helbraer - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund

Helbraer
Kommunalanzeiger
Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf,
Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg
Happy
Halloween
Jahrgang 25 | Nummer 10/2015 | Mittwoch, den 14. Oktober 2015
Helbra
-2-
Nr. 10/2015
Inhaltsverzeichnis
A1:
Amtliche Bekanntmachungen
A2: -
Verbandsgemeinde
Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Eisenbahnvorhaben „Beseitigung des Bahnübergangs
Bahn-km 29,06 mit Neu-/Ausbau L164/L223 südlich
bzw. in Erdeborn einschließlich Neubau Eisenbahnüberführung Bahn-km 29,552“
A2:
-
B1:
-
-
Gemeinde Benndorf
Bekanntmachung der Benndorfer Wohnungsbau
GmbH über den Jahresabschluss 2014
Amtliche Bekanntmachung anderer Behörden
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Süd Halle - Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren „Osterhausen (A38), Verf.-Nr.:61-7 ML016
Abwasserzweckverband „Eisleben - Süßer See“ - Hinweisbekanntmachung
C1:
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
C2:
-
FD Zentrale Dienste und Finanzen
Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der
Gemeinderäte
Information zur Wiederholungswahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hergisdorf
Empfehlungen aus der Gemeindebibliothek
Veranstaltungen
Vorbereitung des Weihnachtsmarktes in Helbra
Schulobstprogramm in der GS Ahlsdorf
Buchvorstellung mit der Hexe Ellie Engel in der Grundschule Holdenstedt
Spannende Waldrallye in der Grundschule Holdenstedt
Musiktheater in der Grundschule Holdenstedt
Sommerferien im DRK Hort „Lindenspatzen“ Helbra
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-
Die nächste Ausgabe
erscheint am:
Mittwoch, dem 11. November 2015
C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung
-
Bekanntmachung aus der Bau- und Ordnungsverwaltung - Baumaßnahmen in Helbra
-
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
-
Feuerwehren im Einsatz der Menschlichkeit
-
Feuerwehr Klostermansfeld - Feuerwehr und MITNETZ
STROM trainieren für den Ernstfall
D1:
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-
Informationen aus den Gemeinden
Volkstrauertag in der Gemeinde Helbra
Gemeinde Helbra - Danke an die Sparkasse MansfeldSüdharz
Der Komödienstadl kommt nach Helbra
E1:
Glückwünsche der Gemeinde
F1:
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-
Vereine melden sich zu Wort
Volkschor Ahlsdorf feierte 170-jähriges Bestehen
Sommerfest des Männerchores Ziegelrode
Gesangsverein Blankenheim - Gelungenes Sängerfest
Volkssolidarität Blankenheim - Das war bei uns los
Abschluss Badesaison im Neptunbad Helbra
Information an die Mitglieder GGA Hergisdorf
Vorschau Heimspiele des BSV 1928 Klostermansfeld
Mitgliederversammlung des BSV Klostermansfeld
BSV 1928 Klostermansfeld freut sich über neuen Bus
Volkstrauertag in Klostermansfeld
Einladung zum Seniorenforum am 20. Oktober 2015
Pressemitteilung „Der Mensch in Bewegung 2015
Vierter Bundesweite DEB - Bildungstag in Leipzig
Angebot der KVHS Eisleben - Bereich Eisleben
G1:
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-
-
Kirchliche Nachrichten
Evangelischer Pfarrbereich Helbra
Evangelisches Pfarramt Klostermansfeld
Kath. Pfarrei St. Gertrud
Kath. Pfarrei St. Georg
H1: Religionsgemeinschaft
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Freitag, der 30. Oktober 2015
Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.
IMPRESSUM
- Herausgeber:
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
der Verbandsgemeindebürgermeister
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nr. 10/2015
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Anlage 2
Bekanntmachung
Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Eisenbahnbauvorhaben
„Beseitigung des Bahnübergangs Bahn-km 29,06 mit
Neu-/Ausbau L 164/L 223 südlich bzw. in Erdeborn
einschließlich Neubau Eisenbahnüberführung
Bahn-km 29,552“
in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (Gemarkungen Erdeborn und Aseleben) und in der Verbandsgemeinde Mansfelder
Grund — Helbra (Gemarkung Wimmelburg) im Landkreis Mansfeld-Südharz
Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des EisenbahnBundesamtes, Außenstelle Halle, das Anhörungsverfahren im
Rahmen des - bei der vorgenannten Behörde - laufenden Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (Gemarkungen Erdeborn
und Aseleben) und in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (Gemarkung Wimmelburg) beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit
vom 19. Oktober 2015 bis 18. November 2015
während der Dienststunden
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra, An der Hütte 1 in 06311 Helbra
Erdgeschoss Zimmer 207 Fachdienst Bau/Ordnungsverwaltung
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Planunterlagen finden Sie zu Ihrer Information auch auf der
Homepage des Landesverwaltungsamtes (www.lvwa.sachsenanhalt.de) unter „Wirtschaft > Planfeststellung > Planunterlagen
> Eisenbahn“.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Anhörungsverfahrens ausschließlich die ausgelegten Planunterlagen sind.
Das Bereitstellen der Planunterlagen auf der Internetpräsenz des
Landesverwaltungsamtes erfolgt lediglich informatorisch und
stellt keine Auslegung nach § 73 Absatz 3 VwVfG in Verbindung
mit § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA dar.
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt
werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist, das ist bis zum 2. Dezember 2015, bei der
Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra
An der Hütte 1, FD Bau/Ordnungsverwaltung
06311 Helbra
Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die
Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das
Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Helbra
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 18 a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist
ebenfalls ausgeschlossen (§ 18a Nr. 7 Satz 2 AEG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),
ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der
übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt
bleiben (§ 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. § 17 Abs. 1 und 2 sowie
§ 72 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des
§ 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen
b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für
den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in
Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen).
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten
(§ 18a Nr. 5 Satz 1 AEG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt
gemacht. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben
haben, werden, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird
der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 1
Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 17 VwVfG).
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten
werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6.Über Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle,
entschieden.
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des
Vorhabens gemäß § 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht zu.
8. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeit (UVPG) hat ergeben, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. g.
Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind. Daher besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Helbra
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Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß
§ 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind
der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA)
beim Eisenbahn-Bundesamt, Ernst-Kamieth-Str. 5,06112 Halle (Saale), zugänglich.
Im Auftrag
Unterschrift
Bekanntmachung der Benndorfer
Wohnungsbau GmbH über den
Jahresabschluss 2014
Die Gesellschafterversammlung der Benndorfer Wohnungsbau
GmbH hat am 27.08.2015 zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 mit einer Bilanzsumme von 22.434.866,88 EUR und der Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2014, versehen mit dem uneingeschränkten und
nachfolgend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertreten durch Herrn Karbaum,
Sangerhausen wird festgestellt.
2. Feststellung des Jahresergebnisses
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2014 wird mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 577.945,16 EUR und einer Bilanzsumme von 22.434.866,88 EUR festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch Entnahme aus der Sonderrücklage gemäß § 27
Abs. 2 DMBiLG ausgeglichen.
3. Entlastung des Geschäftsführers
Dem Geschäftsführer, Herrn Gerhard Blume, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
4. Entlastung des Aufsichtsrates
Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
erteilt. Wiedergabe des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sangerhausen.
Öffentliche Auslegung:
Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2014 und
des Lageberichtes erfolgt in der Geschäftsstelle der Benndorfer Wohnungsbau GmbH, Chausseestraße 1 in 06308 Benndorf
in der Zeit vom 16.10.2015 - 30.10.2015 zu folgenden Sprechzeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Benndorf, den 14.09.2015
gez. Gerhard Blume
Geschäftsführer
Auszug aus dem Wirtschaftsprüferbericht:
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 04. August
2015 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss der
Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Benndorf, zum 31.
Dezember 2014 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2014 den folgenden uneingeschränkten
Nr. 10/2015
Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450).
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere
vorherige Zustimmung voraus.
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses
und/oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung
hingewiesen wir. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Sangerhausen, 04.08.2015
Nr. 10/2015
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Halle, den 14.09.2015
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
Telefon: 0345 23165
Telefax: 0345 5225007
Außenstelle Halle, Mühlweg 19
06114 Halle (Saale)
Flurbereinigungsverfahren „Osterhausen (A 38)“,
Verf.-Nr.: 61-7 ML 016
(alt: 61141 ML071E)
Vorzeitige Ausführungsanordnung
§ 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Anordnung
Mit Wirkung vom 01.10.2015, 0.00 Uhr wird die vorzeitige Ausführung des durch Nachtrag 1 geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß § 63 Absatz 1 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite
2794), angeordnet.
II. Hinweise
Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:
1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung
an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im
Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden
Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.
2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan
abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten
Grundstücke gehen soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.
3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher
Rechtsverhältnisse wird wirksam.
4. Soweit der Flurbereinigungsplan noch bestandskräftig geändert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnung
festgesetzten Zeitpunkt zurück
5. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der „Vorläufigen Besitzeinweisung“ vom 02.08.2012
(§66 FlurbG). Die Überleitungsbestimmungen bleiben, soweit sie inhaltlich noch Gültigkeit besitzen, in Kraft.
Anträge auf Leistungen nach § 69 FlurbG, den Ausgleich nach
§ 70 Abs. 1 FlurbG und die Auflösung des Pachtverhältnisses nach § 70 Abs. 2 FlurbG sind spätestens 3 Monate nach
Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zu stellen.
6. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des
Flurbereinigungsplanes bestehen.
Deshalb können auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart,
die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen, nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Die Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wird bekannt gemacht.
III. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80
Abs. 2 Sat 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert
Helbra
durch Artikel 2 (34) des Gesetztes vom 22.12.2011 (BGBl. I
S. 3044) wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben
Begründung
1. Sachverhalt:
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß
§ 59 Abs. 1 FlurbG bekannt gegeben. Denen im Anhörungstermin am 05.11.2014 erhobenen Widersprüchen
gegen den Flurbereinigungsplan wurde abgeholfen.
2. Gründe
2.1 Formelle Gründe
Diese Anordnung wird vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen (§ 3 Abs. 1 FlurbG). Rechtsgrundlage ist der § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die formellen Voraussetzungen des § 63 FlurbG zur vorzeitigen Ausführungsanordnung liegen vor.
2.2 Materielle Gründe
Mit dieser Anordnung und dem genannten Stichtag entstehen die Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen, Erstattungen und Pachtregelungen,
vor allem aber gehen alle Rechte über. Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab dem genannten Zeitpunkt
über die neuen Grundstücke getroffen.
Die materiellen Voraussetzungen des § 63 FlurbG zur
Ausführungsanordnung liegen vor.
Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die
aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge,
dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert würde.
Die sofortigen Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen
Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen
Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten
erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele
des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.
Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der
VwGO sind damit gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift
Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels - Postanschrift:
PF 1655, 06655 Weißenfels -, erhoben werden.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 206, 39104 Magdeburg, die Wiederherstellung der aufschiebenden
Wirkung des Widerspruchs schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Geschäftsstelle dieses Gerichts beantragt werden.
Im Auftrag
Dr. Lüs
Hinweisbekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben - Süßer See“
Landwehr 9, 06295 Lutherstadt Eisleben
Am 07.09.2015 wurde durch die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben - Süßer See“
- die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes
„Eisleben-Süßer See“ (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)
beschlossen.
Helbra
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Die o. g. Satzung wurde im Amtsblatt der Lutherstadt Eisleben
am Mittwoch, dem 30. September 2015, Jahrgang 25, Nummer
9, veröffentlicht.
Einsichtnahme ist auch über die Homepage der Lutherstadt Eisleben unter der Adresse www.eisleben.eu möglich.
gez. Gimpel
Verbandsgeschäftsführer
Informationen aus dem
gemeinsamen Verwaltungsamt
FD Zentrale DIenste und Finanzen
Nr. 10/2015
Hinweis:
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar,
wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des
Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die
Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
verloren haben.
Bewerben sich Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bürgermeisterwahl, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde
eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8a KWO abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Hergisdorf, den 17.09.2015
Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates
der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte
und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden
Verbandsgemeinde
Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.10.2015, um
18.30 Uhr
Gemeinde Ahlsdorf
Sitzung des Gemeinderates am 02.11.2015, um 18.30 Uhr
· Gemeinde Benndorf
Sitzung des Gemeinderates am 30.11.2015, um 18.00 Uhr
· Gemeinde Blankenheim
Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2015, um 19.00 Uhr
· Gemeinde Bornstedt
Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2015, um 19.00 Uhr
· Gemeinde Helbra
Sitzung des Kultur- und Sportausschusses am 27.10.2015,
um 18.00 Uhr
Sitzung des Gemeinderates am 03.11.2015, um 18.30 Uhr
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses
am 18.11.2015, um 18.30 Uhr
· Gemeinde Hergisdorf
Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2015, um 18.00 Uhr
· Gemeinde Klostermansfeld
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2015,
um 18.00 Uhr
Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2015, um 19.00 Uhr
· Gemeinde Wimmelburg
Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2015, um 19.00 Uhr
Änderungen bleiben vorbehalten!
Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils
vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungskästen bekannt gemacht.
·
Information zur Wiederholungswahl des
ehrenamtlichen Bürgermeisters/
der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der
Gemeinde Hergisdorf
Gemäß § 73 Absatz 4 der Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der zur Zeit gültigen Fassung in
Verbindung mit § 38 a der Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der zur Zeit gültigen Fassung mache ich hiermit bekannt, dass
am 15. November 2015, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr
die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hergisdorf durchgeführt
wird.
Eine eventuell notwendige Stichwahl findet
am 29. November 2015 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr
statt.
gez. Born
Gemeindewahlleiter
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Belletristik
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Gregs Tagebuch Nr. 9
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Baumhaus Verlag
Sachbuch
Chlewenjuk, Oleg
Stalin - Eine Biographie
Siedler Verlag
(ab 4. Klasse)
Link, Charlotte
Die Betrogene
Blanvalet Verlag
Kriminalroman
Mennen, Patricia
Sehnsucht nach Owitambe
Blanvalet Verlag
Teil 1 bis 3 der Afrika-Saga
Öffnungszeiten:
Montag
10 bis 13 Uhr
Dienstag
10 bis 13 Uhr
und 14 bis 17 Uhr
Donnerstag 10 bis 13 Uhr
Riley, Lucinda
Das italienische Mädchen
Goldmann Verlag
Liebesroman
Ihre Gemeindebibliothek
Helbra
Schulstraße 28
Tel.: 034772 32376
E-Mail: [email protected]
Stein, Susanne
Die Mätresse des Kaisers
Knaur Verlag
Historischer Roman
Kinderbuch
Fischer, Heiderose
Das Apfeljahr
Eigenverlag
(ab 2. Klasse)
www.wittich.de
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE
ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN
BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN
Fragen zur Werbung?
(01 70) 2 82 86 81
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Jeannette Kist
berät Sie gern.
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Nr. 10/2015
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Helbra
Veranstaltungen
Datum
Uhrzeit
Veranstaltungsort
Veranstaltungsart
Feuerwehr Helbra
Zeitungsaktion der Kinder- Feuerwehr Helbra
und Jugendfeuerwehr
Gaststätte „Katharinenholz“
Kreisfeld
Heimatgeschichtlicher
Vortrag
Kreisfelder
Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte
21.10.
Treff der VS
Veranstaltung
70. Jahrestag der VS
Ortsgruppe der VS
Benndorf
24.10.
Annarode
Herbstwanderung
Kreisfelder
Freundeskreis Wandern
und Ortsgeschichte
17.10.
21.10.
19.00 Uhr
Veranstalter
29.10.
13.30 Uhr
Seniorentreff
Bürgerhaus
Feierstunde
70 Jahre
Volkssolidarität
Ortsgruppe der VS
Blankenheim
30.10.
19.00 Uhr
Burgruine
Rittersaal
Vortrag Dr. Lauenroth
Menschen Schicksale
im 3. Reich
Heimatverein e. V.
Bornstedt
31.10.
19.00 Uhr
Burgruine
Rittersaal
DankeschönveranstaltHeimatverein e. V.
ung in Form eines Rit- Bornstedt
teressen
Feuerwehr Helbra
Halloween
Feuerwehr Helbra
31.10.
09.11.
13.30 Uhr
Seniorentreff
Bürgerhaus
Jahreshauptversammlung
Ortsgruppe der VS
Blankenheim
12.11.
14.00 Uhr
Treff der VS
Geburtstag des Monats
Ortsgruppe der VS Benndorf
14.11.
11.45 Uhr
Treffpunkt Kreisfeld/Erholung
mit Kleinbus zum
Blankenheimer Forst
Wanderung zum
Kreisfelder Freundeskreis
Faschingsanfang auf die
Wandern und
Schweinsburg in Born- Ortsgeschichte
stedt
Anmeldung erforderlich
18.11.
19.00 Uhr
Gaststätte „Katharinenholz“
Kreisfeld
Heimatgeschichtlicher Kreisfelder Freundeskreis
Vortrag
Wandern und Ortsgeschichte
23.11.
13.30 Uhr
Seniorentreff
Bürgerhaus
Gestaltung von
Weihnachtsgestecken
27.11.
19.00 Uhr
Burgruine
Hausschlachteabend und Heimatverein e. V.
Bilder der letzten Tages- Bornstedt
fahrt
28.11.
Gemeindehof
Kirchstraße
Adventsnachmittag
Schützenverein und
Feuerwehr Klostermansfeld
28.11.
Kindertagesstätte
Weihnachtsmarkt
in Blankenheim
Kindertagesstätte
und Vereine des Ortes
28.11.
Gaststätte „Katharinenholz“
Weihnachtsmarkt
reisfelder Pfingstgesellschaft u. GastK
stätte
„Katharinenholz“
28./29.11.
Festplatz
Siedlung
Weihnachtsmarkt
Gemeinde Benndorf
Ortsgruppe der VS
Blankenheim
Vorbereitung Weihnachtsmarkt in der Gemeinde Helbra
Der diesjährige Weihnachtsmarkt findet am 3. Advent, 12. und 13. Dezember 2015 auf
dem Gelände des Kinder- und Jugendhauses „Marianne und Gerhard Rohne“ statt.
Hierfür suchen wir noch geeignete Händler.
Interessenten melden sich bitte bei Sven Lange, 06311 Helbra, Feldstraße 6, HandyNr.: 0173 3694710, E-Mail-Adresse: [email protected]
Helbra
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Schulobstprogramm
in der Grundschule Alsdorf
Jubiläumsjahr - Schulobstprogramm
Im Schuljahr 2015/16 geht unser Schulobstprogramm in die
5. Runde und damit in die „Jubiläumsrunde“. Seit fünf Jahren
nun erhalten die Kinder unserer Schule zweimal pro Woche eine
Portion Obst bzw. Gemüse zum Frühstück. Erstmalig 2011/12
von der EU gefördert, gelingt es uns auch aktuell, unsere Verpflichtung, das Schulobstprogramm fortzusetzen, mit Leben zu
füllen.
Immer montags und mittwochs leistet die Grundschule Ahlsdorf
ihren Beitrag zur gesunden Ernährung und setzt damit einen Teil
ihres Schulprogramms erfolgreich um.
Frau Schmidt, Klassenleiterin der vierten Klasse, bereitet in diesem Jahr die leckeren „Vitaminteller“.
Tatkräftige Unterstützung erhält sie von Schülerinnen und Schülern ihrer Lerngruppe, die bereits in der dritten Klasse erfolgreich
am Projekt „Ernährungsführerschein“ unter der Leitung von Frau
Simonson teilnahmen.
Ein herzliches Dankeschön für die tollen „Vitaminspritzen“.
News aus der Grundschule Holdenstedt
Nr. 10/2015
Spannende Waldrallye
Im Vorfeld unserer Waldrallye wurden alle Schüler der Grundschule Holdenstedt in 10 Gruppen aufgeteilt.
Jede Gruppe suchte sich einen lustigen Namen aus, z. B. „Die
wilden Hasen“.
Die Mitarbeiter der Ökologiestation Sangerhausen unter Leitung
von Herrn Seeber bereiteten die Waldrallye mit spannenden und
interessanten Stationen vor.
Am Mittwoch, dem 09.09.2015 startete unsere Waldrallye.
Die Schüler waren schon sehr aufgeregt, denn die Tour führte
von der Schule - in den nahegelegenen Wald - in die Schule
zurück.
Jede Gruppe folgte dem abenteuerlichen Eichhörnchenpfad von
Station zu Station.
Eine große Herausforderung war für die Gruppenleiter aus der
4. Klasse alle Mitglieder zusammen zu halten.
Diese schwierige Aufgabe haben alle Schüler der 4. Klasse gut
gelöst.
An 10 verschiedenen Stationen z. B. Laubbaumrätsel, Nistkastenrätsel, Hindernislauf und dem Dachspuzzle konnten die
Schüler ihre Kenntnisse über den Wald anwenden und Punkte
sammeln.
Buchvorstellung mit Hexe Ellie Engel
Der 23. September 2015 war ein ganz besonderer Tag für die
Schüler der Grundschule Holdenstedt. Hexe Ellie Engel hatte
ihren Besuch angekündigt, um ihre zwei neuen Bücher vorzustellen. Ihre Gestalt wirkte besonders auf die Schulanfänger
furchteinflößend.
Doch Ellie versicherte, dass sie eine gute Hexe wäre.
In Begleitung ihres Hexenbesens und des Raben Rabrax brachte sie den Schülern ihre Geschichte nahe.
Begeistert lauschten die Kinder den Ausführungen der Hexe.
Besonders als Rabe Rabrax mit seinen lila leuchtenden Augen
zum Einsatz kam waren alle hin und weg.
Gekonnt bezog Hexe Ellie die Schüler in ihre lebhaften Erzählungen ein.
Das Hexeneinmaleins mussten alle Kinder gemeinsam aufsagen.
Auch im Bilden des Schutzzaubers bewiesen alle ihr Können.
Viel zu schnell verging die Zeit. Wie es dem Raben Rabrax oder
Lisa ergeht und welche Abenteuer beide bestehen müssen, liegt
an jedem selbst herauszufinden. Die Beziehung zum Harz mit
den vielen Sehenswürdigkeiten, die auch von vielen Kindern
schon persönlich besucht wurden, machen diese Bücher besonders interessant und lesenswert.
Ellie Engel nutzt Witz, Spannung, Heimatverbundenheit und tolle
bildliche Darstellungen, um ihre Geschichten Kindern nahe zu
bringen.
D. Sefrin
Viele Schüler schossen zum ersten Mal mit einem Pfeil beim Bogenschießen.
Unsere interessante Waldrallye ging nach dem Mittagessen mit
der Siegerehrung zu Ende.
Sieger wurde die Gruppe „Waldeulen“.
Wir möchten uns noch einmal ganz herzlich bei den Mitarbeitern
der Ökologiestation Sangerhausen bedanken.
Angela Müller
PM - GS Holdenstedt
Nr. 10/2015
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Kindermusiktheater in der Grundschule Holdenstedt
Am 15. September war das Musiktheater zum Thema: „Das Geheimnis des Waldes“ in unserer Grundschule zu Gast.
Alle Schülerinnen und Schüler lauschten der Geschichte, welche
von der Waldfee Elfi und ihrem Freund Galoppel, dem Einhorn
erzählt wurde. Die linke Seite des Waldes war krank geworden,
da Menschen ihren Müll im Wald gelassen hatten.
Die Bäume erstrahlten nicht mehr im vollen Grün und die Tiere
waren verschwunden.
Verzweifelt versuchte die Waldfee mit dem Waldhüter Robin
Wood den Wald zu retten.
Auch die Kinder der Schule durften dabei helfen. Während des
Theaters wurden Kinder auf die Bühne gebeten um mitzuspielen.
Helbra
FD Bau- und Ordnungsverwaltung
Vorankündigung umfangreicher
Baumaßnahmen in Helbra
Der AZV „Eisleben-Süßer See“ hat für 2015 und 2016 kurzfristig
Fördermittel für umfangreiche Kanalbaumaßnahmen in Helbra
zugeteilt bekommen.
Die Arbeiten müssen alle noch in diesem Jahr (geplanter Start
am 14.12.2015) begonnen werden und sollen bis Ende 2016 fertig gestellt sein.
Im Rahmen der leider nur geringen finanziellen Möglichkeiten
wird sich die Gemeinde Helbra voraussichtlich mit einigen Straßenbauleistungen an den Maßnahmen beteiligen.
Folgende Abschnitte sind vorgesehen:
1) Holzhaussiedlung mit Kiefernweg, Am Anger (Nordteil), Fliederweg, Freier Blick und Sonnenweg
2) Auguststraße, Am Winkel (entlang Telekom-Gebäude), Am
Anger (Südteil) und ein Stück vom Gartenheim vom Anger
nach Westen (ca. 50,00 m)
3) Ackerstraße, Heinrichstraße und ein Stück der Parkstraße von
der Heinrich- bis zur Krugstraße
Vollständiger Straßenausbau wird am Kiefernweg und im Nordteil vom Anger erfolgen (Holzhaussiedlung).
In der Ackerstraße wird ein durchgehender Asphaltdeckenschluss vorgenommen.
Alle durften mitsingen und mitmachen. Durch die Lieder und das
Theater lernten die Kinder, wie wichtig der Wald ist und wozu wir
ihn brauchen. Das Mitmachtheater fand großen Gefallen bei den
Schülern. Interessiert hörten sie zu und sangen und tanzten mit.
Es war eine spannende und lehrreiche Vorstellung für große und
kleine Besucher.
Natürlich konnte man die CD mit allen gesungenen Liedern käuflich erwerben.
Sommerferien
im DRK Hort „Lindenspatzen“ Helbra
Unsere Sommerferien standen in diesem Jahr unter dem Thema:
„Tiere unserer Heimat“. Gemeinsam mit den Kindern planten wir
Aktivitäten, die zum Thema und zum pädagogischen Schwerpunkt, der Bewegung, passten.
Wir unternahmen Ausflüge in die nähere Umgebung und beobachteten Tiere in ihrem Lebensraum.
Im Walbecker Tierpark konnten wir verschiedene einheimische
Tiere nicht nur sehen, sondern anfassen.
Wie ein Eichhörnchen zu klettern und den Ausblick durch die
Bäume zu genießen, konnten wir im Kletterwald in Wippra.
Herr Julke kam aus Halberstadt mit seiner Erlebniswerkstatt zu
uns. Er erzählte uns lustige Abenteuergeschichten aus seiner
Kindheit und die Kinder konnten Tiere aus dem Material Holz
gestalten. Besonderer Dank gilt der „Jagdvereinigung Helbra“
und dem „Reit- und Fahrverein „Das Tier, dein Freund und Partner e. V.“ Herr Klaus und Herr Kopatz unternahmen mit uns, einen Ausflug in ihr Revier, wo man den Wildwechsel beobachten
konnte, die Funktionen des Waldes erklärt wurden. Gemeinsam
pflanzten wir 2 Fichten. Nach einen ereignisreichem Tag, stärkten wir uns mit einer Wurst vom Grill.
Zum Höhepunkt beim Reitverein gehörten natürlich die lustigen
Reiterspiele. Am Lagerfeuer konnten wir den Geschichten, über
das Erlebte lauschen.
Es waren gelungene Ferien und wir möchten uns herzlich bei
allen Beteiligten bedanken.
Die Erzieher und Kinder des DRK Hortes „Lindenspatzen“
Für die betroffenen Anwohner werden folgende Anliegerversammlungen im Sonnensaal um jeweils 18:00 Uhr durchgeführt:
28.10.2015: Abschnitt 3 (Ackerstraße/Heinrichstraße)
03.11.2015: Abschnitt 1 (Holzhaussiedlung)
04.11.2015: Abschnitt 2 (Auguststraße/Winkel/Anger)
Die unmittelbar betroffenen Anlieger werden über separate
Schreiben noch direkt zum jeweiligen Termin eingeladen.
In den betroffenen Straßenzügen und den anliegenden Bereichen ist während der Arbeiten mit Behinderungen und Verkehrseinschränkungen zu rechnen.
FD Bau- und Ordnungsverwaltung
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
Aus aktuellem Anlass werden hiermit nochmals die Zeiten bekannt gegeben, zu denen nach der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz das Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen
im Bereich unserer Verbandsgemeinde möglich ist.
Gemeinde Ahlsdorf
April und Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
und 15 - 18 Uhr
Samstag von 8 - 13 Uhr
Gemeinde Benndorf
15. März bis 30. April
Montag bis Samstag 8 - 17 Uhr
Gemeinde Blankenheim
März/April und
Oktober/November
Freitag von 8 - 18 Uhr
Gemeinde Bornstedt
März/April und
Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr
Samstag von 8 - 12 Uhr
Gemeinde Helbra
- nicht erlaubt Gemeinde Hergisdorf
März/April und
Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
und 15 - 18 Uhr
Samstag von 8 - 13 Uhr
Helbra
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Gemeinde Klostermansfeld nach vorheriger schriftlicher Antragstellung an Bürgermeister
vom 1. Oktober bis 30. November
Montag bis Freitag von 7 Uhr
bis zum Einbruch der Dunkelheit
Samstag 7 - 13 Uhr
Gemeinde Wimmelburg
April und Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
und 15 - 18 Uhr
Samstag von 8 - 13 Uhr
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im
Landkreis Mansfeld-Südharz nur trockene nichtkompostierbare pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, z. B.
grobe Reste krautiger Pflanzen sowie verholzte Pflanzen und
Pflanzenteile (gerodete Gehölze und Sträucher).
Darüber hinaus ist das Verbrennen bei lang anhaltender Trockenheit, bei starkem Wind sowie Regen verboten. Der Verbrennungsvorgang ist von einer geschäftsfähigen Person zu
beaufsichtigen. Die Mindestabstände beim Verbrennen sind
einzuhalten. Durch den entstehenden Rauch dürfen Nachbarn
nicht belästigt werden.
Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße
geahndet werden.
Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung
Feuerwehr Klostermansfeld
Ortsfeuerwehr Klostermansfeld leistet Amtshilfe
in der ZASt Halberstadt
Sie leisten erste Hilfe, geben Essen aus, bauen Feldbetten zusammen, transportieren Material, bauen Infrastruktur auf - Feuerwehren sind im Zuge der aktuellen Flüchtlingssituation in ganz
Deutschland im Einsatz für die Menschlichkeit. „Der Einsatz der
ehren- und hauptamtlichen Kräfte ist mehr als nur ein öffentlich-rechtlicher Auftrag, eine Amtshilfe: Feuerwehren zeigen von
Neumünster bis Halberstadt, von Lebach bis Neuenstadt, was
gelebte Nachbarschaftshilfe bedeutet!“, würdigt Hans-Peter
Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV),
das bundesweite Engagement für Flüchtlinge.
„Die Feuerwehr steht für eine Gemeinschaft, die Menschen Hilfe
leistet unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht und Ansehen der Person.
Die Feuerwehr steht für ein solidarisches Miteinander, Zusammenhalt, Kameradschaft und eine verlässliche Gemeinschaft“,
zitiert Kröger aus dem Leitbild des Deutschen Feuerwehrverbandes zur Interkulturellen Öffnung.
Im Zuge der Amtshilfe war und ist die Ortsfeuerwehr Klostermansfeld in der Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge in Halberstadt durch den Landkreis Mansfeld-Südharz eingesetzt. In
Nr. 10/2015
24-Stunden-Diensten sind die Kameradinnen und Kameraden
für den abwehrenden Brandschutz zuständig.
So gibt es in der Anlaufstelle eine kleine Feuerwache mit einem
Tanklöschfahrzeug, welches es gilt im Brandfall zu besetzen.
Matthias Hartung, stellvertretender Ortswehrleiter der Feuerwehr Klostermansfeld sagte dazu: „Auch für uns ist dies eine
neue Herausforderung.
Wir wollen damit unseren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskatastrophe leisten.“ Er dankte den Arbeitgebern, die ihre
Betriebsangehörigen für diese besonderen Einsätze freistellen.
Aber vor allem den Kameradinnen und Kameraden selbst, die
ihren Dienst in Halberstadt leisten und denen, die die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in Klostermansfeld aufrechterhalten.
Feuerwehr und MITNETZ STROM trainieren
für den Ernstfall
Die Freiwillige Feuerwehr Klostermansfeld mit den Standorten in
Benndorf und Klostermansfeld und die MITNETZ STROM trainieren die Zusammenarbeit bei der Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen.
So stand der Dienstabend der Kameraden am 4. September 2015
ganz im Zeichen der Brandbekämpfung in Umspannwerken und
Ortsnetzstationen.
Hierzu fand eine Schulungsveranstaltung im Servicecenter Klostermansfeld und im angrenzenden 110/20-kV-Umspannwerk
Klostermansfeld/Süd der MITNETZ STROM statt.
Im Mittelpunkt der Schulung standen die Gefahren bei der
Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen. Laut Frank
Ochsner, Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Klostermansfeld, werden
die Einsatzkräfte oft zu einfachen technischen Hilfeleistungen,
wie umgestürzte Bäume, abgebrochene Äste oder vollgelaufene
Keller gerufen. Hierbei kommt es auch zu Einsätzen in Verbindung mit elektrischen Anlagen, z. B. infolge von Verkehrsunfällen
mit umgefahrenen Niederspannungs-Kabelverteilerschränken
oder Freileitungsmasten, bei Bäumen in Freileitungen und Bränden in Transformatorenstationen. Besondere Umsicht durch
die zusätzlich ausgehende Gefährdung durch den elektrischen
Strom ist dabei lebensnotwendig.
Aus diesem Grund unterstützt die MITNETZ STROM die Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Ausbildung „Brandbekämpfung in
elektrischen Anlagen“ mit ihrem Fachwissen.
Nach der Begrüßung durch den Gruppenleiter des Anlagenmanagementes MS/NS Thomas Behrend und dem Bürgermeister Uwe Tempelhof, begann die Schulung mit einer praktischen
Unterweisung der Feuerwehr im 110/20-kV-Umspannwerk Klostermansfeld/Süd. Lothar Pusch, Gruppenleiter des Anlagenmanagementes HS, erläuterte hierbei den Kameraden die Umspannwerksanlagen und beantwortete insbesondere die Fragen
zu praktischen Sachverhalten der Brandbekämpfung. Zeitgleich
konnten die Kameraden die wichtigsten Brandlasten, wie ölge-
Nr. 10/2015
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füllte Transformatoren und E-Spulen in Augenschein nehmen
und sich über Zufahrtsmöglichkeiten sowie Standplätze ein Bild
machen.
Im anschließenden theoretischen Teil der Veranstaltung wurden
durch Jürgen Tänzer, Gruppenleiter operativer Netzvertrieb, die
praktischen Eindrücke im Umspannwerk durch die erforderliche
fachliche Theorie sowie anhand vieler praktischer Beispiele ergänzt.
Bei der abschließenden Auswertung kam es zu einem angeregten Meinungsaustausch über die Brandbekämpfung bei
Photovoltaikanlagen. Zur Klärung von noch offenen Fragen wurde den Kameraden eine spezielle Schulung zur Thematik „Photovoltaikanlagen“ und „Elektroauto“ angeboten, welche gern
angenommen wird.
Ortswehrleiter Frank Ochsner bedankte sich bei der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH für den interessanten Schulungsabend sowie für die sehr gute Zusammenarbeit.
Informationen aus den Gemeinden
Volkstrauertag in der Gemeinde Helbra
Die Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet am Sonntag, dem
15. November 2015, um 15.00 Uhr auf dem Friedhof in Helbra
statt. Die Mitglieder des Kulturausschusses der Gemeinde Helbra rufen die Einwohner und Vereine auf, an dieser Gedenkfeier
teilzunehmen.
Gemeinde Helbra
Danke der Sparkasse Mansfeld-Südharz
Ein großes Dankeschön an die Sparkasse Mansfeld-Südharz/
Filiale Helbra.
Die Gemeinde Helbra dankt für die großzügige Unterstützung
der Sparkasse Mansfeld-Südharz/Filiale Helbra bei der Erneuerung von Bänken und Spielgeräten in unserem Park.
Vielen Dank Frau Peters.
Alfred Böttge
Bürgermeister
Das “Komödiantenstadl” kommt nach Helbra
Endlich mal ein richtiges Bauern-Theater erleben, nicht im Fernseher sondern “live”!
Wir machen es möglich, am 31.10.15; Sonnensaal, Helbra.
Beginn: 19.00 Uhr; Einlass ab 18.00 Uhr, Spieldauer ca. 100 min.
5 Schauspieler bringen das Stück “Der Dorfdepp” von Franz Pikola auf die Bühne. Ein lustiger Schwank in 3 Akten, gekonnt von
den Schauspielern des Komödiantenstadl`s in Szene gesetzt.
Eintrittspreise im VVK: Rentner: 13 EUR; Erwachsene: 15 EUR
Abendkasse: 15/17 EUR
Kartenvorverkauf bei Raumausstattung König, Hauptstraße 12
und an der Abendkasse.
Inhaltsangabe:
Nach dem Tot seiner Frau fängt Bauer Fesl zu trinken an. Seinen schlechten Zustand nützt die „liebevolle“ Schwägerin Walli
aus, um ihn mithilfe des Bürgermeisters entmündigen zu lassen. Als Vormund bringt sie nur Unfrieden ins Haus und versucht, sich Fesls Hof anzueignen. Nur Leni hält zu ihrem Vater,
mit dem sie eigentlich in bester Harmonie lebt. Als sich dann
Leni in einen jungen Rechtsanwalt verliebt, scheint sich die Situation zu Gunsten von Fesl zu wenden. Doch Walli lässt sich
Helbra
nicht so leicht ausbooten, denn schließlich hat „... der Vormund
das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des
Mündels zu sorgen!“ Als dann auch noch bekannt wird, dass
Fesl einen Millionengewinn gemacht haben soll, ist die Aufregung groß. Im Dorf steigt Fesls Ansehen rapid und Walli fühlt,
dass jetzt ihre Stunde als Vormund gekommen ist, um über die
Millionen zu bestimmen. Doch Leni hat mit ihrem Rechtsanwalt
noch ein heißes Eisen im Feuer, so dass am Schluss der vermeintlich „Dümmste“ doch der „Klügste“ ist, und umgekehrt ...
Info: www.komoediantenstadl.com
Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert
im Monat Oktober den Senioren
Frau Marianne Sliwinski
Frau Ursula Teutsch
Herr Lothar Bellach
Frau Irmgard Klug
Frau Ursula Zahn
Frau Annitta Reißner
Frau Irmgard Sattler
Herrn Dr. Günter Jankowski
Herrn Günter Knoll
Herrn Hansi Pander
Frau Waltraud Pander
Herrn Herbert Huth
Frau Regina Klose
Frau Erika Traue
Herrn Otto Höhndorf
Frau Hildegard Kolbe
Frau Gertrud Gläser
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
Die Gemeinde Benndorf gratuliert
im Monat Oktober den Senioren
Frau Christa Meinicke
Frau Rosemarie Gebhardt
Herr Karl-Heinz Müller
Herr Herrn Hubert Stefaniak
Frau Erika Pfeiffer
Frau Gertrud Radike
Herrn Horst Schettig
Frau Bettina Conrad
Frau Anna Breitenfeld
Herrn Horst Kabon
Frau Bernhilde Drasdo
Frau Ilse Peter
Frau Renate Meißner
Herrn Paul Hoffmann
Frau Gertrud Schenker
Frau Anita Wendt
Frau Irene Weiser
Herrn Rudolf Schenker
Frau Rita Smolka
Frau Regina Paul
Herrn Rudolf Enseleit
Herrn Heinz Schneemann
Frau Edeltraut Tschischka
Frau Käte Brahmann
Herrn Hans Gerding
Frau Brigitta Schuster
Frau Anna Gall
Frau Ella Kubiak
Frau Irmgard Rost
Frau Hildegard Meinhardt
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 99. Geburtstag
Helbra
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Die Gemeinde Blankenheim gratuliert
im Monat Oktober den Senioren
Herrn Rainer Schmidt
Herrn Harry Pelzer
Frau Renate Samtleben
Herrn Hasso Weinreich
Frau Meta Straube
Frau Gerda Patz
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
Die Gemeinde Bornstedt gratuliert
im Monat Oktober den Senioren
Herrn Dr. Christoph Nippert
Frau Edith Mannchen
Frau Gisela Höroldt
Frau Anneliese Straube
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
Die Gemeinde Helbra gratuliert
im Monat Oktober den Senioren
Frau Elfriede Tews
Herrn Arnold Dietrich
Frau Beate Jauernik
Herrn Bernd Giller
Herrn Harry Meinecke
Herrn Reiner Müller
Herrn Wolfgang Redlich
Frau Ruth Prussak
Frau Ruth Holzmann
Frau Ursula Günther
Herrn Rudolf Hiemer
Frau Waltraud Altendorf
Frau Gerda Schönborn
Herrn Georg Zielezinski
Frau Gisela Schachner
Frau Gisela Kirsten
Frau Hildegard Spengler
Frau Irmgard Jelinski
Frau Elfriede Dietrich
Frau Margot Taute
Frau Ruth Sobothe
Herrn Gerhard Mölzner
Frau Gisela Schulze
Herrn Walter Krehan
Herrn Erich Bratke
Frau Elisabeth Brill
Frau Waltraud Thiel
Frau Magdalena Fischer
Frau Gertrud Ciasto
Frau Erna Papstein
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert
im Monat Oktober den Senioren
Frau Dagmar Klimm
Frau Dagmar Bothe
Herrn Adolf Diessner
Herrn Dieter Peinhardt
Frau Edith Löbert
Frau Marianne Engelmann
Frau Herta Kühnemund
Herrn Walter Rauchfuß
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
Nr. 10/2015
Die Gemeinde Klostermansfeld
gratuliert im Monat Oktober
den Senioren
Herrn Helmut Pettkus
Herrn Helmut Häsner
Herrn Hans-Joachim Dittmar
Herrn Kurt Rühlich
Herrn Jochen Sauer
Frau Regina Böttcher
Frau Berta Schmidt
Frau Brigitte Arlt
Frau Ursula Rzepczyk
Herrn Siegward Eßberger
Herrn Rudi Müller
Frau Erna Fogler
Frau Hanna Kammer
Frau Hildegard Pohler
Frau Vera Herker
Frau Marianne Krebs
Herrn Lothar Börner
Herrn Herbert Fulczyk
Frau Ursula Riegelmann
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert
im Monat Oktober den Senioren
Herrn Jürgen Becker Frau Renate Nowicki
Frau Margita Schoßig
Frau Monika Zimmermann
Herrn Lothar Nette
Frau Silvia Fiebinger
Herrn Horst Kaufmann
Frau Runa Nürnberg
Herrn Hans Gitzke
Herrn Hans-Georg Krieger
Herrn Walter Bruder
Frau Liane Nebelung
Frau Edith Haase
Herrn Alexander Richter
Frau Traude Silabetzschky
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
Herzliche Glückwünsche gehen an
die Eheleute
Renate und Erich Hiebel aus Helbra,
Roswita und Martin Richter aus Helbra,
Jutta und Peter Dimmel aus Hergisdorf,
Helga und Heinz Berndt aus Klostermansfeld,
und Alma und Karl Heinz Höll aus Klostermansfeld,
welche im Oktober das Fest der „Goldenen Hochzeit“
feiern.
Besonders herzliche Glückwünsche
gehen an die Eheleute
Ursel und Otto Höhndorf aus Ahlsdorf,
und Erna und Günter Kammlott aus Ahlsdorf/
Ziegelrode,
welche im Oktober das Fest der „Diamantenen
Hochzeit“ feiern.
Nr. 10/2015
- 13 -
Helbra
Der Volkschor Ahlsdorf feierte sein
170-jähriges Bestehen
„Ein kleines Lied, wie geht‘s nur an, dass man so lieb es haben
kann, was liegt darin? Erzähle!
Es liegt darin ein wenig Klang, ein wenig Wohllaut und Gesang
und eine ganze Seele.“
In diesem Sinne verbleiben wir mit allen guten Wünschen bis
zum nächsten Wiedersehen, die Sängerinnen und Sänger des
Volkschores Ahlsdorf.
„Lasst uns fröhlich singen!“
Manfred Kubicki
August, der Monat 8, es ist Sommer und die
Sonne lacht
Unter diesem Motto beging der Ahlsdorfer Volkschor am 5. September sein 170-jähriges Bestehen. Im festlich geschmückten
Ahlsdorfer Kulturhaus konnten wir viele Gäste begrüßen. Jeder
der unzähligen Plätze war besetzt. Mit stimmungsvoller Blasmusik, dargeboten von den Musikanten des „Klostermansfelder
Musikvereins“ , wurden die Gastchöre aus Blankenheim, Erdeborn, Wettelrode und Ziegelrode und alle Gäste musikalisch begrüßt. So war von Anfang an beste Stimmung im Saal garantiert.
Nach dem Verklingen des Steigerliedes brachten dann die einzelnen Chöre ihre Programme dar, die alle Anwesenden mit viel
Beifall bedachten.
Nachdem die „Original Dippelsbacher Musikannten“ die Instrumente gestimmt hatten, ging es ohne Pause musikalisch weiter.
Hier waren es vor allem die böhmischen Lieder, die mit Können
und Herz vorgetragen wurden und die Zuhörer besonders erfreuten.
Nachdem der letzte Kuchen und Kaffee verzehrt waren, ging der
Nachmittag seinem Ende entgegen.
Inzwischen hatte die Band „Ganz und Gahr“ die Bühne besetzt
und sorgte mit ihrer Musik, vor allem deutschen Schlagern, für
gute Stimmung bis in den späten Abend hinein.
Auf diesem Wege möchten wir uns bei folgenden Sponsoren
bedanken: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra - Gemeinde Ahlsdorf
Würzbergs Landhotel
Autohaus Trumpf Wimmelburg
Fa. Bodo Gahr Hergisdorf
Splittherstellung Krughütte GmbH & Co.KG
Fa.Prietzel Ahlsdorf
Fa. Sachse Hergisdorf
Blumenhaus Hörning Hergisdorf
Foto Giller Helbra
Sparkasse MSH
Pfingstgesellschaft Ahlsdorf
Feuerwehr Ahlsdorf
Volkssolidarität Ahlsdorf
Ein Dankeschön den Chören aus Blankenheim, Erdeborn, Wettelrode und Ziegelrode, dem Klostermansfelder Musikverein,
den Original Dippelsbacher Musikanten und der Band Ganz und
Gahr. Ein herzlicher Dank gilt der Familie Würzberg und dem
gesamten Team des Ahlsdorfer Kulturhauses für die freundliche
und tadellose Bewirtung.
Unter diesem Motto feierte der Männerchor Ziegelrode am
22. August im Biergarten des Vereinslokales „Zum Weißen
Hirsch“ sein diesjähriges Sommerfest.
Gemeinsam mit den Partnerinnen der Sänger und Freunden des
Chores, darunter Angehörige ehemaliger Sänger verlebten alle
schöne Stunden beim Kaffetrinken mit selbst gebackenen Kuchen. Bei Musik und Unterhaltung sowie Lieder des Chores und
des Doppelquartetts verging der Nachmittag wie im Fluge. Vor
dem Abendbrot nahm man Aufstellung zum Gruppenfoto, um
das Ereignis im Bild festzuhalten.
Im Laufe des Nachmittags gab
es dann noch eine Überraschung für zwei Sänger.
Frau Sauer vom Vorstand des
Chorkreises Sachsen-Anhalt
ehrte Manfred Klimowitz für
20 Jahre und Dietmar Holz
für 10 Jahre Singen im Chor.
Der Männerchor kann sich
auch über einen neuen Sänger
freuen. Dietmar Langer aus
Ziegelrode verstärkt jetzt den
Chor als Bass.
Die musikalische Umrahmung und auch die Tanzmusik am
Abend wurden an diesen Tag von den „Waldgeistern“ aus Ziegelrode ausgeführt, dafür gebührt ihnen noch einmal ein besonderes Dankeschön vom Männerchor.
Der Chor möchte sich auch auf diesem Weg noch einmal bei
dem Gaststätten Ehepaar Bettina und Horst Friese und Team
herzlich für die Treue zum Chor und die Bewirtung bedanken.
Das Ehepaar führt nun seit 25 Jahren die Gaststätte „Zum Weißen Hirsch“ und ermöglicht dem Chor durch Bereitstellung
eines Vereinszimmer die regelmäßigen Chorproben am Freitag,
zu den auch gern weitere Interessenten an der Chormusik als
neue Sänger eingeladen werden.
Lutz Dieter Heine
MC Ziegelrode
Helbra
- 14 -
Gelungenes Sängerfest auf dem Klosterröder
Schloss am 26. September 2015
Von Ulrich Kerber
Anlässlich des 20-jährigen Gründungsjubiläums seines Gemischten Chores führte der Gesangverein Blankenheim 1861 e. V. am
Freitag, dem 25.09.2015 um 19:00 Uhr eine Festsitzung im
Schlosscafé in Klosterrode durch, zu der zahlreiche Vertreter
von Vereinen und Institutionen des Ortes Glückwünsche überbrachten und Geschenke überreichten. Der langjährige Vorsitzende vom Gesangverein, Ernst Wieland, ließ die zwanzig ereignis- und erfolgreichen Jahre des Gemischten Chores noch
einmal Revue passieren und verriet den Gästen so einiges Interessantes aus der Anfangszeit sowie Wissenswertes und auch
Amüsantes aus dem Vereinsleben. Selbstverständlich wurde
danach auch noch tüchtig gefeiert und gesungen, wie sich das
für aktive Sängerinnen und Sänger sowie sangesfreudige Gäste gehört. Diese konnten übrigens selbst Einblicke nehmen
in die reich bebilderten Vereinschroniken, welche schon recht
zahlreich vorhanden sind. Vielen Dank an dieser Stelle an alle
Vereine und Sponsoren, die uns gratuliert und in der einen oder
anderen Form unterstützt haben
Der Gemischte Chor präsentiert sein kleines Programm zur Begrüßung der Festgäste (Foto: D. Keller)
Am Samstag, dem 26. September, fand dann das IX. Schloßsingen im Rittersaal (Krypta) des Klosterröder Schlosses statt,
welches ganz im Zeichen des schönen Jubiläums stand und, wie
schon die zahlreichen Sängerfeste in der Vergangenheit, zu einem
unvergesslichen Erlebnis wurde. Dazu trugen nicht nur die mitwirkenden Chöre aus Blankenheim, Erdeborn und Ahlsdorf bei, sondern auch die zahlreichen fleißigen Helferinnen und Helfer vom
Gesangverein selbst sowie aus anderen Vereinen der Gemeinde.
Herzlichen Dank auch dem Spielmannszug Blankenheim, der die
Sängerinnen und Sänger sowie unsere Gäste zünftig musikalisch willkommen hieß. Kaffee, Kuchen und andere Köstlichkeiten
konnten schon ab 14:00 Uhr nach Herzenslust genossen werden,
um 15:00 Uhr startete dann das eigentliche Chorsingen, wobei
Blankenheim als gastgebender Chor den Anfang machte.
Der Gesangverein Blankenheim 1861 e. V. unter der Leitung von
Angelika Wagner seit 2010, Fotos: D. Keller
Nr. 10/2015
Als Gäste wurden begrüßt der Bürgermeister der Gemeinde
Blankenheim - Klosterrode, Herr André Strobach, der eine kurze
Begrüßungsansprache hielt. Bei ihm möchten wir uns ebenfalls
für seine Unterstützung bedanken, sowie beim Vertreter des
Chorkreises Mansfeld - Südharz, dem Sangesfreund Uwe Mögling vom Männerchor Osterhausen. Dieser hatte gleich mehrere Ehrungen vorzunehmen, nachdem die Blankenheimer ihr
musikalisches Programm unter großem Beifall beendet hatten.
Zunächst wurde Hans-Joachim Rothe für 25 Jahre Vereinsmitgliedschaft geehrt. Danach bekamen elf sogenannte „Gründerfrauen“ ihre Urkunden und Blumen für 20 Jahre aktive Singetätigkeit im Gemischten Chor überreicht. Die Männer hatten sich
derweil ausgedacht, den Jubilarinnen eine Flasche Piccolo zu
überreichen sowie eine musikalische Gratulation vorzunehmen.
Danach wurden die hervorragenden Darbietungen des Männerchores Erdeborn sowie des Gemischten Chores aus Ahlsdorf
mit starkem Beifall bedacht. Zum Abschluss sangen alle gemeinsam, Sänger und Publikum, das Steigerlied. Das nächste
Jubiläum folgt bereits 2016, dann 155 Jahre Gesangverein Blankenheim.
Die Sängerinnen bei der Ehrung (von links)
H. Parchmann, I. Halle, G. Keller, I. Krüger, B. Lüttich, M. Thieme,
C. Stephan, A. Klingner, M. Rische, A. Schlennstedt, A. Trümper
Volkssolidarität Ortsgruppe Blankenheim
Das war bei uns los
12. Gesprächsrunde mit Verbandsgemeindebürgermeister
B. Skrypek
Zur Bürgermeistergesprächsrunde am 07.09.2015 konnten
wir im Seniorentreff unseren Verbandsgemeindebürgermeister
B. Skrypek begrüßen.
Herr Skrypek berichtete über die Entwicklungen und Neuheiten
in der Verbandsgemeinde und beantwortete Anfragen der Teilnehmer. Die Veranstaltung endete mit dem Versprechen unseres Verbandsgemeindebürgermeisters, solche Diskussionen
auch in der Zukunft zu wiederholen.
Nr. 10/2015
- 15 -
Badesaison 2015 im Neptun Helbra
Eine super Badesaison ging am 30.08.2015 zu Ende.
Heimspiele des BSV 1928 Klostermansfeld
in der Benndorfer Sporthalle
17.10.15
15:15 Uhr 17:00 Uhr 01.11.15
12:00 Uhr 13:00 Uhr 14:00 Uhr 15:15 Uhr
In diesem Jahr haben viele Gäste unser schönes Naturbad besucht. Zum einen, wegen des schönen Wetters und zum anderen haben die Mitglieder des Freundeskreises Bad Neptun
kräftig die Werbetrommel gerührt. So waren einige Gäste seit
vielen Jahren das erste Mal wieder im Bad und angenehm überrascht von dem idyllischen Fleckchen Erde. Sehr romantisch
gelegen, mit viel Grün und herrlichen Seerosen an den Rändern
des Badesees. Auch das Wasser hatte in diesem Jahr wieder
eine super Qualität. Und was auch wichtig ist, ist die Sauberkeit
im Bad. Dies hatten wir in diesem Jahr unserer gewissenhaften
Schwimmmeisterin zu verdanken.
Der Freundeskreis hat in seinem ersten Jahr mit bescheidenen
Möglichkeiten Farbe ins Bad gebracht und ein neues Bad Neptun Schild aufgestellt (Es wird noch in der richtigen Höhe angebracht). Dies war natürlich nur möglich, weil viele Firmen uns
unterstützt haben. Wir möchten uns daher ganz herzlich bei allen bedanken, da wir ohne diese Hilfe das alles nicht geschafft
hätten. Auch Dank den Privatpersonen, welche einfach ihre Hilfe
anboten und welche wir sehr gern angenommen haben. Natürlich gehen unsere Aktivitäten nicht ohne die Genehmigungen
unsere Gemeinde und der Verbandsgemeinde. Wir hatten nach
einigen Anlaufschwierigkeiten zum Schluss doch eine sehr gute
Zusammenarbeit.
Auch im Jahr 2016 wollen wir wieder einiges bewegen, damit
unser Bad schöner wird. Es gibt noch sehr viel zu tun.
Den Abschluss der Badesaison haben wir dieses Jahr in den
Herbst verlegt und eine Fahrt mit unserer „Wipperliese“ unternommen.
Gleichzeitig wurde auch besprochen, welche Maßnahmen als
nächstes am wichtigsten sind und wie sie realisiert werden
könnten. Die Freunde des Neptun Bades freuen sich auf eine neue
Saison 2016. Vielleicht auch neue Freunde und Helfer, welche mit
anpacken möchten das schöne Naturbad zu erhalten? Ansprechpartner finden Sie im Servicebüro der Gemeinde Helbra.
Freundeskreis Bad Neptun
Information an die Mitglieder der
GGA Hergisdorf e. V. und GAA Wimmelburg
Am 18.11.2015 stellt der TV-Sender SKY das SAT-Übertragungsverfahren um.
Nach dem Umbau der Kopfstelle wird eine Belegungsänderung
einiger Übertragungskanäle durchgeführt. Die SKY-Programme
sind danach nur noch mit HD-tauglicher Gerätetechnik zu empfangen.
Keine Veränderungen beim Empfang der Sender im analogen
Format und bei den frei empfangbaren HD-Sendern.
Zur Akualisierung ist ein Suchlauf notwendig.
Weitere Hinweise auf unserem Infokanal HIK Kanal 25 (analog)
Schleife Nov.
Helbra
17:00 Uhr 2. Männermannschaft
BSV 1928 Klostermansfeld II : TSG Jahnstadt
Freyburg
1. Männermannschaft
BSV 1928 Klostermansfeld : TSG Gymnasium
Querfurt
männliche E-Jugend
BSV 1928 Klostermansfeld : BSV Fichte Erdeborn
weibliche E-Jugend
BSV 1928 Klostermansfeld : BSV Fichte Erdeborn
männliche B-Jugend
BSV 1928 Klostermansfeld : HC Burgenland
2. Männermannschaft
BSV 1928 Klostermansfeld II : SG HSC96/TuS
Dieskau III
1. Männermannschaft
BSV 1928 Klostermansfeld : SG HSC96/TuS Dieskau
Mitgliederversammlung
des BSV 1928 Klostermansfeld e. V.
am 06.11.2015, um 18:00 Uhr im „Restaurant
am Park“ Klostermansfeld
Tagesordnung:
Top 1 Eröffnung und Begrüßung
Top 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit
Top 3 Bericht des 1. Präsidenten
Top 4 Bericht des Kassenwartes und Haushaltsplan 2016
Top 5 Bericht des Kassenprüfers
Top 6 Besprechung und Beschlussfassung der Entlastung des
Vorstandes und Beschluss des Haushaltes
Top 7 Anregungen und Anfragen
Top 8 Schlusswort des Präsidenten
BSV 1928 Klostermansfeld freut sich über
neuen Bus
Klostermansfeld/Im September freute sich der BSV 1928 Klostermansfeld nicht nur auf die neue Saison, denn der Fuhrpark des
Vereins wurde erneuert.
Der alte Vereinsbus war in die Jahre gekommen und sorgte für
immer mehr Frust aufgrund von Defekten und den daraus resultierenden Kosten. Deshalb hat man sich dazu entschieden ein
neues Gefährt anzuschaffen, doch das ist nicht sehr günstig und
deshalb ist der BSV Klostermansfeld allen Sponsoren, die sich
an diesem finanziellen Kraftakt beteiligt haben sehr dankbar.
Denn ohne diese Unterstützung wäre dieser neue Vereinsbus
nicht möglich gewesen.
„Damit sind wir als Verein weiterhin in der Lage, die Kinder zu
den Auswärtsspielen zu fahren, wenn die Eltern aus verschiedenen Gründen nicht die Möglichkeit dazu haben“, so der sehr
glückliche Präsident Hartmut Heise. Aber nicht nur für Fahrten
zu den Auswärtsspielen wird der Bus beim BSV benötigt, sondern auch wenn die Kinder zu Lehrgängen im Bezirk fahren, zum
Transport der Verkaufsutensilien an Heimspieltagen und um zu
Turnieren zu fahren.
Wie wichtig so ein Transporter für den Verein sein kann, merkt
man erst, wenn er nicht mehr da ist, was in den letzten Jahren
immer häufiger wurde und deshalb möchte sich der BSV 1928
Klostermansfeld auf diesem Weg noch einmal ganz recht herzlich bei allen Förderern und Sponsoren des Handballsports in
Klostermansfeld bedanken!
Ohne Ihre Unterstützung wäre das nicht möglich gewesen, deshalb sagen wir Danke an:
Helbra
- 16 -
Nr. 10/2015
Anlagenbau Sandersleben, Krause Werbeagentur, Reifen Horn,
Physiotherapie Kathrin Gall, Trockenbau Münch, H.G. Smolka,
Mansfelder Süßmostkelterei Römermann, Kutter HTS, Raiffeisen Warengenossenschaft Mansfeld, Fahrschule AFC-Lenk,
Konschak Haustechnik, DENTAG GmbH & Co KG, Niederlassung Ost, Berlin.
Klostermansfelder Heimatverein e. V.
Einladung
Am Sonntag, 15. November 2015 wird in Deutschland
zum Gedenken an die Toten und Vermissten verheerender
Kriege der
Volkstrauertag
begangen. Der Tag soll uns erinnern an die Opfer von Krieg
und Gewalt und uns mahnen zum Eintreten für Gerechtigkeit und Frieden.
Die Feierstunde findet in Klostermansfeld 14.00 Uhr am
Denkmal im Park statt.
Die gesamte Bevölkerung, insbesondere die Mitglieder des
Gemeinderates und der Klostermansfelder Vereine, sind
zur Teilnahme an der Gedenkfeier herzlich eingeladen.
Allen Mitwirkenden an der Gedenkfeier danke ich im Voraus sehr herzlich.
Heidi Dönau
Vorsitzende
Seniorenforum im Oktober 2015
Der Kreisseniorenrat Mansfeld-Südharz bereitet das nächste
Seniorenforum vor. Es findet am Dienstag, dem 20.10.2015 in
der Lutherstadt Eisleben in der Glück-Auf-Halle, Friedensstr. 38
statt.
In der Zeit von 10.00 Uhr bis um 14.00 können Sie sich dort über
das Leitthema
„Aktiv und mobil im Alter“
informieren. Bitte merken Sie sich den Termin vor, damit Sie die
Veranstaltung nicht versäumen.
Seniorinnen und Senioren fühlen sich nicht „alt“. Sie wollen etwas unternehmen, sich sportlich fit halten, sich gesund ernähren, ihr Wissen und ihre Fertigkeiten einbringen und anwenden.
Sie möchten ihre Zeit sinnvoll gestalten, sich fortbilden und
kulturell informieren. Das ist natürlich auch von den Angeboten
und von der Fitness abhängig. Wir wollen gesund und mit Elan
unsere Zukunft gestalten so Hans-Georg Schmitt, Vorsitzender
des Kreisseniorenrates.
Interessierte Aussteller zum Thema können sich beim Seniorenrat des Landkreises Mansfeld-Südharz unter der Tel. 03464
5353383 oder der E-Mail: kreisseniorenrat@mansfeld-suedharz.
de melden.
Noch sind Ausstellungsstände frei.
Der Mensch in Bewegung 2015
VIERTER BUNDESWEITER DEB-BILDUNGSTAG
IN LEIPZIG
Am 11. November 2015 laden die Standorte der DEB-Gruppe
zum bundesweiten Bildungstag unter dem Motto „Der Mensch in
Bewegung 2015“ ein. Bereits zum vierten Mal rufen das Deutsche
Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) und seine Tochterunternehmen zur Bewegung auf. Das Thema „Der Mensch in Bewegung“
wird an den verschiedenen Schulen und Einrichtungen auf ganz
unterschiedliche Weise umgesetzt. Details zu den einzelnen Programmen werden ab Oktober unter www.deb.de veröffentlicht.
„Alles Leben ist Bewegung, Bewegung ist Leben.“ Diesen Satz
prägte Leonardo da Vinci bereits im 15. Jahrhundert. Doch noch
heute ist die Aussage aktueller denn je. Sie weist auf die ständigen Veränderungen im Leben, die Bewältigung immer wieder
neuer Lebensherausforderungen und die damit verbundene persönliche Weiterentwicklung hin.
Mit seinen Ausbildungen, Lehrgängen, Fort- und Weiterbildungen,
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten sowie Therapieangeboten zeigt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) stets
neue Wege und Unterstützung für die persönliche Entwicklung.
Der erste DEB-Bildungstag fand erstmals am 14. November 2012
unter dem Leitthema „Der Mensch in Bewegung“ in über 15 Städten und vier Bundesländern statt.
Weitere Informationen
DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK IN SACHSEN,
gemeinnützige Schulträger-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Privates berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe,
Pflege und Sozialwesen des DEB in Leipzig
Industriestraße 85 - 95 04229 Leipzig
Tel. 0341 306104-0
Fax 0341 306104-1
E-Mail [email protected]
WEB www.deb.de
FB www.facebook.com/DEBLeipzig
Nr. 10/2015
- 17 -
Helbra
Herbstsemesterprogramm der KVHS Mansfeld-Südharz e. V.
in der Region Eisleben, Beginn 07.09.2015
Geiststraße 2, Eingang Untere Parkstraße
Tel.: 03475 602695 • 06295 Lutherstadt Eisleben
Unser komplettes Angebot finden Sie unter www.vhs-sgh.de oder im Programmheft.
Kursnummer
Kurstitel
Wann
Wo
43113
Spanisch für den Urlaub A1/1
seit 07.10.2015 - 18:30 Uhr
Eisleben
44213
Italienisch für den Urlaub A1/2
seit 09.10.2015 - 17:00 Uhr
Eisleben
51111
Tablet-PC für Einsteiger
ab 16.10.2015 - 17:00 Uhr
Eisleben
52031
Umsteiger Windows 10 intensiv
ab 17.10.2015 - 09:00 Uhr
Eisleben
52431
Computerclub Senioren/Mi.
seit 01.07.2015 - 08:45 Uhr
Eisleben
52432
Computerclub Senioren/Mo.
seit 06.07.2015 - 08:45 Uhr
Eisleben
52433
Computerclub/Mi.
seit 01.07.2015 - 18:30 Uhr
Eisleben
52466
Tablet-PC Club
ab 12.11.2015 - 13:00 Uhr
Eisleben
52612
Einladungen & Tischkarten am PC
ab 10.11.2015 - 18:30 Uhr
Eisleben
53303
Fotobearbeitung für Senioren
ab 23.11.2015 - 13:00 Uhr
Eisleben
53563
E-Mail und Internetnutzung
ab 04.11.2015 - 18:30 Uhr
Eisleben
31920
Orientalischer Tanz
ab 29.10.2015 - 17:30 Uhr
Eisleben
32021
Selbsthypnose
ab 05.11.2015 - 18:00 Uhr
Eisleben
16130
Kommunikation in Stresssituationen
ab 15.10.2015 - 16:30 Uhr
Eisleben
20005
Stricken für Anfänger
ab 05.10.2015 - 16:00 Uhr
Eisleben
20040
Nähen mit der Maschine
ab 05.11.2015 - 18:00 Uhr
Eisleben
20100
Buchlesung
ab 12.10.2015 - 18:00 Uhr
Eisleben
Zur Erweiterung unseres Angebotes suchen wir landkreisweit Dozenten für alle Fachbereiche, EDV, Sprachen und Gesundheitsbildung.
Kirchliche Nachrichten
Frauenkreis:
Mittwoch, 14.10. Mittwoch, 11.11.
um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit
dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen
mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
Evangelische Kirchengemeinde - St. Wigbert, Kreisfeld
Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina,
Benndorf
Gottesdienste:
Sonntag, 25.10. Sonntag, 01.11. um 9.30 Uhr
um 10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst
für alle Gemeinden in Ahlsdorf
Frauenkreis:
Donnerstag 12.11., um 15.00 Uhr in Benndorf zusammen mit
dem Helbraer Frauenkreis
Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus, Helbra
Gottesdienste:
Sonntag, 01.11. Frauenkreis: um 10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst
für alle Gemeinden in Ahlsdorf
siehe Benndorf
Evangelische Kirchengemeinde - St. Martin, Ahlsdorf
Gottesdienste:
Sonntag, 01.11. um 10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst
für alle Gemeinden
Sonntag, 01.11. Frauenkreis:
Mittwoch, 14.10.
Mittwoch, 11.11.
um 10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst
für alle Gemeinden in Ahlsdorf
um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen
mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit
dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
Evangelische Kirchengemeinde - St. Cyriacus,
Wimmelburg
Gottesdienste:
Sonntag, 25.10. Sonntag, 01.11. Frauenkreis:
Mittwoch, 14.10.
Mittwoch, 11.11.
um 10.30 Uhr
um 10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst
für alle Gemeinden in Ahlsdorf
um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit
dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen
mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
Helbra
- 18 -
Nr. 10/2015
Evangelische Kirchengemeinde
Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt
- St. Marien - Klostermansfeld
Die Gottesdienste und Termine
für den Oktober
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienste
Sonntag, 18.10.2015, 09.30 Uhr
Sonntag, 25.10.2015, 09.30 Uhr
Sonntag, 01.11.2015, 09.30 Uhr
Sonntag, 08.11.2015, 09.30 Uhr
Mittwoch
18.00 Uhr hl. Messe
in Klostermansfeld
(Messe/Vester )
Freitag 8.30 Uhr Wortgottesdienst in Helbra
Donnerstag 16.00 Uhr Religionsunterricht in Klostermansfeld
1. - 8. Klasse (außer in den Ferien)
19.15 Uhr Chorprobe in Helbra
Freitag Jugendstunde siehe Aushang
Sonntag
10.30 Uhr hl. Messe Helbra/ Klostermansfeld
Helbra 11.10./01.11./15.11./06.12
Klostermansfeld
04.10./18.10./25.10./08.11./ 22.11.
Termine:
Mittwoch, 14.10. 16.15 Uhr Erstkommunion- Kurs und Firmunterricht in Klostermansfeld
Donnerstag, 15.10. 16.00 Uhr Rollenverteilung für das Krippenspiel für Helbra u. Klostermansfeld in Klostermansfeld
16. - 18.10. Familien-Musikwochenende für die Firmung
Sonntag, 18.10.
Ehrenamtsdank - gemeinsames Mittagessen
19. - 22.10.
Firmfahrt
Sonntag, 25.10.
10.00 Uhr Firmung in Klostermansfeld
anschließend Sektempfang
Mittwoch, 28.10. 16.00 Uhr Erstkommunion-Kurs in Klostermansfeld
18.00 Uhr Dankmesse der Firmlinge in
Klostermansfeld
anschließend PGR-Sitzung mit Jahresplanung
Donnerstag, 29.10. 16.00 Uhr erste gemeinsame Krippenspielprobe in Klostermansfeld
Freitag, 31.10.
19.00 Uhr Weinfest in Hettstedt St. Josef
31.10. - 06.11.
Gräbersegnung
Dienstag, 03.11.
17.30 Uhr Anbetung in Hettstedt
Freitag, 06.11.
15.30 Uhr Andacht in Gerbstedt
(APH Alte Schäferei) anschließend Gräbersegnung
Samstag 07.11.
10.00 Uhr Treffen der 0- bis 7-Jährigen mit
ihren Eltern im KBBW Hettstedt
Montag, 09.11.
17.30 Uhr Glaubenskreis im Casino
Mittwoch, 11.11. 17.00 Uhr St. Martin in Helbra St. Barbara
mit Umzug und in Hettstedt
Sonntag, 15.11.
17.00 Uhr Andacht für verstorbene Kinder
in Klostermansfeld
Mittwoch, 18.11. nach der Abendmesse KV und PGR- Sitzung in Klostermansfeld
Freitag, 20.11.
8.30 Uhr Totengedenken für alle Verstorbene der Pfarrei des vergangenen Jahres
Kolpinggedenktag im KBBW
20.11. - 22.11.
Christkönigwochenende in Roßbach
24.11. - 17.12.
Ausstellung „Bibel im Zelt“
im Gemeindehaus Klostermansfeld
Mittwoch, 25.11. 16.00 Uhr Erstkommunion-Kurs
Samstag, 28.11.
Bistums-Sternsingertag
Sonntag, 29.11.
10.30 Uhr Hochamt im KBBW Hettstedt
19.30 Uhr Adventsfeier der Familienkreise
im Casino
Mittwoch, 02.12. 16.00 Uhr Erstkommunion-Kurs in Klostermansfeld
Freitag, 04.12. Patronat St. Barbara
Samstag, 05.12. 16.00 Uhr Adventskonzert in Helbra St.
Barbara
Sonntag, 06.12.
Nikolaus
Mittwoch, 16.12. 16.00 Uhr Erstkommunion-Kurs
Gemeindenachmittag
Donnerstag, 15.10.15, um 14.00 Uhr im Gemeindehaus der ev.
Kirchengemeinde
Die ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld gehört zum Pfarrbereich Mansfeld. Pfarrer Dr. Matthias Paul, Mansfeld, ist unter der
Ruf-Nr. 034782 20320, Fax: 034782 909930, erreichbar.
Öffnungszeiten des Gemeindebüros Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer,
jeden Donnerstag, in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr
Tel.: 034772 25250, Fax: 034772 21858
Friedhofsverwaltung Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer,
Sprechzeit: Jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im
Büro der Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 3, 06308 Klostermansfeld.
Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer: 034772
839385 zu erreichen.
Unsere Kirche im Internet, Sie finden uns unter: www.ev-klosterkirche.de
Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben
Hergisdorf
donnerstags
08:30 Uhr
sonntags
08:30 Uhr
Donnerstag, 29.10.
Sittichenbach
Frauenkreis:
15.00 Uhr
Arbeitskreis Kirche
„St. Maria“:
19.00 Uhr
Sonntag, 18.10.
08:30 Uhr
Samstag, 31.10.
17:30 Uhr
Sonntag, 08.11.
16:00 Uhr
Hl. Messe/Wortgottesfeier
Hl. Messe/Wortgottesfeier
Krankenkommunion
jeden 1. Donnerstag im Monat
jeden 2. Montag im Monat
Hl. Messe
Hl. Messe
Hubertusfeier
Besondere Mess- und Türkollekten:
Samstag/Sonntag, 17./18.10.15Türkollekte für die Ortsgemeinden
Samstag/Sonntag, 24./25.10.15 Messkollekte Weltmissionssonntag
Samstag/Sonntag, 07./08.11.15Türkollekte für die Ortsgemeinden
Sonntag, 15.11.15
Messkollekte Diasporasonntag
Gräbersegnungen 2015:
Samstag, 31.10.
17:30 Uhr
Sonntag, 01.11.
15:00 Uhr
Montag, 02.11.
09:00 Uhr
Samstag, 07.11.
15:00 Uhr
Sonntag, 08.11.
14:30 Uhr
15:00 Uhr
anschl. Sittichenbach: Hl. Messe
Friedhof Eisleben
Eisleben: Hochamt
Bornstedt
Ahlsdorf
Hergisdorf
Kreisfeld
Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten!
Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise:
-> unter: www.sanktgertrud.net
-> im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen
Nr. 10/2015
Gräbersegnung:
Samstag, 31.10.
Sonntag 01.11.
Montag 02.11.
Freitag 06.11.
- 19 -
9.30 Uhr Benndorf
10.30 Uhr Mansfeld
11.00 Uhr Leimbach
11.30 Uhr Großörner
14.00 Uhr Klostermansfeld
16.00 Uhr Hettstedt
14.00 Uhr Helbra
14.30 Uhr Siersleben
15.00 Uhr Hübitz, anschließend Augsdorf
Gerbstedt
Weitere Infos sind im Aushang, im Pfarrbrief und in unserer
Homepage www.mansfelder-land-kirche.de ersichtlich.
Kontakte:
Frau K. Grewling
Pestalozzistr. 6
06311 Helbra
Tel. 034772 83414
Pfarradministrator:
Pfarrer Johannes Zülicke
Geschw.-Scholl-Str. 79
06449 Aschersleben
Tel. 03473 2929
Gemeindereferenten:
Teresa und Michael Hofmann
Pestalozzistr. 6
06311 Helbra
Tel.: 034772 839416
oder 017623907893
E-Mail/Internet:
[email protected]
www.mansfelder-land-kirche.de
Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Helbra:
Mo.
9.00 - 12.00 Uhr
Di.
9.00 - 12.00 Uhr
Mi.
9.00 - 12.00 Uhr
Do.
12.00 - 15.30 Uhr
Fr.
9.00 - 12.00 Uhr
Öffentliche Vorträge der Zeugen Jehovas
Datum 18.10.2015
25.10.2015
Vortragsthema
Die Versammlung Eisleben besucht in
Glauchau (Sachsen) einen Kreiskongress
mit dem biblischen Motto:
„Ahmt ihren Glauben nach“ Hebräer 13:7
Aus diesem Grund findet in Helbra an diesem Sonntag keine Zusammenkunft statt.
„Auf welche Weise können sich Christen
um ihre Mitmenschen sorgen ?“
Die Vorträge finden - soweit nichts anderes vermerkt - jeweils
um 9.30 Uhr im Königreichssaal, Gewerbegebiet Hundertacker,
Christian Ottiliae Straße 5a, Helbra, statt.
Thomas Pils
Beauftragter des Informationsbüros
Helbra