Nachtrag zu Beschwerde

Regierung von Schwaben
Höhere Planungsbehörde
Fronhof 10
86152 Augsburg
Stadtrat Gustav Dinger
Referent für Naturschutz
und Landschaftspflege
Sallingerstraße 3
86609 Donauwörth
[email protected]
Donauwörth, den 28.05.2015
Aktualisierte / ergänzte Beschwerde
„Fehlerhaftes Abwägungsverfahren der Stadt Donauwörth“
Sehr geehrter Herr Fischer,
nach meiner Ansicht bestehen im Abwägungsvorgang zum Bebauungsplan der Stadt
Donauwörth „Wohn- und Geschäftsviertel westlich Bahnhof“ beachtliche Mängel und
Defizite, die erheblichen Einfluss auf das zustande gekommene Ergebnis hatten!
Ich fordere Sie daher höflich auf, dieses Abwägungsverfahren zu überprüfen.
Weder in der Sitzung des vorberatenden Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom
18.05.2015, noch in der der Stadtratssitzung vom 21.05.2015 wurden die am 20.05.2015
angesprochenen Mängel behoben. Die Vorgehensweise der Stadtführung (auch) bei diesen
Sitzungen bestätigte in meinen Augen, dass das verfassungsrechtliche Gebot der
Gleichbehandlung nicht erfüllt und der anzustrebende Interessenausgleich nicht „gewünscht“
ist1.
-
1
Am 18.05. wurde der Beschlussvorschlag direkt vor der sog. Beratung ausgeteilt, d.h.
niemand konnte sich damit vorab befassen. Einleitend Hinweise auf die Dauer der
Verfahrens und auf die Bindung an gefasste Beschlüsse innerhalb des
Abwägungsverfahren.
Die Sitzungsvorlage wurde sehr zügig verlesen. Auf einzelnen Argumente der
Stellungnahmen von IHK und HBE) wurde über den Beschlussvorschlag hinaus nur
auf Nachfrage eingegangen. Ich selbst bin im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
nicht redeberechtigt, da ich nicht Mitglied des Ausschusses bin.
Es gab eine kurze Nachfrage bezüglich der von Ihnen angesprochenen Definition der
Verkaufsflächen. Die Festsetzung im Bebauungsplan wurde aber beibehalten, „der
Unterschied sei unerheblich“.
Siehe auch Wikipedia zu Abwägung
1
Die schriftlich geäußerten Hinweise auf Abwägungsfehler und –defizite waren in der
Sitzungsvorlage nicht enthalten; es wurde auch mit keinem Wort darauf eingegangen.
-
Am 21.05. wurde die Vorlage nicht mehr zur Gänze vorgetragen. Bezüglich der
Stellungnahme des Handelsverbandes wurde dagegen ausgeführt, dass gemäß der
Forderung der Höheren Planungsbehörde2 der HBE am 24.2. zu einer Stellungnahme
aufgefordert worden wäre, diese aber erst am 15.5. eingegangen ist. Nach Auskunft
von Bezirksgeschäftsführer Wolfgang Puff wurde der Handelsverband Bayern e.V.
jedoch nicht durch die Stadt Donauwörth im Rahmen des Verfahrens zu einer
Stellungnahme aufgefordert3. Meine Wortmeldungen direkt dazu wurde nicht
zugelassen, so dass mir nicht die Gelegenheit gegeben wurde, dies zu berichtigen.
Danach kamen die Statements der Fraktionen und Gruppen und damit ich als letzter,
da ich einziger Vertreter der ÖDP bin und mich keiner Gruppierung angeschlossen
habe.
Mein Statement habe ich Ihnen auch als Anlage beigefügt, dazu
- Die Meldung der DZ zur Stadtratssitzung,
- Die Sitzungsvorlage incl. Vorlage geänderter Beschlussvorschläge Punkte 9.1 und 9.2
(Protokoll ist noch nicht verfügbar)
- Meine Stellungnahmen vom 26.03.2015 und vom 09.05.2015
Rückblickend ist festzustellen, dass von der Planung berührte Belange, die der Stadt
Donauwörth bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht
zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind. Verschiedene Mängel waren und sind
offensichtlich und waren entsprechend auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss.
Zu Argumentation betreffend „Größe Einkaufszentrum“
Im Nachhinein auffällig ist das von Anfang an kompromisslose Festhalten an den
vorgesehenen Baugrenzen des geplanten Einkaufszentrums.
So wurde bis zu meiner Stellungnahme vom 09.05.2015 das Festhalten an den im
Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Baugrenzen im Bereich Einkaufszentrum mit
nachstehenden Argumenten begründet:
- Gegenleistung des Investors = „EDEKA Parkstadt“
- erhöhter Kaufpreis(pro qm) bei erhöhter Verkaufsfläche
- bereits (Vor-)Verträge des Investors mit künftigen Mietern
=
Planungssicherheit für den Investor
- besser so, als draußen auf der grünen Wiese4
Bei dieser Argumentation wird die rechtlich erforderliche Gleichbehandlung und der
Interessenausgleich im Abwägungsverfahren nicht berücksichtigt. Zudem wird möglicherweise
gegen das Kopplungsverbot verstoßen5.
2
Schreiben RvS vom 15.01.2015 und Stadtratsbeschluss vom 26.03.2015
3
Aussage in HBE-Stellungnahme vom 13.05.2015 , Email vom 18.05.2015 und Telefonat vom 26.05.2015
4
das geplante Einkaufszentrum wäre aber so „auf der grünen Wiese“ wohl gar nicht genehmigungsfähig
EDEKA Parkstadt: kein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang
5
2
Nach dem 09.05.2015 wurden diese Argumente zumindest in meiner Anwesenheit von der
Stadtführung nicht mehr verwendet. Allerdings wurden diese Argumentation von Seiten der
Stadtführung auch in der Folge nicht in Frage gestellt oder gar diskutiert, mit der Folge dass im
Stadtrat nach wie vor die Meinung vorherrscht, diese Argumentation sei in Ordnung. Diese
Einschätzung wird belegt u.a. durch das Schlussstatement von Dr. Stefanie Musaeus vom
21.05.2015:
Abb. 1: Ausschnitt aus DZ-Artikel: Zustimmung mit Bauchschmerzen vom 27.05.2015 (siehe Anlage)
Nach dem 09.05.2015 wurde (in meiner Anwesenheit) argumentiert
dass sich der Stadtrat schon sehr lange damit befasst
dass man schon durch gefasste Beschlüsse innerhalb des Abwägungsverfahren
gebunden sei und nicht mehr zurück könne
Auf meine mündlich (z.B. 26.03.2015) und schriftlich (z.B. 09.05.2015) geäußerten Hinweise
auf Abwägungsfehler und –defizite wurde im Verfahren mit keinem Wort eingegangen!
-
Zu Abwägung der Stellungnahmen von HBE und IHK
In der Stellungnahme Handelsverband Bayern e.V. sowie der Stellungnahme der IHK werden
erhebliche Bedenken hinsichtlich des geplanten Einkaufszentrums geäußert.
Die einzelnen Argumente von HBE und IHK wurden im Verfahren nicht konkret betrachtet
und nicht einzeln abgewogen. Es wird in den Beschlüssen lediglich auf das CIMAEinzelhandelsgutachten, sowie das vereinfachte Raumordnungsverfahren der Regierung von
Schwaben verwiesen. Beides ist zu hinterfragen.
So wird gerade der Bezug auf das den Planungen zugrunde liegende CIMAEinzelhandelsgutachten (insbesondere in der Stellungnahme des Handelsverbandes Bayern
e.V.) in konkreten Punkten widersprochen und in Frage gestellt.
Auch der Verweis auf das vereinfachte Raumordnungsverfahren der Regierung von
Schwaben – Höhere Landesplanungsbehörde - ist so nicht akzeptabel, da
wesentliche/erhebliche Stellungnahmen in deren Beurteilung nicht berücksichtigt werden
konnten6,7.
Teilweise war das Argument zu hören, HBE und IHK wären frühzeitig bei der Projektplanung
beteiligt worden, ohne dass entsprechende Einwände gekommen wäre. Auch dieses Argument
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die 3. Auslegung war nicht beendet; die Stellungnahmen, u.a. von HBE und Stadtrat Dinger lagen nicht vor
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Die Beteiligung nach Art. 25 Abs. 4 und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach Art. 25 Abs. 5 erfolgen, indem
die für das Raumordnungsverfahren erheblichen Stellungnahmen sowie Äußerungen der Öffentlichkeit, die in
dem Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren abgegeben werden, herangezogen werden
3
zählt nicht, da sich Planung und Konzept danach noch stark verändert haben, wie
verschiedene Aussagen belegen.
Zu Verkehrskonzept und Abwägung der Stellungnahme Stadtrat Gustav Dinger
Verantwortungsvolle Verkehrsplanung
bisher Fehlanzeige!
In meiner Stellungnahme vom 09.05.2015 (siehe Anhang) zeigte ich u.a. auch verschiedene
Defizite hinsichtlich Radverkehrsanlagen auf.
Beispiel 1: Dass die Notwendigkeit einer entsprechender Wegeverbindung zwischen
geplantem Einkaufszentrum und DB-Laderampe von einer breiten Mehrheit im Stadtrat
befürwortet wird, beweist einerseits der Beschluss in der Sitzung vom 21.05.2015:
Abb. 2 Auszug aus Beschluss vom 21.05.2015
Dieser Beschluss wird einer Abwägung allerdings nicht gerecht. Erforderliche Verkehrswege
sind in den Bebauungsplan aufzunehmen! Flächen der Deutschen Bahn sind nicht
erforderlich, allerdings müssten die Baugrenzen für das Einkaufszentrum entsprechend
zurückgenommen werden.
Beispiel 2: In meiner o.g. Stellungnahme begründete ich Fuß- und Radweg auf Ost- und
Nordseite des geplanten Einkaufszentrums. Der im jetzigen Bebauungsplanentwurf
vorgesehene „Gehweg – Radfahrer frei“ erfüllt nicht die Maßgabe verantwortungsvoller
Verkehrsplanung und dient (da platzsparend) in erster Linie der „Flächenmaximierung
Einkaufscenter“, keinesfalls aber dem öffentlichen Interesse.
Die Begründung im vorliegenden Beschlussvorschlag ist wiederum als „Alibiabwägung“ zu
sehen, da grober Unfug und nicht nachvollziehbar.
Abb. 3 Auszug aus Beschluss vom 21.05.2015
In der angesprochenen Verkehrsuntersuchung wurden insbesondere Einflüsse und
Maßnahmen hinsichtlich des motorisierten Verkehrs betrachtet, nicht aber
Radverkehrsanlagen. Demnach wurde auch kein entsprechender Entschluss gefasst.
4
Die Aussage „einzig rechtliche Lösung“ ist nicht nachvollziehbar und zeugt nicht von
Sachkompetenz. Selbstverständlich können und sollten gemäß den aktuellen Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA) entsprechende Verkehrswege geschaffen werden. Ohne einer
entsprechenden Planung vorgreifen zu wollen, dürften dies aufgrund des
Verkehrsaufkommens getrennte Rad- und Fußwege sein.
Hinterfragt werden darf auch die Aussage „aus Sicht der Verwaltung“. Diese Aussage bezieht
sich sicher nicht auf den in der Verwaltung befindlichen Radverkehrsbeauftragten, Herrn
Ulrich Schmerer!
Beispiel 3: Anbindung Stadtzentrum
In der bereits genannten Stellungnahme bezog ich mich auch auf den nicht betrachteten
Verkehrsfluss Richtung Zentrum durch das „Nadelöhr“ Umkehr. Zu diesem Punkt heißt es im
Beschluss:
Abb. 4 Auszug aus Beschluss vom 21.05.2015
Diese Aussage ist einerseits korrekt. Fußläufig ist tatsächlich eine annehmbare Verbindung
vorhanden. Dies trifft allerdings nicht auf die (zu Stoßzeiten schon heute schwierige)
Verbindung für motorisierten Verkehr (MIV und ÖPNV) zu.
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