Konto-/Depot-Nr. Zusatz zum Kontoeröffnungsantrag IBAN Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters1. Der gesetzliche Vertreter stimmt der Konto-/Depoteröffnung zu; das Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Die Eltern sollen kraft ihres gesetzlichen Vertretungsrechts nur gemeinsam verfügungsberechtigt sein. jeder für sich allein verfügungsberechtigt sein; das alleinige Verfügungsrecht eines Elternteils kann der andere Elternteil jederzeit widerrufen. Dieses Verfügungsrecht erlischt mit Volljährigkeit des Kontoinhabers. Der Minderjährige soll nur mit gesonderter Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Konto-/Depotverfügungen vornehmen dürfen. ohne gesonderte Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Konto-/Depotverfügungen (z. B. Barzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge) vornehmen dürfen. Das Verfügungsrecht des Minderjährigen wird jedoch wie folgt begrenzt: Die Verfügungsbeschränkungen des Minderjährigen erlöschen mit seiner Volljährigkeit. Das Verfügungsrecht des Minderjährigen kann jederzeit – auch durch einen Elternteil allein – widerrufen werden. Die Aushändigung einer VR-BankCard zur Bedienung von Geldautomaten, Kontoauszugdruckern und sonstigen Selbstbedienungseinrichtungen Kontoauszüge sollen wird gewünscht. wird nicht gewünscht. dem gesetzlichen Vertreter dem Minderjährigen zugesandt werden. Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking wird zugestimmt. Ort, Datum nicht zugestimmt. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Der Minderjährige nimmt den Umfang der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Verfügungsrecht zur Kenntnis. Ort, Datum Unterschrift des Minderjährigen 1 Die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder steht im Regelfall beiden Eltern gemeinschaftlich zu; bei Vormundschaft besondere gesetzliche Vorschriften beachten. 340 2603 I 2.13 bank 21 Konto-/Depot-Nr. Zusatz zum Kontoeröffnungsantrag IBAN Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters1. Der gesetzliche Vertreter stimmt der Konto-/Depoteröffnung zu; das Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Die Eltern sollen kraft ihres gesetzlichen Vertretungsrechts nur gemeinsam verfügungsberechtigt sein. jeder für sich allein verfügungsberechtigt sein; das alleinige Verfügungsrecht eines Elternteils kann der andere Elternteil jederzeit widerrufen. Dieses Verfügungsrecht erlischt mit Volljährigkeit des Kontoinhabers. Der Minderjährige soll nur mit gesonderter Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Konto-/Depotverfügungen vornehmen dürfen. ohne gesonderte Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Konto-/Depotverfügungen (z. B. Barzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge) vornehmen dürfen. Das Verfügungsrecht des Minderjährigen wird jedoch wie folgt begrenzt: Die Verfügungsbeschränkungen des Minderjährigen erlöschen mit seiner Volljährigkeit. Das Verfügungsrecht des Minderjährigen kann jederzeit – auch durch einen Elternteil allein – widerrufen werden. Die Aushändigung einer VR-BankCard zur Bedienung von Geldautomaten, Kontoauszugdruckern und sonstigen Selbstbedienungseinrichtungen Kontoauszüge sollen wird gewünscht. wird nicht gewünscht. dem gesetzlichen Vertreter dem Minderjährigen zugesandt werden. Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking wird zugestimmt. Ort, Datum nicht zugestimmt. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Der Minderjährige nimmt den Umfang der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Verfügungsrecht zur Kenntnis. Ort, Datum Unterschrift des Minderjährigen 1 Die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder steht im Regelfall beiden Eltern gemeinschaftlich zu; bei Vormundschaft besondere gesetzliche Vorschriften beachten. 340 2603 II 2.13 bank 21
© Copyright 2024 ExpyDoc