KINDERGELD KINDERGELD Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes. Es fungiert somit als Teil des Familienleistungsausgleichs, der dazu beiträgt, die durch die Erziehung von Kindern entstehenden finanziellen Belastungen zu verringern. Anspruchsberechtigte Personen Grundsätzlich ist nicht das Kind selbst, sondern die Person, die den Unterhalt für das Kind erbringt, anspruchsberechtigt. Der Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz setzt für Inländer/-innen voraus, dass sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, oder falls wohnhaft im Ausland, in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die IG BCE informiert über Kindergeld. Die IG BCE informiert über Kindergeld. Kindergeld für sich selbst erhält, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist. Kinder im Sinne des Gesetzes Für die Zahlung des Kindergeldes werden als Kinder berücksichtigt: im ersten Grad mit Berechtigten verwandte Kinder und Adoptivkinder; Kinder der Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Berechtigte in ihren Haushalt aufgenommen haben; Pflegekinder, die Berechtigte in ihren Haushalt aufgenommen haben und zu denen die Bindung familienähnlich und für längere Dauer vorgesehen ist; ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen. In Deutschland wohnende Ausländer/-innen können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzen. »Haushaltsaufnahme« bedeutet, dass das Kind nicht nur vorübergehend oder tageweise, sondern ständig im Haushalt der Berechtigten lebt. Die polizeiliche Anmeldung allein genügt also nicht! Letzteres gilt nicht für Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und von Staaten, mit denen Abkommen über soziale Sicherheit bzw. Kindergeld bestehen. Die Haushaltszugehörigkeit wird jedoch nicht unterbrochen durch zeitweise auswärtige Unterbringung zur Schul- oder Berufsausbildung oder zum Studium. Im Ausland wohnende Personen, die in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn sie in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, als Entwicklungshelfer/-innen tätig sind oder als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU bzw. des EWR Rente nach deutschen Rechtsvorschriften beziehen und in einem der Mitgliedstaaten leben. Für jedes Kind wird nur einer Person Kindergeld gewährt. Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Kindergeld derjenigen Person gewährt, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können durch eine Berechtigtenbestimmung untereinander festlegen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Dies gilt ebenso für den leiblichen oder den nicht leiblichen Elternteil, die Pflegeeltern oder Großeltern. Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch auf Kinderzulage oder Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Unfalloder Rentenversicherung oder auf vergleichbare Leistungen für Kinder, die im Ausland oder von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen gezahlt werden, besteht. Höhe des Kindergeldes Das Kindergeld ist steuerfrei und beträgt monatlich für die ersten zwei Kinder jeweils 188 Euro (ab 1. Januar 2016 = 190 Euro), für ein drittes Kind 194 Euro (ab 1. Januar 2016 = 196 Euro), für jedes weitere Kind 219 Euro (ab 1. Januar 2016 = 221 Euro). Welches Kind bei dem Berechtigten das 1., 2., 3. oder weitere Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das 1. Kind. In dieser Reihenfolge zählen als sogenannte »Zählkinder« auch die Kinder, für die der Berechtigte kein Der Weg in die Zukunft. Beispiel: Beispiel: EinEin geschiedener Mann hat aus 1. 1. Ehe 3 Kinder, diedie beibei der geschiedener Mann hat aus Ehe 3 Kinder, der Mutter leben. Für diese Kinder steht der Mutter das Kindergeld Mutter leben. Für diese Kinder steht der Mutter das Kindergeld inin Höhe von insgesamt 558 Euro zu.zu. InIn 2. 2. Ehe hat der Mann einein Höhe von insgesamt 558 Euro Ehe hat der Mann weiteres Kind. Für dieses Kind erhält erer den Kindergeldsatz fürfür weiteres Kind. Für dieses Kind erhält den Kindergeldsatz das 4. 4. Kind inin Höhe von 219 Euro, weil diedie 3 älteren Kinder das Kind Höhe von 219 Euro, weil 3 älteren Kinder aus 1. 1. Ehe mitgezählt werden können, solange der Mann zum aus Ehe mitgezählt werden können, solange der Mann zum Kindergeldberechtigten bestimmt wird. Wird diedie 2. 2. Ehefrau zur Kindergeldberechtigten bestimmt wird. Wird Ehefrau zur Kindergeldberechtigten bestimmt, soso werden diedie 3 Kinder des Kindergeldberechtigten bestimmt, werden 3 Kinder des Mannes nicht mitgezählt, dada siesie zur Antragstellerin inin keinem Mannes nicht mitgezählt, zur Antragstellerin keinem Kindschaftsverhältnis stehen. Dies hätte zur Folge, dass der Kindschaftsverhältnis stehen. Dies hätte zur Folge, dass der geringere Kindergeldsatz inin Höhe von 188 Euro gezahlt werden geringere Kindergeldsatz Höhe von 188 Euro gezahlt werden würde. würde. Kinderfreibetrag Kinderfreibetrag Mit Mit dem dem Kinderfreibetrag Kinderfreibetrag wird wird das das sächliche sächliche Existenzminimum Existenzminimum eines eines Kindes Kindes steuerlich steuerlich freigestellt. freigestellt. Zusammen Zusammen mit mit dem dem FreibeFreibetrag trag fürfür Betreuung, Betreuung, Erziehung Erziehung und und Ausbildung Ausbildung ergibt ergibt sich sich daraus daraus einein Freibetrag Freibetrag fürfür Kinder Kinder inin der der Steuer Steuer von von insgesamt insgesamt 7.152 7.152 Euro Euro 2015 2015 und und 7.248 7.248 Euro Euro abab 2016. 2016. Die Die Freibeträge Freibeträge fürfür Kinder Kinder werden werden beibei der der Einkommensteuer Einkommensteuer berücksichtigt, berücksichtigt, wenn wenn das das gezahlte gezahlte Kindergeld Kindergeld diedie Steuerfreistellung Steuerfreistellung des des Existenzminimums Existenzminimums des des Kindes Kindes nicht nicht abdeckt. abdeckt. InIn diesem diesem Fall Fall wird wird das das gezahlte gezahlte KinderKindergeld geld angerechnet, angerechnet, und und Kindergeld Kindergeld sowie sowie Steuerfreibetrag Steuerfreibetrag werden werden am am Jahresende Jahresende vom vom Finanzamt Finanzamt automatisch automatisch gegengerechnet. gegengerechnet. Darüber Darüber hinaus hinaus werden werden diedie Freibeträge Freibeträge fürfür Kinder Kinder inin allen allen Fällen Fällen beim beim Solidaritätszuschlag Solidaritätszuschlag und und beibei der der Kirchen Kirchen steuer steuer berückberücksichtigt. sichtigt. Bezugszeitraum Bezugszeitraum Die Die allgemeine allgemeine Altersgrenze Altersgrenze fürfür das das Kindergeld Kindergeld beträgt beträgt 1818 Jahre. Jahre. BisBis zuzu diesem diesem Alter Alter wird wird Kindergeld Kindergeld unabhängig unabhängig davon davon gezahlt, gezahlt, obob sich sich das das Kind Kind inin einer einer Ausbildung Ausbildung befindet befindet oder oder sonstige sonstige Einkünfte Einkünfte hat. hat. Die Die Kindergeldberechtigten Kindergeldberechtigten erhalten erhalten fürfür ihre ihre Kinder Kinder bisbis zur zur Vollendung Vollendung des des 18.18. Lebensjahres Lebensjahres inin jedem jedem Fall Fall Kindergeld, Kindergeld, ohne ohne AusbildungsAusbildungsund und Einkommensnachweise Einkommensnachweise zuzu erbringen. erbringen. EinEin volljähriges volljähriges Kind Kind kann kann dann dann weiter weiter berücksichtigt berücksichtigt werden, werden, wenn wenn eses noch noch nicht nicht das das 21.21. Lebensjahr Lebensjahr vollendet vollendet hat, hat, nicht nicht inin einem einem Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungsverhältnis steht steht und und beibei einer einer Agentur Agentur fürfür Arbeit Arbeit imim Inland Inland alsals Arbeitsuchende/-r Arbeitsuchende/-r gemeldet gemeldet istist oder oder noch noch nicht nicht das das 25.25. Lebensjahr Lebensjahr vollendet vollendet hat hat und und a) a)fürfür einen einen Beruf Beruf ausgebildet ausgebildet wird wird oder oder b)b)sich sich inin einer einer Übergangszeit Übergangszeit von von höchstens höchstens 4 Monaten 4 Monaten befindet, befindet, diedie zwischen zwischen 2 Ausbildungs2 Ausbildungsabschnitten abschnitten oder oder zwischen zwischen einem einem AusbildungsAusbildungsabschnitt abschnitt und und der der Ableistung Ableistung des des gesetzlichen gesetzlichen WehrWehroder oder Zivildienstes Zivildienstes liegt, liegt, oder oder c) c)eine eine Berufsausbildung Berufsausbildung mangels mangels Ausbildungsplatzes Ausbildungsplatzes nicht nicht beginnen beginnen oder oder fortsetzen fortsetzen kann kann oder oder d)d)einein freiwilliges freiwilliges soziales soziales Jahr Jahr oder oder freiwilliges freiwilliges ökologisches ökologisches Jahr Jahr leistet leistet oder oder e) e)wegen wegen körperlicher, körperlicher, geistiger geistiger oder oder seelischer seelischer Behinderung Behinderung außerstande außerstande ist,ist, sich sich selbst selbst zuzu unterhalten. unterhalten. Auszahlung des Kindergeldes Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Für die Auszahlung des Kindergeldes sind die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit allein zuständig. Sie entscheiden auch über den Kindergeldanspruch, dem Grund sowie der Höhe nach. Das Kindergeld wird unbar durch Überweisung auf ein vom Berechtigten angegebenes Konto bei einem Geldinstitut gezahlt. Beantragung Das Kindergeld ist bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich zu beantragen. Für die Antragstellung sind bei der Familienkasse spezielle Vordrucke erhältlich. Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung von Bedeutung sind unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Ebenso sind Änderungen über die im Zusammenhang mit der Leistung abgegebenen Erklärungen mitteilungspflichtig. Voraussetzung Voraussetzung fürfür Letzteres Letzteres ist,ist, dass dass diedie Behinderung Behinderung vor vor Vollendung Vollendung des des 25.25. Lebensjahres Lebensjahres eingetreten eingetreten ist.ist. InIn dem dem Fall Fall kann kann auch auch über über das das 25.25. Lebensjahr Lebensjahr hinaus hinaus ohne ohne alters alters mäßige mäßige Begrenzung Begrenzung einein KindergeldKindergeldanspruch anspruch bestehen. bestehen. Unterbrechungen Unterbrechungen wegen wegen Erkrankung Erkrankung oder oder MutterMutterschaft schaft bzw. bzw. WehrWehroder oder Zivildienst Zivildienst können können diedie jeweijeweiligen ligen Altersgrenzen Altersgrenzen hinausschieben. hinausschieben. Einkommen Einkommenund undBezüge Bezüge Seit Seit dem dem 1. 1. Januar Januar 2012 2012 existiert existiert keine keine BemessungsBemessungsgrenze grenze fürfür den den Bezug Bezug von von Kindergeld Kindergeld mehr. mehr. Die Die Abschaffung Abschaffung erfolgt, erfolgt, weil weil diedie IGIG BCE BCE sich sich kontinuierkontinuierlich lich dafür dafür eingesetzt eingesetzt hat. hat. Kindergeld Kindergeld wird wird beibei Vorliegen Vorliegen der der anderen anderen BedinBedingungen, gungen, unabhängig unabhängig von von der der Höhe Höhe der der Einkünfte, Einkünfte, des des Kindes Kindes gezahlt. gezahlt. KINDERGELD KINDERGELD Kindergeld bekommt, weil eses einem anderen Eltern teil vorrangig Kindergeld bekommt, weil einem anderen Eltern teil vorrangig zusteht. Kinder, fürfür diedie kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zusteht. Kinder, kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zählen inin dieser Reihenfolge nicht mit. zählen dieser Reihenfolge nicht mit. www.zukunftsgewerkschaft.de www.zukunftsgewerkschaft.de Impressum Impressum Ich bin Ich bin dabei! dabei! Herausgeberin: Herausgeberin: Industriegewerkschaft Industriegewerkschaft Bergbau,Bergbau, Chemie,Chemie, Energie Energie Vorstandsbereich Vorstandsbereich 3 3 Königsworther Königsworther Platz 6 Platz 6 30167 Hannover 30167 Hannover Internet:Internet: www.igbce.de www.igbce.de Verantwortlich: Verantwortlich: Ralf Sikorski Ralf Sikorski Redaktion: Redaktion: Ursula Salzburger, Ursula Salzburger, Abt. Frauen/Gleichstellung Abt. Frauen/Gleichstellung Telefon: Telefon: 0511 7631-258/-246 0511 7631-258/-246 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Druck und Druck Vertrieb: und Vertrieb: BWH GmbH BWH GmbH Beckstraße Beckstraße 10 10 30457 Hannover 30457 Hannover Titelfoto:Titelfoto: Klöpper Klöpper & Eisenschmidt & Eisenschmidt GbR/iStock GbR/iStock September September 2015/5. 2015/5. Auflage Auflage BWH-P1502971 auch auch unter unter www.mitgliedwerden.igbce.de www.mitgliedwerden.igbce.de BWH-P1502971 MITGLIED MITGLIED WERDEN WERDEN LOHNT LOHNT SICH! SICH! besser besser informiert. informiert. f3 f3 09/2015 09/2015 Bestell-Nr. Bestell-Nr.
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