Merkblatt Grundkontrolle Q II

Merkblatt
Grundkontrolle Q II
Dezember 2016
Grundsätzliches
Bei der Grundkontrolle Q II prüft eine Fachperson im Beisein des Bewirtschafters oder der
Bewirtschafterin vor Ort, ob ein BFF-Element die Anforderungen für den Beitrag der
Qualitätsstufe II erfüllt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Attest mit einer
Verpflichtungsdauer über acht Jahre ausgestellt. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in
der aktuellen Direktzahlungsverordnung (DZV), den Weisungen Q II, sowie in den
Kantonalen Weisungen und Präzisierungen. Diese finden Sie auf der lawa-Homepage:
https://lawa.lu.ch/landwirtschaft/direktzahlungen/biodiversitaetsbeitraege
1. Neunameldung
Die Anmeldung für die Grundkontrolle Q II via agate.ch erfolgt anlässlich der Betriebsstrukturdatenerhebung im Monat Februar. Das Gesuch wird auf der Ebene BFF-Kulturen als
Auftrag erfasst. Auch eine vorzeitige Attesteneuerung kann dort erfasst werden. Der Auftrag
löst eine kostenpflichtige Grundkontrolle Q II im laufenden Jahr aus.
2. Attesterneuerung
Nach Ablauf der Verpflichtungsdauer wird für die Weiterführung eine neue Grundkontrolle
ausgelöst. Soll ein Attest nicht erneuert werden, muss dem Betriebsdatenblatt eine
schriftliche Abmeldung beigelegt werden. Das Formular "ABMELDUNG Qualitätsstufe II
(Q II) - Verzicht auf die Attesterneuerung Q II" finden Sie auf der lawa-Homepage:
https://lawa.lu.ch/landwirtschaft/direktzahlungen/biodiversitaetsbeitraege
3. Tarif Grundkontrolle Q II
Objektpauschale: 1. Objekt: Fr. 75.-; 2. Objekt: Fr. 50.-; ab 3. Objekt: Fr. 30.+ Anfahrtspauschale pro Besuch
Fr. 25.-
+ Ansatz je Arbeitsstunde auf dem Betrieb Fr. 60.Ein allfällig erforderlicher Zweitbesuch wird nach Aufwand verrechnet.
Landwirtschaft und Wald (lawa)
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