der Pressemeldung

Pressemitteilung
Analyse-Leitlinien des BVI: Qualität der
Unternehmensführung verbesserungsfähig
Frankfurt, 24. November 2015. Der deutsche Fondsverband BVI untersuchte mit Unterstützung des Aktionärsdienstleisters IVOX, inwieweit die 160 Unternehmen der DAX-Familie (DAX30, MDAX, SDAX
und TecDax) die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (ALHV) in dieser Saison erfüllten. Die Leitlinien stellen Eckpunkte für eine gute Unternehmensführung aus Sicht des BVI
dar, sind jedoch keine verbindliche Vorgabe für das jeweilige Abstimmungsverhalten durch die Fondsgesellschaften in der Hauptversammlung.
Die Mitglieder des BVI halten in ihren Fonds Aktien deutscher Unternehmen im Wert von über 100 Milliarden Euro. Dabei agieren die
Fondsgesellschaften als Treuhänder ihrer Anleger gegenüber diesen
Unternehmen. „Die Qualität der Unternehmensführung in Deutschland
hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, erfüllt jedoch oft nicht
die geforderten Standards. Vor allem die Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern sollten transparenter werden“, kommentiert Thomas
Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, das Ergebnis.
Vorstände weisen Vergütung nur mangelhaft aus
Bei der Entlastung des Vorstands stieg die Zahl der Verstöße gegen
die ALHV in dieser Hauptversammlungssaison auf insgesamt 28 Fälle
(Vorjahr 24 Fälle). Besonders viele Mängel zeigten SDAX-Firmen mit
14 Fällen (Vorjahr 11), gefolgt von Unternehmen aus dem MDAX mit
9 Verstößen (Vorjahr 8). Das lag in erster Linie an der Vorstandsvergütung, die nicht individualisiert pro Vorstand ausgewiesen wurde wie
von den Leitlinien vorgegeben, sondern lediglich kumuliert für den
Gesamtvorstand.
Aufsichtsräte verstoßen gegen Transparenz und häufen Ämter
Bei der Entlastung des Aufsichtsrats ist die Zahl der als kritisch eingestuften Fälle stark gestiegen, und zwar auf 92 Fälle (2014: 34). Zumeist verfehlten die Unternehmen die Transparenzanforderungen der
ALHV. Erstmals erfolgte 2015 eine kritische Bewertung, wenn die
Unternehmen die Teilnahme der einzelnen Mitglieder an den Aufsichtsratssitzungen nicht veröffentlichten. Denn dies ist eine wesentliche Voraussetzung zur Beurteilung ihrer Tätigkeit. Weitere Gründe,
die häufig gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprachen, sind
fehlende Lebensläufe zur Bewertung der fachlichen Qualifikation und
Berufshaftpflichtversicherungen („D&O-Versicherung“) ohne Selbstbehalt.
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Auch die Wahlen zum Aufsichtsrat beurteilt der BVI kritischer als im
Vorjahr. Hier verfehlten 61 Unternehmen die ALHV-Vorgaben (2014:
42 Fälle). Insbesondere stand die Wiederwahl von Kandidaten in der
Kritik, zu denen keine Angaben zur Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen in der Vergangenheit vorhanden waren. Ein häufiger Kritikpunkt
war auch die Ämterhäufung: Viele Kandidaten hatten bereits so viele
Mandate, dass sie den zusätzlichen Aufgaben kaum die erforderliche
Aufmerksamkeit hätten widmen können. Weitere Verstöße betrafen
die mangelnde Unabhängigkeit der Bewerber. Viele Unternehmen
berufen ihre Aufsichtsräte überwiegend aus dem Kreis ihrer Großaktionäre oder ehemaliger Vorstandsmitglieder. Doch in dem Gremium
sollten auch unabhängige Personen mitwirken.
Zahl der Verstöße gegen
Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen
(160 Unternehmen der DAX-Familie)
Tagesordnungspunkte
2015
2014
Entlastung des Vorstands
insgesamt
28
24
Entlastung des Aufsichtsrats
DAX30
MDAX
SDAX
TecDax
insgesamt
1
9
14
4
92
2
8
11
3
34
Wahlen zum Aufsichtsrat
DAX30
MDAX
SDAX
TecDax
insgesamt
16
30
34
12
61
2
10
5
17
42
DAX30
MDAX
SDAX
TecDax
9
19
23
10
9
16
11
6