NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 10. November 2015 TOP 1 Bürgerfragestunde Herr Armbruster und Herr Schmid erkundigen sich, ob sie unter TOP 5 Gelegenheit zur Abgabe einer Erklärung erhalten. Dies sichert ihnen die Vorsitzende zu. TOP 2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 13. Oktober 2015 gefassten Beschlüsse Bürgermeisterin Annick Grassi teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 13. Oktober 2015 gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden: - Der Gemeinderat wurde informiert, dass die für den 8. Dezember 2015 geplante Gemeinderatssitzung auf 15. Dezember 2015 verschoben wird. - Der Gemeinderat wurde über den Sachstand in Sachen Veräußerung des Anwesens St.-Hilarius-Weg 17 informiert. TOP 3 Neubau von Löschwasserbehältern - Kostenstand für die Behälter Ländle und Streitwäldle - Baubeschluss für den Behälter Familiendorf Oberwaldach Zwischenzeitlich sind die Löschwasserbehälter Streitwäldle in Lützenhardt und Ländle in Salzstetten fertiggestellt und in Betrieb genommen. Für den Löschwasserbehälter Streitwäldle sind bislang Kosten in Höhe von 108.865,19 € entstanden. Es fehlt nur noch die Abrechnung des Gemeindeverwaltungsverbandes für die Planungskosten. Die Schätzung lag bei 174.000,00 €, wobei davon ausgegangen werden kann, dass günstiger endabgerechnet wird. Für den Löschwasserbehälter Ländle sind bislang Kosten in Höhe von 106.784,69 € entstanden. Es fehlt nur noch die Abrechnung des Gemeindeverwaltungsverbandes für die Planungskosten Die Schätzung lag bei 116.000,00 €. Für den geplanten Löschwasserbehälter Familiendorf Oberwaldach sind im Haushalt 160.000,00 € eingeplant. Es wird zwischenzeitlich von Kosten in Höhe von 172.000,00 € ausgegangen, da der Behälter nicht am ursprünglich geplanten Standort realisiert werden kann. Der Standort war ursprünglich auf einem gemeindeeigenen unbefestigten Grundstück vorgesehen. Auf Grund der Stellungnahme des Kreisbrandmeisters, dass dieser Standort zu weit vom Familiendorf entfernt sei, wurde ein neuer Standort gesucht. Der neue Standort befindet sich auf einem privaten Grundstück. Die Eigentümer sind damit einverstanden, dass die Gemeinde den Behälter auf ihrem Grundstück baut und eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde eingetragen wird. Der Standort befindet sich teilweise auf der Parkplatzfläche des Gasthofs Waldachtal und teilweise in einer Grünfläche. Herr Autenrieth erläutert die geplante Baumaßnahme und die Kosten. Kämmerer Staubitz hat für den Löschwasserbehälter einen Antrag auf Zuschuss aus dem Ausgleichsstock gestellt. Über den Antrag wird voraussichtlich Ende November entschieden. Wenn klar ist, dass ein Zuschuss gewährt wird, soll die Maßnahme ausgeschrieben werden. Vergabe wäre dann in der Sitzung im Februar und Baubeginn im Frühjahr 2016. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Neubau des Löschwasserbehälters Familiendorf Oberwaldach zu. Die Maßnahme kann ausgeschrieben werden, sobald die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses aus dem Ausgleichsstock vorliegt. einstimmig TOP 4 Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts gemäß § 24 BauGB für das Gebäude und Flurstück 618, Sattelackerstraße 21 „Sattelacker Hof“ Grundsätzlich ist es so, dass wenn auf der Gemarkung der Gemeinde eine Fläche oder auch eine bebaute Fläche verkauft wird, die Gemeinde angehört wird, ob sie ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24, 25 BauGB ausüben möchte. In der Regel wird hier zu Lasten des neuen Eigentümers eine sogenannte Negativbescheinigung ausgestellt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht durch die Gemeinde finden sich in den §§ 24 und 25 BauGB wieder. Nach eingängiger Prüfung des Sachverhaltes und der Voraussetzungen kam auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Freudenstadt zu dem Ergebnis, dass im Falle des vorliegenden Kaufvertrages über den „Sattelacker Hof“ kein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht. Aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht: „Der Gemeinde Waldachtal steht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Ziffern 17 BauGB beim o.g. Verkaufsfall nicht zu, da alle dort abschließend genannten Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen. Insbesondere liegen die Voraussetzung nach § 24 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB nicht vor. Das o.g. Grundstück wird nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schelmenhecke 2. Änderung“ (Satzungsbeschluss vom 16.10.2001 und am 20.06.2003 in Kraft getreten) weder für öffentliche Zwecke noch für Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB benötigt. Ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB steht der Gemeinde derzeit ebenfalls nicht zu, da eine entsprechende Satzung bisher nicht beschlossen wurde. Das besondere Vorkaufsrecht kann im Übrigen nach dieser Vorschrift auch nur für unbebaute Grundstücke begründet werden. Eine Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten Dritter (§ 27 a BauGB) kommt ebenfalls nicht in Frage. Somit bleibt als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Gemeinde Waldachtal in rechtmäßiger Weise das Vorkaufsrecht im o.g. Verkaufsfall nicht ausüben kann.“ Unabhängig davon, da auch vor der Überprüfung, hat der Ortschaftsrat Lützenhardt in seiner Sitzung am 27. Oktober 2015 beschlossen dem Gemeinderat die Ausübung des Vorkaufsrechts zu empfehlen. Dem Gemeinderat wird daher der Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt. In Anbetracht der nunmehr erfolgten Überprüfung durch die Kommunalaufsicht kann ein entsprechender Beschlussvorschlag nicht erfolgen. Vom Empfehlungsbeschluss ist daher Abstand zu nehmen. Herr Dr. Richter stellt in den Raum, ob eine solche „Massenunterkunft“ an dem Standort zulässig sei. Frau Grassi stellt klar, dass der Betreiber einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme gestellt habe. Herr Blum gibt zu bedenken, dass das betreffende Gebiet für den Tourismus gedacht war. Er bitte daher um die Ausübung des Vorkaufsrechts. Bürgermeisterin Grassi betont, dass ein solches Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht zusteht und von daher auch nicht rechtmäßig ausgeübt werden könne. Ferner stellt sie klar, dass selbst im Falle eines Erwerbs des Anwesens die Gemeinde an den bereits abgeschlossenen Mietvertrag mit dem Landratsamt gebunden sei. Herr Ganzski fragt nach dem Sinn des Beschlusses, da der Gemeinderat ohnehin nur die Möglichkeit zu haben scheint, die Ausübung des Vorkaufsrechts abzulehnen. Frau Grassi erklärt, dass dies auf Grund des bereits gefassten Empfehlungsbeschlusses des Ortschaftsrats Lützenhardt vom Gemeinderat behandelt werde. Aus der Zuhörerschaft wird angezweifelt, ob die rechtliche Beurteilung des Landratsamts unbefangen erfolgt ist, da das Landratsamt auf der anderen Seite auch für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig ist. Abschließend stellt die Vorsitzende klar, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, einem Gemeinderatsbeschluss, den sie für rechtswidrig hält, zu widersprechen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das gesetzliche Vorkaufsrecht für das Flurstück 618, ehemals „Sattelacker Hof“, auszuüben. 10 x Ja 5 x Nein 4 x Enthaltung Bürgermeisterin Grassi erklärt im Anschluss an die Abstimmung, dass sie diesem Gemeinderatsbeschluss widerspricht, da sie ihn für rechtswidrig hält. TOP 5 Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten – aktueller Verfahrensstand und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der auf Gemarkung Waldachtals ausgewiesenen Suchräume in Salzstetten und Tumlingen Stand des Teil-Flächennutzungsplan-Verfahrens Windkraft Der Aufstellungsbeschluss für den Teil-Flächennutzungsplan wurde im Jahr 2012 gefasst. Die Fassung des Vorentwurfs wurde am 05.12.2012 in der Verbandsversammlung gebilligt mit folgenden Konzentrationszonen: K01 – Horber Spitalwald / Altheimer Heiligenwald Waldachtal-Salzstetten K02 – Hagenbuch / Katzenhalde Waldachtal-Tumlingen K03 – Heide / Hage / Auchten Schopfloch K04 – Lichthof Glatten (Bestand) In gleicher Sitzung wurde der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gefasst. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 17. Juni 2013 bis zum 17. Juli 2013. Aus der Bürgerschaft wurden zur frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen vorgebracht. Von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zu den geplanten Konzentrationszonen u.a. folgende Anregungen vorgebracht (stark verkürzt): K01 – Horber Spitalwald / Altheimer Heiligenwald (Waldachtal-Salzstetten) Untere Naturschutzbehörde: kombiniertes LSG/NSG 'Salzstetter Horn' betroffen, Änderung der Schutzgebietsverordnung erforderlich, zuständig ist hier das Referat 55 des RP Karlsruhe. Empfehlung, die Konzentrationszone um die betroffene LSG-Fläche zu reduzieren, auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Regionalverband Nordschwarzwald: hat zwischenzeitlich die Abgrenzung des potenziellen Vorranggebietes FDS-08 deutlich verkleinert (Fassung vom 08.04.2013) auf Grund der Ergänzung des Teilregionalplanes Rohstoffsicherung. Die LSG-Fläche ist damit nicht mehr überplant. K02 – Hagenbuch / Katzenhalde (Waldachtal-Tumlingen) Untere Naturschutzbehörde: regt aus Gründen des Landschaftsbildes die Ausgrenzung der Deponiefläche an. K03 – Heide / Hage / Auchten (Schopfloch-Oberiflingen) Höhere Verwaltungsbehörde: Die Flächenabgrenzung ist näher zu begründen, da die erforderliche Windhöffigkeit gemäß Windatlas nicht erreicht wird. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass erforderliche artenschutzrechtliche Gutachten noch zu erbringen sind. Die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in der Verbandsversammlung am 11.12.2013 vorgestellt. Es wurde vereinbart, dass die erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen von potenziellen Investoren erbracht werden sollen und dann in das weitere FNP-Verfahren eingearbeitet werden. Das Teil-FNP-Verfahren 'Windkraft' wurde seither nicht weiter betrieben. Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen für den Standort K03 in Schopfloch-Oberiflingen sollen bis zum Ende des Jahres 2015 vorliegen. Für die Standorte in Waldachtal wurden nach derzeitigem Kenntnisstand bisher keine vertiefenden Untersuchungen von potenziellen Investoren vorgenommen. Im Jahr 2014 meldeten sich bereits interessierte Investoren bei der Gemeinde Waldachtal, die Entscheidung wurde jedoch im Gemeinderat aufgrund diverser Wechsel (Kommunal- und Bürgermeisterwahl) mehrfach verschoben. Nach einer erneuten Vorstellung dreier potentieller Investoren im Gemeinderat Waldachtal im März 2015 wurde die Entscheidung für einen Investor erneut vertagt. Es sollten zunächst Gespräche mit den Eigentümern geführt werden, um möglicherweise die Entscheidung für einen Investor auf eine Eigentümerversammlung zu übertragen. Im September 2015 fand eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer beider Suchraumflächen statt. Die Bildung einer Eigentümerversammlung, welche letztlich die Entscheidung über den Investor trifft, konnte jedoch nicht gebildet werden. Dies erscheint aufgrund der Vielzahl der Eigentümer auch nicht machbar. Des Weiteren erschien im Juli 2015 die Rotmilan-Kartierung der LUBW. Aus dieser geht klar hervor, dass sowohl der Standort Salzstetten (Altheimer Heiligenwald und Spitalwald) als auch der Standort Tumlingen (Hagenbuch) Dichtezentren sind. Nach Aussagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe und von dort übermittelten Unterlagen ist diese Kartierung jedoch nicht allein aussagekräftig über die Geeignetheit der Standorte. Eine mögliche Herausnahme der Flächen aus der weiteren Teilflächennutzungsplanung kann also vermutlich nicht allein mit der Kartierung bzw. den Dichtezentren begründet werden. Auch reicht es wahrscheinlich nicht aus, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Beschluss herbeiführt. Womit letztlich nach wie vor die kostenintensiven Gutachten als nächster Vorgehensschritt anstehen. Da nach erfolgter Information der Eigentümer nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich eine Eigentümerversammlung zusammensetzen und entscheiden wird, verbleiben aus der Sicht der Verwaltung lediglich zwei Möglichkeiten: 1. Die Gemeinde Waldachtal übernimmt die Kosten der Gutachten, um das TFNPVerfahren voranzubringen. Sollte es dann doch zu einer Ausweisung von Flächen und der Erstellung von Anlagen kommen, könnten die Kosten eventuell teilweise wieder vom Bauherrn eingeholt werden. Sollten die ausgewiesenen Flächen nicht geeignet sein für Windkraft, würde die Gemeinde die Kosten auch nicht mehr umlegen können. 2. Der Gemeinderat entscheidet sich für einen der potentiellen Investoren und schließt auf Risiko des Investors einen städtebaulichen Vertrag ab. Derzeit sind 4 Investoren an den Standorten in Waldachtal interessiert, es gehen regelmäßig Nachfragen bei der Verwaltung ein. [Über die Art der Entscheidung kann noch gesprochen werden, Die Entscheidung, welcher Investor zum Zuge kommt, soll noch nicht Teil der Beschlussfassung sein.] Herr Dr. Richter erkundigt sich danach, ob die Kosten für die Erstellung der Gutachten vom Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten übernommen werden. Frau Grassi stellt klar, dass der Gemeindeverwaltungsverband der Auftraggeber sein würde, die Kosten jedoch durch vertragliche Regelungen auf die Gemeinde entfielen. Herr Renz fragt nach, weshalb nicht vorher mit den Eigentümern der betreffenden Flächen verhandelt wird, um zu erfahren, ob sie überhaupt zu einer Veräußerung bereit sind. Herr Pfeifer erklärt, dass man sich derzeit in der Planungsphase befinde und hierbei die Eigentumsverhältnisse der Flächen keine Rolle spielen. Herr Schweizer stellt die Frage in den Raum, ob nicht zuerst das Verfahren aus Schopfloch abgewartet werden soll, um zu erfahren, ob die Flächen dort genehmigungsfähig sind. Aus der Zuhörerschaft meldet sich Herr Armbruster von der Bürgerinteressengemeinschaft zu Wort und stellt in seiner Stellungnahme klar, dass der Gemeinderat darüber zu entscheiden habe, welche Flächen ausgewiesen werden. Ferner bezweifelt er die Notwendigkeit von Gutachten in dieser Sache, da es sich bei den betreffenden Flächen um Dichtezentren handelt. Zudem wollen seiner Erkenntnis nach die Grundstückseigentümer ohnehin nicht veräußern. Herr Pfeifer stellt klar, dass ein Dichtezentrum allein noch kein Ausschlussgrund nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Deshalb sei eine Raumnutzungsanalyse erforderlich. Eberhard Armbruster meint, es könne nicht sein, dass Gutachten rechtlich erforderlich ist, obwohl eine Realisierung der Windenergie in dem betreffenden Gebiet aus tatsächlichen Gründen, z. B. weil die Eigentümer nicht veräußern wollen, unmöglich sei. Die Vorsitzende stellt nochmals klar, dass die Eigentumsverhältnisse in der Planungsphase irrelevant sind. Herr Ganzski mahnt an, die Flächen müssten als Konzentrationsflächen aus dem TFNP herausgenommen werden. Aus der Zuhörerschaft wird bemängelt, dass die Frage nach den Gesundheitsrisiken der Menschen noch nicht abschließend geklärt sei. Eugen Schmid stellt die Frage in den Raum, welchen Vorteil die Gemeinde hat, wenn Windenergieanlagen hier gebaut würden. Die Bürgermeisterin erklärt, dass das Interesse der Gemeinde darin liegt, dass es ohne TFNP möglich wäre, Windenergieanlagen auf dem gesamten Gemeindegebiet zu errichten. Deshalb wolle man mögliche Standorte ausweisen, um die anderen Flächen auszuschließen. So könne eine „Verspargelung“ Waldachtals durch Windenergieanlagen vermieden werden. Frau Zink-Jakobeit mahnt einen sachlichen Weg an. Sie plädiert dafür, die Flächen in Salzstetten aus dem TFNP herauszunehmen. Es werden fünf Varianten zur Abstimmung gebracht: 1.) Alle Flächen werden auf Risiko und ohne Rechtssicherheit aus dem TFNP herausgenommen und dieser dann so fortgeschrieben. 9 x Ja 10 x Nein 2.) Nur die Fläche in Salzstetten wird aus dem TFNP herausgenommen. 19 x Nein 3.) Nur die Fläche in Tumlingen wird aus dem TFNP herausgenommen. 19 x Nein 4.) Das Ergebnis aus Schopfloch soll abgewartet werden, danach soll der Gemeinderat erneut beraten und beschließen. 10 x Ja 9 x Nein 5.) Beide Flächen sollen im TFNP verbleiben und dieser dann so fortgeschrieben werden. 19 x Nein TOP 6 Bekanntgaben und Verschiedenes Die Vorsitzende gibt bekannt, dass das neue Bauhoffahrzeug für den Winterdienst in Cresbach an den Bauhof übergeben wurde. Ebenso gibt Frau Grassi bekannt, dass das Baugesuch für den Neubau des Bauhofs eingereicht wurde. Auch informiert die Bürgermeisterin darüber, dass vom Verlag die Bezugspreise des Waldachtalboten ab Januar erhöht werden.
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