Polizeiinspektion Saale-Orla Alter Berg 7 07907 Schleiz Presseberichte Rauschgiftkriminalität Polizeiinspektion Saale-Orla Monat April 2015 01.04.2015 / 04:00 Uhr Ein 19-jähriger wurde in Schleiz einer Verkehrskontrolle unterzogen und festgestellt dass er unter Einfluss von Betäubungsmittel seinen Pkw führte. Bei der Durchsuchung seines 24-jährigen Beifahrers wurde bei diesem Reste von Amphetamine und Cannabis aufgefunden und sichergestellt. Beim Fahrer wurde eine Blutentnahme angeordnet und eine Anzeige nach § 316 Strafgesetzbuch (Fahren unter Einfluss von Betäubungsmittel) eingeleitet, gegen den Beifahrer wird wegen illegalen Besitz von Betäubungsmittel ermittelt. Hinweis der Polizei: Obwohl in dem o.g. Fall der Beifahrer kein Fahrzeug geführt hat, bekommt die zuständige Führerscheinstelle eine Mitteilung über die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, was zu Konsequenzen wie ein sog. Drogen-Screening führen kann. Bei Nichtbefolgen von Auflagen kann der Führerschein entzogen werden. 03.04.2015 / 20:30 Uhr Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der B 281 bei Oppurg, wurde ein 30-jähriger aus Neustadt/Orla durchsucht, der als weiterer Insasse im Auto saß. Bei diesem wurde eine geringe Menge Crystal aufgefunden und sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet. 04.04.2015 / 19:15 Uhr Bei einer 15-jährigen Schülerin aus Bad Lobenstein, die wiederum als Insasse in einem Fahrzeug saß, wurde bei der Durchsuchung eine geringe Menge an Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Der 19-jährige Fahrer stand ebenfalls unter Einfluss von Betäubungsmittel und gab an einen Joint geraucht zu haben. Das Fahrzeug wurde zunächst sichergestellt, eine Blutentnahme erfolgte, sowie eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Schülerin wurde den Eltern übergeben und auch sie erhält eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hinweis der Polizei: Sollte das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (2. Alternative berauschende Mittel) eingestellt werden (Strafmaß: Freiheitsstraße bis zu einem Jahr oder Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis), greift die Ordnungswidrigkeit des § 24 a (2) Straßenverkehrsgesetz. Hier ist beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Dazu kommen Auslagen für Gutachten etc. die nochmals mit bis zu 600 Euro auf den/die Betroffenen zukommen. Bei Mehrfachverstößen kann dies bis zu 1.500 Euro und 3 Monaten Fahrverbot betragen. Ein gänzlicher Verlust der Fahrerlaubnis ist nicht auszuschließen. 04.04.2015 / 19:30 Uhr Bei der Kontrolle eines 20-jährigen Golf-Fahrers wurde in Schleiz das Fahrzeug durchsucht. Bei der Durchsuchung wurden neben Betäubungsmittel auch Arzneimittel in größerer Menge aufgefunden, sowie eine Waffe die ebenso sichergestellt wurde. Der Fahrer erhält nun mehrere Anzeigen. Hinweis der Polizei: Die Polizei kann Personen und Sachen durchsuchen, wenn jemand einer Tat verdächtig, oder dieser der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist und dies zur Auffindung von Beweismitteln führen kann (Kurzfassung). Hierzu sind sowohl die Vorschriften der Strafprozessordnung und/oder des Polizeiaufgabengesetztes von Thüringen maßgebend. Durchsuchungsgründe sind vielschichtig und können schon zur Feststellung der Identität einer Person, sollte diese sich nicht ausweisen wollen, durchgeführt werden. Jedoch ist eine Durchsuchung einer Person, oder den mitgeführten Sachen ohne Grund nicht möglich. 09.04.2015 / 17:00 Uhr Bei der Anhaltung eines 35-jährigen Bad Lobensteiners, versuchte dieser etwas in seiner Hose zu verstecken. Die anschließende Durchsuchung der Person brachte eine geringe Menge Marihuana zum Vorschein, welches sichergestellt wurde. Eine Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Auch hier bekommt die Führerscheinstelle eine Mitteilung, obwohl dieser nicht mit einem PKW unterwegs war, er aber Drogenkonsument ist und die Gefahr besteht, Fahrzeuge unter Drogeneinfluss im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. 17.04.2015 / 17:30 Uhr Eine Kontrolle eines PKW mit Kennzeichen aus Berlin ergab dass der 35-jährige georgische Fahrer aus Plauen kommt und unter Einfluss von Amphetamin den PKW führte, der zudem nicht zugelassen war. Weiterhin wurde bei der Durchsuchung noch eine geringe Menge an Crystal sichergestellt. Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz, sowie Fahren unter berauschenden Mitteln ( § 316 Strafgesetzbuch) wurden eingeleitet. Der PKW musste abgeschleppt werden. 22.04.2015 / 12:50 Uhr Durch Zivilkräfte wurde ein 15-jähriger beobachtet, wie er rauchend von einem Schulhof kam. Bei der anschließenden Kontrolle räumte er ein, ab und zu einen zu „kiffen“. Ein durchgeführter Drogen-Schnelltest reagierte positiv auf THC. Hinweis der Polizei: THC = Abkürzung für Tetrahydrocannabinol. Es ist der Wirkstoffgehalt bei verschiedenen Produkten der Hanfpflanze. Aus der Hanfpflanze werden verschiedene Drogenarten hergestellt ( Haschisch, Marihuana, Haschischöl). Als Oberbegriff kennt man den Begriff: Cannabis 23.04.2015 / 10:15 Uhr Im Stadtgebiet von Schleiz wird ein verwirrter ausländischer Staatsangehöriger aufgegriffen, der angibt bedroht zu werden. Nach Anzeichen von Drogenkonsum wird ein Drogen-Schnelltest durchgeführt, welcher positiv auf Amphetamin anspricht. Hinweis der Polizei: Amphetamine = Synthetische Drogen (Ecstasy, Crystal etc.). Ihre unbekannte Zusammensetzung und Dosierung bringen unvorhersehbare Folgen mit sich – bis hin zu schwersten Gesundheitsschäden und dem Tod. Zusammengestellt von: Klaus Mergner, Polizeihauptkommissar Leiter Ermittlungsdienst Polizeiinspektion Saale-Orla
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