Vermeidung von Verschmutzungen durch Hundekot

Pressemitteilung
der Verbandsgemeindeverwaltung
Wissen
Das Ordnungsamt informiert:
Vermeidung von Verschmutzungen durch Hundekot
Immer wieder sorgen Verunreinigungen durch Hundekot zu Beschwerden. Gerade
an gern genutzten Sparzierwegen und sogar auf Kinderspielplätzen werden häufig
Hinterlassenschaften von Hunden entdeckt. Solche Verunreinigungen sind nicht nur
eine ästhetische Frage; sie können neben gesundheitlichen auch Schäden auf
privaten wie auf öffentlichen Grundstücken verursachen und an den Schuhen
klebende Kotreste stinken ekelhaft. Auch ist die Pflege von mit Hundekot
verunreinigten Grünanlagen eine höchst unangenehme Sache. Gemäß § 2 Absatz 4
der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der
Verbandsgemeinde Wissen müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen,
dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als
verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen
sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich
verpflichtet! Ein verträgliches Miteinander von Menschen und Hunden erfordert
nicht nur Rücksichtnahme, sondern auch ein gewisses Maß an Verständnis und
Toleranz.
Die
Beseitigung
des
Hundekots
sollte
daher
eine
Selbstverständlichkeit sein! Geeignete Kunststofftüten können zu einem niedrigen
Preis überall gekauft werden. Die gefüllten Tüten sind dann über die Restmülltonne
zu entsorgen. Zusätzlich stellt die Stadt Wissen an der Siegpromenade und in den
Steinbuschanlagen kostenlos Hundetoiletten zu Verfügung. In der Ortsgemeinde
Katzwinkel (Sieg) befinden sich diese im Kiefernweg/Brandthardt und in der Alten
Poststraße Richtung Öttgesborn. Das Liegenlassen des Hundekots stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld
von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.