Die „Top Ten“ der Fehler in Angeboten

Wichtig: Top-Fehler in Angeboten
Meistens handelt es sich um Flüchtigkeitsfehler oder gut gemeinte Hinweise,
das strenge und formalistische Vergaberecht führt aber zum Ausschluss!
1.
Fehlende Unterschrift
2.
verspätete Abgabe des Angebotes
3.
wettbewerbsbeschränkende Abreden
4.
Fehlen geforderter Angaben/ Erklärungen
5.
Keine Einzelpreisangaben
6.
Mischkalkulation
Beispiel:
Pos. 64.10.0180
gemäß Ausführungsbeschreibung 6
Überwachungsprozessoreinheit
in Pos. 10.60
enthalten
1,000 Stück …..
7.
unklare Änderungen
8.
Änderung am Leistungstext
Beispiel:
Pos. 24.01.0020
9.
Wandfliesen ….
Farbe nach RAL Wahl des AG
Agrob
Plural Plus
3 hellbeige
hellbeige
330,000 qm …….
Einschränkungen des Leistungstextes im Begleitschreiben
Beispiel:
Leistungsbeschreibung: „Ein mehrfaches Auf- und Abbauen … ist einzukalkulieren“ Begleitschreiben zum Angebot: „Ich habe aus Gründen einer
sparsamen Mittelverwendung lediglich einen Auf- und Abbau einkalkuliert.“
- bitte wenden -
10.
Eigene Zahlungsbedingungen
„Zahlungsbedingung: Innerhalb 8 Tagen netto ohne Abzug“
11.
Verwendung eigener AGB
12.
Preisnachlass falsch ausgewiesen
Beispiel:
13.
Zu hoher Nachunternehmeranteil
Beispiel:
Beschreibung der Teilleistungen, die auf Nachunternehmen
übertragen werden:
„Alle Teilleistungen“
14.
Nebenangebote und Änderungsvorschläge, soweit nicht ausdrücklich
zugelassen und nicht ausreichend kenntlich gemacht. Falsche oder
fehlende Angabe von Nebenangeboten
im Angebotsschreiben