Bei der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Medizinalaufsicht, Umweltmedizin und Hygiene des Referates Gesundheit die Stelle einer Hygienekontrolleurin bzw. eines Hygienekontrolleurs oder einer Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. eines Gesundheits- und Krankenpflegers oder einer Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. eines Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers Kennziffer: E 2016 – 010 (bitte bei Bewerbung angeben) zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich des Infektionsschutzes, der Infektionsprävention, des gesundheitlichen Umweltschutzes und der Umwelthygiene. Hierzu zählen unter anderem: Hygieneüberwachung und Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW Überwachung der Trinkwasserhygiene und Ermittlungen hinsichtlich der allgemeinen Ortshygiene Die Position erfordert eine abgeschlossene berufliche Qualifikation zur Hygienekontrolleurin bzw. zum Hygienekontrolleur. Alternativ wird eine abgeschlossene Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger mit langjähriger Berufserfahrung, vorzugsweise als Hygienefachkraft, vorausgesetzt. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere erwartet: Fundierte Fachkenntnisse der im öffentlichen Gesundheitswesen anzuwendenden Rechtsgrundlagen Gute Kommunikationsfähigkeit sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein Bereitschaft zur Teilnahme an Ortsterminen Einsatzbereitschaft zu Tätigkeiten im Bedarfsfall auch außerhalb der Kernarbeitszeiten Teamfähigkeit Bereitschaft zu Fortbildungsmaßnahmen Gesucht wird eine aufgeschlossene Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Der Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten (gegen entsprechende Kostenerstattung) ist wünschenswert. Im Referat Gesundheit gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD. Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Für Rückfragen und weitere Informationen zum Tätigkeitsbereich steht Ihnen Herr Plattner (Tel. 0209 / 169 2246) – Leiter der Abteilung Medizinalaufsicht, Umweltmedizin und Hygiene – gerne zur Verfügung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Frauenförderplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Position ist – je nach Behinderung – auch für Schwerbehinderte geeignet. Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe der oben genannten Kennziffer spätestens bis zum 07.04.2016 an die Stadtverwaltung Gelsenkirchen - Referat Personal und Organisation - 45875 Gelsenkirchen oder per E-Mail an [email protected]. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Briefbewerbungen nur mit einem von Ihnen beigelegten frankierten Rückumschlag zurückgesendet werden können.
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