Sprachaufenthalte - Informationen allgemein

Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden
Grundbildung
Sprachaufenthalte - Informationen allgemein
Allgemeines
Um die Sprachkompetenz der Lernenden zu fördern und die geforderten Lernziele der Berufsmaturität zu
erreichen, werden Sprachaufenthalte organisiert. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Sprachunterrichts und
wird von der Schulleitung unterstützt. Die Sprachaufenthalte sind für Lernende der BM2 Modell A obligatorisch.
Sprachaufenthalt Frankreich:
Dauer:
So, 02. Oktober (Abreise) bis 14./15. Oktober 2016 (Rückreise), Änderungen vorbehalten
Kosten:
ca. CHF 1'400.–
Anmeldefrist:
Freitag, 8. Juli 2016
Sprachaufenthalt England / Irland:
Dauer:
So, 22. Januar 2017 (Abflug) bis 03. Februar 2017 (Rückflug), Änderungen vorbehalten
Kosten:
ca. CHF 1'700.–
Anmeldefrist:
Freitag, 09. September 2016
Versicherung / Visum
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Wir empfehlen Ihnen dringend, eine private Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Das
BZWW bietet keine Annullationskostenversicherung an.
Überprüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse bzw. Ihre Unfallversicherung im Falle einer Erkrankung
oder eines Unfalles alle Kosten übernimmt. Falls nicht, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung.
Die Versicherung von Wertsachen wie Fotoapparate und dergleichen ist Sache der Lernenden.
Das BZWW, die Sprachschule oder die Gastfamilien können für Verluste oder Beschädigungen nicht
haftbar gemacht werden.
Klären Sie rechtzeitig ab, ob Sie einen gültigen Reisepass oder eine gültige ID haben und ob Sie
allenfalls ein Visum benötigen.
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Grundbildung
Anmeldung bzw. Abmeldung Sprachaufenthalt
Die Anmeldung bzw. Abmeldung am Sprachaufenthalt erfolgt über das Schulnetzwerk (Portal) des BZWW.
Eine Anleitung zur Aktivierung Ihres persönlichen Accounts erhalten Sie ca. eine Woche vor dem Informationsanlass. Diese wird auf Ihre private E-Mailadresse, welche Sie beim Aufnahmeantrag angegeben haben,
zugestellt.
Support
Lernende ohne ausreichende Kenntnisse im Bereich Informatik, können den begleiteten Support besuchen.
Der begleitete Support findet statt:
Donnerstag, 16. Juni 2016
Zeitfenster:
18.00 Uhr bis 20.30 Uhr
Erweiterungsbau (E-Gebäude), Zimmer E113, 1. Stock
Bitte halten Sie für den begleiteten Support folgende Unterlagen bereit:
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Persönliches Login (per E-Mail zugestellt)
Name Gesellschaft Unfallversicherung und Unfallversicherungsnummer
Versicherungskarte Krankenkasse
Eigenes Handy (Nummer muss der Schule mindestens 1 Tag vorher mitgeteilt worden sein)
Benutzername und Passwort Ihres E-Mail-Accounts (für den Notfall)
Sprachaufenthalte - Informationen zur Abmeldung
Abmeldung Sprachaufenthalt
Bitte beachten Sie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ auf dem Portal BZWW.
Abmeldemöglichkeiten
1. Internationales Sprachdiplom
Wer bereits ein internationales Sprachdiplom auf entsprechendem Niveau oder höher absolviert
hat, kann sich vom Sprachaufenthalt dispensieren lassen.
BM2 – Gestaltung und Kunst (BM2A_G&K)
BM2 – Gesundheit und Soziales, Studienrichtung Gesundheit (BM2A_G&S_G)
BM2 – Gesundheit und Soziales, Studienrichtung Soziales (BM2A_G&S_S)
BM2 – Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen (BM2A_W&D_D)
BM2 – Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft (BM2A_W&D_W)
Niveau B1
Niveau B1
Niveau B1
Niveau B1
Niveau B2
2. Gleichwertiger Sprachkurs
Gleichwertiger Sprachkurs mit ärztlichem Zeugnis
Falls Sie wegen Unfall oder Krankheit den Sprachaufenthalt nicht absolvieren können, wird für eine
Dispensation ein ärztliches Zeugnis benötigt, welches Sie so früh wie möglich einreichen. In diesem Fall besuchen Sie während diesen beiden Wochen einen gleichwertigen Sprachkurs (50 Stunden Unterricht) an einer Schule Ihrer Wahl. Die Bestätigung stellen Sie nach Besuch dem Sekretariat
zu.
Weitere Informationen zum Sprachaufenthalt erhalten Sie von Ihren Fachlehrpersonen. Die Abmeldung von
einem Sprachaufenthalt wird Ihnen im Schulnetzwerk (Portal) bestätigt.