HELBRAER - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund

Helbraer
Kommunalanzeiger
Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf,
Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg
Jahrgang 25 | Nummer 4/2015 | Mittwoch, den 8. April 2015
Helbra
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Nr. 4/2015
Inhaltsverzeichnis
A1: A2: -
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A2: -
A2: -
A2: -
A2: -
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A2: -
B1:
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-
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Amtliche Bekanntmachungen
Verbandsgemeinde
Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 29.01.2015
Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 19.02.2015
Gemeinde Blankenheim
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung
der Steuersätze für die Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Bornstedt
Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde
Bornstedt
Gemeinde Helbra
Bekanntgabe der Beschlüsse des Haupt-, Finanzund Wirtschaftsausschusses aus der Sitzung vom
25.02.2015
Gemeinde Klostermansfeld
Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus
der Sitzung vom 05.03.2015
Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde
Klostermansfeld
Gemeinde Wimmelburg
Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus
der Sitzung vom 05.03.2015
D1: Information aus den Gemeinden
-
Kunstausstellung in Helbra
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Leipziger Pfeffermühle kommt nach Helbra
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
UHV “Wipper - Weida“ - Verbandsschau
UHV „Untere Saale“ - Verbandsschau
UHV „Helme“ - Verbandsschau
C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen
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Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der
Gemeinderäte
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Empfehlungen aus der Gemeindebibliothek Helbra
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Veranstaltungen
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Hort Hergisdorf - Meisterdetektive
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GS Holdenstedt - Frühlingsmarkt
C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung
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Information aus dem Meldeamt
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Korrektur zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle
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Leistungsdiagnostik der Feuerwehren
E1: Glückwünsche der Gemeinde
F1: -
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Vereine melden sich zu Wort
SSV-MG Ahlsdorf - Pokale und Medaillen beim Ostercross erkämpft
Männerchor Ziegelrode - nach 25 Jahren Marktschluss
TSV Benndorf 1884 - Sektion Langbahnkegeln
Sonderzug der Mansfelder Bergwerksbahn am
11.04.2015
Tag der Industriekultur bei der Mansfelder Bergwerksbahn
Walpurgisfahrt bei der Mansfelder Bergwerksbahn
Volkssolidarität Blankenheim - Das war bei uns los
Gesangsverein Blankenheim feiert 20-jähriges Bestehen
Antennengesellschaft Bornstedt
Helbraer Heimatverein meldet sich zu Wort
Arbeitseinsatz der Neptunbadfreunde
Frühlingskonzert des Klostermansfelder Musikverein
Bekanntmachung von Beschlüssen der Jagdgenossenschaft Wimmelburg
Internationaler Tag der Pflege
JULEICA Ausbildung
Mitteilung der Jägerschaft Sangerhausen
G1: -
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Kirchliche Nachrichten
Evangelischer Pfarrbereich Helbra
Evangelisches Pfarramt Klostermansfeld
Kath. Pfarrei St. Gertrud
Kath. Pfarrei St. Georg
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H1: Religionsgemeinschaft
J1: Geschichtliches
Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.
IMPRESSUM
- Herausgeber:
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
der Verbandsgemeindebürgermeister
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
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Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nr. 4/2015
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Helbra
Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
Vorlage: VBG/BV/042/2015
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung von Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.
Bekanntgabe der Beschlüsse
des Verbandsgemeinderates
aus der Sitzung vom 29.01.2015
Öffentlicher Teil:
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Helbra
VBG/BV/040/2015
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder
Grund-Helbra beschließt, den
Kameraden Robin Eddelbüttel
für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Helbra in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die
Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 29.01.2015 zu berufen.
Neufassung der Satzung über die Benutzung von Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Kita-Benutzungssatzung)
VBG/BV/036/2014
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder
Grund-Helbra beschließt die Satzung über die Benutzung von
Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Kita-Benutzungssatzung) in
der hier vorliegenden Fassung.
Neufestsetzung der Kostenbeiträge in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
VBG/BV/035/2014
Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen
VBG/BV/038/2015
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Satzung über
die Festlegung von Schulbezirken und deren Einzugsbereich.
Nichtöffentlicher Teil:
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Bekanntgabe der Beschlüsse
des Verbandsgemeinderates
aus der Sitzung vom 19.02.2015
Öffentlicher Teil:
Wahl der Schiedsperson für die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Vorlage: VBG/BV/043/2015
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder
Grund-Helbra wählt Frau Renate Viezens zur ehrenamtlichen
Schiedsfrau der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
mit Wirkung vom 24.06.2015 auf die Dauer von 5 Jahren.
Energie- und Klimapolitisches Leitbild der VerbGem Mansfelder Grund-Helbra
Vorlage: VBG/BV/039/2015
Der Verbandsgemeinderat beschließt das „Energie- und klimapolitische kommunale Leitbild der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra“ in der vorliegenden Form (Anlage).
Neufestsetzung der Kostenbeiträge in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Vorlage: VBG/BV/035/2014
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder
Grund-Helbra beschließt die Satzung über die Festsetzung und
Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den
Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder GrundHelbra (Kostenbeitragssatzung)in der vorliegenden Fassung.
Nichtöffentlicher Teil:
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Satzung über die Festsetzung
der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Gemeinde Blankenheim
vom 16.02.2015
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973
( BGBl. I S. 965 ), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 ( BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.10.2002 ( BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 7
des Gesetzes vom 22.12.2014 ( BGBl. I S. 2417) in Verbindung
mit §§ 8, 45 Absatz 2 Nr. 1, 99, 100 Absatz 2 Nr. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014, hat
der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim in seiner Sitzung
am 16.02.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Blankenheim wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
( Grundsteuer A )
400 v.H.
b) für die Grundstücke
( Grundsteuer B)
450 v.H.
2. für die Gewerbesteuer
380 v.H.
§2
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2015
und jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine anderen
Hebesatzbestimmungen getroffen werden.
§3
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Blankenheim, den 23.02.2015
Strobach
Bürgermeister
Helbra
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Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der
Gemeinde Bornstedt in seiner Sitzung am 01.12.2014 folgende
Hauptsatzung beschlossen:
I. ABSCHNITT
BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN
§1
Name, Bezeichnung
Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Bornstedt“. Sie besteht aus den Ortsteilen „Bornstedt“ und „Neuglück“.
§2
Dienstsiegel
(1) Die Gemeinde Bornstedt führt ein Dienstsiegel, das dem der
Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Es
zeigt: „die auf die Erde herabgestiegene Justitia mit entblößtem Arm und nackten Füßen, mit verschobener Augenbinde,
Schwert und Waage, und die Jahreszahl 1771.“
(2) Die Umschrift lautet „Gemeinde Bornstedt“.
II. ABSCHNITT
ORGANE
§3
Gemeinderat
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates.
(2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung zwei Stellvertreter für
den Verhinderungsfall, die den Bürgermeister auch beim Vorsitz
im Gemeinderat vertreten. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw.
„Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates“.
(3) Die Stellvertreter können mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
§4
Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche
Befugnisse
Der Gemeinderat entscheidet über
1.die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert
10.000,00 Euro übersteigt,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro
übersteigt,
3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA,
wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt,
4. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 100,00 Euro übersteigt.
§5
Geschäftsordnung
Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird
durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.
§6
Bürgermeister
(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs.
1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verant-
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wortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden
Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die
im Einzelfall einen Vermögenswert von 10.000,00 Euro nicht
übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über
die in § 4 Ziff. 1 bis 4 genannten Rechtsgeschäfte übertragen,
sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden.
(2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2
KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt
die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister
vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist
von einem Monat schriftlich.
§7
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Die von der Verbandsgemeinde
gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist
auch für den Bereich der Gemeinde Bornstedt zuständig und
in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie
teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist.
In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch
das Wort zu erteilen.
III. ABSCHNITT
UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER
§8
Einwohnerversammlung
(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde
können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen
unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie
Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich
bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der
Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer
Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden.
(2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner
nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung
und die wesentlichen Ergebnisse.
§9
Einwohnerfragestunde
(1) Der Gemeinderat führt im Rahmen ordentlicher öffentlicher
Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch.
(2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest.
(3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll
auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner
Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen,
zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.
(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch
den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine
Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der
Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort,
die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
§ 10
Bürgerbefragung
Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Sie kann nur auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit
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„ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das
Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss
sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen.
IV. ABSCHNITT
EHRENBÜRGER
§ 11
Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder
der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von
zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.
V. ABSCHNITT
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 12
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen
im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
„Helbraer Kommunalanzeiger“.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung ist in den Fällen des Absatz 1 mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das
Amtsblatt den bekannt zu machenden Text enthält.
(3) Soweit gesetzlich eine von Absatz 1 abweichende Bekanntmachung vorgeschrieben ist, erfolgt diese an der entsprechenden Stelle.
(4) Die Satzungen können auch jederzeit im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (An der
Hütte 1, 06311 Helbra) während der Öffnungszeiten eingesehen
und kostenpflichtig kopiert werden. Die Satzungen sind ebenfalls über das Internet zugänglich zu machen.
§ 13
Ersatzbekanntmachung
(1) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst
eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann diese Bekanntmachung durch Auslegung in der Verbandsgemeinde (An
der Hütte 1, 06311 Helbra) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde „Mansfelder Grund-Helbra“ ersetzt werden.
(2) Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA
wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer
der Auslegung sowie der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung
hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit
nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung
ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach
einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen
Bestimmungen enthält.
§ 14
Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und
der Zeit der Beratungen des Gemeinderates
(1) Abweichend von § 12 erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Sitzungen des Gemeinderates durch Aushang an folgenden Bekanntmachungstafeln:
- Hauptstraße 1
- Ortsteil Neuglück, Neuglück Nr. 15 (Wartehalle)
(2) Der Aushang erfolgt mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin. In Abweichung hiervon kann die Bekanntma-
Helbra
chungsfrist der Tagesordnung, der Zeit und des Ortes in Eilfällen
auf 24 Stunden verkürzt werden. Auf dem Aushang ist zu vermerken, in welchem Zeitraum ausgehängt wird.
§ 15
Bekanntmachungen von Wahlen
(1) Bekanntmachungen aus Anlass von Wahlen erfolgen durch
7-tägigen Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Standorte der Bekanntmachungstafeln sind unter § 14 Absatz 1 benannt.
(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgt die Bekanntmachung von
Stichwahlen gemäß § 30a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das
Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Regionalausgabe der
Mitteldeutschen Zeitung.
(3) Die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen nach § 63
Abs. 2 KVG LSA erfolgt abweichend von Absatz 1 im Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund „Helbraer Kommunalanzeiger“.
§ 16
Sonstige Bekanntmachungen
Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch
der Aushang an der Bekanntmachungstafel des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) treten, wenn der Inhalt
der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten
Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts
anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und
der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem
Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird.
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem
Tag des Aushangs an den dafür bestimmten Bekanntmachungstafeln folgt, bewirkt.
VI. ABSCHNITT
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 17
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
§ 18
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt in der Fassung vom 09.07.2014 sowie die
Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bornstedt in der Fassung vom 22.03.2010 außer Kraft.
Bornstedt, den 02.12.2014
Rose
Bürgermeister
Anlage
Dienstsiegelabdruck der Gemeinde Bornstedt
Helbra
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Nr. 4/2015
Ausfertigung der Satzung
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde
Bornstedt am 01.12.2014 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt wird hiermit ausgefertigt.
Sollte dies aufgrund fehlender Zustimmung in einzelnen Gemeinden nicht möglich sein, bilden die Gemeinden einen gemeinsamen Bauhof, welche diesen Beschluss gefasst haben.
Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.
Bornstedt, den 04.02.2015
Neubau der Rettungswache Kirchstr. 1, Klostermansfeld
KLM/BV/028/2015
Der Gemeinderat Klostermansfeld stimmt dem Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Rettungswache Kirchstr. 1, Klostermansfeld für das Jahr 2015 zu.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Rose
Bürgermeister
Bekanntmachung der Satzung
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt
am 01.12.2014 beschlossene, mit Datum vom 04.02.2015 ausgefertigte und mit der Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld — Südharz, Aktenzeichen
15.14.06.020.001 vom 23.01.2015 genehmigte Hauptsatzung
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bornstedt, den 04.02.2015
Rose
Bürgermeister
Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld
Aufgrund des § 10 i. V. rn. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.
Juni 2014 (GVBI. LSA S.288) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Klostermansfeld in seiner Sitzung am 06.11.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 05.03.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen:
I. ABSCHNITT
BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN
§1
Name, Bezeichnung
Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Klostermansfeld“.
§2
Wappen, Flagge, Dienstsiegel
Bekanntgabe der Beschlussergebnisse des
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses
der Gemeinde Helbra
aus der Sitzung am 25.02.2015
Öffentlicher Teil:
Im öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Nichtöffentlicher Teil:
Grundstücksangelegenheit
Vorlage: HEL/BV/045/2015
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde
Helbra beschließt den Ausgleichsbetrag zu verringern. Gleiches
gilt für die vorzeitige Ablösung.
Bekanntgabe der Beschlüsse
des Gemeinderates
aus der Sitzung vom 05.03.2015
Beitrittsbeschluss zur Änderung des § 12 Abs. 1 der am
06.11.2014 beschlossenen Hauptsatzung
KLM/BV/023/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, der
vorgenommenen Änderung zuzustimmen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines gemeinsamen
Bauhofes
KLM/BV/024/2015
Der Gemeinderat beschließt die Aufgaben des Bauhofes, sofern
die anderen Mitgliedsgemeinden gleichlautende Beschlüsse
fassen, auf die Verbandsgemeinde zu übertragen.
(1) Das Wappen der Gemeinde Klostermansfeld zeigt „ein gevierteltes Wappenschild, in zwei gegenüberliegenden Feldern, sechs
rote Rauten auf silbernen Grund. Zwei schräggekreuzte goldene
Berghämmer befinden sich im oberen linken Feld auf blauem
Grund. Das vierte Feld unten rechts zeigt ein goldenes dreiblättriges
Kleeblatt auf blauem Grund.“
(2) Die Gemeindefarben sind schwarz-gelb. Die Gemeindefahne ist
in diesen Farben längs gestreift. Im oberen Teil der Fahne ist das
Gemeindewappen eingearbeitet.
(3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel. das dem der Hauptsatzung
beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Das Gemeindesiegel
enthält das Gemeindewappen mit der
Umschrift „Gemeinde Klostermansfeld“.
II. ABSCHNITT
ORGANE
§3
Gemeinderat
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates.
(2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung zwei Stellvertreter für den
Verhinderungsfall, die den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertreten. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge
der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter
stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates“.
(3) Die Stellvertreter können mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
§4
Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse
Der Gemeinderat entscheidet über
1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 75.000,00
Euro übersteigt,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 75.000,00
Euro übersteigt,
3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn
der Vermögenswert 75.000,00 Euro übersteigt,
Nr. 4/2015
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4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA,
wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt,
5. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde,
wenn der Vermögenswert 100,00 Euro übersteigt.
§5
Ausschüsse des Gemeinderates
Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden
ständigen Ausschüsse
1. als beschließende Ausschüsse
den Haupt- und Finanzausschuss
den Bau- und Vergabeausschuss
2. als beratende Ausschüsse
den Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
den Ordnungs- und Sicherheitsausschuss
§6
Beschließende Ausschüsse
(1) Den beschließenden Ausschüssen sitzt der Bürgermeister vor.
(2) Die beschließenden Ausschüsse beraten innerhalb ihres Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates in den ihm vorbehaltenen Angelegenheiten grundsätzlich vor.
(3) Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Vergabeausschuss bestehen aus jeweils 6 Gemeinderäten und dem Bürgermeister
als Vorsitzenden. Für den Verhinderungsfall beauftragt der Bürgermeister seinen allgemeinen Vertreter mit seiner Vertretung. Ist auch der
Beauftragte verhindert, bestimmt der Ausschuss aus dem Kreis seiner
stimmberechtigten Mitglieder die Person, die den Bürgermeister im Vorsitz vertritt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über
1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 25.000,00
Euro übersteigt bis zu einem Wert von 75.000,00 Euro,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 25.000,00
Euro übersteigt bis zu einem Wert von 75.000.00 Euro,
3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA wenn
der Vermögenswert 25.000.00 Euro übersteigt bis zu einem
Wert von 75.000.00 Euro,
4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA.
wenn der Vermögenswert 25.000.00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 75.000,00 Euro.
Der Bau- und Vergabeausschuss entscheidet über alle Vergaben
nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung
für freiberufliche Leistungen (VOF), bis zu einem Wert von 75.000,00
Euro ab 7.500,00 Euro.
(4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des beschließenden Ausschusses ist eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
§7
Beratende Ausschüsse
(1) Die beratenden Ausschüsse bestehen aus 5 Gemeinderäten.
Vorsitzender ist ein zu bestimmender Gemeinderat.
(2) In die Ausschüsse können widerruflich 2 sachkundige Einwohner durch den Gemeinderat mit beratender Stimme berufen werden. Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, sofern ihre
Berufung zuvor nicht widerrufen wird, mit dem Zusammentritt des
neu gewählten Gemeinderates.
§8
Geschäftsordnung
Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch
eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.
§9
Bürgermeister
(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs.
1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet. gehören die regelmäßig wiederkehrenden
Helbra
Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden
werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 10.000,00 Euro nicht übersteigen.
Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über
1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen und über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro,
2. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), bis
zum Wert von 7.500,00 Euro,
3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bis zu der in § 4 Ziffer 5 festgelegten
Wertgrenze
übertragen.
(2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2
KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die
Beantwortung. die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von einem
Monat schriftlich.
§ 10
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde
Mansfelder Grund-Helbra. Die von der Verbandsgemeinde gemäß
§ 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist
auch für den Bereich der Gemeinde Klostermansfeld zuständig und
in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.
III. ABSCHNITT
UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER
§ 11
Einwohnerversammlung
(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde
können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit
der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung
erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf
drei Tage verkürzt werden.
(2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die
wesentlichen Ergebnisse.
§ 12
Einwohnerfragestunde
(1) Der Gemeinderat und seine beschließenden Ausschüsse führen
im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch.
(2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn
der Fragestunde fest.
(3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner
ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen,
die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen.
Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in
die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.
(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch
den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister.
Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage
in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche
Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
Helbra
-8-
§ 13
Bürgerbefragung
Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
der Gemeinde. Sie kann nur auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit „ja“ oder „nein“
zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt
wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen
Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt
wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten
der Befragung darzustellen.
IV. ABSCHNITT
EHRENBÜRGER
§ 14
Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der
Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei
Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.
V. ABSCHNITT
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 15
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Klostermansfeld, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden
im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra
„Helbraer Kommunalanzeiger“ vollzogen.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung ist in den Fällen des Absatzes 1
mit Ablauf des Erscheinungstages vollzogen.
(3) Soweit gesetzlich eine von Absatz 1 abweichende Bekanntmachung vorgeschrieben ist, erfolgt diese an der entsprechenden Stelle.
(4) Die Satzungen können auch jederzeit im Verwaltungsgebäude
der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra während der
Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. Die
Satzungen sind ebenfalls über das Internet zugänglich zu machen.
§ 16
Bekanntmachungen von Wahlen
(1) Bekanntmachungen aus Anlass von Wahlen erfolgen durch 7-tägigen Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde. Die
Bekanntmachungstafeln sind an folgenden Standorten aufgestellt:
- Randsiedlung 30
- Bahnhofstr. 7c
- Siebigeröder Str., ehemals alte Gemeinde
- Siebigeröder Str. 4
- E.-Thälmann-Str./ Ecke Neue Str.
- Luisenstr. 1/ Ecke Steingartenstr.
(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgt die Bekanntmachung von
Stichwahlen nach § 30a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA)
in der Mitteldeutschen Zeitung, im Bereich Lutherstadt Eisleben.
(3) Die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen nach § 63
Abs. 2 KVG LSA erfolgt abweichend von Absatz 1 im Amtsblatt der
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra
„Helbraer Kommunalanzeiger“.
Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die
Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages
bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn
eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.
§ 18
Bekanntmachung der Tagesordnung,
des Ortes und der Zeit der Beratungen
des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
(1) Abweichend von § 15 erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Sitzungen des Gemeinderates
und seiner Ausschüsse durch Aushang an den in § 16 Abs. 1 genannten Bekanntmachungstafeln.
(2) Der Aushang erfolgt mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin. In Abweichung hiervon kann die Bekanntmachungsfrist der
Tagesordnung, der Zeit und des Ortes in Eilfällen auf 24 Stunden
verkürzt werden.
§ 19
Sonstige Bekanntmachungen
Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann
als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an
der Bekanntmachungstafel des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung
eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die
Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei
Wochen.
Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser
Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis
wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an den/der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel/n folgt, bewirkt.
VI. ABSCHNITT
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 20
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form.
§ 21
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld in der Fassung vom 15.03.2001 sowie die Bekanntmachungssatzung vom 04.11.2004, zuletzt geändert durch
die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2009 außer Kraft.
Klostermansfeld, den 10.03.2015
§ 17
Ersatzbekanntmachung
(1) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung
oder einer anderen gemeindlichen Rechtsnorm, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile durch Auslegung ersetzt werden.
(2) Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird
unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der
Auslegung sowie der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes
(An der Hütte 1, 06311 Helbra) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde
Nr. 4/2015
Tempelhof
Bürgermeister
Nr. 4/2015
-9-
Anlage
Dienstsiegelabdruck der Gemeinde Klostermansfeld
Ausfertigung der Satzung
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld am 06.11.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom
05.03.2015 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld wird hiermit ausgefertigt.
Klostermansfeld, den 10.03.2015
Helbra
vom 09.01.2015 genehmigte Hauptsatzung wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Klostermansfeld, den 10.03.2015
Tempelhof
Bürgermeister
Bekanntgabe der Beschlüsse
des Gemeinderates Wimmelburg
aus der Sitzung vom 05.03.2015
Öffentlicher Teil:
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Tempelhof
Bürgermeister
Bekanntmachung der Satzung
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld am 06.11.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom
05.03.2015 beschlossene, mit Datum vom 10.03.2015 ausgefertigte und mit der Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des
Landkreises Mansfeld — Südharz, Aktenzeichen 15.14.06.023.001
Unterhaltungsverband
„Wipper - Weida“
-Körperschaft des öffentlichen Rechts-
Schau der Verbandsanlagen 2015
Die Schau der Verbandsanlagen des UHV „Wipper - Weida“ findet an nachfolgend genannten Terminen statt.
Schaubezirk III - 06.05.2015
Treffpunkt: 9.00 Uhr am Rathaus in Mansfeld
Der Schaubezirk III umfasst das Einzugsgebiet der mittleren
Wipper in den Gemarkungen Hettstedt, Mansfeld, Gerbstedt,
Klostermansfeld.
Schaubezirk V - 07.05.2015
Treffpunkt: 9.00 Uhr vor dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Mansfelder Grund Helbra An der Hütte 1
Der Schaubezirk V umfasst das Einzugsgebiet der oberen Bösen Sieben in den Gemarkungen Mansfeld, Benndorf, Helbra,
Ahlsdorf, Hergisdorf, Wimmelburg, Lutherstadt Eisleben, Blankenheim und Bornstedt.
gez. Schietsch, Verbandsvorsteher
Tourenplan 2015
23. Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes
„Untere Saale“
Termin:
Treffpunkt:
Betrifft
Dienstag, den 14.04.2015, 9.00 Uhr
Hedersleben, Lawekestraße 4
6295 Lutherstadt Eisleben
Stadt Eisleben
(mit OT Burgsdorf, Polleben, Volkstedt, Hedersleben)
Nichtöffentlicher Teil:
Eintragung einer Baulast
BV/023/2015
Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.
Vergabeentscheidung - Ausbau Platz der LPG
BV/024/2015
Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land
(mit OT Neehausen, Dederstedt, Wansleben, Stedten)
Klostermansfeld
Schauführer: Herr Schreiber, Landwirt: Herr Nowack
Naturschutz: Herr Huth
Unterhaltungsverband „Helme“ - Wasser- und Bodenverband- Körperschaft des öffentlichen RechtsDer Unterhaltungsverband „Helme“ führt entsprechend des § 5
Abs. 1 der Verbandssatzung in der derzeit gültigen Fassung eine
Verbandsschau für das Jahr 2015
im Zeitraum vom 08.04.2015 bis 22.04.2015 durch.
Schaubezirk 3:
13.04.2015
Treffpunkt:
9:00 Uhr, Parkplatz Friedhof Riestedt
für den Bereich Sangerhausen, Lengefeld,
Wettelrode, Grillenberg, Pölsfeld, Obersdorf, Riestedt, Emseloh, Gonna, Annarode,
Blankenheim, Wimmelburg
Schaubezirk 6/1: 20.04.2015
Treffpunkt:
9:00 Uhr, Gemeinde Osterhausen
ehemaliges Gemeindebüro Osterhausen
für den Bereich Bischofrode, Schmalzerode, Osterhausen/ Sittichenbach, Rothenschirmbach,
Bornstedt, Hornburg, Farnstädt, Mittelhausen,
Einsdorf, Wolferstedt, Winkel, Gatterstädt
Schaubezirk 6/2: 22.04.2015
Treffpunkt:
9:00 Uhr, Gemeinde Nienstedt
ehemaliges Gemeindebüro Nienstedt
für den Bereich Nienstedt, Sotterhausen,
Beyernaumburg, Liedersdorf, Holdenstedt,
Klosterode
Stickel, Verbandsvorsteher
Helbra
- 10 -
Nr. 4/2015
FD Zentrale DIenste und Finanzen
Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates
der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte
und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden
• Verbandsgemeinde
Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.04.2015, um
18.30 Uhr
• Gemeinde Ahlsdorf
Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2015, um 18.30 Uhr
• Gemeinde Benndorf
Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2015, um 18.00 Uhr
• Gemeinde Blankenheim
Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015, um 19.00 Uhr
• Gemeinde Bornstedt
Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015, um 19.00 Uhr
• Gemeinde Helbra
Sitzung des Gemeinderates am 14.04.2015, um 18.30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 29.04.2015,
um 18.30 Uhr
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses
am 06.05.2015, um 18.30 Uhr
• Gemeinde Hergisdorf
Sitzung des Gemeinderates am 22.04.2015, um 18.00 Uhr
• Gemeinde Klostermansfeld
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.04.2015,
um 18.00 Uhr
Sitzung des Gemeinderates am 07.05.2015, um 19.00 Uhr
• Gemeinde Wimmelburg
Sitzung des Gemeinderates am 07.05.2015, um 19.00 Uhr
Änderungen bleiben vorbehalten!
Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils
vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungskästen bekannt gemacht.
Empfehlungen
der Gemeindebibliothek
Helbra für den Monat April
Belletristik
Adler-Olsen, Jussi
Verheißung. Die Grenzenlose.
6. Fall für Carl Morck
Dt. Taschenbuchverlag
Thriller
—————————————
Baumgartner, Felix
Himmelsstürmer
Mein Leben im freien Fall
Malik Verlag
Bericht
—————————————
Ebert, Sabine
Blutfrieden 1815
Knaur Verlag
Historischer Roman
—————————————
Kotte, Henner
Hohe Morde
Mitteldt. Verlag
Historische Kriminalfälle
—————————————
Sachbuch
Brokken, Jan
Die Vergeltung-Rhoon 1944
Verlag Kiepenheuer
und Witsch
Recherche
—————————————
Usolzew, Wladimir
Mein Kollege Putin. Als KGBAgent in Dresden
Edition Berolina
—————————————
Kinderbuch
Knister
Hexe Lilly- Die Gruselmonster
Arena Verlag
(ab 2.Klasse)
HINWEIS:
Mit den oben genannten Empfehlungen bieten wir Ihnen erste Messe-Neuheiten der Leipziger Buchmesse an.
Öffnungszeiten
Montag
10 bis 13 Uhr
Dienstag
und Donnerstag
10 bis 13 Uhr
14 bis 17 Uhr
10 bis 13 Uhr
Ihre Gemeindebibliothek
Helbra
Schulstraße 28
Tel. 034772 32376
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungen
Meisterdetektive gesucht!
Am Freitag, dem 13.03. fand im Hort Hergisdorf der erste Leseabend zum Thema „Meisterdetektive“ statt. Getreu diesem
Motto fanden sich die Kinder in den frühen Abendstunden mit
Detektivhut und Taschenlampe im Hort ein.
Nach der Begrüßung durch die Oberdetektive erhielten die Kinder einen Detektivausweis, auf dem sie ihren Namen und ihren
Fingerabdruck hinterlassen mussten. Danach konnten sie sich
bei einem Buffett mit allerhand Leckereien wie z. B. Gefängnispudding, Fingerabdrücke in Form von Würstchen stärken.
Jedoch stand auf dem Weg zum Essen die erste Prüfung an.
Die Kinder mussten durch ein von Seilen gespanntes Labyrinth
klettern, um zu ihrer Stärkung zu gelangen.
Anschließend gab es spannende Krimigeschichten zum Mitraten. Doch ein Detektiv wäre nicht ein Detektiv, wenn er nicht
auch noch einige Prüfungen zu meistern hätte. Dazu gehörte
das Erkennen von unterschiedlichen Spuren, welche die Oberdetektive auf ein weißes Laken gemalt hatten. Unter den Spuren befanden sich eine Fahrrad- und Lkw-Spur, verschiedenen
Tierspuren und die Spur von einem Gipsbein. Weiterhin mussten
drei klingende Wecker gefunden werden, die sich verstreut im
Hort befanden. Die letzte Prüfung bestand darin zerschnitte Bilder zu einem Phantombild zusammenzusetzen und sich in kleinen Gruppen eine Krimigeschichte dazu zu überlegen.
Alle Prüfungen meisterten die Kinder mit Bravur, sodass sie sich
am Ende des spannenden und ereignisreichen Abend Meisterdetektive nennen konnten. Dazu erhielten sie neben ihren Detektivausweis auch noch kleine Lupen, eine Taschenlampe mit
Kompass und Süßigkeiten. Bei Kinderdisko und Kindersekt
nahm der Abend dann sein Ende.
Nr. 4/2015
Datum
- 11 Uhrzeit
Veranstaltungsort
11.04.
Helbra
Veranstaltungsart
Veranstalter
Fahrt mit der Bergwerksbahn
Kreisfelder Freundeskreis
Wandern und Ortsgeschichte
11.04.
14.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus
Frühlingskonzert
Klostermansfelder
Musikverein e. V.
15.04.
19.00 Uhr
Gaststätte „Katharinenholz“Kreisfeld
Heimatgeschichtlicher Vortrag
Kreisfelder Freundeskreis
Wandern und Ortsgeschichte
17. - 19.04.
Zeitz
Oldimertreffen
Kreisfelder Freundeskreis
Wandern und Ortsgeschichte
18./19.04.
Landgasthof „Zur Sonne“
Kunstausstellung
Gemeinde Helbra
Tag der Industriekultur Sonderfahrplan der Bergwerksbahn
Mansfelder Bergwerksbahn
Vortrag Nachbarschaftsstreit
Ortsgruppe der VS Blankenheim
Einweihung des neuen
Spielplatzes
Gemeinde Wimmelburg
Feuerwehr und Gemeinde
Klostermansfeld
19.04.
20.04.
13.30 Uhr
24.04.
16.00 Uhr
Seniorentreff Bürgerhaus
25.04.
Grünfläche Kreuzung
Dorfgemeinschaftshaus
Maibaumsetzen
Tanz in den Mai
25.04.
Sportplatz
Klaus Podwitz - Gedächnisturnier TSV 1884 Benndorf e. V.
26.04.
Unterharz
Frühjahrsexkursion
Tag der Industriekultur
(bei Interesse bitte melden)
Kreisfelder Freundeskreis
Wandern und Ortsgeschichte
01.05.
Feuerwehrgebäude
Tag der offenen Tür
Feuerwehr Blankenheim
04.05.
13.30 Uhr
Seniorentreff Bürgerhaus
Frühlingsfest
Ortsgruppe der VS Blankenheim
09.05.
19.30 Uhr
Landgasthof „Zur Sonne“
Gastspiel „Leipziger Pfeffermühle“ anschl. Tanz
Gemeinde Helbra
Mehrtagesexkursion
„Unterwegs auf dem römischen
Weg“
Kreisfelder Freundeskreis
Wandern und Ortsgeschichte
Treff der VS
Geburtstag des Monats
Ortsgruppe der VS Benndorf
Hof der Gewerke
Travestieshow
Heimat- und Traditionsverein
Benndorf
08. - 10.05.
13.05.
14.00 Uhr
16.05.
18.05
13.30 Uhr
Seniorentreff Bürgerhaus
Kreativnachmittag/Basteln von
Frühlingsgestecken
Ortsgruppe der VS Blankenheim
20.05.
19.00 Uhr
Gaststätte „Katharinenholz“
Kreisfeld
Heimatgeschichtlicher Vortrag
Kreisfelder Freundeskreis
Wandern und Ortsgeschichte
21.05.
23.05.
Festveranstaltung
„190 Jahre Ziegelrode“
12.00 Uhr
23. - 30.05.
Neptunbad
Eröffnung des Neptunbades
Gemeinde Helbra
Ahlsdorf, Ziegelrode, Hergisdorf, Kreisfeld, Blankenheim
Pfingstveranstaltungen
Pfingstgesellschaften der Orte
Unterstützung in der Kita zum
Kindertag
Ortsgruppe der VS Blankenheim
Neptun - Bad
Neptunfest
Gemeinde Helbra
Hof der Gewerke
Frühlingsfest mit DJ Alf
Ortsgruppe der VS Benndorf
Ostalgie(film)wochenende im
Harz
Kreisfelder Freundeskreis
Wandern und Ortsgeschichte
Reiterhof
Tag des offenen Reiterhofes,
Western und Countryfest
Reitverein „Das Tier, dein
Freund und Partner Helbra
Feuerwehr Helbra
Veranstaltung
Feuerwehr Helbra
10 Jahre Kinderfeuerwehr Helbra
01.06.
01.06.
03.06.
14.00 Uhr
04. - 07.06.
06.06.
13.06.
13.00 Uhr
Helbra
- 12 -
Frühlingsmarkt
Die Schüler der Grundschule Holdenstedt
führten pünktlich zum Frühlingsanfang am
20. März 2015 einen Frühlingsmarkt durch.
Im Vorfeld trafen sich fleißige Eltern, um Dekoartikel für den Verkauf zu basteln.
Eröffnet wurde der Markt durch den Chor der
Grundschule mit einem kleinen Programm
unter der Leitung von Frau Treude. Auch die
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Zumba
unter Leitung von Frau Stieglitz zeigten ihr Können.
Einen kräftigen Applaus erhielten sie von den Besuchern, die
aus Eltern, Omas und Opas, sowie von Anwohnern bestanden.
Ab 10.00 Uhr galt der Frühlingsmarkt als offiziell eröffnet.
Heiß begehrt waren viele Dekoartikel rund um Ostern und den
Frühling. Bei Kaffee und Kuchen konnten die Besucher gemütlich miteinander ins Gespräch kommen.
Wem die Zeit zum Backen am Wochenende fehlte, konnte leckeren Kuchen mit nach Hause nehmen.
An vielen Stationen zeigten die Schüler und anwesenden Kinder ihr Können. Große Begeisterung gab es beim Drehen des
Glücksrades und beim Schminken.
Auf Geschicklichkeit- und Schnelligkeit kam es beim Eierlaufen
an. Treffsicherheit war beim Kugel- und Säckewerfen gefragt.
Vorwiegend die Jungen nutzten die Chance beim Torwandschießen zu treffen.
Um selbst Kreativität zu zeigen konnten die Kinder ihr Können
beim Basteln unter Beweis stellen.
Die Sonnenfinsternis als Naturschauspiel, welches für viele Kinder phänomenal erschien, ließ sicherlich den einen oder anderen
Besucher fernbleiben.
Trotz allen war es ein gelungener Projekttag der den Kindern viel
Freude bereitete.
Der Erlös vom Frühlingsmarkt kommt den Schülern der Grundschule zugute.
Noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die zum guten
Gelingen beigetragen haben.
D. Sefrin
Nr. 4/2015
FD Bau- und Ordnungsverwaltung
Information aus dem Meldeamt
Beantragung eines neuen Personalausweises
oder Reisepasses
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers
notwendig. Ausnahmen können sich lediglich aus persönlichen
Gebrechen ergeben. Der Zeitraum bis zur Ausgabe des Dokumentes beträgt beim Personalausweis etwa 2 Wochen, beim
Reisepass etwa 3 Wochen. Diese Zeitspanne ist im Hinblick auf
den Ablauf des aktuellen Dokumentes zu berücksichtigen. Vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt.
Zur Beantragung sind mitzubringen:
• bei ledigen Personen die Geburts- oder Abstammungsurkunde,
• bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
die letzte Eheurkunde (Stammbuch),
• der aktuelle Personalausweis oder Reisepass,
• ein aktuelles biometrisch vermessbares Lichtbild.
• bei Antragstellung durch eine dritte Person eine entsprechende Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht.
Die Gebühr für das neue Dokument ist bei Antragstellung bar
zu zahlen.
Folgende Gebühren werden erhoben:
• Personalausweis für Personen unter 24 Jahre
(6 Jahre gültig)
• für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre gültig)
• Reisepass für Personen unter 24 Jahre
(6 Jahre gültig) • für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre gültig)
• vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
• Kinderreisepass (maximal 6 Jahre gültig)
22,80 Euro.
28,80 Euro.
37,50 Euro.
50,00 Euro.
10,00 Euro.
13,00 Euro.
Für die Beantragung eines Personalausweises für eine Person
unter 16 Jahren oder eines Reisepasses für eine Person unter 18
Jahren oder eines Kinderreisepasses ist zusätzlich die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter erforderlich. Allein-Sorgeberechtigte legen eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes
über die alleinige Sorge vor (Negativattest).
Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des
12. Lebensjahres für eine maximale Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.
Korrektur zum Helbraer Kommunalanzeiger
- Ausgabe 3/2015
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
Aus aktuellem Anlass werden hiermit nochmals die Zeiten bekannt gegeben, zu denen nach der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz das Verbrennen von nicht kompostierbaren
Gartenabfällen im Bereich unserer Verbandsgemeinde möglich
ist.
Gemeinde Ahlsdorf
April und Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und 15 bis 18 Uhr
Samstag von 8 bis 13 Uhr
Gemeinde Benndorf
15. März bis 30. April
Montag bis Samstag 8 - 17 Uhr
Nr. 4/2015
- 13 -
Gemeinde BlankenheimMärz/April und Oktober/November
Freitag von 8 bis 18 Uhr
Gemeinde Bornstedt
März/April und Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Samstag von 8 bis 12 Uhr
Gemeinde Helbra
- nicht erlaubt -
Gemeinde Hergisdorf
März/April und Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und 15 bis 18 Uhr
Samstag von 8 bis 13 Uhr
Gemeinde Klostermansfeld
nach vorheriger schriftlicher Antragstellung an Bürgermeister erfolgt Festlegung des Termins
(Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und 15 bis 18 Uhr
Samstag 7 - 13 Uhr)
Helbra
Samstag, dem 7. März im Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr
Klostermansfeld. An den 3 Testplätzen stellten die Atemschutzgeräteträger und zukünftige Atemschutzgeräteträger ihre Fitness unter Beweis. Bei der anschließenden Auswertung erhielt
jede Kameradin und jeder Kamerad einen individuell aufgestellten Trainingsplan zum Erhalt oder Verbesserung der eigenen
Fitness, aber auch um Motivationen zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen auch zukünftig sicherstellen, dass bei Brandeinsätzen genügend Atemschutzgeräteträger zur Verfügung stehen
und diese sicher arbeiten können. Getestet wurden auch 5 zukünftige Atemschutzgeräteträger. Im September 2015 erfolgt
dann ein erneuter Test, um Veränderungen und Leistungssteigerungen feststellen zu können. Christian Wunder von der FUK
Mitte, der ebenfalls in Klostermansfeld die Leistungsdiagnostik
begleitete sagte: „Für die Feuerwehrunfallkasse ist Prävention
eine Hauptaufgabe, um Unfälle im Feuerwehrdienst zu vermeiden. Gerade im Bereich Atemschutz, der bei Brandeinsätzen
unerlässlich ist, haben Unfälle meist fatale Folgen.“
Gemeinde Wimmelburg April und Oktober/November
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und 15 - 18 Uhr
Samstag von 8 bis 13 Uhr
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im
Landkreis Mansfeld-Südharz nur trockene nichtkompostierbare pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, z. B.
grobe Reste krautiger Pflanzen sowie verholzte Pflanzen und
Pflanzenteile (gerodete Gehölze und Sträucher).
Darüber hinaus ist das Verbrennen bei lang anhaltender Trockenheit, bei starkem Wind sowie Regen verboten. Der Verbrennungsvorgang ist von einer geschäftsfähigen Person zu
beaufsichtigen. Die Mindestabstände beim Verbrennen sind
einzuhalten. Durch den entstehenden Rauch dürfen Nachbarn
nicht belästigt werden.
Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße
geahndet werden.
Informationen aus den Gemeinden
Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung
5. Kunstausstellung in Helbra
Feuerwehr Mansfelder Grund-Helbra
In der Zeit vom 18. bis 19. April findet im Sonnensaal der Gemeinde Helbra die 5. Kunstausstellung statt.
Ausgestellt werden Bilder, Fotografien, Grafiken, Töpferarbeiten,
Handarbeiten u. Ä.
Leistungsdiagnostik
Die Belastungen von Feuerwehr-Einsatzkräften ist in den vergangenen Jahrzehnten in verschiedenen Studien wissenschaftlich untersucht worden. Dabei hat man wiederholt festgestellt,
dass unter Beanspruchung eines Feuerwehreinsatzes das HerzKreislauf-System extrem hohe Werte erreicht: die Herzfrequenz
und die Körpertemperatur steigen sehr stark an, der Flüssigkeitsverlust durch das Schwitzen unter der Schutzbekleidung
ist enorm. Deshalb ist ein angemessener Fitnesszustand für
Feuerwehr-Einsatzkräfte ein absolutes Muss.
Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte bietet, in Zusammenarbeit
mit der Firma Gröbel-Vital-Management den Feuerwehren aus
Sachsen-Anhalt und Thüringen einen Fitnesstest an. Der Fitnesstest ist eine Leistungsdiagnostik und sportwissenschaftliche Beratung für aktive Angehörige Freiwilliger Feuerwehren. In
Anlehnung an die Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger dient die Leistungsdiagnostik als Orientierung und
gibt den aktuellen Stand der individuellen Leistungsfähigkeit
wieder.
Eine solche Leistungsdiagnostik führte die Verbandsgemeinde
Mansfelder Grund-Helbra für ihre Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehren durch. 35 Kameradinnen und Kameraden stellten
sich dieser Herausforderung am Freitag, dem 06.03.2015 und
Öffnungszeiten: Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr für Schulen und
Kindereinrichtungen
Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fachdienst
Zentrale Dienste und Finanzen
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Mittwoch, dem 13. Mai 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Montag, der 4. Mai 2015
Helbra
- 14 -
Nr. 4/2015
Wir gratulieren
Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert
im Monat April den Senioren
Frau Ilona Lorenz
Frau Regina Würzberg
Herrn Erwin Klug
Frau Renate Sachett
Frau Erika Ecke
Herrn Horst Lorenz
Herrn Paul Wetzstein
Herrn Joachim Heimann
Herrn Hans Kegel
Herrn Gerhard Fissel
Frau Hilde Bellstedt
Herrn Heinz Zahn
Frau Helene Greif
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
Die Gemeinde Benndorf gratuliert
im Monat April den Senioren
Maria und Manfred Paul
aus Klostermansfeld
Frau Sigrid Schwan
Frau Erna Köchert
Frau Margot Hübner
Herrn Gerhard Urich
Frau Juritta Schönert
Frau Gretel Recke
Frau Edelgard Roseburg
Frau Ursula Kalisch
Frau Inge Frind
Frau Gertraud Brückner
Frau Irene Gießmann
Frau Annemarie Nolde
Herrn Manfred Freitag
Herrn Konrad Klatte
Frau Margarete Siebert
Frau Helga Knappert
Herrn Helmut Schmidt
Frau Ursula Schuhmann
Herrn Karl-Heinz Kluge
Herrn Heinz Bergner
Frau Regina Bergner
Frau Anni Rohlf
Frau Erna Beck
Frau Else Lindau
Frau Herta Ladengast
und Christel und Hans-Joachim Kaiser
aus Klostermansfeld,
Die Gemeinde Blankenheim gratuliert
im Monat April den Senioren
Herzliche Glückwünsche
gehen an die Eheleute
Monika und Gerhard Bischoff aus Helbra,
Gisela und Otto Drese aus Hergisdorf,
Helga und Eberhard Gantz
aus Klostermansfeld,
welche im April das Fest der
„Goldenen Hochzeit“ feiern.
Besonders herzliche Glückwünsche
gehen an die Eheleute
Elfriede und Günter Ackermann
aus Helbra
und Hannelore und Manfred Petzold
aus Helbra,
welche im April das Fest der
„Diamantenen Hochzeit“ feiern.
Herrn Hans Ludger Brust
Frau Julika Thieme
Frau Annelies Würzburg
Herrn Erwin Görner
Herrn Werner Kirchner
Herrn Werner Helmbold
Herrn Gerhard Reinhold Schaaf
Frau Cilly Vopel
Frau Anna Hildegard Händler
Herrn Werner Pietrusky
Frau Elfriede Herzau
Frau Gertrud Vopel
Frau Ruth Wandke
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
Nr. 4/2015
- 15 -
Die Gemeinde Bornstedt gratuliert
im Monat April den Senioren
Frau Kriemhild Graneß
Frau Waltraud Tunat
Frau Elisabeth Suder
Frau Elisabeth Kopf
zum 83. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
Die Gemeinde Helbra gratuliert
im Monat April den Senioren
Herrn Eberhard Gusinda
Frau Barbara Schreiner
Frau Cordula Graner
Herrn Rainer Hausen
Frau Elke Dietrich
Frau Inge Rosenburg
Frau Roselinde Collavo
Herrn Wolfgang Dörre
Herrn Karl Heinz Hüge
Frau Ellen Mattioli
Frau Christa Paoli
Herrn Lothar Stöhr
Frau Renate Schuster
Herrn Manfred Schmelzer
Frau Renate Knietzsch
Frau Irene Schröter
Frau Ursula Meyer
Frau Erika Neumeister
Frau Ilse Sperandio
Herrn Helmut Bauer
Frau Agnes Windisch
Herrn Georg Rybarczyk
Frau Ruth Elsbeth Barthel
Herrn Karlheinz Max
Frau Irmgard Mölzner
Herrn Karl Pensl
Frau Margareta Behm
Frau Irena Peinelt
Frau Margarete Podzada
Frau Gerda Schmidt
Herrn Manfred Petzold
Frau Christa Artmann
Herrn Horst Richter
Frau Eva Schuppich
Frau Elfriede Dembniak
Herrn Harri Wawrzyniak
Frau Waltraud Schenke
Herrn Rudi Sibilak
Frau Irmgard Tischer
Frau Irmgard Eggert
Frau Erika Gerber
Frau Karoline Sanderbrand
Frau Annaliese Taute
Frau Margarete Luck
Frau Erika Reinboth
Frau Charlotte Lange
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert
im Monat April den Senioren
Herrn Lothar Hörning
Frau Marianne Geisbe
Herrn Hardi Kalinke
Herrn Georg Hajduk
Frau Ursel Braxein
Frau Gertraud Czeizel
Frau Waltraud Krys
Frau Frieda Hörning
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Helbra
Frau Anni Bär
Frau Irene Hammerschmidt
Frau Marianne Päckert
Frau Ruth Jahns
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
Die Gemeinde Klostermansfeld gratuliert
im Monat April den Senioren
Herrn Joachim Henze
Frau Alma Höll
Herrn Günter Ebeling
Frau Erika Gille
Herrn Fritz Neumann
Herrn Georg Pulze
Frau Gerda Pulze
Herrn Rudolf Hebestadt
Frau Ingeburg Baumann
Herrn Joachim Kurth
Frau Regina Güntner
Frau Hannelore Uwelius
Frau Rosemarie Neugeboren
Herrn Hilmar Graupner
Frau Elisabeth Miszczuk
Herrn Ernst Jentsch
Frau Waltraud Herbst
Frau Marlene Drese
Frau Gertraud Hieke
Frau Eva Wagner
Herrn Artur König
Herrn Michael Kammer
Frau Herta Kretzschmar
Frau Doris Siegmann
Frau Ruth Schmidt
Herrn Harry Merl
Herrn Dr. Franz Kunert
Frau Elfriede Gräber
Frau Hildegard Zöllner
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert
im Monat April den Senioren
Frau Regina Heise
Frau Doris Conrad
Herrn Gerhard Fröhner
Frau Ruth Kaczmarek
Frau Karla Rehmann
Frau Gisela Rohkohl
Frau Inge Pabst
Herrn Heinz Pabst
Frau Gislinde Zinke
Herrn Klemens Lange
Frau Margarete Dietze
Herrn Wolfgang Marscheider
Frau Anneliese Geißler
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
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Helbra
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Nr. 4/2015
Nach 25 Jahren ist Marktschluss
1990 war es, als der Männerchor Ziegelrode erstmals auf dem
Sportplatz in Ziegelrode einen Frühlingsmarkt durchführte.
SSV-MG-Ahlsdorf - Pokale und Medaillen
beim Ostercross erkämpft
Der Ostercross in Teutschenthal auf der dortigen Motocrossstrecke ist jedes Jahr ein Wettkampf, den die Sportler des SSV-MGAhlsdorf herbeisehnen.
Trotz anspruchsvoller Strecke und oft widrigen Witterungsbedingungen ist es für alle Teilnehmer und Zuschauer ein rundum
schöner Wettkampf.
Die Sportfreunde aus Teutschenthal sorgen stets für einen reibungslosen Ablauf und eine super Organisation. Für die Kleinen
gibt es sogar eine Osterüberraschung.
Besonders in den Kinderaltersklassen bis zur AK 11 gingen zum
Ostercross bis zu jeweils 24 Kinder an den Start.
So sind wir, vom SSV-MG-Ahlsdorf, mit den erreichten Ergebnissen sehr zufrieden.
Immerhin kamen wir auf 3 x Platz 1, 5 x Platz 2, 2 x Platz 3 und
2 x Platz 4 sowie weitere gute Platzierungen.
Aber alles der Reihe nach. Ganz knapp gingen die ersten Läufe
für uns aus.
Viktoria Merten (AK 8) und Fynn Hausner (AK 9) kämpften bis zur
Ziellinie mit um den Sieg und mussten sich knapp geschlagen
geben. Großen Respekt für ihren Kampfgeist und die gute Renneinteilung. Ebenfalls Platz 2 ging an Leni Spalek (AK 10).
Im gleichen Lauf, auf sehr bergiger Strecke überzeugten mit super Laufleistung Emilia Büchel, Luisa Rost und Verena Merten.
Connor Franke (AK 10) spielte seine Wettkampferfahrung aus. In
einem taktisch klugen Rennen konnte er den Sieg in seiner AK
erkämpfen. Denkbar knapp am Podest vorbei lief Lilli Wischalla
(AK 11). Sie zeigte, dass sie eine gute Bergläuferin ist. Am Ende
fehlten 2 Sekunden zu Platz 3. Dies schmälert ihre Leistung aber
keinesfalls. Lea Herlieb (AK 8), Leonie Ehrenpfordt, Emma Zimmermann sowie Louis Ladewig (AK 9) konnten in ihren Läufen
ihre guten Trainingsleistungen abrufen und Platzierungen im vorderen Läuferfeld belegen. Für sie war es der erste große Wettkampf.
Ein sehr tapferes Rennen liefen unsere „großen“ Mädchen
und fuhren Medaillenplätze ein. Die Freude darüber war natürlich groß. So gingen Platz 2 an Lea Scherbe (AK 12) und Alina
Wischalla (AK 13) sowie Platz 3 an Anna Sophie Krebes (AK 12)
und Michelle Holländer (AK 14).
Den Paukenschlag landeten an diesem Tag aber die beiden Pokalsieger Tim Scherbe (AK 15) und Robert Wagner (MJB). Auf
den harten und mehrfach gelaufenen Bergrunden kämpften sie
tapfer um ihre Platzierung und kamen als Sieger ihrer AK ins Ziel.
Das zollt hohen Respekt.
Den Abschluss des Wettkampftages bildeten die Staffeln. Für
Ahlsdorf gingen in der AK 7 - 10 2 Staffeln an den Start. In der
Besetzung: Connor Franke, Fynn Hausner, Viktoria Merten und
Leni Spalek gab es die Silbermedaille. Platz 6 ging an das Staffelteam Louis Ladewig, Leonie Ehrenpfordt, Emilia Büchel und
Luisa Rost. Die 4 Mädchen der AK 11 - 14 Lea Scherbe, Michelle Holländer, Alina und Lilli Wischalla beendeten ihren Lauf mit
Platz 4. Der Sonntag war für alle Sportler eine gute Vorbereitung
auf die BM am Samstag in Grillenberg.
Viel Erfolg hierbei.
Ergebnisse:
Platz 1: Connor Franke, Tim Scherbe, Robert Wagner
Platz 2: Viktoria Merten, Fynn Hausner, Leni Spalek, Lea
Scherbe, Alina Wischalla
Platz 3: Anna Sophie Krebes, Michelle Holländer
Platz 4: Lilli Wischalla, Emilia Büchel
Platz 5: Leonie Ehrenpfordt
Platz 8: Emma Zimmermann
Platz 11: Luisa Rost
Platz 14: Louis Ladewig, Verena Merten, Lea Herzlieb
Seitdem prägte jedes Jahr am 1. Mai dieses Bild den Sportplatz
und hunderte von Besucher kamen um sich vom Markttreiben
beeindrucken zulassen und der Eine oder Andere ergatterte bei
den verschiedenen zahlreichen Händlern ein Schnäppchen.
Viele Händler hatten schon ihren Stammplatz auf der Sportwiese und freuten sich über die zahlreichen Besucher aus dem
gesamten Umland um Ziegelrode und natürlich über die erzielten Erlöse aus ihren Verkäufen. Wer es als Besucher geschickt
anstellte, konnte durch Handeln die Preise beim Händler noch
etwas verbessern.
Legendär war auf dem Festplatz auch der Kuchenbasar, der
durch die Frauen des Männerchores betrieben wurde. Viele Familien deckten hier ihren Bedarf an Kuchen zum Feiertagskaffee.
Jedes Jahr wurde auch kulturell etwas geboten. Abwechselnd
traten der Spielmannzug Ziegelrode, die Kliebigtaler Blasmusikanten u. a. auf und unterhielten die Besucher mit ihren Programmen.
2014 fiel der Frühlingsmarkt dem heftigen Regen zum Opfer und
viele Gäste und Händler verließen schon am Mittag das Festgelände und so löste sich der Markt vorzeitig auf.
Nun, vielleicht war das schon ein Vorzeichen.
Im Herbst musste sich der Männerchor eingestehen, dass die
Durchführung des Frühlingsmarktes mit eigenen Kräften nicht
mehr möglich ist und der Chor entschied sich schweren Herzens
für eine Beendigung dieser langjährigen Tradition und somit gibt
es 2015 erstmals keine Frühlingsmarkt, der vom Männerchor
Ziegelrode veranstaltet wird. Damit endet ein über 20 Jahre
währender erfolgreicher Event.
Der Männerchor Ziegelrode möchte sich heute noch einmal bei
allen Händlern, Gastwirten, Helfern und der Bevölkerung für die
langjährige Treue bedanken.
Männerchor Ziegelrode von 1878 e. V.
Nr. 4/2015
- 17 -
Meisterschaften des TSV Benndorf 1884
Benndorf e. V.
Sektion Langbahnkegeln
Im Februar 2015 fand der 3. Tag der Vereinsmeisterschaften
Sektion Langbahnkegeln in Benndorf auf der Kegelbahn statt.
Arbeitsbedingt bzw. krankheitsbedingt konnten einige Sportfreunde nicht am Abschlusstag teilnehmen.
Bis zum 27.02.2015 standen folgende Ergebnisse des 1. und 2.
Tages fest:
Name
Tag 1 Tag 2
Zwischenergebnis
Deutsch, Thomas
409 Holz
416 Holz
825 Holz
Feider, Dirk 381 Holz
417 Holz
798 Holz
Graupner, Gerd
381 Holz
405 Holz
786 Holz
Groß, Harald 437 Holz
426 Holz
863 Holz
Handschke, Volker 404 Holz
384 Holz
788 Holz
Heidemann, Bernd
427 Holz
399 Holz
826 Holz
Hickl, Günter
397 Holz
395 Holz
792 Holz
Krausz, Dietmar
382 Holz
400 Holz
782 Holz
Lossin, Axel
451 Holz
412 Holz
863 Holz
Plaha, Christoph
429 Holz
413 Holz
842 Holz
Ratajczak, Matthias
425 Holz
429 Holz
854 Holz
Zahn, Maik
419 Holz
394 Holz
813 Holz
Am 28.02.2015 ging es 10.00 Uhr los. Der Sportfreund mit den
dahin schlechtesten Gesamtergebnis begann an diesem Tag zu
kegeln. Es war ein spannender Wettkampf an dem alle Anwesenden sehr viel Spaß hatten. Gegen 15.00 Uhr stand dann der
Sektionsmeister sowie der Tagesbeste fest. Folgende Ergebnisse mit den dazugehörigen Platzierungen wurden gespielt:
Name
Ergebnis Gesamt Platzierungen
3. Tag
ergebnis
1., 2. und 3. Tag
Frind, Daniel
318 Holz
318 Holz
Heidemann, Bernd
826 Holz
Zahn, Maik
387 Holz 1200 Holz
10
Krausz, Dietmar
430 Holz 1212 Holz
9
Hickl, Günter
427 Holz 1219 Holz
8
Handschke, Volker
432 Holz 1220 Holz
7
Graupner, Gerd
450 Holz 1236 Holz
6
Deutsch, Thomas 436 Holz 1261 Holz
5
Plaha, Christoph
422 Holz 1264 Holz
4
Ratajczak, Matthias
439 Holz 1293 Holz
3
Lossin, Axel
434 Holz 1297 Holz
2
Groß, Harald
445 Holz 1308 Holz
1
Der beste des dritten Tages der Sektionsmeisterschaften
2014/2015, Gewinner des Franz-Paoli-Pokales, wurde Gerd
Graupner. Vereinsmeister, Gewinner im Gesamtergebnis aller
3 Wettkampftage, bei den Sektionsmeisterschaften 2014/2015
wurde Harald Groß.
von links Thomas Deutsch - Drittplatzierter des 3. Wettkampftages, Gerd Graupner - Erstplatzierter des 3. Wettkampftages,
Harald Groß - Gewinner im Gesamtergebnis Tag 1 - 3, Matthias
Ratajczak - Zweitplatzierter des 3. Wettkampftages
Helbra
„Glück auf“ zum Tag der Industriekultur
im Mansfelder Land mit der Mansfelder
Bergwerksbahn
Am Sonntag, dem 19.04.2015, wird in Sachsen Anhalt der „Tag
der Industriekultur“ begangen. Im Mansfelder Land laden die
Mansfelder Bergwerksbahn und andere kulturhistorische Sehenswürdigkeiten in ihrer Umgebung zu einem erlebnisreichen
Besuch ein. In jeder Hinsicht im Mittelpunkt des Geschehens
wird die Halde des Zirkelschachts stehen.
Der 495 m tiefe Zirkelschacht wurde in den Jahren 1891 bis 1895
durch die „Mansfelder Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft“
geteuft. Nachdem drei Jahrzehnte lang durch bis zu 2000 beschäftigte Bergleute Kupferschiefer gefördert wurde, endete 1927 seine
Produktion. Die Mansfelder Bergwerksbahn transportierte im Revier Erz, Kohle und Grubenholz, und seit 1883 auch die Berg- und
Hüttenleute zwischen ihren Wohnorten und Arbeitsstätten.
Eine imposante Flachhalde, die bis zu 40 Meter hoch aufragt
und mehrere Hektar groß ist, erinnert noch heute an die Bedeutung des Zirkelschachts. Sie kann an diesem Tag im Rahmen
von Führungen durch den Fördervereins Mansfeld Museum e. V.
und von Bergleuten des Vereins der Mansfelder Berg- und Hüttenleute e. V. oder individuell begangen werden und ermöglicht
nach einem etwas anstrengenden Aufstieg (ca. 10 min.) einen
wunderbaren Ausblick über die Umgebung. Eisleben, der Ortsteil Volkstedt mit der gewaltigen Halde des Fortschrittschachts,
der Romonta-Schornstein und am Horizont das Schkopauer
Kraftwerk heben sich als Landmarken in der vielfältigen Landschaft besonders hervor.
Helbra
- 18 -
Zur Anreise benutzt man am besten die historischen Züge der Mansfelder Bergwerksbahn, der ältesten deutschen Schmalspurbahn. Die
geführten Begehungen über die Halde des Zirkelschachts, die etwa
45 Minuten dauern, beginnen immer nach Ankunft eines Zuges um
09:11/10:19/12:11/13:19/15:11 und 16:19 Uhr.
Nr. 4/2015
„Dampf an!“ heißt es von 10:00 bis 16:00 Uhr im MansfeldMuseum in Hettstedt. Zum ersten Mal nach der Winterpause
soll die Kesseldampfmaschine aus dem Jahr 1956 wieder unter
Dampf gesetzt werden. Daneben werden einige Dampfmodellbauer ihre Modell-Dampfmaschinen und Heißluftmaschinen in
Aktion vorstellen.
Das Mansfeld-Museum ist von der Station Hettstedt-Eduardschacht zu Fuß in etwa 10 Minuten erreichbar.
Abfahrt der Personenzüge in Benndorf:
9:00, 12:00 und 15:00 Uhr
Abfahrt der Personenzüge in Hettstedt-Eduardschacht:
09:56, 11:01, 12:56, 14:01, 15:56 und 17:01 Uhr.
Nähere Infos gibt es unter http://www.bergwerksbahn.de/
Info-Telefon des Mansfelder Bergwerksbahn e. V.: 034772 27640
(Mo. - Fr. von 7 - 14 Uhr)
Nach der Führung kann man mit
dem nächsten Zug nach Benndorf
oder Hettstedt Kupferkammerhütte
weiterfahren, wo die nächsten Sehenswürdigkeiten nach einem Imbiss am Eduardschacht warten. Die
zwischen Benndorf/Klostermansfeld
und Hettstedt verkehrenden Züge
werden von historischen Dampf- und
Dieselloks gezogen.
Für die Reisenden der Mansfelder
Bergwerksbahn stehen in Benndorf
(am Bahnhof Klostermansfeld) genügend Parkplätze zur Verfügung. Auch
wer mit der Deutschen Bahn aus
Richtung Sangerhausen, Magdeburg
oder Wippra anreist, kann dort auf
die Züge der Bergwerksbahn umsteigen.
Die Schmalspurzüge halten nicht nur
am Zirkelschacht, sondern auch auf
den Stationen Eduardschacht, Paradies (Bedarfshalt) Siersleben Thondorf und Bocksthal (Bedarfshalt). Am
Bahnhof Benndorf der Mansfelder
Bergwerksbahn laden Mitarbeiter
der MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH
ab 10:40 Uhr zu Führungen durch die
Werkhallen ein. Ursprünglich 1882
für die Unterhaltung der Fahrzeuge
der Mansfelder Bergwerksbahn gegründet, gehört die 1993 durch Mitarbeiter privatisierte MaLoWa heute
zu den wenigen Spezialwerkstätten,
vor allem für historische und private
Schienenfahrzeuge in Deutschland
und Europa.
Die Führungen beginnen 10:40,
11:40, 14:40 und 16:40 Uhr und dauern jeweils eine Stunde.
Ebenfalls in Benndorf, im Bahnhofsgebäude des Bahnhofs Klostermansfeld ist der restaurierte ehemalige „Wartesaal II. Klasse“ einen
Besuch wert. Dort werden auch Getränke und Gebäck angeboten.
Nr. 4/2015
- 19 -
Helbra
GESANGVEREIN
Blankenheim 1861 e. V.
Gemischte Chor in Blankenheim
feiert in diesem Jahr
sein 20-jähriges Bestehen
Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 fand am
25.03.2015 statt.
Der relativ späte Termin für seine diesjährige Jahreshauptversammlung war vom Vorstand des Gesangverein Blankenheim
1861 e. V. ganz bewusst auf diesen Mittwochabend anberaumt
worden, denn exakt vor 20 Jahren, am 25.03.1995, erfolgte die
offizielle Gründung des Gemischten Chores. Und zwar genau
auch in dieser Räumlichkeit, der Sportlerklause „Am Kreuzstein“,
die nun schon seit über 35 Jahren das beliebte Domizil der Blankenheimer und Klosterröder Sänger und Sängerinnen ist, und in
dem sie sich nicht nur an den wöchentlichen Probenabenden,
sondern auch zu Vereinsfeiern oder geselligen Veranstaltungen
sehr gut aufgehoben wissen.
olkssolidarität
V
Ortsgruppe Blankenheim
Ansprechpartner:
Frau Bärbel Walther und Frau Kerstin Raase
Das war bei uns los
Frauentagsfeier der Ortsgruppe Blankenheim
Die Ortsgruppe Blankenheim führte am 09.03.2015 ihre Frauentagsfeier durch. 30 Frauen unseres Seniorentreffs wurden traditionell von unseren Männern mit einer Blume geehrt.
Während dieser Veranstaltung tauschten wir Erinnerungen an
frühere Zeiten aus.
Es wurde viel gelacht und der Nachmittag verging wie im Flug.
Deshalb galt das erste Dankeschön des Vorsitzenden, Ernst
Wieland, auch speziell der Wirtin Simone Goldhammer und dem
Sportverein BSC Blankenheim 1920, der diese Lokalität bewirtschaftet. Bei weitem nicht alle Chöre oder Vereine im Landkreis
haben solche optimalen Übungsmöglichkeiten zur Verfügung,
wie der Vorsitzende unseres Chorkreises Mansfeld - Südharz,
Sangesfreund Olaf Venohr, zu berichten wusste. Ihn und den
langjährigen Ehrenvorsitzenden des Sängerkreises, Manfred
Stern, konnten die 27 anwesenden Vereinsmitglieder als Gäste
begrüßen, ebenfalls den Blankenheimer Ortsbürgermeister, André Strobach, dem das Wohl und Wehe seiner Vereine in der
Gemeinde natürlich auch sehr am Herzen liegt.
Es war schon interessant zu hören, wie Manfred Stern von
dieser Umbruchszeit berichtete kurz nach der Wende, als der
Männerchor fast schon vor dem Aus stand und man im Vorstand nur noch einen Ausweg sah, Frauen müssen her! Dieser Schritt damals war folgerichtig gewesen aber auch mutig,
es hat zum Glück in Blankenheim wunderbar funktioniert, was
so in der Form auch nicht vielen Männerchören gelungen ist.
Der Gemischte Chor mit seinen derzeit 19 Sängerinnen und 10
Sängern, sowie fördernden und Ehrenmitgliedern, zählt heute zu
den großen Chören im Landkreis und ist aus der musikalischen
Kulturlandschaft nicht mehr weg zu denken.
Die heute noch aktiv singenden elf „Gründungsfrauen“ wurden
vom 1. Vorsitzenden mit einer Urkunde und einer Rose geehrt,
mit der Zeit kamen mehr und mehr Sängerinnen dazu, sodass
wir uns über die Jahre zu dem erfolgreichen Gesangverein gemausert haben, der wir heute sind. Das heißt aber nicht, dass
bei uns im Chor nur eitel Sonnenschein herrscht. Auch wir haben, wie viele Vereine, mit Überalterung und Mitgliederschwund
zu kämpfen. Deshalb wird der Verein auch nicht müde, stets um
neue Sängerinnen und Sänger zu werben, wenn das auch nicht
immer so einfach ist. Zu unserem geplanten Sängerfest Ende
September im Schloss Klosterrode wollen wir das Jubiläum
selbstverständlich ausgiebig feiern und uns dazu wieder einige
Chöre aus der Region einladen.
Helbra
- 20 -
Außerdem findet am Vorabend des Schlosssingens eine Festsitzung mit geladenen Gästen statt. Der genaue Terminplan wird
noch bekannt gegeben. Davor ist der Gesangverein aber auch
schon neben anderen Chören am 07.06.2015 im Europa-Rosarium zum traditionellen Chorsingen zu hören.
Nr. 4/2015
Titel: Bergbau und Schmelzwesen in der Grafschaft Mansfeld
Titel: Lapidarium des Mansfelder Landes in Helbra.
Ein Wegweiser im Gesteingarten
Titel: Das Platzkegelspiel im Mansfelder Land
Im Auftrag des Vorstandes
Ulrich Kerber
Schriftführer - Gesangverein Blankenheim 1861 e. V.
Titel: Schwimm-Club-Neptun 1910
Zur Geschichte des Schwimmsports in Helbra
Titel: Der Mansfelder Jungbergarbeiterstreik
vom 14. bis 26.April 1924
Sehr geehrte Mitglieder der
Antennengemeinschaft Bornstedt,
laut Mitgliederbeschluss vom Dezember 2013 bitten wir um
Überweisung des Mitgliederbeitrages in Höhe von 35,– € für
das Kalenderjahr 2015 bis spätestens 30.04.2015 auf folgende Bankverbindung.
Antennenanlage Bornstedt
Volks- u. Raiffeisenbank Eisleben eG
BIC: GENODEF 1 EIL
IBAN: DE 04800637180000052124
Eine Barzahlung ist bei Wilfried Gaube, Neuen Sorge 26
möglich.
Titel: Heimat- und Bergbaulehrpfad in Helbra
Günther Tröge, Vors. Helbraer Heimatverein e. V.
Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.helbraerleben.de
Interessengemeinschaft „Neptunbad“
Am 22.04.2015, 15.00 Uhr, findet der erste Arbeitseinsatz
der Interessengemeinschaft im Neptunbad statt.
Alle Mitglieder und Freunde des Neptunbades sind hierzu
herzlichst eingeladen.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme!
Der Vorstand
Helbraer Heimatverein e. V.
Am 29. Januar 2015 fand die Jahresversammlung und Wahl des
neuen Vorstandes statt.
Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Günther Tröge
Stellvertreter: Rainer Meinecke
Kassenwart: Hermann Förster
Schriftführer: Olaf Förster
Hermann Förster stellte sich aus gesundheitlichen Gründen für
eine erneute Wahl nicht mehr zur Verfügung. Die Vereinsmitglieder dankten Hermann Förster fiir seine geleistete Vereinsarbeit.
Der Helbraer Heimatverein beteiligt sich mit an der vom 18. bis
19. April 2015 stattfindenden Kunstausstellung in Helbra. Neben
umfangreicher heimatgeschichtlicher Literatur, die auch erworben werden kann, informiert auch eine Dokumentation über das
einstige Kulturensemble der Schule Helbra unter der Leitung
von Horst Becker. Umfangreiches Bildmaterial über den Mansfelder Kupferschieferbergbau und DVD‘s stehen den Besuchern
zur Verfügung.
Auf der Homepage www.helbraerleben.de gibt es weitere nützliche Informationen.
Folgende Literatur wird angeboten:
Die Schriftenreihe „Helbra-Geschichte und Geschichten“ beschreiben folgende Zeitabschnitte:
Heft 1: Vorgeschichte bis zum Jahr 1815
Heft 2: Zur Bergbau- und Hüttengeschichte
Heft 3: Zeitraum 1815 bis 1850
Heft 4: Zeitraum 1850 bis 1890
Heft 5: Zeitraum 1890 bis 1919
Heft 6: Zeitraum 1920 bis 1933
Heft 7: Zeitraum 1933 bis 1945
Heft 8: Zeitraum 1945
Titel: Wörterbuch der Mansfelder Mundart
Von Dr. Richard Jecht,1888 (Nachdruck),
Titel: Ohle Helbraer Jeschichten in Mansfäller Mundart
Frühlingskonzert
des “Klostermansfelder
Musikverein e. V.”
Traditionell laden die Klostermansfelder Musikanten zum Frühlingskonzert nach Klostermansfeld ein und möchten Sie mit schwungvoller Musik in den Frühling begleiten.
Das Konzert findet in diesem Jahr am
11.04.2015, ab 14:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Klostermansfeld statt.
Zu Kaffee und Kuchen erklingen dann bekannte und neue Melodien.
Die Zuhörerinnen und Zuhörer können sich
auch in diesem Jahr wieder auf ein vielfältiges
Programm freuen.
Der Eintritt ist frei und der Verein freut sich auf
zahlreiche Besucher.
Bekanntmachung
In der Versammlung der Jagdgenossenschaft der
Gemeinde Wimmelburg am 19.03.2015 wurden
folgende Beschlüsse gefasst
1. Beschluss: Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt,
dass der Auskehranspruch für die Jagdgenossen nicht ausgezahlt wird. Die Auskehranteile werden für biotopverbessernde
Maßnahmen in der Gemeinde Wimmelburg verwendet.
Die Jagdgenossen, die auf ihren Auskehranspruch bestehen,
haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Bekanntgabe,
unter Vorlage des Flächennachweises (Kopie) beim Kassierer,
Herrn E. Würzberg, 06313 Hergisdorf, Th.-Müntzer-Straße 12,
ihren Anteil einzufordern.
Nr. 4/2015
- 21 -
2. Beschluss: Frau Heike Vogler wurde zur stellvertretenden
Schriftführerin bestellt.
3. Beschluss: Die Versammlung der Jagdgenossenschaft beschließt, dass die Geschäftsführung (gerichtlich und außergerichtlich) dem Vorstand übertragen wird.
Der Vorstand
i. V. R. Vogler
Internationaler Tag der Pflege
DEB Leipzig präsentiert Ausbildungsmöglichkeiten
im Sozialbereich
Leipzig
Zum diesjährigen internationalen Tag der Pflege am 12. Mai
2015 macht das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in
Leipzig auf Ausbildungsmöglichkeiten in der Gesundheits- und
Sozialbranche aufmerksam.
Die Bildungseinrichtung veranstaltet zu diesem Anlass von
09:00 bis 14:00 Uhr einen Tag der offenen Tür in seinen Räumlichkeiten in der Industriestraße 85 - 95.
Besucher sind eingeladen, sich über die Ausbildungen zum/zur
Altenpfleger/in, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Krankenpflegehelfer/in und Sozialassistenten/in zu informieren, Fragen
zu stellen sowie Fort- und Weiterbildungen und den Ausbildungsalltag im DEB kennenzulernen.
Auch das Pflegekabinett ist an diesem Tag geöffnet. Vorführungen zu pflegerischen Aufgaben laden zum Mitmachen ein und
geben Besuchern Einblicke in den Berufsalltag.
Helbra
Jägerschaft Sangerhausen e. V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenen Anlass, veröffentlichen wir den § 10 des Feldund Forstordnungsgesetzes von Sachsen-Anhalt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde.
§ 10
Feld- und Waldgefährdung
(1) Es ist verboten, Koppeltore, Wildgattertore oder andere zur
Sperrung von Wegen oder Eingängen in Grundstücke dienende
Vorrichtungen nach vorheriger Öffnung offen stehen zu lassen.
(2) Es ist verboten, Hunde und Hauskatzen in Feld oder Wald
einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt
laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde
sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen. Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.
Wir bitten um Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift.
Steffen Engelmann
__________________________________________________
Weitere Informationen unter: www.deb.de
DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK in Sachsen,
gemeinnützige Schulträger-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Privates berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe,
Pflege und Sozialwesen des DEB in Leipzig
JULEICA-Ausbildung Gut für dich und gut für Andere!
Nach Information des Landesverbandes Kinder- und Jugend-Erholungszentren Sachsen-Anhalt e. V. findet die nächste JULEICAAusbildung im Jahr 2015 während der Pfingstferien statt.
Die Ausbildung qualifiziert dich dazu, in vielen ehrenamtlichen Bereichen tätig zu sein. Die hierbei erlernten Fähigkeiten sind nicht
nur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wichtig, auch in
der Schule oder später in der Ausbildung kommen sie dir zugute.
Wissenswertes zur Ausbildung
- du musst mind. 14 Jahre alt sein
- Seminare von mind. 40 Stunden nach einheitlichen Standard
- Vermittlung von pädagogischen, psychologischen und
rechtlichen Grundlagen
- ganzheitliche Wissensvermittlung zur praktischen Anwendung
Einsatzmöglichkeiten
- im Verein als Übungsleiter/in
- bei Tages- oder Wochenendaktionen als Betreuer/in
- bei Ferienfreizeiten im In- und Ausland als Gruppenleiter/in
- in Projekten, Seminaren und Veranstaltungen
Termin und Ort:
vom 18.05. bis 21.05.2015 (Pfingstferien) im Naturfreundehaus
Blankenburg (Harz)
Für Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt kostet die Teilnahme (einschl. Ausbildung, Unterkunft, Vollpension und Juleica-Ausweis)
56,00 €, ansonsten 126,00 €.
Weitere Informationen erhältst du unter der E-Mail-Adresse:
[email protected]. Wenn dein Interesse geweckt wurde, dann
kannst du dich unter folgender Adresse anmelden:
Landesverband Kinder- und Jugend-Erholungszentren
Sachsen-Anhalt e. V.
Ditfurter Weg 9, 06484 Quedlinburg
Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina,
Benndorf
Gottesdienste:
Sonntag, 19.04., um 9.30 Uhr
Sonntag, 03.05., um 9.30 Uhr
Frauenkreis:
Donnerstag, 30.04., um 15.00 Uhr in Benndorf zusammen mit
dem Helbraer Frauenkreis
Donnerstag, 07.05., um 15.00 Uhr in Benndorf zusammen mit
dem Helbraer Frauenkreis
Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus,
Helbra
Gottesdienste:
Sonntag, 03.05., um 10.30 Uhr
Frauenkreis: siehe Benndorf
Konfirmanden-Unterricht
Der Unterricht findet am Freitag, dem 10.04., am
24.04. und am 08.05., 16.00 - 18.00 Uhr in Helbra statt.
Bei eventuellen Rückfragen Tel.: 034772 27449
Wir freuen uns auf dich!
Evangelische Kirchengemeinde - St. Martin, Ahlsdorf
Gottesdienste:
Samstag, 25.04., um 14.00 Uhr Gottesdienst in Kreisfeld gemeinsam mit Ahlsdorf
Samstag, 02.05., um 14.00 Uhr Gottesdienst in Kreisfeld gemeinsam mit Ahlsdorf
Frauenkreis: Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg
zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
Helbra
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Evangelische Kirchengemeinde - St. Wigbert, Kreisfeld
Gottesdienste:
Samstag, 25.04., um 14.00 Uhr
Samstag, 02.05., um 14.00 Uhr
Frauenkreis: Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg
zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
Evangelische Kirchengemeinde - St. Cyriacus,
Wimmelburg
Gottesdienste
Sonntag, 19.04., um 10.30 Uhr
Sonntag, 10.05. ,um 10.30 Uhr
Frauenkreis: Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg
zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis
„Festliches Kirchenkonzert“
mit Astrid Harzbecker
in der St. Cyriacus Kirche zu Wimmelburg
am Sonntag, dem 26. April 2015, 17.00 Uhr
Kartenvorverkauf:
1. Bäckerei Müller, Wimmelburg, Maschinenstr. 19
2. Blumenfachgeschäft Hörning, Hergisdorf, T.-Münzer-Str. 44
Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien Kirchstraße 3
06308 Klostermansfeld
Gottesdienste
Sonntag, 12.04.2015, 09.30 Uhr
Sonntag, 19.04.2015, 10.00 Uhr
Sonntag, 26.04.2015, 09.30 Uhr
Sonntag, 03.05.2015, 09.30 Uhr
Sonntag, 10.05.2015, 09.30 Uhr
Gemeindenachmittag
Donnerstag, 09.04.15, um 14.00 Uhr im Gemeindehaus der ev.
Kirchengemeinde
Die ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld gehört zum Pfarrbereich Mansfeld. Pfarrer Dr. Matthias Paul, Mansfeld, ist unter der
Ruf-Nr. 034782 20320, Fax: 034782 909930, erreichbar.
Öffnungszeiten des Gemeindebüros Klostermansfeld,
Kirchstr. 3, Frau Römer,
jeden Donnerstag, in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr
Tel.: 034772 25250, Fax: 034772 21858
Friedhofsverwaltung Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer,
Sprechzeit: Jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Büro
der Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 3, 06308 Klostermansfeld.
Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer: 034772
839385 zu erreichen.
Hinweis!
Seit dem Jahre 1990 betragen die Ruhezeiten für Erd- und Urnenbestattungen nur noch 20 Jahre. Die Gräber dieser Sterbejahrgänge waren demnach schon im Jahre 2010 abgelaufen.
Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung.
Wurden am Anfang des Jahres 1990 noch Verträge mit einer
Ruhezeit von 25 Jahren abgeschlossen, so verlängert sich das
Nutzungsrecht noch bis zum Ende des Jahres 2015.
Die Ruhezeit der Sterbejahrgänge 1995, Erd- und Urnenbestattungen, sind ebenfalls 2015 abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten melden sich bitte in der Friedhofsverwaltung um
den weiteren Verfahrensweg abzuklären. Das Entfernen und
Einebnen der Grabstellen durch die Nutzungsberechtigten ist
lt. Friedhofssatzung nicht gestattet. Jegliche Veränderungen an
den Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig.
Nr. 4/2015
Wir weisen nochmals darauf hin, dass lt. neuer Friedhofssatzung
dass vollständige Abdecken der Grabanlagen (Steinplatte) für
alle Grabarten nicht mehr gestattet ist.
Ein Drittel der Grabanlage ist für Bepflanzungen frei zu halten.
Die Steinmetzbetriebe sind darüber informiert.
Unsere Kirche im Internet, Sie finden uns unter:
www.ev-kloster-kirche.de
Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben
Hergisdorf
donnerstags
08:30 Uhr Hl. Messe
Donnerstag, 09.04.15
08:00 Uhr Eucharistische Anbetung
08:30 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 12.04.15
08:30 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 19.04.15
08:30 Uhr Hl. Messe
Donnerstag, 23.04.15
08:30 Uhr Hl. Messe
anschl. Krankenkommunion
Sonntag, 26.04.15
08:30 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 03.05.15
08:30 Uhr Wortgottesfeier
Sonntag, 10.05.15
08:30 Uhr Hl. Messe
Sittichenbach
Frauenkreis:
15.00 Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat
Arbeitskreis Kirche „St. Maria“:
19.00 Uhr jeden 2. Montag im Monat
Samstag, 18.04.15
17:30 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 03.05.15
08:30 Uhr Hl. Messe
Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen:
Freitag, 10.04.15
10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild
10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-Stift
Samstag, 18.04.15
10:00 14:00 Uhr „Trommeln für Gott“ im Gemeindehaus
Samstag, 25.04.15
09:00 12:00 Uhr Reinigung Gemeindehaus und Kirche
Mittwoch, 29.04.15
18:00 Uhr Kuratorium Gemeindehaus
Freitag, 08.05.15
10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild
10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-Stift
Sonntag, 10.05.15
17:00 Uhr Marienandacht in St. Andreas Eisleben
Besondere Mess- und Türkollekten:
Samstag/Sonntag, 11./12.04.15 Türkollekten für die Ortsgemeinden
Samstag/Sonntag, 02./03.05.15 Türkollekten für die Ortsgemeinden
Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten!
Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise:
-> unter: www.sanktgertrud.net
-> im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen
Nr. 4/2015
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Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt
Wöchentliche Zeiten der Gottesdienste
und Termine
Dienstag
8.30 Uhr 9.00 Uhr Mittwoch
18.30 Uhr Freitag
8.30 Uhr Samstag
18.00 Uhr Sonntag
10.00 Uhr Donnerstag
16.00 Uhr 19.15 Uhr Freitag Wortgottesfeier in Helbra
hl. Messe in Hettstedt St. Josef
hl. Messe in Klostermansfeld
hl. Messe in Helbra
Vorabendmesse
in Helbra (11.04./25.04./09.05.)
in Klostermansfeld (18.04./02.05.)
Hochamt in Helbra (19.04./03.05.)
in Klostermansfeld (12.04./26.04.)
Religionsunterricht in Klostermansfeld
1. - 8. Klasse (außer in den Ferien)
Chorprobe in Helbra
Jugendstunde siehe Aushang
Fr., 17.04. 19.30 Uhr Treffen der Kolpingfamilie in Hettstedt
Do., 23.04. „hl. Georg“ - Patronatstag der Pfarrei
Fr., 01.05. Patronatstag der Kirche in Klostermansfeld
Weitere Infos sind im Aushang, im Pfarrbrief und in unserer
Homepage www.mansfelder-land-kirche.de ersichtlich.
Kontaktdaten:
Kath. Pfarrbüro
Pestalozzistr. 6
06311 Helbra
Tel. 0347727 83414
[email protected]
Helbra
abhielten. Aber auch Gerichte fanden dort statt, wo über Leben und Tod entschieden wurde. Am 12.07.1538 war der große
Tag von Ziegelrode, an diesem Tag waren alle Bergvögte, Geschworene und Schöffen geladen, es sollte ein erfolgreicher Tag
werden und am folgenden Tag sollte es ein Kirchgang geben.
Der Alkohol floss in Strömen, es kam zwischen den Grafen von
Mansfeld, Graf Albrecht und Graf Gerhardt, zu einer Schlägerei.
Es kam zum baldigen Aufbruch und so wurde es auch nichts mit
dem Kirchgang. Dieser Tag ging in die Geschichte ein, als der
„Große Tag von Ziegelrode“.
Jeden Sonntag gingen die Einwohner und Tagelöhner zum Gottesdienst in die Kirche. Der Gutsbesitzer hatte einen Verschlag,
wo er mit dem Kirchenrat saß. In der Bergkirche fanden immer
regelmäßig die Gottesdienste statt, bis 1980. Die Kirche blieb jetzt
20 Jahre ungenutzt. Sie verlor an Ansehen innen und außen.
So hat sich der Männerchor entschlossen gemeinsam mit dem
Bürgermeister Detlef Wachsmann diesem Zustand ein Ende zu
setzen. Es gab eine Aussprache mit dem Bürgermeister und
dem Pfarrer von Ahlsdorf, Herrn Hansen, dem Denkmalschutz
Herrn Büttner, dem Chorleiter Erwin Dietrich und K-H Gabriel.
Alle waren sehr erfreut, dass der Männerchor von Ziegelrode die
Initiative ergreifen will, unsere schöne Bergkirche ins Leben zurückzurufen. Hier möchte ich noch einmal zurückblicken, was
wir an Instandsetzungsarbeiten um und in der Kirche gemacht
haben. Damit ein Hinaufkommen in die Kirche möglich war, wurde zuerst die zugewachsene Treppe befreit. Bleiben wir beim
Außenbereich, es wurde an der Kirche eine neue Dachrinne angebracht, da das Regenwasser vom Dach ins Mauerwerk eindringen konnte. Dies machte sich natürlich an den Wänden im
Innenbereich bemerkbar. Die historische Eingangstür war natürlich auch der Witterung ausgesetzt, sie wurde restauriert und ein
Vordach wurde angebracht, um die Schnitzereien noch lange zu
erhalten.
Öffentliche Vorträge der Zeugen Jehovas
Datum Vortragsthema
12.04.2015 Die Versammlung besucht am 11.04. in Glauchau
einen Kreiskongress, am Sonntag findet daher in
Helbra keine Zusammenkunft statt.
19.04.2015 Weltweiter Sondervortrag zum Thema:
„Vollkommenes Familienglück ist verheißen“
26.04.2015 „Wie können in unserer modernen Zeit biblische
Grundsätze eine Hilfe sein ?“
Die Vorträge finden - so weit nichts anderes vermerkt - jeweils
um 9.30 Uhr im Königreichssaal, Gewerbegebiet Hundertacker,
Christian-Ottiliae-Straße 5a, Helbra, statt.
Thomas Pils
Beauftragter des Informationsbüros
Männerchor und die Bergkirche Ziegelrode
Die Bergkirche in Ziegelrode kann auf eine historische Geschichte, aus der Zeit des Grafen von Mansfeld, zurückblicken.
Oben auf dem Berg, die Kirche und unten das große Freigut,
wo die Grafen von Mansfeld ihre Sitzungen mit den Bergvögten
Im Innenbereich der Kirche sah es sehr traurig aus, im Vorraum
oder auch im Innenraum der Kirche kam schon der Putz von den
Wänden. Der Putz wurde an allen Wänden entfernt und erneuert.
Die alte Farbe an der Empore, Decke, Kanzel sowie an der Treppe zur Empore und Kanzel wurde entfernt, abgeschliffen und
wurden neu gestrichen. Eine Reparatur zur Rettung, der 1862
erbauten Orgel vom Orgelbauer Geisler, wurde unternommen.
Alle Erhaltungsmaßnahmen wurden nach Vorgabe des Denkmalschutzes in Ordnung gebracht, so wurde das Fundament für
die Erhaltung der Bergkirche gelegt. Hier geht ein großes Dankeschön an Klaus Zimmermann und Sven Gabriel, da sie einen
großen Teil der Renovierung in der Kirche ausgeführt haben.
Die Kirche war sehr fußkalt, deshalb wurde Teppichboden verlegt und Kissen für die Sitzbänke besorgt. Zusätzlich wurden
noch Stühle hinein gestellt und vieles mehr.
Das erste Konzert war das Adventskonzert 2001. Anfangs, als
die Idee geboren wurde, gab es viele skeptische Stimmen, da
die Kirche zum ersten Konzert noch nicht sehr ansehnlich war.
Wir als Männerchor wollten sehen wie ein Konzert von uns in der
Helbra
- 24 -
Bergkirche bei den Besuchern angenommen wird. Eine große
Überraschung war für uns, dass die Kirche so voll war, es gab
keinen Sitzplatz mehr. Der ehemalige Landrat Herr Hans Peter
Sommer, Bürgermeister Herr Detlef Wachsmann und Pfarrer
Hansen sprachen einige nette Worte zu den Anwesenden und
lobten die bisherige geleistete Arbeit an der Kirche. Sie sprachen einen Dank an diejenigen aus, welche uns besonders bei
den Arbeiten unterstützt haben, aber auch Dank für den ganzen
Chor.
Jede helfende Hand wurde benötigt um der Kirche einen neuen
Glanz zu geben.
Alle konnten sich vorstellen, dass die Konzerte in der Kirche zu
einer festen Tradition werden könnten. So wurde es, jedes Jahr
gab es ein Oster- und ein Adventskonzert.
Durch zahlreiche Spenden konnten wir unsere Bergkirche wieder zu diesen machen was sie heute ist.
Wir, der Männerchor Ziegelrode möchte sich noch einmal bei
den zahlreichen Sponsoren bedanken. So waren es der Rotary
Club, der 500 € für die Reparatur der Orgel spendete oder Frau
Elfriede Stiehl, die 2500 € für die 5 neuen Kirchenfenster spendete. Des Weiteren spendeten die Sparkasse Mansfelder Land,
die Familien Willi Greif, Gerhard Kunze, Werner Heber, Helmut
Deubner, Heinz Klose, Inge Gaffert, Andreas Ahrent, Horst Vollrath, die Bäckerei Morgenstern, Neukauf Lehne, Firma Bernd
Prietzel, Gaststätte Friese und Bürgermeister D. Wachsmann.
Aber auch an alle unsere treuen Konzertbesucher geht ein großes Dankeschön. Ohne diese zahlreichen Spenden wäre es uns
nicht möglich gewesen diese Kirche zu erhalten. Ich möchte
noch einmal alle Mitwirkenden benennen, welche unsere Konzerte mitgestalteten, der Männerchor und das Doppelquartett
Ziegelrode, der Frauenchor Volkstedt, Prof. Unkrat und Sohn
- Solist auf der Tuba, das Vietzbachtal-Trio, das Bläserquartett
der Dippelsbacher Blasmusiker, der Aussiedlerchor Kalinka aus
Hettstedt, der Volkschor Ahlsdorf und die Solo Trompete aus
Helbra.
Diese Veranstaltungen wurden vom Fernsehsender Punkt-um
und der Mitteldeutschen Zeitung begleitet.
Die Bergkirche hat so manchen Wandel erlebt und sie hat bis
jetzt überlebt.
Die Bergkirche hat eine hervorragende Kulisse, ein Ort dessen
historisches Ambiente und gutes Erscheinungsbild den Osterund Adventskonzerten den richtigen Namen gibt. Alle Mitwirkenden ermöglichen immer wieder diesen Konzerten eine breite
Präsentation ihres Repertoires zu geben und wir erfreuen unsere
Zuhörer jedes Mal mit einen schönen gemischten Programm.
Jeder der Mitwirkenden gibt mit voller Leidenschaft sein Bestes.
Die Konzerte hatten immer ein gutes Niveau, was die gute Arbeit
der Chorleiter belegt. Und so wurde auch wieder am 06.04.2015
ein Osterkonzert in der Bergkirche gegeben. Ich denke doch,
dass die bisher zahlreichen Konzerte allen in guter Erinnerung
sind. Wir wären natürlich sehr enttäuscht wenn unsere Besucher
ausblieben und damit zur Gefährdung des Erhaltes der Bergkirche führen würde. Wir hatten bisher damit keine Schwierigkeiten, da unsere Besucher schon eine feste Beziehung zu unserem Chor hatten, wir wünschen uns das sie uns auch weiterhin
die Treue halten. Gemeinsam möchten wir die schöne Tradition
des Konzertsingens in der Bergkirche erhalten, wenn auch der
Aufstieg zur Kirche sehr beschwerlich ist.
Aber wir wissen auch, dass mit Ausfall der Konzerte die Kirche in
fünf Jahren so aussieht, wie wir sie übernommen haben.
Treue und Beharrlichkeit und ein fester Wille haben bis jetzt immer wieder dazu beigetragen das Denkmal Bergkirche zu erhalten. Der schönste Lohn eines Veranstalters ist der Zuspruch, ein
volles Haus und ein gelungenes Konzert. Unsere Konzerte waren bisher immer ein Höhepunkt im Vereinsleben, nach unseren
Konzerten in der Bergkirche hat sich die Freiwillige Feuerwehr
Ziegelrode immer wieder bereit erklärt unsere Besucher mit Kaffe, Glühwein, Röster und anderen Getränken zu versorgen.
Ein großes Dankeschön für diese Bereitschaft, denn die Versorgung an der Kirche ist nicht immer einfach. Wir hoffen doch,
dass die Resonanz bei den Einwohnern und Besuchern gut
Nr. 4/2015
ankommt und wir in einer gut gefüllten Kirche unsere Konzerte
durchführen können.
Auch viele Jahre zum Tag des „offenen Denkmals“ war unsere
Kirche für jedermann geöffnet und viele Besucher haben davon
gebrauch gemacht. Landrat H.P Sommer überreichte im Namen
des Kreistages Mansfelder Land, dem Chor eine Urkunde für
die geleistete Arbeit und für die Mitgestaltung am Tag des „offenen Denkmals“ und wünschte viel Erfolg bei der Erhaltung der
Bergkirche. Unser Chor, welcher u. a. auch eine feste Größe im
kulturellen Leben unserer Gemeinde darstellte, machte seinen
Namen aller Ehre, dies beweisen die vielen Aktivitäten auch außerhalb unseres Singens.
Unser Chor hat ja nun schon eine weit über hundertjährige Tradition. Der größte Höhepunkt war die höchste Auszeichnung des
Chorverbandes, die „Zelterplakette“. Sie ist eine Auszeichnung,
welche verliehen wird für ein langjähriges Wirken um besondere
Verdienste, zur Pflege der Chormusik und des Deutschen Volksliedes.
Hierauf sind wir besonders stolz.
Männerchor Ziegelrode
K. H. Gabriel
Das erste Todesopfer der „Elektrischen
Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“
war am 12. Juni 1900 E m i l i e T ö p f e r
aus Wimmelburg
Vor mehr als 100 Jahren, genau vom 10. April 1900 bis zum
2. Dezember 1922, besaß das Mansfelder Land mit einer elektrischen Kleinbahn von Hettstedt über Leimbach, Mansfeld,
Klostermansfeld, Helbra, die Grunddörfer und Eisleben nach
Helfta ein hochmodernes Verkehrsmittel für Personen- und
Stückguttransporte, welches der prosperierenden wirtschaftlichen Entwicklung des Bergreviers am Ende des 19. und zu
Nr. 4/2015
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Beginn des 20. Jahrhunderts Rechnung trug. Die Bahn verkehrte im Halbstundentakt, querte Gebirgs- und Seekreis und gewährleistete die Weiterreise des Publikums von den Bahnhöfen
Hettstedt, Klostermansfeld und Eisleben zu den an der Bahn
liegenden Ortschaften. In Eisleben gab es zudem die innerstädtische Linie „Bahnhof-Plan-Friedhof“.
Mit dem Aufeinandertreffen von Moderne (elektr. Motorwagen)
und Althergebrachtem (Pferdegeschirre) kam es bedauerlicherweise aber auch zu zahlreichen Karambolagen und schweren
Unfällen, bei denen einige Fahrgäste und Passanten den Tod
fanden. Besonders tragisch war das Schicksal von Kindern,
denen ihr bislang gewohntes, unbekümmertes Spielen auf der
Straße zum Verhängnis wurde.
Emilie Töpfer, eine unverheiratete junge Frau aus Wimmelburg,
war wenige Wochen nach Inbetriebnahme der „Elektrischen
Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“ das erste Todesopfer.
Die Geschichte der „Elektrischen Kleinbahn im Mansfelder
Bergrevier“ beginnt im Herbst des Jahres 1896. Mit Datum
vom 3. Oktober beantragte das Berliner Eisenbahnbau- und
Betriebsunternehmen Kramer & Co. beim Merseburger Regierungspräsidium die Genehmigung zum Bau und zum Betrieb einer elektrischen Kleinbahn von Hettstedt über Leimbach, Mansfeld, Klostermansfeld und Helbra nach Eisleben (und Helfta).
Kleinbahnplanungen unterlagen nicht den Bestimmungen des
Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, sondern waren nach Maßgabe des Gesetzes über
Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 zu
genehmigen. Die Königliche Eisenbahndirektion zu Halle a.S.
hatte dennoch als Aufsichtsbehörde bei der Erteilung der Genehmigung des Projektes eine entscheidende Rolle zu spielen.
Ohne die offizielle Erteilung der Genehmigung abzuwarten, hatte
die Firma Kramer & Co. bereits bis März 1897 im Einvernehmen
mit den betroffenen Straßen- und Grundstücksbesitzern notwendige Vermessungsarbeiten ausführen lassen und konnte so
schon im Oktober die detaillierten Pläne der Kleinbahn in den
Gemeinden Helfta, Eisleben, Wimmelburg, Creisfeld, Hergisdorf,
Ahlsdorf, Helbra, Klostermansfeld, Stadt Mansfeld, Leimbach,
Großoerner, Burgoerner-Neudorf und Hettstedt der Öffentlichkeit präsentieren. Ein ungeteiltes Echo fanden diese Pläne nicht.
In fast allen Gemeinden regte sich z. T. massiver Widerspruch
gegen die geplante Trassenführung. Hauseigentümer sahen ihre
Rechte stark beeinträchtigt und forderten Nachbesserungen,
Geschäftsinhaber protestierten energisch gegen das geschäftsschädigende Aufstellen von Masten vor ihren Schaufenstern
und Gutsbesitzer verlangten von der Kleinbahngesellschaft, die
Zufahrt zu ihren Ackerplänen nicht zu erschweren oder gar zu
verhindern. Am ehesten fand noch die RHEINISCHE DYNAMITFABRIK, Filiale Mansfeld, Gehör, die mit der Verlegung der Bahnschienen in der Mitte der Hauptstraße in Leimbach Zusammenstöße mit ihren schweren Dynamittransporten vorprogrammiert
sah und darauf hinwies, was dadurch in Leimbach alles so in die
Luft fliegen könnte. Mit der Unterschrift von rd. 300 Einwohnern
(Haushaltvorständen) forderte Klostermansfeld die Verlegung
der Bahntrasse von der Feldstraße in die Siebigeröder Straße
und auch andere Anliegergemeinden waren darauf bedacht,
dass ihre Interessen und die ihrer Bürger gewahrt blieben. Einig
waren sich aber alle Beteiligten in der Auffassung, daß die „Elektrische Kleinbahn“ einen enormen Fortschritt für das Mansfelder
Land und seine Bewohner bringen würde. Die Vorteile für die
Industrie, die Landwirtschaft, den Handel und das Gewerbe, die
Mobilität der Menschen allgemein und den Arbeitertransport zu
den Schächten und Hütten waren nicht von der Hand zu weisen. Eisleben, geistiger, kultureller und wirtschaftlicher Mittelpunkt des ganzen Mansfelder Landes, Standort von zwei Krankenhäusern und mehreren Arztpraxen, Sitz eines Amtsgerichtes
und des Finanzamtes und Ort aller höheren Bildungsanstalten,
war künftig viel schneller und bequemer zu erreichen. Und, was
anfangs nicht allen bewusst war, mit dem Bau einer Kraftzentrale in Klostermansfeld zum Zwecke der Stromversorgung der
Kleinbahn wurde das Tor zur Elektrifizierung der Ortschaften des
Mansfelder Gebirgs- und Seekreises weit aufgestoßen.
Helbra
Am 28. September 1898 erteilte der Merseburger Regierungspräsident der Fa. Kramer & Co. die Konzession zum Bau und
zum Betrieb der elektrischen Kleinbahn. Etwa ein Jahr später
schrieb Kramer an den Herrn Regierungspräsidenten, Herrn
Freiherr von der Recke, der Bau der Elektrischen Kleinbahn im
Mansfelder Bergrevier sei so weit fortgeschritten, daß mit einer
Eröffnung der Bahn im Laufe des Dezember 1899 zu rechnen
sei und bat ergebenst, dem Unternehmen ab dem 5. Dezember 1899 auf den dann vollständig fertig-gestellten Strecken
Probefahrten zu erlauben. Diese sollten der Überprüfung „der
Vollkommenheit der ganzen Anlage“ dienen und hauptsächlich
stattfinden, „um das Personal für den Dienst vorzubilden“, wie
es hieß. Da aber erteilte Auflagen nicht erfüllt waren und das Regierungspräsidium ohnehin den Eindruck hatte, dass hier etwas
über das Knie gebrochen werden sollte, wurden die für Dezember beantragten Probefahrten nicht genehmigt. Als diese dann
im Frühjahr 1900 durchgeführt wurden, war die „Mansfeld‘sche
Kupferschiefer bauende Gewerkschaft“ so irritiert, daß sie umgehend die Inbetriebnahme der Kleinbahn einstweilig untersagen ließ. Der Grund war, dass die Elektrische den Telefonverkehr
in unerträglicher Weise störte bzw. völlig lahmlegte. Das Fallen
von Klappen in den Klappenschränken sei noch das kleinere
Übel gewesen, das Geräusch, welches „mit einem starken Pfeifen, Summen, Tosen und Brausen“ zu vergleichen sei, steigere
sich aber zur Unerträglichkeit, wenn die Bahnen z. B. die Stadt
Eisleben und insbesondere den Marktberg passierten. Dann sei
jegliches Ferngespräch unmöglich, gab der Telefonist Jentsch
zu Protokoll. Die Kleinbahngesellschaft war gezwungen, so
schnell wie möglich und mit einem Aufwand von 25.000 Mark
Rückleitungen legen zu lassen, um eine Störung der Telefonverbindungen zu vermeiden.
Anfang April 1900 war es dann endlich soweit, die „Elektrische
Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“ schrittweise in Betrieb
nehmen zu können. Am 10. April wurde die Teilstrecke EislebenWolfstor bis nach Klostermansfeld (12,75 km) für den Verkehr
freigegeben. Es folgten die Teilstrecken Eisleben-Wolfstor bis
Plan (18. April; 1 km), Eisleben-Plan bis Helfta (22. April; 3,30
km), Eisleben-Plan bis Bahnhof (9. Mai; 1,17 km), Klostermansfeld bis Stadt Mansfeld (19. Mai; 4,02 km), Eisleben-Plan bis
Friedhof (2. Juli; 2,06 km) und schließlich die Reststrecke Mansfeld bis Hettstedt (7. Oktober; 7,81 km). Bereits im Mai 1900
war auch mit der Abgabe von elektrischer Energie an Dritte
begonnen worden. Am Jahresende erstrahlten so bei 156 Konsumenten insgesamt 2883 Glühlampen und 26 Bogenlampen.
E-Motoren mit einer Gesamtleistung von 437 PS (321 kW) verrichteten ihre Arbeit.
(Dass schon am 10. Oktober 1900 über das Vermögen der Commanditgesellschaft Kramer & Co. der Konkurs eröffnet wurde, ist
eine ganz andere Geschichte.)
Wie oben bereits angegeben, kam es schon wenige Wochen
nach Inbetriebnahme der Kleinbahn am 12. Juni 1900 zu einem
bedauerlichen schweren Unfall, dem ersten Todesfall mit der
Elektrischen. Betroffen war Emilie Töpfer aus Wimmelburg. Sie
war von Geburt nahe völliger Taubheit schwerhörig und obendrein auch noch extrem kurzsichtig. Kein Wunder, dass die Reaktionen des heranwachsenden Kindes und später der jungen
Frau auf Grund dieser schwersten Behinderungen oftmals nicht
der „Norm“ entsprachen. Man war damals dann sehr schnell
geneigt, entsprechenden Personen auch noch den Stempel der
„Geistesschwäche“ aufzudrücken. Bei der Klärung der Schuldfrage des Unfalls der Emilie Töpfer saß daher die Partei der Verunglückten von Anfang an am kürzeren Hebel, zumal sich der
Herr Betriebsdirektor Frost zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem
Motorwagen befand. Sein Bericht an den Merseburger Regierungspräsidenten weist dem Opfer dann auch erwartungsgemäß die alleinige Schuld zu:
„Am Dienstag, dem 12. Juni vormittags 101/2 Uhr, wurde eine
Frau, namens Emilie Töpfer aus Wimmelburg, welche neben den
Geleisen einherging, von einem Motorwagen auf der Fahrt von
Wimmelburg nach Eisleben unweit der Krughütte, (am ersten
Weg zur Krughütte), bei Seite geschleudert. Die Frau blieb be-
Helbra
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wusstlos liegen. Äußere Verletzungen konnten nicht konstatiert
werden. Ob überhaupt der später im Krankenhaus erfolgte Tod
in Folge durch den Stoß evtl. innerer herbeigeführter Verletzungen oder durch Schreck evtl. eingetretener Herzlähmung hervorgerufen worden ist, können wir z. Zt. noch nicht feststellen. Die
Verunglückte ist sofort dem städtischen Krankenhause Eisleben
überwiesen worden, woselbst sie nach kurzer Zeit ihren Geist
aufgegeben haben soll. Die Schuld an diesem Unglücksfall trägt
ganz allein die Verstorbene, welche, wie Zeugen versichert haben, schwerhörig, kurzsichtig und geistesgestört sein soll. Da
die Frau kurz vor dem Motorwagen plötzlich zwischen die Schienen getreten ist, so ist es dem Führer nicht möglich gewesen,
trotzdem er anhaltend Warnungszeichen abgegeben hatte, und
trotzdem er sofort elektrisch bremste, den Unfall zu vermeiden.“
Einen Gedanken daran, dass die Verunglückte „ein anhaltend
gegebenes Warnungszeichen“ gar nicht wahr-genommen haben könnte, verschwendete Betriebsdirektor Frost nicht.
Emilie Töpfer war am 12. Juni 1900 das erste Todesopfer der
„Elektrischen Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“. Weitere sollten folgen. Nur 6 Wochen später, am 31. Juli, wurde Helene Sobek, 7-jährige Tochter des Helbraer Bergmanns Emanuel Sobek,
in Helbra überfahren. Das Protokoll vermerkt:
„ … sprang plötzlich ein Kind hinter dem Lastgeschirr hervor und
lief direkt in den Motorwagen hinein. Trotzdem der Motorwagenführer sofort elektrisch und durch Luftdruck bremste und den
Wagen auch sogleich zum Stehen brachte, konnte ein Überfahren des Kindes nicht vermieden werden. Die Verletzungen der
Verunglückten bestehen in Zermalmung des linken Beines und
Verwundung des rechten Fußes und der Stirn.“
„Das gerichtliche Verfahren gegen den Motorwagenführer wurde
eingestellt, weil demselben keinerlei Verschulden an dem Tode
des Kindes beizumessen ist“, informierte der Landrat des Seekreises lapidar den Merseburger Regierungspräsidenten am 10.
September 1900.
K.-H. Ludscheidt
M. d. Kultur- & Heimatvereins
Gemeinde Wimmelburg
Quellen: LHASA, MER, Rep. C48 Ic Nr. 2704 und 2705 sowie
Nr. 2419 bis 2434
Aus der Geschichte des
Benndorfer Bäckerhandwerkes
Brot ist eines der ältesten von Menschen genutzten Nahrungsmittel.
Wie archäologische Funde belegen, gab es bereits vor etwa
achttausend Jahren Getreide, wie Hafer, Hirse, Gerste, die angebaut und verarbeitet wurden.
Es gab damals vermutlich nur ungesäuertes Fladenbrot, das auf
heißen Steinen geröstet wurde. Die alten Ägypter kannten dagegen bereits den Sauerteig und stellten schon verschiedene
Brotsorten her.
In den Regionen von Deutschland ist der Beruf des Bäckers
mindestens seit der Zeit Karl des Großen (768 - 814) bekannt.
Durch Leibeigene wurde an Fronöfen und durch Klosterknechte
an Klosteröfen Brot gebacken.
Im 10. Jahrhundert bildete sich mit dem Wachstum der Städte
der „freie“ Bäckerberuf heraus. Er verdiente nun seinen Lebensunterhalt durch Backen von Brot, Brötchen, Gebäck u. a.
Für die breite Bevölkerung spielte Brot als „Grundnahrungsmittel“ erst seit dem späten Mittelalter (Ende des 14. Jh.) eine Rolle.
Brot war bis dahin zu teuer und so aßen die Menschen Brei.
Mit der Bildung der Zünfte, etwa ab dem 12./13. Jh. organisierten sich die Bäcker und ein gewisser Wettbewerb untereinander
regelte die Qualität, die Menge der Bäckererzeugnisse und somit den Preis.
Der Weißbäcker, war neben dem Schwarzbäcker, der Roggenund halbweiße Brote herstellte, der Bäckerberuf auf unseren
Dörfern.
Die Bäcker in Benndorf stellten alle Sorten von Hefe- und Milch-
Nr. 4/2015
brotwaren sowie Kuchen her.
Zu Beginn des 19. Jh. wurden die Zünfte aufgelöst und es
herrschte Gewerbefreiheit, so dass jeder seinen Beruf frei wählen konnte.
Die Produktionsmethoden der Bäcker waren über Jahrhunderte
einfach geblieben. Sehr kraftaufwendige Handarbeit bestimmte
den Arbeitsalltag des Bäckers. Bedeutende Arbeitserleichterungen durch Maschinen gab es erst nach dem Zweiten Weltkrieg.
Handwerkliches Können war aber nach wie vor die Grundlage
für eine erfolgreiche Handwerks — Bäckerei. Der Verkauf der
Backwaren erfolgte traditionell in den Läden der Bäckermeister, die als Familienbetrieb geführt wurden. Die Läden befanden
sich auf dem Grundstück oder schlossen sich unmittelbar an
das Backhaus an.
Diese Bäckereien bezogen oft das Mehl von den örtlichen Müllern oder von denen aus der näheren Umgebung.
Die deutsche Gewerbeordnung aus dem Jahre 1883 gab das
Bäckergewerbe frei.
Nach § 73 konnten jedoch die Bäcker angehalten werden, Preis
und Gewicht ihrer Waren am Geschäft zur Kenntnis zu bringen.
Die Chronik weist für Benndorf seit dem Ende des 18. Jahrhundert das Bäckerhandwerk aus. Bis zu dieser Zeit wurde oft im
eigenen Backofen Brot für den eigenen Bedarf gebacken.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts (um 1850) wurden in Benndorf
Bäckerei Ramsdorf, Chausseestraße 10,
Bäckerei Emke, Ringstraße 36,
Bäckerei Baumann, Chausseestraße 22 und
Bäckerei Rieger, Bahnhofstrasse 10 genannt.
Um 1930 wurden ebenfalls 4 Bäckereien aufgeführt. Verfolgt
man die Entwicklung weiter, so findet man nach dem 2. Weltkrieg noch 4 Bäcker in Benndorf.
Um 1964 werden dann nur noch zwei Bäckereien genannt, nämlich Bäckerei Gebhardt in der Ernst-Thälmann-Straße 10 und
Bäckerei Reiche im Karl-Marx-Ring 36 sowie HO — Backwaren
in der Rudolf-Breitscheid-Straße 17
Mit der Industrialisierung entstanden vermehrt Großbäckereien,
die die Verkaufstellen mit Brot, Brötchen und Backwaren belieferten. Der so entstandene Preisdruck veranlasste viele traditionelle Bäcker ihren Betrieb aufzugeben. Auch fehlte oft der Nachwuchs in der Familie. Das sieht man auch in Benndorf. Hatte der
Ort über viele Jahrzehnte 4 Bäckereien, so waren ab 1964 nur
noch 2 tätig.
Ab 1981 gab es keinen Bäcker mehr. Die Versorgung mit Brot,
Brötchen und Backwaren erfolgte nur noch im Konsum und den
HO - Verkaufsstellen.
Mit der Wende in Deutschland findet man in vielen Supermärkten eine Verkaufsfiliale eines Handwerksbäckers der Region. Die
Lebensmitteleinzelhandels eigenen Pre-Bake-Stationen und die
Discountbäckereien führten zu einer weiteren Verschärfung des
Wettbewerbes.
Aber wie war das mit dem Sauerteig und dem Leben der Bäcker?
Bei unseren Bäckern gab es früher den „echten Sauerteig“ für
das Brot.
Etwa 40 Stunden vor dem Backtermin wurde das Roggenmehl
mit vorrätigem Sauerteig unter Zugabe von Wasser angesetzt.
Der Teig durchlief einen 3-stufigen Reifeprozess von jeweils
etwa 12 Stunden bei 18 °C, 23 °C und abschließend 28 °C. Erst
dann war der Roggen voll backfähig und konnte sein wahres
Aromapotential entfalten. Danach wurde noch Vollkornmehl,
Wasser, Salz und etwas Hefe dazugegeben. Nach weiteren 2
Stunden wurde der Teig geknetet und nach etwa 60 Minuten
Reifezeit in Brot — formen gebracht und gebacken.
Roggen wurde verwendet, da nur er einen einzigartigen Brotgeschmack mit einer herrlichen Kruste garantiert.
Bis zum 2. Weltkrieg wurde der Teig in schwerer Handarbeit geknetet, danach gab es Knetmaschinen, die die Arbeit des Bäckers erleichterten. Um frühzeitig das Brot verkaufen zu können,
musste er schon um 3 Uhr in der Nacht an der Arbeit im Backhaus sein.
Bernd Voigt, Ortschronist
Nr. 4/2015
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Helbra