Schreckliches Wetter heute, finden Sie nicht auch?

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Magazin für
Zahnmedizinische
Fachangestellte
in Hessen
Ausgabe 3/2015
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Ein Interview mit Dr. Karin Sies,
Ausbildungsberaterin der LZKH in Darmstadt
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Praxisjubiläen ...........................
Editorial ......................................
Titelthema .................................
Recht ............................................
Prüfungsfragen .........................
Abrechnung..............................
Impressum ..................................
Kreuzworträtsel ........................
Bücher.....................................
Erfahrungsberichte ..................
Abschlussfeiern........................
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len Sie uns Ihren Wunschtext
rechtzeitig an die Redaktion
(Anschrift im Impressum). Der
Abdruck ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass DHZH dreimal
im Jahr erscheint. Den genauen
Erscheinungstermin können Sie
gerne bei uns erfragen.
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DHZH 3/2015
Alles neu!
Liebe Auszubildende,
ich heiße Sie herzlich willkommen und freue mich, dass Sie sich für diesen so schönen, interessanten, abwechslungs- und
facettenreichen Beruf entschieden haben, bei dem Sie nicht hauptsächlich mit Aktenordnern und Computern zu tun
haben, sondern mit Menschen: Zum einen mit Ihren MitarbeiterInnen und Ihren Chefs, zum anderen natürlich mit den uns
anvertrauten Patienten!
Für viele von Ihnen hat ein neuer Lebensabschnitt begonnen und Sie sind hoch motiviert. Es ist für die meisten der Eintritt
ins echte Berufsleben mit eigenem Ausbildungsgehalt, möglicherweise der ersten eigenen Wohnung und somit viel neuer,
eigener Verantwortung.
Dr. Andreas Friedrich
Da kommt einiges auf Sie zu: Sie sind neu, möchten sich schnell ins Team integrieren und wollen keine Fehler machen. Sie
müssen immer hochkonzentriert im Behandlungszimmer alles vor- und nachbereiten oder eventuell schon am Patienten
assistieren. Dabei erfahren Sie häufig am Tag eine neue, ungewohnte Körperhaltung und -spannung; das kann schon mal
in die Knochen gehen. Neue Behandlungsabläufe müssen erlernt und verstanden, die vielfältigen Hygieneregeln müssen
exakt eingehalten werden. Sie laufen viel vom Behandlungszimmer zum Steri, zur Rezeption, ins Labor und wieder zurück
ins Zimmer. Sie sollen den Patienten gegenüber immer freundlich und behilflich sein. Kurz: Sie sind den ganzen Tag auf Trab
und abends sind Sie total platt.
In der Berufsschule gibt es einen neuen Klassenverband, fremde Lehrer und vor allem einen völlig neuen Stoff, der allerdings den meisten mehr Spaß macht als Mathe und Deutsch. Für manch Praktisches, was Sie in der Praxis schon gesehen
haben, werden Ihnen jetzt die theoretischen Grundlagen gelehrt.
Die duale Ausbildung hat somit zwei Seiten. Einerseits schafft sie wunderbar die Verbindung von praktischen und theoretischen Inhalten, aber andererseits fordert sie auch Ihre ganze Kraft! Denn neben dem Kopf arbeitet auch der ganze Körper
und da fällt es manchmal schwer, nach einem intensiven Praxistag abends noch das Berufskundebuch aufzuschlagen.
Seien Sie beruhigt, fast alle haben am Anfang diese Schwierigkeiten mit all dem Neuen, fühlen sich unwissend und überfordert und müssen kämpfen. Aber bald wird auch dieser neue Alltag zur Routine und Sie werden vom „Zuschauer“ zur
aktiven Stütze.
Und glauben Sie mir, dieser Beruf kann durch die Anerkennung der Ihnen anvertrauten Patienten und auch die Anerkennung des Teams für Ihre Mitarbeit eine tiefe Zufriedenheit und viel Freude bringen.
Die Abteilung „ZFA-Ausbildung“ der Landeszahnärztekammer Hessen steht Ihnen bei Fragen gerne hilfreich zur Seite.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start und: „Bleiben Sie dran!“
Ihr
Dr. Andreas Friedrich
Mitglied im Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen
Referat Aus- und Fortbildung ZFA
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T I T E LT H E M A
Schreckliches
Wetter heute,
finden Sie
nicht auch?
Die neue Auszubildende und der Patient –
Ein Interview mit Dr. Karin Sies, Ausbildungsberaterin der LZKH in Darmstadt.
Dr. Karin Sies, Ausbildungsberaterin der
LZKH in Darmstadt
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DHZH 3/2015
Frau Dr. Sies, Sie sind Ausbildungsberaterin in Darmstadt
und unterrichten dort an der Berufsschule seit über 20
Jahren die Auszubildenden zur ZFA. Ist der Kontakt zum
Patien­
ten wirklich ein schwieriges Thema für manche
frischgebackenen Auszubildenden?
Ja, das ist es! Besonders zu Beginn der Ausbildung kommen
ja eine ganze Menge an Anforderungen auf die Azubis zu:
Behandlungsabläufe sollen rasch verstanden und begleitet, ganz neue Hygieneregeln müssen penibel umgesetzt
und im Team will man gerne schnell als neue Kollegin anerkannt werden. In der Schule gibt es einen neuen Klassenverband mit ganz anderer Zusammensetzung, als man
das bisher aus der „alten“ Schule gewohnt war, und gerade
im ersten Ausbildungsjahr prasselt eine Fülle von theoretischem Stoff auf einen nieder – und alles möchte man
doch gerne gut und richtig machen. Und dann kommt da
unser Patient dazu, mit dem man immer freundlich sein soll,
egal was passiert. Und alles gleichzeitig und das am besten
schnell – so geben viele SchülerInnen ihre Eindrücke in den
ersten Wochen wieder.
Schwierige Situationen mit Patienten bekommen in diesen
Erzählungen immer einen besonderen Stellenwert und
führen häufig zu Verunsicherungen – wie verhält man sich
denn nun richtig?
Was glauben Sie, woran das liegt?
Der Umgang mit Zahnarztpatienten ist für die allermeisten
Azubis Neuland. Wir haben es ja nicht mit Kunden zu tun,
die in die Praxis kommen, um eine neue Zahnbürste zu kaufen, sondern wir haben in aller Regel Menschen vor uns, die
mindestens in einer angespannten Verfassung sind.
Können Sie das ein wenig genauer erklären?
Für die meisten Patienten ist der Zahnarztbesuch nach wie
vor kein freudiges Ereignis und mit unangenehmen Gefühlen verbunden; im alltäglichen Geschäft neigen auch wir
routinierten Behandler manchmal dazu, das zu vergessen.
Für die Auszubildenden kann es befremdlich sein, wenn
sich ängstliche oder unsichere Patienten „merkwürdig“
benehmen, sei es, dass sie unangemessen unfreundlich
oder aggressiv reagieren oder umgekehrt ungewöhnlich
schweigsam sind.
Spielt auch die räumliche Nähe zum Patienten eine Rolle?
Na klar, wir haben eine ganz außergewöhnliche körperliche „Distanzlosigkeit“ zu unseren Patienten – im „wahren“
Leben kommen wir nur sehr wenigen und vertrauten Menschen so nahe, in der Praxis sind wir mit Wildfremden im
Körperkontakt – eine Situation, die für Patienten nicht angenehm ist und ihnen häufig das Gefühl des Ausgeliefertseins
vermittelt, aber auch für Auszubildende sehr gewöhnungsbedürftig sein kann. Im Extremfall treffen hier mit dem
ängstlichen Patienten und der neuen Auszubildenden zwei
© Spectral-Design, FOTOLIA.COM
Verunsicherte aufeinander. Da reicht das „immer freundlich sein, immer lächeln“ meist nicht aus, um eine ­angenehme Atmosphäre zu schaffen oder gar einen Konflikt zu
lösen.
Was könnte der neuen Auszubildenden das Leben mit dem
Patienten ein wenig leichter machen?
Hilfreich ist es immer, sich erst einmal klar zu machen, dass
sich die meisten Patienten eben nicht in einer für sie alltäglichen Gegebenheit befinden, sondern in einer Ausnahmesituation, die eine besondere Betreuung und Zuwendung
braucht.
Was meinen Sie mit einer „besonderen Betreuung“? Kann
das eine junge Auszubildende überhaupt leisten?
Wenn ich zu Beginn des Schuljahres die neuen Azubis über
ihre Beweggründe interviewe, warum sie ausgerechnet
diesen Beruf gewählt haben, dann höre ich ganz häufig,
dass sie gerne mit Menschen zu tun haben wollen – eine
Antwort, über die ich mich immer sehr freue. Der Wille, es
„gut“ hinzubekommen, ist also da; sich einem Patienten
zuzuwenden und zu versuchen, ein wenig in ihn hinein zu
spüren und ihm den Praxisbesuch so angenehm wie möglich zu machen, kann man üben und lernen.
Werden wir konkret – welche Situationen mit Patienten
„stressen“ die Neulinge?
Als Auszubildende muss man auch schon ganz am Anfang
der Ausbildung häufig mit einem Patienten alleine im Behandlungszimmer bleiben, sei es, weil die Zahnärztin noch
nicht da ist oder eine Anästhesie noch wirken muss. Was redet man nun mit dem Patienten? Ist es doof, übers Wetter
zu reden? Muss man überhaupt mit ihm reden? Und wenn er
gar nicht reden will? Das sind Fragen, die sich schnell stellen.
Und? Ist es denn doof, übers Wetter zu reden?
Ich glaube, es spielt gar keine besondere Rolle, was man
mit dem Patienten spricht. Entscheidend ist, dass man sich
ihm auch mit Körpersprache, Mimik und Gestik freundlich
zuwendet, vielleicht Augenkontakt sucht und vermittelt,
dass es jetzt um ihn und sein Wohlergehen geht. Man kann
natürlich über die Hitze, die Kälte, den anhaltenden Regen
sprechen, auch über bevorstehende Ferien, Feste oder ob
man den Herbst nun mag oder nicht – das ist kein bisschen
doof, denn tatsächlich nimmt der Groß„Ich glaube, es spielt gar keine
teil der Patienten eine solche Ablenkung
besondere Rolle, was man mit
dankbar an.
dem Patienten spricht.”
Manche Patienten wollen aber auch lieber schweigen, was man ganz schnell
an knappen, kurzen Antworten bemerken kann – das sollte
man nicht persönlich nehmen, sondern akzeptieren, dass
der Patient Ruhe für sich haben möchte; hier besteht die zugewandte Betreuung eben darin, ihm die gewünschte Ruhe
auch zu ermöglichen.
5
R E CH T
Das klingt ja noch eher harmlos! Gibt es denn auch schon
Konfliktsituationen?
Ja, auch das passiert leider hin und wieder. Wir alle kennen
die Sorte Patienten, die sich, um ihren Unmut zu äußern,
hierfür bewusst das vermeintlich schwächste Glied im
Team, nämlich die Auszubildende aussucht. Konkret haben
mir Auszubildende erzählt, dass sich Patienten bei ihnen
heftig bis aggressiv über zu lange Wartezeiten, angeblich
zu hohe Rechnungen oder mangelhafte Aufklärung über
eine Behandlung beschwert haben – alles Themen, die nun
mal so gar nicht in der Hand der Auszubildenden liegen.
Und was raten Sie für solche Situationen?
Der Patient ist gewissermaßen in den Boxring gestiegen
und sucht nun seinen Gegner – den sollte ihm keiner im
Team liefern. Besonders für die Auszubildende ist es nicht
sinnvoll, wenn sie sich auf eine solche Diskussion einlässt,
zumal sie ja in aller Regel als Neuling im Team den beklagten „Missstand“ auch nicht zu verantworten hat.
Was soll sie stattdessen tun?
Hilfreich wäre es, dem Patienten zu signalisieren, dass man
bereit ist, seine Klage ernst zu nehmen und auch verstehen
kann, warum er so aufgebracht ist; der Satz „Ich kann sie gut
verstehen“ wirkt hier manchmal Wunder und bringt den Patienten häufig dazu, erstmal wieder aus dem Ring zu steigen
und weiter zu atmen.
Im nächsten Schritt sagt man ihm am besten, dass man eine
kompetente Kollegin oder die Chefin/den Chef informiert,
damit seine Klage nicht ins Leere läuft und das Problem gelöst wird – gerade wenn man sich ungerecht behandelt und
attackiert fühlt, ist es als Auszubildende schon eine ganz
schöne Leistung, ruhig zu bleiben!
Umgekehrt sollten aber auch schwierige Gespräche, wie
z.B. über entstehende Mehrkosten bei einer Behandlung,
nicht an Auszubildende delegiert werden, das stellt in meinen Augen eine klare Überforderung dar.
Kann die Auszubildende also von einem guten Kommunikationsverhalten profitieren?
Patienten, die sich betreut und in guten Händen fühlen,
geben dies auch an uns zurück und bleiben, trotz Angespanntheit, in aller Regel freundlich; das schafft ein gutes
Arbeitsklima und manchmal sogar Erfolgserlebnisse – auch
schon für die junge Auszubildende, wenn sich zum Beispiel
ein Patient bei ihr für ihre „nette Art“ bedankt. Es erhöht
also durchaus den Spaß an der eigenen Arbeit, sich hin und
wieder in Gedanken in die Lage des Patienten zu versetzen
und ihn entsprechend mit großer Zuwendung und hoher
Achtsamkeit zu behandeln.
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DHZH 3/2015
Freistellung für die
Berufsschule und
Anrechnung der
Unterrichts­zeiten
Gehört der Berufsschulunterricht zur Arbeitszeit? Wie sieht es mit der
­Wegezeit von der Schule in die Praxis, den Schul­pausen und Freistunden
aus? Für was muss eine Auszubildende freigestellt werden? Diese und
weitere Fragen sind bestimmt schon einmal in Ihrem Ausbildungsbetrieb
aufgetaucht. Um für Klarheit zu sorgen, sind nachfolgend alle wichtigen
Informationen aufgeführt.
Freistellung für die Berufsschule
Der Erfolg der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen
Fachangestellten liegt unter anderem im dualen System. Neben den praktischen Erfahrungen in den Ausbildungspraxen erhalten Auszubildende in den Berufsschulen um­
fangreiche theoretische Kenntnisse. Daher sind
Auszubildende selbstverständlich für die Teilnahme am
Berufsschulunterricht von ihren Ausbildungspraxen freizustellen. Diese Zeit gilt als Arbeitszeit, weshalb die Vergütung den Auszubildenden auch für den Berufsschulunterricht ausgezahlt werden muss.
Autor:
Dennis Dörrsieb
Sachbearbeiter
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Abteilung für Berufs-
Neben dem regulären Berufsschulunterricht finden von der
Berufsschule aus auch berufsbezogene Veranstaltungen
und Studienfahrten statt. Hierfür müssen die Auszubildenden ebenfalls freigestellt werden. Vom Umfang sind je
Schuljahr und Klasse zwei eintägige oder eine zweitägige
berufsbezogene Veranstaltung oder eine Studienfahrt mit
berufsbezogenen Aspekten bis zur Dauer von fünf Unterrichtstagen je Schuljahrgang möglich. Die Teilnahme an
diesen Unterrichtsveranstaltungen ist verpflichtend, wenn
nicht gesundheitliche oder sonstige wichtige Gründe entgegenstehen.
ausbildung ZFA
7
R E CH T
Anrechnung von Berufsschulzeiten
Da der Berufsschulunterricht Bestandteil der Ausbildung
ist, wird er auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.
Dafür wird die tatsächliche Zeit von Beginn bis Ende des
Schulunterrichts und nicht etwa nur die Anzahl der Schulstunden herangezogen. Hierzu gehören auch die Pausen
und Freistunden während der Berufsschulzeit. Zu den Frei­
stunden zählen nicht nur sämtliche im Stundenplan enthaltenen Freistunden, sondern auch diejenigen, die aufgrund
des Fehlens eines Lehrers entstehen.
Besonderheiten können bestehen, wenn die erste oder
letzte Unterrichtsstunde eines Schultages ausfällt. Beginnt
der Unterricht dadurch erst nach 9 Uhr, dürfen Auszubildende vor Schulunterricht in der Praxis beschäftigt werden. In
diesem Fall zählt die Wegezeit von der Praxis in die Berufsschule zur Arbeitszeit dazu. Minderjährige Auszubildende
können dann sogar nach einem langen Schultag (der mehr
als 5 Unterrichtsstunden beinhaltet) nach der Schule in
der Praxis beschäftigt werden, wenn die oben genannten
Stunden ausfallen und sie weniger als 6 Unterrichtsstunden
betragen.
Nach dem Schulunterricht kann die Ausbildung in der
­Praxis fortgesetzt werden. Alle volljährigen Auszubildenden dürfen im Anschluss an die Berufsschultage in der
Ausbildungspraxis im Rahmen der zulässigen täglichen Gesamtausbildungszeit (regelmäßig 8 Stunden) arbeiten. Dabei zählt selbstverständlich die Unterrichtszeit wie auch die
Wegezeit von der Berufsschule zur Ausbildungspraxis mit
zur Arbeitszeit. Nur bei minderjährigen Auszubildenden ist
Vorsicht geboten, da Besonderheiten zu beachten sind.
Hier zählt die Wegezeit von der Berufsschule in die Ausbildungspraxis zwar ebenfalls zur Arbeitszeit. Darüber hinaus
gilt jedoch bei einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden die völlige Freistellung von der Ausbildung in
der Praxis. Ein Berufsschultag, der nach dieser Bestimmung
arbeitsfrei ist, wird mit 8 Stunden auf die Wochenarbeitszeit
(40 Stunden) angerechnet. Aber: Soweit in einer Kalenderwoche zwei lange Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtsstunden liegen, können die minderjährigen Auszubildenden wahlweise an einem dieser beiden Tage in der
Praxis beschäftigt werden. Die Entscheidung, an welchem
Tag die Freistellung erfolgt, obliegt dem Praxisinhaber.
Da im Tarifvertrag keine Regelungen über die Anrechnung
der Berufsschulzeiten festgelegt sind, werden die Unterrichtsstunden auf die gesetzliche Wochenarbeitszeit von
40 Stunden angerechnet. Während der Ferien gilt die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit.
Beispiel:
Montags: 8 Uhr bis 13:00 Uhr Unterricht ► 5 Zeitstunden
Mittwochs: 8 Uhr bis 14:30 Uhr Unterricht ► 6,5 Zeitstunden
• insgesamt 11,5 Zeitstunden pro Woche Unterricht
• Der Tarifvertrag ist gültig. Die Auszubildende hat also
eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
Es wird allerdings in diesem Fall mit der gesetzlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gerechnet.
40 – 11,5 = 28,5 Stunden, die in der Ausbildungspraxis
noch abzuleisten sind.
Bei Fragen hilft Ihnen
Martin Boost, Justitiar
Telefon: 069 427275-160
E-Mail: [email protected]
8
DHZH 3/2015
PR Ü FU N G S FR AG E N
Zwischenprüfung
Praxisfall
Herr Jürgens, versichert bei der DeBeKa, hat Schmerzen im Bereich von Zahn 38. Die intraorale Untersuchung ergibt, dass die Zahnkrone 38 nur teilweise im Mund sichtbar ist.
1. Nach einer symptombezogenen Untersuchung diagnostiziert der Zahnarzt eine Dentitio
difficilis in Region 38.
Wie lautet hierfür der deutsche Begriff?
3. Nach der Beratung durch den Zahnarzt wird unter
Anästhesie die Schleimhautkapuze von Zahn 38
mit einem Skalpell entfernt und die Region gespült.
Was rechnen Sie ab?
(Lösungsmöglichkeit: 1)
1.
2.
3.
4.
5.
(Lösungsmöglichkeit: 1)
1. Vorzeitige Zahnung
2.
3.
4.
5.
6.
Verspäteter Durchbruch des Zahnes
Erschwerter Zahndurchbruch
Doppelte Zahnanlage
Unkomplizierter Zahndurchbruch
Vorzeitiger Zahnverlust
2.Herr Jürgens klagt auch über Schwierigkeiten bei
der Mundöffnung. Der Zahnarzt palpiert den Schädel des Patienten.
(Zuordnungsaufgabe)
Ordnen Sie die Kennziffern (1-9) der Abbildung den
Bezeichnungen (A-I) zu
A.Kondylus
B. M. masseter
C. M. temporalis
D. Foramen infraorbitale
E. Foramen mentale
F.Gelenkgrube
G.Gehörgang
H. Schläfenbein
I.Scheitelbein
Ä1, Ä5, 0100, 3070
001, Ä1, 0090, Ä2428, 4020
Ä1, Ä5, 0100, Ä2428
Ä1, Ä5, 0100, 3040, 3300
Ä1, Ä5, 0100, 3010
4. Sie sollen anschließend die Kanüle und das Skalpell
entsorgen.
Wie gehen Sie richtig mit diesen Instrumenten um?
(Lösungsmöglichkeit: 1)
1. Kanülen und Skalpelle kommen in einen Glasbehäl-
ter, der von einem speziellen Entsorgungsunterneh-
men abgeholt werden muss
2. Kanülen und Skalpelle werden in einem durchstich-
sicheren, nicht zu öffnenden Behälter im Hausmüll entsorgt
3. Bei Kanülen reicht es aus, die Verschlusskappen
wieder aufzusetzen und im Hausmüll zu entsorgen
4. Nur chirurgisch verwendete Skalpelle werden in ei-
nem durchstichsicheren Behälter entsorgt
5.In einem späteren Termin wird der tief zerstörte
Zahn 35 extrahiert.
Welche Abrechnungsposition ist hierfür sinnvoll?
(Lösungsmöglichkeit: 1) 1.3000
2.3010
3.3020
4.3030
5.3040
9
PR Ü FU N G S FR AG E N
Wirtschaftsund Sozialkunde
Behandlungsassistenz
Praxisfall
Praxisfall
Herr Münch kommt zu der geplanten operativen Entfernung des Zahnes 18.
Frau Schnell kauft für die Praxis Dr. Hump ein. Es ist ihre
Aufgabe für die ordnungsgemäße Verwaltung des Bestellvorgangs, der Warenannahme und die Lagerung
zu sorgen:
1. Bereiten Sie die Instrumente und Materialien für den chirurgischen Eingriff vor!
2. Bei der Operation kommt es zu einer MAV.
a) Was ist das?
b) Wie wird eine MAV diagnostiziert?
3. Bevor Herr Münch die Praxis verlässt, erhält er ein Rezept
über Penicillin und Paracetamol.
a) Worum handelt es sich bei diesen beiden
Präparaten?
Penicillin:
Paracetamol:
b)Beide Präparate werden in Tablettenform angebo-
ten. Nennen Sie drei weitere feste Arzneimittelfor-
men!
4. Nachdem Herr Münch die Praxis verlassen hat, führen
Sie die hygienische Nachsorge durch. Wie teilen Sie die
Instrumente zur Aufbereitung ein, bevor sie wieder verwendet werden können?
Nennen und beschreiben Sie die Gruppen und auch Untergruppen!
5.Beim Entsorgen des Skalpells nach der Behandlung
schneiden Sie sich.
a) Was ist zu tun?
Nennen Sie vier sinnvolle Maßnahmen!
b) Wie nennt man dieses Vorgehen?
6. Bei der Durchsicht der Anamnese des Patienten fällt Ihnen auf, dass er unter Hepatitis B leidet.
Um welche Erkrankung handelt es sich?
7. Vor einer Hepatitis B-Infektion können Sie sich durch
eine Immunisierung schützen.
Erklären Sie die Begriffe!
a) Aktive Schutzimpfung
b) Passive Schutzimpfung
1. Beurteilen Sie für folgende Fälle ob ein Lieferungs-
verzug vorliegt und begründen Sie jeweils:
a)
Das Pulverstrahlgerät soll bis Mitte April geliefert werden. Am 22. April ist es immer noch nicht gelie-
fert.
b)
Das Alginat-Anmischgerät soll bis ca. 2. April gelie-
fert werden. Am 4. April ist es noch nicht geliefert.
2. Der ergotherapeutische Spezialsitz wird versehent-
lich nicht rechtzeitig geliefert. Die Lieferfirma ist im Lieferungsverzug.
a) Was muss Frau Schnell unternehmen, wenn die
Praxis vom Kaufvertrag zurücktreten will?
b) Erklären Sie was „Rücktritt“ vom Kaufvertrag be-
deutet!
3. Frau Schnell hat sich privat das Buch „Professionelle Zahnreinigung“ bestellt.
Leider stellt sie nach zwei Wochen fest, dass Seite
23 / 24 fehlt.
a) Um welchen Sachmangel handelt es sich?
b) Wie lange hat Frau Schnell Zeit, den Mangel zu rügen?
c) Welche vorrangigen Rechte hat Frau Schnell?
Praxisorganisation
und -verwaltung
Praxisfall
Sie arbeiten in der Zahnarztpraxis Dr. Behrens und
Dr. Schweser. Die Zahnärzte legen besonderen Wert
auf das Qualitätsmanagement. Sie beauftragen Maria
Rettig der neuen Mitarbeiterin, Eva Keim, das Qualitätsmanagement zu erklären!
10
DHZH 3/2015
1. Was versteht man unter dem Qualitätsmanagement in
einer Zahnarztpraxis?
2. Das Qualitätsmanagement hat verschiedene Aufgaben
zu erfüllen.
Nennen Sie vier dieser Aufgaben des Qualitätsmanagements!
3. Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist u. a. ein Praxishandbuch vorgeschrieben.
Erklären Sie den Nutzen eines solchen Praxishandbuches für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter!
4.Das Qualitätsmanagement dient der Erreichung von
Praxiszielen.
Nennen Sie vier Praxisziele!
5. Beschwerden / Reklamationen von Patienten sollten
ernstgenommen und nicht als Nörgelei abgetan werden.
Nennen Sie vier Regeln, die im Umgang mit Patientenbeschwerden beachtet werden sollten!
6. Dr. Behrens und Dr. Schweser haben einen überwiegend
demokratischen und kooperativen Führungsstil.
Welche Vorteile hat dieser Führungsstil für den Chef?
06.08.2015
Die Tamponade wird entfernt und die eingehende Untersuchung ergibt folgenden Befund:
f: 18, 28, 38, 48, 36
z: 35
k: 26
16-14 intakte Brücke
Zahnstein vorhanden
PSI
S1
S2
S3
2
1
2
S6
S5
S4
2
1
2
Zahnstein wird an allen vorhandenen Zähnen, sowie an
Krone und Brücke entfernt.
Zahn 35 ist nicht erhaltungswürdig und soll extrahiert werden. Ein Termin wird vereinbart.
20.08.2015
Im Unterkiefer wird eine Leitungsanästhesie (1 Ampulle)
gelegt und der tieffrakturierte Zahn 35 unter Aufklappung
entfernt. Die Wunde wird mit einer atraumatischen Naht versorgt. Der Patient wird über Verhaltensregeln aufgeklärt und
erhält für heute eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
21.08.2015
Wundkontrolle o.B..
Abrechnungswesen
Praxisfall
Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen
GKV- und einen Privatpatienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV-Patienten. Es
wird der 2,3-fache / 1,8-fache / 1,0-fache Satz berechnet soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind.
03.08.2015
Ein Patient kommt am Montagmorgen mit einer links geschwollenen Wange in die Zahnarztpraxis. Bei der symptombezogenen Untersuchung zeigt sich, dass der Zahn 35
stark kariös ist. Die Vitalitätsprüfung dieses Zahnes ist negativ und der hier angefertigte Zahnfilm bestätigt die Verdachtsdiagnose eines Abszesses ausgehend von Zahn 35.
Der Patient wird über die erforderliche Therapie aufgeklärt.
Unter Leitungsanästhesie (1 Ampulle) wird Zahn 35 trepaniert, eine oberflächliche Abszessinzision durchgeführt
und eine Tamponade eingelegt.
27.08.2015
Bei der Nachbehandlung wird die Naht entfernt.
08.09.2015
Bei der eingehenden Zahnersatzberatung (Dauer 12 Minuten) entscheidet sich der Patient für folgende Versorgung:
Keramisch vollverblendete Brücke von 34 auf 37. NEM-Legierung. Die Zähne 34 und 37 sollen mit Einzelprovisorien
versorgt werden.
Material- und Laborkosten: 1.100,00 €
Punktwert: 0,8358
Bonus 00
1 x Ampulle Anästhetikum: 0,75 €
1 x Nahtmaterial: 12,00 €
Die Lösungen der
Prüfungsfragen
finden Sie auf
der Internetseite
der Landeszahnärztekammer
www.lzkh.de
in der Rubrik
„Praxispersonal“
und dort unter
DHZH.
11
ABRECHNUNG
Abrechnung von Teilleistungen
(Befundklasse 8 / Nicht vollendete Behandlung)
Voraussetzung für die Abrechnung von Teilleistungen im
Leistungsbereich Zahnersatz ist das Vorliegen eines Heilund Kostenplanes mit bewilligten Festzuschüssen.
Wird eine prothetische Behandlung aus Gründen, die der
Zahnarzt nicht zu vertreten hat, nicht vollendet, zum Beispiel weil der Patient verstirbt oder trotz Aufforderung zur
Weiterbehandlung nicht mehr in der Praxis erscheint, können die Festzuschüsse anteilig abgerechnet werden. Der
Versicherte hat Anspruch auf anteilige Festzuschüsse, die
am Behandlungsfortschritt orientiert sind, es können 0%,
50%, 75% oder 100% der für die Befunde maßgeblichen
Festzuschüsse gewährt werden.
Das Zahnarzthonorar ergibt sich aus den bis zum Zeitpunkt
des Behandlungsabbruchs durchgeführten zahnärztlichen
Leistungen. Diese können je nach Behandlungsfortschritt
zu 50%, 75% oder 100% (bei Regelversorgungen nach
BEMA, bei gleichartigen Versorgungen nach BEMA und
GOZ) abgerechnet werden.
Die Befundnummern 8.1 bis 8.6 und die im BEMA aufgeführten Gebührennummern für Teilleistungen (Nrn. 22, 94
und 99) dienen der Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen für die Ermittlung der prozentualen Zuschüsse
und Honorare.
Bei der Abrechnung eines Heil- und Kostenplanes mit Teilleistungen werden die ursprünglichen Festzuschüsse und
Gebührennummern mit dem entsprechenden prozentualen Anteil angesetzt und abgerechnet. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Softwarehersteller.
Die Höhe des Eigenanteils des Patienten ergibt sich aus der
Summe der anteiligen BEMA- bzw. GOZ- Gebühren und den
Material- und Laborkosten, die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs entstanden sind, abzüglich der ansetzbaren Festzu-
schüsse. Die bis zum Abbruch der Behandlung entstandenen Material- und Laborkosten sind zu 100% abrechenbar,
auch wenn eine zahntechnisch fertiggestellte prothetische
Arbeit nicht mehr eingegliedert werden konnte und nur ein
Teilhonorar für die zahnärztlichen Leistungen abgerechnet
werden kann.
Kommt es bei Versicherten, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden („Härtefall“), mit reinen Regelversorgungen zu Teilleistungen, so werden in diesen Fällen
die tatsächlich entstandenen Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Für Wiederherstellungen sind keine anteiligen Festzuschüsse und keine anteiligen Gebühren vorgesehen. In diesen sehr seltenen Fällen von nicht eingegliederten Wiederherstellungen können die Festzuschüsse und die Gebühren
immer zu 100% abgerechnet werden, insoweit die Wiederherstellung zahntechnisch durchgeführt wurde.
Der Zahnarzt muss im Bemerkungsfeld des HKP eintragen,
warum es nicht zum Abschluss der vorgesehenen Behandlung gekommen ist.
Bei gleichartigen Versorgungen sind die teilweise erbrachten zahnärztlichen Leistungen - die über die Regelversorgung hinausgehen - nach Maßgabe der GOZ berechenbar.
Bei andersartigen Versorgungen sind die teilweise erbrachten zahnärztlichen Leistungen nach Maßgabe der GOZ berechenbar.
Das nachfolgende Beispiel erläutert die Abrechnung von
Teilleistungen bei einer Regelversorgung, deshalb sind ausschließlich Gebührennummern des BEMA angegeben.
Ab Seite 15 finden Sie eine tabellarische Zusammenstellung
zur Teilleistungsabrechnung.
IMPRESSUM
Verantwortliche Redakteurin / V. i. S. d. P. Annette Borngräber
Redakteurin für Text und Layout
Petra Hensen, Telefon 069 427275-185
E-Mail: [email protected]
Layout: Annette Becker, www.beckerpunkt.de
Bildnachweis: © rcfotostock - FOTOLIA.COM, © Kzenon - FOTOLIA.COM,
© Spectral-Design - FOTOLIA.COM, © Tom - FOTOLIA.COM, Prodente
12
DHZH 3/2015
Herausgeber:
Landeszahnärztekammer Hessen
Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Lyoner Straße 21, 60528 Frankfurt am Main
Beispiel:
Es wurde eine Brückenversorgung im UK und eine Teleskopprothese im OK geplant und von der Krankenkasse bewilligt.
In der ersten Sitzung erfolgte die Präparation und Abdrucknahme mit individuellem Löffel im OK und mit konfektioniertem Löffel
im UK, die Provisorien wurden im direkten Verfahren angefertigt und eingesetzt. Anschließend wurde im zahntechnischen Labor
ein zweiter individueller Löffel für die Abformung über die Innenteleskope, eine Bissschablone, die Innenteleskope sowie das
Brückengerüst angefertigt, aber nicht am Patient verwendet, da dieser zwischenzeitlich verstarb.
Da keine Weiterbehandlung möglich war, wurden die erbrachten Leistungen sowie die Festzuschüsse anteilig abgerechnet.
Planung prothetische Versorgung:
Musterkasse
Mustermann,
Max
Musterstr. 1
12345 Muster
stadt
1234567
Stempel des Zahn
arztes
xx.yy.zz
Y123456789
Vertragszahna
rzt-Nr.
x
xx.yy.zz
E
E
f
E
f
E
f
E
f
f
TV
TV
f
KV
E
E
f
E
f
E
f
E
f
f
f
f
BV
B
Abrechnung der Teilleistung:
f
K
Zahnarztes
Stempel des
2.2
2.7
3.1
3.2
4.7
33-36
33,34
OK
13,23
13,23
1
sse
Musterka
2
nn, Max
Musterma
r. 1
Musterst
t
sterstad
Mu
5
34
12
1
2
2
xx.yy.zz
x
89
Y1234567
1234567
xx.yy.zz
hnarzt-Nr.
Vertragsza
TV
91d
7b
1 96c
19
89
91a
91b
92
6
1
1
1
1
2 98a
1 98g
E
E
E
E
E
f
f
f
f
f
KV
2
E
E
E
E
f
f
f
f
f
f
f
BV
B
f
K
f
1
xxx, xx
xxx, xx
en
verstorb
Patient
xxx, xx
0,75
33-36
33,34
2.2
Herrn
Mustermann,
Max
Musterstr. 1
12345 Muster
stadt
TV
E
2.7
0
0
OK
3.1
0,75
13
3.2
0,75
23
3.2
0
13,23
4.7
xxx, xx
91d
2x
1 96c
7b
6
19
89
91a
91b
92
0
0,75
0,75
0,75
1,50 98a
0 98g
1
0
xxx, xx
xxx, xx
xxx, xx
xxx, xx
xx, xx
xxx, xx
xxx, xx
xxx, xx
Herrn
nn, Max
Musterma
r. 1
Musterst
t
sterstad
12345 Mu
13
Lösungswort:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
R ÄT S E L
Grundbegriffe zum Ausbildungsbeginn
1
7
2
Sie sind ZFA und
wollen einen Fortbildungsgutschein
der FAZH im Wert
von 95,- Euro gewinnen? Dann mailen Sie uns das Lösungswort bis zum
31. Januar 2016 an:
[email protected]
und vergessen Sie
Ihre Postanschrift
nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinnerin (oder der
Gewinner) wird im
Februar per Mail benachrichtigt.
3
4
4
1
2
5
6
8
9
17
10
7
19
13
14
11
12
12
16
13
15
14
15
3
16
8
17
18
18
19
5
© Dr. Bernhard Alfter, 2015
20
22
9
6
21
20
23
24
Waagerecht:
2. örtliche Betäubung 4. Aufgabelung der drei Wurzeln eines Molaren
des Oberkiefers 6. Richtungsbezeichnung: an der Wurzelspitze 10. Hilfsmittel zur relativen Trockenlegung 11. Richtungsbezeichnung: von der
Mitte des Zahnbogens weg 12. Erhebungen der Kaufläche 14. rotierendes Instrument zum Abtragen des Zahnschmelzes 15. harter Zahnbelag
19. Hohlnadel zur Injektion 20. Fachbezeichnung für Zahnhalteapparat
22. härteste Substanz des Körpers 23. Einziehungen der Kaufläche 24.
Fragebogen, mit dem die Krankenvorgeschichte eines Patienten erfragt
wird
Senkrecht:
1. Fachbezeichnung für Mundvorhof 3. Rotierendes Instrument zur
Entfernung von Karies 5. Richtungsbezeichnung: auf der Kaufläche
14
DHZH 3/2015
11
10
7. Zähne des bleibenden Gebisses, die sich hinter dem Eckzahn und vor
den Mahlzähnen befinden 8. Fachbezeichnung für Zahnbein 9. Andere Bezeichnung für Spiegel, Sonde und Pinzette 13. Aufgabelung der
zwei Wurzeln eines Molaren des Unterkiefers 16. Teil der persönlichen
Schutzausrüstung 17. Richtungsbezeichnung: zur Mitte des Zahnbogens hin 18. Mittel zur Vitalitätsprobe 21. Fachbezeichnung für Mahlzähne
Bitte beachten:
1. Die Umlaute (ä, ö ü) der Fachbegriffe werden in ein Kästchen geschrieben.
2. Zur Ermittlung des Lösungswortes müssen die grauen Kästchen mit
der roten Nummerierung in die richtige Reihenfolge gebracht werden.
20
Abrechnung von Teilleistungen
Abrechnung von Teilleistungen
Gepl.
FZ
Behandlung bis
1.1,
1.2
Präparation eines Zahnes zur
Aufnahme einer Krone oder Teilkrone,
Eingliederung einer provisorischen
Krone.
1.3
1.4
1.5
1.5
Gepl.
FZ
2.1
% vom
gepl.
FZ
50%
% vom
Honorar
BEMA
50%
20a, b, c
TL
BefundNr.
Nr. 8.1
Behandlung bis
Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer
Krone oder Teilkrone einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. Herstellung des
Kronengerüstes bzw. Fertigstellung),
Eingliederung einer provisorischen Krone
% vom
gepl.
FZ
75%
% vom
Honorar
BEMA
75%
20a, b, c,
TL
BefundNr.
Nr. 8.2
100%
100%
19
19
ggf. 24c
ggf. 24c
Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist.
Befund Nr. 8.2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist
erst ansetzbar, wenn das Kronengerüst laborseitig hergestellt wurde.
Verblendung zahntechnisch nicht
0%
100%
Laborseitige Herstellung einer Verblendung
∅
∅
∅
∅
hergestellt
Konfektionierter Stift nicht
0%
0%
100%
100%
Eingliederung eines konfektionierten
∅
∅
eingegliedert
18a
Stiftaufbaus
18a
Präparation zur Aufnahme eines
50%
50%
Nr. 8.1
Präparation eines Zahnes zur Aufnahme eines 75%
100%
Nr. 8.2
gegossenen Stiftaufbaus,
18b
gegossenen Stiftaufbaus, einschließlich
18b
Eingliederung einer provisorischen
weitergehender Maßnahmen (z.B. AbKrone mit Stiftverankerung
formung, Herstellung des Sägemodells sowie
100%
100%
Herstellung des Stiftaufbaus), Eingliederung
21
21
einer provisorischen Stiftkrone
Das zahnärztliche Honorar nach Nr. 18b BEMA ist zu 100% abrechenbar, wenn nach der Präparation des Zahnes weitergehende Maßnahmen erfolgen (z.B.
Abformung für das Sägemodell). Weil eine 75% Gebühr für diese Leistung im BEMA nicht verzeichnet ist.
Befund Nr. 8. 2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist
erst ansetzbar, wenn der gegossene Stiftaufbau laborseitig hergestellt wurde.
Eingliederungbis
eines gegossenen Stiftaufbaus,
100%
100%
Behandlung bis
% vom % vom
TL
Behandlung
%
vom %
vom
TL
∅
18b
gepl.
Honorar
Befund- vorherige Eingliederung einer prov. Krone mit gepl.
Honorar
BefundStiftverankerung
21
FZ
BEMA
Nr.
FZ
BEMA
Nr.
Präparation der Ankerzähne einer
50%
50%
Nr. 8.3
Präparation der Ankerzähne einer Adhäsiv75%
75%
Nr. 8.4
Adhäsivbrücke, ggf. Eingliederung
93
brücke, einschließlich weitergehender
93
einer provisorischen Brücke
Maßnahmen (z.B. Herstellung des
Brückengerüstes bzw. Fertigstellung), ggf.
100%
100%
Eingliederung einer provisorischen Brücke
ggf. 19
19
ggf. 7b,
ggf. 7b,
89, 95d
89, 95d,98a
Nr. 98a BEMA
ist nur abrechenbar,
wenn die
Abformung in
ein Modell
übertragen
wurde
2.1 2.5
Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist. Befund Nr. 8.4 ist nicht
bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.4 ist erst ansetzbar, wenn
das Brückengerüst hergestellt wurde.
50%
50%
Nr. 8.3
Präparation der Ankerzähne einer Brücke,
75%
75%
Nr. 8.4
Präparation der Ankerzähne einer
einschließlich weitergehender Maßnahmen
Brücke, Eingliederung einer
91a, b, c
91a, b, c,
(z.B. Herstellung des Brückengerüstes bzw.
provisorischen Brücke
92a
Fertigstellung), Eingliederung einer
100%
provisorischen Brücke
19,
100%
ggf. 7b,
19,
89, 95d
ggf. 7b, 89,
95d, 98a
Nr. 98a BEMA
ist nur abrechenbar,
wenn die
Abformung in
ein Modell
übertragen
wurde
Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn nach der Präparation der Ankerzähne weitergehende Maßnahmen erfolgen (z.B.
Abformung für das Sägemodell) Befund Nr. 8.4 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten
angefallen sind. Befund Nr. 8.4 ist erst ansetzbar, wenn das Brückengerüst hergestellt wurde.
2
15
Gepl.
FZ
Behandlung bis
2.6
2.7
3.1
4.1
4.2
4.3
4.4
3.1
3.1
Gepl.
FZ
3.2
4.1
Gepl.
FZ
4.1
4.2
Verblendung zahntechnisch nicht
hergestellt
Anatomische Abformung zur
prothetischen Versorgung eines
Kiefers ohne weitergehende
Maßnahmen.
% vom
Honorar
BEMA
TL
BefundNr.
0%
∅
∅
Behandlung bis
Die bis zum Behandlungsabbruch
entstandenen Material- und Laborkosten sind
vollumfänglich abrechenbar
Zahntechnische Herstellung der Verblendung
% vom
gepl.
FZ
0%
% vom
Honorar
100%
∅
0%
91e
TL
BefundNr.
∅
∅
Endet die Behandlung mit der anatomischen Abformung ist Nr. 99a BEMA abrechenbar, ein Festzuschuss ist nicht
ansetzbar.
Abrechnung ohne Festzuschuss mit dem Patienten.
Ausnahme: Härtefälle mit reiner Regelversorgung, die Abrechnung der Nr. 99a BEMA erfolgt über die KZV.
Ggf. ist Nr. 7b BEMA zu 100% zusätzlich abrechenbar.
Abformung und Ermittlung der
50%
50%
Nr. 8.5
75%
50%
Abformung und Ermittlung der
Nr. 8.6
Bissverhältnisse zur Eingliederung
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
96a, b, c
96a, b, c
einer Teilprothese
Teilprothese, einschließlich weitergehender
98g, 98h/1
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne,
ggf.
oder 98h/2
Metallbasis hergestellt), jedoch keine
ggf.
100%
Anprobe der Prothese
100%
7b, 89,
7b, 89, 98a
98a
Abformung und Ermittlung der
75%
75%
Nr. 8.6
96a, b, c
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
98g,
Teilprothese, einschließlich weitergehender
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne,
98h/1oder
Metallbasis hergestellt), Anprobe der
98h/2
Prothese oder zahntechnische Fertigstellung
ggf.
erfolgt
100%
Behandlung bis
% vom % vom
TL
Behandlung
bis
% vom %
vom
TL
7b, 89, 98a Befundgepl.
Honorar
Befundgepl.
Honorar
Nr. wenn die Abformung in ein Modell übertragen wurde. FZ
Nr.
Nr. 98aFZ
BEMA istBEMA
nur abrechenbar,
Präparation eines erhaltungswürdigen 50%
50%
Nr. 8.1
Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, 75%
75%
Nr. 8.2
Zahnes, einer Teleskopkrone,
91d
einschließlich weitergehender Maßnahmen
91d
Eingliederung einer provisorischen
(z.B. Herstellung des Primärteils oder
Krone
Herstellung des Primär- und Sekundärteils),
100%
100%
Eingliederung einer provisorischen Krone
19
19
ggf.
ggf.
24c
24c
Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist.
Befund Nr. 8.2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist
erst ansetzbar, wenn mindestens das Primärteleskop laborseitig hergestellt wurde.
Abformung und Ermittlung der
50%
50%
Nr. 8.5
Abformung und Ermittlung der
75%
50%
Nr. 8.6
96c, 97a
96c, 97a
Bissverhältnisse zur Eingliederung
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
ggf.
einer Teilprothese bei einem
Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder
zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen
98g
ggf.
schleimhautgetragenen Deckprothese
Deckprothese , einschließlich weitergehender
98h/1 oder
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne,
98h/2
100%
Metallbasis hergestellt), jedoch keine
7b, 89
Anprobe der Prothese
ggf.
100%
98a oder
7b, 89, 98a
98b
und/oder
Behandlung bis
% vom % vom
TL
Behandlung bis
% vom %
vom
TL
98b
gepl.
Honorar
Befundgepl.
Honorar
BefundFZ 98b BEMA
BEMA
FZ wurden.
Nr.
Die Nrn. 98a und/oder
sind nurNr.
abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen
Abformung und Ermittlung der
75%
75%
Nr. 8.6
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
96c, 97a
Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis
ggf.
zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen
98g
Deckprothese, einschließlich weitergehender
98h/1 oder
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne,
98h/2
Metallbasis hergestellt), Anprobe der
ggf.
Prothese oder zahntechnische Fertigstellung
100%
erfolgt
7b, 89, 98a
und/oder
98b
Die Nrn. 98a und/oder 98b BEMA sind nur abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen wurden.
Abformung und Ermittlung der
50%
50%
Nr. 8.5
Abformung und Ermittlung der
75%
50%
Bissverhältnisse zur Eingliederung
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
97a
97a
einer Totalprothese
Totalprothese, einschließlich weitergehender
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne),
ggf.
ggf.
jedoch keine Anprobe der Prothese )
100%
100%
7b, 89,
7b, 89, 98b
98b
4.2
16
% vom
gepl.
FZ
DHZH 3/2015
Abformung und Ermittlung der
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
Totalprothese , einschließlich weitergehender
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne),
Anprobe der Prothese oder zahntechnische
Fertigstellung erfolgt
75%
75%
97a
ggf.
100%
7b, 89, 98b
Nr. 8.6
Nr. 8.6
3
4
Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis
zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen
Deckprothese, einschließlich weitergehender
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne,
Metallbasis hergestellt), Anprobe der
Prothese oder zahntechnische Fertigstellung
erfolgt
Gepl.
FZ
4.1
4.2
4.2
4.2
Gepl.
FZ
4.3
4.2
4.3
Gepl.
FZ
4.4
4.4
ggf.
98g
98h/1 oder
98h/2
ggf.
100%
7b, 89, 98a
und/oder
Behandlung bis
% vom % vom
TL
Behandlung bis
% vom %
vom
98b
gepl.
Honorar
Befundgepl.
Honorar
FZ 98b BEMA
BEMA
FZ wurden.
Die Nrn. 98a und/oder
sind nurNr.
abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen
Abformung und Ermittlung der
75%
75%
Abformung und Ermittlung der
50%
50%
Nr. 8.5
50%
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
96c,
Bissverhältnisse zur Eingliederung
97a
97a 97a
Teilprothese
beieinschließlich
einem Restzahnbestand
bis
ggf.
einer Totalprothese
Totalprothese,
weitergehender
zu
3 Zähnen oder
98g
Maßnahmen
(z.B. schleimhautgetragenen
Aufstellung der Zähne),
ggf.
ggf.
Deckprothese,
einschließlich
weitergehender
98h/1
jedoch keine Anprobe
der Prothese
)
100%
100% oder
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne,
98h/2
7b, 89,
7b, 89, 98b
Metallbasis hergestellt), Anprobe der
ggf.
98b
Prothese oder zahntechnische Fertigstellung
100%
erfolgt
7b,
Abformung und Ermittlung der
75%
75%89, 98a
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
und/oder
97a
Totalprothese , einschließlich weitergehender
98b
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne),
ggf.
Anprobe
oder in
zahntechnische
Die Nrn. 98a und/oder 98b BEMA sind nur abrechenbar,
wennder
die Prothese
Abformungen
ein Modell übertragen wurden.
100%
Fertigstellung
erfolgt
Nr. 8.5
Abformung
und
Ermittlung der
75%
50%
Abformung und Ermittlung der
50%
50%
7b, 89, 98b
Bissverhältnisse
Bissverhältnisse
Behandlung bis zur Eingliederung
% vom 97a
% vom
TL
Behandlung bis zur Eingliederung einer
% vom 97a
% vom
einer Totalprothese
gepl.
Honorar
Befund- Totalprothese, einschließlich weitergehender
gepl.
Honorar
Nr. 98bFZ
BEMA istggf.
nur abrechenbar,
die Abformung
ein Modell der
übertragen
(z.B.inAufstellung
Zähne), wurde.FZ
ggf.
BEMA
Nr. wennMaßnahmen
jedoch
keineund
Anprobe
der Prothese
)
100%
100%
Abformung und Ermittlung der
50%
50%
Nr. 8.5
Abformung
Ermittlung
der
75%
50%
Bissverhältnisse zur Eingliederung
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
96c,89,
97b
96c,89,
97b98b
7b,
7b,
einer Teilprothese bei einem
Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis
ggf.
98b
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder
zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen
ggf.
98g
schleimhautgetragenen Deckprothese
Deckprothese
, einschließlich
100%
98h/1,
Abformung
und
Ermittlung derweitergehender 75%
75%
Maßnahmen (z.B.zur
Aufstellung
der Zähne,
7b, 89,
98h/2
Bissverhältnisse
Eingliederung
einer
97a
Metallbasis hergestellt),
jedoch
keine
98a oder
ggf.
Totalprothese
, einschließlich
weitergehender
Anprobe der Prothese
98c
100%
Maßnahmen
(z.B. Aufstellung der Zähne),
ggf.
7b, 89,98a
Anprobe der Prothese oder zahntechnische
100%
oder 98c
Fertigstellung erfolgt
7b, 89, 98b
Abformung und Ermittlung der
75%
75%
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
96c, 97a
bei in
einem
Restzahnbestand
ggf.
Nr. 98b BEMA ist nur abrechenbar, wennTeilprothese
die Abformung
ein Modell
übertragenbis
wurde.
zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen
98g
Deckprothese, einschließlich weitergehender
98h/1 oder
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne,
98h/2
Metallbasis hergestellt), Anprobe der
ggf.
Prothese oder zahntechnische Fertigstellung
100%
erfolgt
7b, 89, 98a
und/oder
98cvom
Behandlung bis
% vom % vom
TL
Behandlung bis
% vom %
gepl.
Honorar
Befundgepl.
Honorar
Die Nrn. 98a und/oder
sind nurNr.
abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen
FZ 98c BEMA
BEMA
FZ wurden.
Abformung und Ermittlung der
50%
50%
Nr. 8.5
Abformung und Ermittlung der
75%
50%
Bissverhältnisse zur Eingliederung
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
97b
97b
einer Totalprothese
Totalprothese, einschließlich weitergehender
Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne),
ggf.
ggf.
jedoch keine Anprobe der Prothese
100%
100%
7b, 89,
7b, 89, 98c
98c
Abformung und Ermittlung der
75%
75%
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
97b
Totalprothese, einschließlich weitergehender
Maßnahmen(z.B. Aufstellung der Zähne),
ggf.
Anprobe der Prothese oder Fertigstellung
100%
erfolgt
7b, 89, 98c
TL
BefundNr.
Nr. 8.6
Nr. 8.6
Nr. 8.6
TL
BefundNr.
Nr. 8.6
Nr. 8.6
5
8.6
TL
BefundNr.
Nr. 8.6
5
8.6
6
Nr. 98c BEMA ist nur abrechenbar, wenn die Abformung in ein Modell übertragen wurde.
4.5
4.6 4.8
Metallbasis hergestellt, aber keine
Anprobe
Präparation eines erhaltungswürdigen
Zahnes, einer Teleskopkrone oder
einer Wurzelstiftkappe, Eingliederung
einer provisorischen Krone
50%
50%
98e
50%
91d, 90
100%
19
Nr. 8.1
Herstellung und Anprobe der Metallbasis
100%
Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes,
einschließlich weitergehender Maßnahmen
(z.B. des Primärteils oder Herstellung des
Primär- und Sekundärteils bzw.
Fertigstellung),
Eingliederung einer provisorischen Krone
75%
75%
98e
75%
91d, 90
Nr. 8.2
100%
19
Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist.
Befund Nr. 8.2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist
erst ansetzbar, wenn mindestens das Primärteleskop laborseitig hergestellt wurde.
7
17
Gepl.
FZ
Behandlung bis
4.7
Verblendung zahntechnisch nicht
hergestellt
Stützstiftregistrierung nicht
durchgeführt
Abformung und Ermittlung der
Bissverhältnisse zur Eingliederung
einer Teil- oder Totalprothese
(Interimsprothese)
4.9
5.1 5.4
% vom
gepl.
FZ
0%
% vom
Honorar
BEMA
0%
TL
BefundNr.
∅
0%
0%
98d
50%
96a, b, c,
97a, 97b
∅
50%
Nr. 8.5
100%
98a oder
98b oder
98c
Behandlung bis
Herstellung einer zahntechnischen
Verblendung
Stützstiftregistrierung durchgeführt
Abformung und Ermittlung der
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
Teilprothese oder Totalprothese,
einschließlich weitergehender Maßnahmen
(z. B. Aufstellung der Zähne, ggf. Anprobe der
Prothese oder zahntechnische Fertigstellung
der Prothese)
% vom
gepl.
FZ
100%
% vom
Honorar
100%
100%
98d
75%
96a, b, c,
97a, 97b,
75%
TL
BefundNr.
∅
Nr. 8.6
98f
(nur wenn die
geplanten
Halte- oder
Stützelemente
bereits
zahntechnisch
hergestellt
wurden
ggf.
100%
7b, 89, 98a,
98b, 98c
Die Nrn. 98a, 98b oder 98c BEMA sind nur abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen wurden.
Gepl.
FZ
Behandlung bis
6.0 6.9
Wiederherstellung und/oder
Unterfütterung durchgeführt, aber
nicht eingegliedert
6.10
7.1 –
7.7
% vom
gepl.
FZ
100%
TL
BefundNr.
Behandlung bis
% vom
Honorar
TL
BefundNr.
8
FO R T B I L D U N G
Kommunikation
➲ Kommunikation (Instrument zum Aufbau von
Beziehungen)
➲ Kommunikationsquadrat
➲ Sprechen und verstehen (verbal/nonverbal)
➲ Aktives Zuhören
➲ Patiententypen
➲ Fragetechniken
➲ Kritik erkennen und wertvoll nutzen
➲ Rollenspiele
➲ NBN Regel
➲ Rettungsanker
➲ Kommunikationstypen (Vielredner, Unterbre-
cher, Schweiger, Wichtigtuer, Streitsüchtiger)
➲ Motivationstypen
18
% vom
gepl.
FZ
Präparation eines Zahnes zur Erneuerung
Nach
0%
75%
Nach den
den FZ- eines Primär- oder Sekundärteils einer
91d1/2
FZ-Rili
Rili kein Teleskopkrone, einschließlich weitergehender
kein
(z.B. Abformung, Herstellung des Sägemodells
Befund
ggf.
Befund
oder zahntechnische Fertigstellung erfolgt
ansetz100%
ansetzbar
bar
19
Festzuschüsse für Teilleistungen in der Befundklasse 7 sind nicht vorgesehen. Die Gebühren nach BEMA und/oder GOZ sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt zu berechnen.
Präparation eines Zahnes zur
Erneuerung eines Primär- oder
Sekundärteils einer Teleskopkrone
0%
% vom
Honorar
BEMA
100%
19
24a, 24b,
24c, 89,
95a, 95b,
95c, 95d,
98f,
98h/1,
98h/2,
100a,
100b,
100c,
100d,
100e,
100f,
50%
91d1/2
DHZH 3/2015
Kurs Nr.: Datum: Referentin: Uhrzeit: Kursgebühr: Kursort: 30217-16001
Mittwoch, 27.01.2016
Lurdes Martins-Vetter, DH,
Bad Homburg
09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
175,00 EUR inkl. 19% MwSt.
FAZH GmbH, Rhonestr. 4, 60528 Frankfurt
Ihre Ansprechpartnerin:
Tanja Kaiser
E-Mail: [email protected]
9
Telefon: 069 427275-184
Telefax: 069 427275-194
B U CH VO R S T E L LU N G
Das Haus der
geheimen
Versprechen
Die Erinnerungen ihrer Großmutter haben die australische
Autorin Kimberley Wilkins
inspiriert, den Roman „Das
Haus der geheimen Versprechen“ zu schreiben. Welche
Rolle die Großmutter in der
Handlung einnehmen würde,
erzählt sie allerdings nicht.
Worum geht’s?
Australien 1926: Im mondänen Evergreen Spa Hotel treffen
sich die Reichen und Schönen. Fasziniert beobachtet das
neunzehnjährige Dienstmädchen Violet deren scheinbar
sorgloses Leben. Doch als ein Unwetter das Hotel von der
Außenwelt abschneidet, bröckelt die sorgsam gehütete Fassade. Leidenschaften flackern auf, Geheimnisse treten ans
Licht – und müssen um jeden Preis gewahrt werden, als der
Sturm wieder abzieht.
2014 wird das Evergreen Spa renoviert. Bei den Umbauarbeiten entdecken der Architekt Thomas und die junge
Lauren ein Bündel alter Liebesbriefe, unterzeichnet mit den
Initialen SHB. Sie erzählen von einer leidenschaftlichen Affäre – und von den dramatischen Ereignissen, die sich daran
entzündeten …
Ein ganz neues
Leben
Als bekannt wurde, dass Jojo
Moyes eine Fortsetzung von
„Ein ganzes halbes Jahr” geschrieben hat, war die Freude
groß. Aber machen wir uns
nichts vor: Die Erwartungen
an „Ein ganz neues Leben“,
sind sehr hoch.
In der Inhaltsangabe des Verlages heißt es:
Sechs Monate hatten Louisa
Clark und Will Traynor zusammen. Ein ganzes halbes Jahr.
Und diese sechs Monate haben beide verändert. Lou ist
nicht mehr das Mädchen aus der Kleinstadt, das Angst vor
seinen eigenen Träumen hat. Aber sie führt auch nicht das
unerschrockene Leben, das Will sich für sie gewünscht hat.
Denn wie lebt man weiter, wenn man den Menschen verliert, den man am meisten liebt? Eine Welt ohne Will, das
ist für Lou immer noch schwer zu ertragen. Ein einsames
Appartement, ein trister Job am Flughafen – Lou existiert,
aber ein Leben ist das nicht. Bis es eines Tages an der Tür
klingelt – und sich eine Verbindung zu Will auftut, von der
niemand geahnt hat. Endlich schöpft Lou wieder Hoffnung.
Hoffnung auf ein ganz neues Leben.
Zugegeben, Kimberley Wilkins ist hierzulande nicht die
bekannteste Autorin. Sie als Geheimtipp zu bezeichnen wäre allerdings übertrieben. Ihre Romane enthalten aber grundsätzlich Dramatik und Spannung. Hier
plätschern nicht irgendwelche schwülstigen Liebesgeschichten dahin, von denen die Leserin das Ende sowieso schon kennt. Hier passiert einiges – und das in zwei
unterschiedlichen Handlungssträngen.
„Das Haus der geheimen Versprechen“ ist im August als
Hardcover zum entsprechenden Preis erschienen. Wem
das zu kostspielig ist, dem seien die bereits erschienen
Taschenbücher empfohlen: „Das Haus am Leuchtturm“
ist absolut lesenswert.
Was beim Lesen auffällt: Lou ist älter geworden (logisch!)
und sie wirkt reifer. Die Geschichte setzt 18 Monate nach
Wills Tod ein, von dem sich Lou einfach nicht erholen
kann. Sie ist ziemlich deprimiert und wirkt auch nicht
mehr so unbekümmert wie im ersten Roman.
Kimberley Wilkins – Das Haus der geheimen Versprechen –
Knaur HC – 480 Seiten – Hardcover 19,99 – E-Book 14,99 €
Jojo Moyes – Ein ganz neues Leben – Wunderlich Verlag –
528 Seiten – Hardcover 19,95 – E-Book 16,99 €
(ph)
Sie führt definitiv nicht das Leben, welches sich Will für
sie gewünscht hat. Und dann klingelt es an der Tür und
nicht nur Lou ist überrascht, sondern auch die Leserin …
19
E R FA H R U N G S B E R I CH T E
Wir haben einige „Erstklässler“ unter den ZFAs nach ihren ersten Wochen in der Ausbildung gefragt und freuen uns über die Berichte, von denen wir zwei ausführlich und ein
paar weitere auszugsweise abdrucken möchten. Wie versprochen, erhalten die Verfasserinnen als Dankeschön einen Amazon-Gutschein.
Was mir gefällt
Friederike
„Besonders an meiner Ausbildung gefällt mir der Umgang
mit Menschen, und diesen weiterhelfen zu können. Auch
das Arbeiten mit Kindern, wenn auch nicht so häufig, gefällt mir, da man so noch einmal ein besonderes Gespür und
Einfühlungsvermögen erlernt. Gerade unsere kleinen Patienten sind oft die mit der größten Angst. Aber wer lieb ist,
den besucht bekanntlich nachts auch die Zahnfee .
Mir gefällt das Arbeiten im Team, und dass man von seinen
Kollegen und seinem Chef immer unterstützt wird, jeder für
einen das Beste will und all sein Wissen weitergibt. Man ist
nie auf sich alleine gestellt. Es macht mich glücklich, wenn
ein Schmerzpatient zu uns kommt und wir ihm weiterhelfen konnten. Die Dankbarkeit, die viele dann ausstrahlen,
zeigt mir immer wieder, dass ich das Richtige mache, auch
wenn ich selbst in der Behandlung manchmal nicht mehr
mache, als „Händchen zu halten.“
Was gefällt Ihnen nicht an der Ausbildung?
Patienten, die vergessen, dass wir auch nur Menschen sind
und nicht für alles verantwortlich gemacht werden können.
Fehler des Labors sind da ein gutes Beispiel. Wir werden für
Fehler anderer zur Verantwortung gezogen und müssen
die Unfreundlichkeit und Unhöflichkeit vieler Patienten
hinnehmen.
Haben Sie den Eindruck, dass Sie sich für den richtigen Beruf entschieden haben?
Definitiv! Die Möglichkeiten der Weiterbildung sind riesig
und man lernt so nie aus. Menschen zu helfen und so in einem Team zu arbeiten, ist genau das Richtige für mich! Auch
wenn ich nicht ewig als ZFA arbeiten werde, der Job ist es!
Haben Sie besondere Erwartungen an die Ausbildung und
denken Sie, dass diese erfüllt werden?
Ich konnte nie Blut sehen und hätte gedacht, ich kippe bei der ersten Behandlung um. Naja, Medizin ohne
Blut, das geht nicht. Jetzt habe ich damit keine Probleme mehr!  Ansonsten bin ich ohne große Erwartungen
in meine Ausbildung gestartet, ich wollte mich überraschen lassen.”
Was mir nicht so gut gefällt
Mit Friederike und Luisa haben sich zwei sehr zufriedene Auszubildende
zu ihren ersten Wochen geäußert. Aber natürlich gibt es auch andere Meinungen und nicht jede ­Berufsanfängerin ist mit allem zufrieden. So haben
einige auf die Frage „Was gefällt Ihnen nicht an Ihrer Ausbildung?“ geantwortet, dass sehr viel Neues auf sie einprasselt und dass sie sich ­dadurch
überfordert fühlen (siehe dazu Editorial Seite 3). Da stehen die zukünftigen
ZFAs den Azubis in anderen Ausbildungsberufen sicher in nichts nach.
20
DHZH 3/2015
Luisa
„Hallo, ich bin Luisa, 17 Jahre alt und habe im August 2015
mit meiner Ausbildung zur Z
­ ahnmedizinischen Fachangestellten begonnen. Mir gefällt an meiner Ausbildung zur
Zahnmedizinischen Fachangestellten, dass der Beruf sehr
vielfältig ist. Nach der Ausbildung hat man viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Das lässt den Beruf nie langweilig werden, denn man kann immer was Neues dazu lernen
und die Medizin bleibt nie stehen. Jeden Tag kommt eine
neue Herausforderung auf einen zu. An diesem Beruf ist
auch schön, dass man Menschen helfen kann, die Schmerzen erleiden und sie vielleicht danach mit einem strahlenden Gesicht die Praxis verlassen.
Ich wollte immer in meinem zukünftigen Beruf etwas mit
Menschen zu tun haben. Der Beruf der Zahnmedizinischen
Fachangestellten ist dafür genau der richtige. Patienten, die
sehr große Angst haben, kann man gut beraten und ihnen
die Angst nehmen. Es ist ein gutes Gefühl, wenn man Menschen mit Schmerzen helfen kann und sie danach glück­lich
und zufrieden nach Hause gehen. Der Aufgabenbereich für
die Zahnmedizinische Fachangestellte ist auch sehr vielfältig gestaltet und das finde ich auch gut an diesem Beruf. Sie
hat zum Beispiel die Aufgabe, die Zähne zu röntgen, eine
Abformung eines Zahnes zu machen oder eines ganzen
Kiefers. Außerdem macht sie Zahnsteinentfernung, Entfernungen von Zementresten oder sie stellt Provisorien zum
Beispiel nach einer Präparation her. Ich habe den Eindruck,
dass ich mich definitiv für den richtigen Beruf entschieden
habe. Der Beruf macht mir jeden Tag aufs Neue mehr Spaß.
Ich gehe morgens immer mit einer positiven Einstellung
zur Arbeit und das ist, finde ich, sehr wichtig, denn seinen
Beruf wird man wahrscheinlich viele Jahre ausüben. Ich finde außerdem gut, das man schon nach kurzer Zeit sehr viel
lernen kann, denn man wird direkt in der Praxis integriert
und man hat direkt die Arbeitsaufgaben vor sich. Ich habe
die Erwartung, dass ich alles beigebracht bekomme, was für
diesen Beruf nötig ist und ich denke, dass diese gut erfüllt
wird.”
Weitere Stimmen
„Karteikarten aussortieren mache ich ungern.”
„Dass manchmal alles so stressig ist, dass man beim Vorbereiten für den nächsten Patienten Sachen vergisst und dann
dafür angeschrien wird. ”
„In der Ausbildung gefällt mir nicht die Arbeitszeit. Ich arbeite über acht Stunden. Aber sonst ist alles in Ordnung.”
„Mir gefällt an meiner Ausbildung nicht, dass es manchmal
sehr hektisch ist und dass man von jedem etwas anderes erklärt bekommt und nie weiß, wie es richtig geht. Außerdem
gefällt mir nicht, dass von einem erwartet wird, dass man
alles schon kann. ”
© rcfotostock, FOTOLIA.COM
„Im Prinzip gibt es wirklich nichts, was mir nicht gefällt. Natürlich hat man ab und zu Situationen, wo man sagt „Boah,
ich habe keine Lust mehr“, aber das sind Ausnahmen und
diese verfliegen sehr schnell wieder!”
„Die Arbeitszeiten an den langen Tagen könnten besser
sein, weil ich dann immer irgendwie meine drei Stunden
Mittagspause herumbekommen muss. Die Kollegen haben
andere Zeiten.”
„Mir gefällt alles an der Ausbildung, außer den Arbeitszeiten, weil sie jeden Tag unterschiedlich sind.”
„Die Patienten, die unhöflich sind oder meckern, weil sie
fünf Minuten warten mussten.”
21
ABS CH LUSS FE I E R N I M S O M M E R
Wir gratulieren allen ZFAs zur
bestandenden Abschlussprüfung!
Auch in Bad Nauheim, Wetzlar,
Kriftel, Groß-Gerau, Limburg,
Marburg, Korbach, Hanau,
Offenbach, Wiesbaden,
Bensheim, Alsfeld und Fulda.
Willi-Brandt-Schule, Gießen
Martin-Behaim-Schule, Darmstadt
Julius-Leber-Schule, Frankfurt
22
DHZH 3/2015