Merkblatt Grundkontrolle Q II Dezember 2016 Grundsätzliches Bei der Grundkontrolle Q II prüft eine Fachperson im Beisein des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin vor Ort, ob ein BFF-Element die Anforderungen für den Beitrag der Qualitätsstufe II erfüllt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Attest mit einer Verpflichtungsdauer über acht Jahre ausgestellt. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der aktuellen Direktzahlungsverordnung (DZV), den Weisungen Q II, sowie in den Kantonalen Weisungen und Präzisierungen. Diese finden Sie auf der lawa-Homepage: https://lawa.lu.ch/landwirtschaft/direktzahlungen/biodiversitaetsbeitraege 1. Neunameldung Die Anmeldung für die Grundkontrolle Q II via agate.ch erfolgt anlässlich der Betriebsstrukturdatenerhebung im Monat Februar. Das Gesuch wird auf der Ebene BFF-Kulturen als Auftrag erfasst. Auch eine vorzeitige Attesteneuerung kann dort erfasst werden. Der Auftrag löst eine kostenpflichtige Grundkontrolle Q II im laufenden Jahr aus. 2. Attesterneuerung Nach Ablauf der Verpflichtungsdauer wird für die Weiterführung eine neue Grundkontrolle ausgelöst. Soll ein Attest nicht erneuert werden, muss dem Betriebsdatenblatt eine schriftliche Abmeldung beigelegt werden. Das Formular "ABMELDUNG Qualitätsstufe II (Q II) - Verzicht auf die Attesterneuerung Q II" finden Sie auf der lawa-Homepage: https://lawa.lu.ch/landwirtschaft/direktzahlungen/biodiversitaetsbeitraege 3. Tarif Grundkontrolle Q II Objektpauschale: 1. Objekt: Fr. 75.-; 2. Objekt: Fr. 50.-; ab 3. Objekt: Fr. 30.+ Anfahrtspauschale pro Besuch Fr. 25.- + Ansatz je Arbeitsstunde auf dem Betrieb Fr. 60.Ein allfällig erforderlicher Zweitbesuch wird nach Aufwand verrechnet. Landwirtschaft und Wald (lawa) Abteilung Landwirtschaft Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 Telefax 041 925 10 09 [email protected] www.lawa.lu.ch
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