Mietvertrag für Mieter - Gergen Kipper und Fahrzeugbau GmbH

Gergen Kipper- und Fahrzeugbau GmbH
Geistkircherstraße 14
66386 Sankt Ingbert
Telefon:
06894/92 03-0
Telefax:
06894/92 03-119
E-Mail:
[email protected]
www.gergen-kipper.de
Internet::
Mietvertrag GERGEN Rent
Mietvertrag Nr.
Kunden-Nr.:
Steuer-Nr:
Zwischen dem oben genannten Vermieter und
Herrn/Frau/Firma:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel:
Fax:
Handelsregister:
vertreten durch:
Ausweis-Nr:
als Mieter wird auf der Grundlage der beigefügten Allgemeinen Mietbedingungen (AMB), deren Erhalt und Einbeziehung in den Mietvertrag der
Mieter durch seine Unterschrift ausdrücklich anerkennt, folgender Mietvertrag geschlossen:
Mietsache
Fahrzeug:
Typ:
Fahrgestell-Nr.:
Erstzulassung:
Pol.Kennzeichen:
Mietdauer
Mietdauer vom (bestimmte Zeit):
bis:
Mietdauer ab ca. (bestimmte Zeit):
für:
Mietdauer ab: (unbestimmte Zeit):
Vertragsende, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am
Kalendermonate:
Fahrzeugübergabe am: (verbindlicher Bereitstellungstermin)
Fahrzeugübergabe ca.
0
Uhrzeit:
Kalenderwoche:
Übergabeort:
GERGEN Sankt Ingbert
Rückgabeort:
Mietkosten
alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
Gewählter Tarif
pro Tag
( )
inkl.
pro Woche
( )
inkl.
pro Monat
( )
inkl.
0
0
0
Uhrzeit:
Uhr
Uhr
GERGEN Sankt Ingbert
km
km
km
Mehr-km werden mit €
0,15
pro km berechnet
Die Mietrate beinhaltet:
Reparatur+Wartung im Rahmen der Allgemeinen Mietbedingungen, gesetzliche Untersuchungen (HU, SP), KFZ-Steuer und Versicherung
Folgende Kosten trägt der Mieter:
Reifenverschleiß/-ersatz, Mautgebühren und sonstige anfallenden Kosten für Genehmigungen etc.
Vollkaskoversicherung mit SB: €
2.500,00
Teilkaskoversicherung mit SB: €
500,00
(X) Das Fahrzeug ist mit einem Digitaltacho ausgerüstet
(X) Der Mietgegenstand ist mit einer On-Bord-Unit ausgestattet
( ) Der Vermieter übernimmt die Mautabrechnung mit Toll Collect (kostenpflichtig)
Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Mietgegenstand nur in den in den Allgemeinen Mietbedingungen (Ziffer VI) aufgeführten Ländern
genutzt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Halter und Eigentümer des Fahrzeuges bleibt die Firma GERGEN Kipper- und
Fahrzeugbau GmbH. Versicherungsnehmer ist der o.g. Mieter. Das Fahrzeug muss durch den Mieter ordnungsgemäß Haftpflicht-- und
vollkaskoversichert werden! Das Fahrzeug ist mit einem digitalen Tacho ausgestattet. Der Mieter bestätigt hiermit, dass die dazu notwendige Fahrer
und Unternehmerkarte bei FZ-Übernahme vorgelegt werden. Der Mieter trägt ab Übernahme des Fahrzeuges die Nachweispflicht über alle getätigte
Fahrten, die gesetzlichen Auslesetermine sind zu beachten. Falls der Mieter das Mietverhältnis vor dem vereinbarten Vertragsende kündigen möcht
muss die schriftliche Kündigung spätestens vier Wochen vor Rückgabe des Fahrzeuges beim Vermieter eingehen. Der Mieter hat des weiteren 20 %
der noch offenen Mietzahlungen als Schadenersatz zu leisten.
Sonstige Vereinbarungen:
Ein Kauf des Fahrzeuges oder eine Änderung der Mietbedingungen ist frühestens nach Ablauf
von 6 Monaten ab Mietbeginn möglich. Sollte das Fahrzeug vorzeitig - aus welchen Gründen
auch immer - zurückgegeben werden, sind für die gesamte bisherige Mietzeit monatlich € 140,Reifenkosten nachzuzahlen oder das Fahrzeug neu zu bereifen.
Mietrate fällig per Dauerauftrag jeweils
am 01. jeden Monats.
Datenschutz:
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Mietgegenstand mit einem Telematiksystem ausgerüstet ist.
Der Mieter willigt in vollem Umfang ein, dass der Vermieter persönliche Daten des Mieters, insbesondere den jeweiligen Standort des
Fahrzeugs, mittels dieses Telematiksystem zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages erhebt, speichert, verarbeite
und zu diesen Zwecken an Dritte weitergibt.
Ich willige ein.
Ort
Datum
Unterschrift Mieter
Unterschrift Vermieter