Regeln für Cosplayer zur #mcc16 als pdf - Manga-Comic-Con

Kostümregeln und Regeln zum Tragen von
Waffenimitaten für Cosplayer 2016
(Aktueller Stand: 3. Juni 2015)
Damit allen Messebesuchern die Manga-Comic-Convention zur Leipziger Buchmesse als tolles Ereignis mit vielen schönen Erlebnissen in Erinnerung bleibt, möchten wir Cosplayern hiermit konkrete
Hinweise zur Kostümgestaltung und zu den Waffenregelungen geben.
Diese Regeln fallen unter Umständen etwas strenger aus als bei anderen Veranstaltungen. Wir bitten
hierfür um Verständnis, denn die Manga-Comic-Convention ist eng mit der Leipziger Buchmesse verbunden. Damit bewegen sich neben Cosplayern und Manga/Anime-Insidern auch eine Vielzahl anderer Besucher auf dem Messegelände, wie z. B. Familien mit kleinen Kindern und Senioren
Wir bitten alle Cosplayer, sich aus Gründen der Fairness anderen Cosplayern gegenüber an diese
Regeln zu halten.
Konkrete Anfragen, ob ein Kostüm oder Waffenimitat getragen werden darf oder nicht, können mit
Foto sowie vollständigem Namen an [email protected] geschickt werden.
Kostümgestaltungregeln
 Die Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein – das gilt für beide Geschlechter. Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.
 Maximalmaße für ausladende Kostüme:
o
Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser
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Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende
o
Flügel (feststehend): max. 1 m Spannweite je Flügel, also 2 m Spannweite insgesamt
o
Flügel (flexibel; Flügel, die man anlegen und ausstrecken kann): max. Spannweite 2
m je Flügel ausgestreckt; eingeklappt max. 1 m Spannweite je Flügel; bitte nur für Fotos bei ausreichend umliegenden Platz ausstrecken
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Höhe des Kostüms insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2,50 m
 Wir bitten alle Cosplayer, sich nach Möglichkeit zu Hause bzw. in ihren Hotelzimmern anzukleiden, zu stylen und zu schminken, da Umkleiden nur in begrenztem Maße zur Verfügung
gestellt werden können. Haare in den Waschbecken oder haarsprayvernebelte Sanitäreinrichtungen sind unfair den anderen Messebesuchern gegenüber und die Verursacher können für
die Reinigung der sanitären Anlagen haftbar gemacht werden.
 Darstellungen von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser (insbesondere von Gedärmen,
Brandwunden, Fleischwunden) sind grundsätzlich verboten.
 Es dürfen auch keinerlei Kunstblut oder ähnlich aussehende Flüssigkeiten oder Make up auf
Körper und Stoffen, sowie Accessoires, Waffen und Helmen verwendet werden
 Make up sowie zum Kostüm gehörige „Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben.
 Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge für die Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen
oder daran angelehnt sind, sind nicht zugelassen. Wir bitten alle Cosplayer, sich an das Abzeichengesetz zu halten, das die Darstellung bestimmter Zeichen und Symbole verbietet.
 Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein. Lose Teile müssen dem Waffencheck vorgestellt werden.
 Zombies dürfen nicht dargestellt werden.
 Es dürfen keine Gasmasken und keine (Halloween) Latex-Vollmasken getragen werden. Auch
Motorradhelme sind nicht erlaubt. Sie fallen zudem mit der entsprechenden Kleidung meist
unter die nicht erlaubte Kostümierung „Kampfanzug“.
 Fursuits, Morphsuits/Zentais sind erlaubt
Kleidungsaccessoires
 Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein
 Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen
 Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller sind auf dem Messegelände nicht gestattet
 Alltagsgegenstände wie z. B. handelsübliche Gehstöcke, Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt.
 Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt
Waffenregelungen für Cosplayer
Grundsätzliches
Viele Cosplay-Kostüme kommen nicht ohne Waffen aus. Doch aus den Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland und aus unseren Pflichten als Veranstalter und Betreiber ergeben sich Richtlinien, die
unbedingt eingehalten werden müssen. Wir führen deshalb auf der Leipziger Buchmesse einen „Waffencheck“ durch. Gefährliche Gegenstände werden hier bewertet
Erlaubte Waffenimitate
Generell ist das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und
auf Veranstaltungen verboten. Hier verweisen wir auf die deutschen Waffengesetze.
Personen, die sich mit einem waffenähnlichen Gegenstand ausrüsten und gar kampfähnliche Situationen nachstellen, setzen sich der Gefahr aus, dass Besucher und Sicherheitspersonal ihr Spiel für echt
halten und mittels Notwehr/Nothilfe eingreifen mit fatalen Folgen für alle Beteiligten. Anscheinswaffen
haben daher grundsätzlich nichts in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verloren!
Showkämpfe sind nur auf der Bühne während der Cosplay-Wettbewerbe/Auftritte erlaubt.
Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind, also Kinderspielzeuge.
Sämtliche Imitate werden am Waffencheck geprüft und - wenn erlaubt - besonders gekennzeichnet.
Zu den erlaubten Waffenimitate gehören unter Berücksichtigung der eben beschriebenen Bedingungen z.B.:
 Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, (Spielzeugwaffen)
 Hieb-, und Stoßwaffenimatationen müssen abgestumpft sein
 Spitze Gegenstände, wie Speere oder Pfeile, müssen biegsam sein
 LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
 Waffen und Stäbe aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoffe (z. B. Bauschaum)
oder thermoplastischen Werkshoffen sowie aus einer Kombination daraus bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m
 Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 2 m
 Sensenblätter mit einer Länge von 0,80 m
Herausgeber dieses Dokuments:
Leipziger Messe GmbH, Manga-Comic-Convention / Leipziger Buchmesse
Messe-Allee 1, 04356 Leipzig, Tel.: 0341/678-8244, e-Mail: [email protected]
 Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher, aber nur mit Pfeilattrappen
 Würgewaffen (zum Beispiel Nunchakus) nur mit nicht-metallischen Ketten und Sollbruchstelle
 Reitgerten max. 1 m, Peitschen max. 1,50 m inkl. Peitschenschlag)
 zu nicht erlaubten Materialien gehören alle Metallarten (wenn der Metall-Anteil überwiegt. Hier
entscheidet das Foto nach einer individuellen Anfrage bei den MCC-Organisatoren), echte
Schwerter und Dekoschwerter sind definitiv nicht zugelassen.Plexiglas (aufgrund der Schärfe
insbesondere bei Hieb- und Stichwaffenimitationen), Holz ab einer Dicke von 3 cm (z. B.
Baseballschläger).
Waffen, die zerlegt werden können und dann in Einzelteilen unter den zulässigen Gesamtmaßen bleiben, sind trotzdem verboten.
Schilde sind bis zu einem Durchmesser von 80 cm erlaubt. Bitte auf die erlaubten Materialien achten.
Nicht erlaubt sind lose massive Metallketten.
Nicht erlaubt sind Tanto Messer
Nicht erlaubt sind selbstverständlich auch Soft-Air-Waffen (auch funktionsunfähige Soft-Air-Waffen)
Laut Hausordnung sind Bollerwagen und Bobbycars nicht erlaubt.
Wurfwaffen sind nur erlaubt, wenn sie aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern bestehen.
Weitere Hinweise
Wer sich weigert, eine Waffenimitationen prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben.
Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Waffe angetroffen wird, muss sich sofort zum
Waffencheck begeben.
Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten
Schäden haftbar.
Die durch das Sicherheitspersonal im Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann
nicht angefochten werden.
Alle verbotenen Waffen und Gegenstände werden am Waffencheck kostenpflichtig eingelagert und
können nach dem Messebesuch wieder abgeholt werden.
Die Waffen und Gegenstände der Cosplayer, die an ausgewählten Cosplay-Wettbewerb teilnehmen,
werden separat eingelagert, dann rechtzeitig zur Cosplay-Bühne gebracht, dort ausgegeben und nach
dem Auftritt wieder eingesammelt und dann beim Verlassen des Messegeländes wieder ausgegeben.
Für welche Wettbewerbe diese Regelung gilt, erfahren die Teilnehmer direkt vom CosplayWettbewerb-Veranstalter.
Öffnungszeiten Waffencheck
Donnerstag bis Sonntag:
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Von 17.00 bis 18.30 Uhr erfolgt nur noch die Ausgabe
des abgegebenen bzw. einbehaltenen Cosplay-Equipments.
Diese Regeln dürfen sehr gerne ausgedruckt und zum Messebesuch mitgebracht werden.
Herausgeber dieses Dokuments:
Leipziger Messe GmbH, Manga-Comic-Convention / Leipziger Buchmesse
Messe-Allee 1, 04356 Leipzig, Tel.: 0341/678-8244, e-Mail: [email protected]