Wortlaut der Petition: Der Deutsche Bundestag möge

Wortlaut der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im neuen Pflegeberufegesetz das
eigenständige Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt.
Wenn die generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im
Gesetz eine ausreichende Spezialisierung bzw. Schwerpunktsetzung für die
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003)
entspricht.
Begründung:
Im bisherigen Entwurf mit der generalistischen Pflegeausbildung wird nicht der
Bedarf für die kompetente pflegerische Versorgung von Frühgeborenen bis
Jugendlichen und ihren Familien für Deutschland gesichert. Der allgemeinen
Pflegegrundausbildung müsste sich eine spezialisierte Weiterbildung anschließen,
deren Kosten bisher nicht geklärt und voraussichtlich auch nicht gesichert ist. In
Folge dessen würde z.B. für deutsche Kinderkliniken nicht mehr ausreichend
qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Eine Auszubildende in der
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege muss genügend Gelegenheit haben, neben
dem entsprechenden spezifischen Unterrichtsangebot ihre pflegerische
Handlungskompetenz bei Kindern unterschiedlicher Altersstufen zu entwickeln. Der
Gesetzgeber hat die Pflicht, Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft zu schützen.
Der bisherige Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege leistet dazu einen
wertvollen Beitrag, der auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben sollte.
Der erhöhte Personalbedarf für die pflegerische Versorgung alter Menschen ist
gewiss auch mit Erhalt der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu regeln.
Anregungen für die Forendiskussion:
Der Entwurf des Pflegeberufegesetzes verkauft mit dem Stichwort
Qualitätssteigerung durch die Möglichkeit der Akademisierung eine
Qualitätsminderung für alle 3 bisherigen Berufsfelder: Gesundheits- und
Krankenpflege, Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, denn durch
die allgemeine Grundausbildung werden zukünftige Pflegefachkräfte nicht mehr für
den jeweils spezifischen Bedarf in der Pflegepraxis ausgerüstet sein.
Solange der Gesetzgeber nicht die notwendige Weiterqualifizierung sichert, kann
dem Entwurf des Pflegeberufegesetzes nicht zugestimmt werden.
9.12.2015
Monika Otte