0166-34 - Abgeordnetenhaus von Berlin

2338
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Forschung
- IV D 2 / IV D 11 -
Berlin, den 11.09.2015
Fernruf: 9013 (913) 8469 / 8230
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie
über den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen Rückzahlungen überzahlter Beträge
Vorgang:
59. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie am 7. September 2015
Berichtsnrn.: 66 und 67
Ansätze:
Kapitel 1330 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Forschung - (Landesunternehmen und Strukturpolitik) Titel 119 34 - Rückzahlungen überzahlter Beträge Ansatz Entwurf Haushaltsplan 2017:
Ansatz Entwurf Haushaltsplan 2016:
Ansatz Haushaltsplan 2015:
Ist 2014:
Ist 2015 (Stand: 10.9.2015):
839.000 €
841.000 €
640.000 €
2.119.665,18 €
1.856.949,08 €
Der Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 13 am 5. Oktober 2015 einen Bericht zu folgenden
Fragestellungen vorzulegen:
1. „Bitte um schriftlichen Bericht, warum die Meisterprämie ausgezahlt wurde, obwohl
die Fördervoraussetzungen fehlten und wie künftig die Förderung durch die Meisterprämie ergebnisorientierter erfolgen soll.
Bitte um Bericht über die konkreten Projekte und der Ursachen der Rückzahlung von
GRW-Mitteln.“
2. „Woraus resultiert der vergleichsweise hohe Rückzahlungsbetrag 2014?
Warum wird für die kommenden Haushaltsjahre mit deutlich niedrigeren Rückzahlungsbeträgen kalkuliert.“
Ich bitte, den Beschluss mit dem nachstehenden Bericht als erledigt anzusehen.
-2Hierzu wird berichtet:
Zu 1. und 2.
Die Meistergründungsprämie dient dem Ziel, Meisterinnen und Meister möglichst
schnell nach der Meisterprüfung einen Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Sie wird grundsätzlich nur bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen gewährt. Zu den
wesentlichen Anforderungen zählen insbesondere
•
•
Existenzgründung im jeweiligen Handwerk innerhalb von drei Jahren nach Ablegung der Meisterprüfung
Antragstellung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
Um für Nachhaltigkeit zu sorgen ist der Behalt der Prämie an folgende Bedingungen
geknüpft:
•
•
dreijähriges Fortbestehen der Selbständigkeit / des geförderten Gewerbes
keine zusätzlichen Einnahmen durch Tätigkeiten außerhalb des geförderten
Gewerbes (bspw. durch unselbständige Arbeit)
Die Meistergründungsprämie und die zurzeit geltenden Förderrichtlinien haben sich
bewährt. Sie sind mit der Handwerkskammer Berlin abgestimmt. Änderungsbedarf wird
nicht gesehen.
Die Hauptursache für die derzeit bestehenden Rückforderungen reicht in die Zeit vor
2008 zurück. Bis dahin war der Behalt der Prämie an die Schaffung eines zusätzlichen
Arbeitsplatzes geknüpft. Da diese Bedingung oftmals nicht erfüllt werden konnte, wurde
die Richtlinie durch eine Zwei-Stufen-Regelung neu gefasst. Seitdem wird neben der
Basisförderung eine sog. Arbeitnehmerprämie erst dann gewährt, wenn ein Arbeitsplatz
geschaffen und nachweislich 1 Jahr lang vorgehalten worden ist. Seit dieser
Umstellung fallen nur noch wenige Rückforderungen an.
Auf diesen Titel gehen außerdem Rückzahlungen aus nicht verbrauchten
Zuwendungsmitteln und Verwendungsnachweisprüfungen der GRW - kommunale
Träger - ein. Der vergleichsweise hohe Rückzahlungsbetrag in 2014 steht daher vorwiegend im Zusammenhang mit der Erl.-Nr. 2 - Rückzahlungen von Landesmitteln aus
GRW-Maßnahmen - (Teilansatz: 600 T€, Ist: rd. 2,044 Mio. €).
In 2014 kam es verstärkt zu Rückzahlungen aufgrund von nicht benötigten Mitteln (u.a.
rd. 800 T€ für das Projekt Glienicker Weg im Bezirk Treptow-Köpenick). Hierbei handelt
es sich um Sondertatbestände, so dass für die Folgejahre die Einnahmeerwartung
deutlich geringer ist.
Aufgrund stärkerer Zwischenprüfungen zeigen die aktuellen Verwendungsnachweisprüfungen auch geringere Rückforderungstatbestände auf. Im Ergebnis bedeutet dies
insgesamt künftig geringere Rückzahlungen auf diesem Titel.
In Vertretung
Henner B u n d e
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