Ertragreiche Ernte garantiert. Mit dem KREMSER BANK Geldanker.

24h Service 05 0100–20228
www.KremserBank.at
Veranlagen
Ertragreiche Ernte garantiert.
Mit dem KREMSER BANK Geldanker.
Suchen Sie eine Veranlagung mit attraktiver Verzinsung?
Dann ist der KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV genau das Richtige für Sie!
1,500%
0,450%
0,625%
0,625%
2016/2017
2017/2018
2018/2019
2015/2016
fixer Stufenzinssatz für Zinsperiode** (jährliche Auszahlung)
Die Leistungen auf einen Blick:
–
–
–
–
–
Erstemissionskurs: 100 %
Emissionsfrist: 01.10. – 28.12.2015
jährliche Kuponauszahlung per 02.11. (erstmals 02.11.2016)
Laufzeit bis 01.11.2019
Kapitalrückzahlung zu 100 % am Laufzeitende
Zu beachten:
Ihre Vorteile:
–
100 % Kapitalrückzahlung gilt nur am Laufzeitende.
Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich.
–
Anleger dieser Anleihe tragen das Emittentenrisiko der
KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG*
–
–
–
steigende Verzinsung
hohe Sicherheit
regelmäßige jährliche Zinszahlungen
Steuerliche Behandlung:
Die Kupons dieser Anleihe unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragsteuer (KESt) in
Höhe von 25 % des ausgeschütteten Kuponswertes. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen
die Einkommensteuer abgegolten. Bei unterjährigem Verkauf werden Stückzinsen ausbezahlt.
* Darunter versteht man die Möglichkeit der Bonitätsverschlechertung oder Zahlungsunfähigkeit.
** Stufenzinssatz FIX: 0,450 % von 01.10.2015 – 01.11.2016, 0,625 % von 02.11.2016 – 01.11.2018, 1,500 % von 02.11.2018 – 01.11.2019.
Stand 10/2015. Bei dieser Information handelt es sich um eine Werbemitteilung.
KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV
Laufzeit:
Verzinsung:
Emissionskurs:
Tilgungskurs:
ISIN:
Kupon:
Stückelung:
bis 1. November 2019
Fix-Stufenzins ab dem jeweiligen Kaufdatum (Valuta) auf der
Zinsberechnungsbasis 30/360 vom Nennwert
100,00 %
100,00 %
QOXDBA037278
jährlich am 02.11. (erstmals 02.11.2016)
EUR 1.000,-- (Mindestschluss: EUR 3.000,--)
BEDINGUNGEN
KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV, QOXDBA037278
§ 1 Form und Nennbetrag
1. Die KREMSER BANK und Sparkassen AG
(nachfolgend „KREMSER BANK“) begibt den
KREMSER BANK Geldanker 2015-2019/IV
(nachfolgend „Kassenobligationen“).
2. Die Kassenobligationen gelangen im Nennwert
von je Euro 1.000,-- im Wege einer Daueremission zur Ausgabe und lauten auf den Inhaber.
§ 2 Sammelverwahrung
Die Kassenobligationen werden zur Gänze durch
eine oder mehrere Sammelurkunde(n) gem. § 24
Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969, in der jeweils
gültigen Fassung, vertreten, welche die Unterschriften zweier Zeichnungsberechtigter der KREMSER
BANK trägt (tragen). Ein Anspruch auf Ausfolgung
der Kassenobligationen besteht nicht
§ 3 Laufzeit
Die Laufzeit der Kassenobligationen beginnt am 1.
Oktober 2015 und endet mit 1. November 2019.
§ 4 Verzinsung
1. Die Kassenobligationen werden ab dem jeweiligen Kaufdatum (Valuta) auf der Zinsberechnungsbasis 30/360 vom Nennwert verzinst.
2. Die KREMSER BANK verpflichtet sich, den
Inhabern der Kassenobligationen jährlich im
Nachhinein, jeweils am 02.11., erstmals am
02.11.2016, die Zinsen (inkl. eventuell vereinbarter Bonuszinsen) kostenfrei zu bezahlen.
3. Sollte eine Zahlung im Zusammenhang mit den
Kassenobligationen auf einen Termin fallen,
der kein Bankarbeitstag ist, so verschiebt sich
der Rückzahlungstermin auf den unmittelbar
folgenden Bankarbeitstag.
4. Der Ausdruck „Bankarbeitstag“ im hier verwendeten Sinn bezeichnet den Tag, an dem das
Trans European Automated Real time Gross
Settlement Express Transfer (TARGET) System
geöffnet ist.
5. Die Verzinsung endet am 1. November 2019.
§ 5 Tilgung
1. Die Kassenobligationen werden am 2. November
2019 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig.
2. Die KREMSER BANK ist berechtigt, während
der gesamten Laufzeit der Kassenobligationen
jederzeit einzelne oder alle Kassenobligationen
im Markt oder auf sonstige Weise, auch zu
Tilgungszwecken, zurückzukaufen
§ 6 Vorzeitige Rücknahme
Die KREMSER BANK ist zur vorzeitigen Rücknahme
nicht verpflichtet. In besonderen Ausnahmefällen
werden bei vorzeitigem Verkauf Spesen gemäß dem
jeweiligen Aushang in den Filialen der KREMSER
BANK in Anrechnung gebracht.
§ 7 Kündigung
Eine Kündigung seitens der KREMSER BANK oder
seitens der Gläubiger der Kassenobligationen ist
ausgeschlossen.
§ 8 Verjährung
Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen verjähren
nach drei Jahren, aus fälligen Kassenobligationen
nach dreißig Jahren ab Fälligkeit.
§ 9 Zahlstelle
Zahlstelle ist die KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG, Krems. Die Gutschrift der Zinsen und
Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige, für
den Inhaber der Kassenobligationen depotführende
Stelle.
§ 10 Sicherstellung
Die KREMSER BANK haftet für die Erfüllung des
Zinsendienstes und der Rückzahlungsverpflichtung
mit ihrem gesamten Vermögen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
dieser Bedingungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung entsprechend durch wirksame Bestimmungen
zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen denjenigen der unwirksamen Bestimmungen so
nahe kommen wie rechtlich möglich.
§ 12 Börseeinführung
Die Zulassung der Kassenobligationen an der Wiener Börse AG ist zur Zeit nicht vorgesehen, kann
aber jederzeit beantragt werden.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus diesen
Kassenobligationen gilt österreichisches Recht. Für
etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das
in Krems sachlich zuständige Gericht als gemäß §
104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand.
§ 14 Steuerlicher Hinweis für Anleger aus
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/48 zur Regelung
der Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Europäischen Union weisen wir Anleger mit Wohnsitz
in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
Union (der Wohnsitz gilt dabei als in jenem Land
gelegen, das den Pass oder den Personalausweis
des Steuerpflichtigen ausgestellt hat) darauf hin,
dass Zinserträge aus dieser Anleihe ab dem Jahr
2005 einer Quellenbesteuerung unterliegen.
Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Diese Unterlage dient als zusätzliche
Information für unsere Anleger und basiert auf
dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere
Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller
Natur und berücksichtigen nicht die individuellen
Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag,
steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Sie
stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten
Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben
den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Die
Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine
verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige
Entwicklung zu.
Die vollständige Information (Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge, WAG 2007 Kundeninformation) zu dem Finanzprodukt liegt am Sitz der
Emittentin, KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG,
während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos
auf. Diese Emission wird als Daueremission
begeben und ist somit von der Prospektpflicht ausgenommen (gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 KMG in der
geltenden Fassung). Beachten Sie auch die WAG
2007 Kundeninformation Ihres Bankinstituts.
Die Angaben in diesen Informationsblättern sind
unverbindlich. Druckfehler vorbehalten.
Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden
Produktunterlagen dürfen weder direkt noch
indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen
angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert
bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitz
in den USA (einschließlich „US-Person“ wie in der
Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgF
definiert) haben.
Stand 10/2015