Rundschreiben zur Haushaltsdurchführung 2016

Der Präsident
RUNDSCHREIBEN
 Prof., WM, SM
Bearbeiter/in:
Fr. Bartel
Stellenzeichen / Telefon:
III A / 22343
Datum:
29.01.2016
Schlagwort :
Gruppe
Haushaltsrundschreiben 2016
D
Dieses Rundschreiben
ergänzt: Rdschr. MV-Meldung vom 22.07.2015
Rundschreiben zur Haushaltsdurchführung 2016
Inhalt
1.
Haushaltsplan 2016................................................................................................................... 1
2.
Pauschale Minderausgabe ........................................................................................................ 1
3.
Zahlungsanordnungen .............................................................................................................. 2
4.
Zahlungsverkehr mit amerikanischen Zahlungspartnern............................................................ 2
5.
Skonto ....................................................................................................................................... 2
6.
MV-Meldung .............................................................................................................................. 3
1. Haushaltsplan 2016
Das Kuratorium der Technischen Universität Berlin hat in seiner 52. Sitzung am 11. Dezember
2015 mit dem Beschluss KU 1/ 52 den Haushaltsplan der Technischen Universität Berlin für das
Haushaltsjahr 2016 gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 BerlHG festgestellt.
Der Haushaltsplan 2016 wurde mit Schreiben vom 23.12.2015 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gemäß § 108 LHO genehmigt.
Den Haushaltsplan finden Sie auf der Internetseite der Finanzabteilung (Direktzugang 26359).
2. Pauschale Minderausgabe
Auch im Haushalt 2016 gibt es eine Unterdeckung. Deshalb wurde eine Pauschale Minderausgabe
bei den Personalausgaben (PMA) in Höhe von 9.368.000 EUR veranschlagt. Diese muss durch
Unterschreitung der Ausgaben im Laufe des Jahres erwirtschaftet werden. Die Aufteilung der PMA
auf die Bereiche der TUB erfolgt im Verhältnis der Soll-Stellen.
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Auf die Fakultäten entfällt demnach ein Teilbetrag in Höhe von 5.068.500 EUR, den diese im
Rahmen der Personalkostenbudgetierung erwirtschaften müssen.
Auf die Zentraleinrichtungen (ZE) und die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 2.483.500 EUR. Die verantwortlichen Leiter/innen in ZE und ZUV müssen durch
geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass in ihren Bereichen die Personalausgabenansätze unterschritten werden. Dies kann z.B. durch die verzögerte Besetzung freiwerdender Stellen oder das
befristete Freilassen von freien Stellenanteilen erfolgen. Die regelmäßige Überwachung der Erwirtschaftung der PMA für die ZE und die ZUV übernimmt der Servicebereich Finanzen.
3. Zahlungsanordnungen
Ab Februar 2016 ist die Angabe der BIC im SEPA-Zahlungsraum auch für Auslandszahlungen
nicht mehr erforderlich. Auf den Zahlungsanordnungen ist die Angabe der BIC für Zahlungen in
Euro nicht mehr erforderlich.
Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Vordrucke (Direktzugang: 50816).
SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Zahlungen in anderen Währungen sind
weiterhin nur mit einer Auslandsüberweisung möglich und erfolgen über die Universitätskasse. Für
diese Auslandsüberweisungen ist die Angabe der BIC bzw. SWIFT in den zahlungsbegleitenden
Unterlagen erforderlich.
4. Zahlungsverkehr mit amerikanischen Zahlungspartnern
Um Zahlungen aus den USA ohne den gesetzlich geregelten Einbehalt der Quellensteuer in Höhe
von 15% erhalten zu können, ist es erforderlich, dass die jeweiligen Einrichtungen der TU Berlin
dem US-amerikanischen Zahlungsschuldner eine Bescheinigung mit steuerbefreiender Wirkung
vorlegen.
Zu diesem Zweck ist der TU Berlin von der US-Steuerbehörde eine Employer Identifikation Number (EIN) zugeteilt und durch die AHK New York eine, auf die Belange der TU Berlin angepasste
Bescheinigung (W-8BEN-E) ausgestellt worden.
Diese wird auf Anforderung durch den Servicebereich Finanzen, Sachgebiet Steuern
(III A 31/III A 32, Herr Hoffmeier, Frau Diedrich, App. 79699, App. 25817,
E –Mail: [email protected] ) versandt.
5. Skonto
Rechnungen, bei denen nach den Lieferbedingungen ein Skontoabzug vom Rechnungsbetrag
verhandelt und zulässig ist, sind vordringlich zu behandeln, um Geldverluste wegen Versäumnis
der Skontofristen zu vermeiden.
Die Skontofrist beginnt mit dem Eingang der Rechnung, jedoch nicht vor dem ordnungsgemäßen
Eingang der Lieferung bzw. Erfüllung der Leistung. Daher ist es wichtig, den Eingang der Rechnung und Lieferung / Leistung zu dokumentieren.
Bei skontierten Beträgen muss auf der Rechnung der nach Abzug von Skonto errechnete Betrag
ausgewiesen sein.
Wenn die auf der Rechnung ausgewiesene Skontofrist überschritten ist, ist bei der Lieferfirma
nachzufragen, ob dennoch Skonto gewährt wird. Dies ist auf der Rechnung mit Datum und Name
des Gesprächspartners zu dokumentieren und von dem Beschäftigten gegenzuzeichnen.
Wird kein Skonto nachträglich gewährt, ist dies auf der Rechnung zu begründen (Krankheit und
Urlaub sind keine Begründung). Dies ist auf der Rechnung mit Datum und Namen zu dokumentieren.
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Der Feststeller der rechnerischen Richtigkeit übernimmt mit der Unterzeichnung die Verantwortung
dafür, dass der anzunehmende (Einnahme) oder auszuzahlende (Ausgabe) Betrag sowie alle auf
Berechnungen beruhenden Angaben in der förmlichen Zahlungsanordnung, ihren Anlagen und
den begründenden Unterlagen, richtig sind. Die Feststellung erstreckt sich auch auf die Berücksichtigung von Skontobeträgen und Rabatten.
6. MV-Meldung
In den Fällen, in denen der/die Zahlungsempfänger/in nicht der/die Gläubiger/in der Forderung ist,
ist abweichend von der bisherigen Meldepraxis, wie folgt zu verfahren:
Die Wirtschaftsstellen übersenden ab sofort die erforderliche MV-Meldungen an den SB Finanzen,
III A 32, und nicht an die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. Die Senatsverwaltung wird künftig
alle dort eingehenden Meldungen unbearbeitet zurücksenden.
Die Unterrichtung der Gläubiger, über die Meldung der Zahlung, obliegt weiterhin den jeweiligen
Wirtschaftsstellen.
Ich bitte Sie, die Informationen dieses Rundschreibens in Ihrem Verantwortungsbereich bekannt zu
machen und deren Umsetzung sicher zu stellen. Die Finanzabteilung wird Sie gerne unterstützen
und steht Ihnen in Zweifelsfällen zur Beantwortung etwaiger Fragen zur Verfügung.
Im Auftrag
Prof. Dr. Gutheil
Kanzlerin