JUCY NEUSEELAND AUTO & WOHNMOBIL AGB’S (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN) GÜLTIG 17. MÄRZ 2015 BIS 31. MÄRZ 2016 DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN ZUSÄTZLICH ZU JEGLICHEN VEREINBARUNGEN ZWISCHEN JUCY UND DEM MIETER, DESSEN NAME UND ADRESSE IM MIETVERTRAG AUFGEFÜHRT IST. JUCY UND DER MIETER STIMMEN FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GLEICHERMAßEN ZU: 1. VERBRAUCHERRECHTE Alle in diesem Vertrag festgelegten Mieterrechte sind zusätzlich zu den Rechten als Verbraucher im Sinne der anwendbaren Verbraucherschutzrechte, einschließlich des neuseeländischen Verbrauchergesetzes, anzusehen. Solche Rechte sind durch den Einsatz dieses Vertrages weder ausgeschlossen noch beschränkt oder abgeändert. Der Mieter kann von Verbraucherorganisationen, einschließlich dem neuseeländischen Verbraucherschutz (New Zealand Consumer Affairs), mehr über seine Mietrechte erfahren. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen haben. 2. DEFINITIONEN In diesem Vertrag, wenn der Kontext nicht eindeutig etwas anderes angibt: “Vertrag” bedeutet jegliche Buchungsbestätigung und / oder den Mietvertrag; “Kaution” bezeichnet den Betrag, den der Mieter bei Abholung des Fahrzeuges zahlt, um jegliche Haftungsbeträge oder andere Beträge abzudecken, die dem Mieter im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag anfallen; “Abholort” bezeichnet den in der Buchungsbestätigung und / oder Mietvertrag angegebenen Abholort; “Buchungsbestätigung” bezeichnet die Bestätigung über die Buchung des Mieters von JUCYs Seite und bestätigt den Fahrzeugtyp, die Gebühr, die Kaution, die Mietdauer, das Abholdatum, das Rückgabedatum, den Abholort und den Rückgabeort. „Kreditkarte“ bezeichnet eine Kreditkarte oder eine Debit Kreditkarte. “Option zur Reduzierung der Selbstbeteiligung” bezeichnet die im Mietvertrag unter Punkt 9 beschriebene Option zur Reduzierung der Selbstbeteiligung, welche nur anfällt, wenn Sie im Mietvertrag angegeben wird; “Gebühr“ bezeichnet die Tagesmietrate und alle weiteren vereinbarten Gebühren, “Mieter” bezeichnet die Person oder Personen, die als Kunde / Mieter / autorisierter Fahrer genannt werden oder jegliche Person, deren Kreditkarte zur Zahlung der Mietgebühren vorgelegt wird; “JUCY” bedeutet JUCY PTY Limited; “Mietvertrag“ bezeichnet das Dokument mit dem Titel „Rental Agreement“, welches für und im Namen des Mieters unterzeichnet worden ist, als auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; “Rückgabeort“, in Bezug auf das Fahrzeug, bezeichnet den in der Buchungsbestätigung und / oder Mietvertrag angegebenen Ort der Rückgabe; “Allgemeine Geschäftsbedingungen“ steht für die in diesem Dokument festgelegten Bestimmungen und Bedingungen; und “Fahrzeug“ bezeichnet das vom Mieter gemietete Fahrzeug und umfasst Reifen, Werkzeuge, Zubehör, und alle anderen Geräte, Dokumente oder zusätzliches Mietzubehör sowie jegliche Ersatzprodukte oder Ersatzfahrzeuge, welche zur Verfügung gestellt werden. 3. MIETDAUER a) Die Mietdauer (“Mietdauer”), in Bezug auf das Fahrzeug, beginnt an dem im Mietvertrag angegeben Tag und Zeitpunkt (“Startdatum”) und endet am im Mietvertrag angegebenen Tag und Zeitpunkt (“Rückgabedatum”). Die Kosten eines Mietwagens (Auto) sind auf einer 24-Stunden-Basis kalkuliert. Am Rückgabedatum ist die erste Stunde Verspätung als Kulanz kostenfrei, nach der ersten Stunde wird ein voller Miettag berechnet. Die Gebühren für ein Wohnmobil sind pro Kalendertag kalkuliert. Bei der Berechnung der Anzahl der Tage, die das Fahrzeug angemietet wird, zählt das Abholdatum als Tag Eins, unabhängig von der Abholzeit. Das Rückgabedatum wird als der letzte Tag des Mietverhältnisses gezählt, unabhängig von der Rückgabezeit. b) Die Zeiten der Mindestmietdauer können sich ändern und werden dem Mieter vor Buchungsbestätigung mitgeteilt. Sobald eine Buchungsbestätigung vom Mieter erhalten wurde kann JUCY die Mindestmietdauer für diese Buchung nicht nachträglich ändern. 4. MIETPREISE, ÄNDERUNGEN UND STORNOBEDINGUNGEN a) Dieser Vertrag und die auf unserer Webseite, in Broschüren und/ oder Unterlagen angegebenen Preise und Bedingungen, können ohne Vorankündigung geändert werden. Jedoch (vorbehaltlich Änderungen in der Gesetzgebung oder durch das System erzeugte Fehler) wird JUCY diesen Vertrag oder die geltenden Preise oder Bedingungen zutreffend auf das Mietfahrzeug nicht ändern, sobald die Buchung des Mieters von JUCY bestätigt worden ist, es sei denn, die Buchung wird auf Anfrage des Mieters geändert. b) Alle Änderungen an einer Buchung sind vorbehaltlich Verfügbarkeit und Genehmigung durch JUCY. Wenn eine Reservierung, Rückgabeort, Kategorie oder Fahrzeugtyp, Abholort, Startdatum oder Rückgabedatum vor Abholung vom Mieter geändert wird, kann die geltende Gebühr für das Fahrzeug, im Ermessen von JUCY, zum Zeitpunkt der Änderung neu berechnet werden. Der Mieter wird zu diesem Zeitpunkt über jegliche Änderungen der Mietrate in Kenntnis gesetzt. Die Neuberechnung der Gebühren basiert auf dem zum Zeitpunkt der Reservierung bestehenden Preis oder dem neuen Preise zum Zeitpunkt der Änderung. c) Vorbehaltlich Abschnitt 4 (e), wenn der Mieter seinen Fahrzeugtyp aus der reservierten Kategorie des Fahrzeuges freiwillig zurückstufen möchte, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von JUCY. d) Alle Änderungen an einer Buchung, einschließlich Verlängerungen des Rückgabedatums, sind abhängig von der Verfügbarkeit und der Genehmigung durch JUCY und müssen durch JUCYs Reservierungsteam mindestens 48h vor dem Rückgabedatum oder einer vereinbarten Erweiterung davon beantragt werden. Im Falle einer ungenehmigten Verlängerung des Rückgabedatums, muss der Mieter den aktuellen Tagesmietpreis für jeden Tag zahlen, bis das Fahrzeug zurückgegeben wird und eine zusätzliche Gebühr für verspätete Rückgabe in Höhe eines Betrages, welchen JUCY als angemessenen im Zusammenhang mit solchen nicht autorisierten Erweiterung sieht und nicht mehr als $500 beträgt, zu entgelten. Im Falle der ungenehmigten Änderung des Rückgabeortes, muss der Mieter eine Verlegungsgebühr in Höhe eines von JUCY bestimmten Betrages, aber nicht mehr als $500, zahlen. e) Eine Anzahlung von 20% ist zum Zeitpunkt der Buchung und / oder nach jeglicher Änderung erforderlich, um eine Buchungsbestätigung zu erhalten. f) Wird die Buchung bis 22 Tage vor dem Startdatum storniert, wird eine volle Rückerstattung der besagten Anzahlung vorgenommen (ohne Kreditkartenverwaltungsgebühr). Wird eine Buchung zwischen 1 - 21 Tage vor dem Startdatum storniert, sind die 20% Anzahlung nicht rückerstattbar. Wird die Buchung am Abholtag storniert oder holt der Mieter das Fahrzeug nicht vom Abholort ab, werden 100% des Bruttomietbetrages berechnet. 5. BERECHTIGTE PERSONEN ZUR FAHRZEUGFÜHRUNG a) Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag aufgeführten Personen gemietet und gefahren werden und nur, wenn diese eine gültige und auf das Fahrzeug zutreffende Fahrerlaubnis in englischer Übersetzung besitzen, welche JUCY zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeuges vorgezeigt werden muss (“berechtigte Fahrer“). Nur Personen ab 18 Jahren können in Bezug auf das Fahrzeug, berechtigte Fahrer sein. Ist der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt, muss JUCY eine beglaubigte englische Übersetzung der gesamten Erlaubnis einschließlich jeglicher Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer, einem diplomatischem Repräsentanten eines Hochkommissariats, einer Botschaft oder eines Konsulats oder der ausstellenden Behörde ausgestellt werden, der von der Neuseeländischen Transportagentur anerkannt wird. Derartige Übersetzung muss JUCY vor Abholung des Fahrzeuges vorgelegt werden. Eine internationale Fahrerlaubnis, die mit dem UN Abkommen über den Straßenverkehr übereinstimmt, wird als eine gültige Übersetzung anerkannt. Eine international Fahrerlaubnis muss stetig mit der gültigen Originalerlaubnis mitgeführt werden. b) Bitte beachten Sie, dass eine nicht neuseeländische Fahrerlaubnis, die als eingeschränkte Fahrerlaubnis klassifiziert werden kann oder damit vergleichbar ist, sowie ein Führerschein mit Probezeit nicht erlaubt ist, sei denn es handelt sich um eine neuseeländische Fahrerlaubnis. Sollte die Fahrerlaubnis des berechtigten Fahrers jegliche Einschränkungen oder Bedingungen mit sich bringen, stimmt der berechtigte Fahrer zu diesen Bedingungen nachzugehen und, dass er sich dessen bewusst ist, dass jeglicher Versicherungsschutz und / oder Selbstbehalt nicht greift und der Mietvertrag beendet wird, falls er diese Bedingungen nicht einhält. c) Sollten jegliche zusätzliche Personen das Fahrzeug nach Abholung des Fahrzeuges fahren wollen, muss JUCY vorher telefonisch in der Filiale kontaktiert und um Erlaubnis gebeten werden und die Personen den oben genannten Bedingungen (a) und (b) zustimmen. 6. PFLICHTEN DES MIETERS a) Der Mieter bestätigt, das Fahrzeug in einem sauberen Zustand, mit vollem Tank und voller Gasflasche (falls zutreffend) erhalten zu haben. Der Mieter wird das Fahrzeug besenrein mit vollem Tank und einer vollen Gasflasche (falls zutreffend, und vorbehaltlich einer gewählten Option zum Vorabkauf von Kraftstoff und/oder Vorabkauf von Gas), am im Mietvertrag festgelegten Rückgabedatum zu der festgelegten Zeit und am festgelegten Rückgabeort zurückgeben. b) Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass ein gewissenhafter Umgang beim Bedienen und Parken des Fahrzeuges gewährleistet ist und das es bei Nichtbenutzung sicher abgeschlossen ist. c) Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die empfohlenen Wasserstände für die Batterie und den Kühler sowie der Ölstand und der Reifendruck des Mietfahrzeuges eingehalten werden. d) Rauchen und/oder Tiere (ausgenommen sind registrierte Blindenund Begleithunde) sind zu keiner Zeit im Fahrzeug erlaubt. Wird diese Bedingung verletzt, muss der Mieter eine von JUCY bestimmte Reinigungsgebühr, welche nicht mehr als $250 beträgt, zahlen. e) Der Mieter muss sicherstellen, dass alle berechtigten Fahrer diese Bedingungen erfüllen und sie an diese gebunden sind. f) Alle autorisierten Fahrer müssen ihre Fahrerlaubnis bei sich tragen, wenn sie das Fahrzeug fahren. g) Im Falle jeglicher Schäden am Fahrzeug oder Unfallbeteiligung des Fahrzeuges während der Anmietung, muss der Mieter JUCY über alle Umstände des Schadens, sobald wie möglich (und nicht später als 24h) vom Zeitpunkt der Inkenntnisnahme des Schadens benachrichtigen. h) Liegt während des Mietverhältnisses ein Gerätefehler oder mechanischer Fehler am Fahrzeug vor, hat der Mieter JUCY sobald wie möglich (und in jedem Fall innerhalb 24h vom Zeitpunkt der Inkenntnisnahme) zu benachrichtigen, sodass JUCY die Möglichkeit hat das Problem während der Mietdauer zu beheben und sicherzustellen, dass sich das Problem nicht ausweitet. JUCY haftet nicht für Ansprüche, welche nach diesem Zeitraum eingereicht werden. i) Der Mieter muss sicherstellen, dass während des Mietdauer eine Kopie des Mietvertrages im Fahrzeug vorliegt, und diese ohne Verzögerung bei Inspektion auf Nachfrage von einem Vollstreckungsbeamten vorzeigen. j) Die Anschnallpflicht von Kindern ist per Gesetz geregelt und schreibt vor, dass Kinder im Alter von unter 7 Jahren ordnungsgemäß in einem anerkannten Kindersitz transportiert werden müssen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, nicht in JUCYs, sicherzustellen, dass die Kindersitze korrekt eingestellt sind. Die Land- und Transportagentur Neuseelands empfiehlt ausdrücklich, dass Kinder im hinteren Bereich eines Autos befördert werden. k) Es obliegt dem Kunden sich aller Regeln und Vorschriften der neuseeländischen Transportagentur (New Zealand Transport Agency) bewusst zu sein und gemäß dessen zu handeln. l) Der Mieter darf das Fahrzeug nicht für Personentransporte oder Vergütung zu nutzen oder anderen erlauben es für diese Zwecke zu nutzen, sei denn das Fahrzeug wurde mit JUCYs Wissen zur Nutzung zur Fahrgastbetreuung unter Teil 4 A des Transport Service Liscensing Act angemietet. m) Der Mieter darf nicht: (i) das Fahrzeug anderweitig fahren oder verwenden (oder erlauben das Fahrzeug zu fahren oder zu nutzen) als in einer umsichtigen und vorsichtigen Weise. Für den Zweck dieser Bedingung wird ein Einzelfahrzeugunfall mit Überschlagung als Verstoß gegen diesen Abschnitt 6 (l) angesehen; (ii) das Fahrzeug an eine andere Person unter- oder weitervermieten; (iii) erlauben, dass das Fahrzeug außerhalb seiner Befugnis betrieben wird ; (iv) das Fahrzeug in Umständen zu nutzen, oder erlauben es zu nutzen, die eine Straftat im Sinne der Paragraphen 56, 57, 57AA, 57A oder 58 des Land Transport Act 1988 (“Gesetz”) darstellen; (v) das Fahrzeug bei jeglicher Art von Wettrennen, Geschwindigkeitstests, Rallyes oder Wettbewerben fahren oder erlauben es zu fahren; (vi) das Fahrzeug nutzen, oder erlauben es zu nutzen, und gegen das Gesetz, das Transportgesetz von 1962, die Landtransportregeln von 2004 oder jegliche andere Gesetze, Regeln oder Verordnungen einschließlich der Regeln der neuseeländischen Transportagentur in Bezug auf den Straßenverkehr verstoßen; (vii) das Fahrzeug zum Transport von mehr als der im Fahrzeugschein festgelegten Anzahl von Personen oder mehr als dem festgeschriebenen Bruttogewicht nutzen, oder erlauben es zu nutzen; (viii) das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug fahren oder einer anderen Person erlauben ohne Fahrerlaubnis zu fahren; (ix) das Fahrzeug zum Zweck eines Kurier- oder Lieferdienstes benutzen. n) Der Mieter muss sicherstellen, dass keine Person den Kilometerzähler oder Geschwindigkeitsmesser, oder (sei denn es ist ein Notfall) jegliche Teile des Motors, der Schaltung, der Bremsen und / oder Federungssystem des Fahrzeuges beeinträchtigt; o) Der Mieter bestätigt, dass alle Informationen, die er JUCY im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag vorlegt, wahr und akkurat sind und der Mieter JUCY sofort über jegliche Änderungen in Kenntnis setzt. p) Das Hauptanliegen von JUCY ist das Wohlbefinden des Mieters und der Insassen des Fahrzeuges, daher behält sich JUCY aus Sicherheitsgründen das Recht vor, nach eigenem Ermessen, Fahrzeugbewegungen in bestimmten Gebieten aufgrund von Straßen- oder Wetterbedingungen und der Entfernung zum ausgewählten Ziel in Bezug auf die Länge der Mietdauer, zu beschränken. JUCY wird bei Abholung auf alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Reisebeschränkungen hinweisen. q) The Hirer must ensure that snow chains are fitted correctly, so as not to cause damage to the Vehicle, person or property, when required due to the road conditions during the winter season (June-October) or on roads as advised by the relevant local authority, Transit New Zealand, NZ Police or the relevant ski resort. Vehicles driven around the Queenstown Lakes District Council area or taken on the Milford Road during the winter season should carry chains as the Hirer may be fined for not fitting them when required. 7. ZAHLUNG DES MIETERS a) Vor Abholung des Fahrzeuges muss der Mieter JUCY alle Gebühren (“Gebühr”), Kaution (“Kaution”) und andere im Mietvertrag angegebenen Beträge zahlen und eine Kreditkarte mit dem Namen des Mieters vorlegen, welche für die Zahlung dieser Beträge von JUCY akzeptiert wird. Gemäß den Konditionen dieses Vertrages, verpflichtet sich der Mieter auf Verlangen sämtliche zusätzliche Kosten zu tragen, welche durch den Kunden oder durch JUCY im Zusammenhang mit der Vermietung des Fahrzeuges anfallen, einschließlich Parkgebühren und Bußgelder, Mautgebühren und Bußgelder, Campinggebühren und Bußgelder, Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsdelikte, Gebühren für verspätete Rückgaben, Verlegungskosten und Reinigungskosten. Zusätzlich ermächtigt der Mieter JUCY, die Kreditkarte des Mieters für die zusätzlichen Kosten zu belasten, welche voraussichtlich nach der Mietdauer anfallen. b) Der Mieter hat für Benzin oder Diesel zu zahlen (aber nicht für Öl), welches während des Mietverhältnisses im Fahrzeug verwendet wird, es sei denn, der Mieter hat vorab eine Kraftstoff-Option erworben. c) Die folgenden Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, MasterCard & American Express. Für Zahlungs- und Kautionszwecke gilt eine Kreditkartenbearbeitungsgebühr von 2% für die Verwendung von Visa und MasterCard und 4% für die Verwendung von American Express. Storniert der Mieter seine Buchung wird diese Gebühr nicht erstattet. d) Einige Banken und Kreditkartenanbieter können Gebühren für bestimmte Transaktionen, einschließlich Währungsumrechnungsgebühren, verhängen. Jegliche Gebühren oder andere Kosten, welche dem Mieter von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellt werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters und sind, zur Vermeidung von Zweifeln, nicht in der Gebühr von JUCY inkludiert. e) Der Mieter akzeptiert das Risiko einer Wechselkursschwankung JUCY NEUSEELAND AUTO & WOHNMOBIL AGB’S (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN) GÜLTIG 17. MÄRZ 2015 BIS 31. MÄRZ 2016 DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN ZUSÄTZLICH ZU JEGLICHEN VEREINBARUNGEN ZWISCHEN JUCY UND DEM MIETER, DESSEN NAME UND ADRESSE IM MIETVERTRAG AUFGEFÜHRT IST. JUCY UND DER MIETER STIMMEN FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GLEICHERMAßEN ZU: (einschließlich Erstattungen und der Rückgabe von Kautionen) und akzeptiert, dass JUCY keine Kontrolle über jegliche Währungsumrechnungskurse oder –gebühren hat. f) Wird eine Kreditkarte zur Zahlung vorgelegt, ist der Kreditkarteninhaber gemeinsam und einzeln als Mieter verantwortlich. Der Mieter stimmt zu, dass: (i) JUCY befugt ist die Kreditkartendetails des Mieters bestimmungsgemäß der Kreditkartenindustriedatensicherungsstandards aufzubewahren und alle Beträge, die der Mieter laut diesem Mietvertrag zu entgelten hat, durch JUCY eingeholt werden dürfen – dies schließt jegliche Beträge hinsichtlich Fahrzeugschäden oder Schaden am Eigentum Dritter und alle anderen zusätzlichen Gebühren, die in diesem Mietvertrag unter Klausel 3, 7, 11, 12, 14, 15, 16, 17 und 18 aufgeführt werden, ein; (ii) JUCY die Kreditkarte bis zu 6 Monate nach der Anmietung im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag und der Mietdauer belasten darf. 8. HAFTBARKEIT DES MIETERS a) Sind mehrere Personen als Mieter im Vertrag vereinbart, ist jede Person einzeln und gemeinsam für alle Gebühren, Abgaben und sonstigen Verpflichtungen gemäß dieses Vertrags verantwortlich. b) Vorbehaltlich Abschnitt 8 (e), ist der Mieter JUCY gegenüber schadensersatzpflichtig für: (i) den Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeuges (einschließlich jeglichen Zubehörs); (ii) alle Folgeschäden, Verluste oder Kosten, die JUCY entstehen, einschließlich Bergungskosten, Verlust durch Nichtweitervermietung und den Verlust von Einnahmen; und (iii) jeglichen Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen und Eigentümern Dritter, die aus der Nutzung oder Fehlnutzung des Fahrzeuges während der Mietdauer durch den Mieter, jeden berechtigten Fahrer, jeglichen Personen, denen der Mieter es erlaubt oder möglich macht, das Fahrzeug zu fahren und jeglichen Passagieren im Fahrzeug entstanden ist. Zu dem Ausmaße, dass Verlust, Beschädigung oder Kosten durch den Mieter, jeden berechtigten Fahrer, jeglichen Personen, denen der Mieter es erlaubt oder möglich macht, das Fahrzeug zu fahren und Passagieren im Fahrzeug verursacht oder begünstigt wurde, kann die Haftung des Mieters in Bezug auf einen zahlbaren Vorfall unter den Bedingungen dieses Vertrages auf den Betrag der jeweiligen Überschussmenge reduziert werden. c) Vorbehaltlich Abschnitt 8(e) erklärt sich der Mieter damit einverstanden, JUCY von sämtlichen Klagen, Ansprüchen, Forderungen, Verlusten, Schäden, Kosten, Ausgaben, Schaden oder andere Missgeschicken freizustellen, welche der Mieter als Resultat vom Gebrauch des Fahrzeuges in Verletzung des Vertrages, einer rücksichtslosen oder fahrlässige Handlung, Fehler oder Unterlassung des Mieters, den berechtigten Fahrern oder Fahrgästen im Fahrzeug oder den Missbrauch des Fahrzeugs durch den Mieter während der Mietdauer erleiden musste oder sich zugezogen hat. d) Ungeachtet jeder anderen Bestimmung in diesem Vertrag, haftet der Mieter nicht für Verluste insoweit sie durch JUCY verursacht wurden (zum Beispiel durch unsere Fahrlässigkeit oder Verletzung des Vertrages). e) Dieser Abschnitt 8 besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus. 9. OPTIONEN MIT REDUZIERTER SELBSTBETEILIGUNG Der Mieter kann zwischen der Stress Free, Chance It und Risk Taker Option als Schutz für das Fahrzeug wählen. Die in Bezug auf das Fahrzeug oder jeglichen Vorfall zu zahlende Kaution muss mit der zum Zeitpunkt der Abholung und im Mietvertrag angegeben Option, entweder „Stress Free“, „Chance it“ oder „Risk Taker“, des Mieters übereinstimmen. Die eingesetzte Selbstbeteiligung der jeweiligen Option ist zusammen mit der entsprechenden zu zahlenden Gebühr für diese Option fällig. 10. REDUZIERTE SELBSTBETEILIGUNG UND VERSICHERUNG Alle Optionen mit reduzierter Selbstbeteiligung unterliegen nachfolgend genannten Bestimmungen und Ausschlüssen: a) Der Mieter kann den Tagespreis für die gewünschte Selbstbeteiligungsreduzierungsoption zahlen, um die Selbstbeteiligung für die der Mieter verantwortlich ist, zu reduzieren (“Option zur Reduzierung der Selbstbeteiligung“). b) Vorbehaltlich Klausel 11, ist die Haftung des Mieters von der in Abschnitt 9 festgelegten Option mit reduzierter Selbstbeteiligung bis zu einem Maximum von $ 2.000.000 abgedeckt. c) Die Haftung des Mieters für Schäden gilt in Bezug auf jeden separaten Unfall, Zwischenfall oder neue Schäden, nicht jeder Anmietung. d) Dieser Abschnitt 10 gilt nicht, wenn der Mieter den Schutz mit reduzierter Selbstbeteiligung ablehnt. Nutzt der Mieter keine Selbstbeteiligungsreduzierungsoption, gilt die zu zahlende Selbstbeteiligung durch den Mieter die im Mietvertrag festgelegte Standardselbstbeteiligungshöhe für jedes einzelne Ereignis, welches das Fahrzeug betrifft (RISK TAKER – Option). 11. GRENZEN DER REDUZIERTEN SELBSTBETEILIGUNGSOPTION Die Optionen mit reduzierter Selbstbeteiligung greift nicht in folgenden Fällen oder in Bezug auf folgende Gebühren, Schäden, Ausgaben und / oder Kosten und der Mieter trägt die volle Haftung für alle Gebühren, Schäden, Ausgaben und / oder Kosten, die angegeben und / oder die mit dem jeweiligen Fall verbunden sind: a) Der Fahrer steht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen, welche die Fähigkeit des Fahrens einschränken. b) Das Fahrzeug ist in einem unsicheren oder verkehrsuntüchtigen Zustand, welcher während der Mietdauer entstanden ist, beim Mieter oder Fahrer bekannt oder mutmaßlich bekannt war und welcher zum Schaden beigetragen hat. c) Das Fahrzeug wird von Personen gefahren, die nicht als Fahrer im Mietvertrag aufgeführt ist. d) Das Fahrzeug ist als Folge des Eintauchens in Wasser beschädigt einschließlich der Überquerung von Bächen, Flüssen, überschwemmten Furten, Salzwasser oder Stränden, des Fahrens durch überschwemmte Gebiete oder wenn es ein vernünftiges vorhersehbares Risiko für das Eintauchen des Fahrzeuges in Wasser (beispielsweise während des Parkens in einer Tiefgarage) gibt. e) Das Fahrzeug wird abseits befestigter Straßen (Off-road) genutzt. Off-Road Bedingungen schließen ein: Feuerschneisen, Strände, Sand, Schienen, Felder oder Koppeln. Die einzige Ausnahme ist die vernünftige Nutzung von Zufahrten zu offiziellen, kommerziellen Campingplätzen. f) Das Fahrzeug wird gefahren, wenn ein Warnlicht angezeigt wird oder wenn die Kühlmitteltemperaturanzeige in eine rote Zone (High) ausschlägt. g) Die Verwendung von Dachgepäckträgern und Schneeketten am Fahrzeug, wenn solche Dachgepäckträger oder Schneeketten nicht von JUCY gestellt worden sind. h) Das Fahrzeug, einschließlich Zubehör und Ersatzteile, ist beschädigt als Resultat der fehlerhaften Anbringung oder Nutzung der Schneeketten oder Ski- / Snowboardhalter, Dachgepäckträger oder Fahrradträger i) Das Fahrzeug wird ohne Schneeketten auf einer Straße oder einer Zufahrtsstraße eines Skiresorts gefahren auf der, laut relevanten örtlichen Behörden, Transit New Zealand, der neuseeländischen Polizei oder einem relevanten Skiresort Schneeketten, benötigt werden. j) Die Kosten um einen Schlüssel, welcher verloren gegangen ist, abgebrochen oder beschädigt wurde, zu ersetzen, sowie die Kosten für die Wiedergewinnung von Schlüsseln, die in einem Fahrzeug eingeschlossen sind. k) Alle Kosten, die als Folge von Bruch, Verlust, Diebstahl oder Verunstaltung des Fahrzeuginneren durch den Mieter, jeden berechtigten Fahrer, jede Person, der der Mieter das Fahren des Fahrzeuges erlaubt, jede eingeladene Person des Mieters oder einem Fahrgast verursacht worden sind oder welche dazu beigetragen haben. l) RISK TAKER und CHANCE IT - Optionen mit reduzierter Selbstbeteiligung decken keine Schäden durch Diebstahl oder versuchten Diebstahls des Fahrzeuges oder dessen Inhalte ab, wenn keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, um sich gegen Diebstahl oder versuchten Diebstahl zu schützen. m) JUCY empfiehlt dem Mieter, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurück zu lassen und eine persönliche Reiseversicherung mit hoher Wertabdeckung abzuschließen, da keine Wertabdeckung für verlorenes oder beschädigtes persönliches Eigentum vorliegt. n) Alle Schäden und Kosten, die im Zusammenhang mit rücksichtslosem oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Mieters, berechtigten Fahrern oder Fahrgästen im Fahrzeug verursacht worden sind. Beispielsweise gilt die Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung nicht im Zusammenhang mit Zwischenfällen durch Sitzen oder Stehen auf Motorhaube, Kofferraum, dem Fahrzeugdach oder für das Wegwerfen von Gegenständen des Fahrzeuges. o) Wenn das Fahrzeug vorsätzlich oder leichtfertig beschädigt wird oder als Ergebnis von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen des Mieters oder einem berechtigten Fahrer oder jeder eingeladenen Person des Mieters verloren geht (Hinweis: Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden umfassen Feuer, alle Einstiche oder Schäden an Reifen oder Felgen, die durch den Mieter, den berechtigten Fahrer, jede Person, der der Mieter erlaubt oder ermöglicht, das Fahrzeug zu fahren, jede der eingeladenen Personen oder einem Fahrgast im Fahrzeug verursacht wurde oder dazu beigetragen hat; Ausbrennen der Kupplung und Schäden, die sich aus der Nutzung des Fahrzeuges ergeben, um ein anderes Fahrzeug zu schieben). p) Außer bei Verletzung des Vertrages durch JUCY, trägt der Kunde die Kosten für die Lieferung eines Ersatzfahrzeuges als Resultat infolge einer der aufgeführten Ausschlüsse in diesem Abschnitt 11. q) Alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Tanken des falschen Treibstoffes entstehen. Treibstoff sollte Benzin oder Diesel sein. Bio-Diesel, Wasser und andere Fluessigkeiten die den Tank verunreinen sollten nicht getankt werden r) Die Kosten, die entstehen, wenn das Fahrzeug gesucht oder geborgen werden muss, was den Zustand des Festfahrens, Zuschüttens, Festklemmens oder jegliche andere Form von beschränktem Zugang einschließen kann. s) Wenn das Fahrzeug in einen Einzelfahrzeugunfall (kein Mitwirken eines anderen Fahrzeuges) mit Überschlag involviert oder das Dach des Fahrzeuges als Folge eines jeglichen Zwischenfalls oder Unfalls beschädigt ist. Unabhängig davon welche Versicherungsoption durch den Mieter ausgewählt wurde, muss der Mieter JUCY dafür entgelten und ist für alle Kosten und Schäden, die sich im Bezug auf diesen Unfall mit Überschlagung ergeben, verantwortlich. Die Haftung des Mieters unter diesem Abschnitt 11 (q) ist auf einen Betrag von $ 5.000 beschränkt. Ein Einzelfahrzeugunfall mit Überschlagen ist ein Unfall bei dem das Auto gekippt, gerollt oder umgestürzt ist und dies den Schaden am Fahrzeug (zuzüglich Dach und/oder Seiten des Fahrzeuges) verursacht hat. t) Das Fahrzeug wird bei jeglicher Art von Wettrennen, Geschwindigkeitstests, Rallyes, Wettbewerben oder zum Zweck gegen Entgelt (z.B. Taxioder Kurierfahrten) oder zum Erlangen des Führerscheins genutzt. u) Das Fahrzeug wird von einer Person gefahren, welche zum Zeitpunkt des Fahrens vom Recht des Fahrens unfähig gemacht wurde oder ge- nerell keine Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug besitzt oder die Person ist legal nicht befugt ein Fahrzeug in Neuseeland zu fahren. v) Das Fahrzeug wird auf folgenden Strecken gefahren: Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hutt Road (Mt Cook), Skippers Road (Queenstown). w) Das Fahrzeug wird außerhalb der Mietdauer oder vereinbarten Mietverlängerung gefahren. x) Wenn der Fahrer durch das neuseeländische Gesetz aufgrund von Schäden am Fahrzeug oder Fahrzeug anderer sowie Sachschäden, welche durch illegale Umstände entstanden sind, verurteilt worden ist. y) JUCY und der Mieter stimmen gleichermaßen zu, dass Klausel 11 des Versicherungsreformgesetzes (Insurance Law Reform Act) von 1977 ebenso gültig in Bezug auf die oben genannten Ausnahmen ist als würde diese Klausel einen Versicherungsvertrag darstellen. z) Wenn das Fahrzeug entgegen den Richtlinien des Herstellers überladen ist oder wird. 12. KAUTION a) Wurde die RISK TAKER oder CHANCE IT - Option mit reduzierter Selbstbeteiligung gewählt, ist die Kaution nur mit Kreditkarte zahlbar. Bitte beachten Sie, dass der entsprechende Betrag sofort von der Kreditkarte des Mieters eingezogen wird. Vorbehaltlich nachfolgendem Punkt (b), ist die Kaution voll rückerstatbar, sofern das Fahrzeug unbeschädigt, besenrein, mit einem vollen Tank und pünktlich am Rückgabedatum und Rückgabeort abgegeben wird. Für Streitfragen in Bezug auf Kautionen beachten Sie bitte Teil 22 dieses Vertrages. b) Der Mieter erlaubt JUCY jegliche Beträge, die dem Mieter im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag anfallen und JUCY zu entgelten sind, von der Kaution abzuziehen – einschließlich von Beträgen jeglicher Schäden und Gebühren, die in diesem Mietvertrag unter Klausel 3, 7, 12, 14, 15, 16, 17 und 18 aufgeführt sind. JUCY informiert den Mieter per E-Mail (angegeben im Mietvertrag) über die Abzüge von derartigen Beträgen. c) JUCY behält sich das Recht vor, die gesamte oder einen Teil der Kaution für einen von JUCY bestimmten (vernünftigen) Zeitraum nach dem Mietverhältnis einzubehalten, um die Kosten für mögliche nichtgemeldete Schäden, Verstöße oder Schäden an Dritte oder deren Eigentum abzudecken. Sobald eine Erstattung von JUCY bearbeitet wird, kann es fünf oder mehr Werktage dauern, bis die Kaution verfügbar ist. d) Im Falle einer Schadensmeldung, kann die Kaution von JUCY unabhängig vom Unfallverursacher einbehalten werden während JUCY die Schuldfrage klärt. Dieser Betrag muss zum Zeitpunkt der Schadensformulareinreichung, nicht am Ende der Mietdauer, an JUCY gezahlt werden (falls JUCY diesen noch nicht vorliegend hat). Die Kaution wird nur voll erstattet, wenn JUCY die Kosten der Schäden, verursacht von Dritten, komplett zurückerstattet bekommt. Ist dies nicht der Fall, kann JUCY einen Teil oder die gesamte Kaution, in Bezug auf die Schadenshöhe, welche JUCY nicht von Dritten zurückbekommen hat, einbehalten. JUCY ist nicht berechtigt jegliche Beträge einzubehalten, wenn der Schaden durch Vertragsbruch oder fahrlässige Handlungen von JUCY oder deren Mitarbeitern, Angestellten oder Agenten verursacht wurde oder jene dazu beigetragen haben. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es mehrere Monate dauern kann um Forderungen von Dritten aufzuklären. e) Da eine Versicherung in Neuseeland nicht vorgeschrieben ist, gibt es keine Garantie, dass diese Schäden abgedeckt werden. Daher ist laut Mietvertrag der Mieter auch für Schäden verursacht durch Dritte haftbar. Sollte JUCY die Schadenshöhe nicht von der Drittpartei erhalten, kann die Kaution einbehalten und dem Mieter nicht zurück erstattet werden. f) Im Falle der Sendung eines Ersatzfahrzeuges aufgrund eines Unfalls, beträgt die geltende Kaution das Doppelte der Kaution für das ursprüngliche Fahrzeug. g) Wird aufgrund eines Unfalls ein Ersatzfahrzeug geschickt, sind jegliche reduzierte Selbstbeteiligungen nicht auf das Ersatzfahrzeug übertragbar. h) Zum Zwecke dieses Abschnittes 12, schließt “Schaden” sämtliche Schäden am Eigentum Dritter (einschließlich Fahrzeug/e), Schäden am Fahrzeug einschließlich Reifen und Windschutzscheiben, Abschlepp-und Bergungskosten, Kosten für Diebstahl, Feuer, Einbruch oder Vandalismus und die Mietkosten für das Fahrzeug für den Zeitraum, indem es für die Vermietung durch JUCY aufgrund von Reparaturen nicht verfügbar ist. i) Wird das Auto während oder außerhalb der Öffnungszeiten zurück gegeben und hat unentdeckte Schäden an der Windschutzscheibe oder der Karosserie, welche nicht gemeldet wurden und nicht von der Abdeckung mit reduzierter Selbstbeteiligung versichert sind, muss der Mieter dies bezahlen und wird bezüglich der anfallenden Kosten der Reparatur kontaktiert und belangt. 13. HAFTBARKEIT UND PFLICHTEN VON JUCY a) JUCY muss das Fahrzeug und andere Dienste gemäß dieses Vertrages vermieten und liefern: (i) zu den Geschäftsbedingungen, welche ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt sind; und (ii) vorbehaltlich nicht ausschließbarer Rechte nach Verbraucherschutzgesetz. b) Außer in den unten genannten Paragraphen , übernimmt JUCY die Haftung für Vertragsverletzungen oder Fahrlässigkeiten unter den angewandten Grundsätzen von Gerichten und bei Verletzungen nicht ausschließbarer Rechte aus Verbraucherschutzgesetzen. c) Da die Anmietung des Fahrzeugs und alle Dienstleistungen von JUCY gemäß dieser Vereinbarung für den Mieter primär zum Zweck des persönlichen, internen oder häuslichen Gebrauchs bereitgestellt wird, übernimmt JUCY keine Haftung gegenüber dem Mieter für Schäden, die aus der Nutzung des Fahrzeugs oder einer der JUCY Dienstleistungen JUCY NEUSEELAND AUTO & WOHNMOBIL AGB’S (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN) GÜLTIG 17. MÄRZ 2015 BIS 31. MÄRZ 2016 DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN ZUSÄTZLICH ZU JEGLICHEN VEREINBARUNGEN ZWISCHEN JUCY UND DEM MIETER, DESSEN NAME UND ADRESSE IM MIETVERTRAG AUFGEFÜHRT IST. JUCY UND DER MIETER STIMMEN FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GLEICHERMAßEN ZU: im Zusammenhang mit der Durchführung eines Geschäftes entstehen. Allerdings werden wir diese Haftung übernehmen, wenn diese nicht von jeglicher Gesetzgebung ausgeschlossen werden kann. Wenn die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, jedoch aber beschränkt werden kann, begrenzt JUCY seine Haftung auf Nachlieferung, Reparatur oder Austausch des Fahrzeuges oder Dienstleistungen (oder Zahlung der Kosten der Nachlieferung, Reparatur oder Austausch), wo es fair und angemessen scheint dies zu tun. d) JUCY haftet nicht für Verluste, soweit sie durch den Mieter verursacht wurden (zum Beispiel durch Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch des Mieters und / oder das Auftreten jeglicher Geschehnisse, die in Klausel 11 genannt werden). e) JUCY haftet nicht für Verluste, insoweit sie sich aus dem Fehlverhalten des Mieters ergeben angemessene Schritte zu unternehmen um den Verlust zu vermeiden oder zu minimieren. f) JUCY haftet nicht für Verluste, welche durch das Nichteinhalten der Pflichten von JUCY in Bezug auf das Vermieten des Fahrzeuges oder der Bereitstellung von Diensten, bei denen ein solcher Verlust durch Ereignisse außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verursacht wird. (z. B. ein Fehler in der Ausrüstung, die nicht in unserem Besitz ist oder von uns betrieben wird, ein industrieller Streik oder höhere Gewalt). g) Die Haftung, welche JUCY für den Mieter unter diesem Abschnitt 13 übernimmt, schließt die Haftung für unsere Agenten nach den Grundsätzen der Erfüllungpflicht im Gewohnheitsrecht mit ein. h) Dieser Abschnitt 13 besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus. 14. ZUSÄTZLICHE MIETKOSTEN a) Der erste Fahrer ist kostenfrei. Wird die STRESS FREE - Option mit reduzierter Selbstbeteiligung gewählt, ist ein Zusatzfahrer kostenfrei inkludiert. Weitere Fahrer können für eine Gebühr von $1 / Tag zur Buchung hinzugefügt werden. b) Einwegmieten müssen von JUCY bestätigt werden und sind zwischen allen Filialen möglich. Eine Einweggebühr wird zum Zeitpunkt der Buchung quotiert. c) Kindersitze, Dachgepäckträger und Schneeketten können bei Buchung gegen eine Gebühr von jeweils $40 pro Anmietung angefragt werden. Dies versteht sich vorbehaltlich Verfügbarkeit. d) Werden Fahrzeuge außerhalb der Öffnungszeiten zurück gegeben, beachten Sie bitte, dass das Fahrzeug bei der Niederlassung und nicht am Parkplatz des Flughafenterminals zurück gegeben werden muss. Das Fahrzeug verbleibt in der Verantwortung des Mieters bis es während der normalen Öffnungszeiten wieder in den Besitz von JUCY übergeht. e) Es gilt ein $10 Standortzuschlag für alle Abholungen von den Flughäfen in Auckland, Wellington und Christchurch und $15 Standortzuschlag von den Flughäfen in Queenstown und Dunedin. f) Eine zusätzliche Standortgebühr in Höhe von $195 fällt für alle Casa und Casa Plus Anmietungen von oder nach Queenstown an. Wenn der Abholort dem Rückgabeort entspricht, wird der Standortzuschlag nur einmalig erhoben. g) Eine Dieselsteuer fällt für alle Dieselfahrzeuge in Neuseeland an. Die Steuer wird bei Abgabe kalkuliert und berechnet und basiert auf den gefahrenen Kilometern während der Anmietung. Die Kosten können von JUCY Mitarbeitern der Reservierungszentrale oder der Filiale eingeholt werden. JUCY behält sich das Recht vor, die Dieselsteuer je nach Regierungsänderung anzupassen. h) Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten sind nur auf Anfrage möglich. Es gilt eine Gebühr von $30 bei Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten von Flughäfen in Auckland und Christchurch. Am Flughafen in Auckland ist der Mieter für die Parkkosten selbst verantwortlich. Für alle Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten muss ein Mietvertrag (einschließlich von Kopien aller Fahrerlaubnissen der Fahrer) abgeschlossen und mindestens 48h vor der Reise an JUCY gesendet werden. i) NAVIGATIONSGERÄT (i) Der Mieter ist für das Verlieren und Schäden am Navigationsgerät einschließlich Aufladegerät, Halterung und Tragetasche von bis zu $300 haftbar. (ii) JUCY ist weder für Schäden noch für den Verlust, Verletzungen oder Unfälle, die aufgrund der Benutzung oder Nichtbenutzung des Navigationsgerätes geschehen sind, verantwortlich. (iii) Der Mieter erklärt sich einverstanden, die Sicherheits- und Nutzungsbedingungen des Herstellers des Navigationsgerätes und JUCY zu beachten. 15. MAUTGEBÜHRBESCHEIDE & STRAFGEBÜHREN a) Der Mieter haftet für alle erhaltenen Strafzettel und Verstöße, welche während der Mietdauer begangen wurden, einschließlich jeglicher Kosten für Verkehrsdelikte und Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Nichteinhaltung von Verkehrszeichen, Mautgebühren, Strafzetteln für falsches Parken und Strafen für freies Campen. b) Erhält JUCY eine Benachrichtigung über solch einen Verstoß und/ oder Mahngebühr, kann JUCY (nach eigenem Ermessen) selbst oder durch Einsetzen eines Subunternehmers entweder: (i) den Verstoß und/oder Mahngebühr in den Namen des Mieters ändern und dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von $60 pro Verstoß für Kosten, die mit dem Prozess verbunden sind, berechnen; oder (ii) die Kreditkarte des Mieters mit dem Betrag des Verstoßes und / oder Mahngebühr belasten und eine Gebühr von $60 pro Verstoß für Kosten, die mit dem Prozess verbunden sind, berechnen. c) Der Mieter wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass, wenn JUCY (selbst oder von dessen Unterauftragnehmer ernannt) beabsichtigt, die Kreditkarte des Kunden wegen eines Verstoßes und/oder Mahngebühr zu belasten: (i) JUCY dem Mieter so bald wie möglich nach Erhalt der Benachrichtigung von JUCY eine Email an die im Mietvertrag angegebene Adresse mit einer Kopie des relevanten Verstoßes oder Mahngebühr und jegliche Mahnungen schickt; (ii) Dem Mieter wird das Recht gewährt, den angeblichen Verstoß bei der Behörde, welches den Verstoß gemeldet hat, oder einem Gericht in Frage zu stellen, zu beanstanden oder Einspruch zu erheben. (Details zum Prozess sind auf dem Verstoßbericht zu finden.) (iii) Der Mieter hat das Recht einen Gerichtstermin zu ersuchen (innerhalb des Zeitfensters, wie auf dem Verstoßbericht angegeben); und (iv) Der Mieter hat das Recht, den Fall mit dem Kreditkarteninstitut zu besprechen 16. MECHANISCHE REPARATUREN, UNFÄLLE UND GERÄTEFEHLER a) Liegt während des Mietverhältnisses ein Unfall, Gerätefehler oder mechanischer Fehler am Fahrzeug vor, hat der Mieter JUCY sobald wie möglich, und in jedem Fall innerhalb 24h vom Zeitpunkt der Inkenntnisnahme, zu benachrichtigen, sodass JUCY die Möglichkeit hat das Problem während der Mietdauer zu beheben. Bitte melden Sie sich telefonisch bei JUCY unter folgenden Nummern: gebührenfrei unter 0800 399 736 oder unter (0064) 99 29 24 62 (Option 5) b) JUCY behält sich das Recht vor keine Haftung für Ansprüche zu akzeptieren, welche nach dem im Abschnitt 16 (a) angegebenen Zeitraum eingereicht werden, es sei denn der Mieter kann eine vernünftige Entschuldigung hinsichtlich der fehlenden Unterrichtung innerhalb dieser Frist (im freien Ermessen von JUCY) liefern. c) Alle Fahrzeuge sind bei der Automobile Association (AA) für 24 Stunden Pannenhilfe erfasst und unter der gebührenfreien Telefonnummer: 0800 734 543 zu erreichen. Dieser Service umfasst alle mechanischen und nichtmechanischen Pannen. Alle mechanischen Ausfälle werden durch das relevante Pannenhilfeprogramm von JUCY abgedeckt und umfassen folgendes: * Motorfehler * Elektrische Störungen * Kühlsystemstörungen * Fahrzeugbergung Alle nicht-mechanischen Pannen unterliegen der entsprechenden Anfahrtsgebühr vom AA an den Mieter und werden nicht von der Stress Free Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung abgedeckt. Diese Pannen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die folgenden Vorfälle: * Ausgehen von Kraftstoff / Fehlbetankung des Fahrzeuges * Räder und Reifen * Verlieren des Schlüssels oder Einschließen im Fahrzeuginnenraum * Leere Batterien * Eine Panne als Folge von Schäden verursacht in einem Unfall, einschließlich Bergung Der AA-Service ist ein 24h Service, jedoch können bei mechanischen Reparaturen außerhalb der Bürozeiten (auch an Wochenenden und Feiertagen), einige Verzögerungen auftreten. d) Im Fall eines Unfalls oder einem anderem Vorfall, in dem das Fahrzeug involviert ist, ist der Mieter aufgefordert: (i) JUCY sobald wie möglich und in jedem Fall innerhalb 24h vom Zeitpunkt des Unfalls oder Zwischenfalls über alle Umstände zu benachrichtigen; (ii) die zuständigen Notdienste in Neuseeland (Polizei, Rettungswagen, Feuerwehr) unter 111 zu benachrichtigen, wenn der Unfall oder Vorfall Verletzte involviert; (iii) komplette Details aller Parteien, Zeugen und beteiligter Fahrzeuge aufzunehmen, welche in dem Unfall oder Vorfall beteiligt sind; (iv) eine schriftliche Erklärung aller Fakten vorzubereiten, welche von allen Parteien unterzeichnet ist; und (v) eine Kopie des entsprechenden Polizeiberichtes einzureichen. e) Im Falle eines Unfalls oder Vorfalls mit dem Fahrzeug, darf der Mieter: (i) keine Haftungszugeständnisse machen; oder (ii) keine Reparaturen und Rettungsaktionen vornehmen oder arrangieren ohne das ausdrückliche Einverständnis von JUCY, es sei denn diese Reparaturen oder Rettungsaktionen dienen dazu weitere Schäden am Fahrzeug oder Eigentum Dritter zu verhindern. g) Extramietkosten können entstehen, inklusive der folgenden: (i) wenn ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls erforderlich ist, ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, zur jeweiligen JUCY Filiale oder dem Abholort anzureisen; (ii) der Mieter ist für die Transportkosten verantwortlich, welche für den Transport des Mieters und begleitende Passagiere vom Unfallort anfallen; (iii) Sofern JUCY den Abschnitt 16 (a) erfüllt hat, muss der Mieter für alle Kosten im Zusammenhang mit der erforderlichen Lieferung eines Ersatzfahrzeuges als Folge einer der in § 11 aufgeführten Ausnahmen aufkommen. Diese Kosten gelten unabhängig von einer gewählten Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung in diesem Vertrag. (iv) Wird ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls eingesetzt, ist die Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung nicht auf das Ersatzfahrzeug übertragbar. h) Ohne Einschränkung sonstiger Bestimmung des Vertrages ist JUCY im Fall eines Unfalls, einer Panne oder eines entstandenen Gerätefe- hlers und der Nichtverfügbarkeit eines Ersatzfahrzeuges, weder für entstandene Übernachtungen noch Lebenshaltungskosten oder Kosten für verpasste Aktivitäten haftbar, es sei denn, der Unfall, die Panne oder der Ausfall des Fahrzeuges wurde durch eine Verletzung dieses Vertrages oder fahrlässiger Handlung, Fehler oder Auslassungen von JUCY verursacht oder hat dazu beigetragen. i) Alle Reparatur- oder Abschleppkosten, welche für das Fahrzeug erforderlich sind, müssen vorher von JUCY genehmigt werden oder gemäß Abschnitt 17 erlaubt sein. Andernfalls behält sich JUCY das Recht vor, den Mieter für diese Kosten haftbar zu machen. j) Ein Ersatzfahrzeug wird nur zur Verfügung gestellt, wenn der Mieter ein ausgefülltes Schadensersatzformular einreicht. Eine zusätzliche Schadensverwaltungsgebühr von $ 75 wird für die Bearbeitung von Schadensersatzforderungen fällig. Diese Gebühr gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig davon, ob der Mieter sich dafür entscheidet, die Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung von JUCY oder seine eigene abgeschlossene Reiseversicherung zu verwenden. k) Wenn eine Entschädigung aufgrund eines Unfalls, einer Panne oder eines Gerätefehlers durch JUCY genehmigt wird, kann JUCY dem Mieter nach Vereinbarung den anteiligen Tagesmietpreis für den Zeitraum, indem das Fahrzeug nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde, erstatten. Bitte beachten Sie, dass die Tageskosten für die Selbstbehaltreduzierungsoption nicht zurück erstattet werden. 17. FAHRZEUGRÜCKGABE a) Der Mieter muss das Fahrzeug (einschließlich Fahrzeugschlüssel) zum oder vor Ablauf des Mietverhältnisses an den im Mietvertrag erklärten Rückgabeort zurückbringen, oder, gemäß diesen Geschäftsbedingungen, erhält von JUCY eine Zustimmung zur Änderung oder Fortsetzung der Anmietung. (Hinweis: Es gibt keine Erstattung, wenn das Fahrzeug früher als am im Mietvertrag angegebenen Rückgabedatum zurück gebracht wird). b) Im Falle der unbefugten Verlängerung des Rückgabedatums, behält JUCY sich das Recht vor, dem Mieter den aktuellen Tagesmietpreis für jeden Tag, bis das Fahrzeug zurückgegeben wird, und eine zusätzliche Gebühr für verspätete Rückgaben von bis zu $ 500 zu berechnen. Im Falle der unbefugten Veränderung des Rückgabeortes, behält JUCY sich das Recht vor, den Mieter eine Verlegungsgebühr in Höhe von bis zu $500 zu berechnen. c) JUCY kann dem Mieter eine Reinigungsgebühr von bis zu $ 250 berechnen, wenn nach begründeter Meinung von JUCY, das Fahrzeug nicht in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückgegeben wird (einschließlich Nachweis des Rauchens im Fahrzeug). d) Für das Nichtleeren des Abwasserbehälters oder der Toilette des Fahrzeuges (falls vorhanden), kann JUCY gegebenenfalls eine Gebühr von $500 berechnen. e) Es sei denn der Mieter hat eine Treibstoffoption erworben, wird eine Bearbeitungsgebühr von $20 zuzüglich der Kosten zum Auftanken berechnet, wenn das Fahrzeug ohne vollen Benzin-, Diesel- oder LPG Tank zurück gebracht wird. 18. VERTRAGSBRUCH / VERTRAGSENDE Der Mieter stimmt zu, dass JUCY das Recht hat, das Mietrecht zu verweigern und / oder den Mietvertrag zu beenden und das Fahrzeug sofort und ohne Benachrichtigung des Mieters wieder in Besitz zu nehmen, wenn: (i) der Mieter die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages nicht erfüllt, insbesondere Klausel 6; (ii) der Mieter das Fahrzeug durch Betrug oder Falschdarstellung erhalten hat; (iii) das Fahrzeug beschädigt ist; oder (iv) in der angemessenen Meinung von JUCY und / oder der neuseeländischen Polizei der / die zugelassene(n) Fahrer nicht über genügend Fähigkeit oder Erfahrung verfügen, um das Fahrzeug sicher zu beherrschen oder die Sicherheit der Fahrgäste oder des Fahrzeuges gefährdet sind. Bei einem derartigen Vorfall ist der Mieter: a) nicht berechtigt für eine Rückerstattung des gesamten oder anteiligen Mietpreises; und b) verantwortlich für die Zahlung jeglicher Abschleppkosten, um das Fahrzeug zum Rückgabeort zurückzubringen, als auch eine Gebühr, die die angemessenen Kosten von JUCY für die Organisation des Rücktransportes des Fahrzeuges bis zu $100 abdecken. Die Beendigung der Anmietung unter Beachtung dieses Abschnitts 18 gelten unbeeinträchtigt der sonstigen Rechte von JUCY oder des Kunden im Rahmen dieses Vertrages oder anderweitigem Recht. 19. PRIVATEIGENTUMSICHERHEITSGESETZ a) Die folgenden Begriffe haben ihre Bedeutung im Personal Property Securities Act 1999 (PPSA) - Finanzierungslage, Interessenten, Register, Einkünfte, Sicherheitsvereinbarung und Sicherungsrecht. b) Der Mieter bestätigt, dass: (i) durch die Anmietung des Fahrzeuges von JUCY, der Mieter JUCY ein Sicherungsrecht am Fahrzeug (und jeglichen Einkünften) gewähren kann, und diese Vereinbarung eine Sicherungsvereinbarung bilden kann; (ii) alle Sicherungsrechte welche sich aus diesem Vertrag ergeben, werden dem Fahrzeug beigefügt, wenn der Mieter in den Besitz des Fahrzeuges gelangt jedoch zu keiner anderen Zeit außerhalb der Mietdauer; und (iii) JUCY kann seine Sicherungsrechte durch Einreichung der Finanzlage im PPSA Register vervollständigen. c) JUCY muss keine Notiz unter der PPSA geben (einschließlich einer Notiz über einen Überprüfungsvermerk), es sei denn die Notiz wird von der PPSA angefordert und diese Anforderung kann nicht ausgeschlossen werden.
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