Informationsblatt zum Kultur- und Sprachaufenthalt und Nachweis

Informationsblatt zum Kultur- und Sprachaufenthalt
und Nachweis Sprachkompetenz C2
Studiengang Sekundarstufe II – Englisch und Französisch
vom September 2015
Kultur- und Sprachaufenthalt
(sh. verbindliche Hinweise zu den Fremdsprachenaufenthalten sowie die verbindlichen Hinweisen zu den
Fremdsprachenzertifikaten)
Monofachstudium Englisch oder Französisch
Studierende weisen spätestens bei der Diplomierung einen Kultur- und Sprachaufenthalt von
6 Monaten (180 Tagen) in einem englisch-, respektive französischsprachigen Land nach. Der
Aufenthalt kann in maximal zwei Blöcke aufgeteilt werden.
Zweifachstudium Englisch und Französisch
Studierende weisen spätestens bei der Diplomierung einen Kultur- und Sprachaufenthalt von
5 Monaten (150 Tagen) in einem englisch-, respektive französischsprachigen Land nach. Der
Aufenthalt je Sprache kann in maximal zwei Blöcke aufgeteilt werden.
Zweifachstudium Englisch oder Französisch in Kombination mit einem anderen Fach
Studierende weisen spätestens bei der Diplomierung einen Kultur- und Sprachaufenthalt von
6 Monaten (180 Tagen) in einem englisch-, respektive französischsprachigen Land nach. Der
Aufenthalt kann in maximal zwei Blöcke aufgeteilt werden.
Anerkennung von Vorleistungen
Der Kultur- und Sprachaufenthalt wird unter bestimmten Voraussetzungen sur dossier reduziert
oder erlassen, sofern diese nachvollziehbar belegt werden können1. Es gelten die folgenden
Reduktions-, respektive Dispensationsvoraussetzungen:
•
Zweisprachigkeit, aufgewachsen im Sprachgebiet
•
Zweisprachigkeit, aufgewachsen ausserhalb des Sprachgebietes, mit regelmässigem
Gebrauch der Zielsprache und regelmässigem Kontakt zur Zielkultur
•
Austauschjahr, Studium oder berufliche Tätigkeit im Sprachgebiet
1
Kultur- und Sprachaufenthalte in englischsprachigen Ländern
Die Sprachaufenthalte müssen in Ländern absolviert werden, in denen Englisch offizielle Landessprache ist. Dazu zählen:
Grossbritannien, Irland, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika.
Für Länder, in denen Englisch lediglich Amtssprache ist (z.B. Indien, Singapur) muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. In
jedem Fall müssen mindestens zwei Drittel des obligatorischen Aufenthaltes in einem Land absolviert werden, in dem Englisch offizielle
Landessprache ist.
Informationsblatt Fremdsprachenaufenthalt/Sprachkompetenz C2 –Studiengang SEK II/September 2015
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Sprachkompetenz
(sh. verbindliche Hinweise zu den Fremdsprachenaufenthalten sowie die verbindlichen Hinweisen zu den
Fremdsprachenzertifikaten)
Vor Aufnahme des Berufspraktikums muss eine Sprachkompetenz auf Niveau C2 nach
Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen durch ein internationales Zertifikat nachgewiesen
werden (für Englisch z.B. CPE, für Französisch DALF C2).
Dispensation vom C2-Nachweis
Vom Nachweis einer Sprachkompetenz auf Niveau C2 kann sur dossier dispensiert werden, wer
nachgewiesenermassen zweisprachig ist oder während mindestens zwei Jahren in der Zielsprache
an einer Hochschule im anglophonen, respektive frankophonen Sprachraum studiert hat.
Luzern, September 2015
Fachleitung Englisch, Monika Mettler
Fachleitung Französisch, Michael Eisner-Binkert
Kontakt und weitere Informationen
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Sprachaufenthalt oder dem C2-Nachweis wenden Sie sich
an folgende Ansprechpersonen:
•
•
Für Englisch: Monika Mettler, Mail: [email protected]
Für Französisch:, Katharina Oechslin Imhof, Mail: [email protected]
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