finden Sie unsere Pressemeldung vom 14.9.2016

Pressemitteilung
BVI: An PRIIPs-Verschiebung führt jetzt kein
Weg mehr vorbei
Frankfurt, 14. September 2016. Der deutsche Fondsverband BVI fordert nach der heutigen Ablehnung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Verordnung über verpackte Anlageprodukte
(Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs)
durch das EU-Parlament erneut, den Starttermin von PRIIPs zu verschieben. „Die EU-Abgeordneten haben den Vorschlägen der EUKommission zu Recht eine Absage erteilt“, sagt Thomas Richter,
Hauptgeschäftsführer des BVI. „Die Kommission muss nun endlich
den geplanten Starttermin am 1. Januar 2017 verschieben, wie vom
Parlament gefordert.“ Der BVI schlägt vor, die Umsetzungsfrist um 12
Monate auf den 3. Januar 2018 zu verlängern. In diesem Fall würde
PRIIPs zeitgleich mit den neuen MiFID-Regeln in Kraft treten. Das
wäre wegen inhaltlicher Überschneidungen der beiden Regelwerke
sinnvoll.
Pläne der EU-Kommission, die PRIIPs-Verordnung ohne die technischen Standards in Kraft treten zu lassen, hält der BVI für absurd.
Richter: „Verordnung und Standards müssen gemeinsam starten.
Andernfalls würde jedes Land seine eigenen Standards schaffen.
Das Ergebnis wäre paradox. Statt der mit PRIIPs beabsichtigten europaweiten Harmonisierung und Vergleichbarkeit hätten wir das genaue Gegenteil: einen Wildwuchs nationaler Regeln.“ Das ist auch ein
Widerspruch zur geplanten Kapitalmarktunion, mit der die Kommission unter anderem den grenzüberschreitenden Vertrieb von Anlageprodukten fördern will. Zudem widerspricht es rechtsstaatlichen
Grundsätzen, die Fondsanbieter in der EU durch unklare und strafbewehrte Vorgaben unkalkulierbaren Haftungsrisiken auszusetzen.
Der BVI fordert die EU-Kommission auf, die Vorgaben für die PRIIPsInformationsblätter noch einmal gründlich zu überarbeiten. „Für die
Lösung der praktischen Probleme brauchen alle Beteiligten mehr Zeit.
Die Basisinformationsblätter sind eine sinnvolle Maßnahme. Sie nutzen den Verbrauchern aber nur etwas, wenn sie unterschiedliche
Finanzprodukte wirklich vergleichbar machen. Das ist mit den derzeitigen Vorgaben nicht gewährleistet“, so Richter.
Der BVI hat die Vorschläge der EU-Kommission wiederholt kritisiert.
Er sieht insbesondere bei folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

Vorgaben zu sogenannten Multiple Option PRIIPs wie fondsgebundene Lebensversicherungen:
Obwohl Fonds aufgrund einer befristeten Ausnahme bis Ende
2019 auf die etablierten OGAW-KIDs zurückgreifen können,
sollen die Fondsgesellschaften den Anbietern fondsgebunde-
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ner Versicherungen für deren PRIIPs-Basisinformationsblätter
bereits ab 1. Januar 2017 entsprechende Daten zu den jeweiligen Fonds liefern. Dabei ist noch unklar, welche Daten das
konkret sein sollen. Ebenso ist offen, ob sich die besitzzeitabhängigen Angaben zu Kosten und Wertentwicklung auf die
Laufzeit der Versicherung oder auf die Haltedauer der Fonds
beziehen sollen. Deshalb stecken die EU-weiten Gespräche
zur Umsetzung bei den Fonds- und Versicherungsanbietern
fest.

Berechnung der Wertentwicklungs-Szenarien:
Investmentfonds sollen drei Szenarien zur Wertentwicklung
erstellen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise
werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv
ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren.

Berechnung der Transaktionskosten:
Die EU-Kommission hat den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche
Vorgehensweise zur Berechnung der Transaktionskosten
übernommen. Sie will die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Das führt in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen
regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten.
Hintergrund:
Das EU-Parlament hat die technischen Standards der EUKommission heute mit einer deutlichen Mehrheit von 602 zu 4 Stimmen und 12 Enthaltungen abgelehnt. Damit folgen die Abgeordneten
einer Empfehlung des Wirtschafts- und Währungsausschusses des
EU-Parlaments (ECON). Dieser hatte die RTS am 1. September mit
55 zu 0 Stimmen und 3 Enthaltungen zurückgewiesen.