Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Berlin

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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Forschung
- IV A 13 -
Berlin, den 15.09.2015
Fernruf: 9013 (913) 7473
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie
über den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen TGZ Südwest Fabeckstraße
Vorgang:
59. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie am 7. September 2015
Berichtsnr.: 7
Der Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 13 am 5. Oktober 2015 einen Bericht zu folgenden
Fragen vorzulegen:
„Wie ist der Stand der Bauplanung? Wann erfolgen durch wen welche Ausschreibungen? Aus welchen Titeln werden Mittel dafür in welcher Höhe bereitgestellt?“
Ich bitte, den Beschluss mit dem nachstehenden Bericht als erledigt anzusehen.
Hierzu wird berichtet:
Wie ist der Stand der Bauplanung?
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) ist das Grundstück Fabeckstraße 62
nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens und Veröffentlichung im Amtsblatt am
10. Juli 2015 als „Sonderbaufläche Technologie“ ausgewiesen. Der aus dem FNP zu
entwickelnde Bebauungsplan 6-33 befindet sich derzeit im Verfahren. Der Bebauungsplanentwurf basiert auf dem im Januar 2015 ausgewählten Konzept des Architekturbüros NAK Gesellschaft von Architekten mbH. Danach soll nur noch das ehemalige Klinikgebäude zu einem Technologie- und Gründungszentrum entwickelt und angrenzende Grundstücksflächen an profilkonforme Technologieunternehmen verkauft werden.
Die frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 (1) Baugesetzbuch ist abgeschlossen und
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch wird aktuell vorbereitet.
Im Rahmen der TÖB-Beteiligung wurde darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund
der weiterentwickelten Konzeption die Darstellung zur Wirtschaftlichkeit und Finanzie-
-2rung angepasst werden muss. Mit dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird
bis Ende 2016 gerechnet.
Wann erfolgen durch wen welche Ausschreibungen?
Unter der Voraussetzung, dass Ende 2016 Baurecht besteht, wird die Ausschreibung
der Projektsteuerung für das Gesamtvorhaben in der ersten Jahreshälfte 2017 erfolgen.
Die Architektenleistung wird voraussichtlich ebenso wie die Technikplanung in der 2.
Hälfte des Jahres 2017 ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Bauplanung soll nach
derzeitigem Stand in 2018 erfolgen.
Angesichts der voraussichtlichen Projektsumme im mittleren zweistelligen MillionenBereich müssen sämtliche Ausschreibungen europaweit erfolgen. Dies erklärt die relativ lange Verfahrensdauer. Sämtliche Ausschreibungsverfahren werden von der WISTA
Management GmbH durchgeführt.
Aus welchen Titeln werden Mittel dafür in welcher Höhe bereitgestellt?
Die Errichtung des TGZ Südwest soll aus Kapitel 1330, MG 03, Titel 89232 - Zuschüsse an private Träger im Rahmen der GRW-Infrastrukturmaßnahmen – gefördert werden. Die WISTA Management GmbH als Träger der Maßnahme würde nach Ausstellung eines Zuwendungsbescheides die Fördermittel nach Einreichung und Prüfung der
Originalrechnungen erstattet bekommen. Die genaue Höhe der Zuwendungsmittel richtet sich nach dem Ergebnis der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt zu prüfenden Bauplanungsunterlage.
In Vertretung
Henner B u n d e
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