Kindergeld

KINDERGELD
KINDERGELD
Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines
Kindes. Es fungiert somit als Teil des Familienleistungsausgleichs, der dazu beiträgt, die durch die Erziehung von
Kindern entstehenden finanziellen Belastungen zu
verringern.
Anspruchsberechtigte Personen
Grundsätzlich ist nicht das Kind selbst, sondern die Person, die den Unterhalt für das Kind erbringt, anspruchsberechtigt.
Der Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz setzt für Inländer/-innen voraus, dass sie einen
Wohnsitz in Deutschland haben, oder falls wohnhaft im
Ausland, in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Die IG BCE informiert
über Kindergeld.
Die IG BCE informiert
über Kindergeld.
Kindergeld für sich selbst erhält, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Vollwaise ist oder
den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und nicht bei einer
anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.
Kinder im Sinne des Gesetzes
Für die Zahlung des Kindergeldes werden als Kinder berücksichtigt:
 im ersten Grad mit Berechtigten verwandte Kinder und
Adoptivkinder;
 Kinder der Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Berechtigte in ihren Haushalt aufgenommen haben;
 Pflegekinder, die Berechtigte in ihren Haushalt aufgenommen
haben und zu denen die Bindung familienähnlich und für
längere Dauer vorgesehen ist; ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen.
In Deutschland wohnende Ausländer/-innen können
Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzen.
»Haushaltsaufnahme« bedeutet, dass das Kind nicht nur vorübergehend oder tageweise, sondern ständig im Haushalt der Berechtigten lebt. Die polizeiliche Anmeldung allein genügt also nicht!
Letzteres gilt nicht für Staatsangehörige der EU, des
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und
von Staaten, mit denen Abkommen über soziale Sicherheit
bzw. Kindergeld bestehen.
Die Haushaltszugehörigkeit wird jedoch nicht unterbrochen durch
zeitweise auswärtige Unterbringung zur Schul- oder Berufsausbildung oder zum Studium.
Im Ausland wohnende Personen, die in Deutschland
beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können
Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn sie in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, als
Entwicklungshelfer/-innen tätig sind oder als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU bzw. des EWR Rente
nach deutschen Rechtsvorschriften beziehen und in einem
der Mitgliedstaaten leben.
Für jedes Kind wird nur einer Person Kindergeld gewährt.
Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Kindergeld derjenigen Person
gewährt, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können durch
eine Berechtigtenbestimmung untereinander festlegen,
wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Dies gilt ebenso
für den leiblichen oder den nicht leiblichen Elternteil, die
Pflegeeltern oder Großeltern.
Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch auf
Kinderzulage oder Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Unfalloder Rentenversicherung oder auf vergleichbare Leistungen für
Kinder, die im Ausland oder von zwischen- oder überstaatlichen
Einrichtungen gezahlt werden, besteht.
Höhe des Kindergeldes
Das Kindergeld ist steuerfrei und beträgt monatlich
 für die ersten zwei Kinder jeweils 188 Euro
(ab 1. Januar 2016 = 190 Euro),
 für ein drittes Kind 194 Euro
(ab 1. Januar 2016 = 196 Euro),
 für jedes weitere Kind 219 Euro
(ab 1. Januar 2016 = 221 Euro).
Welches Kind bei dem Berechtigten das 1., 2., 3. oder weitere Kind
ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste
Kind ist stets das 1. Kind. In dieser Reihenfolge zählen als sogenannte »Zählkinder« auch die Kinder, für die der Berechtigte kein
Der Weg in die Zukunft.
Beispiel:
Beispiel:
EinEin
geschiedener
Mann
hat
aus
1. 1.
Ehe
3 Kinder,
diedie
beibei
der
geschiedener
Mann
hat
aus
Ehe
3 Kinder,
der
Mutter
leben.
Für
diese
Kinder
steht
der
Mutter
das
Kindergeld
Mutter
leben.
Für
diese
Kinder
steht
der
Mutter
das
Kindergeld
inin
Höhe
von
insgesamt
558
Euro
zu.zu.
InIn
2. 2.
Ehe
hat
der
Mann
einein
Höhe
von
insgesamt
558
Euro
Ehe
hat
der
Mann
weiteres
Kind.
Für
dieses
Kind
erhält
erer
den
Kindergeldsatz
fürfür
weiteres
Kind.
Für
dieses
Kind
erhält
den
Kindergeldsatz
das
4. 4.
Kind
inin
Höhe
von
219
Euro,
weil
diedie
3 älteren
Kinder
das
Kind
Höhe
von
219
Euro,
weil
3 älteren
Kinder
aus
1. 1.
Ehe
mitgezählt
werden
können,
solange
der
Mann
zum
aus
Ehe
mitgezählt
werden
können,
solange
der
Mann
zum
Kindergeldberechtigten
bestimmt
wird.
Wird
diedie
2. 2.
Ehefrau
zur
Kindergeldberechtigten
bestimmt
wird.
Wird
Ehefrau
zur
Kindergeldberechtigten
bestimmt,
soso
werden
diedie
3 Kinder
des
Kindergeldberechtigten
bestimmt,
werden
3 Kinder
des
Mannes
nicht
mitgezählt,
dada
siesie
zur
Antragstellerin
inin
keinem
Mannes
nicht
mitgezählt,
zur
Antragstellerin
keinem
Kindschaftsverhältnis
stehen.
Dies
hätte
zur
Folge,
dass
der
Kindschaftsverhältnis
stehen.
Dies
hätte
zur
Folge,
dass
der
geringere
Kindergeldsatz
inin
Höhe
von
188
Euro
gezahlt
werden
geringere
Kindergeldsatz
Höhe
von
188
Euro
gezahlt
werden
würde.
würde.
Kinderfreibetrag
Kinderfreibetrag
Mit
Mit
dem
dem
Kinderfreibetrag
Kinderfreibetrag
wird
wird
das
das
sächliche
sächliche
Existenzminimum
Existenzminimum
eines
eines
Kindes
Kindes
steuerlich
steuerlich
freigestellt.
freigestellt.
Zusammen
Zusammen
mit
mit
dem
dem
FreibeFreibetrag
trag
fürfür
Betreuung,
Betreuung,
Erziehung
Erziehung
und
und
Ausbildung
Ausbildung
ergibt
ergibt
sich
sich
daraus
daraus
einein
Freibetrag
Freibetrag
fürfür
Kinder
Kinder
inin
der
der
Steuer
Steuer
von
von
insgesamt
insgesamt
7.152
7.152
Euro
Euro
2015
2015
und
und
7.248
7.248
Euro
Euro
abab
2016.
2016.
Die
Die
Freibeträge
Freibeträge
fürfür
Kinder
Kinder
werden
werden
beibei
der
der
Einkommensteuer
Einkommensteuer
berücksichtigt,
berücksichtigt,
wenn
wenn
das
das
gezahlte
gezahlte
Kindergeld
Kindergeld
diedie
Steuerfreistellung
Steuerfreistellung
des
des
Existenzminimums
Existenzminimums
des
des
Kindes
Kindes
nicht
nicht
abdeckt.
abdeckt.
InIn
diesem
diesem
Fall
Fall
wird
wird
das
das
gezahlte
gezahlte
KinderKindergeld
geld
angerechnet,
angerechnet,
und
und
Kindergeld
Kindergeld
sowie
sowie
Steuerfreibetrag
Steuerfreibetrag
werden
werden
am
am
Jahresende
Jahresende
vom
vom
Finanzamt
Finanzamt
automatisch
automatisch
gegengerechnet.
gegengerechnet.
Darüber
Darüber
hinaus
hinaus
werden
werden
diedie
Freibeträge
Freibeträge
fürfür
Kinder
Kinder
inin
allen
allen
Fällen
Fällen
beim
beim
Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag
und
und
beibei
der
der
Kirchen
Kirchen
steuer
steuer
berückberücksichtigt.
sichtigt.
Bezugszeitraum
Bezugszeitraum
Die
Die
allgemeine
allgemeine
Altersgrenze
Altersgrenze
fürfür
das
das
Kindergeld
Kindergeld
beträgt
beträgt
1818
Jahre.
Jahre.
BisBis
zuzu
diesem
diesem
Alter
Alter
wird
wird
Kindergeld
Kindergeld
unabhängig
unabhängig
davon
davon
gezahlt,
gezahlt,
obob
sich
sich
das
das
Kind
Kind
inin
einer
einer
Ausbildung
Ausbildung
befindet
befindet
oder
oder
sonstige
sonstige
Einkünfte
Einkünfte
hat.
hat.
Die
Die
Kindergeldberechtigten
Kindergeldberechtigten
erhalten
erhalten
fürfür
ihre
ihre
Kinder
Kinder
bisbis
zur
zur
Vollendung
Vollendung
des
des
18.18.
Lebensjahres
Lebensjahres
inin
jedem
jedem
Fall
Fall
Kindergeld,
Kindergeld,
ohne
ohne
AusbildungsAusbildungsund
und
Einkommensnachweise
Einkommensnachweise
zuzu
erbringen.
erbringen.
EinEin
volljähriges
volljähriges
Kind
Kind
kann
kann
dann
dann
weiter
weiter
berücksichtigt
berücksichtigt
werden,
werden,
wenn
wenn
eses

noch
noch
nicht
nicht
das
das
21.21.
Lebensjahr
Lebensjahr
vollendet
vollendet
hat,
hat,
nicht
nicht
inin
einem
einem
Beschäftigungsverhältnis
Beschäftigungsverhältnis
steht
steht
und
und
beibei
einer
einer
Agentur
Agentur
fürfür
Arbeit
Arbeit
imim
Inland
Inland
alsals
Arbeitsuchende/-r
Arbeitsuchende/-r
gemeldet
gemeldet
istist
oder
oder

noch
noch
nicht
nicht
das
das
25.25.
Lebensjahr
Lebensjahr
vollendet
vollendet
hat
hat
und
und
a) a)fürfür
einen
einen
Beruf
Beruf
ausgebildet
ausgebildet
wird
wird
oder
oder
b)b)sich
sich
inin
einer
einer
Übergangszeit
Übergangszeit
von
von
höchstens
höchstens
4 Monaten
4 Monaten
befindet,
befindet,
diedie
zwischen
zwischen
2 Ausbildungs2 Ausbildungsabschnitten
abschnitten
oder
oder
zwischen
zwischen
einem
einem
AusbildungsAusbildungsabschnitt
abschnitt
und
und
der
der
Ableistung
Ableistung
des
des
gesetzlichen
gesetzlichen
WehrWehroder
oder
Zivildienstes
Zivildienstes
liegt,
liegt,
oder
oder
c) c)eine
eine
Berufsausbildung
Berufsausbildung
mangels
mangels
Ausbildungsplatzes
Ausbildungsplatzes
nicht
nicht
beginnen
beginnen
oder
oder
fortsetzen
fortsetzen
kann
kann
oder
oder
d)d)einein
freiwilliges
freiwilliges
soziales
soziales
Jahr
Jahr
oder
oder
freiwilliges
freiwilliges
ökologisches
ökologisches
Jahr
Jahr
leistet
leistet
oder
oder
e) e)wegen
wegen
körperlicher,
körperlicher,
geistiger
geistiger
oder
oder
seelischer
seelischer
Behinderung
Behinderung
außerstande
außerstande
ist,ist,
sich
sich
selbst
selbst
zuzu
unterhalten.
unterhalten.
Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Für die Auszahlung
des Kindergeldes sind die Familienkassen bei den Agenturen für
Arbeit allein zuständig. Sie entscheiden auch über den Kindergeldanspruch, dem Grund sowie der Höhe nach.
Das Kindergeld wird unbar durch Überweisung auf ein vom
Berechtigten angegebenes Konto bei einem Geldinstitut
gezahlt.
Beantragung
Das Kindergeld ist bei der Familienkasse der zuständigen Agentur
für Arbeit schriftlich zu beantragen. Für die Antragstellung sind
bei der Familienkasse spezielle Vordrucke erhältlich.
Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den
Verhältnissen, die für die Leistung von Bedeutung sind unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Ebenso sind
Änderungen über die im Zusammenhang mit der Leistung
abgegebenen Erklärungen mitteilungspflichtig.
Voraussetzung
Voraussetzung
fürfür
Letzteres
Letzteres
ist,ist,
dass
dass
diedie
Behinderung
Behinderung
vor
vor
Vollendung
Vollendung
des
des
25.25.
Lebensjahres
Lebensjahres
eingetreten
eingetreten
ist.ist.
InIn
dem
dem
Fall
Fall
kann
kann
auch
auch
über
über
das
das
25.25.
Lebensjahr
Lebensjahr
hinaus
hinaus
ohne
ohne
alters
alters
mäßige
mäßige
Begrenzung
Begrenzung
einein
KindergeldKindergeldanspruch
anspruch
bestehen.
bestehen.
Unterbrechungen
Unterbrechungen
wegen
wegen
Erkrankung
Erkrankung
oder
oder
MutterMutterschaft
schaft
bzw.
bzw.
WehrWehroder
oder
Zivildienst
Zivildienst
können
können
diedie
jeweijeweiligen
ligen
Altersgrenzen
Altersgrenzen
hinausschieben.
hinausschieben.
Einkommen
Einkommenund
undBezüge
Bezüge
Seit
Seit
dem
dem
1. 1.
Januar
Januar
2012
2012
existiert
existiert
keine
keine
BemessungsBemessungsgrenze
grenze
fürfür
den
den
Bezug
Bezug
von
von
Kindergeld
Kindergeld
mehr.
mehr.
Die
Die
Abschaffung
Abschaffung
erfolgt,
erfolgt,
weil
weil
diedie
IGIG
BCE
BCE
sich
sich
kontinuierkontinuierlich
lich
dafür
dafür
eingesetzt
eingesetzt
hat.
hat.
Kindergeld
Kindergeld
wird
wird
beibei
Vorliegen
Vorliegen
der
der
anderen
anderen
BedinBedingungen,
gungen,
unabhängig
unabhängig
von
von
der
der
Höhe
Höhe
der
der
Einkünfte,
Einkünfte,
des
des
Kindes
Kindes
gezahlt.
gezahlt.
KINDERGELD
KINDERGELD
Kindergeld
bekommt,
weil
eses
einem
anderen
Eltern
teil
vorrangig
Kindergeld
bekommt,
weil
einem
anderen
Eltern
teil
vorrangig
zusteht.
Kinder,
fürfür
diedie
kein
Kindergeldanspruch
mehr
besteht,
zusteht.
Kinder,
kein
Kindergeldanspruch
mehr
besteht,
zählen
inin
dieser
Reihenfolge
nicht
mit.
zählen
dieser
Reihenfolge
nicht
mit.
www.zukunftsgewerkschaft.de
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Impressum
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Ich bin
Ich bin
dabei!
dabei!
Herausgeberin:
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Industriegewerkschaft
Industriegewerkschaft
Bergbau,Bergbau,
Chemie,Chemie,
Energie Energie
Vorstandsbereich
Vorstandsbereich
3
3
Königsworther
Königsworther
Platz 6 Platz 6
30167 Hannover
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Ralf Sikorski
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0511 7631-258/-246
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E-Mail: [email protected]
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Druck und
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Vertrieb:
und Vertrieb:
BWH GmbH
BWH GmbH
Beckstraße
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10
10
30457 Hannover
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Titelfoto:Titelfoto:
Klöpper Klöpper
& Eisenschmidt
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September
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2015/5. 2015/5.
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BWH-P1502971
auch
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unter
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MITGLIED
MITGLIED
WERDEN
WERDEN
LOHNT
LOHNT
SICH!
SICH!
besser besser
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f3
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09/2015
09/2015
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