24h Service 05 0100–20228 www.KremserBank.at Veranlagen Ertragreiche Ernte garantiert. Mit dem KREMSER BANK Geldanker. Suchen Sie eine Veranlagung mit attraktiver Verzinsung? Dann ist der KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV genau das Richtige für Sie! 1,500% 0,450% 0,625% 0,625% 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2015/2016 fixer Stufenzinssatz für Zinsperiode** (jährliche Auszahlung) Die Leistungen auf einen Blick: – – – – – Erstemissionskurs: 100 % Emissionsfrist: 01.10. – 28.12.2015 jährliche Kuponauszahlung per 02.11. (erstmals 02.11.2016) Laufzeit bis 01.11.2019 Kapitalrückzahlung zu 100 % am Laufzeitende Zu beachten: Ihre Vorteile: – 100 % Kapitalrückzahlung gilt nur am Laufzeitende. Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich. – Anleger dieser Anleihe tragen das Emittentenrisiko der KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG* – – – steigende Verzinsung hohe Sicherheit regelmäßige jährliche Zinszahlungen Steuerliche Behandlung: Die Kupons dieser Anleihe unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 % des ausgeschütteten Kuponswertes. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen die Einkommensteuer abgegolten. Bei unterjährigem Verkauf werden Stückzinsen ausbezahlt. * Darunter versteht man die Möglichkeit der Bonitätsverschlechertung oder Zahlungsunfähigkeit. ** Stufenzinssatz FIX: 0,450 % von 01.10.2015 – 01.11.2016, 0,625 % von 02.11.2016 – 01.11.2018, 1,500 % von 02.11.2018 – 01.11.2019. Stand 10/2015. Bei dieser Information handelt es sich um eine Werbemitteilung. KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV Laufzeit: Verzinsung: Emissionskurs: Tilgungskurs: ISIN: Kupon: Stückelung: bis 1. November 2019 Fix-Stufenzins ab dem jeweiligen Kaufdatum (Valuta) auf der Zinsberechnungsbasis 30/360 vom Nennwert 100,00 % 100,00 % QOXDBA037278 jährlich am 02.11. (erstmals 02.11.2016) EUR 1.000,-- (Mindestschluss: EUR 3.000,--) BEDINGUNGEN KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV, QOXDBA037278 § 1 Form und Nennbetrag 1. Die KREMSER BANK und Sparkassen AG (nachfolgend „KREMSER BANK“) begibt den KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV (nachfolgend „Kassenobligationen“). 2. Die Kassenobligationen gelangen im Nennwert von je Euro 1.000,-- im Wege einer Daueremission zur Ausgabe und lauten auf den Inhaber. § 2 Sammelverwahrung Die Kassenobligationen werden zur Gänze durch eine oder mehrere Sammelurkunde(n) gem. § 24 Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969, in der jeweils gültigen Fassung, vertreten, welche die Unterschriften zweier Zeichnungsberechtigter der KREMSER BANK trägt (tragen). Ein Anspruch auf Ausfolgung der Kassenobligationen besteht nicht § 3 Laufzeit Die Laufzeit der Kassenobligationen beginnt am 1. Oktober 2015 und endet mit 1. November 2019. § 4 Verzinsung 1. Die Kassenobligationen werden ab dem jeweiligen Kaufdatum (Valuta) auf der Zinsberechnungsbasis 30/360 vom Nennwert verzinst. 2. Die KREMSER BANK verpflichtet sich, den Inhabern der Kassenobligationen jährlich im Nachhinein, jeweils am 02.11., erstmals am 02.11.2016, die Zinsen (inkl. eventuell vereinbarter Bonuszinsen) kostenfrei zu bezahlen. 3. Sollte eine Zahlung im Zusammenhang mit den Kassenobligationen auf einen Termin fallen, der kein Bankarbeitstag ist, so verschiebt sich der Rückzahlungstermin auf den unmittelbar folgenden Bankarbeitstag. 4. Der Ausdruck „Bankarbeitstag“ im hier verwendeten Sinn bezeichnet den Tag, an dem das Trans European Automated Real time Gross Settlement Express Transfer (TARGET) System geöffnet ist. 5. Die Verzinsung endet am 1. November 2019. § 5 Tilgung 1. Die Kassenobligationen werden am 2. November 2019 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig. 2. Die KREMSER BANK ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit der Kassenobligationen jederzeit einzelne oder alle Kassenobligationen im Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zurückzukaufen § 6 Vorzeitige Rücknahme Die KREMSER BANK ist zur vorzeitigen Rücknahme nicht verpflichtet. In besonderen Ausnahmefällen werden bei vorzeitigem Verkauf Spesen gemäß dem jeweiligen Aushang in den Filialen der KREMSER BANK in Anrechnung gebracht. § 7 Kündigung Eine Kündigung seitens der KREMSER BANK oder seitens der Gläubiger der Kassenobligationen ist ausgeschlossen. § 8 Verjährung Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Kassenobligationen nach dreißig Jahren ab Fälligkeit. § 9 Zahlstelle Zahlstelle ist die KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG, Krems. Die Gutschrift der Zinsen und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige, für den Inhaber der Kassenobligationen depotführende Stelle. § 10 Sicherstellung Die KREMSER BANK haftet für die Erfüllung des Zinsendienstes und der Rückzahlungsverpflichtung mit ihrem gesamten Vermögen. § 11 Salvatorische Klausel Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung entsprechend durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen denjenigen der unwirksamen Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. § 12 Börseeinführung Die Zulassung der Kassenobligationen an der Wiener Börse AG ist zur Zeit nicht vorgesehen, kann aber jederzeit beantragt werden. § 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus diesen Kassenobligationen gilt österreichisches Recht. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das in Krems sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. § 14 Steuerlicher Hinweis für Anleger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/48 zur Regelung der Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Europäischen Union weisen wir Anleger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (der Wohnsitz gilt dabei als in jenem Land gelegen, das den Pass oder den Personalausweis des Steuerpflichtigen ausgestellt hat) darauf hin, dass Zinserträge aus dieser Anleihe ab dem Jahr 2005 einer Quellenbesteuerung unterliegen. Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Die vollständige Information (Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge, WAG 2007 Kundeninformation) zu dem Finanzprodukt liegt am Sitz der Emittentin, KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG, während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos auf. Diese Emission wird als Daueremission begeben und ist somit von der Prospektpflicht ausgenommen (gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 KMG in der geltenden Fassung). Beachten Sie auch die WAG 2007 Kundeninformation Ihres Bankinstituts. Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten. Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitz in den USA (einschließlich „US-Person“ wie in der Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgF definiert) haben. Stand 10/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc