Bebauungsplan - Gottmadingen

Gemeinderatssitzung 22. Dezember 2015
Vorlage zu TOP 8
Bebauungsplan
„Löhnen – 7-. Änderung“
Behandlung der Stellungnahmen
Bebauungsplan „Löhnen -7. Änderung“,
Behandlung Stellungnahmen Stand 8. Dezember 2015
Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und Träger öffentlicher Belange
Eingegangene Stellungnahmen und Vorschläge der Verwaltung
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat in der
Zeit vom 6. November 2015 bis einschließlich 7. Dezember 2015 stattgefunden.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
1.1
Keine Stellungnahme des Abwasserzweckverbands Hegau Süd
1.2
Keine Stellungnahme der BUND Ortsgruppe Gottmadingen
1.3
Keine Stellungnahme der Deutschen Telekom, Niederlassung Konstanz
1.4
Thüge Energienetze GmbH
Datum des Eingangs: 19. November 2015
Keine Bedenken.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
1.5
Keine Stellungnahme des Grundbuchamtes Hilzingen
1.6
Stellungnahmen des Landratsamts Konstanz Amt für Baurecht und Umwelt
1.6.1
Keine Stellungnahme des Sachbereichs Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
1.6.2
Sachbereich Abfallrecht- und Gewerbeaufsicht
Datum des Eingangs: 18. November 2015
Keine Bedenken.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
1.6.3
Sachbereich Kreisarchäologie
Datum des Eingangs: 7. September 2015
Der Hinwies auf mögliche archäologische Funde ist korrekt.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
2/6
Bebauungsplan „Löhnen -7. Änderung“,
Behandlung Stellungnahmen Stand 8. Dezember 2015
1.6.4
Keine Stellungnahme des Sachbereichs Landwirtschaft
1.6.5
Keine Stellungnahme des Sachbereichs Naturschutz
1.6.6
Sachbereich Nahverkehr und Straßen
Datum des Eingangs:18. November 2015
Es wird angeregt folgende Hinweise in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen:
„An den geplanten Zufahrten zur Kreisstraße K 6148 sind Sichtfelder freizuhalten. Die Sichtpunkte
haben einen Abstand von jeweils 3 m vom bestehenden Fahrbahnrand der Kreisstraße und die
Länge der Sichtstrahlen beträgt jeweils (Beidseits) 70 m.
Diese Sichtfelder sind von jeglicher sichtbehindernden Bebauung, Bepflanzung, Einfriedung und
Benutzung ab einer Höhe von 60 cm freizuhalten.
Um Schäden am Straßenkörper zu vermeiden, dürfen dezentrale Versickerungen nicht im Bereich
der Kreisstraße erfolgen. Des Weiteren ist die Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens
nachzuwiesen.“
Vorschlag der Verwaltung:
Die Anregung wird als Hinweis in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen.
1.6.7
Sachbereich Straßenverkahrsamt
Datum des Eingangs: 18. November 2015
Keine Bedenken.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
1.6.8
Sachbereich Wasserwirtschaft- und Bodenschutz
Datum des Eingangs: 18. November 2015
Keine Bedenken.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
1.7
Polizeidirektion Konstanz
Datum des Eingangs: 27. Oktober 2015
Es wird angeregt den Hinweis auf die freizuhaltenden Sichtdreiecke bei den Baugrundstücken in
den Textteil des Bebauungsplans aufzunehmen.
3/6
Bebauungsplan „Löhnen -7. Änderung“,
Behandlung Stellungnahmen Stand 8. Dezember 2015
Vorschlag der Verwaltung:
Die Anregung wird als Hinweis in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen. Siehe auch
Stellungnahme LRA KN Sachbereich Nahverkehr und Straßen.
1.8
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnwesen
Datum des Eingangs: 28. Oktober 2015
Keine Bedenken.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
1.9
Keine Stellungnahme des Müllabfuhrzweckverbands
1.10
Keine Stellungnahme Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co.KG
1.11
Keine Stellungnahme der Telecolumbus Gruppe
1.12
Keine Stellungnahme der Handwerkskammer Konstanz
1.13
IHK.
Datum des Eingangs: 3. November 2015
Keine Bedenken.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
1.14
Keine Stellungnahme des Einzelhandelsverbands Südbaden e. V.
1.15
Gemeinde Hilzingen
Datum des Eingangs: 10. November 2015
Keine Anregungen.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
1.16
Stadt Singen
Datum des Eingangs: 18. November 2015
Keine Anregungen.
Vorschlag der Verwaltung:
4/6
Bebauungsplan „Löhnen -7. Änderung“,
Behandlung Stellungnahmen Stand 8. Dezember 2015
Wird zur Kenntnis genommen.
1.17
5/6
Keine Stellungnahme Gemeinde Gailingen
Bebauungsplan „Löhnen -7. Änderung“,
Behandlung Stellungnahmen Stand 8. Dezember 2015
2.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
2.1
Anja Englert und Benno Armbruster, Hauptstraße 12 78244 Gottmadingen
Datum des Eingangs: 13. November 2015
Die Einwender sprechen sich gegen die Festsetzung eines Mischgebiets auf dem Grundstück Ecke
Hauptstraße / Champagnole Straße (Flst. Nr. 5803) aus. Es wird befürchtet, dass so Geschäfte bzw.
Gaststätten entstehen könnten.
Vorschlag der Verwaltung:
Für das Baugrundstück Flst. Nr. 5803 (Ecke Hauptstraße / Champagnole Straße) wird als
zulässige Art der Nutzung Mischgebiet festgesetzt. Mit dieser Festsetzung wird auf die
Lärmbelastung durch die Straße und die Belastung durch den Parkplatz des Fachmarktzentrums
Stegleacker reagiert. Auf diese Weise erfolgt eine sinnvolle und verträgliche Abstufung von der
Einzelhandelsnutzung hin zum Allgemeinen Wohngebiet.
Diese Abstufung ist städtebaulich sinnvoll und auch üblich. Auch das direkte Angrenzen eines
Misch- an ein Wohngebiet ist nicht unüblich, sondern städtebauliche Praxis, um einen Puffer
zwischen störenden Nutzungen (z. B. Einzelhandelsnutzungen) und schutzwürdiger Nutzung (z.
B. Wohnnutzung) zu schaffen.
Die Gemeinde, die Grundstückseigentümer ist, sieht aber auch, wie die Einwender, die
schwerpunktmäßige Wohnnutzung bzw. eine nicht störende gewerbliche Nutzung als sinnvolle
Nutzung in diesem „Mischgebiet“ und wird dieses beim Verkauf des Grundstücks entsprechend
beachten.
6/6