Fall 5, 6 und 7

Ao. Univ.–Prof. Dr. Alexander Tipold
030074 Anfängerpflichtübung aus Strafrecht
Sommersemester 2016
5.Fall
Bernhard schickt seinem Feind Alexander anonym eine Schachtel „Rohkost”, einige Früchte hat er
vorsorglich vergiftet. Zwei Tage später reut ihn sein Entschluss, Alexander zu töten. Er ruft
Alexander anonym an und teilt ihm mit, dass die Süßigkeiten vergiftet sind. Alexander, der nur
”Rohkost”, die mit weißer Schokolade überzogen ist, mag, hat die Schachtel mit den in
Bitterschokolade getunkten Früchten aber schon an seine Freundin Caroline weiter geschenkt. Er
sucht sie sofort auf, um sie vor der Gefahr zu warnen. Dabei erfährt er, dass Caroline eben nach
dem Genuss einiger Stücke Rohkost qualvoll verstorben ist.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des Bernhard!
6.Fall
Helmut findet auf der Straße / in der Wohnung seines Freundes Frank / am Bahnsteig des Wiener
Hauptbahnhofes eine Tasche mit € 500 und einem Führerschein. Er behält das Geld, die Tasche
lässt er samt Führerschein liegen; sie wird bald darauf gefunden. Die Sachen gehören Peter. Er hat
sie an den genannten Orten verloren, bekommt aber Tasche und Führerschein zurück.
Variante: Helmut hat sich Peters Daten vom Führerschein gemerkt, findet seine Adresse heraus und
lässt ihm € 500 (€ 250) zukommen.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des Helmut!
7. Fall
Alexander (A), Bernhard (B) und Martin (M) besuchen einen Feuerwehrball. Zu fortgeschrittener
Stunde beschließen sie, Sebastian (S), mit dem sie schon oft Streit hatten, eine Lektion zu erteilen.
Sie wollen ihm – dies ist ihr erklärter Wille – krankenhausreif schlagen und ihn so schwer
verletzen, dass er für längere Zeit außer Gefecht gesetzt wird. Zu dritt stürmen sie auf S zu und
versetzen ihm mehrere Schläge. Ein Schlag von A zertrümmert das Nasenbein von S. Dieser geht
zu Boden. A, B und M lassen aber noch nicht von S ab.
Jakob (J) eilt S zu Hilfe. Er schlägt mit einem Sessel auf den B ein. Dabei zerbricht der Sessel,
womit J gerechnet hat. B stürzt zu Boden und zieht sich am Hinterkopf eine Platzwunde zu. Er rafft
sich, ohne neuerlich angreifen zu wollen, auf und möchte nur nach Hause. J fürchtet jedoch einen
neuerlichen Angriff auf S. So versetzt er dem B mehrere Fußtritte auf den Kopf und auch in die
Nierengegend. B erleidet eine schwere Gehirnerschütterung und einen Niereneinriss.
Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, B, M und J!
Wiederholungsfragen:
1.
2.
3.
4.
5.
Error in persona – aberratio ictus: Definieren Sie diese beiden Begriffe!
Was ist der Rücktritt vom Versuch dogmatisch? Welche Prüfungsschritte gilt es einzuhalten?
Gibt es auch bei vollendeten Delikten Strafaufhebungsgründe?
Abgrenzung § 91 – Mittäterschaft?
Grenzen Sie §§ 127 – 133 – 134 – 135 und 136 voneinander ab!