Sachverhalt Hausarbeit - Prof. Dr. Gabriele Kett

Institut für Strafrecht,
Strafprozessrecht und Kriminologie
Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub
Prof. Dr. Hans Kudlich Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
WS 2016/17
Ferienhausarbeit
Suits –
Der Traum von Anzügen und Prozessen
1. Teil
Mike M ist ein hochbegabter Hochschulabbrecher. Er wollte schon immer Anwalt werden,
doch wurde dieser Traum durch jugendliche Leichtsinnigkeiten, die zu einem Studienausschluss durch den Dekan persönlich geführt haben, zerstört. Hochintelligent und im Besitz
eines fotografischen Gedächtnisses verdient M seinen Lebensunterhalt, indem er Leistungsnachweise für andere Studierende gegen Entgelt erarbeitet, vor allem indem
er Zwischenprüfungen im Rahmen eines juristischen Studiums ablegt. Einer dieser Prüflinge
ist P, der von den Diensten des M gehört hat und diesen kontaktiert. P bittet M darum, die
Zwischenprüfung (Teilbereich Strafrecht) für ihn zu schreiben. M erklärt sich einverstanden,
merkt aber an, dass er zur Umsetzung des Plans die Unterstützung des P benötige. Am Prüfungstermin schickt M den P zur Einlasskontrolle vor. Nachdem die Anwesenheit des P vermerkt wurde, verlässt dieser noch im Trubel der Vorbereitung auf den Prüfungsbeginn kurz
das Auditorium und M setzt sich an dessen Stelle. Da bei der Abgabe keine Personenkontrolle mehr erfolgt und der Tausch bei 450 Prüflingen nicht auffällt, gelingt es M die Arbeit
abzufassen, das Deckblatt mit Namen und Prüfungsnummer des P zu versehen, dieses mit
einem Tacker an die Arbeit festzuheften und abzugeben. P besteht die Klausur mit Bravour.
Eine glückliche Fügung will es, dass M seinem Traum, in einer von Deutschlands TopWirtschaftskanzleien (der JP-PartG) zu arbeiten, doch wieder näher kommt. Der charismatische Harvey H, gerade zum leitenden Angestellten in der benannten Kanzlei befördert, ist
auf der Suche nach einem persönlichen Assistenten. In einer Suite eines Hotels in Frankfurt
sollen die Vorstellungsgespräche stattfinden. Auch M ist auf dem Weg in dieses Hotel, jedoch aus einem anderen Grund: Er wurde von seinem besten Freund F darum gebeten, ein
von F gestohlenes und für 2.000 € bereits verkauftes Diadem an den unbekannten Käufer
(nur noch) zu übergeben. F vermutet jedoch, dass er bereits ins Visier der Strafverfolgung
gerückt ist und es sich bei dem Abnehmer um einen Verdeckten Ermittler der Polizei handeln
könnte. Er will dies herausfinden, indem er M als „Tester“ vorausschickt. M weiß darum nicht
und willigt auch nur widerwillig ein, weil er seinem besten Freund, von dem er weiß, dass
dieser sehr knapp bei Kasse ist, diesen Gefallen nicht abschlagen kann. Kurz bevor er den
Raum erreicht, der als Treffpunkt vereinbart wurde, merkt M, dass sich Hotelpage und Käufer vor der Tür stehend merkwürdig verhalten und sieht die leichte Ausbeulung in der Uniform des Pagen, unter der er richtigerweise eine Dienstwaffe vermutet. Er läuft daher an der
Tür vorbei und entfernt sich mit immer schnelleren Schritten vom Treffpunkt. Die beiden Anwesenden, tatsächlich Verdeckte Ermittler (§ 110a II StPO), wollen M folgen, doch dieser hat
sich, von beiden unbemerkt, in ein anderes Hotelzimmer geflüchtet. Dabei handelte es sich
just um den Bewerbungsgesprächsraum des H.
Seite 1 von 3 Dort beeindruckt M den H spontan mit seinem schnellen Verstand und seinem enzyklopädischen juristischen Wissen. H will M als persönlichen Assistenten einstellen, obwohl dieser
keinen Abschluss in Rechtswissenschaften (weder ein erstes noch ein zweites Staatsexamen) hat. Die Tätigkeit des M soll sich dabei auf die Begutachtung von schwierigen Rechtsfragen beschränken. H wurde von den Partnern der JP-PartG (die H uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen) eine „Vollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen im Namen der
JP-PartG ohne Rücksprache mit den Partnern“ erteilt, da er ein Meister des „Recruiting“ ist.
Er weiß aber, dass nach der allgemeinen Einstellungspolitik seiner Firma eigentlich zwei
Prädikatsexamina Einstellungsvoraussetzung sind. Daher beschließen H und M zwar nicht
explizit zu lügen, jedoch sich zu dieser „Selbstverständlichkeit“ gegenüber den Partnern
schlicht nicht zu erklären. Den von H und M unterschriebenen Arbeitsvertrag reicht H später
ohne weitere Erklärungen bei der Personalabteilung der JP-PartG ein. Dank seiner hervorragenden Kenntnisse des materiellen und des Prozessrechts leistet M in den nächsten Monaten auch sehr gute Arbeit. Er muss nur gelegentlich etwas nachlesen, weil ihm einige „formelle“ Kenntnisse (z.B. die Form einer Klageschrift oder eines Revisionsschriftsatzes) fehlen. Die Arbeitsleistung des M übersteigt dennoch bei weitem diejenige von anderen Mitarbeitern der JP-PartG auf derselben Gehaltsstufe. Auf die Anweisung der zuständigen Partnerin J hin, zahlt die Personalabteilung M ein monatliches Gehalt von 5.000 Euro. J macht sich
dabei über die Qualifikation des M keine größeren Gedanken. Wenn H den M eingestellt
habe, so werde schon alles „in Ordnung“ sein. Da M bis zum heutigen Tage seit nunmehr
drei Jahren für die JP-PartG arbeitet, wurden insgesamt 180.000 Euro an M ausbezahlt.
2. Teil
Gleich am ersten Tag muss M seinen ersten Fall lösen, der laut Akte eine „Urkundenfälschung in mittelbarer Täterschaft“ betrifft. Die Studentin S soll ihre Freundin X (die ihr sehr
ähnlich sieht) beim Augentest für den Führerschein (Klasse B) bei einem Augenoptiker vorgeschickt haben, damit die Sehschwäche der S (die häufig vergisst, ihre Brille beim Autofahren zu tragen) nicht im Führerschein vermerkt wird. Der Vorschlag zu diesem Vorgehen soll
von X gekommen sein, die Planung haben beide gemeinsam übernommen. Bei der Sehteststelle soll sich X mit dem Personalausweis der S ausgewiesen haben. Dank des bestandenen Tests durch X konnte S der zuständigen Führerscheinstelle die erhaltene Sehtestbescheinigung nach § 12 III FeV vorlegen und die Sehschwäche der S wurde nicht im Führerschein eingetragen. H fragt M, ob (die Wahrheit des Sachverhalts unterstellt) rechtlich gesehen an der Strafbarkeit des Verhaltens etwas dran sei.
1. Teil: Prüfen Sie die Strafbarkeit von M und H nach dem StGB. § 261 StGB ist
nicht zu prüfen
2. Teil: Erstellen Sie als „M“ ein Rechtsgutachten für „H“.
Es ist – unabhängig von zivil- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Wirksamkeit
des Arbeitsvertrages zwischen M und der JP-PartG auszugehen.
Auf Führerscheinen wird die Auflage, dass das Fahren nur mit einer entsprechenden Sehhilfe erlaubt ist, durch die Schlüsselzahlen 01.01, 01.02 in Feld 12 des Führerscheins von der
ausstellenden Behörde vermerkt. Auf die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird hingewiesen.
Seite 2 von 3 Hinweise für die Bearbeitung
Die Arbeiten dürfen den Umfang von 50.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen,
aber ohne Fußnoten) nicht überschreiten, wobei Deckblatt, Literaturverzeichnis und
Gliederung nicht mitzuzählen sind. Das Gutachten ist wie folgt zu formatieren: Für
den laufenden Text muss Schriftgröße 12 Punkt und für die Fußnoten Schriftgröße
10 Punkt verwendet werden. Als Schriftart ist Arial oder Times New Roman zu wählen; außerdem ist ein Korrekturrand von mindestens 4 cm zu lassen.
Die Arbeiten sind bis spätestens Freitag, den 21.10.2016, abzugeben. Die Arbeiten
können an diesem Tag wahlweise in der ersten Einheit der Fortgeschrittenenübung
abgegeben oder bis spätestens 12.00 Uhr in das Postfach des Lehrstuhls von Professor Kudlich im Eingangsbereich des Juridicums eingeworfen werden. Arbeiten, die
mit der Post zugeschickt werden, gelten erst mit ihrem Eingang als abgegeben. Es
handelt sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.
Neben der Einreichung in Papierform ist zwingend auch eine Einreichung in
elektronischer Form innerhalb der gleichen Frist erforderlich. Diese ist in identischer Fassung wie die Printform im Bearbeitungszeitraum in dem zu der Übung freigeschalteten StudOn-Kurs (http://www.studon.uni-erlangen.de/crs1612112.html) als
Übungseinheit hochzuladen. Der Sachverhalt soll dabei in der Datei nicht enthalten
sein. Die Datei ist wie folgt zu benennen: Erster und letzter Buchstabe des Vornamens sowie die ersten fünf Buchstaben des Nachnamens (Beispiel: Martin Müller =
mnmuell). Umlaute sind als ae, oe, ue zu behandeln.
Der Termin für die Rückgabe der Hausarbeit ist der 2.12.2016.
Viel Erfolg bei der Bearbeitung!
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