Verunreinigung durch Hundekot, insbesondere auf

Verunreinigung durch Hundekot, insbesondere auf Kinderspielplätzen,
Bürgersteigen und Grünanlagen
Da es in der Vergangenheit wieder häufig zu Beschwerden aus der Bevölkerung
über liegen gelassenen Hundekot gekommen ist, möchte ich erneut eindringlich darauf hinweisen, dass die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen von den Haltern und Führern von Hunden unverzüglich zu
beseitigen sind.
Aus verschiedenen Gründen wird die Hundehaltung in unseren Städten oftmals zum
Problem. Viele Hunde auf engem Raum, kleine Wohnungen und begrenzte Auslaufmöglichkeiten stellen zum Beispiel besondere Anforderungen an den Besitzer. Demzufolge gibt es immer dann Ärger, wenn ein Hund sein „Geschäft“ überall dort hinterlässt, wo es - nicht zu Unrecht - den Unmut vieler Bürger erregt.
So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Kinderspielplätze, Sandkästen, Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Durch
diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren - für zum Beispiel spielende Kinder - nicht auszuschließen sind.
Ich fordere daher erneut die Hundebesitzer auf, durch mehr Rücksichtnahme und
größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Stadt beizutragen.
Im Übrigen verweise ich auf die Vorschriften der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen in der Stadt Püttlingen vom
11.07.2003. Danach haben Hundehalter bzw. -führer Folgendes zu beachten:
Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. In öffentlichen Straßen und Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht durch Beschilderung etwas anderes zugelassen ist. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass weder Personen oder Tiere gefährdet, noch Sachen beschädigt werden.
Die Mitnahme von Hunden auf Friedhöfen und Bestattungsplätzen, Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Sportanlagen, auf Schulhöfen sowie in Anlagen von vorschulischen Einrichtungen ist verboten.
Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt, die öffentlichen Straßen und
Anlagen - mit Ausnahme der Straßenrinne und besonders ausgewiesener Plätze durch Hunde verunreinigen zu lassen.
Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen sind von den Haltern und Führern von Hunden unverzüglich zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
An dieser Stelle möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Stadt
Püttlingen einen so genannten „Gassi Bag“ zum Kauf anbietet, in dem sich kleine
Plastikbeutel befinden, um damit mühelos den Hundekot zu entfernen und diesen
anschließend über die Restmülltonne zu entsorgen. Dieser „Gassi Bag“ ist zu einem
Selbstkostenpreis von 3,50 € im Bürgerservicebüro der Stadt Püttlingen erhältlich.
Außerdem erhalten Hundebesitzer, die ihren Hund zum ersten Mal bei der Stadt Püttlingen zur Hundesteuer anmelden, bei der Anmeldung einmalig einen „Gassi Bag“
gratis.
Püttlingen, den 09.09.2015
Der Bürgermeister
Speicher