Polizeibericht vom April 2015 - Saale-Orla

Polizeiinspektion Saale-Orla
Alter Berg 7
07907 Schleiz
Presseberichte Rauschgiftkriminalität
Polizeiinspektion Saale-Orla
Monat April 2015
01.04.2015 / 04:00 Uhr
Ein 19-jähriger wurde in Schleiz einer Verkehrskontrolle unterzogen und festgestellt
dass er unter Einfluss von Betäubungsmittel seinen Pkw führte. Bei der
Durchsuchung seines 24-jährigen Beifahrers wurde bei diesem Reste von
Amphetamine und Cannabis aufgefunden und sichergestellt. Beim Fahrer wurde eine
Blutentnahme angeordnet und eine Anzeige nach § 316 Strafgesetzbuch (Fahren
unter Einfluss von Betäubungsmittel) eingeleitet, gegen den Beifahrer wird wegen
illegalen Besitz von Betäubungsmittel ermittelt.
Hinweis der Polizei:
Obwohl in dem o.g. Fall der Beifahrer kein Fahrzeug geführt hat, bekommt die
zuständige Führerscheinstelle eine Mitteilung über die Einleitung eines
Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, was zu
Konsequenzen wie ein sog. Drogen-Screening führen kann. Bei Nichtbefolgen von
Auflagen kann der Führerschein entzogen werden.
03.04.2015 / 20:30 Uhr
Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der B 281 bei Oppurg, wurde ein 30-jähriger aus
Neustadt/Orla durchsucht, der als weiterer Insasse im Auto saß. Bei diesem wurde
eine geringe Menge Crystal aufgefunden und sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren
nach dem Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet.
04.04.2015 / 19:15 Uhr
Bei einer 15-jährigen Schülerin aus Bad Lobenstein, die wiederum als Insasse in
einem Fahrzeug saß, wurde bei der Durchsuchung eine geringe Menge an
Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Der 19-jährige Fahrer stand ebenfalls
unter Einfluss von Betäubungsmittel und gab an einen Joint geraucht zu haben. Das
Fahrzeug wurde zunächst sichergestellt, eine Blutentnahme erfolgte, sowie eine
Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Schülerin wurde
den Eltern übergeben und auch sie erhält eine Anzeige wegen Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Hinweis der Polizei:
Sollte das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (2. Alternative
berauschende Mittel) eingestellt werden (Strafmaß: Freiheitsstraße bis zu einem Jahr
oder Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis), greift die Ordnungswidrigkeit des
§ 24 a (2) Straßenverkehrsgesetz. Hier ist beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in
Höhe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Dazu kommen
Auslagen für Gutachten etc. die nochmals mit bis zu 600 Euro auf den/die
Betroffenen zukommen.
Bei Mehrfachverstößen kann dies bis zu 1.500 Euro und 3 Monaten Fahrverbot
betragen. Ein gänzlicher Verlust der Fahrerlaubnis ist nicht auszuschließen.
04.04.2015 / 19:30 Uhr
Bei der Kontrolle eines 20-jährigen Golf-Fahrers wurde in Schleiz das Fahrzeug
durchsucht. Bei der Durchsuchung wurden neben Betäubungsmittel auch
Arzneimittel in größerer Menge aufgefunden, sowie eine Waffe die ebenso
sichergestellt wurde. Der Fahrer erhält nun mehrere Anzeigen.
Hinweis der Polizei:
Die Polizei kann Personen und Sachen durchsuchen, wenn jemand einer Tat
verdächtig, oder dieser der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig
ist und dies zur Auffindung von Beweismitteln führen kann (Kurzfassung). Hierzu sind
sowohl
die
Vorschriften
der
Strafprozessordnung
und/oder
des
Polizeiaufgabengesetztes von Thüringen maßgebend. Durchsuchungsgründe sind
vielschichtig und können schon zur Feststellung der Identität einer Person, sollte
diese sich nicht ausweisen wollen, durchgeführt werden. Jedoch ist eine
Durchsuchung einer Person, oder den mitgeführten Sachen ohne Grund nicht
möglich.
09.04.2015 / 17:00 Uhr
Bei der Anhaltung eines 35-jährigen Bad Lobensteiners, versuchte dieser etwas in
seiner Hose zu verstecken. Die anschließende Durchsuchung der Person brachte
eine geringe Menge Marihuana zum Vorschein, welches sichergestellt wurde. Eine
Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Auch hier bekommt die Führerscheinstelle
eine Mitteilung, obwohl dieser nicht mit einem PKW unterwegs war, er aber
Drogenkonsument ist und die Gefahr besteht, Fahrzeuge unter Drogeneinfluss im
öffentlichen Verkehrsraum zu führen.
17.04.2015 / 17:30 Uhr
Eine Kontrolle eines PKW mit Kennzeichen aus Berlin ergab dass der 35-jährige
georgische Fahrer aus Plauen kommt und unter Einfluss von Amphetamin den PKW
führte, der zudem nicht zugelassen war. Weiterhin wurde bei der Durchsuchung noch
eine geringe Menge an Crystal sichergestellt. Anzeigen wegen Urkundenfälschung,
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Pflichtversicherungsgesetz und
Kraftfahrzeugsteuergesetz, sowie Fahren unter berauschenden Mitteln ( § 316
Strafgesetzbuch) wurden eingeleitet. Der PKW musste abgeschleppt werden.
22.04.2015 / 12:50 Uhr
Durch Zivilkräfte wurde ein 15-jähriger beobachtet, wie er rauchend von einem
Schulhof kam. Bei der anschließenden Kontrolle räumte er ein, ab und zu einen zu
„kiffen“. Ein durchgeführter Drogen-Schnelltest reagierte positiv auf THC.
Hinweis der Polizei:
THC = Abkürzung für Tetrahydrocannabinol. Es ist der Wirkstoffgehalt bei
verschiedenen Produkten der Hanfpflanze. Aus der Hanfpflanze werden
verschiedene Drogenarten hergestellt ( Haschisch, Marihuana, Haschischöl). Als
Oberbegriff kennt man den Begriff: Cannabis
23.04.2015 / 10:15 Uhr
Im Stadtgebiet von Schleiz wird ein verwirrter ausländischer Staatsangehöriger
aufgegriffen, der angibt bedroht zu werden. Nach Anzeichen von Drogenkonsum wird
ein Drogen-Schnelltest durchgeführt, welcher positiv auf Amphetamin anspricht.
Hinweis der Polizei:
Amphetamine = Synthetische Drogen (Ecstasy, Crystal etc.). Ihre unbekannte
Zusammensetzung und Dosierung bringen unvorhersehbare Folgen mit sich – bis hin
zu schwersten Gesundheitsschäden und dem Tod.
Zusammengestellt von:
Klaus Mergner, Polizeihauptkommissar
Leiter Ermittlungsdienst
Polizeiinspektion Saale-Orla