Auftragsgutachten des Deutschen Lotto

Auftragsgutachten des Deutschen Lotto- und Totoblocks räumt datenschutzrechtliche
Bedenken zum Payment Blocking nicht aus
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Der DVTM kritisiert scharf das Auftragsgutachten des Deutschen Lotto- und Totoblocks
und bezeichnet dieses als „Nebelkerzen werfen“
Bedenken bestehen insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz
Der DVTM regt öffentliche Anhörung zur Klärung ungelöster Sachfragen an
Düsseldorf, 23.09.15
Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) kritisiert das heute vom
Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) veröffentlichte Gutachten über das „Payment Blocking“ scharf. Die Lotto-Monopolisten fordern von der Glücksspielaufsicht die zügige Umsetzung eines juristisch umstrittenen und technisch nur schwer umsetzbaren Instruments. Es wird
versucht, die Aufsichtsbehörde zum vorschnellen Handeln zu drängen.
„Das Auftragsgutachten des DLTB schafft es nicht, die juristischen und praktischen Schwierigkeiten aufzulösen. Vielmehr werden hier Nebelkerzen geworfen, um die wirkliche Problematik zu verschleiern, die von namenhaften Experten gesehen werden. Auf dieser Basis Payment Blocking zu fordern, ist unverantwortlich“, so Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des
DVTM.
Erst Anfang 2015 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
(ULD) datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber dem Payment Blocking geäußert. Im
Kampf gegen Online-Glücksspiel ist demnach eine „effektive Durchsetzung des „Financial Blocking“ unter Beachtung des Datenschutzrechtes nicht möglich“. Das Sammeln von Daten seitens der Bankinstitute sei rechtswidrig, es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage. Auch das
Speichern von Vorratsdaten zu diesem Zweck sei nicht akzeptabel, so die ULD Bewertung.
„Die Banken sollen für die Inhalte von Zahlungsdiensten in die Verantwortung genommen werden, was im Ergebnis nicht mit ihrer Rolle als neutraler Zahlungsdienstleister vereinbar ist“, so
Peter Schaar, ehemaliger Datenschutz-Beauftragter für Deutschland.
Das Payment Blocking müsste mit Hilfe der Banken und Kreditkartenunternehmen umgesetzt
werden. Dazu sind Angaben des Spielers, Name und Kontodaten des Glücksspielanbieters
sowie die Art des Spiels, der Lizenzstatus, der Aufenthaltsort und eine Zahlungsbeschreibung
notwendig. Dies gilt, entgegen der Behauptung des Gutachtens, bereits bei Zahlungen von
Spielern an Veranstalter. Wie dies mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit und einer modernen Regulierung digitaler Geschäftsmodelle vereinbar sein soll, bleibt ebenfalls ungeklärt.
„Ich halte es für schwer erträglich, wenn hier ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung das Wort geredet wird“ so weiter Peter Schaar.
Das Auftragsgutachten verkennt die Komplexität der globalen Internetökonomie und des internationalen Zahlungsverkehrsmarktes. Effektives Payment Blocking verlangt zusätzliches
Sammeln, Speichern und Austauschen von Daten. Dazu fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage. In EU-Mitgliedstaaten in denen Payment Blocking gesetzlich verankert ist, ist es
nie zu einer systematischen Umsetzung gekommen. Alle Erfahrungen anderer EU-Staaten
belegen die technischen und rechtlichen Umsetzungsschwierigkeiten.
„Die Kritik des DLTB an der Glücksspielaufsicht ist falsch. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“, resümiert Renatus Zilles. Er empfiehlt eine öffentliche Anhörung zur Klärung ungelöster Sachfragen.
„Die digitale Transformation verwischt die Grenzen zwischen Telekommunikation, Medien und
digitalen Dienstleistungen. Statt dem Sperren und Blocken unliebsamer Inhalte brauchen wir
endlich eine zukunftstaugliche Regulierung, die einem konvergenten „Bettertainment“-Markt
und der digitalen Agenda Deutschlands gerecht wird“, sagt Zilles.
Nach Experten-Meinung kann auf der aktuellen Rechtsgrundlage kann kein effektives Payment Blocking entworfen werden. Der Glückspielstaatsvertrag wurde von der Europäischen
Kommission deutlich kritisiert und ist Gegenstand mehrerer verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Ungeachtet der datenschutzrechtlichen Probleme fehlen daher auch bestandskräftige
Verwaltungsakte.
Weiterführende Informationen
Gutachten des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD):
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/860-Datenschutzrechtliche-Bewertung-der-Regelungen-zum-Financial-Blocking-zur-Verhinderung-illegalen-Gluecksspiels-im-Internet.html
eco Fachtagung: Kritische Auseinandersetzung mit den Themen Vorratsdatenspeicherung, Big Data und Financial Blocking:
https://politik-recht.eco.de/2015/events/eco-fachtagung-kritische-auseinandersetzung-mit-den-themen-vorratsdatenspeicherung-big-data-und-financial-blocking.html
Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) ist die zentrale Schnittstelle der an der
Wertschöpfungskette Telekommunikation und Medien beteiligten Unternehmen. Darunter sind Diensteanbieter,
Netzbetreiber, Serviceprovider, Reseller, technische Dienstleister, Medien- und Verlagshäuser sowie Consultingund Inkassounternehmen zu finden. Ziel des Verbandes ist es, im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft einen zukunftsorientierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Telekommunikations- und Medienmarkt zu
schaffen.
Die über 50 Mitglieder des Verbandes agieren freiwillig im Rahmen des Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien. Der Kodex formuliert Branchenstandards und befähigt dazu, den Markt aktiv mitzugestalten. Der
DVTM ging aus dem bereits 1997 gegründeten Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste
(FST) hervor. Im Februar 2011 erfolgte die Umbenennung in DVTM.
DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.,
Birkenstr. 65, 40233 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 31 12 09 - 0, Fax: 0211 / 31 12 09 - 30,
RA Boris Schmidt, LL.M. (Geschäftsführer), Katja Mentzel (Referentin der Geschäftsführung / Kommunikation), EMail: [email protected], [email protected], Internet: www.dvtm.net