Helbraer Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg Jahrgang 25 | Nummer 4/2015 | Mittwoch, den 8. April 2015 Helbra -2- Nr. 4/2015 Inhaltsverzeichnis A1: A2: - - A2: - A2: - A2: - A2: - - A2: - B1: - - - Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 29.01.2015 Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 19.02.2015 Gemeinde Blankenheim Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeinde Blankenheim Gemeinde Bornstedt Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt Gemeinde Helbra Bekanntgabe der Beschlüsse des Haupt-, Finanzund Wirtschaftsausschusses aus der Sitzung vom 25.02.2015 Gemeinde Klostermansfeld Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom 05.03.2015 Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld Gemeinde Wimmelburg Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom 05.03.2015 D1: Information aus den Gemeinden - Kunstausstellung in Helbra - Leipziger Pfeffermühle kommt nach Helbra Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden UHV “Wipper - Weida“ - Verbandsschau UHV „Untere Saale“ - Verbandsschau UHV „Helme“ - Verbandsschau C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen - Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der Gemeinderäte - Empfehlungen aus der Gemeindebibliothek Helbra - Veranstaltungen - Hort Hergisdorf - Meisterdetektive - GS Holdenstedt - Frühlingsmarkt C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung - Information aus dem Meldeamt - Korrektur zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle - Leistungsdiagnostik der Feuerwehren E1: Glückwünsche der Gemeinde F1: - - - - Vereine melden sich zu Wort SSV-MG Ahlsdorf - Pokale und Medaillen beim Ostercross erkämpft Männerchor Ziegelrode - nach 25 Jahren Marktschluss TSV Benndorf 1884 - Sektion Langbahnkegeln Sonderzug der Mansfelder Bergwerksbahn am 11.04.2015 Tag der Industriekultur bei der Mansfelder Bergwerksbahn Walpurgisfahrt bei der Mansfelder Bergwerksbahn Volkssolidarität Blankenheim - Das war bei uns los Gesangsverein Blankenheim feiert 20-jähriges Bestehen Antennengesellschaft Bornstedt Helbraer Heimatverein meldet sich zu Wort Arbeitseinsatz der Neptunbadfreunde Frühlingskonzert des Klostermansfelder Musikverein Bekanntmachung von Beschlüssen der Jagdgenossenschaft Wimmelburg Internationaler Tag der Pflege JULEICA Ausbildung Mitteilung der Jägerschaft Sangerhausen G1: - - - - Kirchliche Nachrichten Evangelischer Pfarrbereich Helbra Evangelisches Pfarramt Klostermansfeld Kath. Pfarrei St. Gertrud Kath. Pfarrei St. Georg - - - - - - - - - - - - H1: Religionsgemeinschaft J1: Geschichtliches Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. IMPRESSUM - Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nr. 4/2015 -3- Helbra Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung Vorlage: VBG/BV/042/2015 Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung von Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 29.01.2015 Öffentlicher Teil: Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Helbra VBG/BV/040/2015 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra beschließt, den Kameraden Robin Eddelbüttel für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Helbra in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 29.01.2015 zu berufen. Neufassung der Satzung über die Benutzung von Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Kita-Benutzungssatzung) VBG/BV/036/2014 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra beschließt die Satzung über die Benutzung von Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Kita-Benutzungssatzung) in der hier vorliegenden Fassung. Neufestsetzung der Kostenbeiträge in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra VBG/BV/035/2014 Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt. Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen VBG/BV/038/2015 Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Satzung über die Festlegung von Schulbezirken und deren Einzugsbereich. Nichtöffentlicher Teil: Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst. Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 19.02.2015 Öffentlicher Teil: Wahl der Schiedsperson für die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra Vorlage: VBG/BV/043/2015 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra wählt Frau Renate Viezens zur ehrenamtlichen Schiedsfrau der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra mit Wirkung vom 24.06.2015 auf die Dauer von 5 Jahren. Energie- und Klimapolitisches Leitbild der VerbGem Mansfelder Grund-Helbra Vorlage: VBG/BV/039/2015 Der Verbandsgemeinderat beschließt das „Energie- und klimapolitische kommunale Leitbild der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra“ in der vorliegenden Form (Anlage). Neufestsetzung der Kostenbeiträge in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra Vorlage: VBG/BV/035/2014 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra beschließt die Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Mansfelder GrundHelbra (Kostenbeitragssatzung)in der vorliegenden Fassung. Nichtöffentlicher Teil: Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Blankenheim vom 16.02.2015 Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 ( BGBl. I S. 965 ), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 ( BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ( BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.12.2014 ( BGBl. I S. 2417) in Verbindung mit §§ 8, 45 Absatz 2 Nr. 1, 99, 100 Absatz 2 Nr. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014, hat der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim in seiner Sitzung am 16.02.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Blankenheim wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A ) 400 v.H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B) 450 v.H. 2. für die Gewerbesteuer 380 v.H. §2 Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2015 und jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine anderen Hebesatzbestimmungen getroffen werden. §3 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Blankenheim, den 23.02.2015 Strobach Bürgermeister Helbra -4- Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt in seiner Sitzung am 01.12.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN §1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Bornstedt“. Sie besteht aus den Ortsteilen „Bornstedt“ und „Neuglück“. §2 Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Bornstedt führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Es zeigt: „die auf die Erde herabgestiegene Justitia mit entblößtem Arm und nackten Füßen, mit verschobener Augenbinde, Schwert und Waage, und die Jahreszahl 1771.“ (2) Die Umschrift lautet „Gemeinde Bornstedt“. II. ABSCHNITT ORGANE §3 Gemeinderat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. (2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung zwei Stellvertreter für den Verhinderungsfall, die den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertreten. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates“. (3) Die Stellvertreter können mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. §4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse Der Gemeinderat entscheidet über 1.die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt, 4. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 100,00 Euro übersteigt. §5 Geschäftsordnung Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. §6 Bürgermeister (1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verant- Nr. 4/2015 wortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 10.000,00 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 1 bis 4 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden. (2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich. §7 Gleichstellungsbeauftragte Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Bornstedt zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER §8 Einwohnerversammlung (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse. §9 Einwohnerfragestunde (1) Der Gemeinderat führt im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch. (2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss. § 10 Bürgerbefragung Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Sie kann nur auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit Nr. 4/2015 -5- „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER § 11 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 12 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“. (2) Die öffentliche Bekanntmachung ist in den Fällen des Absatz 1 mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das Amtsblatt den bekannt zu machenden Text enthält. (3) Soweit gesetzlich eine von Absatz 1 abweichende Bekanntmachung vorgeschrieben ist, erfolgt diese an der entsprechenden Stelle. (4) Die Satzungen können auch jederzeit im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (An der Hütte 1, 06311 Helbra) während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. Die Satzungen sind ebenfalls über das Internet zugänglich zu machen. § 13 Ersatzbekanntmachung (1) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann diese Bekanntmachung durch Auslegung in der Verbandsgemeinde (An der Hütte 1, 06311 Helbra) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde „Mansfelder Grund-Helbra“ ersetzt werden. (2) Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. § 14 Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Beratungen des Gemeinderates (1) Abweichend von § 12 erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Sitzungen des Gemeinderates durch Aushang an folgenden Bekanntmachungstafeln: - Hauptstraße 1 - Ortsteil Neuglück, Neuglück Nr. 15 (Wartehalle) (2) Der Aushang erfolgt mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin. In Abweichung hiervon kann die Bekanntma- Helbra chungsfrist der Tagesordnung, der Zeit und des Ortes in Eilfällen auf 24 Stunden verkürzt werden. Auf dem Aushang ist zu vermerken, in welchem Zeitraum ausgehängt wird. § 15 Bekanntmachungen von Wahlen (1) Bekanntmachungen aus Anlass von Wahlen erfolgen durch 7-tägigen Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Standorte der Bekanntmachungstafeln sind unter § 14 Absatz 1 benannt. (2) Abweichend von Absatz 1 erfolgt die Bekanntmachung von Stichwahlen gemäß § 30a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Regionalausgabe der Mitteldeutschen Zeitung. (3) Die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen nach § 63 Abs. 2 KVG LSA erfolgt abweichend von Absatz 1 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund „Helbraer Kommunalanzeiger“. § 16 Sonstige Bekanntmachungen Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an den dafür bestimmten Bekanntmachungstafeln folgt, bewirkt. VI. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 17 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt in der Fassung vom 09.07.2014 sowie die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bornstedt in der Fassung vom 22.03.2010 außer Kraft. Bornstedt, den 02.12.2014 Rose Bürgermeister Anlage Dienstsiegelabdruck der Gemeinde Bornstedt Helbra -6- Nr. 4/2015 Ausfertigung der Satzung Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt am 01.12.2014 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt wird hiermit ausgefertigt. Sollte dies aufgrund fehlender Zustimmung in einzelnen Gemeinden nicht möglich sein, bilden die Gemeinden einen gemeinsamen Bauhof, welche diesen Beschluss gefasst haben. Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt. Bornstedt, den 04.02.2015 Neubau der Rettungswache Kirchstr. 1, Klostermansfeld KLM/BV/028/2015 Der Gemeinderat Klostermansfeld stimmt dem Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Rettungswache Kirchstr. 1, Klostermansfeld für das Jahr 2015 zu. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Rose Bürgermeister Bekanntmachung der Satzung Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt am 01.12.2014 beschlossene, mit Datum vom 04.02.2015 ausgefertigte und mit der Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld — Südharz, Aktenzeichen 15.14.06.020.001 vom 23.01.2015 genehmigte Hauptsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornstedt, den 04.02.2015 Rose Bürgermeister Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld Aufgrund des § 10 i. V. rn. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S.288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld in seiner Sitzung am 06.11.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 05.03.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN §1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Klostermansfeld“. §2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel Bekanntgabe der Beschlussergebnisse des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Helbra aus der Sitzung am 25.02.2015 Öffentlicher Teil: Im öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst. Nichtöffentlicher Teil: Grundstücksangelegenheit Vorlage: HEL/BV/045/2015 Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Helbra beschließt den Ausgleichsbetrag zu verringern. Gleiches gilt für die vorzeitige Ablösung. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom 05.03.2015 Beitrittsbeschluss zur Änderung des § 12 Abs. 1 der am 06.11.2014 beschlossenen Hauptsatzung KLM/BV/023/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, der vorgenommenen Änderung zuzustimmen. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst. Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines gemeinsamen Bauhofes KLM/BV/024/2015 Der Gemeinderat beschließt die Aufgaben des Bauhofes, sofern die anderen Mitgliedsgemeinden gleichlautende Beschlüsse fassen, auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. (1) Das Wappen der Gemeinde Klostermansfeld zeigt „ein gevierteltes Wappenschild, in zwei gegenüberliegenden Feldern, sechs rote Rauten auf silbernen Grund. Zwei schräggekreuzte goldene Berghämmer befinden sich im oberen linken Feld auf blauem Grund. Das vierte Feld unten rechts zeigt ein goldenes dreiblättriges Kleeblatt auf blauem Grund.“ (2) Die Gemeindefarben sind schwarz-gelb. Die Gemeindefahne ist in diesen Farben längs gestreift. Im oberen Teil der Fahne ist das Gemeindewappen eingearbeitet. (3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel. das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Das Gemeindesiegel enthält das Gemeindewappen mit der Umschrift „Gemeinde Klostermansfeld“. II. ABSCHNITT ORGANE §3 Gemeinderat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. (2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung zwei Stellvertreter für den Verhinderungsfall, die den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertreten. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates“. (3) Die Stellvertreter können mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. §4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse Der Gemeinderat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 75.000,00 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 75.000,00 Euro übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn der Vermögenswert 75.000,00 Euro übersteigt, Nr. 4/2015 -7- 4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt, 5. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 100,00 Euro übersteigt. §5 Ausschüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse 1. als beschließende Ausschüsse den Haupt- und Finanzausschuss den Bau- und Vergabeausschuss 2. als beratende Ausschüsse den Kultur-, Sport- und Sozialausschuss den Ordnungs- und Sicherheitsausschuss §6 Beschließende Ausschüsse (1) Den beschließenden Ausschüssen sitzt der Bürgermeister vor. (2) Die beschließenden Ausschüsse beraten innerhalb ihres Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates in den ihm vorbehaltenen Angelegenheiten grundsätzlich vor. (3) Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Vergabeausschuss bestehen aus jeweils 6 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Für den Verhinderungsfall beauftragt der Bürgermeister seinen allgemeinen Vertreter mit seiner Vertretung. Ist auch der Beauftragte verhindert, bestimmt der Ausschuss aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder die Person, die den Bürgermeister im Vorsitz vertritt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 25.000,00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 75.000,00 Euro, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 25.000,00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 75.000.00 Euro, 3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA wenn der Vermögenswert 25.000.00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 75.000.00 Euro, 4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA. wenn der Vermögenswert 25.000.00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 75.000,00 Euro. Der Bau- und Vergabeausschuss entscheidet über alle Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), bis zu einem Wert von 75.000,00 Euro ab 7.500,00 Euro. (4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des beschließenden Ausschusses ist eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. §7 Beratende Ausschüsse (1) Die beratenden Ausschüsse bestehen aus 5 Gemeinderäten. Vorsitzender ist ein zu bestimmender Gemeinderat. (2) In die Ausschüsse können widerruflich 2 sachkundige Einwohner durch den Gemeinderat mit beratender Stimme berufen werden. Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, sofern ihre Berufung zuvor nicht widerrufen wird, mit dem Zusammentritt des neu gewählten Gemeinderates. §8 Geschäftsordnung Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. §9 Bürgermeister (1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet. gehören die regelmäßig wiederkehrenden Helbra Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 10.000,00 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro, 2. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), bis zum Wert von 7.500,00 Euro, 3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu der in § 4 Ziffer 5 festgelegten Wertgrenze übertragen. (2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung. die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich. § 10 Gleichstellungsbeauftragte Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Klostermansfeld zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER § 11 Einwohnerversammlung (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse. § 12 Einwohnerfragestunde (1) Der Gemeinderat und seine beschließenden Ausschüsse führen im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch. (2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss. Helbra -8- § 13 Bürgerbefragung Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Sie kann nur auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER § 14 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 15 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Klostermansfeld, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ vollzogen. (2) Die öffentliche Bekanntmachung ist in den Fällen des Absatzes 1 mit Ablauf des Erscheinungstages vollzogen. (3) Soweit gesetzlich eine von Absatz 1 abweichende Bekanntmachung vorgeschrieben ist, erfolgt diese an der entsprechenden Stelle. (4) Die Satzungen können auch jederzeit im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. Die Satzungen sind ebenfalls über das Internet zugänglich zu machen. § 16 Bekanntmachungen von Wahlen (1) Bekanntmachungen aus Anlass von Wahlen erfolgen durch 7-tägigen Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde. Die Bekanntmachungstafeln sind an folgenden Standorten aufgestellt: - Randsiedlung 30 - Bahnhofstr. 7c - Siebigeröder Str., ehemals alte Gemeinde - Siebigeröder Str. 4 - E.-Thälmann-Str./ Ecke Neue Str. - Luisenstr. 1/ Ecke Steingartenstr. (2) Abweichend von Absatz 1 erfolgt die Bekanntmachung von Stichwahlen nach § 30a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) in der Mitteldeutschen Zeitung, im Bereich Lutherstadt Eisleben. (3) Die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen nach § 63 Abs. 2 KVG LSA erfolgt abweichend von Absatz 1 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“. Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. § 18 Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Beratungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse (1) Abweichend von § 15 erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse durch Aushang an den in § 16 Abs. 1 genannten Bekanntmachungstafeln. (2) Der Aushang erfolgt mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin. In Abweichung hiervon kann die Bekanntmachungsfrist der Tagesordnung, der Zeit und des Ortes in Eilfällen auf 24 Stunden verkürzt werden. § 19 Sonstige Bekanntmachungen Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an den/der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel/n folgt, bewirkt. VI. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 20 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 21 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld in der Fassung vom 15.03.2001 sowie die Bekanntmachungssatzung vom 04.11.2004, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2009 außer Kraft. Klostermansfeld, den 10.03.2015 § 17 Ersatzbekanntmachung (1) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder einer anderen gemeindlichen Rechtsnorm, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile durch Auslegung ersetzt werden. (2) Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr. 4/2015 Tempelhof Bürgermeister Nr. 4/2015 -9- Anlage Dienstsiegelabdruck der Gemeinde Klostermansfeld Ausfertigung der Satzung Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld am 06.11.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 05.03.2015 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld wird hiermit ausgefertigt. Klostermansfeld, den 10.03.2015 Helbra vom 09.01.2015 genehmigte Hauptsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Klostermansfeld, den 10.03.2015 Tempelhof Bürgermeister Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wimmelburg aus der Sitzung vom 05.03.2015 Öffentlicher Teil: Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst. Tempelhof Bürgermeister Bekanntmachung der Satzung Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld am 06.11.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 05.03.2015 beschlossene, mit Datum vom 10.03.2015 ausgefertigte und mit der Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld — Südharz, Aktenzeichen 15.14.06.023.001 Unterhaltungsverband „Wipper - Weida“ -Körperschaft des öffentlichen Rechts- Schau der Verbandsanlagen 2015 Die Schau der Verbandsanlagen des UHV „Wipper - Weida“ findet an nachfolgend genannten Terminen statt. Schaubezirk III - 06.05.2015 Treffpunkt: 9.00 Uhr am Rathaus in Mansfeld Der Schaubezirk III umfasst das Einzugsgebiet der mittleren Wipper in den Gemarkungen Hettstedt, Mansfeld, Gerbstedt, Klostermansfeld. Schaubezirk V - 07.05.2015 Treffpunkt: 9.00 Uhr vor dem Gebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra An der Hütte 1 Der Schaubezirk V umfasst das Einzugsgebiet der oberen Bösen Sieben in den Gemarkungen Mansfeld, Benndorf, Helbra, Ahlsdorf, Hergisdorf, Wimmelburg, Lutherstadt Eisleben, Blankenheim und Bornstedt. gez. Schietsch, Verbandsvorsteher Tourenplan 2015 23. Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“ Termin: Treffpunkt: Betrifft Dienstag, den 14.04.2015, 9.00 Uhr Hedersleben, Lawekestraße 4 6295 Lutherstadt Eisleben Stadt Eisleben (mit OT Burgsdorf, Polleben, Volkstedt, Hedersleben) Nichtöffentlicher Teil: Eintragung einer Baulast BV/023/2015 Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Vergabeentscheidung - Ausbau Platz der LPG BV/024/2015 Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (mit OT Neehausen, Dederstedt, Wansleben, Stedten) Klostermansfeld Schauführer: Herr Schreiber, Landwirt: Herr Nowack Naturschutz: Herr Huth Unterhaltungsverband „Helme“ - Wasser- und Bodenverband- Körperschaft des öffentlichen RechtsDer Unterhaltungsverband „Helme“ führt entsprechend des § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung in der derzeit gültigen Fassung eine Verbandsschau für das Jahr 2015 im Zeitraum vom 08.04.2015 bis 22.04.2015 durch. Schaubezirk 3: 13.04.2015 Treffpunkt: 9:00 Uhr, Parkplatz Friedhof Riestedt für den Bereich Sangerhausen, Lengefeld, Wettelrode, Grillenberg, Pölsfeld, Obersdorf, Riestedt, Emseloh, Gonna, Annarode, Blankenheim, Wimmelburg Schaubezirk 6/1: 20.04.2015 Treffpunkt: 9:00 Uhr, Gemeinde Osterhausen ehemaliges Gemeindebüro Osterhausen für den Bereich Bischofrode, Schmalzerode, Osterhausen/ Sittichenbach, Rothenschirmbach, Bornstedt, Hornburg, Farnstädt, Mittelhausen, Einsdorf, Wolferstedt, Winkel, Gatterstädt Schaubezirk 6/2: 22.04.2015 Treffpunkt: 9:00 Uhr, Gemeinde Nienstedt ehemaliges Gemeindebüro Nienstedt für den Bereich Nienstedt, Sotterhausen, Beyernaumburg, Liedersdorf, Holdenstedt, Klosterode Stickel, Verbandsvorsteher Helbra - 10 - Nr. 4/2015 FD Zentrale DIenste und Finanzen Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden • Verbandsgemeinde Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.04.2015, um 18.30 Uhr • Gemeinde Ahlsdorf Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2015, um 18.30 Uhr • Gemeinde Benndorf Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2015, um 18.00 Uhr • Gemeinde Blankenheim Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015, um 19.00 Uhr • Gemeinde Bornstedt Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015, um 19.00 Uhr • Gemeinde Helbra Sitzung des Gemeinderates am 14.04.2015, um 18.30 Uhr Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 29.04.2015, um 18.30 Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 06.05.2015, um 18.30 Uhr • Gemeinde Hergisdorf Sitzung des Gemeinderates am 22.04.2015, um 18.00 Uhr • Gemeinde Klostermansfeld Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.04.2015, um 18.00 Uhr Sitzung des Gemeinderates am 07.05.2015, um 19.00 Uhr • Gemeinde Wimmelburg Sitzung des Gemeinderates am 07.05.2015, um 19.00 Uhr Änderungen bleiben vorbehalten! Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Empfehlungen der Gemeindebibliothek Helbra für den Monat April Belletristik Adler-Olsen, Jussi Verheißung. Die Grenzenlose. 6. Fall für Carl Morck Dt. Taschenbuchverlag Thriller ————————————— Baumgartner, Felix Himmelsstürmer Mein Leben im freien Fall Malik Verlag Bericht ————————————— Ebert, Sabine Blutfrieden 1815 Knaur Verlag Historischer Roman ————————————— Kotte, Henner Hohe Morde Mitteldt. Verlag Historische Kriminalfälle ————————————— Sachbuch Brokken, Jan Die Vergeltung-Rhoon 1944 Verlag Kiepenheuer und Witsch Recherche ————————————— Usolzew, Wladimir Mein Kollege Putin. Als KGBAgent in Dresden Edition Berolina ————————————— Kinderbuch Knister Hexe Lilly- Die Gruselmonster Arena Verlag (ab 2.Klasse) HINWEIS: Mit den oben genannten Empfehlungen bieten wir Ihnen erste Messe-Neuheiten der Leipziger Buchmesse an. Öffnungszeiten Montag 10 bis 13 Uhr Dienstag und Donnerstag 10 bis 13 Uhr 14 bis 17 Uhr 10 bis 13 Uhr Ihre Gemeindebibliothek Helbra Schulstraße 28 Tel. 034772 32376 E-Mail: [email protected] Veranstaltungen Meisterdetektive gesucht! Am Freitag, dem 13.03. fand im Hort Hergisdorf der erste Leseabend zum Thema „Meisterdetektive“ statt. Getreu diesem Motto fanden sich die Kinder in den frühen Abendstunden mit Detektivhut und Taschenlampe im Hort ein. Nach der Begrüßung durch die Oberdetektive erhielten die Kinder einen Detektivausweis, auf dem sie ihren Namen und ihren Fingerabdruck hinterlassen mussten. Danach konnten sie sich bei einem Buffett mit allerhand Leckereien wie z. B. Gefängnispudding, Fingerabdrücke in Form von Würstchen stärken. Jedoch stand auf dem Weg zum Essen die erste Prüfung an. Die Kinder mussten durch ein von Seilen gespanntes Labyrinth klettern, um zu ihrer Stärkung zu gelangen. Anschließend gab es spannende Krimigeschichten zum Mitraten. Doch ein Detektiv wäre nicht ein Detektiv, wenn er nicht auch noch einige Prüfungen zu meistern hätte. Dazu gehörte das Erkennen von unterschiedlichen Spuren, welche die Oberdetektive auf ein weißes Laken gemalt hatten. Unter den Spuren befanden sich eine Fahrrad- und Lkw-Spur, verschiedenen Tierspuren und die Spur von einem Gipsbein. Weiterhin mussten drei klingende Wecker gefunden werden, die sich verstreut im Hort befanden. Die letzte Prüfung bestand darin zerschnitte Bilder zu einem Phantombild zusammenzusetzen und sich in kleinen Gruppen eine Krimigeschichte dazu zu überlegen. Alle Prüfungen meisterten die Kinder mit Bravur, sodass sie sich am Ende des spannenden und ereignisreichen Abend Meisterdetektive nennen konnten. Dazu erhielten sie neben ihren Detektivausweis auch noch kleine Lupen, eine Taschenlampe mit Kompass und Süßigkeiten. Bei Kinderdisko und Kindersekt nahm der Abend dann sein Ende. Nr. 4/2015 Datum - 11 Uhrzeit Veranstaltungsort 11.04. Helbra Veranstaltungsart Veranstalter Fahrt mit der Bergwerksbahn Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte 11.04. 14.30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Frühlingskonzert Klostermansfelder Musikverein e. V. 15.04. 19.00 Uhr Gaststätte „Katharinenholz“Kreisfeld Heimatgeschichtlicher Vortrag Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte 17. - 19.04. Zeitz Oldimertreffen Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte 18./19.04. Landgasthof „Zur Sonne“ Kunstausstellung Gemeinde Helbra Tag der Industriekultur Sonderfahrplan der Bergwerksbahn Mansfelder Bergwerksbahn Vortrag Nachbarschaftsstreit Ortsgruppe der VS Blankenheim Einweihung des neuen Spielplatzes Gemeinde Wimmelburg Feuerwehr und Gemeinde Klostermansfeld 19.04. 20.04. 13.30 Uhr 24.04. 16.00 Uhr Seniorentreff Bürgerhaus 25.04. Grünfläche Kreuzung Dorfgemeinschaftshaus Maibaumsetzen Tanz in den Mai 25.04. Sportplatz Klaus Podwitz - Gedächnisturnier TSV 1884 Benndorf e. V. 26.04. Unterharz Frühjahrsexkursion Tag der Industriekultur (bei Interesse bitte melden) Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte 01.05. Feuerwehrgebäude Tag der offenen Tür Feuerwehr Blankenheim 04.05. 13.30 Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Frühlingsfest Ortsgruppe der VS Blankenheim 09.05. 19.30 Uhr Landgasthof „Zur Sonne“ Gastspiel „Leipziger Pfeffermühle“ anschl. Tanz Gemeinde Helbra Mehrtagesexkursion „Unterwegs auf dem römischen Weg“ Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte Treff der VS Geburtstag des Monats Ortsgruppe der VS Benndorf Hof der Gewerke Travestieshow Heimat- und Traditionsverein Benndorf 08. - 10.05. 13.05. 14.00 Uhr 16.05. 18.05 13.30 Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Kreativnachmittag/Basteln von Frühlingsgestecken Ortsgruppe der VS Blankenheim 20.05. 19.00 Uhr Gaststätte „Katharinenholz“ Kreisfeld Heimatgeschichtlicher Vortrag Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte 21.05. 23.05. Festveranstaltung „190 Jahre Ziegelrode“ 12.00 Uhr 23. - 30.05. Neptunbad Eröffnung des Neptunbades Gemeinde Helbra Ahlsdorf, Ziegelrode, Hergisdorf, Kreisfeld, Blankenheim Pfingstveranstaltungen Pfingstgesellschaften der Orte Unterstützung in der Kita zum Kindertag Ortsgruppe der VS Blankenheim Neptun - Bad Neptunfest Gemeinde Helbra Hof der Gewerke Frühlingsfest mit DJ Alf Ortsgruppe der VS Benndorf Ostalgie(film)wochenende im Harz Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte Reiterhof Tag des offenen Reiterhofes, Western und Countryfest Reitverein „Das Tier, dein Freund und Partner Helbra Feuerwehr Helbra Veranstaltung Feuerwehr Helbra 10 Jahre Kinderfeuerwehr Helbra 01.06. 01.06. 03.06. 14.00 Uhr 04. - 07.06. 06.06. 13.06. 13.00 Uhr Helbra - 12 - Frühlingsmarkt Die Schüler der Grundschule Holdenstedt führten pünktlich zum Frühlingsanfang am 20. März 2015 einen Frühlingsmarkt durch. Im Vorfeld trafen sich fleißige Eltern, um Dekoartikel für den Verkauf zu basteln. Eröffnet wurde der Markt durch den Chor der Grundschule mit einem kleinen Programm unter der Leitung von Frau Treude. Auch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Zumba unter Leitung von Frau Stieglitz zeigten ihr Können. Einen kräftigen Applaus erhielten sie von den Besuchern, die aus Eltern, Omas und Opas, sowie von Anwohnern bestanden. Ab 10.00 Uhr galt der Frühlingsmarkt als offiziell eröffnet. Heiß begehrt waren viele Dekoartikel rund um Ostern und den Frühling. Bei Kaffee und Kuchen konnten die Besucher gemütlich miteinander ins Gespräch kommen. Wem die Zeit zum Backen am Wochenende fehlte, konnte leckeren Kuchen mit nach Hause nehmen. An vielen Stationen zeigten die Schüler und anwesenden Kinder ihr Können. Große Begeisterung gab es beim Drehen des Glücksrades und beim Schminken. Auf Geschicklichkeit- und Schnelligkeit kam es beim Eierlaufen an. Treffsicherheit war beim Kugel- und Säckewerfen gefragt. Vorwiegend die Jungen nutzten die Chance beim Torwandschießen zu treffen. Um selbst Kreativität zu zeigen konnten die Kinder ihr Können beim Basteln unter Beweis stellen. Die Sonnenfinsternis als Naturschauspiel, welches für viele Kinder phänomenal erschien, ließ sicherlich den einen oder anderen Besucher fernbleiben. Trotz allen war es ein gelungener Projekttag der den Kindern viel Freude bereitete. Der Erlös vom Frühlingsmarkt kommt den Schülern der Grundschule zugute. Noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die zum guten Gelingen beigetragen haben. D. Sefrin Nr. 4/2015 FD Bau- und Ordnungsverwaltung Information aus dem Meldeamt Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers notwendig. Ausnahmen können sich lediglich aus persönlichen Gebrechen ergeben. Der Zeitraum bis zur Ausgabe des Dokumentes beträgt beim Personalausweis etwa 2 Wochen, beim Reisepass etwa 3 Wochen. Diese Zeitspanne ist im Hinblick auf den Ablauf des aktuellen Dokumentes zu berücksichtigen. Vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt. Zur Beantragung sind mitzubringen: • bei ledigen Personen die Geburts- oder Abstammungsurkunde, • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen die letzte Eheurkunde (Stammbuch), • der aktuelle Personalausweis oder Reisepass, • ein aktuelles biometrisch vermessbares Lichtbild. • bei Antragstellung durch eine dritte Person eine entsprechende Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht. Die Gebühr für das neue Dokument ist bei Antragstellung bar zu zahlen. Folgende Gebühren werden erhoben: • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) • für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) • Reisepass für Personen unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) • für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) • vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) • Kinderreisepass (maximal 6 Jahre gültig) 22,80 Euro. 28,80 Euro. 37,50 Euro. 50,00 Euro. 10,00 Euro. 13,00 Euro. Für die Beantragung eines Personalausweises für eine Person unter 16 Jahren oder eines Reisepasses für eine Person unter 18 Jahren oder eines Kinderreisepasses ist zusätzlich die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter erforderlich. Allein-Sorgeberechtigte legen eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes über die alleinige Sorge vor (Negativattest). Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für eine maximale Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Korrektur zum Helbraer Kommunalanzeiger - Ausgabe 3/2015 Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen Aus aktuellem Anlass werden hiermit nochmals die Zeiten bekannt gegeben, zu denen nach der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz das Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen im Bereich unserer Verbandsgemeinde möglich ist. Gemeinde Ahlsdorf April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr Samstag von 8 bis 13 Uhr Gemeinde Benndorf 15. März bis 30. April Montag bis Samstag 8 - 17 Uhr Nr. 4/2015 - 13 - Gemeinde BlankenheimMärz/April und Oktober/November Freitag von 8 bis 18 Uhr Gemeinde Bornstedt März/April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr Samstag von 8 bis 12 Uhr Gemeinde Helbra - nicht erlaubt - Gemeinde Hergisdorf März/April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr Samstag von 8 bis 13 Uhr Gemeinde Klostermansfeld nach vorheriger schriftlicher Antragstellung an Bürgermeister erfolgt Festlegung des Termins (Oktober/November Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr Samstag 7 - 13 Uhr) Helbra Samstag, dem 7. März im Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Klostermansfeld. An den 3 Testplätzen stellten die Atemschutzgeräteträger und zukünftige Atemschutzgeräteträger ihre Fitness unter Beweis. Bei der anschließenden Auswertung erhielt jede Kameradin und jeder Kamerad einen individuell aufgestellten Trainingsplan zum Erhalt oder Verbesserung der eigenen Fitness, aber auch um Motivationen zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen auch zukünftig sicherstellen, dass bei Brandeinsätzen genügend Atemschutzgeräteträger zur Verfügung stehen und diese sicher arbeiten können. Getestet wurden auch 5 zukünftige Atemschutzgeräteträger. Im September 2015 erfolgt dann ein erneuter Test, um Veränderungen und Leistungssteigerungen feststellen zu können. Christian Wunder von der FUK Mitte, der ebenfalls in Klostermansfeld die Leistungsdiagnostik begleitete sagte: „Für die Feuerwehrunfallkasse ist Prävention eine Hauptaufgabe, um Unfälle im Feuerwehrdienst zu vermeiden. Gerade im Bereich Atemschutz, der bei Brandeinsätzen unerlässlich ist, haben Unfälle meist fatale Folgen.“ Gemeinde Wimmelburg April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 15 - 18 Uhr Samstag von 8 bis 13 Uhr Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz nur trockene nichtkompostierbare pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, z. B. grobe Reste krautiger Pflanzen sowie verholzte Pflanzen und Pflanzenteile (gerodete Gehölze und Sträucher). Darüber hinaus ist das Verbrennen bei lang anhaltender Trockenheit, bei starkem Wind sowie Regen verboten. Der Verbrennungsvorgang ist von einer geschäftsfähigen Person zu beaufsichtigen. Die Mindestabstände beim Verbrennen sind einzuhalten. Durch den entstehenden Rauch dürfen Nachbarn nicht belästigt werden. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Informationen aus den Gemeinden Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung 5. Kunstausstellung in Helbra Feuerwehr Mansfelder Grund-Helbra In der Zeit vom 18. bis 19. April findet im Sonnensaal der Gemeinde Helbra die 5. Kunstausstellung statt. Ausgestellt werden Bilder, Fotografien, Grafiken, Töpferarbeiten, Handarbeiten u. Ä. Leistungsdiagnostik Die Belastungen von Feuerwehr-Einsatzkräften ist in den vergangenen Jahrzehnten in verschiedenen Studien wissenschaftlich untersucht worden. Dabei hat man wiederholt festgestellt, dass unter Beanspruchung eines Feuerwehreinsatzes das HerzKreislauf-System extrem hohe Werte erreicht: die Herzfrequenz und die Körpertemperatur steigen sehr stark an, der Flüssigkeitsverlust durch das Schwitzen unter der Schutzbekleidung ist enorm. Deshalb ist ein angemessener Fitnesszustand für Feuerwehr-Einsatzkräfte ein absolutes Muss. Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte bietet, in Zusammenarbeit mit der Firma Gröbel-Vital-Management den Feuerwehren aus Sachsen-Anhalt und Thüringen einen Fitnesstest an. Der Fitnesstest ist eine Leistungsdiagnostik und sportwissenschaftliche Beratung für aktive Angehörige Freiwilliger Feuerwehren. In Anlehnung an die Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger dient die Leistungsdiagnostik als Orientierung und gibt den aktuellen Stand der individuellen Leistungsfähigkeit wieder. Eine solche Leistungsdiagnostik führte die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra für ihre Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren durch. 35 Kameradinnen und Kameraden stellten sich dieser Herausforderung am Freitag, dem 06.03.2015 und Öffnungszeiten: Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr für Schulen und Kindereinrichtungen Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 13. Mai 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Montag, der 4. Mai 2015 Helbra - 14 - Nr. 4/2015 Wir gratulieren Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert im Monat April den Senioren Frau Ilona Lorenz Frau Regina Würzberg Herrn Erwin Klug Frau Renate Sachett Frau Erika Ecke Herrn Horst Lorenz Herrn Paul Wetzstein Herrn Joachim Heimann Herrn Hans Kegel Herrn Gerhard Fissel Frau Hilde Bellstedt Herrn Heinz Zahn Frau Helene Greif zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 94. Geburtstag Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat April den Senioren Maria und Manfred Paul aus Klostermansfeld Frau Sigrid Schwan Frau Erna Köchert Frau Margot Hübner Herrn Gerhard Urich Frau Juritta Schönert Frau Gretel Recke Frau Edelgard Roseburg Frau Ursula Kalisch Frau Inge Frind Frau Gertraud Brückner Frau Irene Gießmann Frau Annemarie Nolde Herrn Manfred Freitag Herrn Konrad Klatte Frau Margarete Siebert Frau Helga Knappert Herrn Helmut Schmidt Frau Ursula Schuhmann Herrn Karl-Heinz Kluge Herrn Heinz Bergner Frau Regina Bergner Frau Anni Rohlf Frau Erna Beck Frau Else Lindau Frau Herta Ladengast und Christel und Hans-Joachim Kaiser aus Klostermansfeld, Die Gemeinde Blankenheim gratuliert im Monat April den Senioren Herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Monika und Gerhard Bischoff aus Helbra, Gisela und Otto Drese aus Hergisdorf, Helga und Eberhard Gantz aus Klostermansfeld, welche im April das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern. Besonders herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Elfriede und Günter Ackermann aus Helbra und Hannelore und Manfred Petzold aus Helbra, welche im April das Fest der „Diamantenen Hochzeit“ feiern. Herrn Hans Ludger Brust Frau Julika Thieme Frau Annelies Würzburg Herrn Erwin Görner Herrn Werner Kirchner Herrn Werner Helmbold Herrn Gerhard Reinhold Schaaf Frau Cilly Vopel Frau Anna Hildegard Händler Herrn Werner Pietrusky Frau Elfriede Herzau Frau Gertrud Vopel Frau Ruth Wandke zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag Nr. 4/2015 - 15 - Die Gemeinde Bornstedt gratuliert im Monat April den Senioren Frau Kriemhild Graneß Frau Waltraud Tunat Frau Elisabeth Suder Frau Elisabeth Kopf zum 83. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 93. Geburtstag Die Gemeinde Helbra gratuliert im Monat April den Senioren Herrn Eberhard Gusinda Frau Barbara Schreiner Frau Cordula Graner Herrn Rainer Hausen Frau Elke Dietrich Frau Inge Rosenburg Frau Roselinde Collavo Herrn Wolfgang Dörre Herrn Karl Heinz Hüge Frau Ellen Mattioli Frau Christa Paoli Herrn Lothar Stöhr Frau Renate Schuster Herrn Manfred Schmelzer Frau Renate Knietzsch Frau Irene Schröter Frau Ursula Meyer Frau Erika Neumeister Frau Ilse Sperandio Herrn Helmut Bauer Frau Agnes Windisch Herrn Georg Rybarczyk Frau Ruth Elsbeth Barthel Herrn Karlheinz Max Frau Irmgard Mölzner Herrn Karl Pensl Frau Margareta Behm Frau Irena Peinelt Frau Margarete Podzada Frau Gerda Schmidt Herrn Manfred Petzold Frau Christa Artmann Herrn Horst Richter Frau Eva Schuppich Frau Elfriede Dembniak Herrn Harri Wawrzyniak Frau Waltraud Schenke Herrn Rudi Sibilak Frau Irmgard Tischer Frau Irmgard Eggert Frau Erika Gerber Frau Karoline Sanderbrand Frau Annaliese Taute Frau Margarete Luck Frau Erika Reinboth Frau Charlotte Lange zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 95. Geburtstag Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat April den Senioren Herrn Lothar Hörning Frau Marianne Geisbe Herrn Hardi Kalinke Herrn Georg Hajduk Frau Ursel Braxein Frau Gertraud Czeizel Frau Waltraud Krys Frau Frieda Hörning zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag Helbra Frau Anni Bär Frau Irene Hammerschmidt Frau Marianne Päckert Frau Ruth Jahns zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 89. Geburtstag Die Gemeinde Klostermansfeld gratuliert im Monat April den Senioren Herrn Joachim Henze Frau Alma Höll Herrn Günter Ebeling Frau Erika Gille Herrn Fritz Neumann Herrn Georg Pulze Frau Gerda Pulze Herrn Rudolf Hebestadt Frau Ingeburg Baumann Herrn Joachim Kurth Frau Regina Güntner Frau Hannelore Uwelius Frau Rosemarie Neugeboren Herrn Hilmar Graupner Frau Elisabeth Miszczuk Herrn Ernst Jentsch Frau Waltraud Herbst Frau Marlene Drese Frau Gertraud Hieke Frau Eva Wagner Herrn Artur König Herrn Michael Kammer Frau Herta Kretzschmar Frau Doris Siegmann Frau Ruth Schmidt Herrn Harry Merl Herrn Dr. Franz Kunert Frau Elfriede Gräber Frau Hildegard Zöllner zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 93. Geburtstag Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat April den Senioren Frau Regina Heise Frau Doris Conrad Herrn Gerhard Fröhner Frau Ruth Kaczmarek Frau Karla Rehmann Frau Gisela Rohkohl Frau Inge Pabst Herrn Heinz Pabst Frau Gislinde Zinke Herrn Klemens Lange Frau Margarete Dietze Herrn Wolfgang Marscheider Frau Anneliese Geißler zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 93. Geburtstag www.wittich.de AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 70) 2 82 86 81 Ihre Medienberaterin Jeannette Kist berät Sie gern. [email protected] Helbra - 16 - Nr. 4/2015 Nach 25 Jahren ist Marktschluss 1990 war es, als der Männerchor Ziegelrode erstmals auf dem Sportplatz in Ziegelrode einen Frühlingsmarkt durchführte. SSV-MG-Ahlsdorf - Pokale und Medaillen beim Ostercross erkämpft Der Ostercross in Teutschenthal auf der dortigen Motocrossstrecke ist jedes Jahr ein Wettkampf, den die Sportler des SSV-MGAhlsdorf herbeisehnen. Trotz anspruchsvoller Strecke und oft widrigen Witterungsbedingungen ist es für alle Teilnehmer und Zuschauer ein rundum schöner Wettkampf. Die Sportfreunde aus Teutschenthal sorgen stets für einen reibungslosen Ablauf und eine super Organisation. Für die Kleinen gibt es sogar eine Osterüberraschung. Besonders in den Kinderaltersklassen bis zur AK 11 gingen zum Ostercross bis zu jeweils 24 Kinder an den Start. So sind wir, vom SSV-MG-Ahlsdorf, mit den erreichten Ergebnissen sehr zufrieden. Immerhin kamen wir auf 3 x Platz 1, 5 x Platz 2, 2 x Platz 3 und 2 x Platz 4 sowie weitere gute Platzierungen. Aber alles der Reihe nach. Ganz knapp gingen die ersten Läufe für uns aus. Viktoria Merten (AK 8) und Fynn Hausner (AK 9) kämpften bis zur Ziellinie mit um den Sieg und mussten sich knapp geschlagen geben. Großen Respekt für ihren Kampfgeist und die gute Renneinteilung. Ebenfalls Platz 2 ging an Leni Spalek (AK 10). Im gleichen Lauf, auf sehr bergiger Strecke überzeugten mit super Laufleistung Emilia Büchel, Luisa Rost und Verena Merten. Connor Franke (AK 10) spielte seine Wettkampferfahrung aus. In einem taktisch klugen Rennen konnte er den Sieg in seiner AK erkämpfen. Denkbar knapp am Podest vorbei lief Lilli Wischalla (AK 11). Sie zeigte, dass sie eine gute Bergläuferin ist. Am Ende fehlten 2 Sekunden zu Platz 3. Dies schmälert ihre Leistung aber keinesfalls. Lea Herlieb (AK 8), Leonie Ehrenpfordt, Emma Zimmermann sowie Louis Ladewig (AK 9) konnten in ihren Läufen ihre guten Trainingsleistungen abrufen und Platzierungen im vorderen Läuferfeld belegen. Für sie war es der erste große Wettkampf. Ein sehr tapferes Rennen liefen unsere „großen“ Mädchen und fuhren Medaillenplätze ein. Die Freude darüber war natürlich groß. So gingen Platz 2 an Lea Scherbe (AK 12) und Alina Wischalla (AK 13) sowie Platz 3 an Anna Sophie Krebes (AK 12) und Michelle Holländer (AK 14). Den Paukenschlag landeten an diesem Tag aber die beiden Pokalsieger Tim Scherbe (AK 15) und Robert Wagner (MJB). Auf den harten und mehrfach gelaufenen Bergrunden kämpften sie tapfer um ihre Platzierung und kamen als Sieger ihrer AK ins Ziel. Das zollt hohen Respekt. Den Abschluss des Wettkampftages bildeten die Staffeln. Für Ahlsdorf gingen in der AK 7 - 10 2 Staffeln an den Start. In der Besetzung: Connor Franke, Fynn Hausner, Viktoria Merten und Leni Spalek gab es die Silbermedaille. Platz 6 ging an das Staffelteam Louis Ladewig, Leonie Ehrenpfordt, Emilia Büchel und Luisa Rost. Die 4 Mädchen der AK 11 - 14 Lea Scherbe, Michelle Holländer, Alina und Lilli Wischalla beendeten ihren Lauf mit Platz 4. Der Sonntag war für alle Sportler eine gute Vorbereitung auf die BM am Samstag in Grillenberg. Viel Erfolg hierbei. Ergebnisse: Platz 1: Connor Franke, Tim Scherbe, Robert Wagner Platz 2: Viktoria Merten, Fynn Hausner, Leni Spalek, Lea Scherbe, Alina Wischalla Platz 3: Anna Sophie Krebes, Michelle Holländer Platz 4: Lilli Wischalla, Emilia Büchel Platz 5: Leonie Ehrenpfordt Platz 8: Emma Zimmermann Platz 11: Luisa Rost Platz 14: Louis Ladewig, Verena Merten, Lea Herzlieb Seitdem prägte jedes Jahr am 1. Mai dieses Bild den Sportplatz und hunderte von Besucher kamen um sich vom Markttreiben beeindrucken zulassen und der Eine oder Andere ergatterte bei den verschiedenen zahlreichen Händlern ein Schnäppchen. Viele Händler hatten schon ihren Stammplatz auf der Sportwiese und freuten sich über die zahlreichen Besucher aus dem gesamten Umland um Ziegelrode und natürlich über die erzielten Erlöse aus ihren Verkäufen. Wer es als Besucher geschickt anstellte, konnte durch Handeln die Preise beim Händler noch etwas verbessern. Legendär war auf dem Festplatz auch der Kuchenbasar, der durch die Frauen des Männerchores betrieben wurde. Viele Familien deckten hier ihren Bedarf an Kuchen zum Feiertagskaffee. Jedes Jahr wurde auch kulturell etwas geboten. Abwechselnd traten der Spielmannzug Ziegelrode, die Kliebigtaler Blasmusikanten u. a. auf und unterhielten die Besucher mit ihren Programmen. 2014 fiel der Frühlingsmarkt dem heftigen Regen zum Opfer und viele Gäste und Händler verließen schon am Mittag das Festgelände und so löste sich der Markt vorzeitig auf. Nun, vielleicht war das schon ein Vorzeichen. Im Herbst musste sich der Männerchor eingestehen, dass die Durchführung des Frühlingsmarktes mit eigenen Kräften nicht mehr möglich ist und der Chor entschied sich schweren Herzens für eine Beendigung dieser langjährigen Tradition und somit gibt es 2015 erstmals keine Frühlingsmarkt, der vom Männerchor Ziegelrode veranstaltet wird. Damit endet ein über 20 Jahre währender erfolgreicher Event. Der Männerchor Ziegelrode möchte sich heute noch einmal bei allen Händlern, Gastwirten, Helfern und der Bevölkerung für die langjährige Treue bedanken. Männerchor Ziegelrode von 1878 e. V. Nr. 4/2015 - 17 - Meisterschaften des TSV Benndorf 1884 Benndorf e. V. Sektion Langbahnkegeln Im Februar 2015 fand der 3. Tag der Vereinsmeisterschaften Sektion Langbahnkegeln in Benndorf auf der Kegelbahn statt. Arbeitsbedingt bzw. krankheitsbedingt konnten einige Sportfreunde nicht am Abschlusstag teilnehmen. Bis zum 27.02.2015 standen folgende Ergebnisse des 1. und 2. Tages fest: Name Tag 1 Tag 2 Zwischenergebnis Deutsch, Thomas 409 Holz 416 Holz 825 Holz Feider, Dirk 381 Holz 417 Holz 798 Holz Graupner, Gerd 381 Holz 405 Holz 786 Holz Groß, Harald 437 Holz 426 Holz 863 Holz Handschke, Volker 404 Holz 384 Holz 788 Holz Heidemann, Bernd 427 Holz 399 Holz 826 Holz Hickl, Günter 397 Holz 395 Holz 792 Holz Krausz, Dietmar 382 Holz 400 Holz 782 Holz Lossin, Axel 451 Holz 412 Holz 863 Holz Plaha, Christoph 429 Holz 413 Holz 842 Holz Ratajczak, Matthias 425 Holz 429 Holz 854 Holz Zahn, Maik 419 Holz 394 Holz 813 Holz Am 28.02.2015 ging es 10.00 Uhr los. Der Sportfreund mit den dahin schlechtesten Gesamtergebnis begann an diesem Tag zu kegeln. Es war ein spannender Wettkampf an dem alle Anwesenden sehr viel Spaß hatten. Gegen 15.00 Uhr stand dann der Sektionsmeister sowie der Tagesbeste fest. Folgende Ergebnisse mit den dazugehörigen Platzierungen wurden gespielt: Name Ergebnis Gesamt Platzierungen 3. Tag ergebnis 1., 2. und 3. Tag Frind, Daniel 318 Holz 318 Holz Heidemann, Bernd 826 Holz Zahn, Maik 387 Holz 1200 Holz 10 Krausz, Dietmar 430 Holz 1212 Holz 9 Hickl, Günter 427 Holz 1219 Holz 8 Handschke, Volker 432 Holz 1220 Holz 7 Graupner, Gerd 450 Holz 1236 Holz 6 Deutsch, Thomas 436 Holz 1261 Holz 5 Plaha, Christoph 422 Holz 1264 Holz 4 Ratajczak, Matthias 439 Holz 1293 Holz 3 Lossin, Axel 434 Holz 1297 Holz 2 Groß, Harald 445 Holz 1308 Holz 1 Der beste des dritten Tages der Sektionsmeisterschaften 2014/2015, Gewinner des Franz-Paoli-Pokales, wurde Gerd Graupner. Vereinsmeister, Gewinner im Gesamtergebnis aller 3 Wettkampftage, bei den Sektionsmeisterschaften 2014/2015 wurde Harald Groß. von links Thomas Deutsch - Drittplatzierter des 3. Wettkampftages, Gerd Graupner - Erstplatzierter des 3. Wettkampftages, Harald Groß - Gewinner im Gesamtergebnis Tag 1 - 3, Matthias Ratajczak - Zweitplatzierter des 3. Wettkampftages Helbra „Glück auf“ zum Tag der Industriekultur im Mansfelder Land mit der Mansfelder Bergwerksbahn Am Sonntag, dem 19.04.2015, wird in Sachsen Anhalt der „Tag der Industriekultur“ begangen. Im Mansfelder Land laden die Mansfelder Bergwerksbahn und andere kulturhistorische Sehenswürdigkeiten in ihrer Umgebung zu einem erlebnisreichen Besuch ein. In jeder Hinsicht im Mittelpunkt des Geschehens wird die Halde des Zirkelschachts stehen. Der 495 m tiefe Zirkelschacht wurde in den Jahren 1891 bis 1895 durch die „Mansfelder Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft“ geteuft. Nachdem drei Jahrzehnte lang durch bis zu 2000 beschäftigte Bergleute Kupferschiefer gefördert wurde, endete 1927 seine Produktion. Die Mansfelder Bergwerksbahn transportierte im Revier Erz, Kohle und Grubenholz, und seit 1883 auch die Berg- und Hüttenleute zwischen ihren Wohnorten und Arbeitsstätten. Eine imposante Flachhalde, die bis zu 40 Meter hoch aufragt und mehrere Hektar groß ist, erinnert noch heute an die Bedeutung des Zirkelschachts. Sie kann an diesem Tag im Rahmen von Führungen durch den Fördervereins Mansfeld Museum e. V. und von Bergleuten des Vereins der Mansfelder Berg- und Hüttenleute e. V. oder individuell begangen werden und ermöglicht nach einem etwas anstrengenden Aufstieg (ca. 10 min.) einen wunderbaren Ausblick über die Umgebung. Eisleben, der Ortsteil Volkstedt mit der gewaltigen Halde des Fortschrittschachts, der Romonta-Schornstein und am Horizont das Schkopauer Kraftwerk heben sich als Landmarken in der vielfältigen Landschaft besonders hervor. Helbra - 18 - Zur Anreise benutzt man am besten die historischen Züge der Mansfelder Bergwerksbahn, der ältesten deutschen Schmalspurbahn. Die geführten Begehungen über die Halde des Zirkelschachts, die etwa 45 Minuten dauern, beginnen immer nach Ankunft eines Zuges um 09:11/10:19/12:11/13:19/15:11 und 16:19 Uhr. Nr. 4/2015 „Dampf an!“ heißt es von 10:00 bis 16:00 Uhr im MansfeldMuseum in Hettstedt. Zum ersten Mal nach der Winterpause soll die Kesseldampfmaschine aus dem Jahr 1956 wieder unter Dampf gesetzt werden. Daneben werden einige Dampfmodellbauer ihre Modell-Dampfmaschinen und Heißluftmaschinen in Aktion vorstellen. Das Mansfeld-Museum ist von der Station Hettstedt-Eduardschacht zu Fuß in etwa 10 Minuten erreichbar. Abfahrt der Personenzüge in Benndorf: 9:00, 12:00 und 15:00 Uhr Abfahrt der Personenzüge in Hettstedt-Eduardschacht: 09:56, 11:01, 12:56, 14:01, 15:56 und 17:01 Uhr. Nähere Infos gibt es unter http://www.bergwerksbahn.de/ Info-Telefon des Mansfelder Bergwerksbahn e. V.: 034772 27640 (Mo. - Fr. von 7 - 14 Uhr) Nach der Führung kann man mit dem nächsten Zug nach Benndorf oder Hettstedt Kupferkammerhütte weiterfahren, wo die nächsten Sehenswürdigkeiten nach einem Imbiss am Eduardschacht warten. Die zwischen Benndorf/Klostermansfeld und Hettstedt verkehrenden Züge werden von historischen Dampf- und Dieselloks gezogen. Für die Reisenden der Mansfelder Bergwerksbahn stehen in Benndorf (am Bahnhof Klostermansfeld) genügend Parkplätze zur Verfügung. Auch wer mit der Deutschen Bahn aus Richtung Sangerhausen, Magdeburg oder Wippra anreist, kann dort auf die Züge der Bergwerksbahn umsteigen. Die Schmalspurzüge halten nicht nur am Zirkelschacht, sondern auch auf den Stationen Eduardschacht, Paradies (Bedarfshalt) Siersleben Thondorf und Bocksthal (Bedarfshalt). Am Bahnhof Benndorf der Mansfelder Bergwerksbahn laden Mitarbeiter der MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH ab 10:40 Uhr zu Führungen durch die Werkhallen ein. Ursprünglich 1882 für die Unterhaltung der Fahrzeuge der Mansfelder Bergwerksbahn gegründet, gehört die 1993 durch Mitarbeiter privatisierte MaLoWa heute zu den wenigen Spezialwerkstätten, vor allem für historische und private Schienenfahrzeuge in Deutschland und Europa. Die Führungen beginnen 10:40, 11:40, 14:40 und 16:40 Uhr und dauern jeweils eine Stunde. Ebenfalls in Benndorf, im Bahnhofsgebäude des Bahnhofs Klostermansfeld ist der restaurierte ehemalige „Wartesaal II. Klasse“ einen Besuch wert. Dort werden auch Getränke und Gebäck angeboten. Nr. 4/2015 - 19 - Helbra GESANGVEREIN Blankenheim 1861 e. V. Gemischte Chor in Blankenheim feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 fand am 25.03.2015 statt. Der relativ späte Termin für seine diesjährige Jahreshauptversammlung war vom Vorstand des Gesangverein Blankenheim 1861 e. V. ganz bewusst auf diesen Mittwochabend anberaumt worden, denn exakt vor 20 Jahren, am 25.03.1995, erfolgte die offizielle Gründung des Gemischten Chores. Und zwar genau auch in dieser Räumlichkeit, der Sportlerklause „Am Kreuzstein“, die nun schon seit über 35 Jahren das beliebte Domizil der Blankenheimer und Klosterröder Sänger und Sängerinnen ist, und in dem sie sich nicht nur an den wöchentlichen Probenabenden, sondern auch zu Vereinsfeiern oder geselligen Veranstaltungen sehr gut aufgehoben wissen. olkssolidarität V Ortsgruppe Blankenheim Ansprechpartner: Frau Bärbel Walther und Frau Kerstin Raase Das war bei uns los Frauentagsfeier der Ortsgruppe Blankenheim Die Ortsgruppe Blankenheim führte am 09.03.2015 ihre Frauentagsfeier durch. 30 Frauen unseres Seniorentreffs wurden traditionell von unseren Männern mit einer Blume geehrt. Während dieser Veranstaltung tauschten wir Erinnerungen an frühere Zeiten aus. Es wurde viel gelacht und der Nachmittag verging wie im Flug. Deshalb galt das erste Dankeschön des Vorsitzenden, Ernst Wieland, auch speziell der Wirtin Simone Goldhammer und dem Sportverein BSC Blankenheim 1920, der diese Lokalität bewirtschaftet. Bei weitem nicht alle Chöre oder Vereine im Landkreis haben solche optimalen Übungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie der Vorsitzende unseres Chorkreises Mansfeld - Südharz, Sangesfreund Olaf Venohr, zu berichten wusste. Ihn und den langjährigen Ehrenvorsitzenden des Sängerkreises, Manfred Stern, konnten die 27 anwesenden Vereinsmitglieder als Gäste begrüßen, ebenfalls den Blankenheimer Ortsbürgermeister, André Strobach, dem das Wohl und Wehe seiner Vereine in der Gemeinde natürlich auch sehr am Herzen liegt. Es war schon interessant zu hören, wie Manfred Stern von dieser Umbruchszeit berichtete kurz nach der Wende, als der Männerchor fast schon vor dem Aus stand und man im Vorstand nur noch einen Ausweg sah, Frauen müssen her! Dieser Schritt damals war folgerichtig gewesen aber auch mutig, es hat zum Glück in Blankenheim wunderbar funktioniert, was so in der Form auch nicht vielen Männerchören gelungen ist. Der Gemischte Chor mit seinen derzeit 19 Sängerinnen und 10 Sängern, sowie fördernden und Ehrenmitgliedern, zählt heute zu den großen Chören im Landkreis und ist aus der musikalischen Kulturlandschaft nicht mehr weg zu denken. Die heute noch aktiv singenden elf „Gründungsfrauen“ wurden vom 1. Vorsitzenden mit einer Urkunde und einer Rose geehrt, mit der Zeit kamen mehr und mehr Sängerinnen dazu, sodass wir uns über die Jahre zu dem erfolgreichen Gesangverein gemausert haben, der wir heute sind. Das heißt aber nicht, dass bei uns im Chor nur eitel Sonnenschein herrscht. Auch wir haben, wie viele Vereine, mit Überalterung und Mitgliederschwund zu kämpfen. Deshalb wird der Verein auch nicht müde, stets um neue Sängerinnen und Sänger zu werben, wenn das auch nicht immer so einfach ist. Zu unserem geplanten Sängerfest Ende September im Schloss Klosterrode wollen wir das Jubiläum selbstverständlich ausgiebig feiern und uns dazu wieder einige Chöre aus der Region einladen. Helbra - 20 - Außerdem findet am Vorabend des Schlosssingens eine Festsitzung mit geladenen Gästen statt. Der genaue Terminplan wird noch bekannt gegeben. Davor ist der Gesangverein aber auch schon neben anderen Chören am 07.06.2015 im Europa-Rosarium zum traditionellen Chorsingen zu hören. Nr. 4/2015 Titel: Bergbau und Schmelzwesen in der Grafschaft Mansfeld Titel: Lapidarium des Mansfelder Landes in Helbra. Ein Wegweiser im Gesteingarten Titel: Das Platzkegelspiel im Mansfelder Land Im Auftrag des Vorstandes Ulrich Kerber Schriftführer - Gesangverein Blankenheim 1861 e. V. Titel: Schwimm-Club-Neptun 1910 Zur Geschichte des Schwimmsports in Helbra Titel: Der Mansfelder Jungbergarbeiterstreik vom 14. bis 26.April 1924 Sehr geehrte Mitglieder der Antennengemeinschaft Bornstedt, laut Mitgliederbeschluss vom Dezember 2013 bitten wir um Überweisung des Mitgliederbeitrages in Höhe von 35,– € für das Kalenderjahr 2015 bis spätestens 30.04.2015 auf folgende Bankverbindung. Antennenanlage Bornstedt Volks- u. Raiffeisenbank Eisleben eG BIC: GENODEF 1 EIL IBAN: DE 04800637180000052124 Eine Barzahlung ist bei Wilfried Gaube, Neuen Sorge 26 möglich. Titel: Heimat- und Bergbaulehrpfad in Helbra Günther Tröge, Vors. Helbraer Heimatverein e. V. Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.helbraerleben.de Interessengemeinschaft „Neptunbad“ Am 22.04.2015, 15.00 Uhr, findet der erste Arbeitseinsatz der Interessengemeinschaft im Neptunbad statt. Alle Mitglieder und Freunde des Neptunbades sind hierzu herzlichst eingeladen. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme! Der Vorstand Helbraer Heimatverein e. V. Am 29. Januar 2015 fand die Jahresversammlung und Wahl des neuen Vorstandes statt. Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender: Günther Tröge Stellvertreter: Rainer Meinecke Kassenwart: Hermann Förster Schriftführer: Olaf Förster Hermann Förster stellte sich aus gesundheitlichen Gründen für eine erneute Wahl nicht mehr zur Verfügung. Die Vereinsmitglieder dankten Hermann Förster fiir seine geleistete Vereinsarbeit. Der Helbraer Heimatverein beteiligt sich mit an der vom 18. bis 19. April 2015 stattfindenden Kunstausstellung in Helbra. Neben umfangreicher heimatgeschichtlicher Literatur, die auch erworben werden kann, informiert auch eine Dokumentation über das einstige Kulturensemble der Schule Helbra unter der Leitung von Horst Becker. Umfangreiches Bildmaterial über den Mansfelder Kupferschieferbergbau und DVD‘s stehen den Besuchern zur Verfügung. Auf der Homepage www.helbraerleben.de gibt es weitere nützliche Informationen. Folgende Literatur wird angeboten: Die Schriftenreihe „Helbra-Geschichte und Geschichten“ beschreiben folgende Zeitabschnitte: Heft 1: Vorgeschichte bis zum Jahr 1815 Heft 2: Zur Bergbau- und Hüttengeschichte Heft 3: Zeitraum 1815 bis 1850 Heft 4: Zeitraum 1850 bis 1890 Heft 5: Zeitraum 1890 bis 1919 Heft 6: Zeitraum 1920 bis 1933 Heft 7: Zeitraum 1933 bis 1945 Heft 8: Zeitraum 1945 Titel: Wörterbuch der Mansfelder Mundart Von Dr. Richard Jecht,1888 (Nachdruck), Titel: Ohle Helbraer Jeschichten in Mansfäller Mundart Frühlingskonzert des “Klostermansfelder Musikverein e. V.” Traditionell laden die Klostermansfelder Musikanten zum Frühlingskonzert nach Klostermansfeld ein und möchten Sie mit schwungvoller Musik in den Frühling begleiten. Das Konzert findet in diesem Jahr am 11.04.2015, ab 14:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Klostermansfeld statt. Zu Kaffee und Kuchen erklingen dann bekannte und neue Melodien. Die Zuhörerinnen und Zuhörer können sich auch in diesem Jahr wieder auf ein vielfältiges Programm freuen. Der Eintritt ist frei und der Verein freut sich auf zahlreiche Besucher. Bekanntmachung In der Versammlung der Jagdgenossenschaft der Gemeinde Wimmelburg am 19.03.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst 1. Beschluss: Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt, dass der Auskehranspruch für die Jagdgenossen nicht ausgezahlt wird. Die Auskehranteile werden für biotopverbessernde Maßnahmen in der Gemeinde Wimmelburg verwendet. Die Jagdgenossen, die auf ihren Auskehranspruch bestehen, haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Bekanntgabe, unter Vorlage des Flächennachweises (Kopie) beim Kassierer, Herrn E. Würzberg, 06313 Hergisdorf, Th.-Müntzer-Straße 12, ihren Anteil einzufordern. Nr. 4/2015 - 21 - 2. Beschluss: Frau Heike Vogler wurde zur stellvertretenden Schriftführerin bestellt. 3. Beschluss: Die Versammlung der Jagdgenossenschaft beschließt, dass die Geschäftsführung (gerichtlich und außergerichtlich) dem Vorstand übertragen wird. Der Vorstand i. V. R. Vogler Internationaler Tag der Pflege DEB Leipzig präsentiert Ausbildungsmöglichkeiten im Sozialbereich Leipzig Zum diesjährigen internationalen Tag der Pflege am 12. Mai 2015 macht das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in Leipzig auf Ausbildungsmöglichkeiten in der Gesundheits- und Sozialbranche aufmerksam. Die Bildungseinrichtung veranstaltet zu diesem Anlass von 09:00 bis 14:00 Uhr einen Tag der offenen Tür in seinen Räumlichkeiten in der Industriestraße 85 - 95. Besucher sind eingeladen, sich über die Ausbildungen zum/zur Altenpfleger/in, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Krankenpflegehelfer/in und Sozialassistenten/in zu informieren, Fragen zu stellen sowie Fort- und Weiterbildungen und den Ausbildungsalltag im DEB kennenzulernen. Auch das Pflegekabinett ist an diesem Tag geöffnet. Vorführungen zu pflegerischen Aufgaben laden zum Mitmachen ein und geben Besuchern Einblicke in den Berufsalltag. Helbra Jägerschaft Sangerhausen e. V. Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenen Anlass, veröffentlichen wir den § 10 des Feldund Forstordnungsgesetzes von Sachsen-Anhalt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde. § 10 Feld- und Waldgefährdung (1) Es ist verboten, Koppeltore, Wildgattertore oder andere zur Sperrung von Wegen oder Eingängen in Grundstücke dienende Vorrichtungen nach vorheriger Öffnung offen stehen zu lassen. (2) Es ist verboten, Hunde und Hauskatzen in Feld oder Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen. Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Wir bitten um Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift. Steffen Engelmann __________________________________________________ Weitere Informationen unter: www.deb.de DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK in Sachsen, gemeinnützige Schulträger-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Privates berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe, Pflege und Sozialwesen des DEB in Leipzig JULEICA-Ausbildung Gut für dich und gut für Andere! Nach Information des Landesverbandes Kinder- und Jugend-Erholungszentren Sachsen-Anhalt e. V. findet die nächste JULEICAAusbildung im Jahr 2015 während der Pfingstferien statt. Die Ausbildung qualifiziert dich dazu, in vielen ehrenamtlichen Bereichen tätig zu sein. Die hierbei erlernten Fähigkeiten sind nicht nur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wichtig, auch in der Schule oder später in der Ausbildung kommen sie dir zugute. Wissenswertes zur Ausbildung - du musst mind. 14 Jahre alt sein - Seminare von mind. 40 Stunden nach einheitlichen Standard - Vermittlung von pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Grundlagen - ganzheitliche Wissensvermittlung zur praktischen Anwendung Einsatzmöglichkeiten - im Verein als Übungsleiter/in - bei Tages- oder Wochenendaktionen als Betreuer/in - bei Ferienfreizeiten im In- und Ausland als Gruppenleiter/in - in Projekten, Seminaren und Veranstaltungen Termin und Ort: vom 18.05. bis 21.05.2015 (Pfingstferien) im Naturfreundehaus Blankenburg (Harz) Für Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt kostet die Teilnahme (einschl. Ausbildung, Unterkunft, Vollpension und Juleica-Ausweis) 56,00 €, ansonsten 126,00 €. Weitere Informationen erhältst du unter der E-Mail-Adresse: [email protected]. Wenn dein Interesse geweckt wurde, dann kannst du dich unter folgender Adresse anmelden: Landesverband Kinder- und Jugend-Erholungszentren Sachsen-Anhalt e. V. Ditfurter Weg 9, 06484 Quedlinburg Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina, Benndorf Gottesdienste: Sonntag, 19.04., um 9.30 Uhr Sonntag, 03.05., um 9.30 Uhr Frauenkreis: Donnerstag, 30.04., um 15.00 Uhr in Benndorf zusammen mit dem Helbraer Frauenkreis Donnerstag, 07.05., um 15.00 Uhr in Benndorf zusammen mit dem Helbraer Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus, Helbra Gottesdienste: Sonntag, 03.05., um 10.30 Uhr Frauenkreis: siehe Benndorf Konfirmanden-Unterricht Der Unterricht findet am Freitag, dem 10.04., am 24.04. und am 08.05., 16.00 - 18.00 Uhr in Helbra statt. Bei eventuellen Rückfragen Tel.: 034772 27449 Wir freuen uns auf dich! Evangelische Kirchengemeinde - St. Martin, Ahlsdorf Gottesdienste: Samstag, 25.04., um 14.00 Uhr Gottesdienst in Kreisfeld gemeinsam mit Ahlsdorf Samstag, 02.05., um 14.00 Uhr Gottesdienst in Kreisfeld gemeinsam mit Ahlsdorf Frauenkreis: Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Helbra - 22 - Evangelische Kirchengemeinde - St. Wigbert, Kreisfeld Gottesdienste: Samstag, 25.04., um 14.00 Uhr Samstag, 02.05., um 14.00 Uhr Frauenkreis: Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Cyriacus, Wimmelburg Gottesdienste Sonntag, 19.04., um 10.30 Uhr Sonntag, 10.05. ,um 10.30 Uhr Frauenkreis: Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis „Festliches Kirchenkonzert“ mit Astrid Harzbecker in der St. Cyriacus Kirche zu Wimmelburg am Sonntag, dem 26. April 2015, 17.00 Uhr Kartenvorverkauf: 1. Bäckerei Müller, Wimmelburg, Maschinenstr. 19 2. Blumenfachgeschäft Hörning, Hergisdorf, T.-Münzer-Str. 44 Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien Kirchstraße 3 06308 Klostermansfeld Gottesdienste Sonntag, 12.04.2015, 09.30 Uhr Sonntag, 19.04.2015, 10.00 Uhr Sonntag, 26.04.2015, 09.30 Uhr Sonntag, 03.05.2015, 09.30 Uhr Sonntag, 10.05.2015, 09.30 Uhr Gemeindenachmittag Donnerstag, 09.04.15, um 14.00 Uhr im Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde Die ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld gehört zum Pfarrbereich Mansfeld. Pfarrer Dr. Matthias Paul, Mansfeld, ist unter der Ruf-Nr. 034782 20320, Fax: 034782 909930, erreichbar. Öffnungszeiten des Gemeindebüros Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer, jeden Donnerstag, in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr Tel.: 034772 25250, Fax: 034772 21858 Friedhofsverwaltung Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer, Sprechzeit: Jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Büro der Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 3, 06308 Klostermansfeld. Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer: 034772 839385 zu erreichen. Hinweis! Seit dem Jahre 1990 betragen die Ruhezeiten für Erd- und Urnenbestattungen nur noch 20 Jahre. Die Gräber dieser Sterbejahrgänge waren demnach schon im Jahre 2010 abgelaufen. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung. Wurden am Anfang des Jahres 1990 noch Verträge mit einer Ruhezeit von 25 Jahren abgeschlossen, so verlängert sich das Nutzungsrecht noch bis zum Ende des Jahres 2015. Die Ruhezeit der Sterbejahrgänge 1995, Erd- und Urnenbestattungen, sind ebenfalls 2015 abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten melden sich bitte in der Friedhofsverwaltung um den weiteren Verfahrensweg abzuklären. Das Entfernen und Einebnen der Grabstellen durch die Nutzungsberechtigten ist lt. Friedhofssatzung nicht gestattet. Jegliche Veränderungen an den Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Nr. 4/2015 Wir weisen nochmals darauf hin, dass lt. neuer Friedhofssatzung dass vollständige Abdecken der Grabanlagen (Steinplatte) für alle Grabarten nicht mehr gestattet ist. Ein Drittel der Grabanlage ist für Bepflanzungen frei zu halten. Die Steinmetzbetriebe sind darüber informiert. Unsere Kirche im Internet, Sie finden uns unter: www.ev-kloster-kirche.de Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben Hergisdorf donnerstags 08:30 Uhr Hl. Messe Donnerstag, 09.04.15 08:00 Uhr Eucharistische Anbetung 08:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, 12.04.15 08:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, 19.04.15 08:30 Uhr Hl. Messe Donnerstag, 23.04.15 08:30 Uhr Hl. Messe anschl. Krankenkommunion Sonntag, 26.04.15 08:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, 03.05.15 08:30 Uhr Wortgottesfeier Sonntag, 10.05.15 08:30 Uhr Hl. Messe Sittichenbach Frauenkreis: 15.00 Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat Arbeitskreis Kirche „St. Maria“: 19.00 Uhr jeden 2. Montag im Monat Samstag, 18.04.15 17:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, 03.05.15 08:30 Uhr Hl. Messe Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen: Freitag, 10.04.15 10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild 10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-Stift Samstag, 18.04.15 10:00 14:00 Uhr „Trommeln für Gott“ im Gemeindehaus Samstag, 25.04.15 09:00 12:00 Uhr Reinigung Gemeindehaus und Kirche Mittwoch, 29.04.15 18:00 Uhr Kuratorium Gemeindehaus Freitag, 08.05.15 10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild 10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-Stift Sonntag, 10.05.15 17:00 Uhr Marienandacht in St. Andreas Eisleben Besondere Mess- und Türkollekten: Samstag/Sonntag, 11./12.04.15 Türkollekten für die Ortsgemeinden Samstag/Sonntag, 02./03.05.15 Türkollekten für die Ortsgemeinden Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise: -> unter: www.sanktgertrud.net -> im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen Nr. 4/2015 - 23 - Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt Wöchentliche Zeiten der Gottesdienste und Termine Dienstag 8.30 Uhr 9.00 Uhr Mittwoch 18.30 Uhr Freitag 8.30 Uhr Samstag 18.00 Uhr Sonntag 10.00 Uhr Donnerstag 16.00 Uhr 19.15 Uhr Freitag Wortgottesfeier in Helbra hl. Messe in Hettstedt St. Josef hl. Messe in Klostermansfeld hl. Messe in Helbra Vorabendmesse in Helbra (11.04./25.04./09.05.) in Klostermansfeld (18.04./02.05.) Hochamt in Helbra (19.04./03.05.) in Klostermansfeld (12.04./26.04.) Religionsunterricht in Klostermansfeld 1. - 8. Klasse (außer in den Ferien) Chorprobe in Helbra Jugendstunde siehe Aushang Fr., 17.04. 19.30 Uhr Treffen der Kolpingfamilie in Hettstedt Do., 23.04. „hl. Georg“ - Patronatstag der Pfarrei Fr., 01.05. Patronatstag der Kirche in Klostermansfeld Weitere Infos sind im Aushang, im Pfarrbrief und in unserer Homepage www.mansfelder-land-kirche.de ersichtlich. Kontaktdaten: Kath. Pfarrbüro Pestalozzistr. 6 06311 Helbra Tel. 0347727 83414 [email protected] Helbra abhielten. Aber auch Gerichte fanden dort statt, wo über Leben und Tod entschieden wurde. Am 12.07.1538 war der große Tag von Ziegelrode, an diesem Tag waren alle Bergvögte, Geschworene und Schöffen geladen, es sollte ein erfolgreicher Tag werden und am folgenden Tag sollte es ein Kirchgang geben. Der Alkohol floss in Strömen, es kam zwischen den Grafen von Mansfeld, Graf Albrecht und Graf Gerhardt, zu einer Schlägerei. Es kam zum baldigen Aufbruch und so wurde es auch nichts mit dem Kirchgang. Dieser Tag ging in die Geschichte ein, als der „Große Tag von Ziegelrode“. Jeden Sonntag gingen die Einwohner und Tagelöhner zum Gottesdienst in die Kirche. Der Gutsbesitzer hatte einen Verschlag, wo er mit dem Kirchenrat saß. In der Bergkirche fanden immer regelmäßig die Gottesdienste statt, bis 1980. Die Kirche blieb jetzt 20 Jahre ungenutzt. Sie verlor an Ansehen innen und außen. So hat sich der Männerchor entschlossen gemeinsam mit dem Bürgermeister Detlef Wachsmann diesem Zustand ein Ende zu setzen. Es gab eine Aussprache mit dem Bürgermeister und dem Pfarrer von Ahlsdorf, Herrn Hansen, dem Denkmalschutz Herrn Büttner, dem Chorleiter Erwin Dietrich und K-H Gabriel. Alle waren sehr erfreut, dass der Männerchor von Ziegelrode die Initiative ergreifen will, unsere schöne Bergkirche ins Leben zurückzurufen. Hier möchte ich noch einmal zurückblicken, was wir an Instandsetzungsarbeiten um und in der Kirche gemacht haben. Damit ein Hinaufkommen in die Kirche möglich war, wurde zuerst die zugewachsene Treppe befreit. Bleiben wir beim Außenbereich, es wurde an der Kirche eine neue Dachrinne angebracht, da das Regenwasser vom Dach ins Mauerwerk eindringen konnte. Dies machte sich natürlich an den Wänden im Innenbereich bemerkbar. Die historische Eingangstür war natürlich auch der Witterung ausgesetzt, sie wurde restauriert und ein Vordach wurde angebracht, um die Schnitzereien noch lange zu erhalten. Öffentliche Vorträge der Zeugen Jehovas Datum Vortragsthema 12.04.2015 Die Versammlung besucht am 11.04. in Glauchau einen Kreiskongress, am Sonntag findet daher in Helbra keine Zusammenkunft statt. 19.04.2015 Weltweiter Sondervortrag zum Thema: „Vollkommenes Familienglück ist verheißen“ 26.04.2015 „Wie können in unserer modernen Zeit biblische Grundsätze eine Hilfe sein ?“ Die Vorträge finden - so weit nichts anderes vermerkt - jeweils um 9.30 Uhr im Königreichssaal, Gewerbegebiet Hundertacker, Christian-Ottiliae-Straße 5a, Helbra, statt. Thomas Pils Beauftragter des Informationsbüros Männerchor und die Bergkirche Ziegelrode Die Bergkirche in Ziegelrode kann auf eine historische Geschichte, aus der Zeit des Grafen von Mansfeld, zurückblicken. Oben auf dem Berg, die Kirche und unten das große Freigut, wo die Grafen von Mansfeld ihre Sitzungen mit den Bergvögten Im Innenbereich der Kirche sah es sehr traurig aus, im Vorraum oder auch im Innenraum der Kirche kam schon der Putz von den Wänden. Der Putz wurde an allen Wänden entfernt und erneuert. Die alte Farbe an der Empore, Decke, Kanzel sowie an der Treppe zur Empore und Kanzel wurde entfernt, abgeschliffen und wurden neu gestrichen. Eine Reparatur zur Rettung, der 1862 erbauten Orgel vom Orgelbauer Geisler, wurde unternommen. Alle Erhaltungsmaßnahmen wurden nach Vorgabe des Denkmalschutzes in Ordnung gebracht, so wurde das Fundament für die Erhaltung der Bergkirche gelegt. Hier geht ein großes Dankeschön an Klaus Zimmermann und Sven Gabriel, da sie einen großen Teil der Renovierung in der Kirche ausgeführt haben. Die Kirche war sehr fußkalt, deshalb wurde Teppichboden verlegt und Kissen für die Sitzbänke besorgt. Zusätzlich wurden noch Stühle hinein gestellt und vieles mehr. Das erste Konzert war das Adventskonzert 2001. Anfangs, als die Idee geboren wurde, gab es viele skeptische Stimmen, da die Kirche zum ersten Konzert noch nicht sehr ansehnlich war. Wir als Männerchor wollten sehen wie ein Konzert von uns in der Helbra - 24 - Bergkirche bei den Besuchern angenommen wird. Eine große Überraschung war für uns, dass die Kirche so voll war, es gab keinen Sitzplatz mehr. Der ehemalige Landrat Herr Hans Peter Sommer, Bürgermeister Herr Detlef Wachsmann und Pfarrer Hansen sprachen einige nette Worte zu den Anwesenden und lobten die bisherige geleistete Arbeit an der Kirche. Sie sprachen einen Dank an diejenigen aus, welche uns besonders bei den Arbeiten unterstützt haben, aber auch Dank für den ganzen Chor. Jede helfende Hand wurde benötigt um der Kirche einen neuen Glanz zu geben. Alle konnten sich vorstellen, dass die Konzerte in der Kirche zu einer festen Tradition werden könnten. So wurde es, jedes Jahr gab es ein Oster- und ein Adventskonzert. Durch zahlreiche Spenden konnten wir unsere Bergkirche wieder zu diesen machen was sie heute ist. Wir, der Männerchor Ziegelrode möchte sich noch einmal bei den zahlreichen Sponsoren bedanken. So waren es der Rotary Club, der 500 € für die Reparatur der Orgel spendete oder Frau Elfriede Stiehl, die 2500 € für die 5 neuen Kirchenfenster spendete. Des Weiteren spendeten die Sparkasse Mansfelder Land, die Familien Willi Greif, Gerhard Kunze, Werner Heber, Helmut Deubner, Heinz Klose, Inge Gaffert, Andreas Ahrent, Horst Vollrath, die Bäckerei Morgenstern, Neukauf Lehne, Firma Bernd Prietzel, Gaststätte Friese und Bürgermeister D. Wachsmann. Aber auch an alle unsere treuen Konzertbesucher geht ein großes Dankeschön. Ohne diese zahlreichen Spenden wäre es uns nicht möglich gewesen diese Kirche zu erhalten. Ich möchte noch einmal alle Mitwirkenden benennen, welche unsere Konzerte mitgestalteten, der Männerchor und das Doppelquartett Ziegelrode, der Frauenchor Volkstedt, Prof. Unkrat und Sohn - Solist auf der Tuba, das Vietzbachtal-Trio, das Bläserquartett der Dippelsbacher Blasmusiker, der Aussiedlerchor Kalinka aus Hettstedt, der Volkschor Ahlsdorf und die Solo Trompete aus Helbra. Diese Veranstaltungen wurden vom Fernsehsender Punkt-um und der Mitteldeutschen Zeitung begleitet. Die Bergkirche hat so manchen Wandel erlebt und sie hat bis jetzt überlebt. Die Bergkirche hat eine hervorragende Kulisse, ein Ort dessen historisches Ambiente und gutes Erscheinungsbild den Osterund Adventskonzerten den richtigen Namen gibt. Alle Mitwirkenden ermöglichen immer wieder diesen Konzerten eine breite Präsentation ihres Repertoires zu geben und wir erfreuen unsere Zuhörer jedes Mal mit einen schönen gemischten Programm. Jeder der Mitwirkenden gibt mit voller Leidenschaft sein Bestes. Die Konzerte hatten immer ein gutes Niveau, was die gute Arbeit der Chorleiter belegt. Und so wurde auch wieder am 06.04.2015 ein Osterkonzert in der Bergkirche gegeben. Ich denke doch, dass die bisher zahlreichen Konzerte allen in guter Erinnerung sind. Wir wären natürlich sehr enttäuscht wenn unsere Besucher ausblieben und damit zur Gefährdung des Erhaltes der Bergkirche führen würde. Wir hatten bisher damit keine Schwierigkeiten, da unsere Besucher schon eine feste Beziehung zu unserem Chor hatten, wir wünschen uns das sie uns auch weiterhin die Treue halten. Gemeinsam möchten wir die schöne Tradition des Konzertsingens in der Bergkirche erhalten, wenn auch der Aufstieg zur Kirche sehr beschwerlich ist. Aber wir wissen auch, dass mit Ausfall der Konzerte die Kirche in fünf Jahren so aussieht, wie wir sie übernommen haben. Treue und Beharrlichkeit und ein fester Wille haben bis jetzt immer wieder dazu beigetragen das Denkmal Bergkirche zu erhalten. Der schönste Lohn eines Veranstalters ist der Zuspruch, ein volles Haus und ein gelungenes Konzert. Unsere Konzerte waren bisher immer ein Höhepunkt im Vereinsleben, nach unseren Konzerten in der Bergkirche hat sich die Freiwillige Feuerwehr Ziegelrode immer wieder bereit erklärt unsere Besucher mit Kaffe, Glühwein, Röster und anderen Getränken zu versorgen. Ein großes Dankeschön für diese Bereitschaft, denn die Versorgung an der Kirche ist nicht immer einfach. Wir hoffen doch, dass die Resonanz bei den Einwohnern und Besuchern gut Nr. 4/2015 ankommt und wir in einer gut gefüllten Kirche unsere Konzerte durchführen können. Auch viele Jahre zum Tag des „offenen Denkmals“ war unsere Kirche für jedermann geöffnet und viele Besucher haben davon gebrauch gemacht. Landrat H.P Sommer überreichte im Namen des Kreistages Mansfelder Land, dem Chor eine Urkunde für die geleistete Arbeit und für die Mitgestaltung am Tag des „offenen Denkmals“ und wünschte viel Erfolg bei der Erhaltung der Bergkirche. Unser Chor, welcher u. a. auch eine feste Größe im kulturellen Leben unserer Gemeinde darstellte, machte seinen Namen aller Ehre, dies beweisen die vielen Aktivitäten auch außerhalb unseres Singens. Unser Chor hat ja nun schon eine weit über hundertjährige Tradition. Der größte Höhepunkt war die höchste Auszeichnung des Chorverbandes, die „Zelterplakette“. Sie ist eine Auszeichnung, welche verliehen wird für ein langjähriges Wirken um besondere Verdienste, zur Pflege der Chormusik und des Deutschen Volksliedes. Hierauf sind wir besonders stolz. Männerchor Ziegelrode K. H. Gabriel Das erste Todesopfer der „Elektrischen Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“ war am 12. Juni 1900 E m i l i e T ö p f e r aus Wimmelburg Vor mehr als 100 Jahren, genau vom 10. April 1900 bis zum 2. Dezember 1922, besaß das Mansfelder Land mit einer elektrischen Kleinbahn von Hettstedt über Leimbach, Mansfeld, Klostermansfeld, Helbra, die Grunddörfer und Eisleben nach Helfta ein hochmodernes Verkehrsmittel für Personen- und Stückguttransporte, welches der prosperierenden wirtschaftlichen Entwicklung des Bergreviers am Ende des 19. und zu Nr. 4/2015 - 25 - Beginn des 20. Jahrhunderts Rechnung trug. Die Bahn verkehrte im Halbstundentakt, querte Gebirgs- und Seekreis und gewährleistete die Weiterreise des Publikums von den Bahnhöfen Hettstedt, Klostermansfeld und Eisleben zu den an der Bahn liegenden Ortschaften. In Eisleben gab es zudem die innerstädtische Linie „Bahnhof-Plan-Friedhof“. Mit dem Aufeinandertreffen von Moderne (elektr. Motorwagen) und Althergebrachtem (Pferdegeschirre) kam es bedauerlicherweise aber auch zu zahlreichen Karambolagen und schweren Unfällen, bei denen einige Fahrgäste und Passanten den Tod fanden. Besonders tragisch war das Schicksal von Kindern, denen ihr bislang gewohntes, unbekümmertes Spielen auf der Straße zum Verhängnis wurde. Emilie Töpfer, eine unverheiratete junge Frau aus Wimmelburg, war wenige Wochen nach Inbetriebnahme der „Elektrischen Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“ das erste Todesopfer. Die Geschichte der „Elektrischen Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“ beginnt im Herbst des Jahres 1896. Mit Datum vom 3. Oktober beantragte das Berliner Eisenbahnbau- und Betriebsunternehmen Kramer & Co. beim Merseburger Regierungspräsidium die Genehmigung zum Bau und zum Betrieb einer elektrischen Kleinbahn von Hettstedt über Leimbach, Mansfeld, Klostermansfeld und Helbra nach Eisleben (und Helfta). Kleinbahnplanungen unterlagen nicht den Bestimmungen des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, sondern waren nach Maßgabe des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 zu genehmigen. Die Königliche Eisenbahndirektion zu Halle a.S. hatte dennoch als Aufsichtsbehörde bei der Erteilung der Genehmigung des Projektes eine entscheidende Rolle zu spielen. Ohne die offizielle Erteilung der Genehmigung abzuwarten, hatte die Firma Kramer & Co. bereits bis März 1897 im Einvernehmen mit den betroffenen Straßen- und Grundstücksbesitzern notwendige Vermessungsarbeiten ausführen lassen und konnte so schon im Oktober die detaillierten Pläne der Kleinbahn in den Gemeinden Helfta, Eisleben, Wimmelburg, Creisfeld, Hergisdorf, Ahlsdorf, Helbra, Klostermansfeld, Stadt Mansfeld, Leimbach, Großoerner, Burgoerner-Neudorf und Hettstedt der Öffentlichkeit präsentieren. Ein ungeteiltes Echo fanden diese Pläne nicht. In fast allen Gemeinden regte sich z. T. massiver Widerspruch gegen die geplante Trassenführung. Hauseigentümer sahen ihre Rechte stark beeinträchtigt und forderten Nachbesserungen, Geschäftsinhaber protestierten energisch gegen das geschäftsschädigende Aufstellen von Masten vor ihren Schaufenstern und Gutsbesitzer verlangten von der Kleinbahngesellschaft, die Zufahrt zu ihren Ackerplänen nicht zu erschweren oder gar zu verhindern. Am ehesten fand noch die RHEINISCHE DYNAMITFABRIK, Filiale Mansfeld, Gehör, die mit der Verlegung der Bahnschienen in der Mitte der Hauptstraße in Leimbach Zusammenstöße mit ihren schweren Dynamittransporten vorprogrammiert sah und darauf hinwies, was dadurch in Leimbach alles so in die Luft fliegen könnte. Mit der Unterschrift von rd. 300 Einwohnern (Haushaltvorständen) forderte Klostermansfeld die Verlegung der Bahntrasse von der Feldstraße in die Siebigeröder Straße und auch andere Anliegergemeinden waren darauf bedacht, dass ihre Interessen und die ihrer Bürger gewahrt blieben. Einig waren sich aber alle Beteiligten in der Auffassung, daß die „Elektrische Kleinbahn“ einen enormen Fortschritt für das Mansfelder Land und seine Bewohner bringen würde. Die Vorteile für die Industrie, die Landwirtschaft, den Handel und das Gewerbe, die Mobilität der Menschen allgemein und den Arbeitertransport zu den Schächten und Hütten waren nicht von der Hand zu weisen. Eisleben, geistiger, kultureller und wirtschaftlicher Mittelpunkt des ganzen Mansfelder Landes, Standort von zwei Krankenhäusern und mehreren Arztpraxen, Sitz eines Amtsgerichtes und des Finanzamtes und Ort aller höheren Bildungsanstalten, war künftig viel schneller und bequemer zu erreichen. Und, was anfangs nicht allen bewusst war, mit dem Bau einer Kraftzentrale in Klostermansfeld zum Zwecke der Stromversorgung der Kleinbahn wurde das Tor zur Elektrifizierung der Ortschaften des Mansfelder Gebirgs- und Seekreises weit aufgestoßen. Helbra Am 28. September 1898 erteilte der Merseburger Regierungspräsident der Fa. Kramer & Co. die Konzession zum Bau und zum Betrieb der elektrischen Kleinbahn. Etwa ein Jahr später schrieb Kramer an den Herrn Regierungspräsidenten, Herrn Freiherr von der Recke, der Bau der Elektrischen Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier sei so weit fortgeschritten, daß mit einer Eröffnung der Bahn im Laufe des Dezember 1899 zu rechnen sei und bat ergebenst, dem Unternehmen ab dem 5. Dezember 1899 auf den dann vollständig fertig-gestellten Strecken Probefahrten zu erlauben. Diese sollten der Überprüfung „der Vollkommenheit der ganzen Anlage“ dienen und hauptsächlich stattfinden, „um das Personal für den Dienst vorzubilden“, wie es hieß. Da aber erteilte Auflagen nicht erfüllt waren und das Regierungspräsidium ohnehin den Eindruck hatte, dass hier etwas über das Knie gebrochen werden sollte, wurden die für Dezember beantragten Probefahrten nicht genehmigt. Als diese dann im Frühjahr 1900 durchgeführt wurden, war die „Mansfeld‘sche Kupferschiefer bauende Gewerkschaft“ so irritiert, daß sie umgehend die Inbetriebnahme der Kleinbahn einstweilig untersagen ließ. Der Grund war, dass die Elektrische den Telefonverkehr in unerträglicher Weise störte bzw. völlig lahmlegte. Das Fallen von Klappen in den Klappenschränken sei noch das kleinere Übel gewesen, das Geräusch, welches „mit einem starken Pfeifen, Summen, Tosen und Brausen“ zu vergleichen sei, steigere sich aber zur Unerträglichkeit, wenn die Bahnen z. B. die Stadt Eisleben und insbesondere den Marktberg passierten. Dann sei jegliches Ferngespräch unmöglich, gab der Telefonist Jentsch zu Protokoll. Die Kleinbahngesellschaft war gezwungen, so schnell wie möglich und mit einem Aufwand von 25.000 Mark Rückleitungen legen zu lassen, um eine Störung der Telefonverbindungen zu vermeiden. Anfang April 1900 war es dann endlich soweit, die „Elektrische Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“ schrittweise in Betrieb nehmen zu können. Am 10. April wurde die Teilstrecke EislebenWolfstor bis nach Klostermansfeld (12,75 km) für den Verkehr freigegeben. Es folgten die Teilstrecken Eisleben-Wolfstor bis Plan (18. April; 1 km), Eisleben-Plan bis Helfta (22. April; 3,30 km), Eisleben-Plan bis Bahnhof (9. Mai; 1,17 km), Klostermansfeld bis Stadt Mansfeld (19. Mai; 4,02 km), Eisleben-Plan bis Friedhof (2. Juli; 2,06 km) und schließlich die Reststrecke Mansfeld bis Hettstedt (7. Oktober; 7,81 km). Bereits im Mai 1900 war auch mit der Abgabe von elektrischer Energie an Dritte begonnen worden. Am Jahresende erstrahlten so bei 156 Konsumenten insgesamt 2883 Glühlampen und 26 Bogenlampen. E-Motoren mit einer Gesamtleistung von 437 PS (321 kW) verrichteten ihre Arbeit. (Dass schon am 10. Oktober 1900 über das Vermögen der Commanditgesellschaft Kramer & Co. der Konkurs eröffnet wurde, ist eine ganz andere Geschichte.) Wie oben bereits angegeben, kam es schon wenige Wochen nach Inbetriebnahme der Kleinbahn am 12. Juni 1900 zu einem bedauerlichen schweren Unfall, dem ersten Todesfall mit der Elektrischen. Betroffen war Emilie Töpfer aus Wimmelburg. Sie war von Geburt nahe völliger Taubheit schwerhörig und obendrein auch noch extrem kurzsichtig. Kein Wunder, dass die Reaktionen des heranwachsenden Kindes und später der jungen Frau auf Grund dieser schwersten Behinderungen oftmals nicht der „Norm“ entsprachen. Man war damals dann sehr schnell geneigt, entsprechenden Personen auch noch den Stempel der „Geistesschwäche“ aufzudrücken. Bei der Klärung der Schuldfrage des Unfalls der Emilie Töpfer saß daher die Partei der Verunglückten von Anfang an am kürzeren Hebel, zumal sich der Herr Betriebsdirektor Frost zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Motorwagen befand. Sein Bericht an den Merseburger Regierungspräsidenten weist dem Opfer dann auch erwartungsgemäß die alleinige Schuld zu: „Am Dienstag, dem 12. Juni vormittags 101/2 Uhr, wurde eine Frau, namens Emilie Töpfer aus Wimmelburg, welche neben den Geleisen einherging, von einem Motorwagen auf der Fahrt von Wimmelburg nach Eisleben unweit der Krughütte, (am ersten Weg zur Krughütte), bei Seite geschleudert. Die Frau blieb be- Helbra - 26 - wusstlos liegen. Äußere Verletzungen konnten nicht konstatiert werden. Ob überhaupt der später im Krankenhaus erfolgte Tod in Folge durch den Stoß evtl. innerer herbeigeführter Verletzungen oder durch Schreck evtl. eingetretener Herzlähmung hervorgerufen worden ist, können wir z. Zt. noch nicht feststellen. Die Verunglückte ist sofort dem städtischen Krankenhause Eisleben überwiesen worden, woselbst sie nach kurzer Zeit ihren Geist aufgegeben haben soll. Die Schuld an diesem Unglücksfall trägt ganz allein die Verstorbene, welche, wie Zeugen versichert haben, schwerhörig, kurzsichtig und geistesgestört sein soll. Da die Frau kurz vor dem Motorwagen plötzlich zwischen die Schienen getreten ist, so ist es dem Führer nicht möglich gewesen, trotzdem er anhaltend Warnungszeichen abgegeben hatte, und trotzdem er sofort elektrisch bremste, den Unfall zu vermeiden.“ Einen Gedanken daran, dass die Verunglückte „ein anhaltend gegebenes Warnungszeichen“ gar nicht wahr-genommen haben könnte, verschwendete Betriebsdirektor Frost nicht. Emilie Töpfer war am 12. Juni 1900 das erste Todesopfer der „Elektrischen Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier“. Weitere sollten folgen. Nur 6 Wochen später, am 31. Juli, wurde Helene Sobek, 7-jährige Tochter des Helbraer Bergmanns Emanuel Sobek, in Helbra überfahren. Das Protokoll vermerkt: „ … sprang plötzlich ein Kind hinter dem Lastgeschirr hervor und lief direkt in den Motorwagen hinein. Trotzdem der Motorwagenführer sofort elektrisch und durch Luftdruck bremste und den Wagen auch sogleich zum Stehen brachte, konnte ein Überfahren des Kindes nicht vermieden werden. Die Verletzungen der Verunglückten bestehen in Zermalmung des linken Beines und Verwundung des rechten Fußes und der Stirn.“ „Das gerichtliche Verfahren gegen den Motorwagenführer wurde eingestellt, weil demselben keinerlei Verschulden an dem Tode des Kindes beizumessen ist“, informierte der Landrat des Seekreises lapidar den Merseburger Regierungspräsidenten am 10. September 1900. K.-H. Ludscheidt M. d. Kultur- & Heimatvereins Gemeinde Wimmelburg Quellen: LHASA, MER, Rep. C48 Ic Nr. 2704 und 2705 sowie Nr. 2419 bis 2434 Aus der Geschichte des Benndorfer Bäckerhandwerkes Brot ist eines der ältesten von Menschen genutzten Nahrungsmittel. Wie archäologische Funde belegen, gab es bereits vor etwa achttausend Jahren Getreide, wie Hafer, Hirse, Gerste, die angebaut und verarbeitet wurden. Es gab damals vermutlich nur ungesäuertes Fladenbrot, das auf heißen Steinen geröstet wurde. Die alten Ägypter kannten dagegen bereits den Sauerteig und stellten schon verschiedene Brotsorten her. In den Regionen von Deutschland ist der Beruf des Bäckers mindestens seit der Zeit Karl des Großen (768 - 814) bekannt. Durch Leibeigene wurde an Fronöfen und durch Klosterknechte an Klosteröfen Brot gebacken. Im 10. Jahrhundert bildete sich mit dem Wachstum der Städte der „freie“ Bäckerberuf heraus. Er verdiente nun seinen Lebensunterhalt durch Backen von Brot, Brötchen, Gebäck u. a. Für die breite Bevölkerung spielte Brot als „Grundnahrungsmittel“ erst seit dem späten Mittelalter (Ende des 14. Jh.) eine Rolle. Brot war bis dahin zu teuer und so aßen die Menschen Brei. Mit der Bildung der Zünfte, etwa ab dem 12./13. Jh. organisierten sich die Bäcker und ein gewisser Wettbewerb untereinander regelte die Qualität, die Menge der Bäckererzeugnisse und somit den Preis. Der Weißbäcker, war neben dem Schwarzbäcker, der Roggenund halbweiße Brote herstellte, der Bäckerberuf auf unseren Dörfern. Die Bäcker in Benndorf stellten alle Sorten von Hefe- und Milch- Nr. 4/2015 brotwaren sowie Kuchen her. Zu Beginn des 19. Jh. wurden die Zünfte aufgelöst und es herrschte Gewerbefreiheit, so dass jeder seinen Beruf frei wählen konnte. Die Produktionsmethoden der Bäcker waren über Jahrhunderte einfach geblieben. Sehr kraftaufwendige Handarbeit bestimmte den Arbeitsalltag des Bäckers. Bedeutende Arbeitserleichterungen durch Maschinen gab es erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Handwerkliches Können war aber nach wie vor die Grundlage für eine erfolgreiche Handwerks — Bäckerei. Der Verkauf der Backwaren erfolgte traditionell in den Läden der Bäckermeister, die als Familienbetrieb geführt wurden. Die Läden befanden sich auf dem Grundstück oder schlossen sich unmittelbar an das Backhaus an. Diese Bäckereien bezogen oft das Mehl von den örtlichen Müllern oder von denen aus der näheren Umgebung. Die deutsche Gewerbeordnung aus dem Jahre 1883 gab das Bäckergewerbe frei. Nach § 73 konnten jedoch die Bäcker angehalten werden, Preis und Gewicht ihrer Waren am Geschäft zur Kenntnis zu bringen. Die Chronik weist für Benndorf seit dem Ende des 18. Jahrhundert das Bäckerhandwerk aus. Bis zu dieser Zeit wurde oft im eigenen Backofen Brot für den eigenen Bedarf gebacken. In der Mitte des 19. Jahrhunderts (um 1850) wurden in Benndorf Bäckerei Ramsdorf, Chausseestraße 10, Bäckerei Emke, Ringstraße 36, Bäckerei Baumann, Chausseestraße 22 und Bäckerei Rieger, Bahnhofstrasse 10 genannt. Um 1930 wurden ebenfalls 4 Bäckereien aufgeführt. Verfolgt man die Entwicklung weiter, so findet man nach dem 2. Weltkrieg noch 4 Bäcker in Benndorf. Um 1964 werden dann nur noch zwei Bäckereien genannt, nämlich Bäckerei Gebhardt in der Ernst-Thälmann-Straße 10 und Bäckerei Reiche im Karl-Marx-Ring 36 sowie HO — Backwaren in der Rudolf-Breitscheid-Straße 17 Mit der Industrialisierung entstanden vermehrt Großbäckereien, die die Verkaufstellen mit Brot, Brötchen und Backwaren belieferten. Der so entstandene Preisdruck veranlasste viele traditionelle Bäcker ihren Betrieb aufzugeben. Auch fehlte oft der Nachwuchs in der Familie. Das sieht man auch in Benndorf. Hatte der Ort über viele Jahrzehnte 4 Bäckereien, so waren ab 1964 nur noch 2 tätig. Ab 1981 gab es keinen Bäcker mehr. Die Versorgung mit Brot, Brötchen und Backwaren erfolgte nur noch im Konsum und den HO - Verkaufsstellen. Mit der Wende in Deutschland findet man in vielen Supermärkten eine Verkaufsfiliale eines Handwerksbäckers der Region. Die Lebensmitteleinzelhandels eigenen Pre-Bake-Stationen und die Discountbäckereien führten zu einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbes. Aber wie war das mit dem Sauerteig und dem Leben der Bäcker? Bei unseren Bäckern gab es früher den „echten Sauerteig“ für das Brot. Etwa 40 Stunden vor dem Backtermin wurde das Roggenmehl mit vorrätigem Sauerteig unter Zugabe von Wasser angesetzt. Der Teig durchlief einen 3-stufigen Reifeprozess von jeweils etwa 12 Stunden bei 18 °C, 23 °C und abschließend 28 °C. Erst dann war der Roggen voll backfähig und konnte sein wahres Aromapotential entfalten. Danach wurde noch Vollkornmehl, Wasser, Salz und etwas Hefe dazugegeben. Nach weiteren 2 Stunden wurde der Teig geknetet und nach etwa 60 Minuten Reifezeit in Brot — formen gebracht und gebacken. Roggen wurde verwendet, da nur er einen einzigartigen Brotgeschmack mit einer herrlichen Kruste garantiert. Bis zum 2. Weltkrieg wurde der Teig in schwerer Handarbeit geknetet, danach gab es Knetmaschinen, die die Arbeit des Bäckers erleichterten. Um frühzeitig das Brot verkaufen zu können, musste er schon um 3 Uhr in der Nacht an der Arbeit im Backhaus sein. Bernd Voigt, Ortschronist Nr. 4/2015 - 27 - Helbra
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