Beteiligungsvertrag in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens „webet4you“ vom [DATUM] mit der Transfer-ID: [TRANSFER-ID], Customer-ID: [CUSTOMER-ID] 1. Parteien 1.1 Dieser Vertrag, nachfolgend “Vertrag” genannt, besteht bei gegenseitiger Annahme zwischen der eVisionTeam Networking GmbH, Im Kaltenborn 79, 59846 Sundern, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Nummer HRB: 10215 (nachfolgend „eVisionTeam“ genannt und [CUSTOMERNAME], [CUSTOMERADDRESS] (nachfolgend „Investor“ genannt). 1.2 Dieser Vertrag regelt alle Belange eines Investments in das Projekt „webet4you“ 1.3 Der Investor ([CUSTOMERNAME]) handelt ausschließlich auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 2. Vorbemerkungen 2.1 eVisionTeam ist ein Unternehmen der Direktvertriebsbranche. Es werden unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen durch selbstständige und eigenverantwortlich arbeitende Vertriebspartner an Endkunden vermarktet. Diese Vermarktung kann sowohl regional als auch national oder auch international erfolgen. 2.2 eVisionTeam stellt seinen Vertriebspartner nicht nur ein Portfolio an Produkten und Dienstleistungen für den Weiterverkauf zur Verfügung. Auch stellt es Produkte und Dienstleistungen bereit (Werbemittel, personalisierte Homepage …), die teilweise kostenlos oder gegen Entgelt vom Vertriebspartner benutzt werden können. 2.3 eVisionTeam sorgt darüber hinaus auch dafür, dass das angebotene Sortiment an Produkten und Dienstleistungen ständig darauf hin überprüft wird, ob es noch marktgerecht ist und verändert oder erweitert es im Bedarfsfall. 2.4 Ein weiterer Aufgabenbereich besteht darin, dass eVisionTeam das Inkasso gegenüber Kunden vornimmt und zu festgelegten Zeitpunkten entstandene Provisionsansprüche der Vertriebspartner ausgleicht. Provisionen werden auf PayPal ausbezahlt; Auszahlung auf ein Bankkonto möglich. 2.5 Das Stammkapital von eVisionTeam beträgt EUR 25.000,00. Gesellschafter des Unternehmens sind zu 51 Prozent Brigitte Schmalohr und zu 49 Prozent Eva Schulte. Vertreten wird eVisionTeam durch seinen Geschäftsführer Bernd Schulte und ggf. durch von ihm beauftragte Personen, die sich durch Vollmachten ausweisen können. eVisionTeam beabsichtigt sein Unternehmenskapital durch die Aufnahme qualifiziert nachrangiger partiarischer Darlehen zu stärken. 2.6 Damit Investoren solche qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehen bequem gewähren können, betreibt eVisionTeam eine Internetseite (http://evisioninvest.de, http://evisionteam.de/wordpress, http://webet4you.com u.a.). Die hier gewährten qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehen sind rechtsverbindlich und werden im Vorfeld durch einen Online-Zahlungsanbieter (z.B. PayPal) oder per Bankanweisung zur Verfügung gestellt. Nachrangig partiarische Darlehen können sowohl für einzelne Projekte von eVisionTeam als auch ohne speziellen Verwendungswunsch an eVisionTeam vergeben werden. 2.7 Jedes Projekt hat ein eigenes, durch den jeweiligen Darlehensvertrag geregeltes, Investitionslimit. Der Investor erhält (je 50,- Euro Darlehensbetrag bei webet4you, bei anderen Projekten je 5,- Euro Darlehensbetrag) einen Anteil am Gewinn des jeweiligen Projektes (auf den Webseiten und nachfolgend als „Anteil“ bezeichnet). Die Höhe des jeweiligen Anteils am Gewinn variiert und wurde vor Darlehensvergabe dem Investor auf der Homepage angezeigt oder bei einer schriftlichen Anfrage mitgeteilt. 2.8 Die Investoren gewähren mit dem vorliegenden Vertrag eVisionTeam ein partiarisches Darlehen. Partiarische Darlehen vermitteln keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an eVisionTeam. eVisionTeam räumt seinen Investoren vielmehr einen endfälligen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages (keine Tilgung während der Laufzeit), auf Zahlung einer ertragsunabhängigen Festverzinsung auf den bereitgestellten Darlehensbetrag und eines gewinnabhängigen Bonuszinses und eines Bonuszinses nach einem Exit-Ereignisses eines einzelnen Projektes oder von eVisionTeam ein. Die eingeräumte Festverzinsung wurde bei webet4you mit 12% für die Vertragslaufzeit festgeschrieben. Die Auszahlung der Festverzinsung erfolgt nach Ablauf der Laufzeit und erhöht sich ggf. um den gewinnabhängigen Bonuszins. Dabei kann die Zinsauszahlung aber nicht 48% für die gesamte Laufzeit überschreiten. 2.9 Ihre Darlehensbeträge überweisen Investoren direkt an eVisionTeam unter Zuhilfenahme eines Onlinezahlungsanbieters (z.B. PayPal) oder durch Bankanweisung. Dies gilt sowohl für den SEPA-Raum als auch internationale Bankanweisungen. Bei internationalen Bankanweisungen muss der Darlehensgeber allerdings die zusätzlichen Kosten tragen, die über den Kosten liegen, die bei einer Auszahlung im SEPA-Raum erhoben werden. 2.10 Für jedes eingestellte Projekt kann eVisionTeam bei Bedarf eine Investitionsfrist setzen. Wenn eine solche Investitionsfrist nicht gesetzt ist, dann kann ein Investor so lange investieren, bis das ausgewiesene Investitionsziel erreicht ist oder das jeweilige Projekt (in diesem Fall webet4you) von eVisionTeam geschlossen wird. Sollte eine Investitionsfrist gesetzt sein, kann ein Investor nur bis zum Ablauf dieser Frist nachrangige partiarische Darlehen gewähren oder, bis das Investitionsziel erreicht wurde. Eine festgeschriebene Investitionsfrist kann um maximal 3 Monate verlängert werden. 2.11 Durch das Anklicken des Investitionsknopfes auf der Homepage (beim jeweiligen Projekt) und nach vorheriger Auswahl der Investitionshöhe durch den Investor gibt der Investor ein Angebot auf Abschluss eines partiarischen Darlehensvertrages nach Maßgabe dieses Vertrages ab. Er wird dann zu einem Onlinezahlungsanbieter (z.B. PayPal) weiter geleitet, wo er die gewünschte Darlehenshöhe zur Verfügung stellt. Wählt er den Bankweg, so wird ihm auf der Homepage eine jeweilige, nur für diese Transaktion gültige, Transaktionsnummer und Bankverbindung angezeigt. Diese Informationen erhält der Investor auch per E-Mail, wenn er sein Angebot abgeschickt hat. Im Anschluss ist der Investor gehalten, möglichst zeitnah die Anweisung der Darlehenssumme vorzunehmen. Der partiarische Darlehensvertrag kommt jedoch erst dann zustande, wenn eVisionTeam den Abschluss des Vertrages mit einer E-Mail bestätigt hat. eVisionTeam steht es frei, ohne Angaben von Gründen, einen Vertragsabschluss abzulehnen. Dies kann auch noch innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, auch wenn vorher eine Bestätigungsmail beim Investor eingegangen ist. Sollte ein Vertragsabschluss abgelehnt werden, wird eine Ablehnungs-E-Mail versendet und das über den Onlinezahlungsanbieter oder per Bank bereitgestellte Kapital umgehend zurückgesandt. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht. 2.12 Bei diesem Angebot von eVisionTeam auf Abschluss eines Vertrags über das qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen handelt es sich um eine Investition mit großen Chancen und Risiken. 2.13 Qualifiziert nachrangig ist das Darlehen, da sämtliche Ansprüche der Investoren solange und soweit ausgeschlossen werden, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von eVisionTeam herbeiführen würden. 2.14 Der Investor trägt in Höhe seines Darlehensbetrages und der vertraglich vereinbarten Zinsen das Insolvenzrisiko von eVisionTeam mit. Ohne selbst Gesellschafter zu sein, ist der Investor nach diesem Vertrag durch die Bonuszinsen anteilig am wirtschaftlichen Erfolg des Projektes beteiligt. Eine über den Verlust des Darlehensbetrags hinausgehende Haftung, insbesondere eine Nachschusspflicht, besteht nicht. Ein Totalverlust des eingesetzten Darlehenskapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für den Zins und die Bonuszinsen. Das Angebot ist daher nur für Investoren geeignet, die das Risiko eines Totalverlusts finanziell verkraften können. 3. Beginn und Dauer des partiarischen Darlehens 3.1 Der Investor gewährt eVisionTeam ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen. 3.2 Das partiarische Darlehen ist unbefristet, beginnend mit dem Abschluss des Vertrages. 3.3 Der verbindliche Abschluss des Darlehensvertrages entsteht durch das Zusenden einer Bestätigungs-E-Mail durch eVisionTeam. 3.4 Sollte eVisionTeam für dieses Projekt eine Investitionsfrist gesetzt haben, so ist dieser Vertrag auflösend bedingt, sollte die Investitionsschwelle innerhalb besagter Investitionsfrist nicht erreicht worden sein. eVisionTeam kann jedoch eine gesetzte Investitionsfrist verlängern. Beim Projekt „webet4you“ ist die Vertragslaufzeit auf 14 Wochen festgeschrieben. 3.5 Der Investor erklärt, dass er sich nicht in einem offensichtlichen Wettbewerbsverhältnis zu eVisionTeam befindet, indem er mittelbar oder unmittelbar an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt ist oder eine an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Unternehmen eine maßgeblich aktive Rolle ausübt. 4. Darlehensbetrag des Investors 4.1 Der Investor leistet einen Darlehensbetrag in Höhe des auf der Website von ihm ausgewählten Betrages (nachfolgend „Darlehensbetrag“). Der Darlehensbetrag wird im Vorfeld des Abschlusses dieses Darlehensvertrages durch Bereitstellung über einen Onlinezahlungsanbieter oder via Bank erbracht. Der Darlehensbetrag wird direkt an eVisionTeam geleistet. Nach Eingang des von dem Investor zu leistenden Darlehensbetrags bei eVisionTeam bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Investor auf Erbringung. 4.2 eVisionTeam ist berechtigt, für die Vermittlung des Crowdinvestings Vertriebskosten in Höhe von bis zu 30% in Rechnung zu stellen. 4.3 Sollten derartige Zahlungen anstehen, so werden diese frühestens nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist (mindestens 14 Tage) fällig, spätestens aber zu dem Termin, den eVisionTeam mit dem Empfänger einer solchen Zahlung ausgemacht hat. 4.4 Zusätzlich kann es zu weiteren Kosten in Höhe von maximal 5% kommen, wie zum Beispiel für Kosten, die durch die Verwaltung entstehen. 4.5 eVisionTeam verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Darlehensbetrag vollständig und kostenfrei an den Investor zurückgewährt wird, wenn der partiarische Darlehensvertrag aufgrund wirksamer Widerrufserklärungen aufgelöst wurde oder das Zustandekommen des Darlehensvertrages von eVisionTeam abgelehnt wurde. 5. Kosten Für den Abschluss des partiarischen Darlehens entstehen dem Investor über den investierten Betrag hinaus keine weiteren Kosten. 6. Keine Mitwirkungs- und Stimmrechte 6.1 Die Geschäftsführung steht allein eVisionTeam, handelnd durch seinen Geschäftsführer oder von ihm beauftragten Personen, zu. 6.2 Dem Investor stehen keinerlei Mitwirkungsbefugnisse, Stimm- und Weisungsrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebs von eVisionTeam, dessen Verwaltung und Bilanzierung zu. 7. Informations- und Kontrollrechte 7.1 Der Investor kann in einem dafür geschützten Bereich online einsehen, wie sich das von ihm gewählte Projekt entwickelt. Darüber hinaus erhält er für jedes Geschäftsjahr eine Aufstellung über die auf seinen Darlehensbetrag entfallenden Gewinne sowie auf Anfrage die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen von eVisionTeam. Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem Investor auch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Der Investor ist daher verpflichtet, die bei eVisionTeam hinterlegte E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten. Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht. 7.2 Die in Ziffer 7.1 genannten Rechte stehen dem Investor auch nach Kündigung des partiarischen Darlehens in dem zur Überprüfung des Zinsanspruchs erforderlichen Umfang zu. 7.3 eVisionTeam übermittelt dem Investor zu dem in Ziffer 13.1 genannten Zeitpunkt auf elektronischem Weg eine Gewinnmitteilung. 7.4 Der Investor hat über alle auf der Internetseite als vertraulich gekennzeichneten Angelegenheiten von eVisionTeam, Stillschweigen zu bewahren. 8. Jahresabschluss 8.1 Der handelsrechtliche und steuerrechtliche Jahresabschluss von eVisionTeam ist innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen und – soweit gesetzlich erforderlich – mit Anhang und Lagebericht aufzustellen und, falls dies gesetzlich angeordnet ist, durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen. 8.2 Der Jahresabschluss muss den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften entsprechen. 8.3 eVisionTeam verpflichtet sich, dem Investor den auf seinen Darlehensbetrag entfallenden Gewinn sowie auf Anfrage die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen von eVisionTeam, spätestens einen Monat nach Veröffentlichung oder Hinterlegung in elektronischer Form mitzuteilen. 9. Rückzahlung des partiarischen Darlehens 9.1 Der Darlehensbetrag ist an den Investor zurückzuzahlen, wenn das partiarische Darlehen von einer der Vertragsparteien wirksam gekündigt wird oder der Vertrag auf andere Weise endet (endfälliges Darlehen). 9.2 Das partiarische Darlehen wird in einer Summe an den Investor zurückgeführt, und zwar eine Woche nach Beendigung des partiarischen Darlehens. Würde die Zahlung zu einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von eVisionTeam führen, wird der Auszahlungsanspruch solange gestundet, bis die Liquidität von eVisionTeam die Auszahlung zulässt, jedoch maximal für ein Jahr. eVisionTeam wird dem Investor ggf. das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen. Der gestundete Rückzahlungsanspruch ist in seiner jeweiligen Höhe mit 6% p.a. fest zu verzinsen. Eine darüber hinausgehende Verzinsung des Rückzahlungsanspruchs wird nicht gewährt. 10. Ertragsunabhängige feste Verzinsung 10.1 Die ertragsunabhängige feste Verzinsung des gewährten Darlehensbetrages beträgt bei webet4you 1% pro Woche beginnend 14 Tage nach der Bereitstellung des Investitionskapitals und der Annahme des partiarischen Darlehens 4.1. 10.2 Die Zinsen werden auf dem unverzinsten Kapitalkonto des Investors verbucht und sind von da an im internen Bereich für den Investor einsehbar. Sie werden dem Investor jeweils nach Ablauf der Laufzeit ausbezahlt, und zwar spätestens 5 Arbeitstage nach dem jeweiligen Stichtag. 10.3 Die Auszahlung erfolgt auf die bei eVisionTeam hinterlegte Bankverbindung oder per PayPal. 10.4 Der Investor verpflichtet sich deshalb, seine Bankdaten eigenständig im Profil einzutragen und ggf. zu aktualisieren. 10.5 Die Auszahlung erfolgt automatisch zum Ende der Laufzeit. 10.6 Der Investor erhält seine ertragsunabhängigen Zinsen bei Beendigung des partiarischen Darlehens. 11. Gewinnabhängiger Bonuszins 11.1 eVisionTeam gewährt seinen Investoren zusätzlich zu den Zinsen (Ziffer 10) einen gewinnabhängigen Bonuszins. Der Bonuszins entfällt, wenn nach Ablauf der Laufzeit des partiarischen Darlehens für den Investitionszeitraum ein Fehlbetrag festgestellt wird. Ein negativer Bonuszins ist ausgeschlossen. An einem Fehlbetrag ist der Investor nicht beteiligt. Die Zinsen sind auf dem unverzinsten Kapitalkonto des Investors zu verbuchen. 11.2 Der Bonuszins ist ebenfalls am Ende der Laufzeit fällig. 11.3 Der Bonuszins errechnet sich aus dem Gewinn des vom Investor ausgesuchten Projekts während der Laufzeit des partiarischen Darlehens. Daran nimmt der Investor entsprechend seiner Beteiligungsquote teil. Die Beteiligungsquote richtet sich nach der Höhe des vom Investor gewährten Darlehensbetrages. Teil dieses Darlehensvertrages ist die aktuelle Projektbeschreibung auf der Homepage, aus der die genaue Art der Beteiligung hervorgeht und die ebenfalls als Berechnungsgrundlage dient. 11.4 Gesonderte Absprachen zu der offiziellen Darstellung auf der Homepage sind nicht zulässig. 12. Verbundene Personen, Dritte 12.1 Verbunde Personen im Sinne dieses Vertrages sind (jeweils in Bezug auf einzelne oder alle in der Vorschrift benannten Personen): - Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG, - Angehörige nach § 15 Abgabenordnung (AO), - Verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) von Angehörigen (§ 15 AO), - Treuhänder, Treuhänder von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und Treuhänder von Angehörigen (§ 15 AO). 12.2 Dritte im Sinne dieses Vertrages sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die keine verbundenen Personen nach Ziffer 12.1 sind. 13. Kündigung 13.1 Das partiarische Darlehen gilt automatisch zum Laufzeitende als gekündigt (Festlaufzeit). Eine automatische Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen. 13.2 Es bedarf keiner gesonderten schriftlichen Kündigung. 13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch eVisionTeam gilt insbesondere, wenn der Investor sich, entgegen Ziffer 3.5 in einem offensichtlichen Wettbewerbsverhältnis zu eVisionTeam befindet, indem er mittelbar oder unmittelbar an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt ist oder eine an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Unternehmen aktive Rolle ausübt. Ebenso kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen, wenn der Investor als “vertraulich” gekennzeichnete Informationen an Dritte weitergibt. 13.4 Im Falle eines Exit-Ereignisses endet dieser Vertrag automatisch. 14. Abgeltungssteuer 14.1 Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Dividenden, Zinsen etc.) werden pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert, womit die Steuerpflicht abgegolten ist. 14.2 Die Abgeltungssteuer gilt für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (Steuerinländer) und z.B. Erträge aus Kapital erzielen. Von der Abgeltungssteuer betroffen sind somit auch deutsche Crowdinvestoren, allgemein Geldsparer, Aktieninhaber, Zertifikate- und Fondsanleger, die aus Ihrer Anlage Einnahmen erzielen. 14.3 Die Zinserträge aus den eVisionTeam-Darlehen sind grundsätzlich auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit die Anlage aus dem steuerlichen Privatvermögen erfolgt. Die Erträge unterliegen in diesem Fall also der Abgeltungssteuer. Diese liegt bei einem Steuersatz in Höhe von maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird allerdings nicht von der eVisionTeam Networking GmbH oder durch die Firma, an die wir selber Darlehen vergeben (bei webet4you wäre das die InetEarnings Ltd.), einbehalten und abgeführt, da die garantierte Mindestverzinsung (12%) der uns gewährten Partiarischen Darlehen nicht gewinnabhängig ist. Zinserträge sind daher in der persönlichen Einkommenserklärung des Anlegers zu deklarieren. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Arnsberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das vorgenannte Erfordernis. Nebenabreden wurden außerhalb dieses Vertrages nicht getroffen. 15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung, insbesondere ihrer wirtschaftlichen Intention entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man diesen Punkt von vornherein bedacht.
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