Wortlaut der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im neuen Pflegeberufegesetz das eigenständige Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. Wenn die generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine ausreichende Spezialisierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht. Begründung: Im bisherigen Entwurf mit der generalistischen Pflegeausbildung wird nicht der Bedarf für die kompetente pflegerische Versorgung von Frühgeborenen bis Jugendlichen und ihren Familien für Deutschland gesichert. Der allgemeinen Pflegegrundausbildung müsste sich eine spezialisierte Weiterbildung anschließen, deren Kosten bisher nicht geklärt und voraussichtlich auch nicht gesichert ist. In Folge dessen würde z.B. für deutsche Kinderkliniken nicht mehr ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Eine Auszubildende in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege muss genügend Gelegenheit haben, neben dem entsprechenden spezifischen Unterrichtsangebot ihre pflegerische Handlungskompetenz bei Kindern unterschiedlicher Altersstufen zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft zu schützen. Der bisherige Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege leistet dazu einen wertvollen Beitrag, der auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben sollte. Der erhöhte Personalbedarf für die pflegerische Versorgung alter Menschen ist gewiss auch mit Erhalt der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu regeln. Anregungen für die Forendiskussion: Der Entwurf des Pflegeberufegesetzes verkauft mit dem Stichwort Qualitätssteigerung durch die Möglichkeit der Akademisierung eine Qualitätsminderung für alle 3 bisherigen Berufsfelder: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, denn durch die allgemeine Grundausbildung werden zukünftige Pflegefachkräfte nicht mehr für den jeweils spezifischen Bedarf in der Pflegepraxis ausgerüstet sein. Solange der Gesetzgeber nicht die notwendige Weiterqualifizierung sichert, kann dem Entwurf des Pflegeberufegesetzes nicht zugestimmt werden. 9.12.2015 Monika Otte
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