Formular IIa Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Gebührenpflichtige Mitteilung Stichtagsbestand und Bestandsveränderungen für Rinder Regionalstelle-AMG gemäß § 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Bitte senden an: Fax: 0228 / 98579 – 79 e-mail: [email protected] Angaben des Tierhalters Name, Vorname: oder Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort.: AFC Public Services GmbH Dottendorfer Str. 82 53129 Bonn Tel.: Fax: e-mail: Hotline: 0228 / 98579 – 85 Registrier-Nr. (gem. VVVO): (Bitte in Druckbuchstaben und vollständig ausfüllen) 0 5 VO): Stichtag*: 01. Januar 20 oder 01. Juli 20 (*Zutreffendes bitte ankreuzen) Mitteilung des Stichtagsbestandes sowie der Bestandsveränderungen soll aus den HIT Bestandsmeldungen übernommen werden. Mein Betrieb ist ein reiner Mastbetrieb (männliche und weibliche Rinder werden berücksichtigt). Mein Betrieb ist ein gemischter Betrieb (alle männlichen Rinder werden berücksichtigt). Die in HIT gespeicherten Daten sind nicht vollständig, sie werden daher in der Tabelle unten ergänzt. oder: Mitteilung des Stichtagsbestandes sowie der Bestandsveränderungen soll nicht aus den HIT Bestandsmeldungen übernommen werden. Die Daten werden vollständig in der nachstehenden Tabelle mitgeteilt. Zu- und Abgänge1 (inklusive Verendungen): Anzahl Mastkälber bis 8 Monate Stichtagsbestand2 Datum Anzahl Zugänge Ort, Datum Anzahl Mastrinder ab 8 Monate Stichtagsbestand2 Anzahl Abgänge Datum Anzahl Zugänge Anzahl Abgänge (Unterschrift Tierhalter) 1 Überschreiten die Tiere die Altersgrenze von 8 Monaten, so müssen diese im jeweiligen Datum bei den Mastkälber bis 8 Monate abgemeldet und bei den Mastrindern ab 8 Monaten angemeldet werden. Die Daten zum Stichtag und Bestandsänderungen sind für alle, für die Mast vorgesehenen Rinder ab dem Absetzen vom Muttertier anzugeben. 2 Zum Stichtag (Beginn des Mitteilungshalbjahres) gehaltene Tiere. Stand: 07.10.2015
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