Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzdefizite im täglichen

Für Betriebsblinde: Arbeits-, Gesundheits- und
Brandschutzdefizite im täglichen Betrieb
Thomas Steinwedel
- Freier Sachverständiger für Brand- und Arbeitsschutz DGSV e.V.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit BGW
- geprüfter Brandschutzbeauftragter VdS und Conferation of Fire Protection Assiciation – CFPA - Brandursachenermittlung nach US - National Fire Protection Assiciation – Fire Investigation – NFPA –
- Medizinproduktebeauftragter und -berater
- Deeskalationstrainer
- Trainer für Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Mitglied in der Fachvereinigung für Krankenhaustechnik FKT e.V.
- Mitglied im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband DGSV e.V.
© by Thomas Steinwedel
- Technische Leitung
Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzdefizite
im täglichen Betrieb; wissentlich und unwissentlich!?
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Grundlage hierzu
Arbeitsschutzgesetz §10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
DGUV Vorschrift 1 (alt: BGV A1 § 4 Grundlagen der Prävention)
Infektionsschutzgesetz
Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzdefizite im täglichen Betrieb; wissentlich und unwissentlich!?
•
Brandschutztüren
Aufkeilen, verstellen,…. Verboten
§ 145 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von
Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1.
Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2.
vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen
gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1.
die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr
dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich
macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2.
die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr
dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei
Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten
Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder
unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe
bedroht ist.
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Macht nichts, der Brandschutztürenbediener und
Brandschutzhelfer sitzt daneben
• Fehlender
Druckknopfmelder
• Schwenkarm mit
Flachstahl verlängert
• Ventil nicht drehbar
• Feuerlöscher fällt
herunter, wenn Haspel
bewegt wird
• Aber alles geprüft !!!
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Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzdefizite im täglichen Betrieb; wissentlich und unwissentlich!?
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2013
2014, nur die Sitzgelegenheit
hat sich geändert, waren die
Unterweisungen unverständlich?
• Gefahrstoffe
• Lebensmittel
• In Wasserflaschen
abgefüllter Grillanzünder
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• Einbau einer
Brandschutztüre
• Die Kennzeichnung
befindet sich oben
• Zum Öffnen der Türe, ist
das Türschloss
abzuschließen und die
Türklinke anzuheben
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• Dreifachsteckdose aus
privatem Bestand
• Eingesetzt im Betrieb
• Aus 3 mach` 9
• Stecker keinerlei
Kennzeichnungen nach
VDE, ÖVE…..
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• Zweckentfremdung eines
Zweischeiben-toasters
zum Grillautomat für
Hawaiitoast
• Da wird das Toast auf
den Teller geschossen
• Verlaufener Käse
sichtbar
• Toaster wurde auf der
Seite liegend genutzt
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• Sportstätte
• Erste Hilfe nur möglich
wenn Schlüssel
vorhanden.
• Zuleitung für einen
Lichterschlauch auf
einer Terrasse
• Zuleitung durch
Aluminiumflügelfenster
eingeklemmt
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• Wir schreiben das Jahr 2015
• Seide oder Baumwolle eher
doch Türstopper
• Aufnahme 2015
• Verwendbar bis 04/09
• Sparsamkeit zahlt sich nicht
immer aus
•
•
•
•
Aufnahme 2015
Verwendbar bis 05/12
Infektionsschutzgesetz
Hautschutzplan
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•
•
•
•
Medizinprodukt einer
Anderen Einrichtung
Wird eingesetzt
Keine Unterlagen
vorhanden
• Keine Prüfung nach
MPG od. MPBetreibVO
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• Dauerbetrieb einer
Kaffeemaschine ohne
Abschaltautomatik
• Hygienemaßnahmen
sind hier fraglich
• Kaffeemaschine ist
offensichtlich defekt
• Keine gültige „BGV A3“ /
DGUV Vorschrift 3 mehr
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• Sicherheitskennzeichnungen durch den
Lieferanten an der
Maschine, unter dem
Tisch angebracht.
• Sichtbar nur für
Personen unter 1,2m
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• Klassisches Beispiel des „Zustellens von Rettungswegen“
• Hier das Beispiel“ Die Karawane zieht weiter, die FASI
wird blass…….“
• Nachträgliches Einbauen
von Halbtüren, damit
demenzielle Personen
nicht in andere Bereiche
gelangen.
• Warum braucht man
Rettungswege???
• Schließzylinder in der
Halbtüre verbaut
• Rettungswege durch
Haushaltsgeräte verengt
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• Treppenhausabsatz
• Med.-Sauerstoffflaschen
werden stehend auf
einem Regal über dem
Heizkörper gelagert.
• Dies ist gewiss der
Sitzplatz des Ersthelfers
und Brandschutzhelfers
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Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzdefizite im täglichen Betrieb; wissentlich und unwissentlich!?
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• Im Fluchttreppenhaus
befinden sich
Kartonagen.
• Löscheinrichtungen für
Mitarbeiter und
Einsatzkräfte sind nicht
erreichbar
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• Dies ist nicht ET
• Kein
Personalumkleideraum
nach Geschlechtern
vorhanden
• Hygienisch bedenklich
• Diese Folie
konnte duftfrei
hergestellt
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• Lagerung von
Medizinprodukten im
Gartenschuppen
• Lifter
• Liegendtransportstuhl
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• Auch selbst erstellte
Betriebsanweisungen
sollten immer
mehrsprachlich und mit
größerer Schrift
ausgehängt werden.
• Der selbst erstellten
Betriebsanweisung nicht
Folge geleistet und 6
Geräte eingesteckt
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• Türknauf einer
Personaltoilette von
außen
• Hinweis: Dies ist keine
Bratensauce
• Man beachte auch den
Schwenkbereich der
anderen Türe, hier sind
Prellungen und Schäden
vorprogrammiert.
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• Stromführender
Dreifachstecker hinter
Einhebelmischer am
Handwaschplatz
• Keine Nutzungsgenehmigung einer
Nasszelle als Waschmaschinenraum
• Keine Trennung von
schmutziger und sauberer
Wäsche
• Hygienische Reinigung des
Raumes ist nicht möglich
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Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzdefizite im täglichen Betrieb; wissentlich und unwissentlich!?
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Ich wünsche Ihnen
weiterhin eine
interessante
Veranstaltung
Ihr
Thomas Steinwedel
Freier Sachverständiger DGSV e.V.
Hügelstr. 50
42277 Wuppertal
Tel./AB: 0202-27276860
[email protected]
oder
[email protected]
Fliedner Krankenhaus
Thunesweg 58
40885 Ratingen
Tel.: 02102-303-216
© by Thomas Steinwedel
Vielen Dank für Ihr
Interesse und Ihre
neuen eigenen
Anregungen.