Einverständnis - Universität Paderborn

Einverständnis- und Fotofreigabe-Erklärung
FRÜHLINGS-UNI 21.03. – 24.03.2016 /// Das MINT-Schnupperstudium für Schülerinnen der
Mittel- und Oberstufe an der Universität Paderborn
Name der Teilnehmerin:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefonnummer:
Einverständniserklärung
Ich bin über die Teilnahme informiert worden und erkläre hiermit meine Teilnahme/ die Teilnahme meines Kindes an der oben genannten Veranstaltung. Die Organisatorinnen übernehmen keinerlei rechtliche Verpflichtungen. Ich werde mich/ mein Kind wird sich an die Weisungen der betreuenden Personen halten. Ich weiß, dass
grobes Fehlverhalten den Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen kann.
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Ort, Datum
Unterschrift (Bei Minderjährigen ist die Unterschrift einer/ eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.)
Fotofreigabeerklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen von mir/ von meinem Kind für obige Veranstaltung
gemacht werden dürfen. Sollten Sie nicht mit den Fotoaufnahmen einverstanden sein, so werden wir darauf
achten Sie/ Ihr Kind nicht zu fotografieren. Die Abgabe der Fotofreigabeerklärung ist freiwillig, sie ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Die Aufnahmen werden ohne Namensnennung im Rahmen
der Berichterstattung über die Veranstaltung oder für Bekanntmachungen ähnlicher Aktionen der UPB-Webpräsenz verwendet.
Weder von der Fotografin/ dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
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Ort, Datum
Unterschrift (Bei Minderjährigen ist die Unterschrift einer/ eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.)
Nicht zutreffendes bitte streichen! Alle erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden ausschließlich im Rahmen der o.g. Veranstaltung verwendet. Veranstalterin ist das Projekt „Frauen gestalten die Informationsgesellschaft“ der Universität Paderborn, Leiterin Dipl.Soz. Franziska Pestel, [email protected].
Rechtliche Grundlage: Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des vom Gesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 22, Kunsturheberrechtsgesetz). Es gilt der Grundsatz, dass Fotos nur mit Einwilligung der oder des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden
dürfen. Es handelt sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Deshalb kann bei Minderjährigen eine Einwilligung nur durch eine
gesetzliche Vertretung erklärt werden.