Beteiligungsvertrag_webet4you muster

Beteiligungsvertrag in Form eines partiarischen
Nachrangdarlehens „webet4you“
vom [DATUM] mit der
Transfer-ID: [TRANSFER-ID],
Customer-ID: [CUSTOMER-ID]
1. Parteien
1.1
Dieser Vertrag, nachfolgend “Vertrag” genannt, besteht bei gegenseitiger Annahme zwischen
der eVisionTeam Networking GmbH, Im Kaltenborn 79, 59846 Sundern, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Nummer HRB: 10215
(nachfolgend „eVisionTeam“ genannt und
[CUSTOMERNAME],
[CUSTOMERADDRESS]
(nachfolgend „Investor“ genannt).
1.2
Dieser Vertrag regelt alle Belange eines Investments in das Projekt „webet4you“
1.3
Der Investor ([CUSTOMERNAME]) handelt ausschließlich auf eigenen Namen und auf eigene
Rechnung.
2. Vorbemerkungen
2.1
eVisionTeam ist ein Unternehmen der Direktvertriebsbranche.
Es werden unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen durch selbstständige und
eigenverantwortlich arbeitende Vertriebspartner an Endkunden vermarktet. Diese
Vermarktung kann sowohl regional als auch national oder auch international erfolgen.
2.2
eVisionTeam stellt seinen Vertriebspartner nicht nur ein Portfolio an Produkten und
Dienstleistungen für den Weiterverkauf zur Verfügung. Auch stellt es Produkte und
Dienstleistungen bereit (Werbemittel, personalisierte Homepage …), die teilweise kostenlos
oder gegen Entgelt vom Vertriebspartner benutzt werden können.
2.3
eVisionTeam sorgt darüber hinaus auch dafür, dass das angebotene Sortiment an Produkten
und Dienstleistungen ständig darauf hin überprüft wird, ob es noch marktgerecht ist und
verändert oder erweitert es im Bedarfsfall.
2.4
Ein weiterer Aufgabenbereich besteht darin, dass eVisionTeam das Inkasso gegenüber Kunden
vornimmt und zu festgelegten Zeitpunkten entstandene Provisionsansprüche der
Vertriebspartner ausgleicht. Provisionen werden auf PayPal ausbezahlt; Auszahlung auf ein
Bankkonto möglich.
2.5
Das Stammkapital von eVisionTeam beträgt EUR 25.000,00.
Gesellschafter des Unternehmens sind zu 51 Prozent Brigitte Schmalohr und zu 49 Prozent Eva
Schulte. Vertreten wird eVisionTeam durch seinen Geschäftsführer Bernd Schulte und ggf.
durch von ihm beauftragte Personen, die sich durch Vollmachten ausweisen können.
eVisionTeam beabsichtigt sein Unternehmenskapital durch die Aufnahme qualifiziert
nachrangiger partiarischer Darlehen zu stärken.
2.6
Damit Investoren solche qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehen bequem gewähren
können,
betreibt
eVisionTeam
eine
Internetseite
(http://evisioninvest.de,
http://evisionteam.de/wordpress, http://webet4you.com u.a.). Die hier gewährten qualifiziert
nachrangigen partiarischen Darlehen sind rechtsverbindlich und werden im Vorfeld durch
einen Online-Zahlungsanbieter (z.B. PayPal) oder per Bankanweisung zur Verfügung gestellt.
Nachrangig partiarische Darlehen können sowohl für einzelne Projekte von eVisionTeam als
auch ohne speziellen Verwendungswunsch an eVisionTeam vergeben werden.
2.7
Jedes Projekt hat ein eigenes, durch den jeweiligen Darlehensvertrag geregeltes,
Investitionslimit. Der Investor erhält (je 50,- Euro Darlehensbetrag bei webet4you, bei anderen
Projekten je 5,- Euro Darlehensbetrag) einen Anteil am Gewinn des jeweiligen Projektes (auf
den Webseiten und nachfolgend als „Anteil“ bezeichnet). Die Höhe des jeweiligen Anteils am
Gewinn variiert und wurde vor Darlehensvergabe dem Investor auf der Homepage angezeigt
oder bei einer schriftlichen Anfrage mitgeteilt.
2.8
Die Investoren gewähren mit dem vorliegenden Vertrag eVisionTeam ein partiarisches
Darlehen.
Partiarische Darlehen vermitteln keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an eVisionTeam.
eVisionTeam räumt seinen Investoren vielmehr einen endfälligen vertraglichen Anspruch auf
Rückzahlung des Darlehensbetrages (keine Tilgung während der Laufzeit), auf Zahlung einer
ertragsunabhängigen Festverzinsung auf den bereitgestellten Darlehensbetrag und eines
gewinnabhängigen Bonuszinses und eines Bonuszinses nach einem Exit-Ereignisses eines
einzelnen Projektes oder von eVisionTeam ein.
Die eingeräumte Festverzinsung wurde bei webet4you mit 12% für die Vertragslaufzeit
festgeschrieben. Die Auszahlung der Festverzinsung erfolgt nach Ablauf der Laufzeit und
erhöht sich ggf. um den gewinnabhängigen Bonuszins. Dabei kann die Zinsauszahlung aber
nicht 48% für die gesamte Laufzeit überschreiten.
2.9
Ihre Darlehensbeträge überweisen Investoren direkt an eVisionTeam unter Zuhilfenahme eines
Onlinezahlungsanbieters (z.B. PayPal) oder durch Bankanweisung. Dies gilt sowohl für den
SEPA-Raum als auch internationale Bankanweisungen. Bei internationalen Bankanweisungen
muss der Darlehensgeber allerdings die zusätzlichen Kosten tragen, die über den Kosten
liegen, die bei einer Auszahlung im SEPA-Raum erhoben werden.
2.10 Für jedes eingestellte Projekt kann eVisionTeam bei Bedarf eine Investitionsfrist setzen. Wenn
eine solche Investitionsfrist nicht gesetzt ist, dann kann ein Investor so lange investieren, bis
das ausgewiesene Investitionsziel erreicht ist oder das jeweilige Projekt (in diesem Fall
webet4you) von eVisionTeam geschlossen wird.
Sollte eine Investitionsfrist gesetzt sein, kann ein Investor nur bis zum Ablauf dieser Frist
nachrangige partiarische Darlehen gewähren oder, bis das Investitionsziel erreicht wurde. Eine
festgeschriebene Investitionsfrist kann um maximal 3 Monate verlängert werden.
2.11 Durch das Anklicken des Investitionsknopfes auf der Homepage (beim jeweiligen Projekt) und
nach vorheriger Auswahl der Investitionshöhe durch den Investor gibt der Investor ein
Angebot auf Abschluss eines partiarischen Darlehensvertrages nach Maßgabe dieses Vertrages
ab. Er wird dann zu einem Onlinezahlungsanbieter (z.B. PayPal) weiter geleitet, wo er die
gewünschte Darlehenshöhe zur Verfügung stellt. Wählt er den Bankweg, so wird ihm auf der
Homepage eine jeweilige, nur für diese Transaktion gültige, Transaktionsnummer und
Bankverbindung angezeigt. Diese Informationen erhält der Investor auch per E-Mail, wenn er
sein Angebot abgeschickt hat. Im Anschluss ist der Investor gehalten, möglichst zeitnah die
Anweisung der Darlehenssumme vorzunehmen.
Der partiarische Darlehensvertrag kommt jedoch erst dann zustande, wenn eVisionTeam den
Abschluss des Vertrages mit einer E-Mail bestätigt hat. eVisionTeam steht es frei, ohne
Angaben von Gründen, einen Vertragsabschluss abzulehnen. Dies kann auch noch innerhalb
einer Frist von 7 Tagen erfolgen, auch wenn vorher eine Bestätigungsmail beim Investor
eingegangen ist.
Sollte ein Vertragsabschluss abgelehnt werden, wird eine Ablehnungs-E-Mail versendet und
das über den Onlinezahlungsanbieter oder per Bank bereitgestellte Kapital umgehend
zurückgesandt.
Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht.
2.12 Bei diesem Angebot von eVisionTeam auf Abschluss eines Vertrags über das qualifiziert
nachrangige partiarische Darlehen handelt es sich um eine Investition mit großen Chancen und
Risiken.
2.13 Qualifiziert nachrangig ist das Darlehen, da sämtliche Ansprüche der Investoren solange und
soweit ausgeschlossen werden, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
von eVisionTeam herbeiführen würden.
2.14 Der Investor trägt in Höhe seines Darlehensbetrages und der vertraglich vereinbarten Zinsen
das Insolvenzrisiko von eVisionTeam mit. Ohne selbst Gesellschafter zu sein, ist der Investor
nach diesem Vertrag durch die Bonuszinsen anteilig am wirtschaftlichen Erfolg des Projektes
beteiligt. Eine über den Verlust des Darlehensbetrags hinausgehende Haftung, insbesondere
eine Nachschusspflicht, besteht nicht. Ein Totalverlust des eingesetzten Darlehenskapitals
kann nicht ausgeschlossen werden.
Gleiches gilt für den Zins und die Bonuszinsen. Das Angebot ist daher nur für Investoren
geeignet, die das Risiko eines Totalverlusts finanziell verkraften können.
3. Beginn und Dauer des partiarischen Darlehens
3.1
Der Investor gewährt eVisionTeam ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen.
3.2
Das partiarische Darlehen ist unbefristet, beginnend mit dem Abschluss des Vertrages.
3.3
Der verbindliche Abschluss des Darlehensvertrages entsteht durch das Zusenden einer
Bestätigungs-E-Mail durch eVisionTeam.
3.4
Sollte eVisionTeam für dieses Projekt eine Investitionsfrist gesetzt haben, so ist dieser Vertrag
auflösend bedingt, sollte die Investitionsschwelle innerhalb besagter Investitionsfrist nicht
erreicht worden sein. eVisionTeam kann jedoch eine gesetzte Investitionsfrist verlängern. Beim
Projekt „webet4you“ ist die Vertragslaufzeit auf 14 Wochen festgeschrieben.
3.5
Der Investor erklärt, dass er sich nicht in einem offensichtlichen Wettbewerbsverhältnis zu
eVisionTeam befindet, indem er mittelbar oder unmittelbar an einem zu eVisionTeam
im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt ist oder eine an einem zu eVisionTeam im
Wettbewerb stehenden Unternehmen eine maßgeblich aktive Rolle ausübt.
4. Darlehensbetrag des Investors
4.1
Der Investor leistet einen Darlehensbetrag in Höhe des auf der Website von ihm ausgewählten
Betrages (nachfolgend „Darlehensbetrag“). Der Darlehensbetrag wird im Vorfeld des
Abschlusses
dieses
Darlehensvertrages
durch
Bereitstellung
über
einen
Onlinezahlungsanbieter oder via Bank erbracht. Der Darlehensbetrag wird direkt an
eVisionTeam geleistet. Nach Eingang des von dem Investor zu leistenden Darlehensbetrags bei
eVisionTeam bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Investor auf Erbringung.
4.2
eVisionTeam ist berechtigt, für die Vermittlung des Crowdinvestings Vertriebskosten in Höhe
von bis zu 30% in Rechnung zu stellen.
4.3
Sollten derartige Zahlungen anstehen, so werden diese frühestens nach Ablauf der gesetzlich
vorgeschriebenen Widerrufsfrist (mindestens 14 Tage) fällig, spätestens aber zu dem Termin,
den eVisionTeam mit dem Empfänger einer solchen Zahlung ausgemacht hat.
4.4
Zusätzlich kann es zu weiteren Kosten in Höhe von maximal 5% kommen, wie zum Beispiel für
Kosten, die durch die Verwaltung entstehen.
4.5
eVisionTeam verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Darlehensbetrag vollständig und
kostenfrei an den Investor zurückgewährt wird, wenn der partiarische Darlehensvertrag
aufgrund wirksamer Widerrufserklärungen aufgelöst wurde oder das Zustandekommen des
Darlehensvertrages von eVisionTeam abgelehnt wurde.
5. Kosten
Für den Abschluss des partiarischen Darlehens entstehen dem Investor über den investierten
Betrag hinaus keine weiteren Kosten.
6. Keine Mitwirkungs- und Stimmrechte
6.1
Die Geschäftsführung steht allein eVisionTeam, handelnd durch seinen Geschäftsführer oder
von ihm beauftragten Personen, zu.
6.2
Dem Investor stehen keinerlei Mitwirkungsbefugnisse, Stimm- und Weisungsrechte
hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebs von eVisionTeam, dessen Verwaltung und
Bilanzierung zu.
7. Informations- und Kontrollrechte
7.1
Der Investor kann in einem dafür geschützten Bereich online einsehen, wie sich das von ihm
gewählte Projekt entwickelt.
Darüber hinaus erhält er für jedes Geschäftsjahr eine Aufstellung über die auf seinen
Darlehensbetrag entfallenden Gewinne sowie auf Anfrage die im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen von
eVisionTeam.
Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem Investor auch per E-Mail zur
Verfügung gestellt werden. Der Investor ist daher verpflichtet, die bei eVisionTeam hinterlegte
E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten.
Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht.
7.2
Die in Ziffer 7.1 genannten Rechte stehen dem Investor auch nach Kündigung des partiarischen
Darlehens in dem zur Überprüfung des Zinsanspruchs erforderlichen Umfang zu.
7.3
eVisionTeam übermittelt dem Investor zu dem in Ziffer 13.1 genannten Zeitpunkt auf
elektronischem Weg eine Gewinnmitteilung.
7.4
Der Investor hat über alle auf der Internetseite als vertraulich gekennzeichneten
Angelegenheiten von eVisionTeam, Stillschweigen zu bewahren.
8. Jahresabschluss
8.1
Der handelsrechtliche und steuerrechtliche Jahresabschluss von eVisionTeam ist innerhalb der
gesetzlich vorgesehenen Fristen und – soweit gesetzlich erforderlich – mit Anhang und
Lagebericht aufzustellen und, falls dies gesetzlich angeordnet ist, durch einen
Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen.
8.2
Der Jahresabschluss muss den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
und Bilanzierung sowie den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften entsprechen.
8.3
eVisionTeam verpflichtet sich, dem Investor den auf seinen Darlehensbetrag entfallenden
Gewinn sowie auf Anfrage die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten oder
hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen von eVisionTeam, spätestens einen Monat nach
Veröffentlichung oder Hinterlegung in elektronischer Form mitzuteilen.
9. Rückzahlung des partiarischen Darlehens
9.1
Der Darlehensbetrag ist an den Investor zurückzuzahlen, wenn das partiarische Darlehen von
einer der Vertragsparteien wirksam gekündigt wird oder der Vertrag auf andere Weise endet
(endfälliges Darlehen).
9.2
Das partiarische Darlehen wird in einer Summe an den Investor zurückgeführt, und zwar eine
Woche nach Beendigung des partiarischen Darlehens. Würde die Zahlung zu einer (drohenden)
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von eVisionTeam führen, wird der
Auszahlungsanspruch solange gestundet, bis die Liquidität von eVisionTeam die Auszahlung
zulässt, jedoch maximal für ein Jahr. eVisionTeam wird dem Investor ggf. das Vorliegen der
Voraussetzungen nachweisen. Der gestundete Rückzahlungsanspruch ist in seiner jeweiligen
Höhe mit 6% p.a. fest zu verzinsen.
Eine darüber hinausgehende Verzinsung des Rückzahlungsanspruchs wird nicht gewährt.
10. Ertragsunabhängige feste Verzinsung
10.1 Die ertragsunabhängige feste Verzinsung des gewährten Darlehensbetrages beträgt bei
webet4you 1% pro Woche beginnend 14 Tage nach der Bereitstellung des Investitionskapitals
und der Annahme des partiarischen Darlehens 4.1.
10.2 Die Zinsen werden auf dem unverzinsten Kapitalkonto des Investors verbucht und sind von da
an im internen Bereich für den Investor einsehbar. Sie werden dem Investor jeweils nach
Ablauf der Laufzeit ausbezahlt, und zwar spätestens 5 Arbeitstage nach dem jeweiligen
Stichtag.
10.3 Die Auszahlung erfolgt auf die bei eVisionTeam hinterlegte Bankverbindung oder per PayPal.
10.4 Der Investor verpflichtet sich deshalb, seine Bankdaten eigenständig im Profil einzutragen und
ggf. zu aktualisieren.
10.5 Die Auszahlung erfolgt automatisch zum Ende der Laufzeit.
10.6 Der Investor erhält seine ertragsunabhängigen Zinsen bei Beendigung des partiarischen
Darlehens.
11. Gewinnabhängiger Bonuszins
11.1 eVisionTeam gewährt seinen Investoren zusätzlich zu den Zinsen (Ziffer 10) einen
gewinnabhängigen Bonuszins.
Der Bonuszins entfällt, wenn nach Ablauf der Laufzeit des partiarischen Darlehens für den
Investitionszeitraum ein Fehlbetrag festgestellt wird. Ein negativer Bonuszins ist
ausgeschlossen. An einem Fehlbetrag ist der Investor nicht beteiligt. Die Zinsen sind auf dem
unverzinsten Kapitalkonto des Investors zu verbuchen.
11.2 Der Bonuszins ist ebenfalls am Ende der Laufzeit fällig.
11.3 Der Bonuszins errechnet sich aus dem Gewinn des vom Investor ausgesuchten Projekts
während der Laufzeit des partiarischen Darlehens. Daran nimmt der Investor entsprechend
seiner Beteiligungsquote teil. Die Beteiligungsquote richtet sich nach der Höhe des vom
Investor gewährten Darlehensbetrages.
Teil dieses Darlehensvertrages ist die aktuelle Projektbeschreibung auf der Homepage, aus der
die genaue Art der Beteiligung hervorgeht und die ebenfalls als Berechnungsgrundlage dient.
11.4 Gesonderte Absprachen zu der offiziellen Darstellung auf der Homepage sind nicht zulässig.
12. Verbundene Personen, Dritte
12.1 Verbunde Personen im Sinne dieses Vertrages sind (jeweils in Bezug auf einzelne oder alle in
der Vorschrift benannten Personen):
- Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG,
- Angehörige nach § 15 Abgabenordnung (AO),
- Verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) von Angehörigen (§ 15 AO),
- Treuhänder, Treuhänder von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und Treuhänder von
Angehörigen (§ 15 AO).
12.2 Dritte im Sinne dieses Vertrages sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die keine
verbundenen Personen nach Ziffer 12.1 sind.
13. Kündigung
13.1 Das partiarische Darlehen gilt automatisch zum Laufzeitende als gekündigt (Festlaufzeit). Eine
automatische Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen.
13.2 Es bedarf keiner gesonderten schriftlichen Kündigung.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als
wichtiger Grund für eine Kündigung durch eVisionTeam gilt insbesondere, wenn der Investor
sich, entgegen Ziffer 3.5 in einem offensichtlichen Wettbewerbsverhältnis zu eVisionTeam
befindet, indem er mittelbar oder unmittelbar an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb
stehenden Unternehmen beteiligt ist oder eine an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb
stehenden Unternehmen aktive Rolle ausübt. Ebenso kann eine außerordentliche Kündigung
erfolgen, wenn der Investor als “vertraulich” gekennzeichnete Informationen an Dritte
weitergibt.
13.4 Im Falle eines Exit-Ereignisses endet dieser Vertrag automatisch.
14. Abgeltungssteuer
14.1 Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Dividenden, Zinsen etc.) werden pauschal mit 25 % zuzüglich
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert, womit die Steuerpflicht abgegolten ist.
14.2 Die Abgeltungssteuer gilt für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig sind (Steuerinländer) und z.B. Erträge aus Kapital erzielen.
Von der Abgeltungssteuer betroffen sind somit auch deutsche Crowdinvestoren, allgemein
Geldsparer, Aktieninhaber, Zertifikate- und Fondsanleger, die aus Ihrer Anlage Einnahmen
erzielen.
14.3 Die Zinserträge aus den eVisionTeam-Darlehen sind grundsätzlich auch Einkünfte aus
Kapitalvermögen, soweit die Anlage aus dem steuerlichen Privatvermögen erfolgt. Die Erträge
unterliegen in diesem Fall also der Abgeltungssteuer. Diese liegt bei einem Steuersatz in Höhe
von maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer wird allerdings nicht von der eVisionTeam Networking GmbH oder durch
die Firma, an die wir selber Darlehen vergeben (bei webet4you wäre das die InetEarnings Ltd.),
einbehalten und abgeführt, da die garantierte Mindestverzinsung (12%) der uns gewährten
Partiarischen Darlehen nicht gewinnabhängig ist.
Zinserträge sind daher in der persönlichen Einkommenserklärung des Anlegers zu deklarieren.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Arnsberg. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das vorgenannte Erfordernis.
Nebenabreden wurden außerhalb dieses Vertrages nicht getroffen.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine
solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung, insbesondere ihrer wirtschaftlichen Intention entspricht. Im Falle einer Lücke ist
diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages
vereinbart worden wäre, hätte man diesen Punkt von vornherein bedacht.