Magdeburg, 06. 11. 2015 November-Steuerschätzung Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bestätigen die Haushalts- und Finanzplanung des Landes Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt kann den Prognosen der Steuerschätzer zufolge im Zeitraum 2015 bis 2020 in der Summe mit Mehreinnahmen von rund 330 Millionen Euro im Vergleich zu den Planansätzen rechnen. Ursache für die weiterhin günstige Entwicklung der Steuereinnahmen ist ein stabiles, von der Inlandsnachfrage getragenes wirtschaftliches Wachstum. Die günstige Entwicklung des Arbeitsmarkts und die spürbaren Einkommenszuwächse bleiben im Prognosezeitraum zentraler Motor für die binnenwirtschaftliche Dynamik. Nach Einschätzung des Arbeitskreises wird die anhaltend hohe Flüchtlingsmigration die privaten und staatlichen Konsumausgaben kurzfristig stimulieren. Diesem positiven Effekt stehen allerdings signifikante Mehrausgaben der öffentlichen Haushalte gegenüber. Das Ergebnis der November-Steuerschätzung berücksichtigt bereits die mit dem Bund für 2015 und 2016 vereinbarten Entlastungen. Das Schätzergebnis ist aber auch geprägt durch gesamtstaatliche Mindereinnahmen aufgrund von Steuerrechtsänderungen, die erstmalig in der Schätzung berücksichtigt worden sind. Dazu zählen beispielsweise das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, aber auch die Auswirkungen eines BFH-Urteils, das zu Erstattungen von Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen aus den Jahren 2001 und 2002 führt. Auf der kommunalen Ebene zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung wie auf Landesebene ab. Auch hier sind die Steuereinnahmen insgesamt geprägt durch die im Prognosezeitraum wirksam werdenden Steuerrechtsänderungen. Finanzminister Jens Bullerjahn: „Sachsen-Anhalt kann in den nächsten Jahren mit einer stabilen Entwicklung der Einnahmen rechnen. Damit können die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der steigenden Zuwanderung gelöst werden.“
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