Ergebnisprotokoll 2 Sitzung Staatssekretärsausschuss

BMEL
321-09002/0095
10.09.2015
3561
Ergebnisprotokoll
2. Sitzung Staatssekretärsausschuss Tierschutz,
Mittwoch, den 9. September 2015, 14:30-17:30 Uhr, BMEL Berlin
TOP 1
Die Kleingruppenhaltung von Legehennen soll mit einer Frist bis Ende 2025 auslaufen. Nur für besondere Härtefällen soll eine Verlängerung der Frist um bis zu
maximal 3 Jahre (2028) möglich sein.
Dieser Vorschlag der Staatssekretäre und Amtschefs soll am Rande der kommenden
AMK (Kamingespräch) auf Ministerebene vereinbart und erst anschließend öffentlich kommentiert werden.
NI und RP werden ihren Entschließungsantrag im Bundesrat entsprechend anpassen.
Anschließend wird die Bundesregierung dem Bundesrat einen entsprechenden Verordnungsentwurf zuleiten.
TOP 2
Herr Dr. Schrader (Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung des FLI) berichtet über die am 19.08.2015 stattgefundene Sitzung mit Vertretern der Länder und
der Landesforschungseinrichtungen über „Konzepte zur Reduktion von Schwanzbeißen bei Schweinen“.
Der Staatssekretärsausschuss erörtert ausführlich den Komplex des Schwanzbeißens
und die erforderlichen Maßnahmen für einen Verzicht auf das Kupieren von
Schwänzen.
Er bittet das FLI, als Koordinierungsstelle zum Komplex Schwanzbeißen die Experten der Länder und Landesforschungsanstalten zu weiteren Sitzungen einzuladen,
um einheitliche Parameter und eine einheitliche Methodik abzustimmen. Dadurch
soll eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Versuche und Ergebnisse erreicht
werden.
Zugleich soll der Forschungsbedarf priorisiert und die Arbeitsteilung der Forschungseinrichtungen hinsichtlich des noch bestehenden Forschungsbedarfs optimiert werden.
In eine Datenbank zum Komplex Schwanzbeißen sollen alle Beteiligten ihre Projekte, Methoden und Ergebnisse eingeben. Auch Daten aus Praxiserprobungen und
aus der Beratung sollen dabei eingebunden werden.
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TOP 3
Ziel ist es, die bereits vorhandenen und künftigen Forschungsergebnisse möglichst
schnell in die Praxis der Betrieb zu bringen. Wichtige Schlüssel hierfür sind die
Ausbildung und die tierschutzspezifische Beratung der Tierhalter.
BW wird ein Papier zum Thema Ausbildung und zu den Möglichkeiten der Sicherstellung einer flächendeckenden tierschutzbezogenen Beratung der Betriebe erstellen
und den Mitgliedern des Staatssekretärsausschusses übermitteln. Das Thema wird
im Rahmen der nächsten Sitzung weiter beraten.
TOP 4
a) BW berichtet über den aktuellen Stand der Beratungen zur Kennzeichnung
der Tierhaltungsform bei Frischfleisch. Der Lebensmitteleinzelhandel sei
hier zu einem „Festpreiszuschlag für mehr Tierschutz“ bereit, aber nur, wenn
der höhere Standard für den Verbraucher erkennbar sei. BW wird den Mitgliedern des Staatssekretärsausschusses ein Arbeitsgruppenpapier für eine
Kennzeichnung ähnlich wie bei Eiern übermitteln. Das Thema soll auf der
AMK vertieft werden.
b) NW berichtet über die Haltung von Sauen in Kastenständen / Abferkelbuchten. Der Staatssekretärsausschuss diskutiert über das geltende Recht zur Größe der Kastenstände und über die Dauer des Aufenthalts der Sauen im Kastenstand, insbesondere im Deckzentrum. Das Thema soll auf der AMK vertieft werden.
c) SL schlägt vor, eine obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von
Hunden und Katzen mit einem Mikrochip bundeseinheitlich zu regeln. Zumindest solle es den Ländern ermöglicht werden, eigene Regelungen zu erlassen. Derzeit entfalte die bestehende Ermächtigung im TierSchG, von der
der Bund keinen Gebrauch gemacht hat, eine Sperrwirkung.
d) Die nächste Sitzung des Staatssekretärsausschusses soll im Februar oder
März 2016 stattfinden.