Aufsätze Unternehmensbewertung in der Krise Univ.-Prof. Dr. Michael Hinz, Technische Universität Chemnitz, Inhaber der Professur BWL X Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung; Anja Büttner, M.Sc., Technische Universität Chemnitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur BWL X Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Die Charakteristika von Unternehmen in Krisensituationen erschweren zwar die Bewertung ertragsschwacher Unternehmen, sie führen aber nicht dazu, dass die bekannten Methoden der Unternehmensbewertung nicht mehr anwendbar wären. Allerdings ergibt sich die Notwendigkeit, die bekannten Unternehmensbewertungsmethoden in geeigneter Weise anzupassen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen und Vorgehensweisen. I. Ertragsschwache Unternehmen und Sanierung Ertragsschwache Unternehmen sind solche, deren leistungswirtschaftliche Erfolge die Erhaltung der Unternehmenssubstanz nicht mehr sicherstellen und die Erfüllung der finanziellen Ansprüche der verschiedenen Unternehmensbeteiligten, insbesondere der Eigentümer, nicht mehr gewährleisten. Zumindest ein Teil des investierten Kapitels erscheint als unwiederbringlich verloren. Die Eigentümer eines solchen Unternehmens stehen vor der Entscheidung, ob es fortgeführt, veräußert oder liquidiert werden soll. Bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, ist die Bewertung des betroffenen Unternehmens sinnvoll, um die geeignete Handlungsalternative zu wählen. Auch potenzielle Erwerber eines ertragsschwachen Unternehmens sollten dieses einer Bewertung unterziehen, um die Entscheidung für oder gegen den Erwerb zu treffen. Mögliche Sanierungsmaßnahmen und die damit verbundenen monetären Effekte sind dabei in die Bewertung einzubeziehen. Sanierung umfasst alle Instrumente und Maßnahmen, die zur Gesundung eines sich in der Krise befindlichen Unternehmens beitragen und seinen BOARD • 4/2015 BOARD-4-2015.indd 145 Fortbestand sichern.1 Die wichtigsten Ziele der Sanierung sind die kurzfristige Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und die nachhaltige Sicherstellung der Ertrags- und damit Existenzfähigkeit des Unternehmens. INHALT I. II. Bewertung von Unternehmen in Krisensituationen 1. Bewertung sanierungsunfähiger Unternehmen Bei der Sanierung ist zwischen Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit zu differenzieren. So wird ein Entscheidungsträger das „ertragsschwache Unternehmen nur dann sanieren und fortführen, wenn es subjektiv sowohl sanierungsfähig als auch sanierungswürdig ist“.2 Sanierungsfähig ist ein Unternehmen dann, wenn es innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums aus der Krise herausgeführt und in eine dauerhaft überlebens- und wettbewerbsfähige Position gebracht werden kann. 3 Sanierungsfähigkeit ist zu bejahen, wenn das Unternehmen nachhaltig Einzahlungsüberschüsse erzielen kann und die zur Verfügung stehenden Instrumente und Maßnahmen dazu führen, die Zahlungsschwierigkeiten zu beseitigen und dem Unternehmen eine angemessene Renta1 Vgl. Groß, Sanierung durch Fortführungsgesellschaften, 2. Aufl. 1988, S. 23 2 Leuner/Hattenbach, in: Peemöller (Hrsg.): Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 6. Aufl. 2015, S. 1299 f. 3 Vgl. WP-Handbuch, Band II, 14. Aufl. 2014, L, Tz. 57 ff. m.w.N.; IDW S 6, IDW-Fachnachrichten 2012, S. 719 Ertragsschwache Unternehmen und Sanierung 2. Bewertung sanierungsfähiger Unternehmen III. Fazit Keywords Krisenursachen; Liquidationswert; Sanierung; Unternehmensbewertung; Zukunftserfolge Normen §§ 17–19 InsO bilität zu sichern. Die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit wird durch die vorhandenen Unternehmenspotenziale (Leistungs- und Ressourcenpotenziale, Führungspotenziale), Sanierungsbarrieren (z.B. Kapitalbeschaffungsengpässe, Markteintrittsoder Marktaustrittsbarrieren) und die zur Verfügung stehenden Sanierungsmaßnahmen determiniert.4 Kann auf der Basis der vorhandenen Unternehmenspotenziale mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten und Maßnahmen eine dauerhafte Überlebens- und Wettbewerbsfähig4 Vgl. hierzu z.B. Groß, a.a.O. (Fn. 1), S. 70 ff. 145 17.07.2015 13:41:06 Aufsätze keit des Unternehmens nicht gewährleistet werden, ist die Fortführung des Unternehmens keine sinnvolle Alternative mehr. Als Handlungsmöglichkeit verbleibt dann lediglich die Verwertung des Unternehmens, d.h. die Veräußerung sämtlicher Vermögenswerte des Unternehmens.5 I.d.R. werden dem gegenwärtigen Eigentümer und dem potenziellen Erwerber eines ertragsschwachen Unternehmens unterschiedliche Instrumente und Handlungsalternativen zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung stehen, die in unterschiedlichen Einschätzungen der vom Unternehmen zukünftig nachhaltig erzielbaren Zahlungsüberschüsse und damit in eine unterschiedliche Einschätzung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens münden. Sanierungsfähigkeit lässt sich demnach sinnvoll nur aus der Sicht des jeweiligen Bewertungssubjektes bestimmen. Ausgehend von einer positiven Beurteilung der Sanierungsfähigkeit ist das Unternehmen für den gegenwärtigen Eigentümer nur dann sanierungswürdig, wenn die Sanierung ihm einen höheren Nutzen verspricht als dessen Verwertung ohne Sanierung. Bei ausschließlicher Verfolgung finanzieller Zielsetzungen muss der gegenwärtige Eigentümer daher unter Zugrundelegung der ihm zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen abschätzen, welche finanziellen Überschüsse ihm aus dem Unternehmen nach erfolgter Sanierung zukünftig zufließen können und welche finanziellen Überschüsse aus der Liquidation des Unternehmens resultieren. Übersteigt der Ertragswert den Liquidationswert, dann wird ein rational handelnder Entscheider das Unternehmen sanieren und fortführen, da dessen Fortführung einen höheren Nutzen stiftet als dessen Liquidation. Auch ein potenzieller Erwerber wird das Unternehmen nur dann fortfüh5 Vgl. Peemöller/Bömelburg, Unternehmensbewertung ertragsschwacher Unternehmen, DStR 1993, S. 1036 (1038) 146 BOARD-4-2015.indd 146 ren, wenn es für ihn sowohl sanierungsfähig als auch sanierungswürdig ist. Zum Zwecke der Beurteilung der Sanierungswürdigkeit ist in diesem Fall der Barwert der zukünftigen entziehbaren Nettozahlungsüberschüsse jedoch nicht mit dem Liquidationswert, sondern mit dem für das ertragsschwache Unternehmen geforderten Kaufpreis zu vergleichen. Sanierungswürdig ist das Unternehmen dann, wenn der Barwert der bei der Fortführung des Unternehmens aus Sicht des potenziellen Erwerbers erzielbaren Zukunftserfolge abzüglich der Sanierungskosten den vom Veräußerer geforderten Kaufpreis übersteigt. II. Bewertung von Unternehmen in Krisensituationen 1. Bewertung sanierungsunfähiger Unternehmen Bei chronischer Ertragsschwäche können keine Maßnahmen ergriffen werden, durch die die Ertragsschwäche beseitigt werden kann. Daher ist diese Ertragsschwäche zwangsläufig mit der zukünftigen Insolvenz des Unternehmens verbunden. Ein Weiterführen des Unternehmens ist aus der Sicht des gegenwärtigen Eigentümers folglich nicht lohnend, da die Prognose bezüglich der Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens negativ und dessen Fortführung nur mittels Kapitalzuführungen à fonds perdu zu gewährleisten ist. Der Eigentümer steht dann vor der Entscheidung, das Unternehmen in seiner Gesamtheit zu veräußern oder es zu liquidieren. Die Veräußerung des Unternehmens in seiner Gesamtheit kommt dann in Betracht, wenn ein potenzieller Erwerber für das Unternehmen gefunden wird, der bereit ist, mindestens den Liquidationswert des Unternehmens zu bezahlen, denn dieser Wert repräsentiert die Wertuntergrenze für den Veräußerer. Die Alternative der Liquidation ist für ihn immer dann vorteilhaft, wenn er hierdurch einen größeren Nutzen erzielen kann als mit der Veräußerung des Unternehmens im Ganzen. Chronisch ertragsschwache Unternehmen sind folglich mit ihrem Liquidationswert zu bewerten, da dieser den für die zu wählende Handlungsalternative relevanten Vergleichswert darstellt. Der Liquidationswert des Unternehmens ergibt sich als Barwert der Nettoliquidationserlöse, d.h. aus der Veräußerung der einzeln verkehrsfähigen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden sowie der Liquidationskosten. Die Einzelveräußerungspreise für die zu liquidierenden Vermögenswerte ergeben sich aus Angebot und Nachfrage auf dem jeweiligen Absatzmarkt für die Vermögenswerte. Diese Veräußerungspreise müssen nicht mit den üblichen Markt- oder Börsenpreisen des entsprechenden Absatzmarktes übereinstimmen. Vielmehr hängt deren Höhe von der Zerschlagungsintensität und der Liquidationsgeschwindigkeit ab. Absatzmarktwerte aller einzeln verkehrsfähigen Vermögensgegenstände – Wert aller Schulden des Unternehmens – Spesen, die bei der Veräußerung der einzelnen Vermögenswerte anfallen – Kosten weiterlaufender Verträge während des Liquidationszeitraumes (z.B. Mieten, Gehälter, Versicherungen) – Kosten der vorzeitigen Auflösung von Verträgen (z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen bei Krediten, Leasingverträgen, Pachtverträgen) – gem. § 112 BetrVG entstehende Sozialplanverpflichtungen – Kosten der Löschung und weitere Kosten des Liquidationsverfahrens = Liquidationswert Tab.1: Ermittlung des Liquidationswertes Von den Liquidationserlösen sind die Unternehmensschulden und weitere durch die Liquidation bedingte Kosten abzuziehen. Hierbei ist insbeBOARD • 4/2015 17.07.2015 13:41:06 Aufsätze sondere darauf zu achten, dass die infolge der Liquidation entstehenden Verpflichtungen, wie z.B. Sozialplanverpflichtungen, vollständig erfasst und entfallende Verpflichtungen, wie z.B. Kulanzrückstellungen, gekürzt werden sowie Kosten aus der vorzeitigen Auflösung von Verpflichtungen, wie z.B. Pachtverhältnissen, ebenfalls berücksichtigt werden. Ferner müssen die mit einer Liquidation auf der Ebene des Unternehmens und auf der Ebene der Eigentümer verbundenen ertragsteuerlichen Effekte berücksichtigt werden.6 Der Liquidationswert ist durchaus nicht leichter zu ermitteln als ein Fortführungswert und mit einer Reihe von problematischen Schätzungen verbunden, wie der Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen die Liquidation abgeschlossen sein soll, sowie der Schätzung der Höhe der Liquidationserlöse für die einzelnen Vermögenswerte. Umfasst die Liquidation einen Zeitraum von mehr als einer Periode, sind die Liquidationserlöse zu diskontieren. 2. Bewertung sanierungsfähiger Unternehmen Die für die Sanierung entwickelten Konzepte und ihre monetären Auswirkungen sind in die Unternehmensbewertung, die als Entscheidungsgrundlage für den Eigentümer und den potenziellen Erwerber herangezogen wird, einzubeziehen. Die Entwicklung von Strategien zur Überwindung der Ertragsschwäche hängt entscheidend von der zutreffenden Identifizierung der Krisenursachen und der richtigen Beurteilung der Ausgangslage des Unternehmens ab, da zielführende Sanierungsstrategien nur entwickelt werden können, wenn die Gründe für die Krise identifiziert sind. I.d.R. gestaltet sich die Suche nach den Gründen für die Ertragsschwäche als nicht ganz einfach, da üblicher6 Zu den steuerlichen Folgen für Unternehmenseigner siehe §§ 16, 17 EStG; für die Kapitalgesellschaft siehe § 11 KStG. BOARD • 4/2015 BOARD-4-2015.indd 147 weise nicht ein Grund allein für die Situation verantwortlich ist. Relevante Fragestellungen sind: Wie haben sich die Kosten des Unternehmens entwickelt? Bestehen Qualitätsprobleme und wenn ja, welche? Welche weiteren internen Ursachen der Ertragsschwäche sind identifizierbar? Wie hat sich die Konjunktur entwickelt? Bei welchen Produkten und/oder Produktgruppen ist es zu Nachfragerückgängen gekommen? Sind neue Anbieter dem Markt beigetreten? Hat es Produktinnovationen und -substitutionen durch Wettbewerber gegeben? Tab. 2: Relevante Fragestellungen bei der Ermittlung von Krisenursachen7 Externe Krisenursachen8 lösen im Allgemeinen strategische Anpassungsmaßnahmen für das Unternehmen aus. So sind das Aufkommen von Substitutionsprodukten, Veränderungen im Kaufverhalten und verstärkter Wettbewerbsdruck externe Gründe, die unweigerlich dann zur Ertragsschwäche führen, wenn die Unternehmensleitung auf diese negativen Tendenzen nicht oder nicht ausreichend durch entsprechende Anpassungsmaßnahmen reagiert. Ausgehend von der Erfassung der externen Faktoren sind die internen Ursachen, die zu der angespannten wirtschaftlichen Lage geführt haben und noch weiterwirken zu identifizieren. Diese können in der Unternehmensstrategie, Arbeitsineffizienz, Organisation des Unternehmens, Qualität der Führungskräfte oder auch an Mängeln in verschiedenen Funktionsbereichen des Unternehmens, wie z.B. Beschaffung und Logistik, 7 Vgl. z.B. Hinz, in: Petersen/Zwirner/Brösel (Hrsg.): Handbuch Unternehmensbewertung 2013, S. 912 8 Eine Auflistung wichtiger externer Gründe für Krisensituationen findet sich z.B. im WP-Handbuch 2014, a.a.O. (Fn. 3), L, Tz. 28. Siehe auch Crone/ Werner (Hrsg.), Modernes Sanierungsmanagement, 4. Aufl. 2014, S. 12. Absatz, Produktion, Personal, Investition, Forschung und Entwicklung oder Planung und Kontrolle liegen.9 Ausgehend von der Beschreibung und Analyse des Istzustandes des Unternehmens sind in einem zweiten Schritt dann, unter Beachtung der Zielvorstellungen der Bewertungssubjekte, Konzepte zur Beseitigung der Ertragsschwäche zu entwickeln. Die im Rahmen dieser Konzepte zur Verfügung stehenden Maßnahmen lassen sich systematisieren in kurz- und mittelfristig wirkende Maßnahmen sowie Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung. Bei den kurzfristig wirkenden Maßnahmen geht es primär um Liquiditätsverbesserungen und die kurzfristige Generierung von Erfolgen. Kurzfristige Liquiditätsverbesserungen lassen sich u.a. durch Forfaitierungen, die Ausnutzung von Zahlungszielen, Investitionsstopps, die Verschiebung von Großreparaturen sowie Einstellungsstopps realisieren. Die Generierung entsprechender Erfolge ist kurzfristig nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, sondern nur durch die Veräußerung von Betriebsvermögen realisierbar. Bei diesem Vorgehen steht demnach der Verzicht auf alle nicht unbedingt notwendigen Betriebsteile bzw. einzeln verkehrsfähigen Vermögenswerte im Vordergrund. Mit diesem Verzicht ist zumeist auch ein entsprechender Personalabbau verbunden, der die Erstellung eines Sozialplanes zur Konsequenz haben kann. Die Kosten des Sozialplanes sind dann in den zukünftigen Plänen zu berücksichtigen. Mittelfristig wirkende Maßnahmen haben den Zweck, die Fähigkeit des Unternehmens, Überschüsse durch das operative Geschäft zu erzielen, sicherzustellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu regenerieren (Konsolidierungsprogramm). Hierzu zählen insbesondere die Verlagerung und Zusammenlegung von Betriebs9 Eine Auflistung möglicher interner Krisenursachen findet sich z.B. bei Crone/Werner (Hrsg.), a.a.O. (Fn. 8), S. 12. 147 17.07.2015 13:41:06 Aufsätze teilen, die Aufgabe unrentabler und der Aufbau neuer Produktionen, Effizienzverbesserungen im Beschaffungs- und Absatzbereich, die Verbesserung der Marketing-Strategien sowie die Zuführung von zusätzlichem Kapital. 10 Bei Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung handelt es sich i.d.R. um die proaktive Weiterentwicklung der bereits im Rahmen des Konsolidierungsprogramms ergriffenen Maßnahmen zum Ausgleich der operativen und strategischen Defizite des Unternehmens. Mit den hier ergriffenen Maßnahmen geht es primär um die langfristige Optimierung der Kostenstruktur, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sowie die Verbesserung der Leistungs-, Ressourcen- und Führungspotenziale. Dies ist z.T. mit dem Abbau von Personal verbunden, z.T. setzt die Realisierung dieser strategischen Ziele aber auch entsprechende Investitionen voraus. Zur Ermittlung des Zukunftserfolgswertes bei Fortführung sind auf der Basis des als plausibel und realisierbar angesehenen Sanierungskonzeptes die zukünftigen finanziellen Überschüsse zu prognostizieren. Dies bedeutet, dass einerseits die zukünf10 Vgl. z.B. Sieben/Lutz, Die Bewertung eines ertragsschwachen Unternehmens im Rahmen der Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages, BFuP 1984, S. 566 (567) tige wirtschaftliche Umwelt prognostiziert werden muss und andererseits die mit den Sanierungsmaßnahmen verbundenen finanziellen Wirkungen abzuschätzen sind. Während bei kurzfristigen Maßnahmen die Schätzung der finanziellen Wirkungen noch mit verhältnismäßig geringen Problemen verbunden sein dürfte, ist insbesondere bei den Maßnahmen, die die Neuausrichtung des Unternehmens betreffen, die Prognostizierung der damit verbundenen Erfolge mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Um die erheblichen Prognoseunsicherheiten einzugrenzen, empfiehlt sich die Durchführung von Szenariobetrachtungen und Sensitivitätsanalysen.11 Neben der Berücksichtigung der monetären Effekte der Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung des Unternehmens sind im Rahmen der Prognose der Zukunftserfolge auch die monetären Auswirkungen aller anderen Maßnahmen zu berücksichtigen, die im Rahmen der Sanierung ergriffen werden. So sind insbesondere auch die Erlöse aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen bzw. nicht unabdingbar notwendigem Vermögen und die auf die Sanierung zurückzuführenden Kosten im Kalkül zu erfassen. 11 Vgl. Jonas, Unternehmensbewertung in der Krise, FB 2009, S. 541 (541 f.) Fazit Ertragsschwache Unternehmen weisen im Vergleich zu wirtschaftlich gesunden Unternehmen einige bewertungstechnische Besonderheiten auf, wie insbesondere schlechte bis defizitäre Erfolgslagen und damit zusammenhängend auch entsprechende Zahlungsüberschüsse, hohe Verschuldungsgrade sowie erhebliche Planungsunsicherheiten bezüglich der näheren und ferneren Zukunftsentwicklung des Unternehmens. Diese Besonderheiten haben zwar zur Konsequenz, dass die Anwendung der üblichen Unternehmensbewertungsmethoden erschwert ist, sie bewirken gleichwohl nicht, dass sie nicht mehr angewendet werden können. Als Hauptproblem bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehmen erweist sich die Prognose der zukünftig zu erwartenden finanziellen Überschüsse. Um diesem Unsicherheitsproblem zu begegnen, bietet es sich an, Szenariobetrachtungen und Sensitivitätsanalysen durchzuführen. Ferner ist auch in den Fällen, in denen ein Fortführungsszenario betrachtet wird, zusätzlich der Wert des Unternehmens zu bestimmen, der sich bei der Liquidation ergeben würde, da der Liquidationswert die Wertuntergrenze repräsentiert. http://eepurl.com/MY7Qf 148 BOARD-4-2015.indd 148 BOARD • 4/2015 17.07.2015 13:41:07
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