Hausdurchsuchung: Vergleichbar mit der Untersuchungshaft handelt es sich bei der Hausdurchsuchung ebenfalls um ein einschneidendes und vor allem schockierendes Erlebnis. Nicht selten kommt es vor, dass die Beamten der Strafermittlungsbehörden in den frühen Morgenstunden, an einem Freitagnachmittag oder auch teilweise am Wochenende erscheinen, wo man selbst am stärksten überrascht ist und auch nur schwer einen Verteidiger erreichen kann. Auch wenn das Chaos bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen oder sogar Wohnräumen eine enorme psychische Belastung für den Betroffenen und möglicherweise sogar für seine Familie darstellt, kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass man sich als Betroffener bemühen sollte, so gut wie möglich Ruhe zu bewahren. Sie sollten sich in jeden Fall den Hausdurchsuchungsbefehl von dem leitenden Beamtem vorzeigen lassen und freundlich darauf bestehen einen Anwalt ihres Vertrauens zu benachrichtigen. Nicht selten wird der die Durchsuchung leitende Beamte Ihrem Wunsch, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benachrichtigen, und möglicherweise mit der Durchsuchung bis zu dessen Eintreffen zu warten, entgegenkommen, da durch das Hinzuziehen Ihres Rechtsanwaltes die Möglichkeit besteht, die psychologische Situation atmosphärisch aufzulockern und dadurch nicht zuletzt auch die Durchsuchung zu einem schnelleren und professionellen Ende zu führen. In jedem Fall sollte vermieden werden, mit dem Beamten, welche die Durchsuchung durchführen irgendwelche Gespräche zu führen, die in irgendeiner Weise mit dem Tatverdacht zusammenhängen könnten. Auch sollten Sie nichts freiwillig herausgeben. Etwas anders sieht die Situation lediglich dann aus, wenn z. B. Unterlagen nach erfolgter Rücksprache mit Ihrem Anwalt freiwillig herausgeben werden um den Durchsuchungszweck schnellstmöglich zu erfüllen und jede weitere Durchsuchung damit rechtswidrig zu machen. Dieses ist jedoch nur sinnvoll, wenn dadurch im Strafverfahren Ihre angeschlagene rechtliche Position verbessert werden kann oder gegebenenfalls „Zufallsfunde“, welche zu weiteren Belastungen führen könnten, verhindert werden. Abschließend sei nochmals gesagt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung zu verhalten hat, sollten Sie sich bemühen, Ruhe zu bewahren und den leitenden Beamten gegenüber konsequent darauf aufmerksam machen, dass Sie das Recht haben einen Anwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen und von diesem Recht auch Gebrauch machen. In keinem Fall sollten Sie irgendwelche Aussagen machen oder irgendetwas unterschreiben. Zwar sind Sie angehalten den Beamten keinen Widerstand entgegen zusetzen, jedoch sind Sie auch nicht verpflichtet deren Arbeit in irgendeiner Weise zu unterstützen.
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