Mitteilungen Gemeinderat 2015-16_S05a

Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei
Strassenverzeichnis | Einsprache-Entscheide
Der Gemeinderat hält an den Strassenklassierungen gemäss Auflageverfahren vollumfänglich fest. Die Nördlistrasse wie die Rotenwiesstrasse sind öffentliche Strassen (Gemeindestrasse) und sind dem Gemeingebrauch
gewidmet. Die öffentlichen Strassen werden nach neuem Strassengesetz nach ihrer Funktion und ihrer Verkehrsbedeutung in die jeweiligen Klassen eingeteilt. Zuständig für die Einteilung der Gemeindestrassen sowie
der öffentlichen Strassen im privaten Eigentum ist die Gemeindebehörde.
Einsprache Rotenwies-Strasse
Die Einsprachen richteten sich gegen die Einstufung und
die Aufhebung der bis anhin vorhandenen Signalisierung
„Fahrverbot/Zubringerdienst gestattet‘‘ beim Strassenabschnitt Rotenwies ab Pflegeheim bis westlich der Klinik.
Es wurde beantragt, das Fahrverbot (ausgenommen
Zubringer) weiterhin zu belassen.
Im Weiteren wurde begehrt, dass der Zugang Blumenwies
in die Rotenwiesstrasse gemäss Baulinien/Quartierplan
weiterhin geschlossen bleiben soll und der obere Teil der
Blumenwiesstrasse neu als Weg zu klassieren sei.
Die dargelegten Gründe für die Beibehaltung des Fahrverbotes (ausgenommen Zubringer) sind für den Gemeinderat nicht einleuchtend. Die Rotenwiesstrasse soll weiterhin der öffentlichen Widmung unterstehen.
Auch der Zugang Blumenwies --- Rotenwies wird in der heutigen Form belassen.
Das Argument, dass nach der Demontage des beschränkten Fahrverbots-Signals, das Verkehrsaufkommen
anscheinend merklich angestiegen ist, wird mit den Ergebnissen der Verkehrszählungen nicht bestätigt.
Unter Berücksichtigung des gemessenen Geschwindigkeitsniveaus besteht bei der Rotenwiesstrasse, nach
Meinung des Gemeinderates, kein Handlungsbedarf. Der Wochenschnitt beträgt bei der Rotenwies-Strasse
West 4,8 Fahrzeuge pro Stunde und bei der Rotenwies-Strasse Ost 0,8 Fahrzeuge pro Stunde. Die Tageswerte
betragen 5,0 | 5,8 | 5,4 | 5,0 | 4,7 | 3,5 & 4,2 im Westen und 0,8 | 0,8 | 0,9 | 1,2 | 0,5 | 0,6 | 1,0 im Osten.
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei
Rotenwies Ost:
Die Rotenwiesstrasse ist im westlichen Bereich vergleichsweise schmal. Die gemessenen Geschwindigkeiten
der Fahrzeuge liegen innerhalb der V85-Werten. Lediglich
0.37% der Fahrzeuge haben die Höchstgeschwindigkeit
nicht eingehalten. Die Höchstgeschwindigkeit wurde am
Samstag zwischen 12.00 bis 13.00 Uhr mit 46 km/h
gemessen. Pro Stunde waren am Donnerstag zwischen
14.00 bis 15.00 Uhr und am Freitag zwischen
09.00 --- 10.00 Uhr die meisten Fahrzeug-Frequenzen
(je 4 Fahrzeuge) zu verzeichnen.
Rotenwies West:
Die gemessenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge liegen innerhalb der V85-Werten bei 39 km/h.
Rund 10% der Fahrzeuge haben dabei die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht eingehalten. Die Höchstgeschwindigkeit wurde am Montag zwischen 12.00 bis 13.00 Uhr mit 60 km/h gemessen. Pro Stunde waren am
Mittwoch zwischen 17.00 bis 18.00 Uhr die höchsten Fahrzeug-Frequenzen (22 Fahrzeuge) zu verzeichnen.
Faktisch handelt es sich bei der Rotenwiesstrasse um keine Durchgangsstrasse, sondern dient für die
Erschliessung des Quartiers Rotenwies, einerseits von Westen und andererseits von Osten. Der Gemeinderat
ist überzeugt, dass der angesprochene Verkehr ausschliesslich hausgemacht ist. Trotzdem soll der Fahrverkehr Richtung Klinik und Gäbris mit einer aussagekräftigen Signalisation über die Gäbrisstrasse gelenkt werden. Dies kann jedoch mit einfachen und flankierenden Massnahmen erreicht werden.
Im Weiteren haben Verkehrssignale grundsätzlich den Tatsachen zu entsprechen. Daher ist die unkorrekte
Signalisation „Sackgasse‘‘ bei der öffentlichen Rotenwiesstrasse zu entfernen.
Einsprache Nördlistrasse
Die Einsprechenden fordern, dass die Nördlistrasse im Strassenverzeichnis nicht als QuartierErschliessungsstrasse, sondern als land- und forstwirtschaftliche Güterstrasse (GS) zu bezeichnen ist.
Der Gemeinderat hat die Nördlistrasse in funktionaler Hinsicht als Quartiererschliessungsstrasse (QES) und
nicht als Land- und forstwirtschaftliche Güterstrassen (GS) eingeteilt. Auch aus raumplanerischen Gründen ist
der Gemeinderat überzeugt, dass die Einteilung als QES absolut richtig ist - auch im Hinblick auf den Ausbau
der Klinik sowie einer allfälligen baulichen Entwicklung im Gebiet Gais Ost.
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei
Über den Ausbau der Nördlistrasse wird
voraussichtlich im Frühjahr 2016 an der
Urne abgestimmt und die Planung der
Einfahrt von der Nördlistrasse in die
Kantonsstrasse wird dabei mitberücksichtigt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen
wird der Kanton in diesem Zusammenhang
auch eine Temporeduktion von 80 km/h auf
60 km/h in diesem Bereich prüfen.
Die Planungskommission wie auch der
Gemeinderat streben daher einen Ausbau
der Nördlistrasse an. Diesbezüglich wurde
im Sinne einer Vorprüfung die Stellungnahme des Kantons eingeholt. Mit Schreiben
vom 23. Februar 2015 hält der Kanton Appenzell Ausserrhoden fest, dass es sinnvoll und absolut notwendig
sei, einen Teil des Verkehrs aus dem engeren Dorfzentrum herauszunehmen und über die Nördlistrasse zu
führen. Daher habe die Gemeinde auf der Basis der VSS-Normen ein Strassenprojekt auszuarbeiten und auf
der Basis des Strassengesetzes zur Rechtskraft zubringen und anschliessend umzusetzen.
Das kantonale Departement Bau und Umwelt ist der Meinung, dass ein Kreuzen von zwei Pkw’s bei reduzierter
Geschwindigkeit auf der ganzen Länge anzustreben sei. Daher soll die Strasse richtig ausgebaut und eine
zukunftsfähige Lösung realisiert werden.
In der Medienmitteilung im Juli 2015 dargelegt hat der Gemeinderat informiert, dass für den Ausbau der
Nördlistrasse ein Projektierungskredit von Fr. 80‘000.- gesprochen wurde. Das Gemeindegebiet (Kehr und
Schwantlern) soll verkehrsmässig mit dem Ausbau der Nördlistrasse entlastet werden. Auch im Hinblick auf die
künftige Dorfentwicklung ist mit dem Ausbau der Strasse gebührend Rechnung zu tragen.
Bei der Auflage des Strassenverzeichnisses gehe es im eigentlichen Sinne nicht um den Ausbau der
Nördlistrasse. Vielmehr gehe es darum, diese Strasse entsprechend den anderen Strassen, welche in die
Gebiete in irgendwelcher Art und Weise erschliessen, zu klassieren.
Ob die Nördlistrasse zu einem späteren Zeitpunkt einspurig / doppelspurig oder eingeschränkt mit Gegenverkehr (Ausweichstellen) ausgebaut wird, muss der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig der
heutigen Klassierung befinden. Diesbezüglich müssen verschiedene Abklärungen, Bestandesaufnahmen und
Kostenberechnungen getätigt werden. Mit der Klassierung als Quartiererschliessungsstrasse werden sämtliche
Optionen für die Zukunft offengelassen.
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei
Neuer Mitarbeiter im Alterszentrum Rotenwies
Die Heimkommission des Alterszentrums Rotenwies hat aus 21 Bewerbungen
den in Gais wohnhaften Michael Meier als neuen Hauswart resp. Leiter
technische Dienste gewählt. Wir sind überzeugt, mit ihm eine motivierte und
engagierte Person als Leiter des technischen Dienstes gewonnen zu haben.
Herr Michael Meier wird die Arbeitsstelle am 14. Dezember 2015 antreten.
Das Team des Alterszentrums Rotenwies und auch der Gemeinderat heissen
Michael Meier bereits heute herzlich willkommen und wünschen ihm viel
Freude und Befriedigung bei der Tätigkeit im Alterszentrum.
Einsparungen | Sanierung Bahnübergänge Gais-Altstätten
Der Gemeinderat Gais befasste sich wiederholt mit den Sanierungen der Bahnübergänge der Appenzeller
Bahnen. Dabei lagen vor längerer Zeit die Projektunterlagen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Gebiet
Gais --- Stoss --- Altstätten wurde dargelegt, dass für die Sanierung der Bahnübergänge auf diesem Streckenabschnitt der Gemeinde Gais relativ hohe Kosten zukommen werden.
Da die längerfristige Zukunft dieser Bahnverbindung gemäss Bahnreform 2.2 des Bundes ungewiss ist und
niemand hierzu eine abschliessende und klare Aussage machen kann, forderte der Gemeinderat die Verantwortlichen der Bahnen auf, vor Ausgabe dieser hohen Sanierungskosten, sich nochmals eingehend Gedanken
zur Zukunft dieser Strecke zu machen.
Diesbezüglich gab es zwischen den Parteien entsprechende Gespräche. Auch aufgrund der Interventionen
der Gemeinde zeigte es sich, dass diese Bahnstrecke mit relativ einfachen Mitteln (Reduktion der Fahrgeschwindigkeit) ein grösseres Einsparpotenzial getätigt werden könnte.
Die neuste Kostenberechnung zeigen nun, dass die Gemeinde mit den erwähnten Massnahmen rund
Fr. 260'000.- einsparen kann. Der Gemeinderat nimmt von diesem erfreulichen Ergebnis Kenntnis. Es zeigt
sich, dass man kritisch bei Grossprojekten hinschauen muss und dass oft auch Sparpotenzial gibt. Der
Gemeinderat dankt den Verantwortlichen der Appenzeller Bahnen für die Offenheit und die Bereitschaft, dass
erwähnte Projekt nochmals geprüft zu haben.