Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen Das Ordnungsamt informiert: Vermeidung von Verschmutzungen durch Hundekot Immer wieder sorgen Verunreinigungen durch Hundekot zu Beschwerden. Gerade an gern genutzten Sparzierwegen und sogar auf Kinderspielplätzen werden häufig Hinterlassenschaften von Hunden entdeckt. Solche Verunreinigungen sind nicht nur eine ästhetische Frage; sie können neben gesundheitlichen auch Schäden auf privaten wie auf öffentlichen Grundstücken verursachen und an den Schuhen klebende Kotreste stinken ekelhaft. Auch ist die Pflege von mit Hundekot verunreinigten Grünanlagen eine höchst unangenehme Sache. Gemäß § 2 Absatz 4 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Wissen müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet! Ein verträgliches Miteinander von Menschen und Hunden erfordert nicht nur Rücksichtnahme, sondern auch ein gewisses Maß an Verständnis und Toleranz. Die Beseitigung des Hundekots sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein! Geeignete Kunststofftüten können zu einem niedrigen Preis überall gekauft werden. Die gefüllten Tüten sind dann über die Restmülltonne zu entsorgen. Zusätzlich stellt die Stadt Wissen an der Siegpromenade und in den Steinbuschanlagen kostenlos Hundetoiletten zu Verfügung. In der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) befinden sich diese im Kiefernweg/Brandthardt und in der Alten Poststraße Richtung Öttgesborn. Das Liegenlassen des Hundekots stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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