Verunreinigung durch Hundekot, insbesondere auf Kinderspielplätzen, Bürgersteigen und Grünanlagen Da es in der Vergangenheit wieder häufig zu Beschwerden aus der Bevölkerung über liegen gelassenen Hundekot gekommen ist, möchte ich erneut eindringlich darauf hinweisen, dass die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen von den Haltern und Führern von Hunden unverzüglich zu beseitigen sind. Aus verschiedenen Gründen wird die Hundehaltung in unseren Städten oftmals zum Problem. Viele Hunde auf engem Raum, kleine Wohnungen und begrenzte Auslaufmöglichkeiten stellen zum Beispiel besondere Anforderungen an den Besitzer. Demzufolge gibt es immer dann Ärger, wenn ein Hund sein „Geschäft“ überall dort hinterlässt, wo es - nicht zu Unrecht - den Unmut vieler Bürger erregt. So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Kinderspielplätze, Sandkästen, Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren - für zum Beispiel spielende Kinder - nicht auszuschließen sind. Ich fordere daher erneut die Hundebesitzer auf, durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Stadt beizutragen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorschriften der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen in der Stadt Püttlingen vom 11.07.2003. Danach haben Hundehalter bzw. -führer Folgendes zu beachten: Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. In öffentlichen Straßen und Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht durch Beschilderung etwas anderes zugelassen ist. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass weder Personen oder Tiere gefährdet, noch Sachen beschädigt werden. Die Mitnahme von Hunden auf Friedhöfen und Bestattungsplätzen, Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Sportanlagen, auf Schulhöfen sowie in Anlagen von vorschulischen Einrichtungen ist verboten. Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen - mit Ausnahme der Straßenrinne und besonders ausgewiesener Plätze durch Hunde verunreinigen zu lassen. Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen sind von den Haltern und Führern von Hunden unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. An dieser Stelle möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Stadt Püttlingen einen so genannten „Gassi Bag“ zum Kauf anbietet, in dem sich kleine Plastikbeutel befinden, um damit mühelos den Hundekot zu entfernen und diesen anschließend über die Restmülltonne zu entsorgen. Dieser „Gassi Bag“ ist zu einem Selbstkostenpreis von 3,50 € im Bürgerservicebüro der Stadt Püttlingen erhältlich. Außerdem erhalten Hundebesitzer, die ihren Hund zum ersten Mal bei der Stadt Püttlingen zur Hundesteuer anmelden, bei der Anmeldung einmalig einen „Gassi Bag“ gratis. Püttlingen, den 09.09.2015 Der Bürgermeister Speicher
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