Checkliste Wohnungskauf (Neubau) Sie suchen eine Eigentumswohnung, weil Sie Ihr Geld sicher anlegen wollen? Weil Sie sich nicht selbst und allein um die Instandhaltung Ihres Eigentums kümmern können oder wollen? Weil Sie in der Stadt oder stadtnah wohnen wollen? Weil Sie in Ihrer Wohnung auch Einbauten oder Umbauten vornehmen wollen, die in einer Mietwohnung nicht oder nur mit Zustimmung des Vermieters möglich sind? Dies alles sind gute Gründe für eine Eigentumswohnung. Aber: Kennen Sie auch schon die Regeln, nach denen Wohnungseigentümer zusammenleben (müssen)? Wissen Sie, wie der Wohnungskauf erfolgt? • Wenn nicht, dann finden Sie auf www.wohnen-im-eigentum.de unter „Eigentumswohnung“ Grundwissen zum Eigentumswohnungsrecht. • Mit dieser Checkliste erhalten Sie Anregungen und Tipps, um von Anfang an alles richtig zu machen. • Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Mitgliedschaft im Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) an, um Sie beim Erwerb und später der Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung mit kostenfreier Telefonberatung und vielen weiteren Leistungen zu unterstützen. Grundlegendes Wissen und Tipps zum Wohnungskauf vom Bauträger • • • • • • • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer, um festzustellen, ob diese Form des Eigentums für Sie überhaupt in Frage kommt. Grundwissen finden Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de Achten Sie vor allem auf die Lage der Wohnung! Je günstiger und attraktiver die Lage, umso höher ist der Wiederverkaufswert. Eine neue Eigentumswohnung erwerben Sie von einem Bauträger. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Vertragsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch, die Makler- und Bauträgerverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Vertragsbestandteile sind unter anderem: ◦ Kaufvertrag ◦ Bau- und Leistungsbeschreibung ◦ Teilungserklärung (schriftliche Beschreibung des Sondereigentums und der Sondernutzungsrechte nebst Aufteilungsplan) ◦ Abgeschlossenheitsbescheinigung ◦ ggf. Gemeinschaftsordnung (häufig Bestandteil der Teilungserklärung). Lassen Sie sich den vom Bauträger verwendeten Vertrag frühzeitig, mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin vorlegen (diese Frist steht Ihnen gesetzlich zu!). Kennen Sie den Grundbuchauszug? Prüfen Sie, welche Rechte anderer dort eventuell eingetragen sind und auch gegen Sie als Erwerber wirken. Darauf kommt es bei der Vertragsprüfung an Sie treffen mit der Unterzeichnung des Vertrags weitreichende Entscheidungen – und bewegen sich dabei als Laie allein unter Profis. Lassen Sie den Vertrag im Hinblick auf Fallstricke und benachteiligende Regelungen prüfen. Wohnen im Eigentum e.V. bietet seinen Mitgliedern diese © 2016 Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V. - www.wohnen-im-eigentum.de – Tel. 0228 / 30 41 26 70 Vertragsprüfung zu Sonderkonditionen an. Zu achten ist insbesondere auf diese Punkte: • • • • • • • • • • • • • • • • Sind die Vertragsunterlagen vollständig? Stimmen die Angaben des Verkäufers mit dem Kaufvertrag und der Bau- und Leistungsbeschreibung überein? Stimmen die Angaben (z.B. Nummerierung, Sondernutzungsrechte) im Kaufvertrag mit den Angaben in der Teilungserklärung, im Aufteilungsplan und im Grundbuch überein? Sind die bezifferten Angaben des Verkäufers zu Wohnfläche, Miteigentumsanteil, Grundstücksfläche etc. zutreffend? Zu welchem Nutzungszweck sind die ins Auge gefasste Wohnung und die anderen Wohnungen zugelassen? Wie und von wem sollen Keller- und Speicherräume, Garten und Terrassen genutzt werden? Gibt es Beschränkungen im Hinblick auf die Nutzung von Sondernutzungseigentumsflächen (z.B. bei der Gartengestaltung)? Sind in der Teilungserklärung Sondernutzungsrechte für Kellerräume, Garten, KfzStellplätze vergeben? Werden Ihnen Sondernutzungsrechte zugesprochen? Welche? (Achten Sie darauf, dass diese im Kaufvertrag auch mit verkauft und ins Grundbuch eingetragen werden!) Gibt es eine Gemeinschaftsordnung? Was ist dort abweichend vom Gesetz festgelegt, zu wessen Gunsten? Ist die gesetzliche Kostenverteilung vorgesehen? Oder gibt die Gemeinschaftsordnung eine andere Kostenverteilung vor? Welche? Verpflichtet sich der Bauträger zur Übernahme sämtlicher Erschließungskosten? Auch der künftig noch zu erwartenden Erschließungskosten? Sind Sonderwünsche und Eigenleistungen im Bauträgervertrag vereinbart? Ist vertraglich vereinbart, dass Sie bei Baubeginn Unterlagen wie z.B. Bodengutachten, Bauantragspläne (auch Schnitte), Wärmeschutznachweis nach EnEV, Energieausweis (Bedarf) und Ausführungspläne/Details erhalten? Hat der Bauträger gesetzliche Verjährungsfristen vertraglich verkürzt? (Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt bei Bauwerken fünf Jahre, nach VOB vier Jahre). Liegt die Baugenehmigung vor (spätestens bei Vertragsabschluss)? Liegt eine aktuelle Freistellungserklärung vom Kreditgeber des Verkäufers vor, falls das Grundstück noch mit einer alten Grundschuld belastet ist? Gibt der Bauträger besondere Garantien? So sichern Sie Ihre Investition ab • • • • • • © 2016 Holen Sie sich eine Bonitätsauskunft über den Bauträger ein – als Risikoschutz vor Unternehmensinsolvenzen! Wohnen im Eigentum e.V. vermittelt Ihnen als Mitglied eine Wirtschaftsauskunft zum günstigen Preis. Nutzen Sie auch die Insolvenzdatenbank im Internet, um sich zu informieren. Lassen Sie sich Referenzobjekte zeigen. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass die erste Rate erst wird mit der Eintragung der Auflassung zugunsten des Erwerbers ins Grundbuch fällig wird. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, welches Konto im Vertrag angegeben ist. Zahlungen sollten auf das Konto der Bauträgerbank, nicht auf das Geschäftskonto des Bauträgers erfolgen. Erfolgt die Zahlung nach dem Ratenplan der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), also nach Baufortschritt? Werden Vorauszahlungen verlangt? Zahlen Sie diese nur, wenn der Bauträger von seiner Bank eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft auf Ihren Namen ausstellen lässt, nach der die Bank alle etwaigen Ansprüche des Käufers garantiert. Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V. - www.wohnen-im-eigentum.de – Tel. 0228 / 30 41 26 70 • • Umfasst die Bankbürgschaft den vollen Festpreis? Akzeptieren Sie nicht, dass die ganze Kaufsumme vor der Übergabe oder dem Einzug gezahlt werden muss. So stellen Sie die Bauqualität sicher • • • • • • • • • Lassen Sie sich die Bau- und Wohnungsbeschreibung rechtzeitig aushändigen. Überprüfen Sie die Unterlagen und Angaben auf Vollständigkeit. Als Mitglied lassen Sie sie von Wohnen im Eigentum e.V. kostengünstig im Hinblick auf Qualität und unvorhersehbare Mehrkosten prüfen. Gibt es eine unabhängige Bauüberwachung (beispielsweise durch Institutionen wie TÜV, Dekra etc.), Baucontrolling oder Qualitätsmanagement? Kennen die Prüfer die Sondervereinbarungen über Planungs- und Bauleistungen? Vereinbaren Sie schriftlich im Bauvertrag, dass Sie Kopien der Prüfberichte erhalten. Klären Sie vertraglich, wie die Beseitigung eventuell auftretender Mängel kontrolliert wird. Sichern Sie sich vertraglich das Recht, dass Sie oder von Ihnen beauftragte Fachleute die Baustelle betreten dürfen. Lassen Sie die Bauarbeiten durch einen von Ihnen beauftragten, erfahrenen Architekten oder Bau-Ingenieur kontrollieren. Für Mitglieder bietet Wohnen im Eigentum e.V. auch diese Leistung kostengünstig an. Nutzen Sie z.B. unsere Vor-Ort-Beratung schon in der Bauphase, nicht erst zum Abnahmetermin. Lassen Sie sich von einem Vor-Ort-Bauberater jedenfalls bei der Endabnahme Ihrer Wohnung begleiten, um Mängel zu erkennen. Ist das Gemeinschaftseigentum bereits abgenommen? Lassen Sie sich das Abnahmeprotokoll vorlegen und fragen Sie nach, ob die dort erfassten Mängel beseitigt wurden. Das sollten Sie über die neue Wohnungseigentümergemeinschaft in Erfahrung bringen • • • • Wen stellt der Bauträger als ersten Verwalter? Für wie lange? Was steht im Verwaltervertrag? Wie hoch wird das Hausgeld sein? Werden die bereits verkauften Wohnungen von den Eigentümern überwiegend selbst genutzt oder sind viele vermietet? Gibt es einen Mehrheitseigentümer, der mit seiner Stimme die Entscheidungen der Gemeinschaft, denen sich alle beugen müssen, dominieren wird? Nehmen Sie Kontakt zu anderen Käufern auf, um sich einen ersten Eindruck von der zukünftigen Gemeinschaft zu machen. Passen die Eigentümer zusammen? Haben Sie Fragen? • Informieren Sie sich auf unserer Website www.wohnen-im-eigentum.de • Werden Sie jetzt Mitglied und nutzen Sie die kostenfreie Telefonberatung! • Eine Übersicht zu allen WiE-Leistungen für Wohnungskäufer finden Sie auf unserer Website unter Wohnungskauf. Wir wünschen viel Erfolg beim Wohnungskauf! © 2016 Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V. - www.wohnen-im-eigentum.de – Tel. 0228 / 30 41 26 70
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