Anorganisches Arsen Reis, Fisch und weitere Lebensmittel im Fokus Arsen ist ein natürlich vorkommendes Element, das im Boden, Grundwasser und in Pflanzen auftritt. In Lebensmitteln kommt Arsen sowohl in Form organischer als auch anorganischer Verbindungen vor. Anorganische Arsenverbindungen sind als karzinogen klassifiziert, ihre Aufnahme sollte daher minimiert werden. Reis und Reisprodukte können je nach Herkunft höhere Gehalte an anorganischem Arsen enthalten. Höchstmengen an anorganischem Arsen in Reis und Reisprodukten werden ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten. Darüber hinaus fordert die EU mit ihrer Empfehlung 2015/1381 die Überwachung von Arsen und Arsen-Spezies in vielen weiteren Lebensmittelmatrizes. [email protected] www.eurofins.de Vorkommen Meeresfrüchte und Fisch sind die Hauptquelle für Arsen in der menschlichen Ernährung und in Futtermitteln. In Meeresfrüchten und Fisch liegt Arsen jedoch hauptsächlich als organisches Arsenobetain und Arsenocholin vor, die wenig toxisch sind. Die Hauptquellen für die Aufnahme von anorganischem Arsen sind Getreide und Getreideprodukte (insbesondere Reis) und Lebensmittel für spezielle diätetische Zwecke (wie z.B. Algen), des Weiteren auch Wasser (in Flaschen), Kaffee, Bier und Gemüse. Aus bisher ungeklärter Ursache weisen Reiswaffeln und andere Reisprodukte teilweise wesentlich höhere Gehalte an anorganischem Arsen auf als weißer Reis. Regionen mit einem hohen Vorkommen an anorganischem Arsen sind insbesondere Asien und andere nicht-europäische Länder. In Europa sind Arsenkonzentrationen in der Umwelt meist niedrig. Rechtsgrundlagen Mit der Verordnung (EU) 2015/1006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wurden im Juni 2015 Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Lebensmitteln veröffentlicht. In der Verordnung sind Höchstgehalte (ML) für anorganisches Arsen in geschliffenem Reis (0,20 mg/kg), geschältem Reis und Parboiled-Reis (0,25 mg/kg), Reisprodukten(0,30 mg/kg) und in Reis, der für Babynahrung bestimmt ist (0,10 mg/kg), festgelegt. Die EU-Empfehlung 2015/1381 fordert die Mitgliedsstaaten auf, Arsen und Arsen-Spezies in weiteren Lebensmitteln wie Getreide, Obstund Gemüsesäften, Trinkwasser, Kaffee, Tee, Bier, Fisch und Meeresfrüchten, Gemüse, Algen, Milch und Milchprodukten, Babyfood und Nahrungsergänzungsmitteln zu monitoren. Höchstgehalte für Arsen in bestimmten Futtermittelerzeugnissen werden durch die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung festgelegt. Analytik Eurofins führt die Bestimmung von Gesamtarsen in Lebensmitteln und Futtermitteln mit verschiedenen Methoden wie GraphitofenAtomabsorptionsspektrometrie (GFAAS), induktiv gekoppelter Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) und Hochauflösender ICP-MS durch. Zusätzlich zur Bestimmung des Gesamtarsens ist die spezifische Bestimmung des toxikologisch relevanten Anteils an anorganischem Arsen in Algen, Fisch, Fischmehl und -öl, Fischfutter, Reis, Babyfood, Bier und Milch möglich. Dabei werden Arsenverbindungen aus der Probe extrahiert und das Arsen im Extrakt mittels Hydridtechnik-AAS (HG-AAS) bestimmt. Stabile organische Arsenverbindungen wie Arsenzucker, Arsenobetain und Arsenocholin werden unter diesen Bedingungen nicht erfasst. Analyseangebot Analyse Bestellcode Matrix Bestimmungsgrenze (BG) Anorganisches Arsen JCARB Bier, Milch 0,01 mg/kg Anorganisches Arsen JCARR Reis 0,05 mg/kg Anorganisches Arsen & Gesamtarsen PJCAR Reis, Babyfood 0,05 mg/kg (anorganisch) 0,05 mg/kg (gesamt) Anorganisches Arsen & Gesamtarsen PJCAA Algen, Fisch, Fischöl, Fischfutter 0,1 mg/kg (anorganisch) 0,1 mg/kg (gesamt) Gesamtarsen JJ0EF Lebensmittel, Futtermittel, Zusatzstoffe 0,1 mg/kg Gesamtarsen, niedrige BG JCHRD Babynahrung, Milch, Säfte, Gemüse, Obst 0,001 mg/kg [email protected] www.eurofins.de Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entsprechen dem derzeitigen Stand unserer Kenntnisse und wurden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Eurofins haftet daher nicht für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Inhalte stehen. Insbesondere die Überprüfung rechtlicher Angaben obliegt dem Verwender. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 15GSR412
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