Informationsblatt zum Kultur- und Sprachaufenthalt und Nachweis Sprachkompetenz C2 Studiengang Sekundarstufe II – Englisch und Französisch vom September 2015 Kultur- und Sprachaufenthalt (sh. verbindliche Hinweise zu den Fremdsprachenaufenthalten sowie die verbindlichen Hinweisen zu den Fremdsprachenzertifikaten) Monofachstudium Englisch oder Französisch Studierende weisen spätestens bei der Diplomierung einen Kultur- und Sprachaufenthalt von 6 Monaten (180 Tagen) in einem englisch-, respektive französischsprachigen Land nach. Der Aufenthalt kann in maximal zwei Blöcke aufgeteilt werden. Zweifachstudium Englisch und Französisch Studierende weisen spätestens bei der Diplomierung einen Kultur- und Sprachaufenthalt von 5 Monaten (150 Tagen) in einem englisch-, respektive französischsprachigen Land nach. Der Aufenthalt je Sprache kann in maximal zwei Blöcke aufgeteilt werden. Zweifachstudium Englisch oder Französisch in Kombination mit einem anderen Fach Studierende weisen spätestens bei der Diplomierung einen Kultur- und Sprachaufenthalt von 6 Monaten (180 Tagen) in einem englisch-, respektive französischsprachigen Land nach. Der Aufenthalt kann in maximal zwei Blöcke aufgeteilt werden. Anerkennung von Vorleistungen Der Kultur- und Sprachaufenthalt wird unter bestimmten Voraussetzungen sur dossier reduziert oder erlassen, sofern diese nachvollziehbar belegt werden können1. Es gelten die folgenden Reduktions-, respektive Dispensationsvoraussetzungen: • Zweisprachigkeit, aufgewachsen im Sprachgebiet • Zweisprachigkeit, aufgewachsen ausserhalb des Sprachgebietes, mit regelmässigem Gebrauch der Zielsprache und regelmässigem Kontakt zur Zielkultur • Austauschjahr, Studium oder berufliche Tätigkeit im Sprachgebiet 1 Kultur- und Sprachaufenthalte in englischsprachigen Ländern Die Sprachaufenthalte müssen in Ländern absolviert werden, in denen Englisch offizielle Landessprache ist. Dazu zählen: Grossbritannien, Irland, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika. Für Länder, in denen Englisch lediglich Amtssprache ist (z.B. Indien, Singapur) muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. In jedem Fall müssen mindestens zwei Drittel des obligatorischen Aufenthaltes in einem Land absolviert werden, in dem Englisch offizielle Landessprache ist. Informationsblatt Fremdsprachenaufenthalt/Sprachkompetenz C2 –Studiengang SEK II/September 2015 1/2 Sprachkompetenz (sh. verbindliche Hinweise zu den Fremdsprachenaufenthalten sowie die verbindlichen Hinweisen zu den Fremdsprachenzertifikaten) Vor Aufnahme des Berufspraktikums muss eine Sprachkompetenz auf Niveau C2 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen durch ein internationales Zertifikat nachgewiesen werden (für Englisch z.B. CPE, für Französisch DALF C2). Dispensation vom C2-Nachweis Vom Nachweis einer Sprachkompetenz auf Niveau C2 kann sur dossier dispensiert werden, wer nachgewiesenermassen zweisprachig ist oder während mindestens zwei Jahren in der Zielsprache an einer Hochschule im anglophonen, respektive frankophonen Sprachraum studiert hat. Luzern, September 2015 Fachleitung Englisch, Monika Mettler Fachleitung Französisch, Michael Eisner-Binkert Kontakt und weitere Informationen Für Fragen im Zusammenhang mit dem Sprachaufenthalt oder dem C2-Nachweis wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen: • • Für Englisch: Monika Mettler, Mail: [email protected] Für Französisch:, Katharina Oechslin Imhof, Mail: [email protected] 2/2
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