Pressemitteilung Analyse-Leitlinien des BVI: Qualität der Unternehmensführung verbesserungsfähig Frankfurt, 24. November 2015. Der deutsche Fondsverband BVI untersuchte mit Unterstützung des Aktionärsdienstleisters IVOX, inwieweit die 160 Unternehmen der DAX-Familie (DAX30, MDAX, SDAX und TecDax) die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (ALHV) in dieser Saison erfüllten. Die Leitlinien stellen Eckpunkte für eine gute Unternehmensführung aus Sicht des BVI dar, sind jedoch keine verbindliche Vorgabe für das jeweilige Abstimmungsverhalten durch die Fondsgesellschaften in der Hauptversammlung. Die Mitglieder des BVI halten in ihren Fonds Aktien deutscher Unternehmen im Wert von über 100 Milliarden Euro. Dabei agieren die Fondsgesellschaften als Treuhänder ihrer Anleger gegenüber diesen Unternehmen. „Die Qualität der Unternehmensführung in Deutschland hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, erfüllt jedoch oft nicht die geforderten Standards. Vor allem die Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern sollten transparenter werden“, kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, das Ergebnis. Vorstände weisen Vergütung nur mangelhaft aus Bei der Entlastung des Vorstands stieg die Zahl der Verstöße gegen die ALHV in dieser Hauptversammlungssaison auf insgesamt 28 Fälle (Vorjahr 24 Fälle). Besonders viele Mängel zeigten SDAX-Firmen mit 14 Fällen (Vorjahr 11), gefolgt von Unternehmen aus dem MDAX mit 9 Verstößen (Vorjahr 8). Das lag in erster Linie an der Vorstandsvergütung, die nicht individualisiert pro Vorstand ausgewiesen wurde wie von den Leitlinien vorgegeben, sondern lediglich kumuliert für den Gesamtvorstand. Aufsichtsräte verstoßen gegen Transparenz und häufen Ämter Bei der Entlastung des Aufsichtsrats ist die Zahl der als kritisch eingestuften Fälle stark gestiegen, und zwar auf 92 Fälle (2014: 34). Zumeist verfehlten die Unternehmen die Transparenzanforderungen der ALHV. Erstmals erfolgte 2015 eine kritische Bewertung, wenn die Unternehmen die Teilnahme der einzelnen Mitglieder an den Aufsichtsratssitzungen nicht veröffentlichten. Denn dies ist eine wesentliche Voraussetzung zur Beurteilung ihrer Tätigkeit. Weitere Gründe, die häufig gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprachen, sind fehlende Lebensläufe zur Bewertung der fachlichen Qualifikation und Berufshaftpflichtversicherungen („D&O-Versicherung“) ohne Selbstbehalt. Seite 2 von 2 Auch die Wahlen zum Aufsichtsrat beurteilt der BVI kritischer als im Vorjahr. Hier verfehlten 61 Unternehmen die ALHV-Vorgaben (2014: 42 Fälle). Insbesondere stand die Wiederwahl von Kandidaten in der Kritik, zu denen keine Angaben zur Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen in der Vergangenheit vorhanden waren. Ein häufiger Kritikpunkt war auch die Ämterhäufung: Viele Kandidaten hatten bereits so viele Mandate, dass sie den zusätzlichen Aufgaben kaum die erforderliche Aufmerksamkeit hätten widmen können. Weitere Verstöße betrafen die mangelnde Unabhängigkeit der Bewerber. Viele Unternehmen berufen ihre Aufsichtsräte überwiegend aus dem Kreis ihrer Großaktionäre oder ehemaliger Vorstandsmitglieder. Doch in dem Gremium sollten auch unabhängige Personen mitwirken. Zahl der Verstöße gegen Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (160 Unternehmen der DAX-Familie) Tagesordnungspunkte 2015 2014 Entlastung des Vorstands insgesamt 28 24 Entlastung des Aufsichtsrats DAX30 MDAX SDAX TecDax insgesamt 1 9 14 4 92 2 8 11 3 34 Wahlen zum Aufsichtsrat DAX30 MDAX SDAX TecDax insgesamt 16 30 34 12 61 2 10 5 17 42 DAX30 MDAX SDAX TecDax 9 19 23 10 9 16 11 6
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