Mitteilung Stichtagsbestand und Bestandsveränderung für

Formular IIa
Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Gebührenpflichtige Mitteilung
Stichtagsbestand und Bestandsveränderungen
für Rinder
Regionalstelle-AMG
gemäß § 58b Arzneimittelgesetz (AMG)
Bitte senden an:
Fax: 0228 / 98579 – 79
e-mail: [email protected]
Angaben des Tierhalters
Name,
Vorname:
oder
Straße,
Haus-Nr.:
PLZ, Ort.:
AFC Public Services GmbH
Dottendorfer Str. 82
53129 Bonn
Tel.:
Fax:
e-mail:
Hotline: 0228 / 98579 – 85
Registrier-Nr.
(gem. VVVO):
(Bitte in Druckbuchstaben und vollständig ausfüllen)
0
5
VO):
Stichtag*:
01. Januar 20
oder
01. Juli 20
(*Zutreffendes bitte ankreuzen)
Mitteilung des Stichtagsbestandes sowie der Bestandsveränderungen soll aus den HIT Bestandsmeldungen
übernommen werden.
Mein Betrieb ist ein reiner Mastbetrieb (männliche und weibliche Rinder werden berücksichtigt).
Mein Betrieb ist ein gemischter Betrieb (alle männlichen Rinder werden berücksichtigt).
Die in HIT gespeicherten Daten sind nicht vollständig, sie werden daher in der Tabelle unten ergänzt.
oder:
Mitteilung des Stichtagsbestandes sowie der Bestandsveränderungen soll nicht aus den HIT
Bestandsmeldungen übernommen werden.
Die Daten werden vollständig in der nachstehenden Tabelle mitgeteilt.
Zu- und Abgänge1 (inklusive Verendungen):
Anzahl Mastkälber bis 8 Monate
Stichtagsbestand2
Datum
Anzahl
Zugänge
Ort, Datum
Anzahl Mastrinder ab 8 Monate
Stichtagsbestand2
Anzahl
Abgänge
Datum
Anzahl
Zugänge
Anzahl
Abgänge
(Unterschrift Tierhalter)
1
Überschreiten die Tiere die Altersgrenze von 8 Monaten, so müssen diese im jeweiligen Datum bei den Mastkälber bis 8 Monate
abgemeldet und bei den Mastrindern ab 8 Monaten angemeldet werden. Die Daten zum Stichtag und Bestandsänderungen sind
für alle, für die Mast vorgesehenen Rinder ab dem Absetzen vom Muttertier anzugeben.
2
Zum Stichtag (Beginn des Mitteilungshalbjahres) gehaltene Tiere.
Stand: 07.10.2015