Mitglieder der Aufhebung des Pachtverhältnisses mit Herrn Beuschlein bzgl. Jagdbogen 3 zu. Neuer Jagdpächter des Jagdbogens III ist Herr Matthieu Korn ab 01.04.2015. Als mögliche Solarparkfläche kommt die alte Deponiefläche der „Benes-Hecke“ lt. 3. Bürgermeister Vinzenz Stegerwald, an der Urspringer Straße in Betracht. Jagdvorsteher: Stellvertreter: Beisitzer: 1. Bgm. Bertram Werrlein 2.Bgm. Günter Schmelz 3. Bgm. Vinzenz Stegerwald Stefan Schubertrügmer Aus der Sitzung vom 26.03.2015 Bürgermeister Werrlein erklärt, dass an der Kläranlage für die Stromerzeugung und Verwendung für den Betrieb der Kläranlage, eine Solaranlage sinnvoll wäre. Es sollte geprüft werden, ob die Flächen geeignet sind. 3. Bürgermeister Vinzenz Stegerwald unterstützt diesen Vorschlag. Gemeinderat Helmut Hart sagt, dies sollte auf jeden Fall in Angriff genommen werden. Der Marktgemeinderat beauftragt den Werksausschuss mit den notwendigen Sondierungsmaßnahmen, wie z.B. Standorterkundung, Kontaktaufnahme mit Investoren, Klärung des Finanzbedarfs, Abstimmung mit der Verwaltung unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage. Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 1754, Am Tannenberg 24, 97842 Karbach BV: Anbau zur Wohnraumerweiterung und energetischen Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung von Carports Über einen Grundsatzbeschluss soll erst abgestimmt werden, wenn die Informationen vorliegen. Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 18, Hauptstraße 22, 97842 Karbach BV: Nutzungsänderung eines bestehenden Gewölbekellers in einen Gastraum mit 38 Sitzplätzen Einladung Auftaktveranstaltung - ILE Kommunale Allianz Raum Marktheidenfeld Einladung zur Auftaktversammlung der ILEk (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept) am Dienstag, 21.4.2015 in der Festhalle in Erlenbach bekannt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle Ratsmitglieder aber auch an jeden interessierten Bürger. Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 1752, Am Tannenberg 22, 97842 Karbach BV: Errichtung eines Carports Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 612/4, Dörnigstraße 6, 97842 Karbach BV: Errichtung eines Doppel Carport mit Unterstellplatz Bauantrag - Bauort Fl.-Nr. 4743/1, Hauptstraße 6, 97842 Karbach BV: Umbau der bestehenden Garagen Die Mitglieder des Marktgemeinderates nahmen Einsicht in die vorgelegten Planunterlagen. In allen Fällen stimmte der Marktgemeinderat dem Bauantrag zu. Prüfung der Standsicherheit der Grabmale Grenzgang - Einladung Die Prüfung wird in der Woche vom 27.4. bis 30.4.2015 stattfinden. Jagdgenossenschaftsversammlung Im Gasthaus Engelhard fand am 5. März 2015 die Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Bei dieser Veranstaltung wurde der Jagdvorstand neu gewählt. 3. Bürgermeister Vinzenz Stegerwald gibt bekannt, dass am Mittwoch 06.05.2015 ein Grenzgang Karbach, Birkenfeld, Erlenbach, Tiefenthal, Remlingen stattfindet. Hierzu ergeht an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzliche Einladung. Der Treffpunkt und Start ist an der Kläranlage in Birkenfeld, der Beginn ist vermutlich um 8 .00 Uhr. Es wird nochmals in der Tagespresse mit genauer Uhrzeit auf diesen Grenzgang hingewiesen. JUSTI 2014 verliehen Zehn Jahre Jugendstiftung - 5 Jahre Jugendkulturpreis MSP Im Jubiläumsjahr wurde durch die Jugendstiftung Main-Spessart – Sparkasse Mainfranken - zum 5. Mal der Jugendkulturpreis Main-Spessart vergeben. In Zusammenarbeit mit dem Rotary Club LohrMarktheidenfeld wurde am Samstag, 14. März um 14.00 Uhr, im Rahmen einer großen GalaVeranstaltung in der Aula der Staatlichen Realschule in Marktheidenfeld der Jugendkulturpreis „JUSTI 2014“ an herausragende junge Künstler aus dem Landkreis Main-Spessart verliehen. Eine fachkundige Jury hatte sich eingehend mit den Beiträgen beschäftigt und die besten prämiert. Insgesamt haben 57 Nachwuchskünstler am Wettbewerb „Du hast was drauf“ teilgenommen. In den Sparten darstellende Kunst (7 Teilnehmer), bildende Kunst (19 Teilnehmer), Musik (17 Teilnehmer) und Literatur (14 Teilnehmer) wurden die Preisträger mit Urkunden, Geld- und Sachpreisen gewürdigt. Einen JUSTIPokal erhielten jeweils die 1. Preisträger nach den Altersgruppen: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Erfreulicherweise kommen zwei 1. Preisträger aus Karbach. Der Markt Karbach beglückwünscht beide Preisträger zu Ihrer hervorragende Leistung und den damit errungen 1. Platz. Wir wünsche Euch auch weiterhin ganz viel Erfolg. Sportlerehrung des Landkreises Main-Spessart Auch in diesem Jahr standen die erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler des Landkreises im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung im Rampenlicht. Unter ihnen Bayerische und Deutsche Meister und Teilnehmer von Europa- und Weltmeisterschaften aus den unterschiedlichsten Disziplinen. Am 20. März 2015 fand die Ehrung in der Waldsassenhalle von Wiesenfeld statt. Landrat Thomas Schiebel überreichte die Auszeichnung in Bronze an 14 Sportlerinnen und Sportler, in Silber wurde sie 27 Mal verliehen und die goldene Auszeichnung ging an 20 erfolgreiche Sportler. Darüber hinaus wurden noch fünf Sonderauszeichnungen und eine Besondere Auszeichnung verliehen. Die Auszeichnung in Silber ging an Linda und Jan Riedmann Im Bereich „Bildende Kunst 14 – 17 Jahre“ ist es Lilly Schmelz Foto: Markt Karbach Der Markt Karbach beglückwünscht die beiden geehrten zu Ihrer Auszeichnung und wünscht auch weiterhin viele sportliche Erfolg auf der regionalen und überregionale Radsportbühne. Foto: Markt Karbach Im Bereich „Musik aller Altersklassen“ ist es der Kinder- u. Jugendchor Karbach 2. Abgabetermin für Veröffentlichungen im Amtsblatt Der Abgabetermin für Textmitteilungen zu Veranstaltungen, Anzeigen für Festveranstaltungen usw. von Vereinen, Gruppierungen oder einzelner Personen, bitte bis zum ersten des jeweiligen Monats an die Gemeinde senden [email protected] bzw. [email protected]. Anlagen zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt bitten wir in digitaler Form zuzusenden u. können nur in folgenden Formaten angenommen werden: .pdf, .doc, docx oder .jpg. Foto: Markt Karbach 3. Sprechtag des Bauamtes und des Klimaschutzbeauftragten Der nächste Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Main-Spessart sowie des Klimaschutzbeauftragten findet am Donnerstag, 21.05.2015 von 9.30 – 11.30 Uhr, in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, statt. Um Kenntnisnahme wird gebeten. Energie und Klimaschutz Main-Spessart: Kostenlose Energieerstberatungen ab April Ab dem 1. April bietet das Landratsamt MainSpessart kostenlose Energieberatungen im Rahmen der Sprechtage des Bauamtes an. In ca. dreißigminütigen Einzelgesprächen steht der Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Michael Kohlbrecher Rede und Antwort zu den Themen Energieeffizienz im Altund Neubau, EnEV-Anforderungen, Förderprogramme oder auch Energiesparmöglichkeiten im Haushalt. Die Termine sind im Internet zu finden unter http://www.main-spessart.de/BauenEnergie/SprechtagedesBauamtes.aspx Das Landratsamt bittet um vorherige Terminabsprache, um einen reibungslosen Ablauf ohne Wartezeiten gewährleisten zu können. Interessierte können sich hierfür über (0-93-53) 7-93-17-25 oder per Email [email protected] an Herrn Kohlbrecher wenden. 4. Jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabdenkmale auf Standfestigkeit Nach der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau - Berufsgenossenschaft muss sichergestellt werden, dass die Grabmale mindestens einmal jährlich, nach der Frostperiode auf Standfestigkeit geprüfte werden. Die diesjährige Prüfung findet in der Zeit vom 27.04.2015 – 30.04.2015 statt. MARKT KARBACH Bertram Werrlein 1. Bürgermeister NICHTAMTLICHER TEIL 5. Termine April 2015 Fr 17. JHV DJK Karbach So 26. Schülerkonzert Musikverein Karbach Mo 30. Maibaumaufstellung BRK Mai 2015 01.-03. Traditionsverbandstreffen SRK So 03.. Erstkommunion Fr 08. Firmung 08.-10. Motorradtreffen Gladiadors Do 14. Maifest an den Fuchsenmühlen Do 14. Weißwurstessen Tennis Sa 23. DJK-Jugend Fahrradtour So 24. Radrennen So 24. Schleifchenturnier Tennis Juni 2015 Do 04. Ausflug DJK Senioren Sa 27. Sonnwendfeuer GV Sa 27. FCB Fussballturnier Roden So 28. ABI-Ball 6. Caritas-Sprechstunden in Marktheidenfeld In der Sozialstation St. Elisabeth, Montfort-Straße 5, 97828 Marktheidenfeld Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst Montag: 20.04.2015 Montag: 18.05.2015 Montag: 15.06.2015 von 13 – 15 Uhr Beratung durch Frau Smutny: ACHTUNG: Terminvereinbarung unter: 09352/8431-19 Sucht- und Drogenberatung wöchentlich dienstags Beratung durch Herrn Stein: ACHTUNG: Terminvereinbarung unter: 09352/8431-21 Ehrenamtliche Seniorenberatung Bitte Termine für Hausbesuche vereinbaren unter 09352/8431-00 Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Caritasverbandes für den Landkreis Main-Spessart und des Kath. Senioren-Forums. Seniorentelefon: „Der heiße Draht zur ehrenamtlichen Seniorenberatung“ Montag 14 – 16 Uhr und Donnerstag 10 – 12 Uhr 09352/8431-17 Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Caritasverbandes für den Landkreis Main-Spessart 7. Der Ferienpass – Immer ein Gewinn Für alle, die in den Ferien etwas unternehmen und trotzdem Geld sparen wollen, ist der Ferienpass der Kommunalen Jugendarbeit Main-Spessart genau das Richtige. Viele Einrichtungen locken mit tollen Vergünstigungen und versprechen jede Menge Spaß. Zudem erhalten Eltern Anregungen zur Freizeitgestaltung und attraktive Vorschläge, gemeinsam mit ihren Kindern die arbeitsfreie Zeit zu verbringen. Der Ferienpass kann in den bayerischen Oster-, Pfingstund Sommerferien von Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren genutzt werden. Zu erwerben ist der Ferienpass in den Geschäftsstellen der Sparkassen und Raiffeisenbanken, den MainPost-Filialen, teilnehmenden Kindergärten sowie in den Verkaufsstellen von Bäckerei MaxlBäck, OVF Gemünden und den Burglichtspiele Karlstadt. Außerdem in fast allen Städten, Gemeinden und natürlich direkt in der Kommunalen Jugendarbeit. Nähere Infos zum Ferienpass bei der Kommunalen Jugendarbeit, Ringstraße 24, 97753 Karlstadt, Tel: 09353/793-1541 www.main-spessart.de, www.kids4mation.de Email: [email protected] 9. Stellenausschreibung Die Gemeinde Urspringen sucht zum 1. Juni 2015, spätestens jedoch zum 01. September 2015 eine pädagogische Ergänzungskraft (Kinderpfleger/in) für die kommunale Kindertageseinrichtung (Kindergarten und Kinderkrippe) in Vollzeit (39 Std. wöchentlich) Ausführliche Informationen erhalten Sie von der Kindergartenleitung, Frau Amrhein, Tel. 09396/416 Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen und erweitertem Führungszeugnis richten Sie bitte bis zum 17. April 2015 an die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Frau Greger, Petzoltstraße 21, 97828 Marktheidenfeld. März 2015 Bürgermeister Volker Hemrich 8. Info: RuDiMachts! Entlastungsangebote für Menschen mit Demenz, Angehörige, Senioren Termine April: Freitag, 17.04. 2015 und 24.04.2015, 9.00-12.00 Uhr Treffpunkt RuDiMachts! -„..immer wieder freitags…“ - Gesellige Runde für Menschen mit Demenz zur Entlastung von Angehörigen Montag, 27.04.2015, 14.30 Uhr Austauschtreffen für pflegende Angehörige im häuslichen Bereich RuDiMachts! entlastet auch zu Hause! Info, Anmeldung: Beratungs-und Kontaktstelle RuDiMachts!, Frau Döring, Diakonisches Seniorenzentrum Haus Lehmgruben Marktheidenfeld; Fon: 09391/9864-113 oder -0; Mail: [email protected] oder [email protected] Rund um fit! Komm mach mit! - Ganzheitliches Gedächtnistraining für Jung und Alt Dienstag, 14.04.-21.04.-05.05.-12.05.-19.05.-26.05.02.06. 2015 Kontaktstelle RuDiMachts!, Diakonisches Seniorenzentrum Haus Lehmgruben Marktheidenfeld Nähere Infos und Anmeldung bei Egon Hasenfuß, Tel.: 09398/364 10. Informationen Ihrer Polizei, damit Langfinger keine Chance haben. Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Die meisten Erwachsenen besitzen ein Auto und sind motorisiert. Das Kriminalitätsgeschehen bei uns ist in nicht unerheblichem Ausmaß von Kraftfahrzeugdelikten geprägt, wie z.B. Wertsachendiebstahl aus Kraftfahrzeugen, Dieseldiebstahl oder Fahrzeugdiebstahl generell. Zumeist ersetzen Versicherungen zwar entstandene Schäden; für den Ärger, der mit einem Diebstahl verbunden ist, kommt sie aber nicht auf. Tipps zum Verhalten beim Verlassen bzw. Abstellen des Fahrzeugs „Gelegenheit macht Diebe“! • Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf belebten und gut beleuchteten Parkplätzen ab. • Verschließen Sie Türen, Fenster, Schiebedach, Tankdeckel und Kofferraum immer, auch bei nur kurzer Abwesenheit. • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug liegen, vor allem nicht sichtbar. • Wird ihr Fahrzeug aufgebrochen, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei oder wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. • Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am/im Fahrzeug vor. • Informieren Sie sich über zusätzliche technische Sicherungsmöglichkeiten bei einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Bei weiteren Fragen zu Ihrer Sicherheit wenden Sie sich bitte an die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Weißenburgstraße 2, 97082 Würzburg Telefon 0931/457-1830 oder -1831 oder jede andere Polizeidienststelle
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