BMEL 321-09002/0095 10.09.2015 3561 Ergebnisprotokoll 2. Sitzung Staatssekretärsausschuss Tierschutz, Mittwoch, den 9. September 2015, 14:30-17:30 Uhr, BMEL Berlin TOP 1 Die Kleingruppenhaltung von Legehennen soll mit einer Frist bis Ende 2025 auslaufen. Nur für besondere Härtefällen soll eine Verlängerung der Frist um bis zu maximal 3 Jahre (2028) möglich sein. Dieser Vorschlag der Staatssekretäre und Amtschefs soll am Rande der kommenden AMK (Kamingespräch) auf Ministerebene vereinbart und erst anschließend öffentlich kommentiert werden. NI und RP werden ihren Entschließungsantrag im Bundesrat entsprechend anpassen. Anschließend wird die Bundesregierung dem Bundesrat einen entsprechenden Verordnungsentwurf zuleiten. TOP 2 Herr Dr. Schrader (Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung des FLI) berichtet über die am 19.08.2015 stattgefundene Sitzung mit Vertretern der Länder und der Landesforschungseinrichtungen über „Konzepte zur Reduktion von Schwanzbeißen bei Schweinen“. Der Staatssekretärsausschuss erörtert ausführlich den Komplex des Schwanzbeißens und die erforderlichen Maßnahmen für einen Verzicht auf das Kupieren von Schwänzen. Er bittet das FLI, als Koordinierungsstelle zum Komplex Schwanzbeißen die Experten der Länder und Landesforschungsanstalten zu weiteren Sitzungen einzuladen, um einheitliche Parameter und eine einheitliche Methodik abzustimmen. Dadurch soll eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Versuche und Ergebnisse erreicht werden. Zugleich soll der Forschungsbedarf priorisiert und die Arbeitsteilung der Forschungseinrichtungen hinsichtlich des noch bestehenden Forschungsbedarfs optimiert werden. In eine Datenbank zum Komplex Schwanzbeißen sollen alle Beteiligten ihre Projekte, Methoden und Ergebnisse eingeben. Auch Daten aus Praxiserprobungen und aus der Beratung sollen dabei eingebunden werden. SEITE 2 VON 2 TOP 3 Ziel ist es, die bereits vorhandenen und künftigen Forschungsergebnisse möglichst schnell in die Praxis der Betrieb zu bringen. Wichtige Schlüssel hierfür sind die Ausbildung und die tierschutzspezifische Beratung der Tierhalter. BW wird ein Papier zum Thema Ausbildung und zu den Möglichkeiten der Sicherstellung einer flächendeckenden tierschutzbezogenen Beratung der Betriebe erstellen und den Mitgliedern des Staatssekretärsausschusses übermitteln. Das Thema wird im Rahmen der nächsten Sitzung weiter beraten. TOP 4 a) BW berichtet über den aktuellen Stand der Beratungen zur Kennzeichnung der Tierhaltungsform bei Frischfleisch. Der Lebensmitteleinzelhandel sei hier zu einem „Festpreiszuschlag für mehr Tierschutz“ bereit, aber nur, wenn der höhere Standard für den Verbraucher erkennbar sei. BW wird den Mitgliedern des Staatssekretärsausschusses ein Arbeitsgruppenpapier für eine Kennzeichnung ähnlich wie bei Eiern übermitteln. Das Thema soll auf der AMK vertieft werden. b) NW berichtet über die Haltung von Sauen in Kastenständen / Abferkelbuchten. Der Staatssekretärsausschuss diskutiert über das geltende Recht zur Größe der Kastenstände und über die Dauer des Aufenthalts der Sauen im Kastenstand, insbesondere im Deckzentrum. Das Thema soll auf der AMK vertieft werden. c) SL schlägt vor, eine obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen mit einem Mikrochip bundeseinheitlich zu regeln. Zumindest solle es den Ländern ermöglicht werden, eigene Regelungen zu erlassen. Derzeit entfalte die bestehende Ermächtigung im TierSchG, von der der Bund keinen Gebrauch gemacht hat, eine Sperrwirkung. d) Die nächste Sitzung des Staatssekretärsausschusses soll im Februar oder März 2016 stattfinden.
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