KOSTÜM- UND WAFFENREGELN downloaden

19.-20. MÄRZ 2016
DESIGN CENTER LINZ
Cosplay-Kostümgestaltungsregeln
GRUNDSÄTZLICHES
• Die Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper,
Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung
bedeckt sein – das gilt für beide Geschlechter. Obszöne
Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.
• Maximalmaße für ausladende Kostüme
Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser
Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende
Flügel (feststehend): max. 1 m Spannweite je Flügel, also
2 m Spannweite insgesamt
Flügel (flexibel; Flügel, die man anlegen und ausstrecken
kann): max. Spannweite 2 m je Flügel ausgestreckt; eingeklappt max. 1 m Spannweite je Flügel; bitte nur für Fotos
bei ausreichend umliegenden Platz ausstrecken
Höhe des Kostüms insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2,5 m
• Für Cosplayer werden Umkleidemöglichkeiten angeboten,
um sich anzukleiden, zu stylen und zu schminken. Haare in
den Waschbecken oder haarsprayvernebelte Sanitäreinrichtungen sind unfair den anderen Messebesuchern
gegenüber und die Verursacher können für die Reinigung
der sanitären Anlagen haftbar gemacht werden
• Kunstblut oder ähnlich aussehende Flüssigkeiten oder
Make up auf Körper und Stoffen, sowie zum Kostüm gehörige
„Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben
• Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge für die
Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen oder daran angelehnt
sind, sind nicht zugelassen. Wir bitten alle Cosplayer, sich
an das Abzeichengesetz zu halten, das die Darstellung
bestimmter Zeichen und Symbole verbietet
• Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt
sein. Lose Teile müssen dem Waffencheck vorgestellt werden
• Es dürfen keine Gasmasken und keine (Halloween) LatexVollmasken getragen werden. Auch Motorradhelme sind
nicht erlaubt. Sie fallen zudem mit der entsprechenden
Kleidung meist unter die nicht erlaubte Kostümierung
„Kampfanzug“
• Fursuits, Morphsuits/Zentais sind erlaubt
KLEIDUNGSACCESSOIRES
• Bei Stachelarm und -halsbändern dürfen die Stacheln eine
Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein
• Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen
• Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller sind auf dem
Messegelände nicht gestattet
• Alltagsgegenstände wie z. B. handelsübliche Gehstöcke,
Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt
• Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt
19.-20. MÄRZ 2016
DESIGN CENTER LINZ
Cosplay-Waffenregelungen
GRUNDSÄTZLICHES
• Viele Cosplay-Kostüme kommen nicht ohne Waffen aus.
Doch aus den österreichischen Gesetzen und aus unseren
Pflichten als Veranstalter und Betreiber ergeben sich
Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Wir führen deshalb auf der Comic Con Austria einen
„Waffencheck“ durch. Gefährliche Gegenstände werden
hier bewertet
ERLAUBTE WAFFENIMITATE
• Generell ist das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also
Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen
verboten. Hier verweisen wir auf die österr. Waffengesetze
• Personen, die sich mit einem waffenähnlichen Gegenstand
ausrüsten und gar kampfähnliche Situationen nachstellen,
setzen sich der Gefahr aus, dass Besucher und Sicherheitspersonal ihr Spiel für echt halten und mittels Notwehr/
Nothilfe eingreifen mit fatalen Folgen für alle Beteiligten.
Anscheinswaffen haben daher grundsätzlich nichts in der
Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verloren!
• Showkämpfe sind nur auf der Bühne während der CosplayWettbewerbe/Auftritte erlaubt
• Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die
erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel
bestimmt sind, also Kinderspielzeuge
• Sämtliche Imitate werden am Waffencheck geprüft und wenn erlaubt - besonders gekennzeichnet.
Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören unter Berücksichtigung der eben beschriebenen Bedingungen z.B.:
• Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe,
Weichplastik, (Spielzeugwaffen)
• Hieb-, und Stoßwaffenimatationen müssen abgestumpft sein
• Spitze Gegenstände, wie Speere oder Pfeile, müssen biegsam sein
• LARP-Waffen („Live Action Role Play“ - im allgemeinen
Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
• Waffen und Stäbe aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial,
Schaumstoffe (z. B. Bauschaum) oder thermoplastischen
Werkshoffen sowie aus einer Kombination daraus bis zu
einer Gesamtlänge von max. 1,50 m
• Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 2 m
• Sensenblätter mit einer Länge von 0,80 m
• Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und
Köcher, aber nur mit Pfeilattrappen
• Würgewaffen (zum Beispiel Nunchakus) sind nur mit
nicht-metallischen Ketten und Sollbruchstelle erlaubt
• Reitgerten max. 1 m, Peitschen max. 1,5 m inkl. Peitschenschlag
• zu nicht erlaubten Materialien gehören alle Metallarten
(wenn der Metall-Anteil überwiegt. Echte Schwerter und
Dekoschwerter sind definitiv nicht zugelassen. Plexiglas
(aufgrund der Schärfe insbesondere bei Hieb- und Stichwaffenimitationen), Holz ab einer Dicke von 3 cm (z. B.
Baseballschläger)
Bitte beachten:
• Waffen, die zerlegt werden können und dann in Einzelteilen unter den zulässigen Gesamtmaßen bleiben, sind
trotzdem verboten
• Schilde sind bis zu einem Durchmesser von 80 cm erlaubt.
Bitte auf die erlaubten Materialien achten
• Nicht erlaubt sind lose massive Metallketten
• Nicht erlaubt sind Tanto Messer
• Nicht erlaubt sind selbstverständlich auch Soft-Air-Waffen
(auch funktionsunfähige Soft-Air-Waffen)
• Laut Hausordnung sind Bollerwagen und Bobbycars nicht
erlaubt
• Wurfwaffen sind nur erlaubt, wenn sie aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern bestehen
WEITERE HINWEISE
• Wer sich weigert, eine Waffenimitationen prüfen und
kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben
• Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten
Waffe angetroffen wird, muss sich sofort zum Waffencheck begeben.
• Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit
sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar
• Die durch das Sicherheitspersonal im Waffencheck getroffene
Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden
• Alle verbotenen Waffen und Gegenstände werden am
Waffencheck kostenpflichtig eingelagert und können nach
dem Messebesuch wieder abgeholt werden
• Waffen und Gegenstände der Cosplayer, die am CosplayWettbewerb teilnehmen, werden separat eingelagert, dann
rechtzeitig zur Cosplay-Bühne gebracht, dort ausgegeben
und nach dem Auftritt wieder eingesammelt und beim
Verlassen des Messegeländes wieder ausgegeben. Für
welche Wettbewerbe diese Regelung gilt, erfahren die
Teilnehmer direkt vom Cosplay-Wettbewerb-Veranstalter
ÖFFNUNGSZEITEN WAFFENCHECK
Samstag / Sonntag: 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr