LZK und KZV Hessen DHZH s e h c i l k c Schre , e t u e h Wetter ie finden S ? h c u a t h nic Magazin für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen Ausgabe 3/2015 2 3 4 6 9 12 12 14 19 20 22 Ein Interview mit Dr. Karin Sies, Ausbildungsberaterin der LZKH in Darmstadt ©prodente Praxisjubiläen ........................... Editorial ...................................... Titelthema ................................. Recht ............................................ Prüfungsfragen ......................... Abrechnung.............................. Impressum .................................. Kreuzworträtsel ........................ Bücher..................................... Erfahrungsberichte .................. Abschlussfeiern........................ 1 tu Wir gra ns e r e lieren u r Mitarb eiterin gneri i V a n i Rom zum m isjubiläu x a r P n e ent 10-jährig ngagem tät chem E li chnittli e Loya rdurchs rzeit erwiesen nken. e b ü it jede beda stets m Für die e Arbeit und dieganzem Herzen t geleiste en wir uns von ositive t h c ärtige p en und ö w m n e g e nt llg er die a unseren Patie ir freuen b ü s n u it m .W en Wir freu ng im Umgang im Praxisteam n e lu . k t h f ir a r n t W u s Zuk Aus h en rmonisc auf die weitere beim ha uns rast und nryk Vo , Jasmine, e H d n u r Helm iliz, Ksenia, Pia lina e F . Günte Ihre Drs ebecca, Katja, rah, Lule und S R a S ., , E e Corinna inna L., Nadin Cor um ubilä j s i x a s Pr hrige ä j 0 2 n ger ä J a j Tan mit lf t sie vo Wir gratu lieren ga nz herzli Petra Chr ist ch zum 40 -jährig en Arbeit s- und Pra xisjubiläu m Am 1.8.19 75 began n Hans Krau sie ihre Ausbildun g in hausen in Hüttenbe der Praxis rg. Ihre Weit erb helferin (Z ildung zur Zahnm Im neuen MF) absolvierte sie edizinischen Fach 1986 in H berg, dem tstandenen Zahn amburg ä Frau Chri Nachfolger der Pra rztezentrum Hütte . st ih nxis plettieren ren beruflichen W Krauhausen, kon nte erdegang und mach dung 201 0 in Münc te ihre Dental Hyg weiter komh e n . H eu enist Aus Te te b Erwähnen am von 3 DH’s und arbeitet sie in ein ile swert an 6 m B e h andlern die dass die 4 0 Jahre au sem Jubiläum ist d . ie Tatsach ch eine 4 0 e bedeuten jährige Praxistreu , e . hi Dafür dan tlich f ken a h t. c s fi D n r. h e V c olker Kra i l k r i Leid u h au s e n uch w und M oh b ei a a amm ad K : r d e t i s i h honba e d l l un Ste r e s e i d m an afür! Daru hön d c s e k Dan , e h en roßes g n i iterg E e w en . g´s so s seh h ma c n i l u h i Frö ge b e h lan c o n ie wir S dass x is tspra Kieser f a h dit h e i ns c G e m e r und Ju Sie wollen auch eine Jubilarin top h Chris beglückwünschen? Dann mai- © Tom – FOTOLIA.COM len Sie uns Ihren Wunschtext rechtzeitig an die Redaktion (Anschrift im Impressum). Der Abdruck ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass DHZH dreimal im Jahr erscheint. Den genauen Erscheinungstermin können Sie gerne bei uns erfragen. 2 DHZH 3/2015 Alles neu! Liebe Auszubildende, ich heiße Sie herzlich willkommen und freue mich, dass Sie sich für diesen so schönen, interessanten, abwechslungs- und facettenreichen Beruf entschieden haben, bei dem Sie nicht hauptsächlich mit Aktenordnern und Computern zu tun haben, sondern mit Menschen: Zum einen mit Ihren MitarbeiterInnen und Ihren Chefs, zum anderen natürlich mit den uns anvertrauten Patienten! Für viele von Ihnen hat ein neuer Lebensabschnitt begonnen und Sie sind hoch motiviert. Es ist für die meisten der Eintritt ins echte Berufsleben mit eigenem Ausbildungsgehalt, möglicherweise der ersten eigenen Wohnung und somit viel neuer, eigener Verantwortung. Dr. Andreas Friedrich Da kommt einiges auf Sie zu: Sie sind neu, möchten sich schnell ins Team integrieren und wollen keine Fehler machen. Sie müssen immer hochkonzentriert im Behandlungszimmer alles vor- und nachbereiten oder eventuell schon am Patienten assistieren. Dabei erfahren Sie häufig am Tag eine neue, ungewohnte Körperhaltung und -spannung; das kann schon mal in die Knochen gehen. Neue Behandlungsabläufe müssen erlernt und verstanden, die vielfältigen Hygieneregeln müssen exakt eingehalten werden. Sie laufen viel vom Behandlungszimmer zum Steri, zur Rezeption, ins Labor und wieder zurück ins Zimmer. Sie sollen den Patienten gegenüber immer freundlich und behilflich sein. Kurz: Sie sind den ganzen Tag auf Trab und abends sind Sie total platt. In der Berufsschule gibt es einen neuen Klassenverband, fremde Lehrer und vor allem einen völlig neuen Stoff, der allerdings den meisten mehr Spaß macht als Mathe und Deutsch. Für manch Praktisches, was Sie in der Praxis schon gesehen haben, werden Ihnen jetzt die theoretischen Grundlagen gelehrt. Die duale Ausbildung hat somit zwei Seiten. Einerseits schafft sie wunderbar die Verbindung von praktischen und theoretischen Inhalten, aber andererseits fordert sie auch Ihre ganze Kraft! Denn neben dem Kopf arbeitet auch der ganze Körper und da fällt es manchmal schwer, nach einem intensiven Praxistag abends noch das Berufskundebuch aufzuschlagen. Seien Sie beruhigt, fast alle haben am Anfang diese Schwierigkeiten mit all dem Neuen, fühlen sich unwissend und überfordert und müssen kämpfen. Aber bald wird auch dieser neue Alltag zur Routine und Sie werden vom „Zuschauer“ zur aktiven Stütze. Und glauben Sie mir, dieser Beruf kann durch die Anerkennung der Ihnen anvertrauten Patienten und auch die Anerkennung des Teams für Ihre Mitarbeit eine tiefe Zufriedenheit und viel Freude bringen. Die Abteilung „ZFA-Ausbildung“ der Landeszahnärztekammer Hessen steht Ihnen bei Fragen gerne hilfreich zur Seite. Ich wünsche Ihnen einen guten Start und: „Bleiben Sie dran!“ Ihr Dr. Andreas Friedrich Mitglied im Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen Referat Aus- und Fortbildung ZFA 3 T I T E LT H E M A Schreckliches Wetter heute, finden Sie nicht auch? Die neue Auszubildende und der Patient – Ein Interview mit Dr. Karin Sies, Ausbildungsberaterin der LZKH in Darmstadt. Dr. Karin Sies, Ausbildungsberaterin der LZKH in Darmstadt 4 DHZH 3/2015 Frau Dr. Sies, Sie sind Ausbildungsberaterin in Darmstadt und unterrichten dort an der Berufsschule seit über 20 Jahren die Auszubildenden zur ZFA. Ist der Kontakt zum Patien ten wirklich ein schwieriges Thema für manche frischgebackenen Auszubildenden? Ja, das ist es! Besonders zu Beginn der Ausbildung kommen ja eine ganze Menge an Anforderungen auf die Azubis zu: Behandlungsabläufe sollen rasch verstanden und begleitet, ganz neue Hygieneregeln müssen penibel umgesetzt und im Team will man gerne schnell als neue Kollegin anerkannt werden. In der Schule gibt es einen neuen Klassenverband mit ganz anderer Zusammensetzung, als man das bisher aus der „alten“ Schule gewohnt war, und gerade im ersten Ausbildungsjahr prasselt eine Fülle von theoretischem Stoff auf einen nieder – und alles möchte man doch gerne gut und richtig machen. Und dann kommt da unser Patient dazu, mit dem man immer freundlich sein soll, egal was passiert. Und alles gleichzeitig und das am besten schnell – so geben viele SchülerInnen ihre Eindrücke in den ersten Wochen wieder. Schwierige Situationen mit Patienten bekommen in diesen Erzählungen immer einen besonderen Stellenwert und führen häufig zu Verunsicherungen – wie verhält man sich denn nun richtig? Was glauben Sie, woran das liegt? Der Umgang mit Zahnarztpatienten ist für die allermeisten Azubis Neuland. Wir haben es ja nicht mit Kunden zu tun, die in die Praxis kommen, um eine neue Zahnbürste zu kaufen, sondern wir haben in aller Regel Menschen vor uns, die mindestens in einer angespannten Verfassung sind. Können Sie das ein wenig genauer erklären? Für die meisten Patienten ist der Zahnarztbesuch nach wie vor kein freudiges Ereignis und mit unangenehmen Gefühlen verbunden; im alltäglichen Geschäft neigen auch wir routinierten Behandler manchmal dazu, das zu vergessen. Für die Auszubildenden kann es befremdlich sein, wenn sich ängstliche oder unsichere Patienten „merkwürdig“ benehmen, sei es, dass sie unangemessen unfreundlich oder aggressiv reagieren oder umgekehrt ungewöhnlich schweigsam sind. Spielt auch die räumliche Nähe zum Patienten eine Rolle? Na klar, wir haben eine ganz außergewöhnliche körperliche „Distanzlosigkeit“ zu unseren Patienten – im „wahren“ Leben kommen wir nur sehr wenigen und vertrauten Menschen so nahe, in der Praxis sind wir mit Wildfremden im Körperkontakt – eine Situation, die für Patienten nicht angenehm ist und ihnen häufig das Gefühl des Ausgeliefertseins vermittelt, aber auch für Auszubildende sehr gewöhnungsbedürftig sein kann. Im Extremfall treffen hier mit dem ängstlichen Patienten und der neuen Auszubildenden zwei © Spectral-Design, FOTOLIA.COM Verunsicherte aufeinander. Da reicht das „immer freundlich sein, immer lächeln“ meist nicht aus, um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen oder gar einen Konflikt zu lösen. Was könnte der neuen Auszubildenden das Leben mit dem Patienten ein wenig leichter machen? Hilfreich ist es immer, sich erst einmal klar zu machen, dass sich die meisten Patienten eben nicht in einer für sie alltäglichen Gegebenheit befinden, sondern in einer Ausnahmesituation, die eine besondere Betreuung und Zuwendung braucht. Was meinen Sie mit einer „besonderen Betreuung“? Kann das eine junge Auszubildende überhaupt leisten? Wenn ich zu Beginn des Schuljahres die neuen Azubis über ihre Beweggründe interviewe, warum sie ausgerechnet diesen Beruf gewählt haben, dann höre ich ganz häufig, dass sie gerne mit Menschen zu tun haben wollen – eine Antwort, über die ich mich immer sehr freue. Der Wille, es „gut“ hinzubekommen, ist also da; sich einem Patienten zuzuwenden und zu versuchen, ein wenig in ihn hinein zu spüren und ihm den Praxisbesuch so angenehm wie möglich zu machen, kann man üben und lernen. Werden wir konkret – welche Situationen mit Patienten „stressen“ die Neulinge? Als Auszubildende muss man auch schon ganz am Anfang der Ausbildung häufig mit einem Patienten alleine im Behandlungszimmer bleiben, sei es, weil die Zahnärztin noch nicht da ist oder eine Anästhesie noch wirken muss. Was redet man nun mit dem Patienten? Ist es doof, übers Wetter zu reden? Muss man überhaupt mit ihm reden? Und wenn er gar nicht reden will? Das sind Fragen, die sich schnell stellen. Und? Ist es denn doof, übers Wetter zu reden? Ich glaube, es spielt gar keine besondere Rolle, was man mit dem Patienten spricht. Entscheidend ist, dass man sich ihm auch mit Körpersprache, Mimik und Gestik freundlich zuwendet, vielleicht Augenkontakt sucht und vermittelt, dass es jetzt um ihn und sein Wohlergehen geht. Man kann natürlich über die Hitze, die Kälte, den anhaltenden Regen sprechen, auch über bevorstehende Ferien, Feste oder ob man den Herbst nun mag oder nicht – das ist kein bisschen doof, denn tatsächlich nimmt der Groß„Ich glaube, es spielt gar keine teil der Patienten eine solche Ablenkung besondere Rolle, was man mit dankbar an. dem Patienten spricht.” Manche Patienten wollen aber auch lieber schweigen, was man ganz schnell an knappen, kurzen Antworten bemerken kann – das sollte man nicht persönlich nehmen, sondern akzeptieren, dass der Patient Ruhe für sich haben möchte; hier besteht die zugewandte Betreuung eben darin, ihm die gewünschte Ruhe auch zu ermöglichen. 5 R E CH T Das klingt ja noch eher harmlos! Gibt es denn auch schon Konfliktsituationen? Ja, auch das passiert leider hin und wieder. Wir alle kennen die Sorte Patienten, die sich, um ihren Unmut zu äußern, hierfür bewusst das vermeintlich schwächste Glied im Team, nämlich die Auszubildende aussucht. Konkret haben mir Auszubildende erzählt, dass sich Patienten bei ihnen heftig bis aggressiv über zu lange Wartezeiten, angeblich zu hohe Rechnungen oder mangelhafte Aufklärung über eine Behandlung beschwert haben – alles Themen, die nun mal so gar nicht in der Hand der Auszubildenden liegen. Und was raten Sie für solche Situationen? Der Patient ist gewissermaßen in den Boxring gestiegen und sucht nun seinen Gegner – den sollte ihm keiner im Team liefern. Besonders für die Auszubildende ist es nicht sinnvoll, wenn sie sich auf eine solche Diskussion einlässt, zumal sie ja in aller Regel als Neuling im Team den beklagten „Missstand“ auch nicht zu verantworten hat. Was soll sie stattdessen tun? Hilfreich wäre es, dem Patienten zu signalisieren, dass man bereit ist, seine Klage ernst zu nehmen und auch verstehen kann, warum er so aufgebracht ist; der Satz „Ich kann sie gut verstehen“ wirkt hier manchmal Wunder und bringt den Patienten häufig dazu, erstmal wieder aus dem Ring zu steigen und weiter zu atmen. Im nächsten Schritt sagt man ihm am besten, dass man eine kompetente Kollegin oder die Chefin/den Chef informiert, damit seine Klage nicht ins Leere läuft und das Problem gelöst wird – gerade wenn man sich ungerecht behandelt und attackiert fühlt, ist es als Auszubildende schon eine ganz schöne Leistung, ruhig zu bleiben! Umgekehrt sollten aber auch schwierige Gespräche, wie z.B. über entstehende Mehrkosten bei einer Behandlung, nicht an Auszubildende delegiert werden, das stellt in meinen Augen eine klare Überforderung dar. Kann die Auszubildende also von einem guten Kommunikationsverhalten profitieren? Patienten, die sich betreut und in guten Händen fühlen, geben dies auch an uns zurück und bleiben, trotz Angespanntheit, in aller Regel freundlich; das schafft ein gutes Arbeitsklima und manchmal sogar Erfolgserlebnisse – auch schon für die junge Auszubildende, wenn sich zum Beispiel ein Patient bei ihr für ihre „nette Art“ bedankt. Es erhöht also durchaus den Spaß an der eigenen Arbeit, sich hin und wieder in Gedanken in die Lage des Patienten zu versetzen und ihn entsprechend mit großer Zuwendung und hoher Achtsamkeit zu behandeln. 6 DHZH 3/2015 Freistellung für die Berufsschule und Anrechnung der Unterrichtszeiten Gehört der Berufsschulunterricht zur Arbeitszeit? Wie sieht es mit der Wegezeit von der Schule in die Praxis, den Schulpausen und Freistunden aus? Für was muss eine Auszubildende freigestellt werden? Diese und weitere Fragen sind bestimmt schon einmal in Ihrem Ausbildungsbetrieb aufgetaucht. Um für Klarheit zu sorgen, sind nachfolgend alle wichtigen Informationen aufgeführt. Freistellung für die Berufsschule Der Erfolg der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten liegt unter anderem im dualen System. Neben den praktischen Erfahrungen in den Ausbildungspraxen erhalten Auszubildende in den Berufsschulen um fangreiche theoretische Kenntnisse. Daher sind Auszubildende selbstverständlich für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von ihren Ausbildungspraxen freizustellen. Diese Zeit gilt als Arbeitszeit, weshalb die Vergütung den Auszubildenden auch für den Berufsschulunterricht ausgezahlt werden muss. Autor: Dennis Dörrsieb Sachbearbeiter © Kzenon – FOTOLIA.COM Abteilung für Berufs- Neben dem regulären Berufsschulunterricht finden von der Berufsschule aus auch berufsbezogene Veranstaltungen und Studienfahrten statt. Hierfür müssen die Auszubildenden ebenfalls freigestellt werden. Vom Umfang sind je Schuljahr und Klasse zwei eintägige oder eine zweitägige berufsbezogene Veranstaltung oder eine Studienfahrt mit berufsbezogenen Aspekten bis zur Dauer von fünf Unterrichtstagen je Schuljahrgang möglich. Die Teilnahme an diesen Unterrichtsveranstaltungen ist verpflichtend, wenn nicht gesundheitliche oder sonstige wichtige Gründe entgegenstehen. ausbildung ZFA 7 R E CH T Anrechnung von Berufsschulzeiten Da der Berufsschulunterricht Bestandteil der Ausbildung ist, wird er auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Dafür wird die tatsächliche Zeit von Beginn bis Ende des Schulunterrichts und nicht etwa nur die Anzahl der Schulstunden herangezogen. Hierzu gehören auch die Pausen und Freistunden während der Berufsschulzeit. Zu den Frei stunden zählen nicht nur sämtliche im Stundenplan enthaltenen Freistunden, sondern auch diejenigen, die aufgrund des Fehlens eines Lehrers entstehen. Besonderheiten können bestehen, wenn die erste oder letzte Unterrichtsstunde eines Schultages ausfällt. Beginnt der Unterricht dadurch erst nach 9 Uhr, dürfen Auszubildende vor Schulunterricht in der Praxis beschäftigt werden. In diesem Fall zählt die Wegezeit von der Praxis in die Berufsschule zur Arbeitszeit dazu. Minderjährige Auszubildende können dann sogar nach einem langen Schultag (der mehr als 5 Unterrichtsstunden beinhaltet) nach der Schule in der Praxis beschäftigt werden, wenn die oben genannten Stunden ausfallen und sie weniger als 6 Unterrichtsstunden betragen. Nach dem Schulunterricht kann die Ausbildung in der Praxis fortgesetzt werden. Alle volljährigen Auszubildenden dürfen im Anschluss an die Berufsschultage in der Ausbildungspraxis im Rahmen der zulässigen täglichen Gesamtausbildungszeit (regelmäßig 8 Stunden) arbeiten. Dabei zählt selbstverständlich die Unterrichtszeit wie auch die Wegezeit von der Berufsschule zur Ausbildungspraxis mit zur Arbeitszeit. Nur bei minderjährigen Auszubildenden ist Vorsicht geboten, da Besonderheiten zu beachten sind. Hier zählt die Wegezeit von der Berufsschule in die Ausbildungspraxis zwar ebenfalls zur Arbeitszeit. Darüber hinaus gilt jedoch bei einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden die völlige Freistellung von der Ausbildung in der Praxis. Ein Berufsschultag, der nach dieser Bestimmung arbeitsfrei ist, wird mit 8 Stunden auf die Wochenarbeitszeit (40 Stunden) angerechnet. Aber: Soweit in einer Kalenderwoche zwei lange Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtsstunden liegen, können die minderjährigen Auszubildenden wahlweise an einem dieser beiden Tage in der Praxis beschäftigt werden. Die Entscheidung, an welchem Tag die Freistellung erfolgt, obliegt dem Praxisinhaber. Da im Tarifvertrag keine Regelungen über die Anrechnung der Berufsschulzeiten festgelegt sind, werden die Unterrichtsstunden auf die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden angerechnet. Während der Ferien gilt die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Beispiel: Montags: 8 Uhr bis 13:00 Uhr Unterricht ► 5 Zeitstunden Mittwochs: 8 Uhr bis 14:30 Uhr Unterricht ► 6,5 Zeitstunden • insgesamt 11,5 Zeitstunden pro Woche Unterricht • Der Tarifvertrag ist gültig. Die Auszubildende hat also eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden Es wird allerdings in diesem Fall mit der gesetzlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gerechnet. 40 – 11,5 = 28,5 Stunden, die in der Ausbildungspraxis noch abzuleisten sind. Bei Fragen hilft Ihnen Martin Boost, Justitiar Telefon: 069 427275-160 E-Mail: [email protected] 8 DHZH 3/2015 PR Ü FU N G S FR AG E N Zwischenprüfung Praxisfall Herr Jürgens, versichert bei der DeBeKa, hat Schmerzen im Bereich von Zahn 38. Die intraorale Untersuchung ergibt, dass die Zahnkrone 38 nur teilweise im Mund sichtbar ist. 1. Nach einer symptombezogenen Untersuchung diagnostiziert der Zahnarzt eine Dentitio difficilis in Region 38. Wie lautet hierfür der deutsche Begriff? 3. Nach der Beratung durch den Zahnarzt wird unter Anästhesie die Schleimhautkapuze von Zahn 38 mit einem Skalpell entfernt und die Region gespült. Was rechnen Sie ab? (Lösungsmöglichkeit: 1) 1. 2. 3. 4. 5. (Lösungsmöglichkeit: 1) 1. Vorzeitige Zahnung 2. 3. 4. 5. 6. Verspäteter Durchbruch des Zahnes Erschwerter Zahndurchbruch Doppelte Zahnanlage Unkomplizierter Zahndurchbruch Vorzeitiger Zahnverlust 2.Herr Jürgens klagt auch über Schwierigkeiten bei der Mundöffnung. Der Zahnarzt palpiert den Schädel des Patienten. (Zuordnungsaufgabe) Ordnen Sie die Kennziffern (1-9) der Abbildung den Bezeichnungen (A-I) zu A.Kondylus B. M. masseter C. M. temporalis D. Foramen infraorbitale E. Foramen mentale F.Gelenkgrube G.Gehörgang H. Schläfenbein I.Scheitelbein Ä1, Ä5, 0100, 3070 001, Ä1, 0090, Ä2428, 4020 Ä1, Ä5, 0100, Ä2428 Ä1, Ä5, 0100, 3040, 3300 Ä1, Ä5, 0100, 3010 4. Sie sollen anschließend die Kanüle und das Skalpell entsorgen. Wie gehen Sie richtig mit diesen Instrumenten um? (Lösungsmöglichkeit: 1) 1. Kanülen und Skalpelle kommen in einen Glasbehäl- ter, der von einem speziellen Entsorgungsunterneh- men abgeholt werden muss 2. Kanülen und Skalpelle werden in einem durchstich- sicheren, nicht zu öffnenden Behälter im Hausmüll entsorgt 3. Bei Kanülen reicht es aus, die Verschlusskappen wieder aufzusetzen und im Hausmüll zu entsorgen 4. Nur chirurgisch verwendete Skalpelle werden in ei- nem durchstichsicheren Behälter entsorgt 5.In einem späteren Termin wird der tief zerstörte Zahn 35 extrahiert. Welche Abrechnungsposition ist hierfür sinnvoll? (Lösungsmöglichkeit: 1) 1.3000 2.3010 3.3020 4.3030 5.3040 9 PR Ü FU N G S FR AG E N Wirtschaftsund Sozialkunde Behandlungsassistenz Praxisfall Praxisfall Herr Münch kommt zu der geplanten operativen Entfernung des Zahnes 18. Frau Schnell kauft für die Praxis Dr. Hump ein. Es ist ihre Aufgabe für die ordnungsgemäße Verwaltung des Bestellvorgangs, der Warenannahme und die Lagerung zu sorgen: 1. Bereiten Sie die Instrumente und Materialien für den chirurgischen Eingriff vor! 2. Bei der Operation kommt es zu einer MAV. a) Was ist das? b) Wie wird eine MAV diagnostiziert? 3. Bevor Herr Münch die Praxis verlässt, erhält er ein Rezept über Penicillin und Paracetamol. a) Worum handelt es sich bei diesen beiden Präparaten? Penicillin: Paracetamol: b)Beide Präparate werden in Tablettenform angebo- ten. Nennen Sie drei weitere feste Arzneimittelfor- men! 4. Nachdem Herr Münch die Praxis verlassen hat, führen Sie die hygienische Nachsorge durch. Wie teilen Sie die Instrumente zur Aufbereitung ein, bevor sie wieder verwendet werden können? Nennen und beschreiben Sie die Gruppen und auch Untergruppen! 5.Beim Entsorgen des Skalpells nach der Behandlung schneiden Sie sich. a) Was ist zu tun? Nennen Sie vier sinnvolle Maßnahmen! b) Wie nennt man dieses Vorgehen? 6. Bei der Durchsicht der Anamnese des Patienten fällt Ihnen auf, dass er unter Hepatitis B leidet. Um welche Erkrankung handelt es sich? 7. Vor einer Hepatitis B-Infektion können Sie sich durch eine Immunisierung schützen. Erklären Sie die Begriffe! a) Aktive Schutzimpfung b) Passive Schutzimpfung 1. Beurteilen Sie für folgende Fälle ob ein Lieferungs- verzug vorliegt und begründen Sie jeweils: a) Das Pulverstrahlgerät soll bis Mitte April geliefert werden. Am 22. April ist es immer noch nicht gelie- fert. b) Das Alginat-Anmischgerät soll bis ca. 2. April gelie- fert werden. Am 4. April ist es noch nicht geliefert. 2. Der ergotherapeutische Spezialsitz wird versehent- lich nicht rechtzeitig geliefert. Die Lieferfirma ist im Lieferungsverzug. a) Was muss Frau Schnell unternehmen, wenn die Praxis vom Kaufvertrag zurücktreten will? b) Erklären Sie was „Rücktritt“ vom Kaufvertrag be- deutet! 3. Frau Schnell hat sich privat das Buch „Professionelle Zahnreinigung“ bestellt. Leider stellt sie nach zwei Wochen fest, dass Seite 23 / 24 fehlt. a) Um welchen Sachmangel handelt es sich? b) Wie lange hat Frau Schnell Zeit, den Mangel zu rügen? c) Welche vorrangigen Rechte hat Frau Schnell? Praxisorganisation und -verwaltung Praxisfall Sie arbeiten in der Zahnarztpraxis Dr. Behrens und Dr. Schweser. Die Zahnärzte legen besonderen Wert auf das Qualitätsmanagement. Sie beauftragen Maria Rettig der neuen Mitarbeiterin, Eva Keim, das Qualitätsmanagement zu erklären! 10 DHZH 3/2015 1. Was versteht man unter dem Qualitätsmanagement in einer Zahnarztpraxis? 2. Das Qualitätsmanagement hat verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Nennen Sie vier dieser Aufgaben des Qualitätsmanagements! 3. Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist u. a. ein Praxishandbuch vorgeschrieben. Erklären Sie den Nutzen eines solchen Praxishandbuches für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter! 4.Das Qualitätsmanagement dient der Erreichung von Praxiszielen. Nennen Sie vier Praxisziele! 5. Beschwerden / Reklamationen von Patienten sollten ernstgenommen und nicht als Nörgelei abgetan werden. Nennen Sie vier Regeln, die im Umgang mit Patientenbeschwerden beachtet werden sollten! 6. Dr. Behrens und Dr. Schweser haben einen überwiegend demokratischen und kooperativen Führungsstil. Welche Vorteile hat dieser Führungsstil für den Chef? 06.08.2015 Die Tamponade wird entfernt und die eingehende Untersuchung ergibt folgenden Befund: f: 18, 28, 38, 48, 36 z: 35 k: 26 16-14 intakte Brücke Zahnstein vorhanden PSI S1 S2 S3 2 1 2 S6 S5 S4 2 1 2 Zahnstein wird an allen vorhandenen Zähnen, sowie an Krone und Brücke entfernt. Zahn 35 ist nicht erhaltungswürdig und soll extrahiert werden. Ein Termin wird vereinbart. 20.08.2015 Im Unterkiefer wird eine Leitungsanästhesie (1 Ampulle) gelegt und der tieffrakturierte Zahn 35 unter Aufklappung entfernt. Die Wunde wird mit einer atraumatischen Naht versorgt. Der Patient wird über Verhaltensregeln aufgeklärt und erhält für heute eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 21.08.2015 Wundkontrolle o.B.. Abrechnungswesen Praxisfall Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen GKV- und einen Privatpatienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV-Patienten. Es wird der 2,3-fache / 1,8-fache / 1,0-fache Satz berechnet soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind. 03.08.2015 Ein Patient kommt am Montagmorgen mit einer links geschwollenen Wange in die Zahnarztpraxis. Bei der symptombezogenen Untersuchung zeigt sich, dass der Zahn 35 stark kariös ist. Die Vitalitätsprüfung dieses Zahnes ist negativ und der hier angefertigte Zahnfilm bestätigt die Verdachtsdiagnose eines Abszesses ausgehend von Zahn 35. Der Patient wird über die erforderliche Therapie aufgeklärt. Unter Leitungsanästhesie (1 Ampulle) wird Zahn 35 trepaniert, eine oberflächliche Abszessinzision durchgeführt und eine Tamponade eingelegt. 27.08.2015 Bei der Nachbehandlung wird die Naht entfernt. 08.09.2015 Bei der eingehenden Zahnersatzberatung (Dauer 12 Minuten) entscheidet sich der Patient für folgende Versorgung: Keramisch vollverblendete Brücke von 34 auf 37. NEM-Legierung. Die Zähne 34 und 37 sollen mit Einzelprovisorien versorgt werden. Material- und Laborkosten: 1.100,00 € Punktwert: 0,8358 Bonus 00 1 x Ampulle Anästhetikum: 0,75 € 1 x Nahtmaterial: 12,00 € Die Lösungen der Prüfungsfragen finden Sie auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer www.lzkh.de in der Rubrik „Praxispersonal“ und dort unter DHZH. 11 ABRECHNUNG Abrechnung von Teilleistungen (Befundklasse 8 / Nicht vollendete Behandlung) Voraussetzung für die Abrechnung von Teilleistungen im Leistungsbereich Zahnersatz ist das Vorliegen eines Heilund Kostenplanes mit bewilligten Festzuschüssen. Wird eine prothetische Behandlung aus Gründen, die der Zahnarzt nicht zu vertreten hat, nicht vollendet, zum Beispiel weil der Patient verstirbt oder trotz Aufforderung zur Weiterbehandlung nicht mehr in der Praxis erscheint, können die Festzuschüsse anteilig abgerechnet werden. Der Versicherte hat Anspruch auf anteilige Festzuschüsse, die am Behandlungsfortschritt orientiert sind, es können 0%, 50%, 75% oder 100% der für die Befunde maßgeblichen Festzuschüsse gewährt werden. Das Zahnarzthonorar ergibt sich aus den bis zum Zeitpunkt des Behandlungsabbruchs durchgeführten zahnärztlichen Leistungen. Diese können je nach Behandlungsfortschritt zu 50%, 75% oder 100% (bei Regelversorgungen nach BEMA, bei gleichartigen Versorgungen nach BEMA und GOZ) abgerechnet werden. Die Befundnummern 8.1 bis 8.6 und die im BEMA aufgeführten Gebührennummern für Teilleistungen (Nrn. 22, 94 und 99) dienen der Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen für die Ermittlung der prozentualen Zuschüsse und Honorare. Bei der Abrechnung eines Heil- und Kostenplanes mit Teilleistungen werden die ursprünglichen Festzuschüsse und Gebührennummern mit dem entsprechenden prozentualen Anteil angesetzt und abgerechnet. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Softwarehersteller. Die Höhe des Eigenanteils des Patienten ergibt sich aus der Summe der anteiligen BEMA- bzw. GOZ- Gebühren und den Material- und Laborkosten, die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs entstanden sind, abzüglich der ansetzbaren Festzu- schüsse. Die bis zum Abbruch der Behandlung entstandenen Material- und Laborkosten sind zu 100% abrechenbar, auch wenn eine zahntechnisch fertiggestellte prothetische Arbeit nicht mehr eingegliedert werden konnte und nur ein Teilhonorar für die zahnärztlichen Leistungen abgerechnet werden kann. Kommt es bei Versicherten, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden („Härtefall“), mit reinen Regelversorgungen zu Teilleistungen, so werden in diesen Fällen die tatsächlich entstandenen Kosten von den Krankenkassen übernommen. Für Wiederherstellungen sind keine anteiligen Festzuschüsse und keine anteiligen Gebühren vorgesehen. In diesen sehr seltenen Fällen von nicht eingegliederten Wiederherstellungen können die Festzuschüsse und die Gebühren immer zu 100% abgerechnet werden, insoweit die Wiederherstellung zahntechnisch durchgeführt wurde. Der Zahnarzt muss im Bemerkungsfeld des HKP eintragen, warum es nicht zum Abschluss der vorgesehenen Behandlung gekommen ist. Bei gleichartigen Versorgungen sind die teilweise erbrachten zahnärztlichen Leistungen - die über die Regelversorgung hinausgehen - nach Maßgabe der GOZ berechenbar. Bei andersartigen Versorgungen sind die teilweise erbrachten zahnärztlichen Leistungen nach Maßgabe der GOZ berechenbar. Das nachfolgende Beispiel erläutert die Abrechnung von Teilleistungen bei einer Regelversorgung, deshalb sind ausschließlich Gebührennummern des BEMA angegeben. Ab Seite 15 finden Sie eine tabellarische Zusammenstellung zur Teilleistungsabrechnung. IMPRESSUM Verantwortliche Redakteurin / V. i. S. d. P. Annette Borngräber Redakteurin für Text und Layout Petra Hensen, Telefon 069 427275-185 E-Mail: [email protected] Layout: Annette Becker, www.beckerpunkt.de Bildnachweis: © rcfotostock - FOTOLIA.COM, © Kzenon - FOTOLIA.COM, © Spectral-Design - FOTOLIA.COM, © Tom - FOTOLIA.COM, Prodente 12 DHZH 3/2015 Herausgeber: Landeszahnärztekammer Hessen Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen Lyoner Straße 21, 60528 Frankfurt am Main Beispiel: Es wurde eine Brückenversorgung im UK und eine Teleskopprothese im OK geplant und von der Krankenkasse bewilligt. In der ersten Sitzung erfolgte die Präparation und Abdrucknahme mit individuellem Löffel im OK und mit konfektioniertem Löffel im UK, die Provisorien wurden im direkten Verfahren angefertigt und eingesetzt. Anschließend wurde im zahntechnischen Labor ein zweiter individueller Löffel für die Abformung über die Innenteleskope, eine Bissschablone, die Innenteleskope sowie das Brückengerüst angefertigt, aber nicht am Patient verwendet, da dieser zwischenzeitlich verstarb. Da keine Weiterbehandlung möglich war, wurden die erbrachten Leistungen sowie die Festzuschüsse anteilig abgerechnet. Planung prothetische Versorgung: Musterkasse Mustermann, Max Musterstr. 1 12345 Muster stadt 1234567 Stempel des Zahn arztes xx.yy.zz Y123456789 Vertragszahna rzt-Nr. x xx.yy.zz E E f E f E f E f f TV TV f KV E E f E f E f E f f f f BV B Abrechnung der Teilleistung: f K Zahnarztes Stempel des 2.2 2.7 3.1 3.2 4.7 33-36 33,34 OK 13,23 13,23 1 sse Musterka 2 nn, Max Musterma r. 1 Musterst t sterstad Mu 5 34 12 1 2 2 xx.yy.zz x 89 Y1234567 1234567 xx.yy.zz hnarzt-Nr. Vertragsza TV 91d 7b 1 96c 19 89 91a 91b 92 6 1 1 1 1 2 98a 1 98g E E E E E f f f f f KV 2 E E E E f f f f f f f BV B f K f 1 xxx, xx xxx, xx en verstorb Patient xxx, xx 0,75 33-36 33,34 2.2 Herrn Mustermann, Max Musterstr. 1 12345 Muster stadt TV E 2.7 0 0 OK 3.1 0,75 13 3.2 0,75 23 3.2 0 13,23 4.7 xxx, xx 91d 2x 1 96c 7b 6 19 89 91a 91b 92 0 0,75 0,75 0,75 1,50 98a 0 98g 1 0 xxx, xx xxx, xx xxx, xx xxx, xx xx, xx xxx, xx xxx, xx xxx, xx Herrn nn, Max Musterma r. 1 Musterst t sterstad 12345 Mu 13 Lösungswort: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 R ÄT S E L Grundbegriffe zum Ausbildungsbeginn 1 7 2 Sie sind ZFA und wollen einen Fortbildungsgutschein der FAZH im Wert von 95,- Euro gewinnen? Dann mailen Sie uns das Lösungswort bis zum 31. Januar 2016 an: [email protected] und vergessen Sie Ihre Postanschrift nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinnerin (oder der Gewinner) wird im Februar per Mail benachrichtigt. 3 4 4 1 2 5 6 8 9 17 10 7 19 13 14 11 12 12 16 13 15 14 15 3 16 8 17 18 18 19 5 © Dr. Bernhard Alfter, 2015 20 22 9 6 21 20 23 24 Waagerecht: 2. örtliche Betäubung 4. Aufgabelung der drei Wurzeln eines Molaren des Oberkiefers 6. Richtungsbezeichnung: an der Wurzelspitze 10. Hilfsmittel zur relativen Trockenlegung 11. Richtungsbezeichnung: von der Mitte des Zahnbogens weg 12. Erhebungen der Kaufläche 14. rotierendes Instrument zum Abtragen des Zahnschmelzes 15. harter Zahnbelag 19. Hohlnadel zur Injektion 20. Fachbezeichnung für Zahnhalteapparat 22. härteste Substanz des Körpers 23. Einziehungen der Kaufläche 24. Fragebogen, mit dem die Krankenvorgeschichte eines Patienten erfragt wird Senkrecht: 1. Fachbezeichnung für Mundvorhof 3. Rotierendes Instrument zur Entfernung von Karies 5. Richtungsbezeichnung: auf der Kaufläche 14 DHZH 3/2015 11 10 7. Zähne des bleibenden Gebisses, die sich hinter dem Eckzahn und vor den Mahlzähnen befinden 8. Fachbezeichnung für Zahnbein 9. Andere Bezeichnung für Spiegel, Sonde und Pinzette 13. Aufgabelung der zwei Wurzeln eines Molaren des Unterkiefers 16. Teil der persönlichen Schutzausrüstung 17. Richtungsbezeichnung: zur Mitte des Zahnbogens hin 18. Mittel zur Vitalitätsprobe 21. Fachbezeichnung für Mahlzähne Bitte beachten: 1. Die Umlaute (ä, ö ü) der Fachbegriffe werden in ein Kästchen geschrieben. 2. Zur Ermittlung des Lösungswortes müssen die grauen Kästchen mit der roten Nummerierung in die richtige Reihenfolge gebracht werden. 20 Abrechnung von Teilleistungen Abrechnung von Teilleistungen Gepl. FZ Behandlung bis 1.1, 1.2 Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone oder Teilkrone, Eingliederung einer provisorischen Krone. 1.3 1.4 1.5 1.5 Gepl. FZ 2.1 % vom gepl. FZ 50% % vom Honorar BEMA 50% 20a, b, c TL BefundNr. Nr. 8.1 Behandlung bis Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone oder Teilkrone einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. Herstellung des Kronengerüstes bzw. Fertigstellung), Eingliederung einer provisorischen Krone % vom gepl. FZ 75% % vom Honorar BEMA 75% 20a, b, c, TL BefundNr. Nr. 8.2 100% 100% 19 19 ggf. 24c ggf. 24c Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist. Befund Nr. 8.2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist erst ansetzbar, wenn das Kronengerüst laborseitig hergestellt wurde. Verblendung zahntechnisch nicht 0% 100% Laborseitige Herstellung einer Verblendung ∅ ∅ ∅ ∅ hergestellt Konfektionierter Stift nicht 0% 0% 100% 100% Eingliederung eines konfektionierten ∅ ∅ eingegliedert 18a Stiftaufbaus 18a Präparation zur Aufnahme eines 50% 50% Nr. 8.1 Präparation eines Zahnes zur Aufnahme eines 75% 100% Nr. 8.2 gegossenen Stiftaufbaus, 18b gegossenen Stiftaufbaus, einschließlich 18b Eingliederung einer provisorischen weitergehender Maßnahmen (z.B. AbKrone mit Stiftverankerung formung, Herstellung des Sägemodells sowie 100% 100% Herstellung des Stiftaufbaus), Eingliederung 21 21 einer provisorischen Stiftkrone Das zahnärztliche Honorar nach Nr. 18b BEMA ist zu 100% abrechenbar, wenn nach der Präparation des Zahnes weitergehende Maßnahmen erfolgen (z.B. Abformung für das Sägemodell). Weil eine 75% Gebühr für diese Leistung im BEMA nicht verzeichnet ist. Befund Nr. 8. 2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist erst ansetzbar, wenn der gegossene Stiftaufbau laborseitig hergestellt wurde. Eingliederungbis eines gegossenen Stiftaufbaus, 100% 100% Behandlung bis % vom % vom TL Behandlung % vom % vom TL ∅ 18b gepl. Honorar Befund- vorherige Eingliederung einer prov. Krone mit gepl. Honorar BefundStiftverankerung 21 FZ BEMA Nr. FZ BEMA Nr. Präparation der Ankerzähne einer 50% 50% Nr. 8.3 Präparation der Ankerzähne einer Adhäsiv75% 75% Nr. 8.4 Adhäsivbrücke, ggf. Eingliederung 93 brücke, einschließlich weitergehender 93 einer provisorischen Brücke Maßnahmen (z.B. Herstellung des Brückengerüstes bzw. Fertigstellung), ggf. 100% 100% Eingliederung einer provisorischen Brücke ggf. 19 19 ggf. 7b, ggf. 7b, 89, 95d 89, 95d,98a Nr. 98a BEMA ist nur abrechenbar, wenn die Abformung in ein Modell übertragen wurde 2.1 2.5 Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist. Befund Nr. 8.4 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.4 ist erst ansetzbar, wenn das Brückengerüst hergestellt wurde. 50% 50% Nr. 8.3 Präparation der Ankerzähne einer Brücke, 75% 75% Nr. 8.4 Präparation der Ankerzähne einer einschließlich weitergehender Maßnahmen Brücke, Eingliederung einer 91a, b, c 91a, b, c, (z.B. Herstellung des Brückengerüstes bzw. provisorischen Brücke 92a Fertigstellung), Eingliederung einer 100% provisorischen Brücke 19, 100% ggf. 7b, 19, 89, 95d ggf. 7b, 89, 95d, 98a Nr. 98a BEMA ist nur abrechenbar, wenn die Abformung in ein Modell übertragen wurde Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn nach der Präparation der Ankerzähne weitergehende Maßnahmen erfolgen (z.B. Abformung für das Sägemodell) Befund Nr. 8.4 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.4 ist erst ansetzbar, wenn das Brückengerüst hergestellt wurde. 2 15 Gepl. FZ Behandlung bis 2.6 2.7 3.1 4.1 4.2 4.3 4.4 3.1 3.1 Gepl. FZ 3.2 4.1 Gepl. FZ 4.1 4.2 Verblendung zahntechnisch nicht hergestellt Anatomische Abformung zur prothetischen Versorgung eines Kiefers ohne weitergehende Maßnahmen. % vom Honorar BEMA TL BefundNr. 0% ∅ ∅ Behandlung bis Die bis zum Behandlungsabbruch entstandenen Material- und Laborkosten sind vollumfänglich abrechenbar Zahntechnische Herstellung der Verblendung % vom gepl. FZ 0% % vom Honorar 100% ∅ 0% 91e TL BefundNr. ∅ ∅ Endet die Behandlung mit der anatomischen Abformung ist Nr. 99a BEMA abrechenbar, ein Festzuschuss ist nicht ansetzbar. Abrechnung ohne Festzuschuss mit dem Patienten. Ausnahme: Härtefälle mit reiner Regelversorgung, die Abrechnung der Nr. 99a BEMA erfolgt über die KZV. Ggf. ist Nr. 7b BEMA zu 100% zusätzlich abrechenbar. Abformung und Ermittlung der 50% 50% Nr. 8.5 75% 50% Abformung und Ermittlung der Nr. 8.6 Bissverhältnisse zur Eingliederung Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 96a, b, c 96a, b, c einer Teilprothese Teilprothese, einschließlich weitergehender 98g, 98h/1 Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne, ggf. oder 98h/2 Metallbasis hergestellt), jedoch keine ggf. 100% Anprobe der Prothese 100% 7b, 89, 7b, 89, 98a 98a Abformung und Ermittlung der 75% 75% Nr. 8.6 96a, b, c Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 98g, Teilprothese, einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne, 98h/1oder Metallbasis hergestellt), Anprobe der 98h/2 Prothese oder zahntechnische Fertigstellung ggf. erfolgt 100% Behandlung bis % vom % vom TL Behandlung bis % vom % vom TL 7b, 89, 98a Befundgepl. Honorar Befundgepl. Honorar Nr. wenn die Abformung in ein Modell übertragen wurde. FZ Nr. Nr. 98aFZ BEMA istBEMA nur abrechenbar, Präparation eines erhaltungswürdigen 50% 50% Nr. 8.1 Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, 75% 75% Nr. 8.2 Zahnes, einer Teleskopkrone, 91d einschließlich weitergehender Maßnahmen 91d Eingliederung einer provisorischen (z.B. Herstellung des Primärteils oder Krone Herstellung des Primär- und Sekundärteils), 100% 100% Eingliederung einer provisorischen Krone 19 19 ggf. ggf. 24c 24c Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist. Befund Nr. 8.2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist erst ansetzbar, wenn mindestens das Primärteleskop laborseitig hergestellt wurde. Abformung und Ermittlung der 50% 50% Nr. 8.5 Abformung und Ermittlung der 75% 50% Nr. 8.6 96c, 97a 96c, 97a Bissverhältnisse zur Eingliederung Bissverhältnisse zur Eingliederung einer ggf. einer Teilprothese bei einem Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen 98g ggf. schleimhautgetragenen Deckprothese Deckprothese , einschließlich weitergehender 98h/1 oder Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne, 98h/2 100% Metallbasis hergestellt), jedoch keine 7b, 89 Anprobe der Prothese ggf. 100% 98a oder 7b, 89, 98a 98b und/oder Behandlung bis % vom % vom TL Behandlung bis % vom % vom TL 98b gepl. Honorar Befundgepl. Honorar BefundFZ 98b BEMA BEMA FZ wurden. Nr. Die Nrn. 98a und/oder sind nurNr. abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen Abformung und Ermittlung der 75% 75% Nr. 8.6 Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 96c, 97a Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis ggf. zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen 98g Deckprothese, einschließlich weitergehender 98h/1 oder Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne, 98h/2 Metallbasis hergestellt), Anprobe der ggf. Prothese oder zahntechnische Fertigstellung 100% erfolgt 7b, 89, 98a und/oder 98b Die Nrn. 98a und/oder 98b BEMA sind nur abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen wurden. Abformung und Ermittlung der 50% 50% Nr. 8.5 Abformung und Ermittlung der 75% 50% Bissverhältnisse zur Eingliederung Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 97a 97a einer Totalprothese Totalprothese, einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne), ggf. ggf. jedoch keine Anprobe der Prothese ) 100% 100% 7b, 89, 7b, 89, 98b 98b 4.2 16 % vom gepl. FZ DHZH 3/2015 Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Totalprothese , einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne), Anprobe der Prothese oder zahntechnische Fertigstellung erfolgt 75% 75% 97a ggf. 100% 7b, 89, 98b Nr. 8.6 Nr. 8.6 3 4 Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen Deckprothese, einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne, Metallbasis hergestellt), Anprobe der Prothese oder zahntechnische Fertigstellung erfolgt Gepl. FZ 4.1 4.2 4.2 4.2 Gepl. FZ 4.3 4.2 4.3 Gepl. FZ 4.4 4.4 ggf. 98g 98h/1 oder 98h/2 ggf. 100% 7b, 89, 98a und/oder Behandlung bis % vom % vom TL Behandlung bis % vom % vom 98b gepl. Honorar Befundgepl. Honorar FZ 98b BEMA BEMA FZ wurden. Die Nrn. 98a und/oder sind nurNr. abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen Abformung und Ermittlung der 75% 75% Abformung und Ermittlung der 50% 50% Nr. 8.5 50% Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 96c, Bissverhältnisse zur Eingliederung 97a 97a 97a Teilprothese beieinschließlich einem Restzahnbestand bis ggf. einer Totalprothese Totalprothese, weitergehender zu 3 Zähnen oder 98g Maßnahmen (z.B. schleimhautgetragenen Aufstellung der Zähne), ggf. ggf. Deckprothese, einschließlich weitergehender 98h/1 jedoch keine Anprobe der Prothese ) 100% 100% oder Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne, 98h/2 7b, 89, 7b, 89, 98b Metallbasis hergestellt), Anprobe der ggf. 98b Prothese oder zahntechnische Fertigstellung 100% erfolgt 7b, Abformung und Ermittlung der 75% 75%89, 98a Bissverhältnisse zur Eingliederung einer und/oder 97a Totalprothese , einschließlich weitergehender 98b Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne), ggf. Anprobe oder in zahntechnische Die Nrn. 98a und/oder 98b BEMA sind nur abrechenbar, wennder die Prothese Abformungen ein Modell übertragen wurden. 100% Fertigstellung erfolgt Nr. 8.5 Abformung und Ermittlung der 75% 50% Abformung und Ermittlung der 50% 50% 7b, 89, 98b Bissverhältnisse Bissverhältnisse Behandlung bis zur Eingliederung % vom 97a % vom TL Behandlung bis zur Eingliederung einer % vom 97a % vom einer Totalprothese gepl. Honorar Befund- Totalprothese, einschließlich weitergehender gepl. Honorar Nr. 98bFZ BEMA istggf. nur abrechenbar, die Abformung ein Modell der übertragen (z.B.inAufstellung Zähne), wurde.FZ ggf. BEMA Nr. wennMaßnahmen jedoch keineund Anprobe der Prothese ) 100% 100% Abformung und Ermittlung der 50% 50% Nr. 8.5 Abformung Ermittlung der 75% 50% Bissverhältnisse zur Eingliederung Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 96c,89, 97b 96c,89, 97b98b 7b, 7b, einer Teilprothese bei einem Teilprothese bei einem Restzahnbestand bis ggf. 98b Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen ggf. 98g schleimhautgetragenen Deckprothese Deckprothese , einschließlich 100% 98h/1, Abformung und Ermittlung derweitergehender 75% 75% Maßnahmen (z.B.zur Aufstellung der Zähne, 7b, 89, 98h/2 Bissverhältnisse Eingliederung einer 97a Metallbasis hergestellt), jedoch keine 98a oder ggf. Totalprothese , einschließlich weitergehender Anprobe der Prothese 98c 100% Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne), ggf. 7b, 89,98a Anprobe der Prothese oder zahntechnische 100% oder 98c Fertigstellung erfolgt 7b, 89, 98b Abformung und Ermittlung der 75% 75% Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 96c, 97a bei in einem Restzahnbestand ggf. Nr. 98b BEMA ist nur abrechenbar, wennTeilprothese die Abformung ein Modell übertragenbis wurde. zu 3 Zähnen oder schleimhautgetragenen 98g Deckprothese, einschließlich weitergehender 98h/1 oder Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne, 98h/2 Metallbasis hergestellt), Anprobe der ggf. Prothese oder zahntechnische Fertigstellung 100% erfolgt 7b, 89, 98a und/oder 98cvom Behandlung bis % vom % vom TL Behandlung bis % vom % gepl. Honorar Befundgepl. Honorar Die Nrn. 98a und/oder sind nurNr. abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen FZ 98c BEMA BEMA FZ wurden. Abformung und Ermittlung der 50% 50% Nr. 8.5 Abformung und Ermittlung der 75% 50% Bissverhältnisse zur Eingliederung Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 97b 97b einer Totalprothese Totalprothese, einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. Aufstellung der Zähne), ggf. ggf. jedoch keine Anprobe der Prothese 100% 100% 7b, 89, 7b, 89, 98c 98c Abformung und Ermittlung der 75% 75% Bissverhältnisse zur Eingliederung einer 97b Totalprothese, einschließlich weitergehender Maßnahmen(z.B. Aufstellung der Zähne), ggf. Anprobe der Prothese oder Fertigstellung 100% erfolgt 7b, 89, 98c TL BefundNr. Nr. 8.6 Nr. 8.6 Nr. 8.6 TL BefundNr. Nr. 8.6 Nr. 8.6 5 8.6 TL BefundNr. Nr. 8.6 5 8.6 6 Nr. 98c BEMA ist nur abrechenbar, wenn die Abformung in ein Modell übertragen wurde. 4.5 4.6 4.8 Metallbasis hergestellt, aber keine Anprobe Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, Eingliederung einer provisorischen Krone 50% 50% 98e 50% 91d, 90 100% 19 Nr. 8.1 Herstellung und Anprobe der Metallbasis 100% Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einschließlich weitergehender Maßnahmen (z.B. des Primärteils oder Herstellung des Primär- und Sekundärteils bzw. Fertigstellung), Eingliederung einer provisorischen Krone 75% 75% 98e 75% 91d, 90 Nr. 8.2 100% 19 Das zahnärztliche Honorar nach BEMA ist zu 75% abrechenbar, wenn eine Abformung für die Herstellung des Sägemodells erfolgt ist. Befund Nr. 8.2 ist nicht bereits nach Abformung ansetzbar, da bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur geringe Laborkosten angefallen sind. Befund Nr. 8.2 ist erst ansetzbar, wenn mindestens das Primärteleskop laborseitig hergestellt wurde. 7 17 Gepl. FZ Behandlung bis 4.7 Verblendung zahntechnisch nicht hergestellt Stützstiftregistrierung nicht durchgeführt Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teil- oder Totalprothese (Interimsprothese) 4.9 5.1 5.4 % vom gepl. FZ 0% % vom Honorar BEMA 0% TL BefundNr. ∅ 0% 0% 98d 50% 96a, b, c, 97a, 97b ∅ 50% Nr. 8.5 100% 98a oder 98b oder 98c Behandlung bis Herstellung einer zahntechnischen Verblendung Stützstiftregistrierung durchgeführt Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese oder Totalprothese, einschließlich weitergehender Maßnahmen (z. B. Aufstellung der Zähne, ggf. Anprobe der Prothese oder zahntechnische Fertigstellung der Prothese) % vom gepl. FZ 100% % vom Honorar 100% 100% 98d 75% 96a, b, c, 97a, 97b, 75% TL BefundNr. ∅ Nr. 8.6 98f (nur wenn die geplanten Halte- oder Stützelemente bereits zahntechnisch hergestellt wurden ggf. 100% 7b, 89, 98a, 98b, 98c Die Nrn. 98a, 98b oder 98c BEMA sind nur abrechenbar, wenn die Abformungen in ein Modell übertragen wurden. Gepl. FZ Behandlung bis 6.0 6.9 Wiederherstellung und/oder Unterfütterung durchgeführt, aber nicht eingegliedert 6.10 7.1 – 7.7 % vom gepl. FZ 100% TL BefundNr. Behandlung bis % vom Honorar TL BefundNr. 8 FO R T B I L D U N G Kommunikation ➲ Kommunikation (Instrument zum Aufbau von Beziehungen) ➲ Kommunikationsquadrat ➲ Sprechen und verstehen (verbal/nonverbal) ➲ Aktives Zuhören ➲ Patiententypen ➲ Fragetechniken ➲ Kritik erkennen und wertvoll nutzen ➲ Rollenspiele ➲ NBN Regel ➲ Rettungsanker ➲ Kommunikationstypen (Vielredner, Unterbre- cher, Schweiger, Wichtigtuer, Streitsüchtiger) ➲ Motivationstypen 18 % vom gepl. FZ Präparation eines Zahnes zur Erneuerung Nach 0% 75% Nach den den FZ- eines Primär- oder Sekundärteils einer 91d1/2 FZ-Rili Rili kein Teleskopkrone, einschließlich weitergehender kein (z.B. Abformung, Herstellung des Sägemodells Befund ggf. Befund oder zahntechnische Fertigstellung erfolgt ansetz100% ansetzbar bar 19 Festzuschüsse für Teilleistungen in der Befundklasse 7 sind nicht vorgesehen. Die Gebühren nach BEMA und/oder GOZ sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt zu berechnen. Präparation eines Zahnes zur Erneuerung eines Primär- oder Sekundärteils einer Teleskopkrone 0% % vom Honorar BEMA 100% 19 24a, 24b, 24c, 89, 95a, 95b, 95c, 95d, 98f, 98h/1, 98h/2, 100a, 100b, 100c, 100d, 100e, 100f, 50% 91d1/2 DHZH 3/2015 Kurs Nr.: Datum: Referentin: Uhrzeit: Kursgebühr: Kursort: 30217-16001 Mittwoch, 27.01.2016 Lurdes Martins-Vetter, DH, Bad Homburg 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr 175,00 EUR inkl. 19% MwSt. FAZH GmbH, Rhonestr. 4, 60528 Frankfurt Ihre Ansprechpartnerin: Tanja Kaiser E-Mail: [email protected] 9 Telefon: 069 427275-184 Telefax: 069 427275-194 B U CH VO R S T E L LU N G Das Haus der geheimen Versprechen Die Erinnerungen ihrer Großmutter haben die australische Autorin Kimberley Wilkins inspiriert, den Roman „Das Haus der geheimen Versprechen“ zu schreiben. Welche Rolle die Großmutter in der Handlung einnehmen würde, erzählt sie allerdings nicht. Worum geht’s? Australien 1926: Im mondänen Evergreen Spa Hotel treffen sich die Reichen und Schönen. Fasziniert beobachtet das neunzehnjährige Dienstmädchen Violet deren scheinbar sorgloses Leben. Doch als ein Unwetter das Hotel von der Außenwelt abschneidet, bröckelt die sorgsam gehütete Fassade. Leidenschaften flackern auf, Geheimnisse treten ans Licht – und müssen um jeden Preis gewahrt werden, als der Sturm wieder abzieht. 2014 wird das Evergreen Spa renoviert. Bei den Umbauarbeiten entdecken der Architekt Thomas und die junge Lauren ein Bündel alter Liebesbriefe, unterzeichnet mit den Initialen SHB. Sie erzählen von einer leidenschaftlichen Affäre – und von den dramatischen Ereignissen, die sich daran entzündeten … Ein ganz neues Leben Als bekannt wurde, dass Jojo Moyes eine Fortsetzung von „Ein ganzes halbes Jahr” geschrieben hat, war die Freude groß. Aber machen wir uns nichts vor: Die Erwartungen an „Ein ganz neues Leben“, sind sehr hoch. In der Inhaltsangabe des Verlages heißt es: Sechs Monate hatten Louisa Clark und Will Traynor zusammen. Ein ganzes halbes Jahr. Und diese sechs Monate haben beide verändert. Lou ist nicht mehr das Mädchen aus der Kleinstadt, das Angst vor seinen eigenen Träumen hat. Aber sie führt auch nicht das unerschrockene Leben, das Will sich für sie gewünscht hat. Denn wie lebt man weiter, wenn man den Menschen verliert, den man am meisten liebt? Eine Welt ohne Will, das ist für Lou immer noch schwer zu ertragen. Ein einsames Appartement, ein trister Job am Flughafen – Lou existiert, aber ein Leben ist das nicht. Bis es eines Tages an der Tür klingelt – und sich eine Verbindung zu Will auftut, von der niemand geahnt hat. Endlich schöpft Lou wieder Hoffnung. Hoffnung auf ein ganz neues Leben. Zugegeben, Kimberley Wilkins ist hierzulande nicht die bekannteste Autorin. Sie als Geheimtipp zu bezeichnen wäre allerdings übertrieben. Ihre Romane enthalten aber grundsätzlich Dramatik und Spannung. Hier plätschern nicht irgendwelche schwülstigen Liebesgeschichten dahin, von denen die Leserin das Ende sowieso schon kennt. Hier passiert einiges – und das in zwei unterschiedlichen Handlungssträngen. „Das Haus der geheimen Versprechen“ ist im August als Hardcover zum entsprechenden Preis erschienen. Wem das zu kostspielig ist, dem seien die bereits erschienen Taschenbücher empfohlen: „Das Haus am Leuchtturm“ ist absolut lesenswert. Was beim Lesen auffällt: Lou ist älter geworden (logisch!) und sie wirkt reifer. Die Geschichte setzt 18 Monate nach Wills Tod ein, von dem sich Lou einfach nicht erholen kann. Sie ist ziemlich deprimiert und wirkt auch nicht mehr so unbekümmert wie im ersten Roman. Kimberley Wilkins – Das Haus der geheimen Versprechen – Knaur HC – 480 Seiten – Hardcover 19,99 – E-Book 14,99 € Jojo Moyes – Ein ganz neues Leben – Wunderlich Verlag – 528 Seiten – Hardcover 19,95 – E-Book 16,99 € (ph) Sie führt definitiv nicht das Leben, welches sich Will für sie gewünscht hat. Und dann klingelt es an der Tür und nicht nur Lou ist überrascht, sondern auch die Leserin … 19 E R FA H R U N G S B E R I CH T E Wir haben einige „Erstklässler“ unter den ZFAs nach ihren ersten Wochen in der Ausbildung gefragt und freuen uns über die Berichte, von denen wir zwei ausführlich und ein paar weitere auszugsweise abdrucken möchten. Wie versprochen, erhalten die Verfasserinnen als Dankeschön einen Amazon-Gutschein. Was mir gefällt Friederike „Besonders an meiner Ausbildung gefällt mir der Umgang mit Menschen, und diesen weiterhelfen zu können. Auch das Arbeiten mit Kindern, wenn auch nicht so häufig, gefällt mir, da man so noch einmal ein besonderes Gespür und Einfühlungsvermögen erlernt. Gerade unsere kleinen Patienten sind oft die mit der größten Angst. Aber wer lieb ist, den besucht bekanntlich nachts auch die Zahnfee . Mir gefällt das Arbeiten im Team, und dass man von seinen Kollegen und seinem Chef immer unterstützt wird, jeder für einen das Beste will und all sein Wissen weitergibt. Man ist nie auf sich alleine gestellt. Es macht mich glücklich, wenn ein Schmerzpatient zu uns kommt und wir ihm weiterhelfen konnten. Die Dankbarkeit, die viele dann ausstrahlen, zeigt mir immer wieder, dass ich das Richtige mache, auch wenn ich selbst in der Behandlung manchmal nicht mehr mache, als „Händchen zu halten.“ Was gefällt Ihnen nicht an der Ausbildung? Patienten, die vergessen, dass wir auch nur Menschen sind und nicht für alles verantwortlich gemacht werden können. Fehler des Labors sind da ein gutes Beispiel. Wir werden für Fehler anderer zur Verantwortung gezogen und müssen die Unfreundlichkeit und Unhöflichkeit vieler Patienten hinnehmen. Haben Sie den Eindruck, dass Sie sich für den richtigen Beruf entschieden haben? Definitiv! Die Möglichkeiten der Weiterbildung sind riesig und man lernt so nie aus. Menschen zu helfen und so in einem Team zu arbeiten, ist genau das Richtige für mich! Auch wenn ich nicht ewig als ZFA arbeiten werde, der Job ist es! Haben Sie besondere Erwartungen an die Ausbildung und denken Sie, dass diese erfüllt werden? Ich konnte nie Blut sehen und hätte gedacht, ich kippe bei der ersten Behandlung um. Naja, Medizin ohne Blut, das geht nicht. Jetzt habe ich damit keine Probleme mehr! Ansonsten bin ich ohne große Erwartungen in meine Ausbildung gestartet, ich wollte mich überraschen lassen.” Was mir nicht so gut gefällt Mit Friederike und Luisa haben sich zwei sehr zufriedene Auszubildende zu ihren ersten Wochen geäußert. Aber natürlich gibt es auch andere Meinungen und nicht jede Berufsanfängerin ist mit allem zufrieden. So haben einige auf die Frage „Was gefällt Ihnen nicht an Ihrer Ausbildung?“ geantwortet, dass sehr viel Neues auf sie einprasselt und dass sie sich dadurch überfordert fühlen (siehe dazu Editorial Seite 3). Da stehen die zukünftigen ZFAs den Azubis in anderen Ausbildungsberufen sicher in nichts nach. 20 DHZH 3/2015 Luisa „Hallo, ich bin Luisa, 17 Jahre alt und habe im August 2015 mit meiner Ausbildung zur Z ahnmedizinischen Fachangestellten begonnen. Mir gefällt an meiner Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, dass der Beruf sehr vielfältig ist. Nach der Ausbildung hat man viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Das lässt den Beruf nie langweilig werden, denn man kann immer was Neues dazu lernen und die Medizin bleibt nie stehen. Jeden Tag kommt eine neue Herausforderung auf einen zu. An diesem Beruf ist auch schön, dass man Menschen helfen kann, die Schmerzen erleiden und sie vielleicht danach mit einem strahlenden Gesicht die Praxis verlassen. Ich wollte immer in meinem zukünftigen Beruf etwas mit Menschen zu tun haben. Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist dafür genau der richtige. Patienten, die sehr große Angst haben, kann man gut beraten und ihnen die Angst nehmen. Es ist ein gutes Gefühl, wenn man Menschen mit Schmerzen helfen kann und sie danach glücklich und zufrieden nach Hause gehen. Der Aufgabenbereich für die Zahnmedizinische Fachangestellte ist auch sehr vielfältig gestaltet und das finde ich auch gut an diesem Beruf. Sie hat zum Beispiel die Aufgabe, die Zähne zu röntgen, eine Abformung eines Zahnes zu machen oder eines ganzen Kiefers. Außerdem macht sie Zahnsteinentfernung, Entfernungen von Zementresten oder sie stellt Provisorien zum Beispiel nach einer Präparation her. Ich habe den Eindruck, dass ich mich definitiv für den richtigen Beruf entschieden habe. Der Beruf macht mir jeden Tag aufs Neue mehr Spaß. Ich gehe morgens immer mit einer positiven Einstellung zur Arbeit und das ist, finde ich, sehr wichtig, denn seinen Beruf wird man wahrscheinlich viele Jahre ausüben. Ich finde außerdem gut, das man schon nach kurzer Zeit sehr viel lernen kann, denn man wird direkt in der Praxis integriert und man hat direkt die Arbeitsaufgaben vor sich. Ich habe die Erwartung, dass ich alles beigebracht bekomme, was für diesen Beruf nötig ist und ich denke, dass diese gut erfüllt wird.” Weitere Stimmen „Karteikarten aussortieren mache ich ungern.” „Dass manchmal alles so stressig ist, dass man beim Vorbereiten für den nächsten Patienten Sachen vergisst und dann dafür angeschrien wird. ” „In der Ausbildung gefällt mir nicht die Arbeitszeit. Ich arbeite über acht Stunden. Aber sonst ist alles in Ordnung.” „Mir gefällt an meiner Ausbildung nicht, dass es manchmal sehr hektisch ist und dass man von jedem etwas anderes erklärt bekommt und nie weiß, wie es richtig geht. Außerdem gefällt mir nicht, dass von einem erwartet wird, dass man alles schon kann. ” © rcfotostock, FOTOLIA.COM „Im Prinzip gibt es wirklich nichts, was mir nicht gefällt. Natürlich hat man ab und zu Situationen, wo man sagt „Boah, ich habe keine Lust mehr“, aber das sind Ausnahmen und diese verfliegen sehr schnell wieder!” „Die Arbeitszeiten an den langen Tagen könnten besser sein, weil ich dann immer irgendwie meine drei Stunden Mittagspause herumbekommen muss. Die Kollegen haben andere Zeiten.” „Mir gefällt alles an der Ausbildung, außer den Arbeitszeiten, weil sie jeden Tag unterschiedlich sind.” „Die Patienten, die unhöflich sind oder meckern, weil sie fünf Minuten warten mussten.” 21 ABS CH LUSS FE I E R N I M S O M M E R Wir gratulieren allen ZFAs zur bestandenden Abschlussprüfung! Auch in Bad Nauheim, Wetzlar, Kriftel, Groß-Gerau, Limburg, Marburg, Korbach, Hanau, Offenbach, Wiesbaden, Bensheim, Alsfeld und Fulda. Willi-Brandt-Schule, Gießen Martin-Behaim-Schule, Darmstadt Julius-Leber-Schule, Frankfurt 22 DHZH 3/2015
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