Gergen Kipper- und Fahrzeugbau GmbH Geistkircherstraße 14 66386 Sankt Ingbert Telefon: 06894/92 03-0 Telefax: 06894/92 03-119 E-Mail: [email protected] www.gergen-kipper.de Internet:: Mietvertrag GERGEN Rent Mietvertrag Nr. Kunden-Nr.: Steuer-Nr: Zwischen dem oben genannten Vermieter und Herrn/Frau/Firma: Straße: PLZ/Ort: Tel: Fax: Handelsregister: vertreten durch: Ausweis-Nr: als Mieter wird auf der Grundlage der beigefügten Allgemeinen Mietbedingungen (AMB), deren Erhalt und Einbeziehung in den Mietvertrag der Mieter durch seine Unterschrift ausdrücklich anerkennt, folgender Mietvertrag geschlossen: Mietsache Fahrzeug: Typ: Fahrgestell-Nr.: Erstzulassung: Pol.Kennzeichen: Mietdauer Mietdauer vom (bestimmte Zeit): bis: Mietdauer ab ca. (bestimmte Zeit): für: Mietdauer ab: (unbestimmte Zeit): Vertragsende, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am Kalendermonate: Fahrzeugübergabe am: (verbindlicher Bereitstellungstermin) Fahrzeugübergabe ca. 0 Uhrzeit: Kalenderwoche: Übergabeort: GERGEN Sankt Ingbert Rückgabeort: Mietkosten alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer € 0,00 € 0,00 € 0,00 Gewählter Tarif pro Tag ( ) inkl. pro Woche ( ) inkl. pro Monat ( ) inkl. 0 0 0 Uhrzeit: Uhr Uhr GERGEN Sankt Ingbert km km km Mehr-km werden mit € 0,15 pro km berechnet Die Mietrate beinhaltet: Reparatur+Wartung im Rahmen der Allgemeinen Mietbedingungen, gesetzliche Untersuchungen (HU, SP), KFZ-Steuer und Versicherung Folgende Kosten trägt der Mieter: Reifenverschleiß/-ersatz, Mautgebühren und sonstige anfallenden Kosten für Genehmigungen etc. Vollkaskoversicherung mit SB: € 2.500,00 Teilkaskoversicherung mit SB: € 500,00 (X) Das Fahrzeug ist mit einem Digitaltacho ausgerüstet (X) Der Mietgegenstand ist mit einer On-Bord-Unit ausgestattet ( ) Der Vermieter übernimmt die Mautabrechnung mit Toll Collect (kostenpflichtig) Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Mietgegenstand nur in den in den Allgemeinen Mietbedingungen (Ziffer VI) aufgeführten Ländern genutzt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Halter und Eigentümer des Fahrzeuges bleibt die Firma GERGEN Kipper- und Fahrzeugbau GmbH. Versicherungsnehmer ist die Firma GERGEN Kipper- und Fahrzeugbau GmbH. Das Fahrzeug wird durch den Vermieter ordnungsgemäß Haftpflicht-- und vollkaskoversichert .Das Fahrzeug ist mit einem digitalen Tacho ausgestattet. Der Mieter bestätigt hiermit, dass die dazu notwendige Fahrer- und Unternehmerkarte bei FZ-Übernahme vorgelegt werden. Der Mieter trägt ab Übernahme des Fahrzeuges die Nachweispflicht über alle getätigten Fahrten, die gesetzlichen Auslesetermine sind zu beachten. Falls der Mieter das Mietverhältnis vor dem vereinbarten Vertragsende kündigen möchte, muss die schriftliche Kündigung spätestens vier Wochen vor Rückgabe des Fahrzeuges beim Vermiet eingehen. Der Mieter hat des weiteren 20 % der noch offenen Mietzahlungen als Schadenersatz zu leisten. Sonstige Vereinbarungen: Ein Kauf des Fahrzeuges oder eine Änderung der Mietbedingungen ist frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Mietbeginn möglich. Sollte das Fahrzeug vorzeitig - aus welchen Gründen auch immer - zurückgegeben werden, sind für die gesamte bisherige Mietzeit monatlich € 140,Reifenkosten nachzuzahlen oder das Fahrzeug neu zu bereifen. Mietrate fällig per Dauerauftrag jeweils am 01. jeden Monats. Datenschutz: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Mietgegenstand mit einem Telematiksystem ausgerüstet ist. Der Mieter willigt in vollem Umfang ein, dass der Vermieter persönliche Daten des Mieters, insbesondere den jeweiligen Standort des Fahrzeugs, mittels dieses Telematiksystem zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages erhebt, speichert, verarbeite und zu diesen Zwecken an Dritte weitergibt. Ich willige ein. Ort Datum Unterschrift Mieter Unterschrift Vermieter
© Copyright 2024 ExpyDoc